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Clenbuterol: warum 5,4 Milligramm die Grenze zum Strafverfahren sind
Unter den Dopingmitteln ist dieser Stoff ein Sonderfall. Er baut keine Muskeln auf wie ein Steroid, er wirkt über einen anderen Rezeptor, er stammt aus der Asthmatherapie und aus dem Stall, und er hat mit 5,4 Milligramm eine der niedrigsten Grenzmengen, die das deutsche Recht überhaupt kennt. Wer das nicht weiß, unterschätzt eine kleine Blisterpackung gründlich.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige seit fünfzehn Jahren in Arzneimittel-, Doping- und Zollstrafverfahren, bundesweit. In diesen Verfahren laufen zwei Stränge nebeneinander: der sportbezogene nach dem Anti-Doping-Gesetz und der lebensmittelbezogene nach dem Arzneimittel- und Tierarzneimittelrecht. Beide haben eigene Tatbestände, und beide werden regelmäßig verwechselt.
Das Wichtigste in Kürze
- Clenbuterol ist kein Betäubungsmittel. Der Stoff ist in keiner der Anlagen I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführt, sodass die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes nicht anwendbar sind.
- Der Stoff steht in der Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG, dort nicht bei den anabol-androgenen Steroiden, sondern im eigenen Abschnitt „Andere anabole Stoffe“ neben Osilodrostat, den SARMs, Zeranol und Zilpaterol.
- In der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur ist er unter S 1.2 als anderer anaboler Stoff aufgeführt, also zu allen Zeiten verboten.
- Die nicht geringe Menge beträgt nach der Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 10. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 67) 5,4 Milligramm. Das ist der zweitniedrigste Wert des gesamten Abschnitts der anabolen Stoffe.
- Erwerb, Besitz und Verbringen in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings im Sport sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht; Herstellen, Handeltreiben und Abgeben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AntiDopG ohne Mengenschwelle.
- Die Grenzmenge gilt für die freie Verbindung; der Wirkstoffgehalt muss deshalb bestimmt werden und darf nicht aus der Packungsangabe übernommen werden (LG München I BeckRS 2020, 31978 Rn. 217).
- Pharmakologisch ist Clenbuterol ein Beta-2-Agonist. Der Kommentar beschreibt als Wirkung bei Überdosierung eine Abnahme des Körperfettgehalts und eine Vermehrung von Muskeleiweiß und Muskelmasse, als Risiken Muskelzittern, Herzklopfen und eine Steigerung der Herzfrequenz, in Einzelfällen mit tödlichem Ausgang.
- Der zweite Verfahrensstrang betrifft die Tiermast. Wer verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in großen Mengen an Landwirte vertreibt, die sie ohne tierärztliche Überwachung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren anwenden, gefährdet die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen im Sinne des § 95 Abs. 3 Nr. 1 AMG (BGH NStZ 1987, 514).
- Clenbuterol als verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel entgegen § 42 TAMG und § 45 Abs. 1 TAMG ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 TAMG strafbar.
Inhaltsverzeichnis
- Wo Clenbuterol im Gesetz steht
- Die niedrigste Grenzmenge der Liste: Clenbuterol im Vergleich
- Was 5,4 Milligramm Clenbuterol praktisch bedeuten
- Clenbuterol ist kein Steroid, sondern ein Beta-2-Agonist
- Clenbuterol als Asthmamittel und die Frage nach dem Zweck
- Clenbuterol in der Tiermast: der zweite Strang
- Clenbuterol als verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel
- Clenbuterol aus dem Ausland und die Rolle des Zolls
- Der Wirkstoffgehalt von Clenbuterol in der Strafzumessung
- Clenbuterol und die Fahrerlaubnis
- Ein Fall aus der Praxis
- Fragen aus der Beratung
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Wo Clenbuterol im Gesetz steht
Der erste Schritt in jedem dieser Verfahren ist die Zuordnung. Das Betäubungsmittelgesetz scheidet aus, weil es mit einem Listenprinzip arbeitet und Clenbuterol in keiner seiner Anlagen vorkommt. Damit entfallen alle Vorschriften, die in der öffentlichen Wahrnehmung mit Drogenverfahren verbunden sind.
Maßgeblich ist das Anti-Doping-Gesetz, und dort an zwei Stellen. Die Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur, auf die § 2 Abs. 1 und Abs. 2 AntiDopG verweisen, führt Clenbuterol unter S 1.2 bei den anderen anabolen Stoffen auf, gemeinsam mit Osilodrostat, Ractopamin, den selektiven Androgen-Rezeptor-Modulatoren, Zeranol und Zilpaterol.
Die Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG, die für Erwerb, Besitz und Verbringen gilt, kennt denselben Abschnitt. Dort steht Clenbuterol also ebenfalls, allerdings mit der Folge, dass nur eine nicht geringe Menge den Tatbestand des § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG erfüllt. Für Herstellen, Handeltreiben, Veräußern, Abgeben und Verschreiben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 AntiDopG gibt es diese Schwelle nicht.
Daneben bleibt das Arzneimittelrecht anwendbar, denn § 81 AMG bestimmt, dass die Vorschriften des Anti-Doping-Gesetzes unberührt bleiben. Bei Präparaten für Tiere tritt das Tierarzneimittelgesetz hinzu. In einer Anklage können deshalb drei Gesetze gleichzeitig stehen, und jedes hat seine eigenen Voraussetzungen.
Die niedrigste Grenzmenge der Liste: Clenbuterol im Vergleich
Die Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 10. März 2023 gilt seit dem 16. März 2023. Ihr Abschnitt I.2 über die anderen anabolen Stoffe enthält die folgenden Werte, jeweils bezogen auf die freie Verbindung:
| Stoff | Nicht geringe Menge |
|---|---|
| Zeranol | 4,5 mg |
| Zilpaterol | 4,5 mg |
| Clenbuterol | 5,4 mg |
| Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs) | 540 mg |
| Osilodrostat | 5.400 mg |
Der Vergleich mit den Steroiden macht den Unterschied sichtbar. Testosteron in injizierbarer Form hat eine Grenzmenge von 632 Milligramm, Nandrolon 150 Milligramm, Metandienon und Stanozolol je 100 Milligramm, Gestrinon 45 Milligramm. Clenbuterol liegt mit 5,4 Milligramm um den Faktor zwanzig unter dem niedrigsten dieser Werte.
Das hat einen pharmakologischen Grund: Clenbuterol wirkt in sehr kleinen Mengen, und die Verordnung rechnet die Grenzmenge aus der Wirkstärke. Für die Praxis folgt daraus etwas Unangenehmes. Während bei Ampullen mit Testosteron über die nicht geringe Menge diskutiert werden kann, ist sie bei Clenbuterol oft mit einer einzigen Packung erreicht.
Die entsprechende Frage bei HCG behandelt die Seite zu HCG, die bei SARMS die Seite zu SARMS.
Was 5,4 Milligramm Clenbuterol praktisch bedeuten
Weil die Schwelle so niedrig liegt, verschiebt sich das Gewicht der Verteidigung. Es geht selten darum, ob die Menge überschritten ist, sondern darum, wie weit, und ob der Stoff überhaupt in der angenommenen Konzentration vorlag.
Ein Rechenbeispiel mit einer angenommenen Tablettenstärke von 0,02 Milligramm zeigt die Größenordnung: Die Grenzmenge wäre bei 270 Tabletten erreicht. Bei einer angenommenen Stärke von 0,04 Milligramm wären es 135 Tabletten. Diese Zahlen sind reine Arithmetik und ersetzen keine Feststellung; die tatsächliche Stärke ergibt sich erst aus der Untersuchung des Asservats.
Genau dort setze ich an. Präparate aus dem Untergrundmarkt sind häufig unterdosiert, falsch deklariert oder enthalten einen anderen Wirkstoff als angegeben. Die Grenzmenge gilt nach der Verordnung für die freie Verbindung, und diese Angabe hat das Landgericht München I ausdrücklich bestätigt (BeckRS 2020, 31978 Rn. 217). Eine Zahl, die aus der Aufschrift einer Folienpackung stammt, ist keine festgestellte Wirkstoffmenge.
Ein zweiter Punkt betrifft Mischbestände. Nach Patzak/Fabricius ist eine Addition der prozentualen Anteile verschiedenartiger Dopingmittel an ihrer jeweiligen Grenzmenge nicht zulässig. Wer also Clenbuterol unterhalb von 5,4 Milligramm und daneben ein Steroid unterhalb seiner eigenen Schwelle besitzt, erfüllt § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG nach dieser Auffassung nicht. Eine Gegenauffassung in der Literatur sieht das anders.
Clenbuterol ist kein Steroid, sondern ein Beta-2-Agonist
Die rechtliche Einordnung bei den anabolen Stoffen täuscht über die Pharmakologie hinweg. Clenbuterol ist ein Beta-2-Agonist, also ein Mittel, das die glatte Muskulatur der Bronchien erweitert. Die muskelbezogene Wirkung tritt erst bei Überdosierung auf.
Der Kommentar beschreibt diese Wirkung genau: Bei missbräuchlicher Anwendung in Überdosierung kommt es zu einer Abnahme des Fettgehaltes des Körpers und zu einer Vermehrung des Muskeleiweißes und der Muskelmasse. Bei der illegalen Anwendung bei Masttieren oder bei ehrgeizigen Spitzensportlern wird gezielt dieser Effekt angestrebt.
Die Kehrseite benennt derselbe Abschnitt. Beim Missbrauch in hohen Dosen drohen gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Muskelzittern, Herzklopfen und eine Steigerung der Herzfrequenz; in Einzelfällen kann die Einnahme zum Tod führen. Das ist strafrechtlich bedeutsam, weil es die Qualifikation des § 4 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c AntiDopG berührt, wenn eine Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung festgestellt wird.
Clenbuterol als Asthmamittel und die Frage nach dem Zweck
Alle Tatbestände des Anti-Doping-Gesetzes verlangen, dass der Umgang zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport erfolgt. Diese Zwecksetzung ist bei Clenbuterol, das auch ein Therapeutikum ist, kein Selbstläufer.
Der Kommentar führt die Beta-2-Agonisten ausdrücklich als Antiasthmamittel. Zu Formoterol, Salbutamol und Terbutalin heißt es, Radsportler bevorzugten solche Mittel und beantragten dafür Ausnahmegenehmigungen. Dass im Sport mit medizinischen Ausnahmegenehmigungen gearbeitet wird, ist damit im Werk selbst angelegt.
Für die Verteidigung heißt das: Wer Clenbuterol wegen einer Atemwegserkrankung einnimmt, verfolgt keinen Dopingzweck. Belegt wird das über die ärztliche Dokumentation, eine Verschreibung und eine Menge, die zum therapeutischen Bedarf passt. Wird Clenbuterol therapeutisch verbracht, ist die Zulässigkeit nicht nach dem Anti-Doping-Gesetz, sondern allenfalls nach dem Arzneimittelgesetz zu beurteilen (BT-Drs. 18/4898, 25).
Diese Verteidigung hat eine Grenze. Sie trägt nicht, wenn Chatnachrichten über Kuren, Trainingspläne oder Bestellungen für Dritte vorliegen. Deshalb gilt auch hier: keine Einlassung vor der Akteneinsicht.
Clenbuterol in der Tiermast: der zweite Strang
Der zweite Lebenssachverhalt hat mit Sport nichts zu tun. Tierarzneimittel werden nach der Darstellung im Kommentar als Vorbeugungsmittel, Aufputschmittel, Beruhigungsmittel, Muskelmacher, Wachstumsförderer und als Hustenmittel verfüttert oder gespritzt, tatsächlich häufig aber als Masthilfen missbraucht; als Beispiel für die Antitussiva nennt der Kommentar Clenbuterol.
Der Kommentar schildert auch das wirtschaftliche Umfeld. Seit Jahren sei bekannt, dass der Missbrauch von Arzneimitteln entgegen den Regelungen des Lebensmittel-, Arzneimittel-, Fleischhygiene- und Futtermittelrechts zu einem illegalen Markt geführt habe. Jedes mit Hormonen gemästete Kalb bringe dem Tiermäster einen erheblichen Profit; Scheinfirmen, Apotheker, Tierärzte und reisende Händler verkauften solche Mittel kofferweise.
Strafrechtlich ist hier die wichtigste Entscheidung alt und wird dennoch bis heute angewandt. Wer in großen Mengen und über einen langen Zeitraum den Vertrieb verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel an eine Vielzahl von Landwirten bewirkt, die sie ohne tierärztliche Überwachung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren anwenden, gefährdet die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen im Sinne des § 95 Abs. 3 Nr. 1 AMG (BGH NStZ 1987, 514).
Der entscheidende Satz dieser Entscheidung ist der Nachsatz. In derartigen Evidenzfällen bedarf es keiner konkreten Feststellungen dazu, welche Tiere vor Ablauf der Karenzzeit geschlachtet wurden und welche Mengen von Arzneimittelrückständen im Fleisch vorhanden waren. Damit entfällt die Beweishürde, an der eine Verteidigung sonst ansetzen würde, und der Strafrahmen des besonders schweren Falles öffnet sich.
Dagegen hilft nur eine Arbeit an den Voraussetzungen: Handelte es sich um große Mengen, um einen langen Zeitraum und um eine Vielzahl von Abnehmern? Fehlt eines dieser Merkmale, ist der Evidenzfall nicht gegeben, und es bleibt bei der Grundnorm. Rückstandshöchstmengen für pharmakologisch wirksame Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs werden im Übrigen nach der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 festgesetzt.
Clenbuterol als verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel
Neben dem Arzneimittelgesetz steht das Tierarzneimittelgesetz mit eigenen Straftatbeständen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 4 TAMG macht sich strafbar, wer entgegen § 42 TAMG und § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 bis 5 oder 6 TAMG Tierarzneimittel abgibt.
§ 42 TAMG regelt den Grundsatz, dass verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte nur gemäß den Festlegungen der tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden dürfen. Maßgeblich für die Einstufung als verschreibungspflichtig sind die in Art. 34 Nr. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/6 genannten Gründe. § 45 Abs. 1 Satz 1 TAMG betrifft Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis.
Praktisch wichtig ist eine Dokumentationspflicht, die Ermittlern den Zugriff erleichtert. Nach Art. 108 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/6 führen Eigentümer oder Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren Buch über die angewendeten Arzneimittel und bewahren gegebenenfalls eine Kopie der tierärztlichen Verschreibungen auf. Aufzuzeichnen sind unter anderem Datum der ersten Verabreichung, Bezeichnung und Menge des Arzneimittels sowie Name und Anschrift des Lieferanten.
Lücken in diesen Aufzeichnungen sind bußgeldbewehrt und werden in der Praxis zum Einstieg in ein Strafverfahren. Umgekehrt ist eine vollständige Dokumentation das beste Entlastungsmaterial, das ein Betrieb haben kann.
Clenbuterol aus dem Ausland und die Rolle des Zolls
Die meisten Verfahren gegen Privatpersonen beginnen mit einer Sendung. Für die Einordnung kommt es darauf an, woher sie stammt. Einfuhr ist nach § 4 Abs. 32 Satz 2 AMG die Überführung aus Drittstaaten in den zollrechtlich freien Verkehr; die unerlaubte Einfuhr aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ist nach § 96 Nr. 4 AMG strafbar.
Innerhalb der Union greift dagegen regelmäßig nur das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 AMG, dessen Verletzung für sich mit Bußgeld bedroht ist. Eine Lieferung aus Spanien und eine aus Thailand haben deshalb nicht dieselben Folgen, auch wenn der Inhalt derselbe ist.
Beim Anti-Doping-Gesetz ist der Begriff des Verbringens mit dem der Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelrechts identisch, und das Verbot soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Sicherstellung bereits an der Grenze ermöglichen (BT-Drs. 18/4898, 25). Eine im Schrifttum vertretene Gegenauffassung hält das eigenhändige Verbringen bei Internetbestellungen für zweifelhaft, weil der Besteller keine Verfügungsmacht über den Transport hat (Müggenborg NJW 2022, 1279).
Der Wirkstoffgehalt von Clenbuterol in der Strafzumessung
Ist der Tatbestand erfüllt, verlagert sich die Arbeit auf die Zumessung. Dem Wirkstoffgehalt kommt dabei regelmäßig bestimmende Bedeutung im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO zu (BGH NJW 2017, 2776). Wegen § 46 Abs. 3 StGB darf die Überschreitung der Grenzmenge aber nicht schon für sich strafschärfend wirken.
Jenseits eines Bagatellbereichs ist das Maß der Überschreitung besonders zu erörtern. Bei Clenbuterol mit seiner Grenzmenge von 5,4 Milligramm ist das heikel, weil ein Vielfaches der Schwelle schnell erreicht ist, ohne dass die absolute Menge beeindruckend wirkt. Hier lohnt der Hinweis, dass die Verordnung die Wirkstärke bereits eingerechnet hat.
Als Nebenfolge kommt bei Tierärzten, Apothekern und Trainern ein Berufsverbot nach § 70 StGB in Betracht. Berufliche Auswirkungen der Strafe sind nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB zu berücksichtigen (BGHSt 35, 148 = NStZ 1988, 494), insbesondere der Widerruf einer Approbation oder Betriebserlaubnis (BGH StV 1991, 157).
Clenbuterol und die Fahrerlaubnis
Dieser Abschnitt ist ausdrücklich meine eigene rechtliche Einschätzung und keine Wiedergabe einer Fundstelle. In den einschlägigen Kommentaren zum Fahrerlaubnisrecht sind Dopingmittel kein Thema; Rechtsprechung zu Beta-2-Agonisten und Fahreignung ist mir nicht bekannt.
Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung setzt die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes voraus und greift deshalb nicht. Die Anlage zu § 24a StVG nennt Clenbuterol nicht, sodass eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG ausscheidet.
Bleibt Nummer 9.6 der Anlage 4 zur FeV, die Arzneimittel betrifft und eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit im Einzelfall verlangt. Eine Gutachtenanordnung, die sich allein auf ein Dopingverfahren stützt, halte ich für angreifbar. Wer eine solche Anordnung erhält, sollte sie prüfen lassen, bevor er ihr folgt.
Ein Fall aus der Praxis
Ein Mandant, Kraftsportler, erhielt Besuch von der Polizei, nachdem eine Sendung aus Asien aufgefallen war. Gefunden wurden zwei Blisterpackungen mit Tabletten, eine Packung eines Steroids und ein Trainingstagebuch. Der Vorwurf lautete auf Besitz von Dopingmitteln in nicht geringer Menge, hilfsweise auf Handeltreiben.
Die Rechnung der Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Angaben der Packungsaufschrift und addierte beide Stoffe. Zwei Einwände trugen. Erstens war eine Addition verschiedenartiger Dopingmittel nach der im Kommentar vertretenen Auffassung nicht zulässig. Zweitens war der Wirkstoffgehalt nicht festgestellt.
Die Untersuchung ergab eine deutlich geringere Konzentration als deklariert. Die Schwelle war bei dem Steroid nicht erreicht, bei dem Beta-2-Agonisten knapp überschritten. Das Verfahren endete wegen dieser einen Tat mit einer Geldstrafe im unteren Bereich, der Handelsvorwurf entfiel. Der Fall ist anonymisiert und in den Einzelheiten verändert.
Fragen aus der Beratung
Ist der Besitz von Clenbuterol strafbar?
Nur bei einer nicht geringen Menge und nur, wenn der Besitz dem Doping im Sport dient. Die Schwelle liegt bei 5,4 Milligramm der freien Verbindung. Unterhalb dieser Menge ist § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG nicht erfüllt; je nach Herkunft der Ware kann aber das Arzneimittelrecht eingreifen.
Ich nehme den Stoff gegen Asthma. Was gilt dann?
Dann fehlt die Zwecksetzung Doping im Sport, und das Anti-Doping-Gesetz greift nicht. Beurteilt wird der Fall dann allenfalls nach dem Arzneimittelgesetz. Wichtig ist, dass eine ärztliche Behandlung dokumentiert ist und die Menge zum Bedarf passt.
Zählt die Angabe auf der Packung?
Nein. Maßgeblich ist der tatsächliche Gehalt an freier Verbindung, nicht die Deklaration des Verkäufers. Bei einer Grenzmenge von 5,4 Milligramm entscheidet diese Feststellung über Strafbarkeit und Strafhöhe, weshalb ich sie in diesen Verfahren regelmäßig verlange.
Darf man mehrere Stoffe zusammenrechnen?
Nach Patzak/Fabricius nicht. Jeder Stoff wird an seiner eigenen Grenzmenge gemessen, und die Verordnung ordnet keine Addition an. Eine belastende Analogie ist dem Strafgericht wegen Art. 103 Abs. 2 GG verwehrt. Eine Gegenauffassung in der Literatur hält die Addition für zulässig.
Ich bin Landwirt. Was droht mir?
Der Vorwurf richtet sich dann nicht nach dem Anti-Doping-Gesetz, sondern nach dem Arzneimittel- und Tierarzneimittelrecht. In Betracht kommen § 95 AMG, bei großen Mengen und vielen Abnehmern auch der besonders schwere Fall des § 95 Abs. 3 AMG, sowie § 87 Abs. 1 Nr. 4 TAMG bei unzulässiger Abgabe.
Können die Behörden den Stoff im Fleisch nachweisen?
Rückstandsuntersuchungen gibt es, und Höchstmengen werden nach der Verordnung (EG) Nr. 470/2009 festgesetzt. Entscheidend ist aber, dass es in den vom Bundesgerichtshof so bezeichneten Evidenzfällen auf solche Nachweise gar nicht ankommt (BGH NStZ 1987, 514). Die Verteidigung muss deshalb an den Merkmalen des Evidenzfalles ansetzen.
Wird das Verfahren eingestellt?
Bei Ersttätern ohne Verkaufsindizien und bei geringer Überschreitung ist eine Einstellung nach § 153a StPO ein realistisches Ziel, bei fehlendem Nachweis des Wirkstoffgehalts auch eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Eine Zusage dazu gibt es vor der Akteneinsicht nicht.
Gesetzestexte und Fundstellen
Den amtlichen Wortlaut des § 2 AntiDopG veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de.
Maßgebliche Vorschriften zu Clenbuterol im Dopingrecht: § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 AntiDopG mit Anlage, § 4 Abs. 1, Abs. 4 und Abs. 6 AntiDopG, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AntiDopG, Dopingmittel-Mengen-Verordnung vom 10. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 67), Anlage I des Internationalen Übereinkommens gegen Doping im Sport.
Weitere maßgebliche Vorschriften: § 1 Abs. 1 BtMG, § 4 Abs. 32 AMG, § 73 Abs. 1 AMG, § 81 AMG, § 95 Abs. 1 und Abs. 3 AMG, § 96 Nr. 4 AMG, § 42 TAMG, § 45 Abs. 1 TAMG, § 87 Abs. 1 Nr. 4 TAMG, Art. 34 und Art. 108 der Verordnung (EU) 2019/6, Verordnung (EG) Nr. 470/2009, §§ 46, 70 StGB, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO, §§ 153a, 170 Abs. 2 StPO, § 24a StVG mit Anlage, Anlage 4 zur FeV.
Rechtsprechung: BGH NStZ 1987, 514 (Vertrieb verschreibungspflichtiger Tierarzneimittel an Landwirte, § 95 Abs. 3 Nr. 1 AMG); LG München I BeckRS 2020, 31978 (freie Verbindung als Maßstab der Grenzmenge, Gewerbsmäßigkeit, therapeutische Verwendung); BGH NStZ 2018, 475 (Besitz zum Eigendoping, Bodybuilding als Sport); BGH NStZ-RR 2019, 86 und 2019, 155 (Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 1 AntiDopG); BGH NJW 2017, 2776 (Wirkstoffgehalt in der Strafzumessung); BGHSt 35, 148 = NStZ 1988, 494 und BGH StV 1991, 157 (berufliche Folgen der Strafe). Amtliche Materialien: BT-Drs. 18/4898.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wer wegen Clenbuterol eine Vorladung, eine Mitteilung des Zolls oder einen Durchsuchungsbeschluss erhält, sollte nicht über Mengen sprechen, bevor der Wirkstoffgehalt feststeht. In diesen Verfahren wird häufig mit Zahlen von Packungsaufschriften gerechnet, und wer sie bestätigt, bestätigt die Grundlage der Anklage. Akteneinsicht geht jeder Äußerung vor.
Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, verteidigt bundesweit in Doping-, Arzneimittel- und Zollstrafverfahren. Eine erste Einschätzung zur Sache ist kostenlos.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.