Vermögensschaden MPU-Vorbereitung: Frau rechnet am Esstisch Kontoauszüge, Belege und Vertrag nach

Symbolbild, mit KI erstellt.

Kein Schaden, weil Gespräche stattfanden? Der Vermögensschaden bei wertloser MPU-Vorbereitung

Beim Betrug zählt für den Schaden allein der objektive Wert dessen, was der Getäuschte für sein Geld erhält (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 146). Ist eine Vorbereitung für die Begutachtung, ihren einzigen Zweck, nicht als fahreignungsfördernde Intervention berücksichtigungsfähig, umfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte nach meiner Bewertung in voller Höhe, auch wenn Sitzungen stattgefunden haben. Ob ein Anbieter strafbar ist, entscheidet erst ein Strafgericht; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und vertrete Betroffene im Fahrerlaubnisrecht und im Strafrecht bundesweit. Wer nach einer enttäuschenden Vorbereitung Strafanzeige erwägt, hört von der Gegenseite fast immer denselben Satz: Es habe doch Gespräche gegeben, also fehle es am Schaden. Dieser Einwand verkennt den Maßstab des § 263 StGB, wie die folgende Prüfung zeigt.

Wichtig zu wissen

  • Ein Vermögensschaden im Sinn des § 263 Abs. 1 StGB ist der negative Saldo des Gesamtvermögens vor und nach der täuschungsbedingten Verfügung (Fischer, § 263 Rn. 110).
  • Nach § 11 Abs. 5 FeV in Verbindung mit Anlage 4a Nr. 1 Buchst. c FeV darf die medizinisch-psychologische Untersuchung nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgen; daran misst sich, was eine Vorbereitung für das Gutachten wert ist.
  • Ist die Gegenleistung weder zum vorausgesetzten noch zu einem anderen Zweck verwendbar, kann der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte nach § 263 StGB in voller Höhe umfassen (so für Kapitalanlagen Fischer, § 263 Rn. 127).
  • Bei einem Sachverständigen, der sich fälschlich als Diplom-Psychologe ausgab, hat der Bundesgerichtshof einen Schaden nach § 263 StGB in Höhe der Vergütung bejaht, obwohl das Gutachten verwertbar war (BGH NStZ 2019, 462).
  • Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche, die erst durch die Tat entstehen, ändern nach § 263 StGB nichts daran, dass der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden trifft (Fischer, § 263 Rn. 155).
  • MPU-Beratung ohne psychologische Qualifikation ist nicht verboten, und die MPU lässt sich auch ohne Vorbereitung bestehen; der Schaden nach § 263 StGB folgt erst aus der Täuschung über eine zugesagte Qualifikation.

Was Sie hier finden

Der Schaden als Merkmal des § 263 StGB

§ 263 Abs. 1 StGB verlangt eine Kette aus Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Schaden, getragen von der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Täuschung, Irrtum und Vorsatz behandle ich auf der Seite zum Betrug bei der MPU-Vorbereitung nach § 263 StGB. Hier geht es allein um das Merkmal, an dem die Verteidigung der Anbieter ansetzt, also um die Frage, wann der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden trifft.

Die Verfügung liegt im Vertragsschluss, in jeder Zahlung und in jeder Ratenvereinbarung. Ob der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden tatsächlich trifft, entscheidet nicht deren Unzufriedenheit, sondern ein objektiver Wertvergleich. Ein Schaden liegt nicht schon deshalb vor, weil der Getäuschte ohne die Täuschung nicht gezahlt hätte; die bloße Dispositionsfreiheit schützt § 263 StGB nicht (Fischer, § 263 Rn. 146; Rn. 114 mit BGHSt 51, 10).

Die Gesamtschau aus Fahrerlaubnisrecht, Zivilrecht und Strafrecht steht auf der Übersichtsseite zum Betrug durch MPU-Berater.

