Lorazepam in Blisterstreifen, Zollbeamter am Abfertigungsschalter mit einem aufgeschnittenen Versandumschlag

Symbolbild, mit KI erstellt.

Lorazepam: 6 wichtige Fakten zu Tavor, Zoll und Fahrerlaubnis

Lorazepam unterfällt bis zu 2,5 mg je abgeteilter Form als ausgenommene Zubereitung nicht dem Betäubungsmittelgesetz, sondern dem Arzneimittelrecht (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 524; BGH BeckRS 2019, 15629). Wer dasselbe Arzneimittel aber aus dem Ausland einführt, macht sich nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbar, weil die Ausnahme für Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr nicht gilt (§ 29 Rn. 572).

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittelverfahren. In Verfahren um Lorazepam entscheidet nicht die Zahl der Tabletten, sondern der Wirkstoffgehalt je abgeteilter Form und der Weg, auf dem das Mittel zum Beschuldigten gelangt ist. Beides steht in der Anklageschrift oft ungeprüft nebeneinander.

Kurz gefasst: Bei Lorazepam entscheidet eine einzige Zahl

Die Zahl ist 2,5 mg je abgeteilter Form. Bis zu dieser Grenze ist Lorazepam eine ausgenommene Zubereitung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG; bis zum Grenzwert gelten die Vorschriften des AMG, über dem Grenzwert die des BtMG (§ 2 Rn. 49). Der Fallstrick liegt daneben: Für ausgenommene Zubereitungen gelten die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr trotzdem, ausgenommen sind allein Zubereitungen mit Codein oder Dihydrocodein (§ 2 Rn. 52).

Das Wichtigste in Kürze

  • Arzneimittel mit bis zu 2,5 mg Lorazepam je abgeteilter Form unterfallen als ausgenommene Zubereitungen nicht dem BtMG (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 524; BGH BeckRS 2019, 15629).
  • Nach lit. b des letzten Spiegelstrichs der Anlage III BtMG gelten für ausgenommene Zubereitungen außer solchen mit Codein oder Dihydrocodein die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr (§ 2 Rn. 52).
  • Die Einfuhr einer ausgenommenen Zubereitung ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbewehrt, die Durchfuhr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BtMG (§ 29 Rn. 572, Rn. 1103).
  • Der Grenzwert der nicht geringen Menge liegt bei Lorazepam bei 480 mg, gebildet aus 60 Konsumeinheiten zu je 8 mg (§ 29a Rn. 77; BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462).
  • Tavor und Lexotanil haben das höchste Abhängigkeitspotential dieser Arzneimittelgruppe (Stoffe Rn. 511).
  • Die praktisch bedeutsamen Benzodiazepine sind in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG nicht genannt, so dass dieser Bußgeldtatbestand nicht eingreift (Hentschel/König, StVG § 24a Rn. 22a).
  • Eine Medikamentenklausel entsprechend § 24a Abs. 2 StVG existiert im Rahmen des § 316 StGB nicht (Hentschel/König, StGB § 316 Rn. 62); seit dem 22.8.2024 steht die Klausel in § 24a Abs. 4 StVG.

Worum es hier geht

Was Lorazepam ist und warum Tavor die Liste der Tranquilizer anführt

Lorazepam wird zur Behandlung epileptischer Anfälle, bei pathologischen Angst- und Erregungszuständen sowie Depressionen eingesetzt und ist in dem rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel Tavor enthalten (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 524). Der Wirkstoff gehört zu den Benzodiazepinen, die im Abschnitt „Stoffe“ zwischen Rn. 507 und Rn. 528 dargestellt sind; Lorazepam selbst steht in Rn. 524.

Die Marktzahlen erklären, warum mir Lorazepam häufiger begegnet als die meisten Betäubungsmittel. Tavor mit dem Wirkstoff Lorazepam führt mit etwa 1,8 Millionen verkauften Packungen die Liste der meistverkauften Tranquilizer an, vor Lorazepam Dura mit rund 920.000 und Diazepam ratiopharm mit rund 745.000 Packungen (Stoffe Rn. 508; Glaeske Jahrbuch Sucht 2021, S. 101). Insgesamt werden rund eine Milliarde Benzodiazepintabletten jährlich verkauft; die weltweite Jahresproduktion lag 2008 bei 195 Tonnen (BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119).

Das höchste Abhängigkeitspotential der Gruppe

Die Benzodiazepin-Präparate Tavor und Lexotanil haben das höchste Abhängigkeitspotential dieser Arzneimittelgruppe. Dort wird auch erwähnt, dass der Tod des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel die suchterzeugende Wirkung des Lorazepammittels Tavor in die öffentliche Diskussion gebracht hat (Stoffe Rn. 511).

