Bromazolam im Labor: Eine Sachverständige bestückt ein Analysegerät mit Probenröhrchen, auf dem Monitor Messkurven

Symbolbild, mit KI erstellt.

Bromazolam im Brief vom Zoll: Der Zoll konnte die Stoffe nicht einordnen, das Verfahren wurde eingestellt

Wer Post vom Hauptzollamt wegen einer abgefangenen Sendung mit Bromazolam erhält, steht nicht automatisch vor einer Verurteilung. Zur Tatzeit 2023 war Bromazolam kein Betäubungsmittel, sondern ein neuer psychoaktiver Stoff, dessen Erwerb zum Eigenkonsum nicht strafbar war. In dem hier geschilderten Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg 2024 nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit Menschen, deren Brief oder Paket der Zoll im Postzentrum aus dem Verkehr gezogen hat. Mischsendungen mit sogenannten Research Chemicals sind dabei eine eigene Fallgruppe: Oft weiß nicht einmal die ermittelnde Behörde, welchem Gesetz die gefundenen Stoffe unterliegen. Genau das hat das Hauptzollamt in der Akte meines Mandanten selbst schriftlich festgehalten.

In wenigen Sätzen

  • Bromazolam fiel zur Tatzeit 2023 nur unter die Stoffgruppe der Benzodiazepine in der Anlage zum NpSG, die der Verordnungsgeber am 12.7.2019 eingeführt hatte.
  • Seit dem 5.12.2024 steht Bromazolam in Anlage II zum BtMG, für ältere Taten gilt nach § 2 Abs. 1 StGB aber das Gesetz zur Zeit der Tat.
  • Nach § 4 NpSG sind Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum nicht strafbar, sondern nur Handeltreiben, Inverkehrbringen sowie Herstellen und Verbringen zum Zweck des Inverkehrbringens.
  • Der Bannbruch nach § 372 Abs. 1 AO tritt nach § 372 Abs. 2 AO hinter spezialgesetzliche Strafvorschriften wie § 29 Abs. 1 BtMG zurück.
  • Die Anschrift auf einem abgefangenen Brief begründet für sich allein keinen hinreichenden Tatverdacht im Sinne des § 170 Abs. 1 StPO, wenn weitere Beweismittel fehlen.
  • Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO kommt ohne Auflage und ohne Eingeständnis, verbraucht die Strafklage aber nicht.
  • Nach der Einstellung hat die Fahrerlaubnisbehörde keinen objektiven Anknüpfungspunkt, eine Begutachtung anzuordnen.

Die Themen im Überblick

Bromazolam rechtlich: Einordnung zur Tatzeit und heute

Bromazolam ist ein Triazolo-Benzodiazepin ohne Zulassung als Arzneimittel. Der Verordnungsgeber hat es zunächst nicht einzeln in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen, sondern über eine Stoffgruppe erfasst. Mit der NpSGuBtmGAnlÄndV vom 12.7.2019 (BGBl. I 1083) wurde die Anlage zum NpSG um die Stoffgruppe der Benzodiazepine erweitert. Nach der Kommentierung sollten damit auch Triazolo-Derivate wie Clonazolam, Flunitrazolam und Bromazolam erfasst werden (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor NpSG Rn. 12a mit BR-Drs. 238/19, 29).

Das Gesetz zu neuen psychoaktiven Stoffen arbeitet anders als das BtMG nicht mit Einzelstoffen, sondern mit chemisch beschriebenen Gruppen. Ob ein konkreter Stoff wie Bromazolam unter eine dieser Gruppen fällt, hängt deshalb von seiner chemischen Struktur ab, denn eine Stoffgruppe ist die Gesamtheit von Stoffen mit vergleichbarer chemischer Struktur (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor NpSG Rn. 12). Daraus folgt für die Verteidigung: Ohne Analyse steht weder fest, ob tatsächlich Bromazolam in der Sendung war, noch, welches Gesetz anzuwenden ist.

Ende 2024 änderte sich die Rechtslage für Bromazolam. Die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung von Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes vom 29.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 379) trat am 5.12.2024 in Kraft und nahm Bromazolam in Anlage II zum BtMG auf. Die geltende Fassung der Anlage II führt Bromazolam heute unter seiner chemischen Bezeichnung. Mit der Unterstellung unter das BtMG ist das NpSG für diesen Stoff nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 NpSG nicht mehr anwendbar.

ZeitraumRechtslage für BromazolamErwerb und Besitz zum EigenkonsumBeleg
2019 bis 4.12.2024NpSG, Stoffgruppe der Benzodiazepineverboten nach § 3 Abs. 1 NpSG, aber nicht strafbar nach § 4 NpSGPatzak/Fabricius, Vor NpSG Rn. 12a, 15
ab 5.12.2024Anlage II BtMGstrafbar nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BtMG24. BtMAnlÄndV, BGBl. 2024 I Nr. 379

Für Taten mit Bromazolam vor dem 5.12.2024 bleibt es beim alten Recht. Nach § 2 Abs. 1 StGB bestimmen sich Strafe und Nebenfolgen nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt; das Rückwirkungsverbot hat Verfassungsrang (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 2). Wer also 2023 einen Brief mit Bromazolam erhalten sollte, kann nicht nachträglich nach dem BtMG bestraft werden. Die Übersicht über verwandte Wirkstoffe und ihre Unterstellungsdaten finden Sie auf meiner Seite zu Designer-Benzodiazepinen beim Zoll.

Was das NpSG bestraft und was nicht

Das NpSG trennt streng zwischen dem verwaltungsrechtlichen Verbot und der Strafvorschrift. § 3 Abs. 1 NpSG verbietet den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen umfassend, einschließlich Erwerb und Besitz. Die Strafvorschrift des § 4 NpSG greift dagegen nur, wenn der Umgang auf Weitergabe zielt. Besitz und Erwerb zum Eigenkonsum waren damit auch bei Bromazolam nicht strafbewehrt (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor NpSG Rn. 15; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 4 NpSG Rn. 37).

Für den Postfall entscheidend ist das Verbringen. § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b NpSG stellt nur die Einfuhr unter Strafe, und auch diese nur, wenn sie dem Inverkehrbringen dienen soll. Wer Bromazolam vor Dezember 2024 ausschließlich für sich selbst bezog, verwirklichte diesen Tatbestand nicht (Patzak/Bohnen, BtMR, 6. Aufl., Kap. 3 Rn. 14). Der Einfuhrbegriff selbst wird aus dem BtMG übernommen (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 4 NpSG Rn. 36).

Daraus folgt eine Beweislast, die die Staatsanwaltschaft praktisch kaum tragen kann: Sie muss nicht nur beweisen, dass der Empfänger die Sendung veranlasst hat, sondern für eine eigene Einfuhrstrafbarkeit auch, dass er die Stoffe weitergeben wollte.

Beim Kauf zum Eigenkonsum in einem ausländischen Onlineshop soll nach Patzak/Bohnen allerdings eine Anstiftung des Shopbetreibers zum unerlaubten Verbringen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b NpSG in Betracht kommen (Patzak/Bohnen, BtMR, 6. Aufl., Kap. 3 Rn. 15); auch dafür bleibt die Bestellung durch den Empfänger der Ausgangspunkt. Bei einer Sendung mit wenigen Gramm Bromazolam ohne Waage, ohne Verpackungsmaterial und ohne Chatverlauf fehlt dafür jeder Anhaltspunkt. Grundlagen zum Gesetz und zu seinen Stoffgruppen erläutere ich auf der Seite über neue psychoaktive Stoffe und das NpSG.

Straflos hieß bei Bromazolam aber nicht folgenlos. Nach § 3 Abs. 4 NpSG kann der Zoll Waren auch unabhängig von einem Strafverfahren sicherstellen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass es sich um neue psychoaktive Stoffe handelt, die entgegen § 3 Abs. 1 NpSG eingeführt werden sollten (Patzak/Bohnen, BtMR, 6. Aufl., Kap. 3 Rn. 23). Die Stoffe müssen dem Empfänger nicht zurückgegeben werden, eine Entschädigung ist nicht vorgesehen (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 4 NpSG Rn. 57).

Bannbruch und Einfuhr aus Sicht des Zolls

Warum ermittelt überhaupt der Zoll, wenn es um Drogen geht? Die Zollverwaltung überwacht den Warenverkehr und darf Sendungen öffnen und prüfen, die Postdienstleister bei Verdacht auf einen Verstoß gegen ein Einfuhrverbot nach § 5 Abs. 1 ZollVG vorlegen müssen; die Vorlagepflicht gilt auch für Sendungen aus anderen Mitgliedstaaten (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 21 Rn. 11). Bei nicht deklarierten Betäubungsmitteln wird der Zoll aus eigener Zuständigkeit nach § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO tätig, weil ein Bannbruch nach § 372 AO als Steuerstraftat gilt, auch wenn keine Zollschuld entsteht (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 21 Rn. 13).

Bei Betäubungsmitteln spielt der Bannbruch für die Strafe im Ergebnis keine Rolle. § 372 Abs. 2 AO enthält eine Subsidiaritätsklausel: Ist der Verstoß gegen das Einfuhrverbot in einem anderen Gesetz mit Strafe oder Geldbuße bedroht, gilt diese Vorschrift. Neben einer Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr kommt eine Bestrafung wegen einfachen Bannbruchs nicht in Betracht (BGH StV 1981, 277; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 784; zum Strafrahmen § 21 Rn. 9).

Für die Verteidigung bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt mit dem eigentlichen Stofftatbestand. Bei Bromazolam, das zur Tatzeit nur dem NpSG unterfiel, ist das die Einfuhr zum Zweck des Inverkehrbringens. Bei Bromazolam vor Dezember 2024 kommt hinzu, dass ein Einfuhrverbot mit Strafbewehrung nur für den Weitergabezweck bestand.

Versuch und Vollendung bei der Bestellung

Eine Einfuhr ist vollendet, wenn die Postsendung mit dem Stoff die Grenze überschreitet (BGHSt 56, 162 = NJW 2011, 2065; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 676). Der Versuch beginnt bereits mit der Aufgabe des Briefes in Richtung Grenze, weil dann bei ungestörtem Verlauf alles für die Einfuhr geschehen ist (BGH NStZ 2004, 110; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 675). Bei der NpSG-Einfuhr ist der Versuch nach § 4 Abs. 2 NpSG strafbar (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 4 NpSG Rn. 38).

Wer im Ausland bestellt, kommt vor allem als Anstifter zur Einfuhr in Betracht. Auch dafür verlangt der BGH Feststellungen, dass der Besteller es für möglich hielt oder erkannte, durch seine Bestellung einen Versand aus dem Ausland in das Bundesgebiet zu veranlassen (BGH NStZ-RR 2021, 49; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 734). Diese Feststellungen setzen voraus, dass überhaupt eine Bestellung bewiesen ist.

Beim Erwerb liegt die Grenze noch später. Die Bestellung bei einem Onlinehändler reicht für einen Erwerbsversuch nicht aus; der Versuch beginnt erst, wenn der Verkäufer die Ware tatsächlich versendet (BayObLG BeckRS 2022, 37871; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 921). Für Bromazolam vor dem 5.12.2024 ist das ohne Bedeutung, weil der Erwerb nach dem NpSG ohnehin straflos war.

Menge und Wirkstoff bei neuen psychoaktiven Stoffen

Im Betäubungsmittelrecht entscheidet die nicht geringe Menge darüber, ob ein Vergehen oder ein Verbrechen vorliegt. Maßgeblich ist nicht das Gewicht, sondern der Wirkstoffgehalt, den die Rechtsprechung für jeden Stoff gesondert nach Wirkungsweise und Gefährlichkeit bestimmt (BGHSt 33, 8; BGHSt 57, 60 = NJW 2012, 400; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29a Rn. 48). Fehlt eine verlässliche Einzelmenge, wird der Grenzwert über den Vergleich mit verwandten Wirkstoffen ermittelt (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29a Rn. 49).

Das NpSG kennt eine solche Mengengrenze nicht. Die Verbrechenstatbestände des § 4 Abs. 3 NpSG knüpfen an gewerbs- oder bandenmäßiges Handeln, an die Abgabe an Minderjährige, an die Gefährdung der Gesundheit einer großen Zahl von Menschen und an die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung eines anderen an, mit einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren (§ 4 Abs. 3 NpSG; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 4 NpSG Rn. 40 ff.). Bei einer Sendung mit wenigen Gramm Bromazolam liegt keine dieser Voraussetzungen auch nur nahe.

Die Menge bleibt trotzdem ein Beweisanzeichen. Eine kleine Menge Bromazolam spricht gegen einen Weitergabezweck und damit gegen jeden Straftatbestand des NpSG. Bei Mischsendungen ist außerdem zu prüfen, ob die Aufdrucke der Verpackung überhaupt stimmen: Ohne Gutachten ist der Aufdruck „Bromazolam“ auf einem Tütchen das einzige, was über Stoff und Menge bekannt ist.

Der Fall: ein Designer-Benzodiazepin und weitere Research Chemicals aus den Niederlanden

Im Jahr 2023 kontrollierte die Kontrolleinheit Verkehrswege eines Hauptzollamts in einem Briefzentrum im Rheinland eine Briefsendung aus den Niederlanden. Der Brief war über die Deutsche Post befördert worden, als nicht gestellungspflichtige Briefsendung, und ein Absender war nicht feststellbar. Die Kontrolle stützte sich auf §§ 5 und 10 ZollVG. Adressiert war der Brief mit dem richtigen Namen und der richtigen Wohnanschrift meines Mandanten.

In dem Umschlag fanden die Beamten vier verschiedene Research Chemicals in beschrifteten Verpackungen. Laut Aufdruck enthielt die Sendung rund drei Gramm Bromazolam, daneben ein Cathinon und einen Methylphenidat-Abkömmling, jeweils im einstelligen Grammbereich, sowie ein einzelnes Stück eines Tramadol-Metaboliten. Die Mengen ergaben sich ausschließlich aus der Beschriftung.

Einen Test führte der Zoll nicht durch. Er vermerkte dazu: „kein Test, da aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen erkennbar“. Ein Wirkstoffgutachten zum angeblichen Bromazolam oder zu den übrigen Stoffen gab es zu keinem Zeitpunkt. Die Ermittlungen beschränkten sich auf eine Melderegisterabfrage, eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister und eine schriftliche Anhörung meines Mandanten durch das Hauptzollamt. Eine Durchsuchung fand nicht statt, ein Mobiltelefon wurde nicht ausgewertet, Kontodaten wurden nicht abgefragt.

Zuständig war zunächst die Staatsanwaltschaft am Ort des Aufgriffs. Sie gab das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Offenburg ab, weil mein Mandant in deren Bezirk wohnte. Dort wurde das Verfahren 2024 abgeschlossen.

Was Hauptzollamt und Staatsanwaltschaft meinem Mandanten vorwarfen

Im Anhörungsschreiben an meinen Mandanten stand, gegen ihn laufe ein „Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) und ggf. gegen das Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG)“. An anderer Stelle bezeichnete es den Vorgang als „Strafverfahren wegen Bannbruches“.

In der Abgabe an die Staatsanwaltschaft stützte sich das Hauptzollamt auf „§ 369 (1) Nr. 2 i.V.m. § 372 (1+2) AO und § 29 (1) Nr. 1 BTMG“ und nannte den Vorwurf „Bannbruch und unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln“. Die Staatsanwaltschaft Offenburg übernahm diese Einordnung und führte das Verfahren wegen eines „Vergehens nach § 29 Abs. 1 Ziff. 1 BtMG“.

Bemerkenswert sind die Substanzinformationen, die das Hauptzollamt der Abgabe beifügte. Zu zwei der Stoffe hielt es nach einer Zuordnung zu den Phenethylaminen fest: „Eine genaue Einstufung in das NpSG ist von hier nicht möglich!!!“ Zu einem weiteren Stoff schrieb es: „Lt. Internetrecherche unterliegt der Stoff […] aktuell nicht dem BTMG und auch nicht dem NPSG.“

Die Behörde, die den Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln erhob, konnte also selbst nicht sagen, ob die Stoffe Betäubungsmittel, neue psychoaktive Stoffe oder gar nicht erfasst waren. Für einen Teil der Sendung ging sie sogar ausdrücklich davon aus, dass er keinem der beiden Gesetze unterlag.

Wie die Verteidigung die Einstellung erreichte

Nach der Vertretungsanzeige habe ich Akteneinsicht nach § 147 StPO beantragt. Mein Mandant hat sich zur Sache nicht geäußert. Nach Durchsicht der Akte habe ich 2024 einen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Offenburg gerichtet und die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO beantragt.

Der Schriftsatz setzte zuerst bei der Zurechnung an. Ich habe vorgetragen: „Allein der Umstand, dass ein an die Adresse einer Person adressierter Brief mit BtM / anderen Substanzen abgefangen wird, ist isoliert betrachtet kein ausreichender Beweis, dass diese BtM auch von dem Empfänger gemäß der Daten auf dem Brief bestellt worden sind.“ Dazu kamen die Gefahr des Missbrauchs fremder Anschriften und die Möglichkeit, dass die Anschrift als Drop-Adresse für einen Dritten diente.

Rechtlich kommt die Stoffeinordnung von Bromazolam hinzu. Bromazolam war 2023 kein Betäubungsmittel, sondern unterfiel nur der NpSG-Stoffgruppe der Benzodiazepine (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor NpSG Rn. 12a). Ein Vorwurf nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG setzt aber ein Betäubungsmittel im Sinne des § 1 Abs. 1 BtMG voraus. Nach dem NpSG wiederum waren Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum nicht strafbar, die Einfuhr nur mit dem Zweck des Inverkehrbringens (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor NpSG Rn. 15).

Wenn schon der Zoll schreibt, eine genaue Einstufung sei ihm nicht möglich, und für einen Stoff selbst annimmt, dass er weder dem BtMG noch dem NpSG unterliegt, fehlt einem Tatvorwurf die Grundlage. Ein hinreichender Tatverdacht verlangt, dass nach dem gesamten Akteninhalt eine Verurteilung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (BGH StV 2001, 579; Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 170 Rn. 1). Davon war die Akte weit entfernt.

Die Staatsanwaltschaft Offenburg stellte das Verfahren knapp vier Wochen nach dem Schriftsatz nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Die Mitteilung kam als Formschreiben ohne Begründung. Vom Aufgriff bis zur Einstellung vergingen rund sieben Monate. Weitere Verfahren mit vergleichbarem Ausgang sind in der Übersicht über 120 eingestellte Zollverfahren zusammengestellt.

Beweisfragen: Anschrift, Drop-Adresse und fehlendes Gutachten

Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass gerade der Empfänger die Sendung veranlasst hat. Patzak/Fabricius halten zur Einfuhr auf dem Postweg fest, dass die Einlassung, man habe beim Absender nichts oder etwas anderes bestellt, häufig schwer zu widerlegen ist, wenn keine weiteren Beweismittel oder Indizien gefunden werden (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 673). In Postfällen sind solche weiteren Beweismittel oft nicht vorhanden.

Bei meinem Mandanten stützte sich der Vorwurf allein auf die Anschrift; Zahlungsdaten, eine Bestellbestätigung oder Nachrichten an einen Verkäufer hatte niemand ermittelt. Ein richtiger Name auf einem Umschlag zeigt nur, dass jemand diesen Namen kannte. Wie die Rechtsprechung mit dem bloßen Namen auf einer Sendung umgeht, habe ich auf der Seite Name auf dem Paket ausführlich dargestellt; zur Fallgruppe der fremd genutzten Anschrift gehört der Fall der Drop-Adresse bei einer 2-FMA-Sendung.

Hinzu kommt der Stoffnachweis. Ohne Gutachten steht weder fest, dass es sich um Bromazolam handelte, noch, welcher Gruppe ein Stoff angehört. Gerade bei Research Chemicals ist das kein formaler Einwand: Ob ein Stoff im BtMG steht, unter eine NpSG-Stoffgruppe fällt oder gar nicht erfasst ist, entscheidet über die Strafbarkeit insgesamt. Eine Schätzung aus Erfahrung, wie sie der Zoll hier vermerkt hat, ersetzt diese Prüfung nicht.

Vom Brief des Hauptzollamts bis zur Einstellung

Der Ablauf folgt in Postfällen einem festen Muster. Die Zollbehörde darf die Sendung bei zureichenden Anhaltspunkten der Staatsanwaltschaft vorlegen (§ 12 ZollVG), und die Beamten des Hauptzollamts handeln dabei als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 21 Rn. 12 bis 14). Was der erste Brief im Einzelnen bedeutet, erläutere ich auf der Seite zum Brief vom Hauptzollamt.

SchrittWas geschiehtRechtsgrundlage
Kontrolle im BriefzentrumDer Zoll öffnet und prüft die vorgelegte Sendung.§§ 5, 10 ZollVG
SicherstellungDie Stoffe werden als Beweismittel oder nach § 3 Abs. 4 NpSG sichergestellt.§§ 94, 98 StPO; § 3 Abs. 4 NpSG
AnhörungDas Hauptzollamt übersendet einen Anhörungsbogen.§ 163a StPO
AbgabeDie Akte geht mit einem Vorschlag zur Einordnung an die Staatsanwaltschaft.§ 163 Abs. 2 StPO
AkteneinsichtDer Verteidiger liest die Akte und prüft Zurechnung und Stoffnachweis.§ 147 StPO
AbschlussDie Staatsanwaltschaft erhebt Anklage oder stellt ein.§ 170 StPO

Den Anhörungsbogen sollte niemand ohne Akteneinsicht ausfüllen. Eine Pflicht, vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu erscheinen, trifft den Beschuldigten nur dort, nicht gegenüber dem Hauptzollamt (Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., Einl. Rn. 80a). Was im Formular steht und warum Schweigen die bessere Wahl ist, steht auf der Seite zum Anhörungsbogen vom Zoll.

Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist kein Freispruch zweiter Klasse. Sie ergeht ohne Auflage und ohne Zustimmung des Beschuldigten. Gründe muss die Staatsanwaltschaft im Bescheid in der Regel nicht angeben (Nr. 88 Satz 1 RiStBV; Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 170). Strafklageverbrauch tritt nicht ein, das Verfahren kann bei neuem Anlass wieder aufgenommen werden (BGH NJW 2011, 2310; Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 170 Rn. 8). Wie man eine solche Einstellung vorbereitet, beschreibe ich auf der Seite zur Einstellung im Zollverfahren.

Post vom Hauptzollamt wegen Bromazolam: Führerschein und Folgen

Auch ein Verfahren ohne Bezug zum Straßenverkehr kann bei der Führerscheinstelle ankommen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet erweist, und kann zur Klärung ärztliche oder medizinisch-psychologische Gutachten anordnen (Patzak/Bohnen, BtMR, 6. Aufl., Kap. 6 Rn. 43). Das Fahrerlaubnisrecht ist Gefahrenabwehrrecht und folgt eigenen Maßstäben.

Bei einer Einstellung mangels Tatverdachts steht nicht fest, dass mein Mandant Bromazolam bestellt oder gar konsumiert hat. § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV hilft der Behörde nicht, denn er setzt Besitz von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG voraus, und Bromazolam war zur Tatzeit nur neuer psychoaktiver Stoff. Für § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV genügt bloßer Besitz ohne Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Einnahme nicht (VGH München DAR 2018, 100; Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 14 FeV Rn. 16).

Sendung und eingestelltes Verfahren sind keine Tatsachen im Sinne des § 14 FeV; allenfalls eigene, unabhängige Erkenntnisse der Behörde wie ein positiver Drogentest kämen in Betracht. Ohne sie halte ich eine Anordnung für rechtswidrig.

Was die Mitteilung an die Behörde bedeutet und wie man darauf reagiert, erläutere ich auf der Seite zur Mitteilung an die Führerscheinstelle.

Was internationale Studien zu Bromazolam zeigen

Die internationale Forschung beschreibt Bromazolam vor allem als Stoff, der unter falschem Namen in Umlauf kommt. Ein Bericht im Morbidity and Mortality Weekly Report der US-Gesundheitsbehörde CDC schildert drei junge Erwachsene, die Bromazolam in der Annahme konsumiert hatten, es handle sich um Alprazolam, und mit Krampfanfällen und Herzmuskelschäden behandelt wurden (Ehlers u. a., MMWR 2024). Derselbe Bericht nennt einen Anstieg der Sicherstellungen in den Vereinigten Staaten von höchstens drei pro Jahr in den Jahren 2016 bis 2018 auf 2.142 im Jahr 2022.

Forensische Labore in den USA meldeten bis Juni 2022 Bromazolam in mehr als 250 toxikologischen Fällen; in mehr als 75 Prozent der positiven Proben fand sich zugleich Fentanyl (Papsun u. a., National Institute of Justice 2022). Wer glaubt, ein bekanntes Medikament zu erhalten, bekommt nach diesen Daten nicht selten Bromazolam in Kombination mit anderen Wirkstoffen.

Zur Online-Ware allgemein hat eine Studie im International Journal of Drug Policy Testkäufe neuer psychoaktiver Stoffe in fünf europäischen Ländern analysiert. Die Reinheit schwankte erheblich und wich von den Angaben der Webshops ab, und mehrere Produkte waren falsch deklariert (Brunt u. a., 2017). Eine toxikologische Übersicht im Journal of Analytical Toxicology beschreibt, dass das Internet Designer-Benzodiazepine unabhängig von Geografie und sozialem Netzwerk zugänglich macht und dass dem EU-Frühwarnsystem nach einem Bericht von 2018 seit 2015 vierzehn neue Benzodiazepine gemeldet worden waren (Heide u. a., 2020).

Für das Strafverfahren stützen diese Befunde einen Gedanken, der auch im Fall meines Mandanten trägt: Ein Aufdruck „Bromazolam“ sagt wenig darüber, was tatsächlich in einer Sendung ist. Für das deutsche Strafverfahren bleiben BtMG, NpSG, AO und StPO maßgeblich.

Was Betroffene wissen wollen

Ist Bromazolam legal?

Nein, Bromazolam ist in Deutschland nicht legal. Von Juli 2019 bis Anfang Dezember 2024 war der Umgang nach § 3 Abs. 1 NpSG verboten, strafbar war aber nur die Weitergabe; seit dem 5.12.2024 steht Bromazolam in Anlage II zum BtMG, sodass heute auch Erwerb und Besitz nach § 29 Abs. 1 BtMG strafbar sind.

Warum bekomme ich Post vom Hauptzollamt, wenn ich nichts bestellt habe?

Weil der Zoll an die Anschrift auf dem Brief anknüpft und nicht an eine bewiesene Bestellung. Der Empfänger ist für das Hauptzollamt der naheliegende Beschuldigte, beweisen muss die Staatsanwaltschaft aber, dass er die Sendung veranlasst hat (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 673).

Ist es strafbar, Bromazolam im Ausland zu bestellen?

Heute ja, weil Bromazolam seit dem 5.12.2024 ein Betäubungsmittel ist und die Einfuhr unter § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG fällt. Für Sendungen aus der Zeit davor gilt das NpSG, das die Einfuhr nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b NpSG nur bei einem Zweck des Inverkehrbringens bestraft.

Muss ich den Anhörungsbogen vom Zoll ausfüllen?

Nein, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und vor der Akteneinsicht sollten Sie es auch nicht. Eine Erscheinenspflicht besteht nur vor Staatsanwaltschaft und Gericht (Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., Einl. Rn. 80a).

Bekomme ich die beschlagnahmte Sendung zurück?

Nein, auch bei einer Einstellung erhalten Sie die Stoffe in der Regel nicht zurück. Der Zoll kann neue psychoaktive Stoffe nach § 3 Abs. 4 NpSG unabhängig vom Strafverfahren sicherstellen und vernichten, eine Entschädigung ist nicht vorgesehen (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 4 NpSG Rn. 57).

Was bedeutet die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO für mich?

Sie bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sieht und das Verfahren ohne Auflage beendet. Eine Strafe, eine Geldauflage oder ein Eingeständnis gibt es nicht; das Verfahren kann nur bei neuen Erkenntnissen wieder aufgenommen werden (Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 170 Rn. 8).

Erfährt die Führerscheinstelle von dem Verfahren?

Das ist möglich, eine Einstellung mangels Tatverdachts trägt aber keine Annahme von Konsum. Da Bromazolam zur Tatzeit kein Betäubungsmittel war, scheidet § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV aus, und bloßer Besitz trägt auch keine Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV.

Rechtsgrundlagen

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Liegt bei Ihnen ein Schreiben des Hauptzollamts wegen Bromazolam oder einer anderen Forschungschemikalie auf dem Tisch, genügt ein Handyfoto davon, per WhatsApp an meine Kanzlei. Bei Bromazolam prüfe ich zuerst das Datum des Aufgriffs, weil davon abhängt, ob das NpSG oder das BtMG gilt, danach die Rechtsgrundlage im Anschreiben. Die erste Einschätzung dazu bekommen Sie kostenlos.

Ein Anruf beim Zoll oder eine schriftliche Erklärung zur Herkunft der Sendung hilft in dieser Phase niemandem. Ob der Vorwurf zu Bromazolam trägt, zeigt erst die Ermittlungsakte, und die fordere ich nach der Mandatierung an.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen