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Sind SARMs legal? 7 wichtige Fakten zum Anti-Doping-Gesetz
Kaum ein Mittel wird so selbstverständlich bestellt und so selten richtig eingeordnet. SARMs werden als Nahrungsergänzung verkauft, als Forschungschemikalie deklariert und mit dem Zusatz „nicht zum menschlichen Verzehr“ verschickt, und trotzdem steht am Ende ein Ermittlungsverfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz.
Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger und bearbeite seit fünfzehn Jahren ausschließlich Verfahren aus dem Bereich Drogen und Recht, darunter regelmäßig Zollverfahren mit Dopingmitteln. Hier steht, wann SARMs legal sind und wann nicht, wo die Mengengrenze verläuft, welche zweite Voraussetzung fast immer übersehen wird, und warum ein Verfahren häufig genau daran scheitert.
Kurz gefasst: Wann SARMs legal sind
SARMs sind keine Betäubungsmittel. Sie stehen nicht in den Anlagen zum BtMG, sondern in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz, und zwar unter „Andere anabole Stoffe“. Genannt sind dort ausdrücklich Andarin (S-4), Ligandrol (LGD-4033), Ostarin, synonym Enobosarm (S-22, MK-2866), RAD-140 (Testolon), S-23 und YK-11.
Strafbar ist nach § 2 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG, wer ein solches Mittel in nicht geringer Menge und zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport erwirbt, besitzt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt. Beide Voraussetzungen müssen vorliegen. Die Mengengrenze liegt bei SARMs bei 540 Milligramm.
Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, sind SARMs legal im Sinne des Anti-Doping-Gesetzes. Was nicht heißt, dass damit alles erlaubt wäre, denn daneben steht das Arzneimittelrecht.
Das Wichtigste in Kürze
- SARMs stehen nicht in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz, sondern in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz unter „Andere anabole Stoffe“.
- Strafbar ist nach § 2 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG, wer ein solches Mittel in nicht geringer Menge und zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport erwirbt, besitzt oder in den Geltungsbereich des Gesetzes verbringt.
- Der Strafrahmen beträgt nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
- Welche Menge nicht mehr gering ist, bestimmt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung; für SARMs liegt die Grenze bei 540 Milligramm.
- Eine gängige Packung Ostarin mit 90 Kapseln zu je 10 Milligramm enthält 900 Milligramm und liegt damit deutlich über der nicht geringen Menge; bei Ligandrol mit 5 Milligramm je Kapsel ist sie bei 108 Kapseln erreicht.
- § 2 Abs. 3 AntiDopG verlangt neben der nicht geringen Menge zusätzlich den Zweck des Dopings beim Menschen im Sport.
- Wegen Selbstdopings nach § 3 AntiDopG wird nach § 4 Abs. 7 AntiDopG nur bestraft, wer Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports ist.
- Weil Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung an Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes anknüpft, folgt aus einem SARMs-Verfahren in aller Regel kein Fahrerlaubnisverfahren.
Was in diesem Beitrag steht
- Kurz gefasst: Wann SARMs legal sind
- Das Wichtigste in Kürze
- Was SARMs sind und warum sie bestellt werden
- SARMs legal oder nicht: die Einordnung im Gesetz
- SARMs legal bis 540 Milligramm: die Mengengrenze der DmMV
- Die zweite Voraussetzung, die fast immer übersehen wird
- Selbstdoping: warum Freizeitsportler nicht darunterfallen
- Das Arzneimittelrecht daneben
- Welche SARMs namentlich benannt sind
- Wenn der Zoll die Sendung zieht
- Wie die Einstellungschancen stehen
- Der Führerschein: hier droht in aller Regel nichts
- Typische Fehler: wenn SARMs legal geglaubt werden
- Ein Fall aus meiner Praxis
- Häufige Fragen
- Gesetzestexte und weiterführende Quellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Was SARMs sind und warum sie bestellt werden
SARMs ist die Abkürzung für selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren. Sie wirken auf denselben Rezeptor wie Testosteron, sollen dabei aber gewebeselektiv arbeiten und damit weniger unerwünschte Wirkungen entfalten als klassische anabol-androgene Steroide. Zugelassene Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen gibt es in Deutschland nicht.
Die verbreiteten Substanzen sind:
- Ostarin, synonym Enobosarm, auch S-22 oder MK-2866, der am häufigsten bestellte Vertreter
- Ligandrol, LGD-4033, auch VK 5211
- RAD-140, synonym Testolon
- Andarin, S-4
- S-23 und YK-11
Verkauft werden sie meist als Kapseln oder als Flüssigkeit in kleinen Tropffläschchen, häufig mit der Aufschrift „for research purposes only“. Diese Aufschrift ändert an der rechtlichen Bewertung nichts. Maßgeblich ist, was tatsächlich geschickt und wozu es bestimmt wurde, nicht was auf dem Etikett steht.
SARMs legal oder nicht: die Einordnung im Gesetz
Die entscheidende Weiche ist, dass SARMs nicht dem Betäubungsmittelrecht unterliegen. Das hat drei praktische Folgen, die den ganzen Fall prägen:
- Es gibt keine Strafbarkeit des blossen Besitzes nach § 29 BtMG.
- Es gibt keinen Verbrechenstatbestand wie § 29a oder § 30 BtMG.
- Es gibt in aller Regel kein Fahrerlaubnisverfahren, weil Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV an Betäubungsmittel im Sinne des BtMG anknüpft.
Zuständig ist stattdessen das Anti-Doping-Gesetz. § 2 Abs. 3 AntiDopG verbietet es, ein Dopingmittel, das ein in der Anlage zu diesem Gesetz aufgeführter Stoff ist oder einen solchen enthält, in nicht geringer Menge zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport zu erwerben, zu besitzen oder in oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen. Wer dagegen verstößt, wird nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 AntiDopG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Daneben kann das Arzneimittelgesetz eingreifen, dazu weiter unten ein eigener Abschnitt.
SARMs legal bis 540 Milligramm: die Mengengrenze der DmMV
Welche Menge nicht mehr gering ist, bestimmt die Dopingmittel-Mengen-Verordnung. Für die gesamte Gruppe der selektiven Androgen-Rezeptor-Modulatoren nennt sie einen einheitlichen Wert.
| Stoff | Nicht geringe Menge |
|---|---|
| Selektive Androgen-Rezeptor-Modulatoren (SARMs) | 540 mg |
| Clenbuterol | 5,4 mg |
| Testosteron, transdermal oder oral | 1.500 mg |
| Testosteron, andere Darreichungsformen | 632 mg |
| Stanozolol | 100 mg |
| Oxandrolon | 100 mg |
| Oxymetholon | 100 mg |
| Nandrolon | 150 mg |
| Trenbolon | 150 mg |
| Metribolon (Methyltrienolon) | 45 mg |
| Zeranol | 4,5 mg |
| Erythropoetin (EPO) | 24.000 IE |
540 Milligramm klingen nach viel und sind es nicht. Eine gängige Packung Ostarin enthält 90 Kapseln zu je 10 Milligramm, also 900 Milligramm und damit deutlich mehr als das Anderthalbfache der Grenze. Bei Ligandrol mit 5 Milligramm je Kapsel sind 108 Kapseln erreicht.
Der Bundestag hat sich mit diesen Werten befasst: Sachverständige haben darauf hingewiesen, dass die Dopingmittel-Mengen-Verordnung vergleichsweise niedrige Schwellenwerte festsetzt und dass das Anti-Doping-Gesetz in der Praxis vor allem die Gesundheit von Freizeitsportlern schützt, weniger die Integrität des Sports. Zu den Empfehlungen gehörte, die Grenzwerte anzuheben. Geändert ist bislang nichts.
Wichtig für die Verteidigung: Maßgeblich ist der Wirkstoffgehalt, nicht das Gewicht der Kapseln oder das Volumen der Flüssigkeit. Bei Ware aus dem Graumarkt weicht der tatsächliche Gehalt regelmäßig von der Angabe auf dem Etikett ab, nach unten wie nach oben. Ohne belastbare Analyse steht die Mengenberechnung auf Sand.
Zu Modafinil gibt es die Seite Modafinil beim Zoll. Die entsprechende Frage bei Potenzmitteln behandelt die Seite zu Potenzmitteln aus dem Ausland.
Die zweite Voraussetzung, die fast immer übersehen wird
§ 2 Abs. 3 AntiDopG verlangt nicht nur eine nicht geringe Menge. Erforderlich ist zusätzlich, dass der Erwerb, der Besitz oder das Verbringen zum Zwecke des Dopings beim Menschen im Sport erfolgt.
Dieses Merkmal ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal, und es muss nachgewiesen werden. In der Ermittlungsakte steht dazu oft nichts weiter als der Umstand, dass der Beschuldigte die Mittel bestellt hat. Das genügt nicht. Ob SARMs legal erworben wurden oder nicht, hängt bei Mengen oberhalb der Schwelle genau an dieser Frage.
Was die Staatsanwaltschaft dafür heranzieht: Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, Wettkampfteilnahmen, Trainingspläne auf dem Telefon, Bestellungen weiterer Präparate, Chatverläufe über Zyklen und Dosierungen, Fotos.
Was dagegen spricht: keine Vereinsmitgliedschaft, keine Wettkämpfe, ein rein privates Training ohne sportlichen Wettbewerb. Der Begriff des Sports im Sinne des Gesetzes ist nicht gleichbedeutend mit körperlicher Betätigung im Fitnessstudio, das Gesetz stellt an anderer Stelle ausdrücklich auf den Wettbewerb des organisierten Sports ab und definiert ihn als Sportveranstaltung, die von einer nationalen oder internationalen Sportorganisation oder in deren Auftrag organisiert wird und bei der verbindliche Regeln einzuhalten sind.
Ich führe diesen Punkt in jedem Verfahren, und er trägt häufiger, als man denkt.
Selbstdoping: warum Freizeitsportler nicht darunterfallen
Neben § 2 AntiDopG steht § 3 AntiDopG, das Selbstdoping. Er verbietet es, ein Dopingmittel ohne medizinische Indikation bei sich anzuwenden, um sich in einem Wettbewerb des organisierten Sports einen Vorteil zu verschaffen, und ebenso, es zu diesem Zweck zu erwerben oder zu besitzen.
Hier gilt jedoch eine Einschränkung, die in der Beratung regelmäßig für Erleichterung sorgt: Nach § 4 Abs. 7 AntiDopG wird wegen Selbstdopings nur bestraft, wer
- Spitzensportlerin oder Spitzensportler des organisierten Sports ist, also als Mitglied eines Testpools Trainingskontrollen unterliegt, oder
- aus der sportlichen Betätigung unmittelbar oder mittelbar Einnahmen von erheblichem Umfang erzielt.
Wer weder in einem Testpool ist noch nennenswert am Sport verdient, kann sich des Selbstdopings nicht strafbar machen. Für Freizeitsportler bleibt damit allein § 2 Abs. 3 AntiDopG übrig, und der setzt die nicht geringe Menge voraus.
Eine weitere Vorschrift wird ebenfalls übersehen: Nach § 4 Abs. 8 AntiDopG wird nicht bestraft, wer freiwillig die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Dopingmittel aufgibt, bevor er es anwendet oder anwenden lässt. Das betrifft die Selbstdopingvariante, ist aber in der Beratung wichtig zu kennen.
Das Arzneimittelrecht daneben
Auch wenn SARMs legal im Sinne des Anti-Doping-Gesetzes erworben wurden, ist die Sache damit nicht zwingend erledigt. SARMs sind regelmäßig Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG, und zugelassen sind sie nicht.
Für die Einfuhr gilt das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 AMG: Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen, dürfen nur in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wenn sie zugelassen oder von der Zulassung freigestellt sind.
Die Ausnahme, auf die sich Betroffene gern berufen, passt beim Versandweg nicht. § 73 Abs. 2 AMG lässt die Einfuhr erlaubnisfrei, die ein Patient bei der Einreise in einer zum persönlichen Bedarf tauglichen Menge vornimmt, dem sogenannten Reisebedarf. Vieles spricht dafür, diese Menge jedenfalls bei einmal täglich anzuwendenden Mitteln auf höchstens neunzig Konsumeinheiten zu begrenzen, also den Bedarf für drei Monate. Wer die Ware jedoch nicht selbst mitbringt, sondern schicken lässt, reist nicht ein. Die Ausnahme greift dann nicht.
Strafbar ist nach dem AMG allerdings nicht jeder. Der Endverbraucher, der für sich selbst bestellt, macht sich nach § 95 AMG regelmäßig nicht strafbar, die dortigen Tatbestände erfassen das Inverkehrbringen, nicht den Erwerb zum Eigengebrauch. Wer dagegen weiterverkauft, abgibt oder verschickt, kommt sehr schnell in den Anwendungsbereich von § 95 und § 96 AMG.
Welche SARMs namentlich benannt sind
Die selektiven Androgen-Rezeptor-Modulatoren stehen in der Gruppe der anderen anabolen Stoffe, zusammen mit Clenbuterol, Osilodrostat, Ractopamin, Zeranol und Zilpaterol. Namentlich genannt werden dort Andarin, Enobosarm, auch Ostarin genannt, LGD-4033, auch Ligandrol genannt, RAD-140, auch Testolon genannt, S-23 und YK-11.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Erfasst sind auch andere Stoffe mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlichen biologischen Wirkungen. Ein Handelsname, der in keiner Liste auftaucht, sagt deshalb noch nichts über die Einordnung aus.
Für die Verteidigung heißt das: Der Analysebericht muss den Wirkstoff benennen, nicht das Produkt. Viele über das Internet verkaufte Präparate tragen Fantasienamen und enthalten einen anderen oder zusätzlichen Wirkstoff, was die Mengenberechnung und damit die Schwelle der Dopingmittel-Mengen-Verordnung unmittelbar verändert.
Wenn der Zoll die Sendung zieht
SARMs-Sendungen haben ein wiedererkennbares Profil. Sie kommen überwiegend aus den Vereinigten Staaten, aus China und aus osteuropäischen Ländern, sind klein, enthalten Kapseldosen oder 30-Milliliter-Tropffläschchen und tragen Zollinhaltserklärungen wie „research chemical“, „lab supply“ oder „supplement“. Gerade diese Deklarationen sind auffällig, weil sie zu Größe und Gewicht der Sendung nicht passen.
Der weitere Weg entspricht dem anderer Zollverfahren: Der Postdienstleister legt die Sendung zur Nachprüfung vor, der Zoll öffnet und prüft sie, und bei zureichenden Anhaltspunkten für einen Verstoß geht sie an die Staatsanwaltschaft. Den Ablauf mit sämtlichen Rechtsgrundlagen habe ich hier beschrieben: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet.
Ein Unterschied zum Betäubungsmittelverfahren ist aber erheblich: Bei Dopingmitteln entsteht sehr wohl eine Abgabenschuld, denn die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur fehlenden Zollschuld betrifft Betäubungsmittel, nicht Arzneimittel. Ein Abgabenbescheid neben dem Strafverfahren ist hier also nicht von vornherein falsch.
Und ein zweiter: Nach § 5 AntiDopG können Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 4 bezieht, eingezogen werden; § 74a StGB ist anzuwenden. Die Ware ist also in aller Regel verloren, auch wenn das Verfahren eingestellt wird.
Wie die Einstellungschancen stehen
Verfahren wegen SARMs enden in meiner Praxis häufig ohne Anklage. Die tragenden Gründe sind andere als im Betäubungsmittelrecht.
§ 170 Abs. 2 StPO kommt in Betracht, wenn sich die Dopingabsicht im Sport nicht nachweisen lässt oder wenn die Wirkstoffmenge unterhalb von 540 Milligramm liegt. Beides ist häufiger der Fall, als die Einleitungsverfügung vermuten lässt.
§ 153 StPO und § 153a StPO greifen bei geringer Schuld, etwa bei erstmaliger Bestellung für den Eigengebrauch ohne jeden Hinweis auf Weitergabe. Zu den Voraussetzungen: Einstellung im Zollverfahren.
Was die Sache verschließt: mehrere Sendungen, Mengen, die einen Eigenbedarf übersteigen, Verkaufsanzeigen, Chatverläufe mit Abnehmern oder die Kombination mit Anabolika und Peptiden. Bei letzterem addieren sich die Mengen nicht. Jeder Stoff wird für sich geprüft, aber die Gesamtschau prägt die Bewertung. Zu den klassischen Steroiden: Anabolika und Dopingmittel.
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Solange die Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden hat, lässt sich der Sachverhalt darstellen; nach dem Strafbefehl verhandelt man gegen einen gefassten Entschluss.
Der Führerschein: hier droht in aller Regel nichts
Diesen Punkt sage ich offen, weil im Netz das Gegenteil behauptet wird: Eine SARMs-Sendung führt normalerweise zu keinem Fahrerlaubnisverfahren.
Der Grund liegt in der Systematik der Anlage 4 zur FeV. Nr. 9.1 knüpft an die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG an, SARMs sind keine. Nr. 9.4 erfasst die missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel, SARMs wirken nicht psychoaktiv. Und § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV setzt widerrechtlichen Besitz von Betäubungsmitteln voraus, die dem BtMG unterliegen.
Bleibt allein Nr. 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV, die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln, welche die Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen. Dafür müsste die Behörde eine solche Beeinträchtigung konkret darlegen; bei anabol wirkenden Stoffen ist das nicht der Regelfall.
Wer gleichwohl Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommt, sollte die Anordnung prüfen lassen, statt sie zu befolgen. Eine Anordnung, die sich auf eine unzutreffende Rechtsgrundlage stützt, ist rechtswidrig, und dann darf aus einer Nichtbeibringung nichts hergeleitet werden. Dazu: Verfahren der Fahrerlaubnisbehoerde und Anforderungen an eine MPU-Anordnung.
Neben dem Strafverfahren steht das Ordnungswidrigkeitenrecht: § 24a Abs. 2 StVG und seine Grenzwerte. Wer die Entziehung abwenden will, findet mein Vorgehen unter Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Bremen.
Typische Fehler: wenn SARMs legal geglaubt werden
Der erste Fehler ist die Antwort auf den Anhörungsbogen. Betroffene schildern dort Trainingsziele, Zyklen und Dosierungen, und liefern damit genau das subjektive Merkmal, an dem die Strafbarkeit hängt. Zur Sache muss niemand aussagen: Anhoerungsbogen vom Zoll.
Der zweite Fehler ist der Hinweis auf das Etikett. „Not for human consumption“ hilft nicht; es beweist eher, dass dem Besteller die Problematik bewusst war.
Der dritte Fehler ist, die Mengenangabe des Zolls ungeprüft hinzunehmen. Ob 540 Milligramm überschritten sind, entscheidet der Wirkstoffgehalt, und der steht erst nach der Analyse fest.
Der vierte Fehler ist die Nachbestellung. Sie macht aus einem Einzelfall eine Serie und aus dem Eigenbedarf ein Handelsvolumen.
Ein Fall aus meiner Praxis
Der Sachverhalt ist in Details verändert und lässt keinen Rückschluss auf Beteiligte zu.
Einzelheiten des folgenden Falls sind verändert, der Mandant ist nicht erkennbar.
Ein 27-jähriger Mandant bestellte bei einem Anbieter in den Vereinigten Staaten zwei Dosen Ostarin zu je 90 Kapseln à 10 Milligramm, deklariert als Nahrungsergänzungsmittel. Der Zoll zog die Sendung, das Hauptzollamt leitete ein Verfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz ein. Rechnerisch lagen 1.800 Milligramm vor, mehr als das Dreifache der Grenze.
Wir haben geschwiegen und die Akte angefordert. Zwei Punkte trugen die Verteidigung. Erstens ergab die Analyse einen deutlich geringeren Wirkstoffgehalt als auf dem Etikett angegeben, nicht ungewöhnlich bei Graumarktware, aber es verschob die Berechnung. Zweitens fand sich in der Akte kein einziger Anhaltspunkt für einen Sportbezug: keine Vereinsmitgliedschaft, kein Wettkampf, kein Hinweis auf organisierten Sport. Der Mandant trainierte allein.
Die Staatsanwaltschaft stellte nach § 170 Abs. 2 StPO ein, weil sich die Dopingabsicht im Sport nicht nachweisen ließ. Die Ware blieb eingezogen. Ein Fahrerlaubnisverfahren gab es nicht.
Die Einzelheiten dieses Falls sind verändert.
Häufige Fragen
Sind SARMs legal, wenn ich sie nur für mich bestelle?
Nach dem Anti-Doping-Gesetz ist der Erwerb erst ab 540 Milligramm und nur bei Dopingabsicht im Sport strafbar. Arzneimittelrechtlich bleibt die Einfuhr über den Versandweg gleichwohl unzulässig.
Ich bin kein Wettkampfsportler. Mache ich mich trotzdem strafbar?
Wegen Selbstdopings nach § 3 AntiDopG nicht, weil § 4 Abs. 7 AntiDopG das auf Testpool-Sportler und auf Personen mit erheblichen Einnahmen aus dem Sport beschränkt. § 2 Abs. 3 AntiDopG bleibt aber anwendbar.
Wie viele Kapseln sind 540 Milligramm?
Das hängt von der Dosierung ab: bei 10 Milligramm je Kapsel sind es 54, bei 5 Milligramm 108. Maßgeblich ist der tatsächliche Wirkstoffgehalt, nicht die Angabe auf dem Etikett.
Sind SARMs legal, wenn der Shop im Ausland sitzt?
Nein, darauf kommt es nicht an. Maßgeblich ist die deutsche Rechtslage, sobald die Sendung die Grenze überschreitet. Die Deklaration als Forschungschemikalie ändert daran ebenfalls nichts.
Bekomme ich meine Ware zurück?
In aller Regel nicht. § 5 AntiDopG erlaubt die Einziehung der Gegenstände, auf die sich die Tat bezieht, auch wenn das Verfahren eingestellt wird.
Muss ich mit einem Abgabenbescheid rechnen?
Das ist möglich. Die Rechtsprechung, nach der bei unerlaubter Einfuhr keine Zollschuld entsteht, betrifft Betäubungsmittel, SARMs sind keine.
Verliere ich den Führerschein?
Das ist der Regelfall gerade nicht. SARMs sind weder Betäubungsmittel noch psychoaktiv wirkende Arzneimittel; die einschlägigen Vorschriften der Anlage 4 zur FeV greifen deshalb nicht.
Gesetzestexte und weiterführende Quellen
Im Volltext nachlesen lassen sich § 2 AntiDopG im Volltext, § 3 AntiDopG im Volltext und § 4 AntiDopG im Volltext sowie die Mengengrenzen in der Anlage zur Dopingmittel-Mengen-Verordnung. Arzneimittelrechtlich sind § 73 AMG im Volltext, § 95 AMG im Volltext und § 96 AMG im Volltext einschlägig, für die Einstellung § 153a StPO im Volltext.
Passend dazu auf dieser Seite: Anabolika und Dopingmittel, HCG und Choriongonadotropin und Ablauf nach der Sicherstellung der Sendung.
Grundlage dieses Beitrags sind der Kommentar von Patzak/Volkmer/Fabricius, dort die Erläuterungen zum Anti-Doping-Gesetz und zur Dopingmittel-Mengen-Verordnung, sowie die Anlage zum AntiDopG in ihrer geltenden Fassung.
Kostenlose Ersteinschätzung
Zu mir: Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und vertrete Betroffene im Betäubungsmittelrecht und Fahrerlaubnisrecht im gesamten Bundesgebiet.
Wenn der Zoll eine Sendung mit SARMs, Anabolika oder Peptiden abgefangen hat, prüfe ich Ihren Fall in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Schicken Sie mir das Schreiben des Hauptzollamts und, wenn vorhanden, die Bestellbestätigung mit der Angabe der Wirkstoffmenge.
Die beiden Fragen, die über den Ausgang entscheiden, lauten: Wie viel Wirkstoff war tatsächlich enthalten, und gibt es überhaupt einen Sportbezug? Beides lässt sich prüfen, bevor irgendjemand eine Aussage macht.
Wie ein Betäubungsmittelverfahren abläuft, woran es sich entscheidet und wann es eingestellt wird, habe ich gesondert zusammengestellt: Anwalt für BtMG-Verfahren.
Die klassischen Anabolika und Wachstumsmittel behandle ich getrennt: Oxandrolon und Anavar, Clenbuterol, Somatropin und Wachstumshormon.
Für die klassischen anabol-androgenen Steroide gelten deutlich niedrigere Schwellen als die 540 Milligramm für SARMs, etwa 150 Milligramm bei Trenbolon.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.