Zum Entzug enthält die Kommentierung Zahlen, allerdings gruppenbezogen. Bereits nach viermonatiger regelmäßiger Einnahme von Diazepin-Derivaten entwickeln 25 Prozent der Konsumenten Entzugserscheinungen, nach zwölf Monaten 80 Prozent. Beobachtet werden Schlaflosigkeit, Alpträume, Übelkeit, Erbrechen, Muskelzucken, Bewusstseinsstörungen, delirante Zustände und Krampfanfälle (Stoffe Rn. 510). Eine lorazepamspezifische Entzugsbeschreibung enthält die Quelle nicht, und ich behaupte sie deshalb auch nicht.

Zur Potenz gibt es genau eine belegte Aussage: Rohypnol ist zehnmal stärker als Valium und doppelt so potent wie Tavor (Stoffe Rn. 517). Eine Zahlenangabe für das Verhältnis von Lorazepam zu Diazepam wird dort nicht gemacht. Ich rechne sie nicht aus, weil ein solcher Äquivalenzfaktor in der Quelle nicht steht und in einer Hauptverhandlung sofort auseinanderfällt. Die Hersteller warnen zudem vor gleichzeitiger Einnahme mit Alkohol oder anderen Psychopharmaka, weil dies die Wirkung deutlich verstärkt (Stoffe Rn. 509).

Die Grenze von 2,5 mg je abgeteilter Form

In der Anlage III zum BtMG trägt die Position Lorazepam einen Ausnahme-Spiegelstrich. Er lautet: ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 2,5 mg Lorazepam enthalten. Daran hängt alles. Arzneimittel mit bis zu 2,5 mg Lorazepam unterfallen als ausgenommene Zubereitungen nicht dem BtMG (Stoffe Rn. 524; BGH BeckRS 2019, 15629).

Der Begriff ist in § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG definiert und entspricht Art. 3 Abs. 3 des Übereinkommens von 1971 (§ 2 Rn. 48). Abgeteilte Formen sind Ampullen, Dragees, Kapseln und Suppositorien (§ 2 Rn. 49). Die Rechtsfolge steht in einem Satz: Bis zum Grenzwert gelten die Vorschriften des AMG, über dem Grenzwert die Vorschriften des BtMG (§ 2 Rn. 49).

Die Verschreibung richtet sich bei Lorazepam deshalb nicht nach der BtMVV, sondern nach dem Arzneimittelgesetz (BtMVV § 1 Rn. 6). Verschreibungspflichtig bleibt Tavor nach § 48 Abs. 1 AMG. Wird mit ausgenommenen Zubereitungen außerhalb von Apotheken Handel getrieben, kommt § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG in Betracht; ist der Grenzwert überschritten, ist der Handel nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbar (§ 2 Rn. 50).

Die Herstellung bedarf einer Erlaubnis des BfArM nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BtMG (§ 2 Rn. 51). Die zweite Ausnahme von der Ausnahme, die allein Codein und Dihydrocodein betrifft, gilt für Lorazepam nicht (§ 2 Rn. 53).

Bei den übrigen Benzodiazepinen der Anlage III sind ausgenommene Zubereitungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG zugelassen; sie werden in der Regel wie Arzneimittel behandelt (Stoffe Rn. 513). Die Schwellen fallen sehr unterschiedlich aus, weshalb ein Vergleich mit Lorazepam nur über die konkrete Position der Anlage III trägt.

WirkstoffGrenze der ausgenommenen ZubereitungFundstelle
Lorazepambis zu 2,5 mg je abgeteilter FormStoffe Rn. 524
Diazepambis zu 10 mg je abgeteilter Form, oder bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je PackungseinheitStoffe Rn. 515
Oxazepambis zu 50 mgStoffe Rn. 527
Midazolambis zu 0,2 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 15 mgStoffe Rn. 525
Triazolambis zu 0,25 mgStoffe Rn. 528
Bromazepambis zu 6 mgStoffe Rn. 514
Clobazambis zu 30 mg je abgeteilter FormStoffe Rn. 514a
Nitrazepambis zu 0,5 vom Hundert als Tropflösung (maximal 250 mg je Packungseinheit) oder je abgeteilter Form bis zu 10 mgStoffe Rn. 526
Flunitrazepamkeine Ausnahme mehr, gestrichen mit Wirkung vom 1.11.2011Stoffe Rn. 523

Das Gegenbeispiel ohne jede Ausnahme ist Flunitrazepam: Durch die 25. BtMÄndVO vom 11.5.2011 wurde der Zusatz der ausgenommenen Zubereitungen dort mit Wirkung vom 1.11.2011 gestrichen (Stoffe Rn. 523; § 2 Rn. 54). Alprazolam wird in Rn. 513 unter den Stoffen genannt, bei denen ausgenommene Zubereitungen bestehen; eine Zahl für die Grenze nennt die Passage jedoch nicht, und ich trage sie nicht nach. Die Systematik der ausgenommenen Zubereitungen im Ganzen steht auf einer eigenen Seite.

Neben Lorazepam steht mit Oxazepam ein weiteres Benzodiazepin in der Anlage III, bei dem die Ausnahmegrenze von 50 Milligramm über die Strafbarkeit entscheidet. Dazu der Beitrag zu Oxazepam.

Warum die Bestellung von Lorazepam aus dem Ausland strafbar bleibt

Am Ende der Anlage III hat der Gesetzgeber eine Ausnahme von der Ausnahmeregelung gemacht. In lit. b des letzten Spiegelstrichs heißt es: Für ausgenommene Zubereitungen, außer solchen mit Codein oder Dihydrocodein, gelten jedoch die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr. Derartige Vorgänge unterfallen damit § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 und § 30 BtMG (§ 2 Rn. 52; BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119; BGH BeckRS 2019, 38531).

Für die Einfuhr ist das in § 29 Rn. 572 ausdrücklich festgehalten. Für die Ausfuhr gilt dasselbe (§ 29 Rn. 793), für die Durchfuhr greift § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BtMG (§ 29 Rn. 1103). Eine weitere Ausnahme besteht nur bei den nach Buchstabe b der Position Barbital ausgenommenen Zubereitungen, und auch dort nur, wenn nach den Umständen eine missbräuchliche Verwendung nicht zu befürchten ist (§ 2 Rn. 52). Praktisch heißt das: Derselbe Besitz, der im Inland straflos ist, wird durch den Weg über die Grenze zur Straftat.

Auf die Art des Transports kommt es nicht an. Einfuhr ist das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze, gleich ob auf dem Land-, Luft- oder Wasserweg, per Post, Brief oder Paket, und auch das Verbringenlassen durch Dritte (§ 30 Rn. 127). Da nur die Ein-, Aus- und Durchfuhr in lit. b genannt sind, ist der Angeklagte wegen dieser Verkehrsform zu verurteilen, selbst wenn die Tat ein Teilakt des Handeltreibens ist; die Grundsätze der Bewertungseinheit sind nicht anwendbar (§ 29a Rn. 77; BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462; BGH BeckRS 2019, 38531).

Betäubungsmittelhaltige Medikamente mit Wirkstoffen der Anlage III sind sicherzustellen oder zu beschlagnahmen, wenn sie sich im grenzüberschreitenden Warenverkehr befinden und von keiner Genehmigung begleitet werden. Dabei gilt ein Satz, der Mandanten regelmäßig überrascht: Einfache Rezepte gelten auf dem Versandweg nicht als Genehmigung (§ 2 Rn. 52). Ergänzend bestimmt § 11 Abs. 1 Satz 3 BtMG, dass ausgenommene Zubereitungen nicht in Länder ausgeführt werden dürfen, die die Einfuhr verboten haben.

Darauf stütze ich meinen wichtigsten Antrag. Die Kommentierung hält selbst fest, dass diese Regelungen dem Normalbürger nicht bekannt und nicht verständlich sein dürften und dass es deshalb sachgerecht erscheint, bei geringeren Mengen von den §§ 153, 153a StPO Gebrauch zu machen (§ 2 Rn. 52). Hinzu kommt ein häufiger Darstellungsmangel: Erst die Feststellung des Wirkstoffgehaltes ergibt, ob ein Betäubungsmittel oder eine ausgenommene Zubereitung vorliegt (§ 29 Rn. 549).

Strafrahmen und der Grenzwert von 480 mg Lorazepam

Für Lorazepam ist eine nicht geringe Menge festgelegt. Der Grenzwert liegt bei 480 mg, gebildet aus 60 Konsumeinheiten zu je 8 mg (§ 29a Rn. 77; BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). Diese Grenzwerte spielen bei den Benzodiazepinen nur bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG eine Rolle (§ 29a Rn. 77).

WirkstoffGrenzwert der nicht geringen MengeKonsumeinheiten
Diazepam2.400 mg60 Konsumeinheiten zu je 40 mg
Alprazolam240 mg60 Konsumeinheiten zu je 4 mg
Clonazepam480 mg60 Konsumeinheiten zu je 8 mg
Lorazepam480 mg60 Konsumeinheiten zu je 8 mg
Lormetazepam360 mg60 Konsumeinheiten zu je 6 mg
Midazolam1.800 mg60 Konsumeinheiten zu je 30 mg
Oxazepam7.200 mg60 Konsumeinheiten zu je 120 mg
Temazepam4.800 mg60 Konsumeinheiten zu je 80 mg
Tetrazepam4.800 mg60 Konsumeinheiten zu je 80 mg
Triazolam120 mg60 Konsumeinheiten zu je 2 mg

Diese zehn Werte stammen aus einer einzigen Entscheidung (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). Ergänzend wurde die nicht geringe Menge für Etizolam bei 240 mg und für Flubromazepam bei 600 mg bestimmt (§ 29a Rn. 78; BGH BeckRS 2022, 8755), für das vergleichbare Zolpidem bei 4.800 mg, also 60 Konsumeinheiten zu je 80 mg (§ 29a Rn. 105).

Die Strafrahmen folgen daraus unmittelbar. Die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr einer ausgenommenen Zubereitung ist nach § 29 Abs. 1 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, im besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ab 480 mg Lorazepam greift § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

Der Verbrechenstatbestand gilt auch für die Einfuhr großer Mengen ausgenommener Zubereitungen (§ 30 Rn. 125; BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119). Sowohl die Einfuhr zum Eigenkonsum als auch die zum Weiterverkauf ist ein Verbrechen; die Einfuhr zum Eigenkonsum kann trotz großer Menge für einen minder schweren Fall sprechen (§ 30 Rn. 128 mit Verweis auf Rn. 166). Das ist bei Lorazepam mein zweiter Hebel neben der Einstellung.

Wenn der Zoll eine Sendung mit Tavor abfängt

Der Ablauf ist in meinen Verfahren mit Lorazepam fast immer derselbe. Die Sendung wird bei der Zollkontrolle angehalten, das Arzneimittel sichergestellt oder beschlagnahmt (§ 2 Rn. 52). Es folgt ein Schreiben über die Einleitung eines Verfahrens, oft verbunden mit der Aufforderung, sich zur Herkunft der Sendung zu äußern. Auf diese Aufforderung antworte ich nie sofort.

Zuerst nehme ich Akteneinsicht und prüfe, ob der Wirkstoffgehalt je abgeteilter Form bestimmt wurde. Ohne diese Feststellung lässt sich nach § 29 Rn. 549 nicht sagen, ob ein Betäubungsmittel oder eine ausgenommene Zubereitung vorliegt. Erst danach entscheide ich, ob eine Einlassung dem Mandanten hilft oder ihm nur die Feststellungen liefert, die der Akte noch fehlen.

Wer mit Lorazepam in einer Kontrolle angetroffen wird, hat ein zweites Problem: Der Vorgang erzeugt eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, die nach eigenen Maßstäben arbeitet und das Strafverfahren nicht abwartet. Auch eine Einstellung nach § 31a BtMG beendet diesen Teil nicht. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV kann die Behörde ein ärztliches Gutachten anordnen, wenn der Betroffene Betäubungsmittel widerrechtlich besitzt oder besessen hat.

Der Besitz muss konkret nachgewiesen sein, ein Bezug zum Straßenverkehr ist nicht erforderlich (VGH München VRS 139, 48 = BeckRS 2020, 22594; NJW 2021, 3408). Hinreichend konkrete Verdachtsmomente für den Besitz genügen dagegen nicht (OVG Münster NZV 2002, 427). Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (FeV § 14 Rn. 17), weshalb eine ermessensfehlerhafte Anordnung angreifbar ist.

Wie lange Lorazepam nachweisbar ist

Wie lange ist Lorazepam im Blut nachweisbar?

Eine belastbare Zahl kann ich hier nicht nennen. Die beiden Werke, auf die ich mich bei Lorazepam stütze, enthalten keine Angaben zur Nachweisdauer, zur Wirkdauer und zur Halbwertszeit. Patzak/Fabricius äußert sich in Rn. 524 und im Umfeld dazu nicht, und in Hentschel/König kommen Lorazepam und Tavor überhaupt nicht vor. Deshalb steht in der folgenden Tabelle dreimal „nicht bekannt“ und keine erfundene Spanne.

UntersuchungsmaterialNachweisdauer für LorazepamGrundlage
Blut und Blutserumnicht bekanntin den ausgewerteten Quellen nicht genannt
Urinnicht bekanntin den ausgewerteten Quellen nicht genannt
Haarenicht bekanntin den ausgewerteten Quellen nicht genannt

Die genannten Zeiten sind grobe Richtwerte. Wie lange ein Stoff im Einzelfall nachweisbar bleibt, hängt von Dosis, Konsumdauer, Konsumform, Körpergewicht, Stoffwechsel und der Empfindlichkeit des eingesetzten Verfahrens ab. Aus der Tabelle lässt sich kein Freibrief für eine Fahrt ableiten, und ebenso wenig eine Zusage, dass ein Nachweis misslingt.

Für die Verteidigung ist diese Lücke wichtiger als eine Zahl: Was nicht gesichert ist, kann nicht gegen den Mandanten verwendet werden. Behauptet ein Gutachten eine Nachweisfrist für Lorazepam, verlange ich die Offenlegung der Methode.

Was die Fahrerlaubnisbehörde parallel prüft

Bei einem Arzneimittel arbeitet die Behörde nicht mit Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV. Bei Einnahme von Medikamenten, die Stoffe enthalten, die unter das BtMG fallen, kann die fehlende Fahreignung nicht schon aus Nr. 9.1 oder Nr. 9.2.1 der Anlage 4 FeV hergeleitet werden, da die in Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 definierten Eignungsmängel speziellere Anforderungen normieren (StVG § 2 Rn. 65a; OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543).

Nr. 9.4 betrifft die missbräuchliche Einnahme, also den regelmäßig übermäßigen Gebrauch von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln. Nr. 9.6.2 betrifft die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln, soweit die Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß beeinträchtigt ist. Für Lorazepam sind das die beiden Ziffern, um die es im Verwaltungsverfahren geht.

Missbräuchliche Einnahme liegt vor, wenn der Gebrauch häufiger als nur sporadisch vorkommt; übermäßiger Gebrauch setzt nicht nur eine zu hohe Dosierung voraus, sondern liegt auch bei verordnungswidriger Einnahme vor (VGH München NZV 2019, 543). Der ein- oder mehrmalige Gebrauch genügt dafür nicht (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH Mannheim NZV 2013, 261).

Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.

Für Lorazepam bedeutet das konkret, dass eine ärztlich verordnete und dosisgerecht eingenommene Medikation nicht automatisch zur Ungeeignetheit führt, sondern die Kompensation über Verordnungstreue, ärztliche Kontrolle und eine stabile Einnahmepraxis belegt werden kann.

Welche Norm die Anordnung trägt

Bei bestimmungsgemäßer Einnahme ist Rechtsgrundlage für ein ärztliches Gutachten zur Klärung von Leistungseinschränkungen § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV; § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 FeV sind lediglich bei Verdacht der missbräuchlichen Einnahme einschlägig (StVG § 2 Rn. 65a; VGH Mannheim VRS 129, 95). Zur Abklärung der durch bestimmungsgemäße Einnahme hervorgerufenen Leistungseinbußen ist zudem nicht ein ärztliches Gutachten, sondern eine medizinisch-psychologische Begutachtung anzuordnen (VGH Mannheim VRS 129, 95).

In den Fällen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 FeV ist die Anordnung zwingend (FeV § 14 Rn. 11; VGH Mannheim NZV 2002, 294). Es müssen aber hinreichend konkrete Verdachtsmomente bekannt sein; ein bloßer Verdacht genügt nicht (BVerfG NJW 2002, 2378; VGH München DAR 2018, 100). Nach Nr. 2 genügt schon die einmalige Einnahme eines Betäubungsmittels (FeV § 14 Rn. 13), bei mehr als drei Jahre zurückliegenden Anknüpfungstatsachen fehlt es dagegen an einer aktuellen Einnahme (VG Weimar vom 18.1.2021, 1 E 1532/20, BA 2021, 119).

Der bloße Besitz psychoaktiv wirkender Arzneimittel reicht für eine Anordnung nach Nr. 3 nicht aus, solange hinreichende Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Einnahme fehlen (VGH München DAR 2018, 100). In den Fällen von Nr. 2 und Nr. 3 ist ein Psychiater oder Neurologe in der Regel kein geeigneter Gutachter (FeV § 14 Rn. 11; VG Berlin NJW 2000, 2440). Eine Abhängigkeit von einem bestimmungsgemäß eingenommenen betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel fällt nicht unter Nr. 9.3, sondern unter Nr. 9.6.2, und Nr. 9.5 findet dann keine Anwendung (VGH München zfs 2019, 598 = BA 2019, 343).

Straf- und Bußgeldebene bei einer Fahrt unter Lorazepam

Die Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG enthält keine Grenzwerte. Sie hat zwei Spalten, berauschende Mittel und Substanzen, und nennt in neun Zeilen allein Heroin und Morphin, Cocain und Benzoylecgonin, Amfetamin, die Designer-Amfetamine MDA, MDE und MDMA sowie Metamfetamin. Lorazepam steht dort nicht. Hentschel/König sagt das ausdrücklich: Die praktisch bedeutsamen Benzodiazepine sind in der Anlage nicht genannt (StVG § 24a Rn. 22a).

Daraus folgt eine klare Rechtsfolge. Eine Wirkung im Sinne von § 24a Abs. 2 Satz 2 StVG liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blutserum nachgewiesen wird. Lorazepam ist keine solche Substanz. Der Bußgeldtatbestand greift deshalb nicht, und auf die Medikamentenklausel kommt es gar nicht an. Einen analytischen Grenzwert des § 24a Abs. 2 StVG gibt es bei Lorazepam ebenfalls nicht, weil die Anlage keine Grenzwerte kennt.

Die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG, eingestellt mit dem 6. ÄndGStVR am 22.8.2024, nimmt die Tatbestände der Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a aus, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (StVG § 24a Rn. 22; OLG Koblenz BeckRS 2022, 893). Die Geldbuße reicht bis zu dreitausend Euro, im Fall des Absatzes 2a bis zu fünftausend Euro (§ 24a Abs. 3 StVG).

Entscheidend ist der nächste Satz: Strafrechtliche Risiken räumt Absatz 4 nicht aus. Auch wenn die Vorschrift erfüllt ist, hindert dies im Fall nachgewiesener Fahrunsicherheit nicht eine Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 2a, § 316 StGB (StVG § 24a Rn. 22). Eine Medikamentenklausel entsprechend § 24a Abs. 2 StVG existiert im Rahmen des § 316 StGB nicht (StGB § 316 Rn. 62). Die ärztliche Verordnung schützt bei Lorazepam also nicht vor der Strafvorschrift.

Keine Beweisgrenzwerte, nur relative Fahrunsicherheit

Tatbestandsrelevant sind auch für sich allein rauschmittelhaltige Medikamente (StGB § 316 Rn. 60), vor allem Hypnotika und Sedativa aus der Gruppe der Benzodiazepine, deren Konsum durch Fahrzeugführer nach epidemiologischen Studien von erheblicher Relevanz ist. Aus der Rechtsprechung genannt sind Valium mit Alkohol (OLG Hamm BA 1970, 82) und bromazepamhaltige Mittel wie Normoc und Lexotanil (BayObLG NZV 1990, 317). Eine Entscheidung zu Lorazepam oder Tavor namentlich enthält das Werk nicht.

Der wichtigste Satz steht in Rn. 63: Nach derzeitigem Wissensstand lassen sich für illegale Drogen und Medikamente keine Beweisgrenzwerte für absolute Fahrunsicherheit begründen (BGHSt 44, 219 = NJW 1999, 226; BGH BA 2021, 416 zu Benzodiazepinen, Antidepressiva und Methadon). Die von der Grenzwertkommission entwickelten analytischen Grenzwerte enthalten keine Aussage über die Dosis-Blutkonzentrations-Wirkungs-Beziehung, weswegen ihre Überschreitung keinen zuverlässigen Rückschluss auf Fahrunsicherheit zulässt (BGH NStZ 2011, 324).

Bei Lorazepam bleibt der Anklage damit nur der Weg über die relative Fahrunsicherheit. Sie muss beweiskräftige Ausfallerscheinungen belegen, die über die bloße Feststellung des Wirkstoffs im Blut hinausgehen. In meinen Verfahren zerfällt dieser Nachweis häufig an der Qualität der polizeilichen Dokumentation, am Abstand zwischen Fahrt und Blutentnahme und an der fehlenden Abgrenzung zu Müdigkeit oder Grunderkrankung.

Was die MPU nach einem Verfahren um Lorazepam verlangt

Was eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist, wie ein Urinprogramm oder eine Haaranalyse abläuft, welche Labore zugelassen sind, was § 11 Abs. 8 FeV bedeutet und was das kostet, steht gebündelt auf meiner Seite zum Abstinenznachweis. Hier geht es nur um das, was bei Lorazepam anders ist: Ziffer der Anlage 4, einschlägige Hypothese, Abstinenzdauer und Kompensationsargument.

HypotheseAusgangslagegeforderter Abstinenzzeitraum
D 1.3 N Ind. 8Abhängigkeit, nach stationärer Entwöhnungein Jahr nach Abschluss der Maßnahme
D 1.3 N Ind. 9Abhängigkeit, besonders günstig gelagerte Umständemindestens ein halbes Jahr nach Abschluss
D 1.3 N Ind. 10Abstinenz schon vor der stationären Maßnahme belegtmindestens sechs Monate danach, insgesamt mindestens 15 Monate
D 1.3 N Ind. 11ambulante Rehabilitationinsgesamt mindestens 15 Monate, davon mindestens drei nach Abschluss
D 1.3 N Ind. 12Abstinenz ohne therapeutische Aufarbeitungdeutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate
D 2.5 N Ind. 4fortgeschrittene Problematik, nach Maßnahmeein Jahr nach Abschluss der Maßnahme
D 2.5 N Ind. 6fortgeschrittene Problematik, günstige Umständemindestens ein halbes Jahr
D 2.5 N Ind. 7Abstinenzentschluss schon vor der Maßnahmedrei Monate danach, letzter Konsum mindestens 15 Monate zurück
D 2.5 N Ind. 8letzter Konsum liegt viele Jahre zurück, gestützt durch stabilisierende VeränderungenBelege für mindestens sechs Monate
D 2.5 N Ind. 9ohne therapeutische Unterstützungdeutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate
D 3.6 N Ind. 1Drogengefährdung, riskanter Konsumsechs Monate
D 3.6 N Ind. 2Drogengefährdung, aber jahrelange Vorgeschichtein der Regel ein Jahr
  • D 1 ist die diagnostizierte Abhängigkeit.
  • D 2 die fortgeschrittene Drogenproblematik ohne Abhängigkeitsdiagnose.
  • D 3 die Drogengefährdung, also riskanter Konsum unterhalb der Schwelle von D 2.
  • D 4 betrifft allein Cannabis; für Lorazepam spielt sie keine Rolle.

Bei der Hypothese D 3 genügen sechs Monate belegte Abstinenz. Das gilt für den Indikator 1, also riskanten Konsum ohne lange Vorgeschichte; liegt eine jahrelange Vorgeschichte vor, verlangt der Indikator 2 in der Regel ein Jahr. Das ist der Zeitraum, auf den ich bei einer einzelnen Auslandsbestellung von Lorazepam ohne Konsumvorgeschichte zuarbeite, weil die Behörde sonst leicht zu D 2 oder D 1 greift und damit zu 15 Monaten gelangt.

Kriterium C.5.2.4 ordnet die Maßnahmen den Hypothesen zu: Für die Hypothesen D 4 bis D 2 ist in der Regel die fahreignungsfördernde Intervention indiziert, eine verkehrspsychologische Maßnahme. Ein Suchttherapeut wird dort nicht verlangt.

Für Lorazepam heißt das: In den Hypothesen D 3 und D 2, die bei einer Arzneimittelproblematik ohne Abhängigkeitsdiagnose die Regel sind, brauchen Sie einen Verkehrspsychologen und keinen Suchttherapeuten. Der Suchttherapeut kommt erst bei D 1 ins Spiel, und dort ist die Intervention nur Ergänzung zur Suchttherapie. Wer keines von beidem ist, verkauft Termine.

Die Einstellungschancen im Strafverfahren beurteile ich bei Lorazepam günstiger als bei klassischen Betäubungsmitteln, weil die Kommentierung selbst die §§ 153, 153a StPO bei geringeren Mengen anregt (§ 2 Rn. 52). Bleibt die Menge unter 480 mg, ist zudem der Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG vom Tisch.

Fallbeispiel aus meiner Praxis mit Tavor und dem Zoll

Ein Mandant mittleren Alters litt seit Jahren an Angstzuständen und war ärztlich mit Tavor behandelt worden. Nach einem Arztwechsel wurde die Verordnung nicht fortgesetzt. Er bestellte daraufhin bei einem Versandhändler im Ausland mehrere Packungen mit je 1 mg Lorazepam je Tablette. Die Sendung wurde vom Zoll angehalten, das Arzneimittel sichergestellt, und es erging ein Anhörungsschreiben wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Der Fall ist in allen Einzelheiten verändert und anonymisiert. Die juristischen Linien sind es nicht. Der Mandant hatte angenommen, der Besitz von Tavor sei straflos, was im Inland für die ausgenommene Zubereitung mit bis zu 2,5 mg Lorazepam je abgeteilter Form auch zutrifft (Stoffe Rn. 524). Von der Sonderregelung in lit. b des letzten Spiegelstrichs der Anlage III hatte er nie gehört.

Ich habe zunächst Wirkstoffgehalt und Gesamtmenge gegengerechnet und darauf hingewiesen, dass erst die Feststellung des Wirkstoffgehaltes ergibt, ob überhaupt ein Betäubungsmittel vorliegt (§ 29 Rn. 549). Weil die Gesamtmenge an Lorazepam unter 480 mg lag, war § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ausgeschlossen (§ 29a Rn. 77). Danach habe ich die Einstellung nach §§ 153, 153a StPO beantragt (§ 2 Rn. 52) und gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde vorgetragen, dass der ein- oder mehrmalige Gebrauch für Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV nicht genügt (OVG Bautzen BA 2009, 296).

Was ich für Sie tue

Ich beantrage zuerst Akteneinsicht und schweige bis dahin. Bei Lorazepam prüfe ich dann in dieser Reihenfolge: Ist der Wirkstoffgehalt je abgeteilter Form bestimmt worden? Liegt die Gesamtmenge unter oder über 480 mg? Ist überhaupt eine Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr festgestellt oder nur ein Besitz im Inland? Jede dieser Fragen kann das Ergebnis umdrehen.

Danach arbeite ich an der Rechtsfolge. Unterhalb von 480 mg zielt mein Vortrag auf die Einstellung nach §§ 153, 153a StPO (§ 2 Rn. 52), oberhalb auf den minder schweren Fall, für den die Einfuhr zum Eigenkonsum sprechen kann (§ 30 Rn. 128). Parallel übernehme ich das Verwaltungsverfahren, greife Gutachtenanordnungen auf bloßen Verdacht an (BVerfG NJW 2002, 2378) und achte darauf, dass die Behörde Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 anwendet und nicht Nr. 9.1 (StVG § 2 Rn. 65a).

Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, verteidigt bundesweit. Ob Ihr Verfahren in Bremen, Hamburg, Hannover, Berlin, München oder an einem anderen Ort geführt wird, ändert an diesem Vorgehen nichts. Bei Lorazepam zählt die Akte, nicht der Gerichtsort.

Häufige Fragen zu Lorazepam

Ist der Besitz von Tavor strafbar?

Nein, solange das Arzneimittel bis zu 2,5 mg Lorazepam je abgeteilter Form enthält. Dann handelt es sich um eine ausgenommene Zubereitung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG, die nicht dem BtMG unterfällt (Stoffe Rn. 524; BGH BeckRS 2019, 15629). Es bleibt die Verschreibungspflicht nach dem AMG; der Handel außerhalb von Apotheken kann nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG strafbar sein (§ 2 Rn. 50).

Warum ist die Bestellung im Ausland dann strafbar?

Weil die Ausnahme für die Einfuhr nicht gilt. Nach lit. b des letzten Spiegelstrichs der Anlage III gelten für ausgenommene Zubereitungen, außer solchen mit Codein oder Dihydrocodein, die Vorschriften über die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr (§ 2 Rn. 52). Die Einfuhr von Lorazepam ist deshalb nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG strafbewehrt (§ 29 Rn. 572), und zwar auch per Post, Brief oder Paket (§ 30 Rn. 127).

Hilft mir mein Rezept, wenn die Sendung aus dem Ausland kommt?

Nein. Einfache Rezepte gelten auf dem Versandweg nicht als Genehmigung (§ 2 Rn. 52). Betäubungsmittelhaltige Medikamente mit Wirkstoffen der Anlage III sind sicherzustellen oder zu beschlagnahmen, wenn sie sich im grenzüberschreitenden Warenverkehr befinden und von keiner Genehmigung begleitet werden. Das Rezept bleibt aber ein starkes Argument für die Einstellung und für die Strafzumessung.

Ab welcher Menge Lorazepam wird es ein Verbrechen?

Ab 480 mg Lorazepam, weil dort die nicht geringe Menge beginnt (§ 29a Rn. 77; BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). Der Wert ist aus 60 Konsumeinheiten zu je 8 mg gebildet. Für die Einfuhr in nicht geringer Menge gilt dann der Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, der auch für ausgenommene Zubereitungen gilt (§ 30 Rn. 125).

Bekomme ich ein Bußgeld, wenn ich mit Lorazepam gefahren bin?

Nach § 24a Abs. 2 StVG nicht, weil die praktisch bedeutsamen Benzodiazepine in der Anlage zu dieser Vorschrift nicht genannt sind (StVG § 24a Rn. 22a). Eine Wirkung im Sinne des Absatzes 2 setzt den Nachweis einer in der Anlage genannten Substanz im Blutserum voraus. In Betracht kommt aber § 316 StGB, der keine Medikamentenklausel kennt (StGB § 316 Rn. 62).

Verliere ich meine Fahrerlaubnis, obwohl das Verfahren eingestellt wurde?

Möglich ist das, denn die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet eigenständig. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV kann sie ein ärztliches Gutachten anordnen, wenn Sie Betäubungsmittel widerrechtlich besessen haben; der Besitz muss konkret nachgewiesen sein, ein Bezug zum Straßenverkehr ist nicht erforderlich (VGH München VRS 139, 48 = BeckRS 2020, 22594; NJW 2021, 3408). Deshalb führe ich beide Verfahren zusammen.

Gesetzestexte und Quellen

Normen: § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 11 Abs. 1 Satz 3, § 29 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 31a BtMG, Anlage III zum BtMG, § 48 Abs. 1 und § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG, §§ 153, 153a StPO, § 11 Abs. 2 Satz 1 und § 14 Abs. 1 FeV, Anlage 4 FeV, § 24a StVG mit Anlage, § 315c und § 316 StGB.

Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Auflage: Stoffe Rn. 507 bis Rn. 528, § 2 Rn. 48 bis Rn. 54, § 29 Rn. 549, § 29 Rn. 572, 793 und 1103, § 29a Rn. 77, 78 und 105, § 30 Rn. 125 bis Rn. 128 und Rn. 166, BtMVV § 1 Rn. 6. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Auflage 2025: StVG § 2 Rn. 65 und Rn. 65a, StVG § 24a Rn. 22 und Rn. 22a, StGB § 316 Rn. 60, 62 und 63, FeV § 14 Rn. 11 bis Rn. 17.

Rechtsprechung: BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462 = NStZ-RR 2011, 119; BGH BeckRS 2019, 15629, 2019, 38531 und 2022, 8755; BGHSt 44, 219 = NJW 1999, 226; BGH BA 2021, 416; BGH NStZ 2011, 324; BVerfG NJW 2002, 2378; OLG Koblenz BeckRS 2022, 893; OLG Hamm BA 1970, 82; BayObLG NZV 1990, 317;

Ferner OVG Bautzen BA 2009, 296; OVG Münster NZV 2002, 427; VGH Mannheim NZV 2002, 294, NZV 2013, 261, VRS 129, 95; VGH München NZV 2019, 543, zfs 2019, 598 = BA 2019, 343, DAR 2018, 100, VRS 139, 48 = BeckRS 2020, 22594, NJW 2021, 3408; VG Berlin NJW 2000, 2440; VG Weimar BA 2021, 119; Glaeske Jahrbuch Sucht 2021, S. 101.

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Wenn der Zoll eine Sendung mit Lorazepam angehalten hat, wenn ein Anhörungsschreiben vorliegt oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten fordert, rufen Sie an, bevor Sie etwas schreiben. Sie erreichen mein Büro unter 0421 1649 1649 oder per E-Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Ich sage Ihnen in einem ersten Gespräch kostenfrei, welche Fragen die Akte entscheiden.

Ich verteidige bundesweit in Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz und übernehme das fahrerlaubnisrechtliche Verfahren gleich mit, weil bei Lorazepam beide Ebenen zusammenhängen. Nehmen Sie alle Unterlagen mit: das Schreiben der Behörde, Rezepte, Arztberichte und die Bestellunterlagen.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen