Symbolbild, mit KI erstellt.
MPU-Vertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung: Fakten zu §§ 123, 124 und 142 BGB
Einen MPU-Vertrag anfechten kann, wer durch eine bewusst unrichtige Angabe zur Qualifikation der Berater zur Unterschrift bewogen wurde; die Grundlage ist § 123 Abs. 1 BGB. Wer den MPU-Vertrag anfechten will, muss die Erklärung binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung zugehen lassen (§ 124 BGB). Sie vernichtet den Vertrag rückwirkend (§ 142 Abs. 1 BGB), sodass gezahltes Honorar nach § 812 BGB zurückverlangt werden kann.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und vertrete bundesweit Menschen, die von einem MPU-Vorbereitungsanbieter auf Zahlung in Anspruch genommen werden oder gezahltes Geld zurückholen wollen. Die Anfechtung setzt nicht bei der Qualität der Sitzungen an, sondern bei dem, was der Anbieter vor der Unterschrift erklärt oder verschwiegen hat. Wer den MPU-Vertrag anfechten möchte, sichert deshalb zuerst Werbung, Chatverläufe und Vertragsfassung.
Kernaussagen
- Nach § 123 Abs. 1 BGB kann den MPU-Vertrag anfechten, wer durch arglistige Täuschung zur Vertragserklärung bestimmt worden ist; anders als § 263 StGB verlangt die Vorschrift weder Bereicherungsabsicht noch Vermögensschaden.
- Die Zusage „psychologischer“ oder „verkehrspsychologischer“ Berater ist eine nachprüfbare Tatsachenangabe über das Personal und fällt unter § 123 Abs. 1 BGB.
- Verschweigen ist eine Täuschung im Sinn des § 123 Abs. 1 BGB, wenn nach § 242 BGB eine Aufklärungspflicht besteht, etwa über Umstände, die den Vertragszweck vereiteln können.
- Wer den MPU-Vertrag anfechten will, hat dafür nach § 124 Abs. 1 und 2 BGB ein Jahr ab Entdeckung der Täuschung Zeit, längstens zehn Jahre nach Abgabe der Vertragserklärung (§ 124 Abs. 3 BGB).
- Die Anfechtung wird nach § 143 Abs. 1 und 2 BGB formfrei gegenüber dem Vertragspartner erklärt.
- Nach § 142 Abs. 1 BGB ist der angefochtene Vertrag von Anfang an nichtig; gezahltes Honorar ist nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB zurückzugewähren.
- Individuelle Zusagen zur Qualifikation gehen einer abweichenden Klausel im Kleingedruckten nach § 305b BGB vor.
- Neben der Anfechtung steht ein Anspruch auf Rückgängigmachung aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB, für den Fahrlässigkeit genügt.
Kapitel
- Anfechtung, Widerruf, Unmöglichkeit: welcher Weg wofür
- Wann Sie einen MPU-Vertrag anfechten können: die Täuschung über die Qualifikation
- Täuschung durch Schweigen: die Aufklärungspflicht des Anbieters
- Warum die Qualifikation den Vertragszweck trägt
- Arglist und Ursächlichkeit
- Fristen: bis wann Sie den MPU-Vertrag anfechten müssen
- Wie Sie den MPU-Vertrag anfechten: Erklärung, Adressat, Inhalt
- Ausschlussklauseln und Kleingedrucktes
- Was geschieht, nachdem Sie den MPU-Vertrag anfechten: Rückabwicklung nach § 812 BGB
- Verschulden bei Vertragsschluss als zweiter Weg
- Warum § 119 Abs. 2 BGB selten weiterhilft
- Wer muss was beweisen, wenn Sie den MPU-Vertrag anfechten?
- Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Ein Fall aus der Praxis
- Fragen aus Beratungen
- Nachweise und Gesetze
- Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Anfechtung, Widerruf, Unmöglichkeit: welcher Weg wofür
Gegen einen Vorbereitungsvertrag stehen mehrere Wege offen, die sich ergänzen. Der Hauptstrang liegt meist im Leistungsstörungsrecht: Fehlt das zugesagte Personal, entfällt der Honoraranspruch nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB von selbst; das ist auf der Seite wie Sie bei der MPU-Vorbereitung Geld zurück bekommen ausgeführt. Wer den MPU-Vertrag anfechten will, setzt früher an, nämlich beim Zustandekommen des Vertrags. Der Widerruf knüpft an die Vertriebsform an.
| Weg | Anknüpfung | Frist | Folge |
|---|---|---|---|
| Anfechtung, § 123 BGB | Täuschung vor Vertragsschluss | ein Jahr ab Entdeckung, § 124 BGB | Nichtigkeit von Anfang an, § 142 Abs. 1 BGB |
| Verschulden bei Vertragsschluss, §§ 280, 311 Abs. 2 BGB | schuldhafte Fehlinformation, auch fahrlässig | Regelverjährung, §§ 195, 199 BGB | Rückgängigmachung, § 249 Abs. 1 BGB |
| Widerruf, §§ 312c, 355 BGB | Vertragsschluss im Fernabsatz | 14 Tage, bei fehlerhafter Belehrung länger | Rückabwicklung, §§ 355 ff. BGB |
| Unmöglichkeit, §§ 275, 326 BGB | zugesagte Leistung nicht erbringbar | keine Gestaltungsfrist | Honoraranspruch entfällt kraft Gesetzes |
Belehrung und Muster-Widerrufsformular behandelt die Seite MPU-Vertrag widerrufen. Häufig erkläre ich Anfechtung und Widerruf im selben Schreiben, die eine hilfsweise zur anderen. Den MPU-Vertrag anfechten heißt also nicht, auf andere Rechte zu verzichten. Nach Grüneberg (BGB, 85. Aufl., § 123 Rn. 1) kann § 123 BGB weder durch Individualabrede noch durch AGB abbedungen werden.
Wann Sie einen MPU-Vertrag anfechten können: die Täuschung über die Qualifikation
Die arglistige Täuschung setzt, ähnlich wie der Betrug, eine Täuschung zur Erregung oder Aufrechterhaltung eines Irrtums voraus. § 123 BGB verlangt aber weder Bereicherungsabsicht noch einen Vermögensschaden des Getäuschten (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 123 Rn. 2 mit BGH NJW-RR 2008, 258). Die strafrechtliche Prüfung steht auf der Seite zum Betrug bei der MPU-Vorbereitung. Wer den MPU-Vertrag anfechten will, muss also keinen Betrug nachweisen.
Tatsachenangabe statt Werbefloskel
Die Täuschung muss sich auf objektiv nachprüfbare Umstände beziehen. Subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen reichen nicht; zu prüfen ist aber, ob eine Äußerung im Kern eine Tatsachenbehauptung enthält (Grüneberg, a. a. O., § 123 Rn. 3). Der Kommentar nennt als Beispiele den, der sich ohne Eintragung in die Architektenliste als Architekt bezeichnet, und die Vorlage eines gefälschten Zeugnisses über die Qualifikation (LAG Baden-Württemberg DB 2007, 1197).
Dieselbe Struktur hat die Zusage „psychologischer“ oder „verkehrspsychologischer“ Berater. Ob ein Psychologe mit verkehrspsychologischer Fortbildung eingesetzt wird, lässt sich anhand von Abschluss und Lebenslauf prüfen. Es geht um eine Eigenschaft der eingesetzten Person, nicht um eine Meinung über die Güte der Beratung.
Der Einwand fehlenden Titelschutzes
Anbieter halten entgegen, „psychologischer Berater“ sei keine geschützte Berufsbezeichnung. Das trifft zu, geht aber an der Sache vorbei. Es kommt darauf an, wie ein redlicher Empfänger die Erklärung verstehen durfte. Wer sich auf eine MPU vorbereiten will und von einem verkehrspsychologischen Berater liest, erwartet einen Psychologen; so hat es auch ein Gericht in einem Hinweis formuliert (siehe den Fall aus der Praxis). Den MPU-Vertrag anfechten kann der Kunde daher auch bei frei verwendbarer Bezeichnung.
Täuschung durch Schweigen: die Aufklärungspflicht des Anbieters
Oft behauptet der Anbieter keine Qualifikation ausdrücklich, sondern lässt die Frage offen. Auch dann kann der Kunde den MPU-Vertrag anfechten. Verschweigen ist nur dann Täuschung, wenn eine Aufklärungspflicht besteht; ihre Grundlage ist § 242 BGB. Entscheidend ist, ob der andere Teil nach Treu und Glauben und der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung erwarten durfte (Grüneberg, a. a. O., § 123 Rn. 5). Eine allgemeine Offenbarungspflicht gibt es nicht; vorausgesetzt ist ein Informationsgefälle (Rn. 5).
Zwei Fallgruppen passen auf die MPU-Vorbereitung. Umstände, die für die Willensbildung offensichtlich ausschlaggebend sind, müssen ungefragt offenbart werden, vor allem solche, die den Vertragszweck vereiteln oder erheblich gefährden können (Grüneberg, a. a. O., Rn. 5b mit BGH NJW 2010, 3362 Tz. 22). Außerdem kann die Pflicht aus der Stellung dessen folgen, der wie ein Fachberater auftritt, vor allem gegenüber geschäftlich Unerfahrenen (Rn. 5c).
Wer eine MPU-Vorbereitung verkauft, kennt den einzigen Zweck des Kunden: die Begutachtung. Nach meiner Einschätzung umfasst die Aufklärungspflicht deshalb die fehlende Qualifikation und den Hinweis, dass eine solche Vorbereitung nicht als Fahreignungsfördernde Intervention gilt. Wer den MPU-Vertrag anfechten will, ohne eine ausdrückliche Falschangabe belegen zu können, stützt sich auf diese Pflicht.
Warum die Qualifikation den Vertragszweck trägt
Offen gesagt: Eine MPU-Vorbereitung durch Personen ohne psychologische Ausbildung ist nicht verboten. Fahreignungsfördernde Interventionen haben nach den Beurteilungskriterien keine Rechtsfolgen und müssen weder staatlich anerkannt werden noch ihre Wirksamkeit belegen (Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026, Kap. C.5.3). Auch ohne jede Vorbereitung kann man eine MPU bestehen. Entscheidend ist die tatsächliche Veränderung.
Kap. C.5.1.2 versteht unter Fahreignungsfördernden Interventionen Maßnahmen von Verkehrspsychologen oder qualifizierten Suchttherapeuten; andere Angebote können Teilaspekte günstig beeinflussen, ohne den Anspruch haben zu können, die Fahreignungsproblematik insgesamt zu bearbeiten. Wie diese Kriterien über § 11 Abs. 5 FeV und Anlage 4a in die Begutachtung gelangen, erläutert die Seite zur MPU-Vorbereitung beim Verkehrspsychologen; die Anforderungen stehen bei den FFI-Kriterien.
Für § 123 BGB folgt daraus zweierlei. Die Qualifikation ist für den Kunden der Grund, gerade dieses Angebot zu wählen; das trägt die Ursächlichkeit. Und sie kann den Vertragszweck vereiteln, was die Aufklärungspflicht begründet. Den MPU-Vertrag anfechten bedeutet hier nicht, die Leistung nachträglich schlechtzureden, sondern die Entscheidungsgrundlage zu korrigieren.
Arglist und Ursächlichkeit
Arglist verlangt Vorsatz, keine Absicht. Der Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten, und zwar noch bei Vertragsschluss (Grüneberg, a. a. O., § 123 Rn. 11 mit BGH NJW 2007, 3057 Tz. 29). Bedingter Vorsatz genügt, etwa bei Behauptungen ins Blaue hinein; einen Schädigungsvorsatz verlangt die Arglist nicht (BGH NJW 1974, 1505). Ein Anbieter weiß, wen er beschäftigt. Wirbt er gleichwohl mit psychologischer Beratung, liegt der Vorsatz nahe.
Ursächlich ist die Täuschung, wenn die Erklärung ohne sie nicht, mit anderem Inhalt oder zu anderer Zeit abgegeben worden wäre; Mitursächlichkeit genügt. Ein Mitverschulden des Getäuschten steht nicht entgegen (BGH NJW 1997, 1845), und die Ursächlichkeit kann per Anscheinsbeweis bejaht werden (Grüneberg, a. a. O., Rn. 24 mit BGH NJW 1995, 2361). Der Einwand, der Kunde hätte selbst nachfragen können, ändert nichts daran, dass er den MPU-Vertrag anfechten kann.
Fristen: bis wann Sie den MPU-Vertrag anfechten müssen
Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist nach § 124 Abs. 1 BGB nur binnen Jahresfrist möglich. Die Frist beginnt nach § 124 Abs. 2 Satz 1 BGB, wenn der Berechtigte die Täuschung entdeckt; nach § 124 Abs. 3 BGB ist nach zehn Jahren Schluss. Es handelt sich um Ausschlussfristen, die das Gericht von Amts wegen beachtet (Grüneberg, a. a. O., § 124 Rn. 1).
| Frage | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Wann beginnt die Frist? | mit Kenntnis von Irrtum und Arglist; bloßer Verdacht genügt nicht | Grüneberg § 124 Rn. 2 (BGH NJW 2012, 296 Tz. 46) |
| Muss jede Einzelheit bekannt sein? | nein, der Gesamteindruck entscheidet | Grüneberg § 124 Rn. 2 (BGH NJW 2009, 2532 Tz. 19) |
| Wann ist sie gewahrt? | bei Zugang vor Fristablauf | Grüneberg § 124 Rn. 4 |
| Wer beweist den Fristbeginn? | der Anfechtungsgegner | Grüneberg § 124 Rn. 5 (BGH NJW 1992, 2346) |
Die Frist läuft regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde erfährt, dass kein Psychologe beteiligt war, etwa durch einen Schriftsatz im Zahlungsprozess; ein vages Unbehagen genügt nicht. Wer den MPU-Vertrag anfechten will, hält das Datum der Kenntnis gleichwohl fest und wartet nicht bis zum letzten Tag.
Nach Fristablauf bleibt der Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss bestehen (Grüneberg, a. a. O., § 124 Rn. 1 mit BGH NJW 2006, 1955 Tz. 30). Erfüllt die Täuschung zugleich eine unerlaubte Handlung, steht dem Getäuschten zudem die Einrede aus § 853 BGB zu (BGH NJW 1969, 604).
Wie Sie den MPU-Vertrag anfechten: Erklärung, Adressat, Inhalt
Die Anfechtung erfolgt nach § 143 Abs. 1 BGB durch Erklärung gegenüber dem Anfechtungsgegner. Sie ist formfrei, bedingungsfeindlich und grundsätzlich unwiderruflich. Zulässig ist eine Eventualanfechtung für den Fall, dass die vorrangige Rechtsansicht nicht durchdringt (Grüneberg, a. a. O., § 143 Rn. 2 mit BGH NJW 2017, 1660 Tz. 31). Ich nutze das, wenn der Wegfall des Honoraranspruchs nach § 326 BGB im Vordergrund steht: Hilfsweise kann der Kunde dann den MPU-Vertrag anfechten.
Was in der Erklärung stehen muss
Die Erklärung muss erkennen lassen, dass der Kunde den Vertrag wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen will. Das Wort „anfechten“ ist nicht nötig; schon die Rückforderung des Geleisteten kann genügen (Grüneberg, a. a. O., § 143 Rn. 3 mit BGH NJW 2017, 1660 Tz. 29). Erkennbar sein muss aber der tatsächliche Grund; nach Fristablauf lassen sich keine neuen Gründe nachschieben (Rn. 3).
Eine Strafanzeige ist keine Anfechtung (BGH DB 1975, 2075), ein auf Täuschung gestütztes Schadensersatzverlangen ebenfalls nicht (BGH NJW 1991, 1674; beide bei Grüneberg, a. a. O., Rn. 3). Wer den MPU-Vertrag anfechten möchte, schreibt das deshalb ausdrücklich und benennt die Zusage, auf die er vertraut hat.
An wen die Erklärung geht
Anfechtungsgegner ist nach § 143 Abs. 2 BGB der Vertragspartner, auch wenn er die Forderung abgetreten hat (Grüneberg, a. a. O., § 143 Rn. 5 mit RGZ 86, 305/310). Meldet sich ein Inkassounternehmen, bleibt der ursprüngliche Vertragspartner richtiger Adressat. Tritt der Anbieter nur unter einer Marke auf, ist aus Vertrag, Impressum und Rechnungen zu klären, welche Gesellschaft Vertragspartner ist.
Ausschlussklauseln und Kleingedrucktes
Ein verbreitetes Muster ist eine geänderte Vertragsfassung: Die Werbung spricht weiter von psychologischer Beratung, das Kleingedruckte erklärt, Qualifikation, Diagnostik oder Fahreignungsfördernde Intervention seien nicht geschuldet. Den MPU-Vertrag anfechten kann der Kunde trotzdem. Ein vorab vereinbarter Ausschluss des Anfechtungsrechts ist unwirksam, wenn der Vertragspartner selbst getäuscht hat (Grüneberg, a. a. O., § 123 Rn. 25 mit BGH NJW 2012, 296 Tz. 27 ff.). Zudem gehen Individualabreden nach § 305b BGB vor; zugesicherte Eigenschaften lassen sich durch Formularklauseln nicht zunichtemachen (BGHZ 50, 206, bei Grüneberg, a. a. O., § 305b).
Eine Klausel im Widerspruch zur Werbung belegt häufig gerade, dass der Anbieter die fehlende Qualifikation kannte, und stützt damit die Arglist. Wer den MPU-Vertrag anfechten will, legt deshalb Werbung und Vertragsfassung nebeneinander und dokumentiert, welche Fassung er wann zu sehen bekam.
Was geschieht, nachdem Sie den MPU-Vertrag anfechten: Rückabwicklung nach § 812 BGB
Mit wirksamer Anfechtung ist der Vertrag nach § 142 Abs. 1 BGB von Anfang an nichtig. Ansprüche aus dem Vertrag sind ausgeschlossen; die Rückgewähr richtet sich nach § 812 BGB als Leistungskondiktion (Grüneberg, a. a. O., § 142 Rn. 2). Loewenheim ordnet diesen Fall dem anfänglichen Fehlen des Rechtsgrundes zu, weil § 142 Abs. 1 BGB die Nichtigkeit „von Anfang an“ anordnet (Loewenheim, Bereicherungsrecht, 3. Aufl. 2007).
Muss der Kunde für die Sitzungen Wertersatz leisten?
Gespräche lassen sich nicht zurückgeben. Bei Dienstleistungen kommt deshalb Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB in Betracht, bemessen nach der üblichen, hilfsweise angemessenen, vom Vertragspartner ersparten Vergütung (Grüneberg, a. a. O., § 818 Rn. 22 mit BGH NJW 2008, 3069). Der Wertbegriff ist nach herrschender Meinung objektiv zu bestimmen (Loewenheim, a. a. O.).
Nach meiner Einschätzung ist der Wert einer für die Begutachtung nicht berücksichtigungsfähigen Vorbereitung gleich null: Der Kunde hätte sie bei zutreffender Information nicht eingekauft und daher keine Vergütung erspart. Bei einem Fernlehrgang ohne erforderliche Zulassung hat der BGH eine ersparte Vergütung verneint (BGH BeckRS 2025, 16222, bei Grüneberg, a. a. O., § 818 Rn. 22). Ein Selbstläufer ist das nicht. Wer den MPU-Vertrag anfechten lässt, muss mit dem Einwand eines Gegenwerts rechnen.
Die Saldotheorie gilt nicht zugunsten des Täuschenden
Die Saldotheorie ist zugunsten des arglistig Getäuschten eingeschränkt (Grüneberg, a. a. O., § 123 Rn. 25 und § 818 Rn. 49). Nach § 142 Abs. 2 BGB wird der Gegner, der die Anfechtbarkeit kannte, so behandelt, als habe er die Nichtigkeit gekannt. Loewenheim zeigt an BGHZ 57, 137, dass sich der Täuschende deshalb über § 819 BGB nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann.
Verschulden bei Vertragsschluss als zweiter Weg
Täuschung begründet in der Regel zugleich eine Haftung aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB, sodass der Getäuschte nach § 249 BGB die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen kann (Grüneberg, a. a. O., § 123 Rn. 27). Weil jedes Verschulden genügt, gilt das auch für den nur fahrlässig Getäuschten (Grüneberg, a. a. O., § 311 Rn. 13 und 40 mit BGH NJW 1998, 302 und NJW 2006, 845). Der Anspruch ist nicht an § 124 BGB gebunden, sondern verjährt nach §§ 195, 199 BGB.
Der V. Zivilsenat verlangt einen Vermögensschaden, also ein Überwiegen der Nachteile (BGH NJW 1998, 302; NJW 2023, 2942). Der Kommentar lässt bereits den Eingriff in die Entschließungsfreiheit genügen (Grüneberg, a. a. O., § 311 Rn. 13 mit BGH NJW 2005, 1579). Bei einer Vorbereitung ohne Wert für die Begutachtung liegt der Vermögensschaden nach meiner Einschätzung auch nach der strengeren Linie vor.
Brox und Walker sehen den auf Vertragsaufhebung gerichteten Anspruch kritisch, weil er Arglisterfordernis und Frist des § 124 BGB aushebele (Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 25 Rn. 18). Der BGH lässt den Anspruch gleichwohl zu; die Pflichtverletzung durch unterlassene Aufklärung über wesentliche Umstände erkennen auch sie an (a. a. O., § 25 Rn. 13). Soll ich den MPU-Vertrag anfechten, stütze ich mich deshalb auf beide Wege.
Warum § 119 Abs. 2 BGB selten weiterhilft
Denkbar ist eine Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Person; dazu zählt der Kommentar je nach Fall die Sachkunde, und beim „Fachbetrieb“ kann die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle zur Anfechtung berechtigen (Grüneberg, a. a. O., § 119 Rn. 26 mit OLG Hamm NJW-RR 1990, 523). Die Anfechtung muss dann aber nach § 121 Abs. 1 BGB unverzüglich erfolgen; als Obergrenze gilt in der Regel eine Frist von zwei Wochen (Grüneberg, a. a. O., § 121). Zudem schuldet der Anfechtende nach § 122 BGB den Vertrauensschaden des Gegners (Grüneberg, a. a. O., § 122 Rn. 4).
Liegen beide Anfechtungsgründe vor, darf der Berechtigte wählen (Grüneberg, a. a. O., § 123). Wer den MPU-Vertrag anfechten will, stützt sich deshalb auf § 123 BGB.
Wer muss was beweisen, wenn Sie den MPU-Vertrag anfechten?
Die Beweislast für alle Voraussetzungen des § 123 BGB trägt der Anfechtende (Grüneberg, a. a. O., § 123, mit BGH NJW 1957, 988). Bei Verschweigen gelten die Grundsätze der sekundären Darlegungslast: Der Gegner muss vortragen, wann und wie er aufgeklärt haben will, der Anfechtende muss das widerlegen. Für eine nachweislich falsche schriftliche Information gilt ein erleichtertes Beweismaß (BGH NJW 2014, 3296 Tz. 15). Den Fristbeginn muss der Anfechtungsgegner beweisen (Grüneberg, a. a. O., § 124 Rn. 5).
Nur der Anbieter kennt Ausbildung und Lebenslauf seiner Berater. Wer den MPU-Vertrag anfechten will, fordert die Nachweise deshalb vorgerichtlich schriftlich an. Das Gericht weist nach § 139 ZPO auf erhebliche Gesichtspunkte hin, stößt aber wegen der Pflicht zur Unparteilichkeit keinen Vortrag zu einer Einwendung wie der Anfechtung an, für den das Parteivorbringen keinen Ansatz bietet (Thomas/Putzo, ZPO, 47. Aufl. 2026, § 139 Rn. 1 und 6). Die Anfechtung muss also von der Partei selbst kommen.
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
| Schritt | Zweck | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Werbung, Chatverlauf und Vertragsfassung sichern | Beweis der Zusage | § 123 Abs. 1 BGB |
| Qualifikationsnachweise anfordern | Kenntnis von der Täuschung | § 124 Abs. 2 BGB |
| MPU-Vertrag anfechten, hilfsweise widerrufen | Gestaltungsrechte ausüben | §§ 123, 143, 355 BGB |
| Zugang nachweisbar sichern | Fristwahrung | § 130 Abs. 1 BGB |
| Rückzahlung mit Frist verlangen | Leistungskondiktion | §§ 812, 818 BGB |
Wer den MPU-Vertrag anfechten lässt, darf die Fristen der Fahrerlaubnisbehörde nicht aus dem Blick verlieren; sie haben Vorrang. Ob daneben eine Strafanzeige sinnvoll ist, hängt davon ab, ob sich ein Vermögensschaden bei der MPU-Vorbereitung darlegen lässt. Den Überblick gibt die Seite zum Betrug durch MPU-Berater.
Ein Fall aus der Praxis
Der folgende Fall ist ein anonymisierter Praxisfall; die Einzelheiten sind verändert. Der Betroffene hatte nach einem Telefonat ein günstiges Grundpaket gebucht. Der Hauptvertrag versprach Gruppenberatung durch „psychologische Berater“, eine Zusatzvereinbarung Einzelgespräche „mit einem verkehrspsychologischen Berater“ per Video oder Telefon, abgerechnet je Sitzung von 45 Minuten. Die Einzelsitzungen erreichten ein Mehrfaches des Grundpakets. Der Betroffene zahlte nicht, wurde verklagt und wandte unter anderem arglistige Täuschung ein.
Das Gericht erteilte einen Hinweis nach § 139 ZPO. Ein objektiver Dritter verstehe unter einem verkehrspsychologischen Berater „die Beratung durch einen Verkehrspsychologen bzw. zumindest überhaupt eines Psychologen mit Erfahrung in diesem Bereich“. Habe solches Personal schon bei Vertragsschluss gefehlt, dürfte „die Annahme einer zur Anfechtung berechtigenden Täuschung durchaus naheliegen“. Zugleich verwies es auf die sekundäre Darlegungslast des Anbieters zur Qualifikation.
Daraufhin räumte der Anbieter ein, weder Psychologen mit Hochschulabschluss noch amtlich anerkannte Berater nach § 71 FeV eingesetzt zu haben; vorgelegt wurden Bescheinigungen über Kurzlehrgänge einer Person. Der Hinweis zeigt, warum ein Betroffener in dieser Lage den MPU-Vertrag anfechten kann: Maßgeblich ist der Empfängerhorizont, und die fehlende Qualifikation schon bei Vertragsschluss begründet die Täuschung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Fragen aus Beratungen
Kann ich den Vertrag noch anfechten, wenn ich alle Sitzungen besucht habe?
Ja, die Teilnahme schließt die Anfechtung nicht aus, weil § 123 BGB an die Täuschung vor Vertragsschluss anknüpft. Sie können den MPU-Vertrag anfechten, solange die Jahresfrist des § 124 BGB läuft.
Reicht eine E-Mail für die Anfechtung?
Ja, wer den MPU-Vertrag anfechten will, kann das formfrei tun. Entscheidend ist der Zugang vor Fristablauf, den Sie beweisen müssen; ich empfehle zusätzlich einen Versandweg mit Zugangsnachweis.
Im Vertrag steht, dass kein Psychologe geschuldet ist. Ist die Anfechtung ausgeschlossen?
Nein, der Ausschluss des Anfechtungsrechts bei eigener Täuschung ist unwirksam, und eine individuelle Zusage geht nach § 305b BGB vor. Kannten Sie die Klausel und war die Werbung eindeutig korrigiert, fehlt es allerdings an der Täuschung.
Muss ich zuerst Strafanzeige erstatten?
Nein, die Anfechtung setzt kein Strafverfahren voraus, und eine Strafanzeige ersetzt die Anfechtungserklärung nicht. Den MPU-Vertrag anfechten müssen Sie gesondert gegenüber dem Vertragspartner.
Das Jahr seit der Entdeckung ist vorbei. Habe ich noch Möglichkeiten?
Ja, wer den MPU-Vertrag anfechten wollte und die Frist versäumt hat, kann sich auf den Anspruch aus §§ 280, 311 Abs. 2 BGB stützen, der der Regelverjährung unterliegt. Daneben bleiben der Wegfall des Honoraranspruchs nach § 326 BGB und gegebenenfalls der Widerruf zu prüfen.
Falle ich bei der MPU durch, wenn ich nicht bei einem Verkehrspsychologen war?
Nein, eine MPU kann auch ohne jede Vorbereitung bestanden werden; entscheidend ist die tatsächliche Veränderung. Eine qualifizierte Vorbereitung kann helfen, ist aber keine Voraussetzung.
Nachweise und Gesetze
- Normen: § 123 BGB; §§ 119, 121, 122, 124, 142, 143, 241, 280, 305b, 311 BGB; § 812 BGB; §§ 818, 819, 853 BGB; § 139 ZPO
- Rechtsprechung: BGH NJW-RR 2008, 258; BGH NJW 2010, 3362; BGH NJW 2012, 296; BGH NJW 2017, 1660; BGHZ 50, 206; BGH NJW 1998, 302; BGH NJW 2008, 3069; BGHZ 57, 137
- Grüneberg, BGB, 85. Aufl. 2026, §§ 119, 121 bis 124, 142, 143, 305b, 311, 818
- Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 25 Rn. 13, 18
- Loewenheim, Bereicherungsrecht, 3. Aufl. 2007
- Thomas/Putzo, ZPO, 47. Aufl. 2026, § 139 Rn. 1, 6
- Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026, Kap. C.5.1.2, C.5.3
Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Bevor Sie zahlen, einen Vergleich unterschreiben oder die Jahresfrist verstreichen lassen, senden Sie mir den Vertrag mit Anlagen, die Werbung oder Nachrichten, auf die Sie vertraut haben, und die letzte Forderung. Ich prüfe, ob Sie den MPU-Vertrag anfechten können, ob Widerruf oder der Wegfall des Honoraranspruchs greifen und welche Frist zuerst abläuft.
Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Als Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, vertrete ich Sie bundesweit, schriftlich, telefonisch oder per Video.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.