Gesamtsaldierung: wie der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte erfasst

Verglichen wird der Wert des Vermögens vor und nach der Verfügung (Fischer, § 263 Rn. 110 mit BGHSt 3, 99). Ein Schaden tritt ein, wenn die Minderung des Gesamtwerts nicht durch einen gleichzeitigen Zuwachs ausgeglichen wird (Rn. 111). Bei gegenseitigen Verträgen kommt es darauf an, ob die Gegenleistung den vom Verfügenden vorausgesetzten wirtschaftlichen Wert hat (Rn. 119 mit BGH NStZ 2012, 629).

Den Kernsatz formuliert die Kommentierung so: „Es kommt für die Gesamtsaldierung allein auf die objektive Sachlage an.“ Ein Schaden fehlt, wenn die Vermögensminderung „durch den wirtschaftlichen Wert des unmittelbar Erlangten, insbes. der Gegenleistung, ausgeglichen wird“ (Fischer, § 263 Rn. 146). Maßgeblich ist das Urteil eines objektiven Dritten, weder der vereinbarte Preis noch die Vorstellung des Verfügenden (Rn. 119a mit BGH NStZ 2008, 96).

Dieser objektive Maßstab ist kein Hindernis, sondern der eigentliche Hebel. Gefragt wird nicht, ob der Kunde sich gut beraten fühlte, sondern ob die Leistung auf dem Gebiet, für das sie bestimmt war, einen wirtschaftlichen Wert hat. Erst wenn feststeht, wofür eine Vorbereitung gebraucht wird, lässt sich sagen, ob der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte ganz, teilweise oder gar nicht erfasst.

Die Begutachtung als einziger Zweck der Leistung

Eine MPU-Vorbereitung hat keinen Selbstzweck. Sie soll den Betroffenen befähigen, vor der Begutachtungsstelle eine tatsächliche Veränderung nachvollziehbar darzulegen. Nach § 11 Abs. 5 FeV gelten für Untersuchung und Gutachten die Grundsätze der Anlage 4a FeV, deren Nr. 1 Buchst. c anerkannte wissenschaftliche Grundsätze verlangt. Ein Gutachten, das diese Grundsätze nicht beachtet, ist nicht verwertbar (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 41).

Diese Grundsätze geben die Beurteilungskriterien wieder. Hentschel/König nennt sie „rechtlich nicht verbindlich“, nimmt aber „jedenfalls eine Vermutung“ für die Wiedergabe des Stands der Wissenschaft an (§ 11 FeV Rn. 20a, bezogen noch auf die 4. Aufl. 2022). Nach Kapitel C.5.1.2 der Beurteilungskriterien (5. Aufl. 2026) sind Fahreignungsfördernde Interventionen Maßnahmen von Verkehrspsychologen oder qualifizierten Suchttherapeuten. Andere Angebote können Teilaspekte günstig beeinflussen, ohne den Anspruch haben zu können, die Problematik insgesamt zu bearbeiten.

Die vollständige Verweisungskette steht auf der Seite zur MPU-Vorbereitung beim Verkehrspsychologen, die Kriterien selbst unter FFI-Kriterien. Für den Schaden genügt das Ergebnis: Kann eine Leistung bei der Begutachtung nicht zugunsten des Betroffenen eingeordnet werden, bleibt ihr wirtschaftlicher Wert für den vertraglich vorausgesetzten Zweck nach meiner Einschätzung bei null. Aus diesem Grund erfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungszahlungen, ohne dass es auf die Zahl der Termine ankommt.

Offen gesagt werden muss zugleich: Solche Interventionen haben nach Kapitel C.5.3 der Beurteilungskriterien keine Rechtsfolgen und bedürfen keiner staatlichen Anerkennung. Niemand muss sich vorbereiten, und die MPU lässt sich auch ohne Vorbereitung bestehen; entscheidend ist die tatsächliche Veränderung. Der Schaden folgt deshalb nicht aus einem Verbot, sondern aus dem Auseinanderfallen von Zusage und Leistung.

Warum der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungshonorare trotz stattgefundener Sitzungen umfasst

Der Einwand, es habe Gespräche gegeben, unterstellt, jede erbrachte Stunde habe einen Marktwert. Für Kapitalanlagen hält die Kommentierung dagegen fest, dass die gesamte Leistung des Getäuschten Schaden sein kann, wenn die Gegenleistung weder zum vorausgesetzten noch zu einem anderen Zweck verwendbar ist (Fischer, § 263 Rn. 127 mit BGHSt 30, 177); nach meiner Einschätzung lässt sich dieser Gedanke auf die Vorbereitung übertragen. Gespräche, die für das Gutachten nicht verwertbar sind und keinem sonstigen wirtschaftlich sinnvollen Zweck dienen, gleichen nichts aus.

Eine enge Parallele bildet der Pflegedienst. Wer Pflegeleistungen abrechnet, erklärt, dass ausgebildete Fachkräfte sie erbracht haben; der Schaden besteht in vollem Umfang, auch wenn Pflegeleistungen in gewissem Umfang erbracht wurden (BGH BeckRS 2025, 23802, nach Fischer, § 263 Rn. 60b). Die Übertragung ist eine Analogie, aber eine naheliegende, weil auch dort der Wert an der Qualifikation des Leistenden hängt. Aus demselben Grund trifft der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden, denen statt der zugesagten Fachkraft ein Laie gegenübersaß.

Ähnlich liegt es, wenn jemand vorab leistet und später über die Anspruchsvoraussetzungen täuscht: Dann ist grundsätzlich der gesamte ausgezahlte Betrag Schaden, ohne Anrechnung der erbrachten Leistung (Fischer, § 263 Rn. 123 mit BGH BeckRS 2025, 11695 Rn. 14). Im Ergebnis umfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungshonorare auch für Sitzungen, die stattgefunden haben, sofern die zugesagte Qualifikation fehlte.

Vorgespiegelte Qualifikation in der Rechtsprechung

Leistungen, deren Wert an eine Qualifikation geknüpft ist, bewertet die Rechtsprechung vielfach normativ. Der 1. Strafsenat hat privatärztliche Leistungen als ganz wertlos angesehen, wenn sie missbräuchlich als eigene statt als Fremdleistungen abgerechnet waren (BGHSt 57, 95 = NJW 2012, 1377; Fischer, § 263 Rn. 109a).

In NStZ 2019, 462 hat der Bundesgerichtshof einem gerichtlich bestellten Sachverständigen, der entgegen seiner Behauptung kein Diplom-Psychologe war, jeden Vergütungsanspruch abgesprochen, obwohl sein Gutachten verwendet wurde (Fischer, § 263 Rn. 123). Beim Anstellungsbetrug genügt das Vortäuschen einer zwingend vorausgesetzten Ausbildung oder einer Approbation (Rn. 152 mit BGH NStZ 2024, 291). Werden zwingende formale Voraussetzungen vorgespiegelt, kommt es auf die Qualität der geleisteten Dienste grundsätzlich nicht an (Rn. 154). Überträgt man das, erfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungshonorare selbst bei inhaltlich brauchbaren Sitzungen.

Auch bei Dienstleistungsverträgen kann trotz Leistung ein Schaden vorliegen, wenn der Vergütungsanspruch entsprechend § 654 BGB verwirkt ist, etwa beim unerlaubten Führen eines akademischen Grades durch einen Sachverständigen (Fischer, § 263 Rn. 154a mit wistra 2019, 456). Wer mit psychologischer Fachkunde wirbt, sie aber nicht einsetzt, kann sich nach dieser Linie nicht darauf berufen, die Sitzungen seien ordentlich gewesen. So verstanden umfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungshonorare unabhängig davon, wie engagiert der Berater auftrat.

Der persönliche Schadenseinschlag als Hilfsweg

Daneben kennt die Rechtsprechung den persönlichen Schadenseinschlag. Auch eine objektiv gleichwertige Gegenleistung wird danach nach ihrer Verwertbarkeit für den Geschädigten beurteilt, aus der Sicht eines objektiven Beurteilers (Fischer, § 263 Rn. 147 mit BGHSt 16, 321; BGHSt 23, 300). Eine anerkannte Fallgruppe liegt vor, wenn das Opfer die Gegenleistung nicht zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck verwenden kann (Rn. 147b mit BGHSt 47, 1).

Ich stütze den Schaden gleichwohl nicht in erster Linie darauf. Die Kommentierung verlangt, dass sich das Missverhältnis in wertender Betrachtung der vertraglichen Risikoverteilung als „schlechthin unerträglich“ erweist, beschränkt auf Ausnahmefälle; der Täuschende muss die Voraussetzungen kennen oder billigen (Fischer, § 263 Rn. 150). Das ist eine hohe Hürde, und deshalb bildet der persönliche Schadenseinschlag nur den Hilfsweg, auf dem der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden ebenfalls treffen kann.

Fischer zieht selbst eine Abgrenzung: Von der nicht verwendbaren Gegenleistung zu trennen sind Fälle, in denen schon die vertraglich vorausgesetzte Leistung fehlt (§ 263 Rn. 147b mit BGH NJW 2011, 2308). So liegt es nach meiner Einschätzung, wenn qualifizierte Vorbereitung zugesagt und unqualifizierte geliefert wird. Dann ergibt schon der objektive Wertvergleich, dass der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden trifft.

Vergleichsfälle: wann der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden trifft

Die Kommentierung sammelt Fälle, in denen ein Schaden bejaht oder verneint wurde (Fischer, § 263 Rn. 123, 148, 149). Einige tragen für die Vorbereitung unmittelbar, andere zeigen die Gegenposition.

FallErgebnisBedeutung
Fernkurs, der die Bildungsvoraussetzungen des Getäuschten übersteigt (GA 1963, 208)bejaht, Rn. 148Bildungsleistung ohne Nutzen für den konkreten Zweck; ebenso erfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsleistungen ohne Wert für die Begutachtung
Fachzeitschrift statt vorgespiegelter Publikumszeitschrift (BGHSt 23, 300)bejaht, Rn. 148Erhalten wird etwas anderes als versprochen
Todesanzeigen auf unbeachteter Internetseite (BGHSt 47, 1)bejaht, Rn. 148Leistung erreicht ihren Adressaten nicht, hier den Gutachter
Ordnungsgemäße Leistung durch Drittfirma (NJW 1994, 1745)verneint, Rn. 149Gegenargument der Anbieter
Anwalt verschweigt Zulassungsentzug, leistet aber das Geschuldete (wistra 2020, 66)verneint, Rn. 123Geschuldete Leistung tatsächlich erbracht
Sachverständiger ohne behauptetes Diplom (NStZ 2019, 462)bejaht, Rn. 123Verwertbare Leistung schließt Schaden nicht aus

Aufschlussreich ist der Vergleich der beiden letzten Fälle. Der Anwalt hat die geschuldete Mandatsarbeit geleistet; dem Sachverständigen fehlte gerade die zugesagte Fachqualifikation, auf die es für die Leistung ankam. Bei einer Vorbereitung, die mit psychologischer Fachkunde beworben wird, liegt die Parallele nach meiner Einschätzung beim Sachverständigen. Dann trifft der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden nach denselben Maßstäben wie bei Gutachtenhonoraren.

Der Einwand der Leistung durch Dritte

Anbieter verweisen auf Vertragsklauseln über den Einsatz Dritter und auf die Abfallentsorgungsentscheidung, nach der ein Schaden fehlt, wenn eine Drittfirma ordnungsgemäß leistet (Fischer, § 263 Rn. 149 mit NJW 1994, 1745). Dort kam es auf die Person des Leistenden für den Wert aber nicht an.

Bei der Vorbereitung auf die Begutachtung ist die Person dagegen wertbildend. Kapitel C.5.4 der Beurteilungskriterien weist dem Moderator oder Therapeuten eine Schlüsselrolle zu; nach Kapitel C.5.5.3 sollen alle Durchführenden mit Qualifikation und Arbeitsanteilen in der Bescheinigung benannt sein. Eine Drittklausel erlaubt nach meiner Einschätzung nur den Einsatz von Personen mit der zugesagten Qualifikation. Fehlt sie, bleibt es dabei, dass der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte vollständig umfasst.

Wie die fehlende Qualifikation den Vergütungsanspruch nach §§ 275, 326 BGB entfallen lässt, erläutere ich unter MPU-Vorbereitung: Geld zurück.

Eingehungsschaden und Erfüllungsschaden

Ein Eingehungsbetrug ist vollendet, wenn bei Vertragsschluss feststeht, dass der eingegangenen Verpflichtung nur eine minderwertige Gegenleistung gegenübersteht (Fischer, § 263 Rn. 175). Maßgeblich ist der Vermögensstand vor und nach dem Vertragsschluss aus der Sicht eines informierten objektiven Dritten (Rn. 176 mit BGHSt 31, 115). Mit den Zahlungen tritt der Erfüllungsschaden ein (Rn. 177). Für die Vorbereitung heißt das: Schon mit der Unterschrift unter einen Paketvertrag kann der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden treffen, und mit jeder Zahlung vertieft er sich.

StufeVorgangSchadensformFundstelle
VertragsschlussVerpflichtung zum PaketpreisEingehungsschadenRn. 119a, 175, 176
Zahlung oder RateAbfluss des EntgeltsErfüllungsschadenRn. 177, 178
Zusatzleistungenneue Zahlungspflicht für Einzelsitzungen oder Bescheinigungerneuter Eingehungs- und ErfüllungsschadenRn. 119a, 177

Beim unechten Erfüllungsbetrug lag schon der Begründung der Verbindlichkeit eine Täuschung zugrunde, und später wird die minderwertige Leistung erbracht. Der Schaden bemisst sich dann nach der Differenz der tatsächlich ausgetauschten Leistungen (Fischer, § 263 Rn. 178). Ist die erbrachte Leistung für den einzigen Zweck wertlos, entspricht diese Differenz dem gezahlten Betrag; der Schaden deckt sich dann mit dem Überwiesenen.

Anfechtbarkeit oder schwebende Unwirksamkeit des Vertrags bleiben grundsätzlich außer Betracht (Fischer, § 263 Rn. 176 mit BGHSt 21, 384). An einem Gefährdungsschaden fehlt es dagegen bei freier Widerrufbarkeit der Willenserklärung (BayObLG MDR 1986, 1046, nach Fischer, § 263 Rn. 176). Nach meiner Einschätzung kann das den Eingehungsschaden während einer laufenden Widerrufsfrist in Frage stellen, nicht aber den Erfüllungsschaden durch geleistete Zahlungen. Zum Widerruf: MPU-Vertrag widerrufen.

Was den Schaden nicht beseitigt

Gelegentlich heißt es, der Kunde könne sein Geld zivilrechtlich zurückfordern und sei deshalb nicht geschädigt. Das trifft nicht zu: Durch die Tat entstehende Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche verhindern die Vermögensbeschädigung nicht, und eine nachträgliche Wiedergutmachung beseitigt den Schaden selbst dann nicht, wenn sie von vornherein beabsichtigt war (Fischer, § 263 Rn. 155 mit BGH NStZ 1981, 231). Eine spätere Rückzahlung ändert deshalb nichts daran, dass der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden bereits mit der Zahlung getroffen hat.

Verwirklicht sich eine als sicher vorgespiegelte, in Wahrheit wertlose Chance durch glücklichen Zufall, etwa weil ein Wundermittel durch einen Placeboeffekt heilt, steht das der Schadensentstehung ebenfalls nicht entgegen (Fischer, § 263 Rn. 155). Besteht ein Kunde die MPU trotz unqualifizierter Vorbereitung, weil er sich aus eigener Kraft verändert hat, entfällt der Schaden nach meiner Einschätzung deshalb nicht.

In welcher Höhe der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte erfasst

Der Schaden ist der Höhe nach zu beziffern und wirtschaftlich nachvollziehbar darzulegen; das Bundesverfassungsgericht hat dies auch für den Eingehungsbetrug verlangt (BVerfG NJW 2012, 907, nach Fischer, § 263 Rn. 176a). Auch die verlangte Umsatzsteuer gehört dazu, sodass der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte brutto erfasst (Rn. 110 mit BGH BeckRS 2024, 19445).

Für die Bezifferung setze ich die tatsächlich gezahlten Beträge an, getrennt nach Grundpaket, Einzelsitzungen und Bescheinigung; in dieser Höhe umfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte. Unsicherheiten der Bewertung wirken sich in der Regel zugunsten des Täuschenden aus (Fischer, § 263 Rn. 112 mit NStZ-RR 2004, 17). Deshalb gehört zur Anzeige eine saubere Aufstellung, wofür welcher Betrag gezahlt wurde und ob der Schaden alle Positionen gleichermaßen betrifft.

Subjektiv muss der erstrebte Vorteil die Kehrseite des Schadens, also stoffgleich sein (Fischer, § 263 Rn. 187). Das Entgelt erfüllt diese Voraussetzung nach meiner Einschätzung auch dann, wenn es einer Gesellschaft zufließt, weil die Absicht genügt, einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen (Rn. 186). Für die Einziehung des Gesamthonorars verweist die Kommentierung auf die Folgen aus NStZ 2019, 462 (Rn. 109a).

Grenzen der Argumentation

Die normative Schadensbestimmung der Sachverständigenentscheidung ist umstritten; Fischer nennt ablehnende Anmerkungen (Bittmann NStZ 2019, 463; Becker/Gumnior StV 2020, 756; Kraatz medstra 2020, 143, nach § 263 Rn. 109a). Wer darlegen will, dass der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden trifft, sollte daher zuerst mit dem objektiven Wertvergleich nach Rn. 146 und Rn. 127 argumentieren.

Die Beurteilungskriterien sind zudem kein Gesetz, und Interventionen bedürfen nach Kapitel C.5.3 keiner staatlichen Anerkennung. MPU-Beratung ohne Psychologen ist nicht verboten, wie die Seite MPU-Berater ohne Qualifikation zeigt. Nur wo eine Qualifikation zugesagt und nicht eingesetzt wurde, trifft der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskunden.

Schließlich ist der Schaden nur ein Merkmal von mehreren. Ohne Täuschung, Irrtum, Vorsatz und Bereicherungsabsicht gibt es keinen Betrug, und jeder Beschuldigte gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Belegen lässt sich der Schaden vor allem dann, wenn die Werbung eine psychologische Qualifikation verspricht und die Unterlagen belegen, dass niemand mit dieser Qualifikation tätig war.

Aus der Rechtsprechung

Am nächsten kommt der Konstellation die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NStZ 2019, 462. Ein Gericht hatte einen psychologischen Sachverständigen bestellt, der angegeben hatte, Diplom-Psychologe zu sein; das traf nicht zu. Sein Gutachten war nach der Darstellung in der Kommentierung verwertbar und inhaltlich vertretbar, und das Gericht verwendete es (Fischer, § 263 Rn. 109a, 123). Die Justiz zahlte die geltend gemachte Vergütung.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Sachverständige auch bei Verwendung seines Gutachtens keinen Vergütungsanspruch erwirbt und die Bezahlung seiner Forderung daher einen Schaden begründet (Fischer, § 263 Rn. 123). Eine Leistung, deren Vergütung entsprechend § 654 BGB verwirkt ist, hat nach der Entscheidung keinen Wert (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 73d, Erläuterungen zur Rückausnahme nach Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2).

Lehrreich ist die Entscheidung in doppelter Hinsicht. Eine inhaltlich brauchbare Leistung schließt den Schaden nicht aus, wenn ihr Wert an eine vorgespiegelte Qualifikation gebunden ist, und es ging gerade um psychologische Fachkunde. Wer sich darauf beruft, muss aber die Kritik im Schrifttum kennen und die fehlende Qualifikation ebenso genau belegen, wie es dort die fehlende Graduierung war. Gelingt das, trägt die Entscheidung auch dort, wo der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte trotz brauchbarer Inhalte erfassen soll.

Fragen, die oft gestellt werden

Ich hatte zehn Sitzungen. Habe ich dann überhaupt einen Schaden?

Ja, das ist möglich, denn es zählt allein der objektive Wert der Gegenleistung für den vorausgesetzten Zweck (Fischer, § 263 Rn. 146). Waren die Sitzungen für die Begutachtung nicht verwertbar, weil die zugesagte Qualifikation fehlte, gleichen sie die Zahlung nicht aus. Dann umfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungshonorare auch für diese zehn Termine.

Wie entwickelt sich der Schaden bei Ratenzahlung?

Er kann schon mit der Unterschrift als Eingehungsschaden entstehen und wächst mit jeder Rate als Erfüllungsschaden (Fischer, § 263 Rn. 175 bis 177). Als Erfüllungsschaden erfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungsentgelte also Rate für Rate; gezahlte Beträge und offene Verpflichtung beziffere ich getrennt.

Ich habe die MPU trotzdem bestanden. Entfällt dann der Schaden?

Nach meiner Einschätzung nicht: Der Schaden bleibt bestehen, weil ein glücklicher Zufall der Schadensentstehung nicht entgegensteht (Fischer, § 263 Rn. 155). Wer aus eigener Kraft besteht, verdankt das nicht der unqualifizierten Vorbereitung.

Ist jede MPU-Vorbereitung ohne Psychologen Betrug?

Nein, Beratung ohne psychologische Qualifikation ist nicht verboten. Betrug setzt nach § 263 Abs. 1 StGB eine Täuschung voraus, typischerweise die Zusage einer nicht eingesetzten Qualifikation, dazu Irrtum, Vorsatz und Bereicherungsabsicht.

Ändert es etwas, dass ich mein Geld zivilrechtlich zurückfordern kann?

Nein, Ansprüche, die durch die Tat entstehen, verhindern den Schaden nicht (Fischer, § 263 Rn. 155). Rückforderung und Strafanzeige stehen nebeneinander, denn schon mit dem Abfluss des Geldes erfasst der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungszahlungen in ihrer gesamten Höhe.

Was brauche ich, um den Schaden zu belegen?

Vertrag, Werbung mit Abrufdatum, Zahlungsbelege, Bescheinigung und den Schriftverkehr über die Qualifikation der Durchführenden. Der Schaden muss beziffert werden (Fischer, § 263 Rn. 176a); nur so lässt sich zeigen, in welcher Höhe der Vermögensschaden MPU-Vorbereitungskosten erfasst.

Rechtsquellen

Gesetze: § 263 StGB; § 11 Abs. 5 FeV; Anlage 4a FeV; § 326 BGB; § 654 BGB.

Rechtsprechung, jeweils nach Fischer: BGH NStZ 2019, 462; BGHSt 57, 95; BGH NStZ 2024, 291; BGH BeckRS 2025, 23802; BGH BeckRS 2025, 11695; BGHSt 30, 177; BGHSt 23, 300; BGHSt 47, 1; BGH NJW 2011, 2308; NJW 1994, 1745; wistra 2019, 456; wistra 2020, 66; BayObLG MDR 1986, 1046; BVerfG NJW 2012, 907.

Schrifttum: Fischer, StGB, 73. Aufl. 2026, § 263 Rn. 60b, 109a bis 127, 146 bis 155, 175 bis 178, 186, 187; Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 20a, 41; Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026, Kap. C.5.

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Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen