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Flunitrazepam: 6 wichtige Fakten zu Rohypnol, Zoll und Fahrerlaubnis
Flunitrazepam ist seit dem 1. November 2011 in jeder Wirkstoffstärke ein Betäubungsmittel der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG. Eine ausgenommene Zubereitung, wie sie viele andere Benzodiazepine kennen, gibt es nicht. Schon eine Tablette ohne Verschreibung erfüllt § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittelverfahren. Vorwürfe zu Flunitrazepam kommen meist als Zollmitteilung über eine angehaltene Postsendung oder als Anhörung der Fahrerlaubnisbehörde. Beide Verfahren laufen parallel und verlangen eine abgestimmte Verteidigung.
Kurz gefasst: Flunitrazepam kennt keine ausgenommene Zubereitung
Der entscheidende Punkt steht in einer Rechtsverordnung. Durch die 25. BtMÄndVO vom 11.5.2011 wurde der Zusatz der ausgenommenen Zubereitungen bei Flunitrazepam mit Wirkung vom 1.11.2011 gestrichen, so dass der Wirkstoff seitdem gänzlich den betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen unterliegt; begründet wurde das mit dem hohen Missbrauchs- und Abhängigkeitspotential und der Verwendung als sogenannte K.-o.-Tropfen (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Stoffe Rn. 523 unter Hinweis auf BR-Drs. 130/11).
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1.11.2011 unterliegt Flunitrazepam nach der 25. BtMÄndVO vom 11.5.2011 gänzlich dem Betäubungsmittelrecht, weil der Zusatz der ausgenommenen Zubereitungen gestrichen wurde (Patzak/Fabricius, BtMG, Stoffe Rn. 523).
- Arzneimittel mit bis zu 2,5 mg Lorazepam sind ausgenommene Zubereitungen und unterfallen nicht dem BtMG (Patzak/Fabricius, BtMG, Stoffe Rn. 524; BGH BeckRS 2019, 15629).
- Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge für zehn Benzodiazepine festgelegt, für Diazepam 2.400 mg und für Triazolam 120 mg (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462), für Flunitrazepam dagegen nicht.
- Die Ausnahme nach dem letzten Spiegelstrich der Anlage III Buchstabe b gilt nicht für die Ein-, Aus- und Durchfuhr, so dass wegen dieser Verkehrsform zu verurteilen ist, auch wenn die Tat Teilakt des Handeltreibens ist (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462, Anmerkung Kotz NStZ 2011, 461; BGH BeckRS 2019, 38531).
- Der Bußgeldtatbestand des § 24a Abs. 2 StVG greift nicht, weil der Wirkstoff in der Anlage dazu fehlt; bei Fahruntüchtigkeit kommen § 316 StGB oder § 315c StGB in Betracht.
- Missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel schließt die Fahreignung aus (§ 11 Abs. 1 Satz 2 FeV in Verbindung mit Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV), wobei der ein- oder mehrmalige Gebrauch nicht genügt (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH Mannheim NZV 2013, 261).
Was auf dieser Seite behandelt wird
- Flunitrazepam als Wirkstoff: Rohypnol, Stärke und medizinischer Einsatz
- Der Weg in die Anlage III: drei Rechtsänderungen in achtzehn Jahren
- Warum Flunitrazepam heute in jeder Stärke Betäubungsmittel ist
- Strafrahmen und die Frage nach der nicht geringen Menge
- Flunitrazepam aus dem Ausland: warum die Postsendung immer strafbar ist
- Flunitrazepam und die Fahrerlaubnis: Besitz und Konsum getrennt betrachtet
- Kein Bußgeldtatbestand, aber § 316 StGB
- Flunitrazepam im Rezept: Arzt, Apotheker und die K.-o.-Tropfen
- Nachweisdauer und das Problem des Screenings
- Ein Fall aus meiner Praxis
- Mein Vorgehen
- Häufige Fragen zu Flunitrazepam
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Flunitrazepam als Wirkstoff: Rohypnol, Stärke und medizinischer Einsatz
Flunitrazepam wurde von Hoffmann-La Roche als Schlafmittel unter dem Namen Rohypnol hergestellt; der Hersteller warnte 1992 vor Verschreibungen an Drogenabhängige, weitere Präparate sind Fluninoc und Flunitrazepam-ratiopharm (Patzak/Fabricius, BtMG, Stoffe Rn. 516). Rohypnol ist zehnmal stärker als Valium, also als Diazepam, und doppelt so potent wie Tavor, indiziert bei schweren Schlafstörungen, Spannungs- und Angstzuständen und zur Narkosevorbereitung, mit maximal einer Tablette als Tagesdosis für Kranke (Stoffe Rn. 517).
50 bis 60 Prozent der gehandelten Tabletten stammen aus legalen Verschreibungen, 30 Prozent von illegalen Anbietern, im Übrigen aus Einbrüchen in Arzneimittelgroßhandlungen, Speditionen oder Arztpraxen sowie aus Rezeptfälschungen (Stoffe Rn. 518); 70 bis 80 Prozent der Heroinabhängigen konsumieren neben Opiaten Rohypnol (Stoffe Rn. 519).
Der Wirkstoff kann auch in verordneter Dosierung die Fahrtauglichkeit einschränken oder aufheben, weil er zur Verlangsamung der Motorik und Reaktion und zu Müdigkeit führt; hohe Dosen mit Alkohol oder Heroin führen nicht selten zu Gewalttätigkeit und völligem Gedächtnisausfall (Amnesie) (Stoffe Rn. 520), was das heimliche Beibringen in die Nähe der §§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB rückt.
Der Weg in die Anlage III: drei Rechtsänderungen in achtzehn Jahren
Tabletten mit 0,2 mg Wirkstoff waren in Anlage III ausgenommen und unterlagen nur der allgemeinen Verschreibungspflicht. Ab dem 1.12.1993 wurde die Ausnahme von 2 mg auf 1 mg je abgeteilter Form beschränkt; wer mit Tabletten zu 2 mg Handel trieb, wurde seitdem wegen Betäubungsmittelhandels bestraft (Stoffe Rn. 521).
Durch die 10. BtMÄndVO wurden die ausgenommenen Zubereitungen ab dem 1.2.1998 den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt, soweit sie für betäubungsmittelabhängige Personen verschrieben werden; Handel mit Rohypnol zu 1 mg an nicht Abhängige unterlag daher nur dem AMG, und der Apotheker durfte Verschreibungen an Abhängige auf einfachem Rezept nicht beliefern (Stoffe Rn. 522).
| Stichtag | Rechtslage für Flunitrazepam | Fundstelle |
|---|---|---|
| bis 30.11.1993 | bis 2 mg je abgeteilter Form ausgenommen | Stoffe Rn. 521 |
| ab 1.12.1993 | Ausnahme auf 1 mg beschränkt | Stoffe Rn. 521 |
| ab 1.2.1998 | keine Ausnahme bei Verschreibung an Abhängige | Stoffe Rn. 522 |
| ab 1.11.2011 | Zusatz gestrichen, ganz dem BtMG unterstellt | Stoffe Rn. 523 |
Warum Flunitrazepam heute in jeder Stärke Betäubungsmittel ist
Die Benzodiazepine sind regelmäßig ausgenommene Zubereitungen (Patzak/Fabricius, BtMG, § 29a Rn. 77): Unterhalb eines bestimmten Wirkstoffgehalts gilt nur das Arzneimittelrecht, etwa bei Tavor mit bis zu 2,5 mg Lorazepam (Stoffe Rn. 524; BGH BeckRS 2019, 15629). Dieser Mechanismus fehlt bei Flunitrazepam seit dem 1.11.2011.
| Wirkstoff | Ausgenommene Zubereitung | Fundstelle |
|---|---|---|
| Lorazepam (Tavor) | bis zu 2,5 mg | Stoffe Rn. 524 (BGH BeckRS 2019, 15629) |
| Midazolam | bis 0,2 vom Hundert oder bis 15 mg je abgeteilter Form, nicht bei Ein-, Aus- und Durchfuhr | Stoffe Rn. 525 |
| Nitrazepam | bis 0,5 vom Hundert als Tropflösung (maximal 250 mg je Packung) oder bis 10 mg je abgeteilter Form | Stoffe Rn. 526 |
| Oxazepam | bis zu 50 mg | Stoffe Rn. 527 |
| Flunitrazepam | keine, seit 1.11.2011 gestrichen | Stoffe Rn. 523 (BR-Drs. 130/11) |
Bei Flunitrazepam entscheidet nichts: Jede Tablette ist Betäubungsmittel. Der Besitz ohne die nach § 13 BtMG erforderliche Verschreibung ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht. Einen Bagatellbereich kennt der Tatbestand nicht; er wirkt erst über § 31a BtMG und § 29 Abs. 5 BtMG.
Strafrahmen und die Frage nach der nicht geringen Menge
Bei den Benzodiazepinen, die ausgenommene Zubereitungen kennen, spielen die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grenzwerte nur bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr eine Rolle, weil die Freistellung dort endet (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). Für Flunitrazepam gilt diese Beschränkung seit dem 1. November 2011 nicht mehr; hier greifen auch § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG. Sie ergeben sich aus sechzig Konsumeinheiten.
| Wirkstoff | Nicht geringe Menge | Konsumeinheiten |
|---|---|---|
| Diazepam | 2.400 mg | 60 zu je 40 mg |
| Alprazolam | 240 mg | 60 zu je 4 mg |
| Clonazepam | 480 mg | 60 zu je 8 mg |
| Lorazepam | 480 mg | 60 zu je 8 mg |
| Lormetazepam | 360 mg | 60 zu je 6 mg |
| Midazolam | 1.800 mg | 60 zu je 30 mg |
| Oxazepam | 7.200 mg | 60 zu je 120 mg |
| Temazepam | 4.800 mg | 60 zu je 80 mg |
| Tetrazepam | 4.800 mg | 60 zu je 80 mg |
| Triazolam | 120 mg | 60 zu je 2 mg |
| Flunitrazepam | nicht festgelegt | nicht festgelegt |
Alle Werte stammen aus BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462; später kamen Etizolam mit 240 mg und Flubromazepam mit 600 mg hinzu (BGH BeckRS 2022, 8755, nachgewiesen bei § 29a Rn. 78); zum Vergleich der Blick auf Alprazolam und Xanax. Für Flunitrazepam fehlt ein Grenzwert bis heute, obwohl der Stoff zehnmal stärker wirkt als Diazepam und doppelt so stark wie Lorazepam (Stoffe Rn. 517).
Straffreiheit folgt daraus nicht, die Arbeit verlagert sich in den Prozess. Die Einzelmenge bemisst sich gestuft nach der äußerst gefährlichen Dosis, der durchschnittlichen Konsumeinheit und dem Tagesbedarf. Bei der an der Gefährlichkeit orientierten Maßzahl, die mit der Einzelmenge multipliziert wird, sind Wirkungsweise und Gefährlichkeit zu berücksichtigen, insbesondere Darreichungs- und Konsumform sowie Art und Dauer des Gebrauchs (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462); Sachverständige dürfen auf Erfahrungsberichte von Konsumenten zurückgreifen (BGH BeckRS 2018, 1926, nachgewiesen bei § 29a Rn. 54). Scheitert das, wird die nicht geringe Menge durch Vergleich mit verwandten Wirkstoffen bestimmt (BGHSt 51, 318 = NJW 2007, 2054, nachgewiesen bei § 29a Rn. 55).
| Norm | Verhalten | Strafrahmen |
|---|---|---|
| § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BtMG | Handeltreiben, Erwerb, Besitz | bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe |
| § 29 Abs. 3 BtMG | besonders schwerer Fall | nicht unter einem Jahr |
| § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG | Besitz in nicht geringer Menge | nicht unter einem Jahr |
| § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG | Einfuhr in nicht geringer Menge | nicht unter zwei Jahren |
Anders als Flunitrazepam unterliegt Temazepam einer Ausnahmegrenze von 20 Milligramm, unterhalb derer das Betäubungsmittelgesetz nicht greift. Dazu der Beitrag zu Temazepam.
Flunitrazepam aus dem Ausland: warum die Postsendung immer strafbar ist
Die Ausnahme gilt nach dem letzten Spiegelstrich der Anlage III Buchstabe b nicht für die Ein-, Aus- und Durchfuhr; diese Verkehrsformen sind strafbewehrt. Da nur sie dort genannt sind, ist der Angeklagte wegen Ein-, Aus- oder Durchfuhr zu verurteilen, selbst wenn die Tat ein Teilakt des Handeltreibens ist (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462 mit kritischer Anmerkung Kotz NStZ 2011, 461; BGH BeckRS 2019, 38531, nachgewiesen bei § 29a Rn. 77). Bei Midazolam und Diazepam schreibt die Anlage sie ausdrücklich mit; nach Stoffe Rn. 513 gilt sie für alle Zubereitungen der Anlage III.
Bei Flunitrazepam muss sie gar nicht bemüht werden, weil es keine ausgenommene Zubereitung mehr gibt: Jede Sendung über eine Bundesgrenze ist Einfuhr von Betäubungsmitteln. Die Verteidigung beginnt deshalb beim Vorsatz und bei der Zurechnung: Wer gab die Sendung auf, wer benannte die Lieferadresse, und war sie im Zugriffsbereich des Empfängers?
Flunitrazepam und die Fahrerlaubnis: Besitz und Konsum getrennt betrachtet
Die Behörde fragt nach Eignung, nicht nach Schuld, und darf an den Besitz anknüpfen, ohne den Konsum zu beweisen. Grundlagen sind § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV sowie § 46 Abs. 3 FeV in Verbindung mit § 14 FeV. Bei Anhaltspunkten für die Einnahme von Betäubungsmitteln oder für missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel ist die Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV zwingend. An den bloßen widerrechtlichen Besitz knüpft § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV an; dort steht die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens im Ermessen der Behörde.
Bei Medikamenten mit Stoffen, die unter das BtMG fallen, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus Nr. 9.1 oder Nr. 9.2.1 der Anlage 4 FeV hergeleitet werden, denn die engeren Tatbestände der Nr. 9.4 und der Nr. 9.6.2 derselben Anlage gehen vor (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München SVR 2011, 389; VGH München NZV 2019, 543; VGH Mannheim NZV 2013, 261; VGH Mannheim VRS 129, 95). Bei verschriebenem Flunitrazepam führt Nr. 9.1 nicht weiter.
Missbräuchliche Einnahme schließt die Eignung aus (§ 11 Abs. 1 Satz 2 FeV mit Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV). Darunter fällt übermäßiger Gebrauch, der häufiger als nur sporadisch vorkommt, auch bei verordnungswidriger Einnahme (VGH München NZV 2019, 543); ein- oder mehrmaliger Gebrauch genügt nicht (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH Mannheim NZV 2013, 261).
Bei ordnungsgemäßer Verschreibung ist Rechtsgrundlage eines ärztlichen Gutachtens § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, während § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV nur bei Missbrauchsverdacht greifen; Leistungseinbußen klärt eine medizinisch-psychologische Begutachtung (VGH Mannheim VRS 129, 95). Die Abhängigkeit von einem bestimmungsgemäß eingenommenen Arzneimittel fällt unter Nr. 9.6.2, nicht unter Nr. 9.3, und für die Wiedererlangung gilt nicht Nr. 9.5 (VGH München zfs 2019, 598).
Kein Bußgeldtatbestand, aber § 316 StGB
Flunitrazepam steht nicht in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG, der Bußgeldtatbestand greift deshalb nicht, unabhängig von der Konzentration im Blut. Anders als bei Amphetamin, Kokain, Heroin, Morphin und MDMA knüpft keine Ordnungswidrigkeit an den bloßen Nachweis an. In Betracht kommen § 316 StGB und bei konkreter Gefährdung § 315c StGB.
Ein Grenzwert für absolute Fahrunsicherheit fehlt; die Beweisführung läuft über Ausfallerscheinungen und Fahrverhalten, und ein pauschaler Vermerk über einen müden Eindruck trägt § 316 StGB nicht. Ob Arzneimittel in Kombination berauschend wirken, erfordert in der Regel ein Sachverständigengutachten (OLG Köln NZV 1991, 158 zu Rohypnol und Codein); bis zu 20 Prozent aller zugelassenen Arzneimittel können die Fahrsicherheit beeinträchtigen (Skopp/Graw/Mußhoff Rechtsmedizin 2020, 471).
Flunitrazepam im Rezept: Arzt, Apotheker und die K.-o.-Tropfen
Seit dem 1.11.2011 darf Flunitrazepam nur auf Betäubungsmittelrezept nach § 13 BtMG in Verbindung mit der BtMVV verschrieben werden. Verschrieb ein Arzt ohne Eingangsuntersuchung an einen heroinabhängigen Patienten kontraindiziert große Mengen Diazepam und Rohypnol und verschleierte dies mit Rezepten auf andere Namen, müssen wegen der Nähe von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz Wissens- und Willenselement besonders sorgfältig geprüft und belegt werden (BayObLG NJW 2003, 371).
Gibt der Apotheker andere als die verschriebenen Substanzen ab, etwa Rohypnol-Tabletten mit dem Wirkstoff Flunitrazepam im Wege eines Gutschriftensystems, erfüllt dies § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BtMG (BGH NStZ 2015, 341). Die Abgabe von 21 Packungen Rohypnol an einen erkennbar Drogensüchtigen genügt dagegen für eine Gesundheitsgefährdung im Sinne des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BtMG nicht (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 2 Gesundheitsgefährdung 1 = NStZ 2010, 170).
Der zweite Zusammenhang ist der Einsatz als K.-o.-Tropfen, mit dem die Streichung begründet wurde (BR-Drs. 130/11, nachgewiesen bei Stoffe Rn. 523). Das Verabreichen bewusstseinstrübender Mittel ist schon dann Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewusstsein schwindet (BGH NStZ-RR 1996, 100); ein Glas Orangensaft, dem heimlich Diazepam und Flunitrazepam in Überdosis beigemischt wurden, erfüllt § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (BayObLG NJW 1998, 3366 = StV 1998, 488).
Eine ältere Abgrenzung ist beiseitezulegen: Mischt der Täter dem Opfer den Stoff ins Bier, soll es bis zu einem Milligramm je abgeteilter Form ein Arzneimittel und darüber ein Betäubungsmittel sein, so dass neben §§ 223, 224 StGB das AMG oder das BtMG in Betracht komme. Das ist seit der Streichung zum 1.11.2011 überholt; heute steht stets ein Verstoß gegen das BtMG daneben, nicht gegen § 95 AMG.
Nachweisdauer und das Problem des Screenings
Beim polytoxikologischen Screening sind Benzodiazepine erfasst, moderne Hypnotika wie Zolpidem und Zopiclon dagegen nicht; sie kommen nur bei begründetem Anfangsverdacht anlassbezogen hinzu (Mußhoff/Madea NZV 2008, 485). Zur Abgrenzung lohnt der Blick auf Zolpidem und Zopiclon. Für die Abstinenzkontrolle gilt als Faustregel eine Dauer von acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten (Mußhoff/Madea NZV 2008, 485 (487)).
Ein Gruppenbefund ist kein Stoffbefund: Zeigt ein Screening nur Benzodiazepine an, ist nicht belegt, dass Flunitrazepam eingenommen wurde. Ich verlange deshalb die Bestätigungsanalyse mit Stoffzuordnung und prüfe bei einer Begutachtung nach § 14 Abs. 2 FeV, ob die Fragestellung zur Analytik passt.
Ein Fall aus meiner Praxis
Ein Mandant Mitte vierzig, im Außendienst tätig und berufsbedingt auf seine Fahrerlaubnis angewiesen, bekam Post vom Zollfahndungsamt: In einem Luftpostpaket aus Südostasien lagen vierzig Tabletten Flunitrazepam zu je einem Milligramm, bestellt nach Monaten ohne Schlaf. Die Einzelheiten habe ich verändert, um den Mandanten nicht erkennbar zu machen.
Das Paket war angehalten und ihm nie zugegangen; dazu und zur Mengenfrage habe ich vorgetragen, weil kein Grenzwert festgelegt ist und sich einer nicht ohne offengelegte Methodik aus der Potenz des Stoffes ergibt. Gegen die auf Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV gestützte Entziehung habe ich die Spezialität von Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 eingewandt. Die Behörde nahm die Anordnung zurück, das Verfahren endete gegen Geldauflage.
Mein Vorgehen
Ich beginne mit dem Datum: Wann soll die Tat begangen worden sein, und welche Fassung der Anlage III galt damals? Dann sichte ich die Stoffbestimmung: Wurde Flunitrazepam identifiziert oder nur eine Gruppe zugeordnet, und wie wurde die Wirkstoffmenge ermittelt?
Steht eine nicht geringe Menge im Raum, verlange ich die Grundlagen der Konsumeinheit; bei Abhängigkeit prüfe ich § 35 BtMG, die Einstellung nach § 31a BtMG und das Absehen von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG. Schließlich stimme ich jede Äußerung ab, denn was der Mandant der Behörde schreibt, liest die Staatsanwaltschaft mit, und was er einräumt, verwendet die Behörde für Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV. Ich arbeite von Bremen aus und verteidige bundesweit.
Häufige Fragen zu Flunitrazepam
Ist eine einzige Rohypnol-Tablette schon strafbar?
Ja, der Besitz einer Tablette ohne Verschreibung ist strafbar, weil der Zusatz der ausgenommenen Zubereitung durch die 25. BtMÄndVO vom 11.5.2011 gestrichen wurde (Stoffe Rn. 523). Damit ist § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG erfüllt; ob eine Sanktion folgt, entscheidet erst § 31a BtMG.
Der Zoll hat meine Bestellung angehalten, was droht mir jetzt?
Es droht ein Verfahren wegen Einfuhr, bei größeren Mengen nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit zwei Jahren Mindeststrafe. Für Flunitrazepam ist kein Grenzwert festgelegt, so dass er erst im Verfahren gebildet werden muss (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). Entscheidend sind außerdem Vorsatz und Zugriff auf die Sendung.
Darf ich mit einem Rezept für Flunitrazepam Auto fahren?
Die Verschreibung erlaubt die Einnahme, nicht automatisch das Fahren. Der Wirkstoff kann auch in verordneter Dosierung die Fahrtauglichkeit einschränken oder aufheben (Stoffe Rn. 520). Die Leistungseinbußen klärt eine medizinisch-psychologische Begutachtung (VGH Mannheim VRS 129, 95).
Bekomme ich ein Bußgeld, wenn der Stoff im Blut nachgewiesen wird?
Nein, § 24a Abs. 2 StVG greift nicht, weil der Wirkstoff in der Anlage zu dieser Vorschrift fehlt. Das ist der Unterschied zu Amphetamin, Kokain, Heroin, Morphin und MDMA. In Betracht kommen § 316 StGB und § 315c StGB, die den Nachweis der Fahrunsicherheit verlangen.
Verliere ich die Fahrerlaubnis, obwohl ich nicht gefahren bin?
Möglich ist das, zwingend ist es nicht. An den bloßen widerrechtlichen Besitz knüpft § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV an; die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens steht dort im Ermessen der Behörde. Bei Anhaltspunkten für Einnahme oder missbräuchliche Einnahme ist die Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV dagegen zwingend. Die fehlende Eignung folgt bei betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln nicht schon aus Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV, weil Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 spezieller sind (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543).
Kann das Verfahren bei einer geringen Menge eingestellt werden?
Ja, bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch ist eine Einstellung nach § 31a BtMG möglich, daneben ein Absehen von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG. Berücksichtigt werden Menge, Vorgeschichte und eine begonnene Behandlung. Liegt Abhängigkeit vor, ist § 35 BtMG zu prüfen.
Gesetzestexte und Fundstellen
Den Wortlaut der Einfuhrvorschrift finden Sie beim Bundesamt für Justiz: § 30 BtMG. Die Einordnung folgt aus Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG, die Verschreibung aus § 13 BtMG und der BtMVV.
- Stoff und Rechtsentwicklung: Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Stoffe Rn. 516 bis Rn. 527, darunter Rn. 523 zur 25. BtMÄndVO vom 11.5.2011 (BR-Drs. 130/11) und Rn. 524 zu BGH BeckRS 2019, 15629.
- Grenzwerte und Durchfuhrklausel: § 29a Rn. 77 mit BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462, Anmerkung Kotz NStZ 2011, 461 und BGH BeckRS 2019, 38531; § 29a Rn. 78 mit BGH BeckRS 2022, 8755.
- Einzelmenge und Vergleich: § 29a Rn. 54 mit BGH BeckRS 2018, 1926; § 29a Rn. 55 mit BGHSt 51, 318 = NJW 2007, 2054.
- Arzt, Apotheker, Körperverletzung: BayObLG NJW 2003, 371; BGH NStZ 2015, 341; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 2 Gesundheitsgefährdung 1 = NStZ 2010, 170; BGH NStZ-RR 1996, 100; BayObLG NJW 1998, 3366 = StV 1998, 488.
- Fahrerlaubnisrecht: Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, mit VGH München NZV 2019, 543; VGH München SVR 2011, 389; VGH München zfs 2019, 598; VGH Mannheim NZV 2013, 261; VGH Mannheim VRS 129, 95; OVG Bautzen BA 2009, 296.
- Analytik: Mußhoff/Madea NZV 2008, 485 (487); OLG Köln NZV 1991, 158; Skopp/Graw/Mußhoff Rechtsmedizin 2020, 471.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wenn gegen Sie wegen Flunitrazepam ermittelt wird oder die Fahrerlaubnisbehörde sich gemeldet hat, schildern Sie mir am Telefon, was Ihnen vorliegt. Ich sage Ihnen, worauf es ankommt und welche Frist zuerst läuft. Für diese Einschätzung berechne ich nichts.
Sie erreichen mich unter 0421 1649 1649 oder per E-Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Nützlich ist alles, was vorliegt: Zollmitteilung, Vorladung, Anhörungsschreiben, Gutachtenauftrag. Ich arbeite von Bremen aus und verteidige bundesweit.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.