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Codein BtM: 7 wichtige Fakten zu Anlage III und Einfuhr
Ist Codein BtM? Die Antwort hängt an zwei Zahlen auf der Packung, und an einer Klausel im Gesetz, die es für Codein anders regelt als für jeden anderen Stoff der Anlage III.
Als Strafverteidiger bearbeite ich seit fünfzehn Jahren Verfahren rund um Drogen und Recht. Die folgenden Abschnitte zeigen, wann der Stoff dem BtMG unterfällt, warum die Einfuhrklausel, an der Bestellungen von Diazepam oder Zolpidem scheitern, ausgerechnet hier nicht greift, welcher Grenzwert im Raum steht und wie sich ein solches Verfahren beenden lässt.
Kurz gefasst: Wann Codein BtM ist
Codein steht in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz und ist damit verkehrs- und verschreibungsfähig. Ausgenommen sind Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder je abgeteilter Form bis zu 100 Milligramm Codein enthalten (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG; Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 200, 203).
Unterhalb dieser Grenze ist Codein BtM gerade nicht. Es gilt allein das Arzneimittelrecht. Oberhalb schon, und dann in vollem Umfang.
Und ein Satz, der über viele Verfahren entscheidet: Für ausgenommene Zubereitungen der Anlage III gelten die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, außer für solche mit Codein und Dihydrocodein.
Das Wichtigste in Kürze
- Codein steht in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz und ist damit verkehrs- und verschreibungsfähig.
- Ausgenommen sind Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 2,5 vom Hundert oder je abgeteilter Form bis zu 100 Milligramm Codein enthalten; es genügt, dass einer der beiden Werte eingehalten ist.
- Bei einer ausgenommenen Zubereitung greift das Betäubungsmittelgesetz nicht; Besitz und Erwerb sind keine Straftat nach § 29 BtMG, es bleibt bei der Verschreibungspflicht nach dem Arzneimittelrecht.
- Buchstabe b des letzten Spiegelstrichs der Anlage III nimmt Codein und Dihydrocodein ausdrücklich von der Anordnung aus, dass für ausgenommene Zubereitungen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr gelten.
- Wer eine ausgenommene Zubereitung mit Codein über die Grenze bringt oder bringen lässt, führt deshalb kein Betäubungsmittel ein, weder nach § 29 noch nach § 30 BtMG.
- Werden ausgenommene Zubereitungen für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben, gelten die Vorschriften über das Verschreiben wieder; als Substitutionsmittel ist Codein nach § 5 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 BtMVV nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen.
- Einen gerichtlich festgelegten Grenzwert der nicht geringen Menge gibt es für Codein nicht; im Raum steht der Vorschlag der toxikologischen Sachverständigen von 15 Gramm Codeinphosphat, und der Kommentar hält fest, dass eine entsprechende Gerichtsentscheidung noch fehlt (Patzak/Fabricius, § 29a Rn. 93).
- Das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 AMG erfasst verschreibungspflichtige Arzneimittel unabhängig vom Betäubungsmittelgesetz.
Was in diesem Beitrag steht
- Kurz gefasst: Wann Codein BtM ist
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Stoff und seine Präparate
- Die Einstufung und ihre Geschichte
- Die 2,5-Prozent-Grenze: Wann Codein BtM ist und wann nicht
- Codein BtM an der Grenze: die Klausel, die hier gerade nicht greift
- Strafrahmen und der Grenzwert, den es so noch nicht gibt
- Vom Zoll abgefangen?
- Wie lange Codein und Morphin im Körper nachweisbar sind
- Führerschein: Morphin im Blut und das Medikamentenprivileg
- Codein BtM in der MPU: was verlangt wird
- Wie die Einstellungschancen stehen
- Aus der Praxis: der Hustensaft aus Polen
- Was ich für Sie tue
- Fragen aus der Praxis
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Der Stoff und seine Präparate
Codein ist ein Nebenalkaloid des Opiums. Die Methylierung des Morphins ergibt Codein, weshalb es auch Methylmorphin heißt. Es ist ein weißes, geruchloses, bitter schmeckendes Pulver (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 201).
Pharmakologisch ist der hustenstillende Effekt weitaus stärker als die schmerzstillende Wirkung. Deshalb findet der Stoff vor allem in Antitussiva gegen akuten und chronischen Reizhusten Verwendung, als Tablette, als Tropfen und als Saft.
Dass Opiatabhängige Hustenreiz vortäuschen, um an codeinhaltige Medikamente zu gelangen, ist nicht neu; das OLG Braunschweig entschied einen solchen Fall bereits 1969 (NJW 1969, 1587). Konsumiert wird in dieser Gruppe meist zur Überbrückung bei Stoffmangel.
Für die Strafzumessung zählt eine Feststellung des Kommentars: Bei chronischem Missbrauch kann es zu Toleranzbildung und psychischer Abhängigkeit kommen, das Abhängigkeitspotential ist aber erheblich geringer als bei Morphin und Heroin (Geschwinde, Rauschdrogen Rn. 4343).
Die Einstufung und ihre Geschichte
Die Einordnung hat sich mehrfach geändert, und wer alte Fundstellen liest, liest häufig überholtes Recht.
| Zeitpunkt | Einstufung |
|---|---|
| Opiumgesetz, VO vom 24.1.1934 | Bezugscheinpflicht aufgehoben, Abgabe auf einfache Verschreibung |
| Polizeiverordnung 1942 | Verschreibung und Abgabe eingeschränkt, 1960 wieder aufgehoben |
| BtMG 1972 | Codein in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BtMG ausdrücklich genannt |
| BtMVV 1974 | erfasst nur Verordnungen über 2,5 Prozent oder über 100 mg je abgeteilter Form |
| BtMG 1982 | Codein zunächst in Anlage II |
| 10. BtMÄndVO vom 20.1.1998 (BGBl. I 74) | Codein und Dihydrocodein in Anlage III, ärztliche Verschreibung an Drogenabhängige dem BtMG unterstellt |
Seither gilt: Als Stoff der Anlage III ist Codein verkehrs- und verschreibungsfähig. Die praktisch entscheidende Frage ist aber nicht die Anlage, sondern die Ausnahme. Zum Aufbau der Anlagen insgesamt: Die Anlagen zum BtMG.
Zur Einordnung von Pregabalin siehe die Seite zu Pregabalin.
Die 2,5-Prozent-Grenze: Wann Codein BtM ist und wann nicht
Die meisten im Handel befindlichen Codein-Präparate sind ausgenommene Zubereitungen (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 202). Das ist der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Die Grenze verläuft an zwei Werten, und es genügt, dass einer davon eingehalten ist:
- bis zu 2,5 vom Hundert Codein, oder
- je abgeteilter Form bis zu 100 Milligramm Codein,
- jeweils ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III.
Eine Tablette mit 30 Milligramm Codeinphosphat und Paracetamol liegt damit unter der Grenze. Ein Hustensaft mit 2 Prozent ebenfalls. In beiden Fällen greift das BtMG nicht, und Besitz wie Erwerb sind keine Straftat nach § 29 BtMG; es bleibt bei der Verschreibungspflicht nach dem Arzneimittelrecht.
Zwei Rückausnahmen sind zu beachten. Die erste steht im Spiegelstrich, der auf die Position Codein in Anlage III folgt: Werden ausgenommene Zubereitungen für betäubungsmittel- oder alkoholabhängige Personen verschrieben, gelten die Vorschriften über das Verschreiben und die Abgabe von Betäubungsmitteln (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 203, 576).
Die Verschreibung von Codein als Substitutionsmittel nach § 5 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 BtMVV ist zudem nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen; verschreibt ein Arzt Codein ohne einen solchen Ausnahmefall, ist das nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 BtMG in Verbindung mit § 16 Nr. 2 Buchst. a BtMVV strafbar. Zum Verfahren der Substitution im Übrigen: Substitutionsbehandlung und Therapie statt Strafe.
Die zweite Rückausnahme betrifft die Grenze, und sie fällt anders aus, als fast alle erwarten.
Codein BtM an der Grenze: die Klausel, die hier gerade nicht greift
Anlage III zum BtMG schließt mit einem Spiegelstrich, der über viele Zollverfahren entscheidet. Er lautet: Für ausgenommene Zubereitungen, außer solchen mit Codein oder Dihydrocodein. Gelten jedoch die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr.
Für Diazepam, Zolpidem oder Alprazolam bedeutet dieser Satz: Die Ausnahme rettet den Besitz, aber nicht die Bestellung aus dem Ausland. Die Einfuhr bleibt nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbar, auch wenn die Tablette im Inland kein Betäubungsmittel wäre (BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119 mit kritischer Anmerkung Kotz, NStZ 2011, 461; BGH BeckRS 2019, 38531; Patzak/Fabricius, § 29 Rn. 572).
Bei Codein steht genau das Gegenteil im Gesetz. Codein und Dihydrocodein sind von dieser Rückausnahme ausdrücklich ausgenommen. Wer eine ausgenommene Zubereitung mit Codein über die Grenze bringt oder bringen lässt, führt kein Betäubungsmittel ein, weder nach § 29 noch nach § 30 BtMG.
Das ist der praktisch wertvollste Punkt dieser Seite: An der Grenze entscheidet allein die Wirkstoffstärke, nicht der Transportweg. Zum Vergleichsfall bei Benzodiazepinen: Alprazolam und Xanax im BtMG. Zur Einfuhr allgemein: Einfuhr von Betaeubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.
Strafrahmen und der Grenzwert, den es so noch nicht gibt
Liegt die Zubereitung über der Ausnahmegrenze, greift das BtMG in vollem Umfang, und es gilt der gewöhnliche Aufbau des Gesetzes.
| Vorschrift | Untergrenze | Obergrenze |
|---|---|---|
| § 29 Abs. 1 Satz 1 BtMG | Geldstrafe | fünf Jahre Freiheitsstrafe |
| § 29 Abs. 3 BtMG (Regelbeispiel) | ein Jahr | fünfzehn Jahre |
| § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG | ein Jahr | fünfzehn Jahre |
| § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG | zwei Jahre | fünfzehn Jahre |
Beim Grenzwert liegt eine Besonderheit vor, die sich verteidigen lässt. Nach Auffassung der toxikologischen Sachverständigen dürfte die nicht geringe Menge bei oralem Konsum bei 30 äußerst gefährlichen Dosen zu je 500 Milligramm liegen, also bei 15 Gramm Codeinphosphat; 300 Milligramm Codeinphosphat stellen eine Konsumeinheit dar (Megges/Steinke/Wasilewski, NStZ 1985, 163).
Der Kommentar hält dazu ausdrücklich fest: Eine entsprechende Gerichtsentscheidung fehlt noch (Patzak/Fabricius, § 29a Rn. 93). In der Übersicht der Grenzwerte ist Codein deshalb mit dem Zusatz „SV-Vorschlag“ geführt, nicht mit einem Aktenzeichen.
Das ist etwas anderes als ein durch den Bundesgerichtshof festgelegter Wert. Wer wegen § 29a oder § 30 BtMG angeklagt ist, sollte diesen Punkt nicht unwidersprochen lassen; das Gericht muss die Schwelle sachverständig beraten selbst bestimmen. Zur Systematik: Die nicht geringe Menge im BtMG.
Vom Zoll abgefangen?
Codeinhaltige Präparate kommen überwiegend aus osteuropäischen und asiatischen Versandapotheken, meist als Sirup in größeren Flaschen oder als Blister mit hoher Stückzahl. Der Zoll zieht solche Sendungen regelmäßig heraus.
Der weitere Gang ist stets derselbe: Die Sendung wird vorgelegt, nach § 10 ZollVG geöffnet, sichergestellt und der Staatsanwaltschaft übergeben. Was der Brief bedeutet, den Sie danach bekommen: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet. Zum Anhörungsbogen: Anhoerungsbogen vom Zoll.
Die entscheidende Weiche im Zollverfahren ist bei Codein eine andere als sonst. Weil die Einfuhrklausel der Anlage III für Codein nicht gilt, scheidet der Vorwurf der unerlaubten Einfuhr aus, sobald feststeht, dass die Sendung nur ausgenommene Zubereitungen enthielt.
Übrig bleibt dann das Arzneimittelrecht. Das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 AMG erfasst verschreibungspflichtige Arzneimittel unabhängig vom BtMG. Strafbar ist die Einfuhr aus einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staat nach § 96 Nr. 4 AMG allerdings nur, wenn sie gewerbs- oder berufsmäßig erfolgt (Patzak/Fabricius, Vor AMG Rn. 61 f.).
Beim Bezug zum Eigenkonsum fehlt es daran. In Betracht kommt dann noch eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG. Der Unterschied zwischen Verbrechen und Ordnungswidrigkeit hängt damit an einer einzigen Angabe im Untersuchungsbericht: dem Wirkstoffgehalt je abgeteilter Form.
Wer mit einem Rezept aus dem Ausland einreist, ist ohnehin frei: Das Verbringungsverbot gilt nicht für Arzneimittel, die ein Patient bei der Einreise in einer Menge zum persönlichen Bedarf mitführt (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG; Patzak/Fabricius, § 29 Rn. 585).
Wie lange Codein und Morphin im Körper nachweisbar sind
Ob Codein BtM ist, entscheidet über den Tatbestand. Für die Nachweisdauer ist es ohne Belang. Hier gibt es zur Abwechslung belastbare Zahlen, denn die Beurteilungskriterien führen die Opiate in ihren Nachweistabellen auf. Entscheidend ist dabei, dass Codein zu Morphin verstoffwechselt wird und Morphin deutlich länger nachweisbar bleibt als die Muttersubstanz.
| Blut oder Serum | Urin | Haar | |
|---|---|---|---|
| Codein | etwa 24 Stunden | konjugiert 48 bis 72 Stunden | je Zentimeter ein Monat |
| Morphin (Metabolit) | etwa 3 bis 10 Stunden | frei 24 bis 48 Stunden | je Zentimeter ein Monat |
| Dihydrocodein | etwa 8 bis 10 Stunden | nicht bekannt | je Zentimeter ein Monat |
Die Angaben sind Erfahrungswerte und als solche unscharf. Dosis, Konsumdauer, Aufnahmeform, Körpergewicht, Stoffwechsellage und das Verfahren des Labors verschieben sie im Einzelfall erheblich. Wer darauf baut, ein Nachweis werde misslingen, verlässt sich auf eine Zahl, die für ihn nicht gilt.
Die Entscheidungsgrenze für die Abstinenzkontrolle setzen die Kriterien bei Morphin an, und zwar ausdrücklich zusammen mit Codein und Dihydrocodein: im Urin 25 Nanogramm je Milliliter nach Hydrolyse, im Haar 0,1 Nanogramm je Milligramm. Ein Wert darunter gilt als negativ und wird nicht mitgeteilt.
Daraus folgt eine Falle, die in der Praxis regelmäßig zuschnappt: Ein Opiat-Screening unterscheidet Codein und Morphin zunächst nicht. Wer Hustensaft eingenommen hat, kann deshalb in einer Kontrolle wie ein Heroinkonsument dastehen, bis die Bestätigungsanalytik das Verhältnis der Substanzen klärt. Diese Differenzierung muss angefordert werden, von selbst passiert sie nicht. Welche Anforderungen ein Abstinenzbeleg erfüllen muss: Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.
Als Faustregel gilt, dass ein Stoff nach etwa acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten unter die Nachweisgrenze der gängigen Verfahren fällt; die Dauer hängt zwingend von der Empfindlichkeit der Methode und den Cut-off-Werten des Labors ab (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485, 487). Das polytoxikologische Standardscreening erfasst ohnehin nur Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer-Amphetaminen, Benzodiazepine und Methadon, alles Weitere nur auf gesonderte Anforderung (ebenda).
Immerhin zählen die Opiate zum Standardumfang eines polytoxikologischen Screenings (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485). Wie lange ein Befund möglich bleibt, richtet sich aber nach etwa acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten und nach dem Cut-off, den das Labor gesetzt hat (ebenda, 487).
Führerschein: Morphin im Blut und das Medikamentenprivileg
Ob Codein BtM ist, prüft die Fahrerlaubnisbehörde nicht; sie prüft die Eignung. Hier entsteht der Schaden, der die Betroffenen am längsten begleitet, und er hat mit dem Strafverfahren nur mittelbar zu tun. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV und der Anlage 4 die Eignung, nicht die Schuld.
Die Ordnungswidrigkeit über den Umweg des Abbaus
Codein ist nach herrschender Auffassung unzweifelhaft ein berauschendes Mittel im Sinne der Trunkenheitsdelikte (LK-StGB/König, § 316 Rn. 142, 146, 176; Weber/Kornprobst/Maier/Weber, BtMG Vor § 29 Rn. 1521; anderer Ansicht ohne Begründung OLG Köln NZV 1991, 158). Bei entsprechenden Ausfallerscheinungen kommt also § 316 StGB in Betracht.
Die Liste der berauschenden Mittel in der Anlage zu § 24a StVG nennt Codein dagegen nicht. Sie führt Heroin, Morphin, Cocain, Benzoylecgonin, Amfetamin, die Designer-Amfetamine MDA, MDE und MDMA sowie Metamfetamin, abschließend.
Der Haken liegt beim Abbau. Codein ist der Methylether des Morphins; nach der Einnahme findet sich im Blut regelmäßig auch Morphin. Und Morphin steht in der Anlage. Über diesen Umweg kann eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG im Raum stehen, obwohl nur ein Hustensaft eingenommen wurde.
Dagegen hilft das Medikamentenprivileg: § 24a Abs. 4 StVG ist nicht anzuwenden, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Das setzt Vortrag voraus, und zwar rechtzeitig. Wie ernst das genommen wird, zeigt das VG Neustadt: Geringe Mengen von Codein und Morphin im Blut rechtfertigen die Annahme der Ungeeignetheit, wenn die krankheitsbedingte Einnahme eines verschreibungspflichtigen codeinhaltigen Hustensafts nicht substantiiert und plausibel dargelegt worden ist (BA 2018, 325).
Welche Ziffer der Anlage 4 greift
Bei betäubungsmittelhaltigen Medikamenten darf die Behörde nicht einfach auf den Regelfall der Nr. 9.1 zurückgreifen. Vorrang haben die Nummern 9.4 und 9.6.2, weil sie eigene, engere Voraussetzungen aufstellen (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH Mannheim NZV 2013, 261).
Das wirkt sich auf die Gutachtenanordnung aus. Für die bestimmungsgemäße Einnahme stützt sich die Behörde auf § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV; die Vorschriften über den Missbrauchsverdacht passen dann nicht (VGH Mannheim VRS 129, 95). Zu klären sind Leistungseinbußen, und zwar durch eine medizinisch-psychologische, nicht durch eine bloß ärztliche Begutachtung.
Bleibt die Aufforderung unbeantwortet, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung schließen, aber nur, wenn die Anordnung selbst trägt. Eine auf die falsche Ziffer gestützte Anordnung tut das nicht. Zur Prüfung solcher Anordnungen: Anforderungen an eine MPU-Anordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.
Die Ausnahme der Vorbemerkung 3
Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.
Für ein verschriebenes Hustenmittel ist das die wichtigste Vorschrift der ganzen Anlage. Wer eine ärztlich verordnete Einnahme über einen begrenzten Zeitraum belegt und eine unauffällige Fahrvorgeschichte vorweist, beschreibt genau die Kompensation, die die Vorbemerkung meint.
In die Akte gehören dann die Verordnung mit Datum und Indikation, die Packungsangaben, der zeitliche Zusammenhang zwischen Einnahme und Kontrolle sowie ein Fahreignungsregister ohne Eintrag. Wer das erst nach dem Bescheid vorträgt, kämpft gegen eine bereits getroffene Bewertung an.
Ordnungswidrigkeit, Straftat und Entziehung nebeneinander
Zusammengefasst stehen bei Codein drei Ebenen nebeneinander, und sie folgen verschiedenen Regeln. Die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG greift nur über den Morphin-Umweg und scheitert am Medikamentenprivileg, sobald die bestimmungsgemäße Einnahme dargelegt ist.
Die Straftat nach § 316 StGB setzt relative Fahruntüchtigkeit voraus; einen Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit gibt es für diese Stoffe nicht (BGHSt 44, 219). Eine Medikamentenklausel wie in § 24a Abs. 4 StVG kennt § 316 StGB nicht, die Verordnung schließt die Strafbarkeit also gerade nicht aus. Und die Entziehung nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV läuft unabhängig von beidem, mit § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB als strafgerichtlichem Gegenstück.
Codein BtM in der MPU: was verlangt wird
Ist die Fahrerlaubnis entzogen, verlangt § 14 Abs. 2 FeV die medizinisch-psychologische Untersuchung (BVerwG NJW 2005, 3081), und zwar erst, wenn die Entziehung nicht mehr angreifbar ist (OVG Greifswald BA 2013, 141).
Ob Codein BtM war, bestimmt hier die Fragestellung, und der Blick darauf lohnt besonders. Ist die Anordnung auf Drogenabstinenz im Sinne des Betäubungsmittelrechts zugeschnitten, obwohl eine ärztliche Verordnung im Raum steht, geht sie an der Sache vorbei. Maßgeblich bleibt am Ende der belastbare Einstellungswandel (BVerwG NJW 2005, 3440); Abstinenzbelege allein genügen nicht (VG Gelsenkirchen BA 2010, 372). Zur Fragestellung: Fragestellung der MPU. Zum Sofortvollzug: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Wie lange Abstinenz belegt sein muss
Eine einheitliche Abstinenzfrist kennen die Beurteilungskriterien nicht. Sie arbeiten mit vier Ausgangslagen, und zwischen ihnen liegen bis zu neun Monate. Bei einem verordneten Arzneimittel kommt die Vorfrage hinzu, ob überhaupt Verzicht verlangt werden kann.
- D 1 verlangt eine diagnostizierte Abhängigkeit. Der Kommentar stuft das Abhängigkeitspotential von Codein erheblich geringer ein als das von Morphin und Heroin, das gehört vorgetragen.
- D 2 eine fortgeschrittene Problematik ohne solche Diagnose.
- D 3 einen riskanten Gebrauch unterhalb dieser Schwelle.
- D 4 gilt allein für Cannabis und bleibt hier ohne Bedeutung.
Der Zeitraum folgt aus der Hypothese, die die Stelle ansetzt. Ein Jahr nach Abschluss einer stationären Entwöhnung ist der Regelfall, ein halbes Jahr der günstige Ausnahmefall, fünfzehn Monate der Fall ohne therapeutische Aufarbeitung. Welche Hypothese welchen Zeitraum verlangt, steht im Einzelnen im Abstinenznachweis.
Für D 3 genügen sechs Monate. Indikator 1 zu Kriterium D 3.6 N verlangt einen Verzicht von mindestens sechs Monaten zum Begutachtungszeitpunkt; erst eine über Jahre bestehende Problematik führt in der Regel zu einem Jahr. Nr. 9.5 der Anlage 4 FeV nennt ein Jahr, gilt aber nur nach Entgiftung und Entwöhnung und damit nur für D 1. Alles zu den Belegen: Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.
Verkehrspsychologe oder Suchttherapeut
Dieselbe Zuordnung entscheidet, welche Vorbereitung anerkannt wird, und hier wird regelmäßig für das Falsche bezahlt.
Kriterium C.5.2.4 ordnet die Maßnahmen den Hypothesen zu: Für die Hypothesen D 4 bis D 2 ist in der Regel die fahreignungsfördernde Intervention indiziert, eine verkehrspsychologische Maßnahme. Ein Suchttherapeut wird dort nicht verlangt.
Erst im Grenzbereich zwischen D 2 und D 1 und bei gestellter Abhängigkeitsdiagnose tritt die Suchttherapie hinzu; die Intervention ist dann nach demselben Kriterium häufig nur noch deren Ergänzung.
Ob Codein BtM war, entscheidet nicht über die Maßnahme; das tut die Hypothese. Wer nach einer abgefangenen Hustensaftsendung ohne Abhängigkeitsdiagnose in eine Suchtberatung geschickt wird, erwirbt die Bescheinigung einer fremden Hypothese. Sie kostet Monate und legt der Behörde gerade die Einordnung nahe, gegen die er sich wendet.
C.5.4.2.1 verlangt einen Psychologen mit Diplom oder gleichwertigem Master und verkehrspsychologischer Fortbildung; gleichwertig ist die Zertifizierung als Fachpsychologe für Verkehrspsychologie. Suchttherapeutisch fortgebildete Psychologen und suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte kommen nur bei einer Substanzgebrauchsstörung hinzu, und nur eingebunden in eine Suchthilfeeinrichtung. Ein verschriebener Hustensaft begründet keine solche Störung. Die Gegenanzeigen: Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.
Wie die Einstellungschancen stehen
Sie sind bei Codein besser als bei fast jedem anderen Opioid, und das aus drei voneinander unabhängigen Gründen.
Erstens die Einstufungsfrage. Steht fest, dass die Zubereitung unter der 2,5-Prozent- oder der 100-Milligramm-Grenze liegt, ist Codein BtM nicht, und der betäubungsmittelrechtliche Vorwurf entfällt vollständig, nicht nur im Inland, sondern wegen der Ausnahme von der Einfuhrklausel auch an der Grenze.
Zweitens das Abhängigkeitspotential. Der Kommentar stuft es erheblich geringer ein als bei Morphin und Heroin. Bei der Bewertung des Unrechts und bei der Frage der geringen Menge wirkt das.
Drittens der fehlende Grenzwert. Solange keine gerichtliche Entscheidung zur nicht geringen Menge vorliegt, lässt sich der Sprung in den Verbrechenstatbestand angreifen.
Praktisch kommen in Betracht: das Absehen von der Verfolgung nach § 31a BtMG, die Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO und das Absehen von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG, Letzteres aber nur, wenn Codein BtM war. Wie das im Zollverfahren abläuft: Einstellung im Zollverfahren.
Aus der Praxis: der Hustensaft aus Polen
Ein 34-jähriger Handwerker bestellte bei einem Versender in Osteuropa sechs Flaschen Hustensaft mit Codein, je 200 Milliliter, Wirkstoffgehalt 1,5 Prozent. Er hatte den Saft zuvor auf Rezept bekommen; nach einem Arztwechsel wurde die Verordnung nicht fortgesetzt.
Der Zoll zog die Sendung, stellte sie sicher und gab die Sache an die Staatsanwaltschaft ab. Die Einleitungsverfügung lautete auf unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Der Untersuchungsbericht wies 1,5 Prozent aus, unterhalb der Ausnahmegrenze von 2,5 Prozent. Damit lag eine ausgenommene Zubereitung vor, und weil die Einfuhrklausel der Anlage III für Codein gerade nicht gilt, fehlte es an einer Straftat. Eine gewerbsmäßige Einfuhr nach § 96 Nr. 4 AMG stand nicht im Raum; das Verfahren wurde eingestellt.
Der Fall ist in den Einzelheiten verändert. Er zeigt aber den Punkt, auf den es ankommt: Der Prozentwert im Untersuchungsbericht entschied hier über alles Weitere.
Was ich für Sie tue
Ich lasse mir zuerst den Untersuchungsbericht vorlegen und rechne den Wirkstoffgehalt je abgeteilter Form beziehungsweise den Prozentwert nach. Ohne diese Zahl lässt sich die Einstufung nicht beurteilen.
Dann prüfe ich die Einfuhrklausel. Sie wird in Einleitungsverfügungen regelmäßig pauschal auf alle ausgenommenen Zubereitungen angewendet, obwohl der Wortlaut Codein und Dihydrocodein ausdrücklich herausnimmt. Dieser Punkt gehört in die erste Stellungnahme.
Parallel sichere ich das Fahrerlaubnisverfahren ab: ärztliche Unterlagen, Verordnungsnachweise, Vortrag zum Medikamentenprivileg. Die Fahrerlaubnisbehörde arbeitet mit eigenen Fristen und wartet den Ausgang des Strafverfahrens nicht ab. Zum Eilrechtsschutz: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Und ich rate dazu, vorher nichts zu sagen. Der Anhörungsbogen muss nicht ausgefüllt werden, und eine Angabe zur Bestellmenge kann den Unterschied zwischen Eigenbedarf und gewerbsmäßiger Einfuhr ausmachen. Warum das so ist: Warum der Anhoerungsbogen unbeantwortet bleibt.
Fragen aus der Praxis
Ist Codein BtM?
Als Stoff ja, Anlage III zum BtMG. Zubereitungen bis 2,5 Prozent oder bis 100 Milligramm je abgeteilter Form sind aber ausgenommen und unterliegen allein dem Arzneimittelrecht.
Ist Codein BtM, wenn ich es aus dem Ausland bestelle?
Bei ausgenommenen Zubereitungen nein. Die Klausel, nach der für ausgenommene Zubereitungen die Einfuhrvorschriften gelten, nimmt Codein und Dihydrocodein ausdrücklich heraus.
Welche Menge Codein ist eine nicht geringe Menge?
Im Raum stehen 15 Gramm Codeinphosphat aufgrund eines Sachverständigenvorschlags. Eine gerichtliche Entscheidung dazu fehlt bislang.
Verliere ich wegen Codein den Führerschein?
Nicht automatisch. Bei verschriebenen Präparaten gelten die engeren Tatbestände der Anlage 4 zur FeV; ohne Nachweis einer krankheitsbedingten Einnahme kann die Behörde aber von Ungeeignetheit ausgehen.
Warum steht Morphin in meinem Blutbefund, obwohl ich nur Hustensaft genommen habe?
Codein ist der Methylether des Morphins. Nach Einnahme findet sich deshalb regelmäßig auch Morphin im Blut, was für § 24a StVG bedeutsam ist, wenn kein Rezept nachgewiesen wird.
Darf ich Codein auf einer Reise mitführen?
Bei ärztlicher Verschreibung ja. Für Stoffe der Anlage III gilt die Reisebedarfsregelung des § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b BtMG; innerhalb des Schengen-Raums dient die Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ als Nachweis.
Gesetzestexte und Fundstellen
Maßgeblich sind Anlage III zum BtMG im Volltext mit der Position Codein und dem abschließenden Spiegelstrich, § 29 BtMG im Volltext und § 30 BtMG im Volltext für die Tatbestände sowie § 73 AMG im Volltext und § 96 AMG im Volltext für das Arzneimittelrecht. Fahrerlaubnisrechtlich sind Anlage 4 zur FeV im Volltext und § 11 FeV im Volltext einschlägig, für das Absehen von der Verfolgung § 31a BtMG im Volltext und § 153a StPO im Volltext.
Vertiefend: Alprazolam und Xanax im BtMG zum umgekehrten Fall bei Benzodiazepinen, Die Anlagen zum BtMG zum Aufbau der Anlagen und Die nicht geringe Menge im BtMG zur nicht geringen Menge.
Körner/Patzak/Fabricius/Huth, Betäubungsmittelgesetz, 11. Auflage, Stoffe Rn. 200 bis 203 und 576 bis 581, die Kommentierung zu § 29 Rn. 572 und 583 bis 585 sowie § 29a Rn. 93. Für das Verkehrsrecht: Hentschel/König/Dauer zu § 24a StVG und § 46 FeV.
Aus Codein wird in Osteuropa ein Opiat der Anlage I hergestellt; dazu der Beitrag über Desomorphin.
Kostenlose Ersteinschätzung
Hat der Zoll eine Sendung mit codeinhaltigen Präparaten angehalten oder liegt ein Anhörungsbogen vor, sehe ich mir das ohne Kosten an. Senden Sie mir das behördliche Schreiben und, soweit vorhanden, den Untersuchungsbericht.
Ob Codein BtM ist, entscheidet in diesen Verfahren eine einzige Zahl. Ich sehe sie mir an, bevor irgendetwas erklärt wird.
Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Verteidigung in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren bundesweit.
Welche Schritte ein Betäubungsmittelverfahren durchläuft und wo die Stellschrauben liegen, habe ich zusammengefasst: Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.