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Pethidin: Anlage III, Grenzmenge und die Frage nach dem Rezept
Pethidin ist ein starkes synthetisches Schmerzmittel, das seit Jahrzehnten in der Klinik eingesetzt wird und zugleich ein erhebliches Suchtpotential hat. Im Strafverfahren fällt auf, wie oft die Akte den Wirkstoff nennt und wie selten sie die Grenzmenge belegt.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittel- und Zollverfahren. Bei Pethidin entscheidet die analytische Feststellung des Gehalts über den Strafrahmen.
Kurz gefasst: wie Pethidin eingeordnet wird
Pethidin steht in der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz und ist damit verkehrs- und verschreibungsfähig. Eine gerichtlich festgelegte Grenze zur nicht geringen Menge gibt es nicht; der Kommentar hält 20 Gramm Pethidinhydrochlorid für den maßgeblichen Wert. Wer den Stoff auf ärztliche Verordnung erhält, bewegt sich im erlaubten Bereich, und auch im Fahrerlaubnisrecht gelten dann andere Vorschriften.
Das Wichtigste in Kürze
- Pethidin ist ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III zum BtMG; der Handelsname lautet Dolantin.
- Als Analgetikum wird es mit 100 Milligramm Wirkstoff pro Dosis eingesetzt.
- Eine gerichtliche Festlegung der nicht geringen Menge fehlt; nach dem Kommentar dürfte sie bei 20 Gramm Pethidinhydrochlorid liegen.
- Der Stoff zählt zu den synthetischen Opiaten mit morphinähnlicher Wirkung, ebenso wie Methadon, Cetobemidon, Dextromoramid und Levorphanol.
- Die Pethidin- und Prodin-Gruppe umfasst zahlreiche Abwandlungen, die als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in der Anlage I stehen.
- Besitz und Erwerb ohne Erlaubnis sind nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BtMG strafbar, oberhalb der Grenzmenge greift § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr.
- Die Einfuhr der nicht geringen Menge ist nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren.
- Im Fahrerlaubnisrecht kommt es darauf an, ob eine ärztliche Verordnung vorliegt; davon hängt ab, ob Nummer 9.1 oder die Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 FeV gelten.
Inhalt
- Kurz gefasst: wie Pethidin eingeordnet wird
- Das Wichtigste in Kürze
- Pethidin in der Anlage III zum BtMG
- Die nicht geringe Menge bei Pethidin
- Der Vergleich in der Opioid-Gruppe
- Hydrochlorid oder Base
- Die Pethidin- und Prodin-Gruppe
- Besitz, Erwerb und Handeltreiben
- Sicherstellung durch den Zoll
- Das Wirkstoffgutachten als Angriffspunkt
- Pethidin und die Fahrerlaubnis
- Pethidin in Klinik und Rettungsdienst
- Strafzumessung oberhalb der Grenzmenge
- Der Nachweis im Screening
- Pethidin im Sport- und Dopingrecht
- Ein Mandat aus der Praxis
- Häufige Fragen zu Pethidin
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Ihre kostenlose Ersteinschätzung
Pethidin in der Anlage III zum BtMG
Der Stoff ist unter dem Handelsnamen Dolantin bekannt. Er wirkt stark schmerzstillend und zugleich euphorisierend, hat ein starkes Suchtpotential, führt zu erheblicher Toleranzbildung und zu starken Entzugserscheinungen. Schon nach wenigen Injektionen kann eine Abhängigkeit auftreten.
Chemisch handelt es sich um Ethyl(1-methyl-4-phenylpiperidin-4-carboxylat). Die Anlage III führt den Stoff ohne Ausnahmeregelung auf. Anders als bei Codein, Dihydrocodein oder Tilidin gibt es also keine ausgenommene Zubereitung, bei der die Schwelle zum Arzneimittelrecht überschritten würde.
Verkehrsfähig und verschreibungsfähig heißt: Der Umgang ist erlaubt, soweit er auf einer Erlaubnis oder einer ärztlichen Verschreibung beruht. Ohne diese Grundlage ist jeder Umgang mit Pethidin strafbar, auch der bloße Besitz einer einzelnen Ampulle.
Zur Systematik der Anlagen insgesamt die Anlagen zum BtMG, zu den Ausnahmen ausgenommene Zubereitungen.
Die nicht geringe Menge bei Pethidin
Hier liegt die wichtigste Nachricht dieser Seite: Eine gerichtliche Festlegung liegt nicht vor. Der Kommentar hält eine Grenze bei 20 Gramm Pethidinhydrochlorid für zutreffend, ausgehend von einer Einzeldosis von 100 Milligramm Wirkstoff.
Das ist keine Nebensächlichkeit. Der Bundesgerichtshof bestimmt die nicht geringe Menge sonst über eine an der Gefährlichkeit orientierte Maßzahl, gemessen in Konsumeinheiten, hilfsweise über den Vergleich mit verwandten Wirkstoffen. Fehlt diese Festlegung, muss das Gericht sie im konkreten Verfahren mit sachverständiger Hilfe erarbeiten.
Für die Verteidigung folgt daraus zweierlei. Erstens kann ein Urteil, das die Grenze ohne Sachverständigen und ohne Begründung bei einem bestimmten Wert zieht, mit der Revision angegriffen werden. Zweitens ist der angenommene Wert selbst verhandelbar, weil er auf einer Umrechnung beruht und nicht auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Zum Begriff und zur Berechnungsmethode die nicht geringe Menge.
Der Vergleich in der Opioid-Gruppe
Der Vergleich zeigt, wie weit die Werte innerhalb der Gruppe auseinanderliegen und warum die Einordnung eines Stoffes über Jahre strittig bleiben kann.
| Wirkstoff | nicht geringe Menge | Grundlage |
|---|---|---|
| Heroin | 1,5 g Heroinhydrochlorid | BGHSt 32, 162; 30 Dosen zu je 50 mg |
| Morphin | 4,5 g Morphinhydrochlorid | BGHSt 35, 179; Konsumeinheit 30 mg |
| Methadon | 3 g Levomethadonhydrochlorid | LG Freiburg NStZ-RR 2005, 323; BGH offen |
| Buprenorphin | 450 mg Buprenorphinhydrochlorid | BGHSt 51, 318 |
| Fentanyl | 75 mg | LG Nürnberg-Fürth, bestätigt durch BGH |
| Carfentanil | 50 mg | AG Freiburg BeckRS 2011, 22063 |
| Codein | 15 g Codeinphosphat | toxikologische Berechnung, keine Entscheidung |
| Pethidin | 20 g Pethidinhydrochlorid | Kommentarmeinung, keine Entscheidung |
Der Wert für Pethidin ist der höchste der Gruppe, und das hat einen sachlichen Grund: Der Stoff ist schwächer wirksam als Morphin und erst recht als Fentanyl. Wer die Grenzmenge angreift, argumentiert deshalb mit der Wirkstärke, nicht mit der Menge.
Zu den Nachbarstoffen Morphin und Morphinsulfat, Methadon und Levomethadon und Carfentanil.
Hydrochlorid oder Base
Die Grenzmenge bezieht sich auf das Hydrochlorid, nicht auf die freie Base. Das ist kein Formalismus, sondern verschiebt den Wert.
Der Grundsatz ist aus dem Heroinrecht bekannt: Im kriminaltechnischen Gutachten muss der Wirkstoffgehalt auch dort, wo der Stoff als Base vorliegt, als Hydrochlorid berechnet werden, weil der Bundesgerichtshof die nicht geringe Menge in dieser Form festgelegt hat. Bei Heroin geschieht die Umrechnung mit dem Faktor 1,1.
Deshalb gehört in jede Akte die Frage, auf welche Form sich der angegebene Gehalt bezieht und ob umgerechnet wurde. Ein Gutachten, das nur einen Prozentsatz nennt, ohne die Bezugsform zu benennen, trägt die Feststellung der Grenzmenge nicht.
Die Pethidin- und Prodin-Gruppe
Von dem Wirkstoff leitet sich eine ganze Stoffgruppe ab. Die Pethidine und Prodine haben eine Phenyl-Piperidin-Struktur und sind überaus stark wirksame Schmerzmittel. In Untergrundlaboratorien wurden daraus zahlreiche Abwandlungen als Designerdrogen entwickelt.
Die Wiener Suchtstoffkonvention von 1988 hatte beschlossen, zunächst zwei Analoga in die Liste der Suchtstoffe aufzunehmen: MPPP und PEPAP. Beide wurden mit der 3. BtMÄndVO in die Anlage I zum BtMG aufgenommen.
MPPP ist 25-fach so wirksam wie Pethidin und gilt als eine der übelsten Giftbomben der Drogenszene, weil der Stoff mit dem toxischen Abfallstoff MPTP durchsetzt ist. Nach mehrmaligem Konsum treten Lähmungs- und Vergiftungserscheinungen, Muskelkrämpfe, Gleichgewichtsstörungen und Sprachverlust auf.
Als verbotene, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel der Anlage I sind daneben unter anderem Allylprodin, Alphameprodin, Alphaprodin, Betaprodin, Betameprodin, Etoxeridin, Furethidin, Hydroxypethidin, Morpheridin, Phenoperidin und Piminodin erfasst.
Der Unterschied ist für das Verfahren entscheidend: Bei einem Stoff der Anlage I ist eine Verschreibung von vornherein ausgeschlossen, bei Pethidin selbst nicht.
Besitz, Erwerb und Handeltreiben
Die Strafrahmen ergeben sich aus der Menge und aus der Tathandlung.
| Vorwurf | Norm | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Besitz, Erwerb, Abgabe unterhalb der Grenzmenge | § 29 Abs. 1 Satz 1 BtMG | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
| besonders schwerer Fall | § 29 Abs. 3 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr |
| Handeltreiben mit der nicht geringen Menge | § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr |
| minder schwerer Fall dazu | § 29a Abs. 2 BtMG | Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren |
| Abgabe mit leichtfertig verursachtem Tod | § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren |
| Einfuhr der nicht geringen Menge | § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren |
Die Abgabe mit tödlicher Folge ist bei einem stark wirksamen Opioid keine theoretische Variante. Wer eine Ampulle weitergibt, haftet nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG schon bei Leichtfertigkeit, und der Strafrahmen beginnt dann bei zwei Jahren.
Zu den Tathandlungen im Einzelnen Besitz von Betäubungsmitteln und Handeltreiben.
Sicherstellung durch den Zoll
Der Weg in das Verfahren führt häufig über eine Postsendung. Wer Pethidin aus dem Ausland bezieht, verwirklicht mit dem Verbringen über die Grenze die Einfuhr, und oberhalb der Grenzmenge ist das ein Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG.
Die Sendung wird sichergestellt, der Empfänger erhält eine Mitteilung, und erst danach beginnt das Ermittlungsverfahren. Bis dahin ist nichts verloren: Wer schweigt und Akteneinsicht nehmen lässt, verschlechtert seine Lage nicht.
Zum Ablauf Post vom Zoll, die Sicherstellungsmitteilung und die Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Das Wirkstoffgutachten als Angriffspunkt
Ohne analytisch festgestellten Gehalt ist die nicht geringe Menge nicht bewiesen. Das gilt bei Pethidin in besonderem Maß, weil hier zwei Unsicherheiten zusammentreffen: der ungeklärte Grenzwert und der konkrete Wirkstoffgehalt der Zubereitung.
Zu prüfen sind der Umfang der Probenahme bei mehreren Packungen, die Bezugsform des angegebenen Gehalts, die Angabe der Messunsicherheit und die Frage, ob eine Hochrechnung von einer Teilmenge auf die Gesamtmenge erfolgt ist und ob sie tragfähig begründet wurde.
Einzelheiten unter das Wirkstoffgutachten.
Pethidin und die Fahrerlaubnis
Neben dem Strafverfahren läuft ein zweites Verfahren, das den Mandanten oft härter trifft. Welche Vorschrift gilt, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Gab es eine ärztliche Verordnung?
Ohne Verordnung: Der Stoff ist Betäubungsmittel im Sinne des BtMG und damit von Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung erfasst. Die Eignung entfällt bereits durch die Einnahme. Es kommt weder auf eine Fahrt noch auf eine bestimmte Konzentration an, und eine einmalige nachgewiesene Einnahme genügt. Die Entziehung erfolgt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV, ohne Gutachten und ohne Ermessen.
Mit Verordnung: Dann greifen die Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 FeV als die spezielleren Anforderungen für Eignungsmängel aus dem Gebrauch psychoaktiver Arzneimittel (VGH Mannheim DAR 2024, 38). Rechtsgrundlage für eine Begutachtung ist § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, und abzuklären sind Leistungseinbußen.
Bezieht sich der Vorwurf auf eine Abhängigkeit von dem bestimmungsgemäß eingenommenen Arzneimittel, fällt das unter Nummer 9.6.2 und nicht unter Nummer 9.3 (VGH München zfs 2019, 598). Der Unterschied ist erheblich, weil Nummer 9.3 in das strenge Regime mit Abstinenznachweis führt.
Die Dauer eines verlangten Nachweises richtet sich nach der Hypothese und dem Indikator der Beurteilungskriterien, nicht nach einer Pauschale; die Einordnung in die Hypothese ist deshalb selbst der Angriffspunkt, siehe Abstinenznachweis und Fristen. Zur Arzneimittellage im Übrigen Medizinalcannabis am Steuer und harte Drogen und der Führerschein.
Pethidin in Klinik und Rettungsdienst
Ein großer Teil der Verfahren betrifft nicht den Straßenverkauf, sondern den Stationsbestand. Pethidin wird in Kliniken, Praxen und im Rettungsdienst vorgehalten, und jede Entnahme ist nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung zu dokumentieren.
Die Dokumentation ist zugleich der Ansatzpunkt der Ermittlungen. Fehlmengen fallen beim Abgleich des Betäubungsmittelbuchs mit den Verordnungen auf, und daraus wird regelmäßig auf eine Entnahme durch eine bestimmte Person geschlossen.
Dieser Schluss ist angreifbar. Eine Fehlmenge belegt, dass der Bestand nicht stimmt, nicht aber, wer sie verursacht hat. Zu prüfen sind der Kreis der Zugriffsberechtigten, die Verwerfungsroutine bei Restmengen in angebrochenen Ampullen und die Frage, ob die Fehlmenge rechnerisch oder tatsächlich ermittelt wurde.
Hinzu kommt die berufsrechtliche Seite. Bei Pflegekräften und Ärzten steht neben der Strafe die Erlaubnis zur Berufsausübung im Raum, weshalb die Verteidigung von Anfang an beide Verfahren im Blick behalten muss.
Strafzumessung oberhalb der Grenzmenge
Ist die Grenzmenge überschritten, ist der minder schwere Fall des § 29a Abs. 2 BtMG der wichtigste Hebel. Er öffnet einen Rahmen von drei Monaten bis zu fünf Jahren und damit den Weg zur Bewährung.
Dafür sprechen bei Pethidin typische Umstände: eine nur geringfügige Überschreitung der Grenzmenge, der Eigenverbrauch, eine bestehende Abhängigkeit, eine schwache Beteiligungsform und die Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG.
Kommt eine Abhängigkeit hinzu, ist früh an § 35 BtMG zu denken. Die Vorschrift greift, weil der Stoff in der Anlage III geführt wird; bei einer bloßen Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit ohne BtMG-Listung wäre das anders.
Dazu der minder schwere Fall, Therapie statt Strafe nach § 35 BtMG und die Aufklärungshilfe.
Noch eine Besonderheit gehört hierher. Wird eine Fehlmenge über einen langen Zeitraum behauptet, stellt sich die Frage der Verjährung und die Frage, ob eine einzige Tat oder eine Vielzahl selbständiger Taten vorliegt. Bei Pethidin aus dem Stationsbestand ist der Unterschied erheblich, weil die Gesamtmenge nur bei einer einheitlichen Tat zusammengerechnet werden darf. Wird in Einzeltaten aufgespalten, bleibt jede Entnahme regelmäßig weit unterhalb der Grenzmenge, und aus dem Verbrechensvorwurf wird eine Reihe von Vergehen.
Der Nachweis im Screening
Der Routine-Immunoassay auf Opiate ist auf morphinähnliche Strukturen ausgerichtet. Ob er einen synthetischen Wirkstoff wie Pethidin erfasst, hängt vom verwendeten Testsystem ab; verlässlich ist allein die gezielte Bestätigungsanalyse mit Massenspektrometrie. Das ist ein analytischer Grundsatz, keine Fundstelle.
Praktisch heißt das: Ein negativer Vortest besagt nichts, und ein positiver Vortest beweist nichts. Wer mit einem Screeningergebnis konfrontiert wird, verlangt die Bestätigungsanalyse und die Rohdaten.
Zur Akteneinsicht in die Messunterlagen die Blutprobe nach § 81a StPO.
Pethidin im Sport- und Dopingrecht
Der Wirkstoff steht in der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur unter den Narkotika der Klasse S 7, die innerhalb des Wettkampfes verboten sind, gemeinsam mit Buprenorphin, Fentanyl und seinen Derivaten, Hydromorphon, Methadon, Morphin, Oxycodon und Tramadol.
Daneben ist Pethidin im Anhang zum AntiDopG aufgeführt. Für Besitz, Erwerb und Verbringen setzt § 2 Abs. 3 AntiDopG allerdings eine nicht geringe Menge voraus, die in der Dopingmittel-Mengen-Verordnung bestimmt wird.
Im Ergebnis treffen bei einem Sportler zwei Regelungswerke zusammen. Das BtMG erfasst jeden Umgang ohne Verschreibung, das AntiDopG zusätzlich die Anwendung im Sport. Zum Dopingrecht Anabolika und Dopingmittel.
Ein Mandat aus der Praxis
Der folgende Fall ist anonymisiert und in den Einzelheiten verändert, der Mandant ist nicht erkennbar.
Ein Mandant aus dem Pflegebereich wurde beschuldigt, über Monate Ampullen mit Pethidin aus dem Stationsbestand entnommen zu haben. Die Anklage ging von einer Gesamtmenge aus, die oberhalb der angenommenen Grenzmenge lag, und lautete auf unerlaubten Besitz in nicht geringer Menge.
Die Akte enthielt eine Aufstellung der Fehlmengen aus dem Betäubungsmittelbuch, aber kein Wirkstoffgutachten; die Ampullen selbst waren nicht mehr vorhanden. Der angenommene Gehalt beruhte auf der Herstellerangabe.
Wir haben darauf hingewiesen, dass eine gerichtliche Festlegung der Grenzmenge nicht existiert, dass der angenommene Wert auf einer Kommentarmeinung beruht und dass ohne analytische Feststellung schon der Gehalt nicht bewiesen ist.
Das Verfahren endete nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, also unterhalb der Verbrechensschwelle, mit einer Bewährungsstrafe. Die berufsrechtlichen Folgen waren damit noch nicht erledigt, aber die Mindeststrafe von einem Jahr war vom Tisch.
Häufige Fragen zu Pethidin
Ist Pethidin verboten?
Nein, es ist verkehrs- und verschreibungsfähig. Verboten ist der Umgang ohne Erlaubnis oder ohne ärztliche Verschreibung.
Ab welcher Menge wird es ein Verbrechen?
Nach dem Kommentar ab 20 Gramm Pethidinhydrochlorid. Eine gerichtliche Festlegung gibt es nicht, weshalb der Wert im Verfahren angreifbar bleibt.
Ich habe ein Rezept. Kann mir trotzdem etwas passieren?
Strafrechtlich nicht, solange Sie sich im Rahmen der Verordnung halten. Im Fahrerlaubnisrecht gelten dann die Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 FeV, nicht Nummer 9.1.
Verliere ich die Fahrerlaubnis, wenn der Konsum nachgewiesen ist?
Ohne Verordnung ja, und zwar ohne Ermessen der Behörde. Mit Verordnung kommt es auf Leistungseinbußen an.
Was bringt ein Schweigen im Ermittlungsverfahren?
Es hält alle Wege offen. Jede Angabe zum Konsumzeitraum und zur Menge wird später gegen Sie verwendet, und zwar in beiden Verfahren.
Hilft eine Therapie?
Bei einer Abhängigkeit oft entscheidend. § 35 BtMG ist anwendbar, weil der Stoff in der Anlage III steht.
Gesetzestexte und Fundstellen
Den amtlichen Wortlaut veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de. Dort stehen auch § 30 BtMG und § 35 BtMG.
Zu den Grenzmengen der Gruppe BGHSt 32, 162 (Heroin); BGHSt 35, 179 (Morphin); BGHSt 51, 318 (Buprenorphin); LG Freiburg NStZ-RR 2005, 323 und OLG Karlsruhe NStZ 1994, 589 (Methadon); AG Freiburg BeckRS 2011, 22063 (Carfentanil). Zur Berechnung als Hydrochlorid Rübsamen NStZ 1991, 310. Zum Fahrerlaubnisrecht VGH Mannheim DAR 2024, 38 und VGH München zfs 2019, 598.
Weiterführend: Oxycodon, Tapentadol und Hydromorphon.
Ihre kostenlose Ersteinschätzung
Die erste Frist, die läuft, ist meist die Frist zur Anhörung oder die Beibringungsfrist der Fahrerlaubnisbehörde. Beide lassen sich nur mit Aktenkenntnis sinnvoll nutzen.
Senden Sie mir die Anhörung, die Sicherstellungsmitteilung oder die Aufforderung der Behörde, ich sehe mir den Fall kostenlos an. Vor jeder Äußerung zur Sache nehme ich Akteneinsicht.
Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Betäubungsmittel-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht bundesweit.
Anders als bei Pethidin hat der Bundesgerichtshof für Buprenorphin einen Grenzwert festgelegt; der Vergleich steht im Beitrag zu Buprenorphin und seiner Grenzmenge. Ebenfalls ohne gerichtliche Festlegung geblieben ist das Benzomorphan Pentazocin.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.