Betrug bei der MPU-Vorbereitung: Polizeibeamte durchsuchen nachts ein Büro und packen Aktenordner in einen Karton

Symbolbild, mit KI erstellt.

Betrug bei der MPU-Vorbereitung: wann § 263 StGB bei einer Vorbereitung ohne Verkehrspsychologen in Betracht kommt

Von Betrug bei der MPU-Vorbereitung ist die Rede, wenn ein Anbieter mit psychologischer Fachkompetenz wirbt, die Sitzungen aber von Personen ohne diese Qualifikation durchführen lässt und dafür Geld verlangt. Strafbar nach § 263 Abs. 1 StGB ist das nur, wenn Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Vermögensschaden, Vorsatz und Bereicherungsabsicht zusammentreffen und im Einzelfall festgestellt sind.

Als Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, vertrete ich Menschen, die nach einer teuren Vorbereitung ohne verwertbare Bescheinigung dastehen, und prüfe für sie die zivil- und die strafrechtliche Seite zugleich. Ich übernehme die Vertretung bundesweit, weil solche Verträge fast immer per Telefon, Messenger oder Videokonferenz zustande kommen. Bei jedem Verdacht auf Betrug bei der MPU-Vorbereitung frage ich zuerst, was genau versprochen wurde.

Das Wesentliche

  • Betrug bei der MPU-Vorbereitung beruht meist auf unwahren Angaben über die Qualifikation der Berater; das ist eine nachprüfbare Tatsache im Sinn des § 263 Abs. 1 StGB, kein bloßes Werturteil.
  • Nach § 11 Abs. 5 FeV in Verbindung mit Anlage 4a Nr. 1 Buchst. c FeV darf die MPU nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durchgeführt werden; deshalb hängt der Wert einer Vorbereitung an der Qualifikation des Durchführenden.
  • Ein Irrtum im Sinn des § 263 Abs. 1 StGB liegt auch vor, wenn der Kunde Zweifel hatte, die Unwahrheit aber für weniger wahrscheinlich hielt.
  • Der Vermögensschaden nach § 263 Abs. 1 StGB richtet sich nach der Gesamtsaldierung auf der Grundlage der objektiven Sachlage.
  • Gewerbsmäßiges Handeln ist nach § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB ein Regelbeispiel des besonders schweren Falls mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
  • Bei § 263 StGB ist Beihilfe nach § 27 Abs. 1 StGB bis zur Beendigung der Tat möglich, was nach meiner Einschätzung auch die Beitreibung einer erkannt betrügerischen Forderung erfassen kann.
  • Eine MPU-Vorbereitung ohne Verkehrspsychologen ist nicht verboten; Betrug bei der MPU-Vorbereitung setzt eine Täuschung voraus, und bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Anbieter die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK.

Inhaltsübersicht

Betrug bei der MPU-Vorbereitung: der Vorwurf in fünf Schritten

Erstens: Der Anbieter sagt eine Vorbereitung auf die MPU zu und stellt eine psychologische oder verkehrspsychologische Qualifikation in Aussicht. Zweitens: Er setzt Personen ohne diese Qualifikation ein. Drittens: Eine so durchgeführte Maßnahme kann der Gutachter nicht als fachgerechte Intervention berücksichtigen. Viertens: Für ihren einzigen Zweck, die Begutachtung, hat die Leistung deshalb keinen wirtschaftlichen Wert. Fünftens: Daraus folgt der Vermögensschaden, auch wenn Gespräche stattgefunden haben.

Betrug bei der MPU-Vorbereitung lässt sich nur annehmen, wenn jeder dieser Schritte belegt ist. Fehlt die Zusage einer Qualifikation, verschiebt sich die Prüfung auf eine konkludente Täuschung oder ein Unterlassen. Fehlt der Vorsatz, bleibt allenfalls ein zivilrechtlicher Anspruch.

Warum die Qualifikation strafrechtlich zählt

Den Tatsachenkern für Betrug bei der MPU-Vorbereitung liefert das Fahrerlaubnisrecht. Nach § 11 Abs. 5 FeV gelten für die MPU die Grundsätze der Anlage 4a; nach deren Nr. 1 Buchst. c darf die Untersuchung „nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen“ vorgenommen werden. Ein Gutachten, das diese Grundsätze missachtet, ist nach Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 41 nicht verwertbar. Für die Beurteilungskriterien als Ausdruck des Stands der Wissenschaft spricht nach Rn. 20a eine Vermutung; die Kommentierung bezieht sich noch auf die 4. Aufl. 2022.

Die Beurteilungskriterien, 5. Aufl., Kap. C.5.1.2 verstehen unter Fahreignungsfördernden Interventionen Maßnahmen von Verkehrspsychologen oder qualifizierten Suchttherapeuten. Andere Angebote können danach nicht beanspruchen, die Fahreignungsproblematik „insgesamt zu bearbeiten“. Die vollständige Kette erläutere ich unter MPU-Vorbereitung durch einen Verkehrspsychologen, die Prüfmaßstäbe bei den FFI-Kriterien. Für Betrug bei der MPU-Vorbereitung folgt daraus: Die Qualifikation ist der Kern der versprochenen Leistung.

Nicht verboten: wo Betrug bei der MPU-Vorbereitung beginnt

Offen gesagt: Eine Vorbereitung durch Personen ohne psychologische Ausbildung ist nicht verboten. Fahreignungsfördernde Interventionen haben nach den Beurteilungskriterien, 5. Aufl., Kap. C.5.3 keine Rechtsfolgen und bedürfen keiner staatlichen Anerkennung. Eine gesetzlich geschützte Bezeichnung „MPU-Berater“ gibt es nicht. Warum solche Angebote erlaubt, für die Begutachtung aber wenig wert sind, zeigt die Seite MPU-Berater ohne Qualifikation.

Ebenso offen: Die MPU lässt sich auch ohne jede Vorbereitung bestehen. Entscheidend ist die tatsächliche Veränderung. Wer Betrug bei der MPU-Vorbereitung geltend macht, knüpft deshalb nicht an den Ausgang der Begutachtung an, sondern an die Täuschung über das Bezahlte. Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 150 erinnert daran, dass das Strafrecht sorglose Menschen nicht von den Folgen ihrer Entscheidungen freistellt (BGHSt 3, 99 (103)).

Täuschung über Tatsachen: der Kern von Betrug bei der MPU-Vorbereitung

Tatsachen sind gegenwärtige oder vergangene Verhältnisse, die dem Beweis zugänglich sind. Werturteile sind einer empirischen Überprüfung entzogen; enthält eine Bewertung aber einen Tatsachenkern, ist sie täuschungsgeeignet (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 9 mit BGHSt 48, 331 (344)). Ein Psychologiestudium belegen Urkunden. Die Angabe „verkehrspsychologischer Berater“ hat damit einen prüfbaren Kern; auf ihn stützt sich der Vorwurf von Betrug bei der MPU-Vorbereitung in erster Linie.

Reklamehafte Anpreisungen genügen für sich allein nicht. Nach Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 10 enthalten scheinbare Werturteile aber häufig wichtige Tatsachen; genannt ist ausdrücklich der „erfahrene“ Berater. Auch Beurteilungskompetenz kann miterklärt sein (BGHSt 34, 199 (201)). Eine bezifferte Erfolgsquote behauptet nach meiner Einschätzung eine Datengrundlage. Der Adressat muss nicht individualisiert sein; Erklärungen an die Öffentlichkeit reichen (Rn. 16a). Typische Werbemuster beschreibt die Seite über den unseriösen MPU-Vorbereiter.

Empfängerhorizont statt Titelschutz

Der Einwand, „psychologischer Berater“ sei nicht geschützt, entlastet nicht. Der Erklärungsinhalt bestimmt sich nach Verkehrsauffassung und Empfängerhorizont (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 18). Ein MPU-Kandidat versteht unter einem verkehrspsychologischen Berater nach meiner Einschätzung einen Psychologen. Wer die Lücke zwischen fehlendem Titelschutz und dieser Erwartung planmäßig nutzt, täuscht mit einer formal wahren Bezeichnung über eine andere Tatsache (Rn. 18a mit BGHSt 47, 1).

Konkludente Täuschung über die Eignung

Schweigt die Werbung zur Qualifikation, bleibt die konkludente Erklärung: Die Unwahrheit ist nicht ausdrücklich erklärt, nach der Verkehrsanschauung aber miterklärt (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 18). Wer eine „MPU-Vorbereitung“ mit Bescheinigung anbietet, erklärt nach meiner Einschätzung mit, dass die Maßnahme im Begutachtungsverfahren berücksichtigungsfähig ist. Für Betrug bei der MPU-Vorbereitung ist diese Variante nachrangig, weil sich ihr Tatsachenkern erst über § 11 Abs. 5 FeV, Anlage 4a und die Beurteilungskriterien bestimmen lässt.

Zwei Stellen stützen den Gedanken. Eine Rechnung für Dienstleistungen erklärt konkludent, die Leistungen seien erbracht (Rn. 35). Der Pflegedienst erklärt mit der Abrechnung, die Leistungen seien von ausgebildeten Fachkräften erbracht; der Schaden besteht in vollem Umfang, auch wenn teilweise gepflegt wurde (Rn. 60b mit BGH BeckRS 2025, 23802). Das ist für die MPU-Vorbereitung nur eine Analogie.

Für Betrug bei der MPU-Vorbereitung reicht der hohe Preis allein nicht; die Forderung eines überhöhten Preises erklärt in der Regel nicht seine Angemessenheit (Rn. 36). Anders liegt es, wenn die Forderung die Vertragsgemäßheit der Leistung vorspiegelt und der Leistungsumfang der Sachkunde des Anbieters überlassen war (Rn. 36c). Das trifft auf eine Vorbereitung zu, deren Inhalt der Kunde nicht beurteilen kann.

Täuschung durch Unterlassen bei Zusatzkosten

Ein verbreitetes Muster, das Betroffene als Betrug bei der MPU-Vorbereitung empfinden, ist ein günstiges Grundpaket, dem teure Einzelsitzungen folgen, deren Preis erst nach Vertragsschluss deutlich wird. Eine Täuschung durch Unterlassen setzt eine Aufklärungspflicht aus der konkreten Rechtsbeziehung voraus (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 39); ihr Bestehen genügt dem Entsprechenserfordernis des § 13 StGB (Rn. 52). Die Pflicht kann vertraglich vereinbart sein (Rn. 45) oder aus einem besonderen Vertrauensverhältnis folgen (Rn. 46).

Nach NStZ-RR 2017, 213 (Rn. 47) ist bei Verträgen, die auf gegenseitiges Vertrauen gestützt sind, über wichtige Umstände schon bei der Anbahnung aufzuklären; das Verschweigen ungünstiger Tatsachen gehört hierher (Rn. 48). Eine Vorbereitung mit Einblick in Konsum und Fahrerlaubnisakte beruht nach meiner Einschätzung auf solchem Vertrauen. Die Grenze zieht Rn. 49: Über die Preisgestaltung besteht keine Aufklärungspflicht. Betrug bei der MPU-Vorbereitung durch Unterlassen liegt deshalb erst nahe, wenn die Kostenpflicht verschleiert wurde.

Der Irrtum des Kunden

Irrtum ist jeder Widerspruch zwischen Vorstellung und Wirklichkeit (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 54). Für Betrug bei der MPU-Vorbereitung muss der Kunde also angenommen haben, von psychologisch qualifizierten Personen vorbereitet zu werden. Bei Routinegeschäften genügt ein nicht bewusst aktualisiertes sachgedankliches Mitbewusstsein (Rn. 18, 62a).

Zweifel schließen den Irrtum nicht aus; es genügt, dass der Getäuschte die Unwahrheit für weniger wahrscheinlich hält (Rn. 55 mit BGHSt 24, 257 (260); BGH NStZ 2003, 313 (314)). Aus der Vermeidbarkeit folgt grundsätzlich keine Einschränkung (Rn. 55a). Bei Serien ist der Irrtum jedes Verfügenden grundsätzlich konkret festzustellen (Rn. 67a mit wistra 2018, 124 (125)); bei normativ geprägtem Vorstellungsbild lässt Rn. 64 Schätzungen auf Grundlage von Stichproben zu. Wer als Geschädigter zum Verdacht auf Betrug bei der MPU-Vorbereitung aussagen will, sollte seine Vorstellung bei Vertragsschluss früh schriftlich festhalten.

Vermögensverfügung: Vertrag, Raten, Zahlungen

Verfügung ist jedes Verhalten, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt, auch der Abschluss eines verpflichtenden Vertrags (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 71 mit BGHSt 21, 112). Typisch für Betrug bei der MPU-Vorbereitung ist eine Folge mehrerer Verfügungen: Vertragsschluss, Ratenvereinbarung, jede Zahlung, jede Zusatzvereinbarung. Auf die zivilrechtliche Wirksamkeit kommt es nicht an (Rn. 71).

Für die Beitreibung wichtig: Der Erlass eines Mahnbescheids ist noch keine Vermögensverfügung (OLG Celle wistra 2012, 158), wohl aber der eines Vollstreckungsbescheids (Rn. 71). Gegen einen Mahnbescheid sollte deshalb rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden. Wer den Verdacht auf Betrug bei der MPU-Vorbereitung erst bei der Beitreibung schöpft, kann gezahlte Beträge unabhängig vom Strafverfahren zivilrechtlich zurückfordern; das erläutere ich unter MPU-Vorbereitung: Geld zurück.

Vermögensschaden nach objektiver Sachlage

Vermögensschaden ist ein negativer Saldo zwischen dem Vermögen vor und nach der Verfügung (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 110). Nach Rn. 146 kommt es „allein auf die objektive Sachlage“ an; ein Schaden fehlt, soweit der wirtschaftliche Wert des Erlangten die Minderung ausgleicht. Hier liegt der Kern von Betrug bei der MPU-Vorbereitung: Die Gegenleistung ist allein für die Begutachtung bestimmt und dort ohne qualifizierte Durchführung nicht berücksichtigungsfähig.

Hilfsweise greift Rn. 147b: Schaden, wenn die Gegenleistung nicht zum vertraglich vorausgesetzten Zweck verwendbar ist (BGHSt 16, 331; 23, 300 (301); 47, 1 (8)). Rn. 148 nennt den Fernkurs, der die Voraussetzungen des Getäuschten übersteigt (GA 1963, 208). Gegen den Vorwurf von Betrug bei der MPU-Vorbereitung lässt sich Rn. 149 anführen: kein Schaden bei ordnungsgemäßer Leistung durch eine Drittfirma (NJW 1994, 1745). Ordnungsgemäß ist die Leistung aber gerade nicht, wenn die Qualifikation fehlt. Vertiefung bietet die Seite zum Vermögensschaden bei der MPU-Vorbereitung.

Eingehungsschaden, Erfüllungsschaden, Vollendung

Für den Eingehungsschaden zählt der Vermögensstand vor und nach dem Vertragsschluss aus Sicht eines informierten objektiven Dritten (Rn. 176). Eine Einschränkung nenne ich offen: Bei freier Widerrufbarkeit der Willenserklärung fehlt ein Gefährdungsschaden (BayObLG MDR 1986, 1046, nachgewiesen in Rn. 176). Beim widerruflichen Fernabsatzvertrag kann der Eingehungsschaden deshalb zweifelhaft sein; mit den Zahlungen entsteht dann ein Erfüllungsschaden (Rn. 177, 178). Vollendet ist die Tat mit dem teilweisen Schadenseintritt (Rn. 200), beendet erst mit der letzten täuschungsbedingten Verfügung (Rn. 201), bei Ratenzahlung also spät.

Vorsatz und seine Indizien

Auch für Betrug bei der MPU-Vorbereitung genügt bedingter Vorsatz (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 180). Der Täter muss die Unwahrheit mindestens in Kauf nehmen, was bei Behauptungen „ins Blaue hinein“ in der Regel der Fall ist. Fahrlässigkeit reicht nicht, und die Feststellung, der Täter habe etwas „kennen müssen“, genügt nicht (Rn. 180). Der Schadensvorsatz muss die schadensbegründenden Umstände erfassen (Rn. 181).

Wer Betrug bei der MPU-Vorbereitung anzeigt, stützt sich typischerweise auf vier Indizien: Werbung mit einer im Betrieb nicht vorhandenen Qualifikation, verweigerte Qualifikationsnachweise auf Nachfrage, eine an die vollständige Zahlung gekoppelte Bescheinigung und ein einheitliches Formularwerk. Keines beweist allein den Vorsatz; erst die Gesamtschau gibt ihnen Gewicht.

Bereicherungsabsicht und Rechtswidrigkeit

Für Betrug bei der MPU-Vorbereitung muss der Täter einen rechtswidrigen Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten erstreben (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 186), etwa für die Gesellschaft, für die er handelt. Der Vorteil muss die stoffgleiche Kehrseite des Schadens sein (Rn. 187); das vereinnahmte Entgelt ist es. Motiv oder letzter Zweck muss die Bereicherung nicht sein (Rn. 190).

Rechtswidrig ist der Vorteil, wenn kein Anspruch auf ihn besteht; die Strafgerichte prüfen das ohne Bindung an zivilrechtliche Entscheidungen (Rn. 191). Wer einen fälligen, einredefreien Anspruch hat, handelt nicht rechtswidrig (Rn. 193). Hier verzahnen sich deshalb Straf- und Zivilrecht: Entfällt der Honoraranspruch oder wird der Vertrag wirksam angefochten, fehlt der Anspruch. Den Weg der Anfechtung beschreibt die Seite MPU-Vertrag anfechten.

Gewerbsmäßigkeit und Bande

Für besonders schwere Fälle droht § 263 Abs. 3 StGB Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren an; die Regelbeispiele indizieren den besonders schweren Fall (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 209). Gewerbsmäßigkeit nach Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 verlangt eigennütziges Handeln; fremdnütziger Betrug genügt, wenn die Bereicherung einer vom Täter beherrschten Gesellschaft zufließt, auf deren Vorteile er ohne Weiteres zugreifen kann (Rn. 210 mit wistra 2009, 350).

Bandenmäßigkeit setzt eine Verbindung zur fortgesetzten Begehung von Betrug voraus (Rn. 211). Treffen beide Merkmale zusammen, ist die Tat nach § 263 Abs. 5 StGB ein Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren; die Qualifikation ist nicht auf professionell organisierte Schwerkriminalität beschränkt (Rn. 213, 229). Geschäftsleitende Tätigkeit verklammert Einzeltaten regelmäßig zur Tateinheit (Rn. 204). Zeige ich Betrug bei der MPU-Vorbereitung an, formuliere ich die Bande stets nur als Verdacht.

Beihilfe Dritter bei der Beitreibung

An Betrug bei der MPU-Vorbereitung können sich auch Dritte als Gehilfen beteiligen. Bei Absichtsdelikten wie § 263 StGB ist Beihilfe bis zur Verwirklichung der Absicht möglich, wenn erst hierdurch die Tat beendet wird (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 27 Rn. 6a mit BGH NJW 1978, 710). Berufstypische Handlungen sind nicht generell straflos (§ 27 Rn. 17, 18 mit BGHSt 46, 107 (113) und BGH NStZ 2018, 328). Ihren Alltagscharakter verliert eine Handlung, wenn der Haupttäter ausschließlich auf eine Straftat abzielt und der Helfende das positiv weiß (§ 27 Rn. 18a mit BGH NStZ 2000, 34).

Hält ein professionell Handelnder die deliktische Verwendung nur für möglich, liegt keine Beihilfe vor, wenn er wegen des Alltagscharakters seines Handelns auf die Legalität vertrauen darf; § 27 Rn. 18b nennt ausdrücklich Anwaltsschriftsätze (BGH NStZ 2017, 461). Nach einer in § 27 Rn. 18b nachgewiesenen landgerichtlichen Entscheidung ist die Grenze erreicht, wenn positives Wissen nur durch bewusstes Verschließen der Augen vermieden wird. Abstrakt heißt das nach meiner Einschätzung: Wer eine Forderung weiter beitreibt, nachdem die Täuschung im Verfahren offengelegt ist, setzt sich einem Beihilfevorwurf aus; der Gehilfenvorsatz ist aber stets festzustellen (§ 263 Rn. 205).

Ein Fall aus der Praxis

Der folgende Fall ist ein anonymisierter Praxisfall; die Einzelheiten sind verändert. Ein Betroffener musste eine MPU absolvieren und schloss nach einem Telefonat einen Vertrag über Online-Gruppensitzungen und Einzelgespräche. Der Preis lag im mittleren vierstelligen Bereich, zahlbar in Raten. Der Berater unterzeichnete seine Nachrichten sinngemäß als verkehrspsychologischer Berater. Als Qualitätsnachweis verwies der Anbieter auf ein amtliches Dokument ohne fachlichen Bezug; die Werbung stellte sinngemäß eine Arbeitsweise nach amtlichen Vorgaben in Aussicht. Eine psychologische Qualifikation des Beraters ließ sich nicht feststellen.

Der Betroffene erstattete Strafanzeige; im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs nach § 263 Abs. 1 StGB trat für ihn ein Verletztenbeistand auf. Dessen Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft gliederte den Vorwurf von Betrug bei der MPU-Vorbereitung in die fünf Schritte vom Anfang: Qualifikation zugesagt, nicht eingesetzt, für die Begutachtung nicht als fahreignungsfördernde Intervention berücksichtigungsfähig, deshalb wertlos, daraus der Vermögensschaden, auch wenn Sitzungen stattfanden.

Rechtlich ist die Signatur der stärkste Punkt, weil sie eine prüfbare Berufsangabe mit Tatsachenkern enthält (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 9, 10). Die Berufung auf amtliche Vorgaben lässt sich als Anpreisung lesen, behauptet nach meiner Einschätzung aber eine Arbeitsweise, die eine bestimmte Qualifikation voraussetzt. Ein amtliches Dokument ohne fachlichen Bezug belegt keine fachliche Qualität. Ob Vorsatz nachweisbar ist und welcher Schaden angenommen wird, steht nicht fest; für den Anbieter gilt die Unschuldsvermutung. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Typische Fragen

Ist jede MPU-Vorbereitung ohne Psychologen Betrug?

Nein, eine Vorbereitung ohne Psychologen ist weder verboten noch für sich strafbar. Von Betrug bei der MPU-Vorbereitung lässt sich erst sprechen, wenn über Qualifikation oder Eignung getäuscht wird und alle Merkmale des § 263 Abs. 1 StGB vorliegen.

Bekomme ich nach einem Betrug bei der MPU-Vorbereitung mein Geld zurück?

Die Rückzahlung richtet sich nach dem Zivilrecht, nicht nach dem Strafverfahren. Ein Betrugsverdacht stützt aber die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB; die Strafanzeige ersetzt die zivilrechtliche Geltendmachung nicht.

Schadet es, dass ich an den Sitzungen teilgenommen habe?

Nein, die Teilnahme schließt den Schaden nicht aus. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Wert des Erlangten nach objektiver Sachlage (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 146).

Ich hatte schon beim Vertragsschluss Zweifel. Fehlt dann der Irrtum?

Nicht zwingend, denn Zweifel schließen einen Irrtum nicht aus, solange Sie die Unwahrheit für weniger wahrscheinlich hielten (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 55).

Muss ich bei Verdacht auf Betrug die Raten weiterzahlen?

Das entscheidet sich zivilrechtlich nach Vertrag und erklärten Gestaltungsrechten. Auf eine bestrittene Forderung sollten Sie nicht ungeprüft zahlen, und gegen einen Mahnbescheid ist rechtzeitig Widerspruch einzulegen.

Kann ich die MPU trotzdem bestehen?

Ja, die MPU lässt sich auch ohne Vorbereitung bestehen; entscheidend ist Ihre tatsächliche Veränderung. Die Aufarbeitung lässt sich bei einem qualifizierten Verkehrspsychologen nachholen; welche Schritte daneben wichtig sind, zeigt die Übersicht Betrug durch MPU-Berater.

Vorschriften und Belege

  • Normen: § 263 StGB; § 27 StGB; §§ 13, 78a StGB; § 11 Abs. 5 FeV; Anlage 4a FeV; § 123 BGB; Art. 6 Abs. 2 EMRK.
  • Täuschung: BGHSt 48, 331 (344); BGHSt 34, 199 (201); BGHSt 47, 1; BGH BeckRS 2025, 23802; BGH NStZ-RR 2017, 213.
  • Irrtum und Verfügung: BGHSt 24, 257 (260); BGH NStZ 2003, 313 (314); BGH wistra 2018, 124 (125); BGHSt 21, 112; OLG Celle wistra 2012, 158.
  • Schaden: BGHSt 3, 99 (103); BGHSt 16, 331; BGHSt 23, 300 (301); BGHSt 47, 1 (8); GA 1963, 208; BGH NJW 1994, 1745; BayObLG MDR 1986, 1046.
  • Abs. 3 und Beihilfe: BGH wistra 2009, 350; BGH NJW 1978, 710; BGHSt 46, 107 (113); BGH NStZ 2018, 328; BGH NStZ 2000, 34; BGH NStZ 2017, 461.
  • Schrifttum: Fischer, StGB, 73. Aufl. 2026, § 263 und § 27; Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 20a, 41; Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026, Kap. C.5.1.2, C.5.3.

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Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen