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Ethylphenidat: 6 wichtige Fakten zu Anlage II und Grenzwert
Ethylphenidat steht seit dem 9. Juli 2013 in der Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz und ist damit verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig. Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge auf 15 Gramm festgelegt. Eine ausgenommene Zubereitung gibt es nicht, und ein Rezept kann es für diesen Stoff nicht geben.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittelverfahren. Ethylphenidat taucht in Akten fast immer als Postsendung auf, bestellt in der Annahme, es handle sich um eine Art legale Alternative zu Ritalin. Diese Annahme ist der Grund, weshalb die Verfahren oft mit einer Einlassung beginnen, die dem Beschuldigten schadet.
Das Wichtigste in Kürze
- Ethylphenidat ist in Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführt und damit verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig.
- Die Aufnahme erfolgte mit der 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 9. Juli 2013 (BGBl. I S. 2274).
- Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge für Ethylphenidat bei 15 Gramm festgelegt (BGH BeckRS 2022, 8755).
- Die Anlagenposition trägt keinen Spiegelstrich; es gibt also keine ausgenommene Zubereitung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG.
- Methylphenidat steht dagegen in Anlage III und ist verkehrsfähig und verschreibungsfähig; das ist der entscheidende Unterschied.
- Die Anlage zu § 24a StVG nennt Ethylphenidat nicht; eine Ordnungswidrigkeit nach dieser Vorschrift kommt deshalb nicht in Betracht.
Was Sie hier finden
- Was Ethylphenidat ist
- Die Anlagenposition im Wortlaut
- Warum es für Ethylphenidat kein Rezept gibt
- Der Unterschied zum Methylphenidat
- Warum es keine ausgenommene Zubereitung gibt
- Die nicht geringe Menge von fünfzehn Gramm
- Welche Strafrahmen gelten
- Einfuhr auf dem Postweg
- Was der Zoll darf
- Bannbruch und warum er zurücktritt
- Wie eine Postsendung beschlagnahmt wird
- Die Fahrerlaubnis beim Besitz
- Die Fahrerlaubnis beim Konsum
- Warum § 24a StVG nicht greift
- Ein Mandat aus meiner Praxis
- Fragen zu Ethylphenidat
- Normen und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Was Ethylphenidat ist
Ethylphenidat ist der Ethylester der Ritalinsäure und damit ein naher Verwandter des Methylphenidats. Die Anlage II führt ihn mit der chemischen Bezeichnung Ethyl[2-(phenyl)-2-(piperidin-2-yl)acetat]. Die Wirkung ist stimulierend und entspricht in der Richtung der des Methylphenidats.
Im Körper entsteht Ethylphenidat auch als Produkt, wenn Methylphenidat zusammen mit Alkohol aufgenommen wird. Dieser Umstand hat in Verfahren Bedeutung, in denen ein Ritalinpatient einen positiven Befund auf Ethylphenidat hat; er ist dann nicht ohne weiteres ein Beleg für den Konsum des gelisteten Stoffes als solchem.
Angeboten wird Ethylphenidat im Versandhandel aus dem Ausland, meist als Pulver und häufig zusammen mit anderen Stimulanzien. Die Bezeichnung als Forschungschemikalie ändert an der Rechtslage nichts, weil die Anlage den Stoff und nicht die Verwendungsbezeichnung erfasst.
Die Anlagenposition im Wortlaut
Die Anlage II zu § 1 Abs. 1 BtMG trägt die Überschrift verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Die Position steht alphabetisch zwischen N-Ethylnorpentylon und N-Ethylamphetamin und lautet nackt: Ethylphenidat.
Drei Eigenheiten dieser Position sind rechtlich erheblich. Es gibt keinen internationalen Freinamen, die entsprechende Spalte ist leer. Es gibt keine Synonyme in Klammern, anders als bei den Nachbarpositionen. Und es folgt kein Spiegelstrich, was bedeutet, dass keine Zubereitung ausgenommen ist.
Die Aufnahme erfolgte durch die 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 9. Juli 2013, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I auf Seite 2274. Für Vorwürfe aus der Zeit davor gilt § 2 StGB, weshalb bei alten Sachverhalten das Datum zu prüfen ist.
Warum es für Ethylphenidat kein Rezept gibt
Die Einordnung in Anlage II hat eine Folge, die in der Beratung regelmäßig überrascht: Ethylphenidat ist nicht verschreibungsfähig. Es gibt kein Betäubungsmittelrezept und keine ärztliche Verordnung, die den Umgang erlauben würde. Verkehrsfähigkeit bedeutet nur, dass ein Umgang mit behördlicher Erlaubnis nach § 3 BtMG möglich ist, also im wissenschaftlichen oder gewerblichen Bereich.
Für den Beschuldigten heißt das: Die Einlassung, man habe den Stoff zur Selbstmedikation bei einer Aufmerksamkeitsstörung genommen, ist rechtlich kein Rechtfertigungsgrund. Sie kann die Strafzumessung beeinflussen, aber sie macht den Besitz nicht erlaubt. Wer sie abgibt, bestätigt zugleich den Besitzwillen und den Vorsatz.
Der Unterschied zum Methylphenidat
Beide Stoffe sind Betäubungsmittel, aber sie stehen in verschiedenen Anlagen, und daran hängt alles Weitere.
| Ethylphenidat | Methylphenidat | |
|---|---|---|
| Anlage | Anlage II | Anlage III |
| verkehrsfähig | ja | ja |
| verschreibungsfähig | nein | ja |
| ausgenommene Zubereitung | nein | nein |
| nicht geringe Menge | 15 g (BGH BeckRS 2022, 8755) | in den Quellen nicht festgelegt |
| Rezeptweg | kein Rezept möglich | Betäubungsmittelrezept nach BtMVV |
Daraus folgt eine schiefe Lage. Für Ethylphenidat existiert ein vom Bundesgerichtshof festgelegter Grenzwert, für Methylphenidat lässt sich in den Kommentarquellen keiner nachweisen. Für Ethylphenidat gibt es keinen legalen Zugangsweg, für Methylphenidat den ärztlichen. Wer also behauptet, Ethylphenidat sei die harmlosere Variante, hat es in beiden Punkten verkehrt.
Der zweite Unterschied betrifft den Straßenverkehr. Nach § 24a Abs. 2 StVG bleibt eine Ordnungswidrigkeit außer Betracht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Diese Ausnahme kann der Ritalinpatient nutzen. Für Ethylphenidat gibt es sie nicht, weil es keine Verschreibung geben kann.
Zu Modafinil gibt es eine eigene Seite: Modafinil. Die entsprechende Frage bei Lisdexamfetamin behandelt die Seite zu Lisdexamfetamin.
Warum es keine ausgenommene Zubereitung gibt
Eine ausgenommene Zubereitung ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG eine in den Anlagen bezeichnete Zubereitung, die von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ganz oder teilweise ausgenommen ist. Technisch stehen diese Ausnahmen in den Anlagen II und III als Positionen, die mit einem Spiegelstrich eingeleitet werden.
Bei Ethylphenidat fehlt dieser Spiegelstrich. Es gibt also keine Grenze des Wirkstoffgehalts und keine Darreichungsform, unterhalb derer der Umgang aus dem Betäubungsmittelrecht herausfällt. Das unterscheidet den Stoff von Wirkstoffen wie Codein oder Dihydrocodein, bei denen die Anlage ausgenommene Zubereitungen vorsieht und sich daraus Verteidigungsmöglichkeiten ergeben.
Die nicht geringe Menge von fünfzehn Gramm
Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge für Ethylphenidat bei 15 Gramm festgelegt (BGH BeckRS 2022, 8755). Dieser Wert bezieht sich auf die Wirkstoffmenge und nicht auf das Bruttogewicht der Zubereitung. Bei Pulvern mit geringem Reinheitsgehalt liegt die Bruttomenge deshalb deutlich über 15 Gramm, bevor die Schwelle erreicht ist.
Praktisch bedeutet das: Die Mengen, die in Eigenbedarfssendungen vorkommen, liegen meist weit unter dem Grenzwert. Der Verbrechenstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG kommt dann nicht in Betracht, und es bleibt beim Vergehen nach § 29 Abs. 1 BtMG. Für die Einfuhr gilt dasselbe: § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG setzt die nicht geringe Menge voraus.
Wird die Schwelle dagegen überschritten, ändert sich das Verfahren grundlegend, weil die Mindeststrafe bei einem Jahr beginnt und die Aussetzung zur Bewährung dann nur noch über den minder schweren Fall erreichbar ist. Deshalb lohnt der Streit über den Wirkstoffgehalt gerade im Grenzbereich.
Welche Strafrahmen gelten
| Vorwurf | Norm | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Besitz, Erwerb, Handeltreiben | § 29 Abs. 1 BtMG | Geldstrafe bis 5 Jahre Freiheitsstrafe |
| Geringe Menge zum Eigenverbrauch | § 31a BtMG | Einstellung möglich |
| Handeltreiben oder Besitz in nicht geringer Menge | § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG | 1 bis 15 Jahre, minder schwerer Fall 3 Monate bis 5 Jahre |
| Einfuhr in nicht geringer Menge | § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG | 2 bis 15 Jahre, minder schwerer Fall 3 Monate bis 5 Jahre |
Bei Eigenbedarfsmengen ist die Einstellung nach § 31a BtMG der realistische Weg, und zwar häufiger als bei Stoffen mit höherem Szenewert. Voraussetzung ist, dass die Menge gering ist, der Eigenverbrauch feststeht und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.
Einfuhr auf dem Postweg
Die Einfuhr setzt voraus, dass der Stoff über die Grenze in das Inland gelangt. Die Bestellung allein genügt dafür nicht. Wer aus dem Inland bestellt und sich die Sendung zuschicken lässt, führt zwar nicht selbst körperlich ein, lässt aber verbringen und wird deshalb als Täter behandelt.
Für die Abgrenzung zwischen Versuch und Vollendung ist der Grenzübertritt maßgeblich. Wird die Sendung vom Zoll an der Grenze oder im Paketzentrum angehalten, liegt regelmäßig vollendete Einfuhr vor, weil der Stoff das Inland erreicht hat. Die spätere Sicherstellung ändert daran nichts; sie betrifft die Beendigung, nicht die Vollendung.
Praktisch wichtig ist die Folge für den Vorsatz. Wer bestellt und eine andere Lieferadresse angibt, muss damit rechnen, dass die Zustellung zugerechnet wird. Die Einlassung, man habe von der Lieferung nichts gewusst, scheitert dann meist an den Bestelldaten.
Was der Zoll darf
Die Zollverwaltung kontrolliert den Warenverkehr über die Grenze und darf Sendungen öffnen, wenn ein Anhaltspunkt für ein Verbringungsverbot besteht. Wird Ethylphenidat gefunden, geht die Sache an die Zollfahndung und von dort an die Staatsanwaltschaft. Der Betroffene erfährt davon über eine Sicherstellungsmitteilung oder einen Anhörungsbogen.
Zu diesem Zeitpunkt steht der Wirkstoffgehalt noch nicht fest, und die Behörde arbeitet mit dem Bruttogewicht. Wer in dieser Lage eine Erklärung abgibt, bestätigt Mengen, die später niemand nachweisen müsste. Der erste Schritt ist deshalb Akteneinsicht und nicht Erklärung.
Bannbruch und warum er zurücktritt
Neben dem betäubungsmittelrechtlichen Vorwurf kommt formal der Bannbruch nach § 372 AO in Betracht, weil die Ware einem Verbringungsverbot unterliegt. In der Praxis tritt er regelmäßig zurück, weil § 372 Abs. 2 AO ihn für subsidiär erklärt, soweit die Tat nach anderen Vorschriften mit Strafe bedroht ist.
Eine Steuerhinterziehung liegt nicht vor. Für Waren, deren Einfuhr verboten ist, entsteht keine Einfuhrumsatzsteuer in einer Weise, die eine Hinterziehung tragen könnte. Steht im Anhörungsbogen gleichwohl ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf, lohnt die Nachfrage.
Wie eine Postsendung beschlagnahmt wird
Die Zollbehörde nimmt die zollamtliche Überwachung nach § 10 ZollVG wahr und darf Sendungen öffnen und prüfen (§ 10 Abs. 4a Satz 2 ZollVG). Bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz darf sie die Sendungen der Staatsanwaltschaft vorlegen (§ 12 ZollVG).
Danach gibt es zwei Wege. Hauptzollamt oder Zollfahndungsamt stellen die Sendung selbst nach §§ 94, 98 StPO sicher, oder sie führen über die Staatsanwaltschaft eine richterliche Postbeschlagnahme herbei. Letzteres ist erforderlich, weil der postamtliche Gewahrsam durch die Weitergabe an den Zoll nicht aufgehoben wird, sondern fortdauert (BGHSt 23, 329). Verbleibt die Sendung bei der Post, kommt die Beschlagnahme nach §§ 99, 100 StPO in Betracht.
Der Richtervorbehalt war umstritten. In einem Verfahren hatte das Landgericht Wiesbaden wegen Umgehung der §§ 102, 105 StPO ein Verwertungsverbot angenommen und freigesprochen. Der Bundesgerichtshof sah die Ermächtigungsgrundlage dagegen in § 10 ZollVG, gleichberechtigt neben den strafprozessualen Vorschriften (BGH NStZ-RR 2018, 84). Die Kritik in der Literatur ist deutlich, die Praxis folgt dem Bundesgerichtshof.
Für die Verteidigung bleibt der Blick in die Akte: Auf welcher Grundlage wurde geöffnet, wann wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, und gibt es einen richterlichen Beschluss. Diese Reihenfolge ist dokumentationspflichtig, und sie fehlt in Akten häufiger, als man erwartet.
Die Fahrerlaubnis beim Besitz
Der Besitz eines Betäubungsmittels führt nicht automatisch zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Rechtsgrundlage für eine Begutachtung ist § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV, und das ist eine Kann-Vorschrift: Die Behörde kann ein ärztliches Gutachten anordnen, wenn der Betroffene Betäubungsmittel widerrechtlich besessen hat.
Weil es eine Kann-Vorschrift ist, muss die Behörde ihr Ermessen ausüben und das in der Aufforderung offenlegen. Eine Anordnung, die den Besitz nur feststellt und im Übrigen den Normtext wiedergibt, lässt die Ermessensausübung nicht erkennen und ist angreifbar. Das ist der häufigste Fehler in diesen Aufforderungen.
Die Anordnung muss außerdem anlassbezogen und in der Fragestellung begrenzt sein. An die Anlassbezogenheit und die Verhältnismäßigkeit der Fragestellung sind strenge Anforderungen zu stellen; überschießende Untersuchungsvorgaben stehen der Verhältnismäßigkeit entgegen (VGH Mannheim NJW 2011, 3257).
Die Fahrerlaubnis beim Konsum
Anders liegt es beim nachgewiesenen Konsum. Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nimmt die Eignung bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich an, und zwar unabhängig von einer Fahrt. Ethylphenidat ist ein solches Betäubungsmittel, der Tatbestand ist also erfüllt.
Die Behörde entzieht dann nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV, und zwar ohne Gutachten, weil die Nichteignung bereits feststeht. Anschließend geht es um die Wiedererteilung, und dort verlangt § 14 Abs. 2 FeV die medizinisch-psychologische Untersuchung.
Entscheidend ist deshalb die Frage, was die Akte über den Konsum hergibt. Ein Fund in einer Postsendung belegt Besitz, nicht Konsum. Wird gleichwohl nach Nummer 9.1 entzogen, fehlt die Tatsachengrundlage, und der Angriff führt über den Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Warum § 24a StVG nicht greift
Die Anlage zu § 24a StVG enthält eine abschließende Liste berauschender Mittel und Substanzen. Genannt sind Heroin mit dem Nachweisstoff Morphin, Morphin, Cocain mit Cocain und Benzoylecgonin, Amfetamin, die Designer-Amfetamine Methylendioxyamfetamin, Methylendioxyethylamfetamin und Methylendioxymethamfetamin sowie Metamfetamin.
Ethylphenidat steht dort nicht. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG kommt deshalb nicht in Betracht, auch wenn der Stoff im Blut nachgewiesen wird. In Betracht bleibt allein die Straftat nach § 316 StGB, und die setzt Fahruntüchtigkeit voraus, für die es bei anderen Stoffen als Alkohol keinen festen Grenzwert gibt.
Das ist eine echte Lücke und ein Unterschied zu Amphetamin, bei dem der Grenzwert von 25 Nanogramm je Milliliter gilt. Wer mit Ethylphenidat im Blut kontrolliert wird, hat kein Bußgeldverfahren nach § 24a StVG zu erwarten, wohl aber ein Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde über Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Ein Mandat aus meiner Praxis
Ein Mandant hatte zwei Gramm eines Pulvers bestellt, das als Forschungschemikalie bezeichnet war. Der Zoll hielt die Sendung an, der Anhörungsbogen nannte Einfuhr von Betäubungsmitteln und zusätzlich Bannbruch. Der Mandant hatte am Telefon bereits erklärt, er habe den Stoff zur Konzentrationssteigerung im Studium bestellt.
Diese Erklärung war der eigentliche Schaden. Sie belegte Vorsatz und Eigenkonsum zugleich, und der Eigenkonsum führte die Fahrerlaubnisbehörde ins Verfahren, die daraufhin unter Berufung auf Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung entziehen wollte. Das Strafverfahren selbst wurde nach § 31a BtMG eingestellt, weil die Menge gering war.
Gegen die Entziehung half, dass der Konsum selbst nicht belegt war: Ein Fund in einer Sendung belegt Besitz, und die Erklärung über die Absicht ist keine Feststellung über eine Einnahme. Die Behörde wechselte auf eine Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV, die ihrerseits keine Ermessensausübung erkennen ließ. Der Fall ist in den Einzelheiten verändert und zeigt, warum die Reihenfolge Akteneinsicht vor Erklärung keine Formalie ist.
Weiterführende Seiten
Zum verschreibungsfähigen Verwandten lesen Sie Ritalin und Methylphenidat. Zur Mengenberechnung finden Sie Einzelheiten unter Wirkstoffgutachten und nicht geringe Menge. Zur Technik der Anlagen und der ausgenommenen Zubereitungen lesen Sie Anlagen zum BtMG und ausgenommene Zubereitungen. Zum Verfahrensweg nach einer Postsendung steht mehr unter Post vom Zoll.
Fragen zu Ethylphenidat
Ist Ethylphenidat legal?
Nein. Es steht in Anlage II zum Betäubungsmittelgesetz. Besitz und Erwerb ohne Erlaubnis sind nach § 29 Abs. 1 BtMG strafbar, und eine ärztliche Verschreibung ist nicht möglich.
Kann ich mir Ethylphenidat verschreiben lassen?
Nein. Anlage II erfasst verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Ein Betäubungsmittelrezept gibt es für diesen Stoff nicht; legaler Umgang ist nur mit Erlaubnis nach § 3 BtMG möglich.
Ab welcher Menge wird es ein Verbrechen?
Ab 15 Gramm Wirkstoff, weil der Bundesgerichtshof dort die nicht geringe Menge festgelegt hat (BGH BeckRS 2022, 8755). Maßgeblich ist der Wirkstoffgehalt, nicht das Bruttogewicht des Pulvers.
Gibt es eine ausgenommene Zubereitung?
Nein. Die Anlagenposition trägt keinen Spiegelstrich, deshalb existiert keine Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG. Jede Konzentration unterliegt dem Betäubungsmittelrecht.
Verliere ich den Führerschein?
Beim nachgewiesenen Konsum droht die Entziehung über Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Der bloße Besitz führt dagegen nur zu einer möglichen Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV, und die steht im Ermessen der Behörde.
Droht ein Bußgeld nach § 24a StVG?
Nein. Ethylphenidat ist in der Anlage zu § 24a StVG nicht genannt. In Betracht bleibt nur § 316 StGB, der Fahruntüchtigkeit voraussetzt.
Was ist, wenn ich Ritalin nehme und der Befund Ethylphenidat zeigt?
Ethylphenidat entsteht im Körper auch, wenn Methylphenidat mit Alkohol zusammentrifft. Ein solcher Befund ist deshalb nicht ohne weiteres ein Beleg für den Konsum von Ethylphenidat als Stoff; das gehört in die Stellungnahme an die Behörde.
Normen und Fundstellen
Der amtliche Wortlaut ist frei abrufbar: Anlage II zum BtMG, § 29a BtMG und § 24a StVG.
Kommentarfundstellen: Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Auflage, Stoffe Rn. 386; § 29 Rn. 986; § 29a Rn. 56 und 67. Aufnahme in Anlage II durch die 27. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 9. Juli 2013, BGBl. I S. 2274. Zur Fragestellung der Begutachtung: VGH Mannheim NJW 2011, 3257; zur Zollbefugnis BGH NStZ-RR 2018, 84.
Kostenlose Ersteinschätzung
Bei Ethylphenidat entscheidet sich fast alles in den ersten Tagen: ob eine Erklärung abgegeben wird, ob der Wirkstoffgehalt geklärt ist und ob die Fahrerlaubnisbehörde von einem Konsum oder nur von einem Besitz ausgeht. Diese drei Punkte lassen sich trennen, aber nur, bevor etwas erklärt wurde.
Schicken Sie mir die Sicherstellungsmitteilung oder den Anhörungsbogen. Ich sage Ihnen, was dort unterstellt wird und welcher Weg in Ihrem Fall trägt. Verteidigung übernehme ich bundesweit.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.