Hydromorphon in unbedruckten Glasampullen, Polizeibeamtin vor dem geöffneten Betäubungsmittelschrank einer Krankenhausapotheke

Symbolbild, mit KI erstellt.

Hydromorphon: 6 wichtige Fakten zu Palladon, Jurnista und der fehlenden Grenzmenge

Hydromorphon ist ein Betäubungsmittel der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG, es wirkt fünffach so stark wie Morphin, und trotzdem ist kein Grenzwert der nicht geringen Menge gerichtlich festgelegt. Wer mit Palladon oder Jurnista in ein Ermittlungsverfahren gerät, steht vor einer Lage, in der die entscheidende Zahl erst im Verfahren gebildet werden muss.

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittelverfahren. Ich prüfe zuerst, ob die Staatsanwaltschaft einen Grenzwert unterstellt, den es nicht gibt. Fehlt er, verschiebt sich der Streit auf die Frage, mit welcher Methode ein Gericht überhaupt zu einer Zahl kommen darf.

Kurz gefasst: der Grenzwert muss im Verfahren erst gebildet werden

Die Grenzwertübersicht des Kommentars (§ 29a Rn. 56) führt keinen Eintrag für Hydromorphon, und der Abschnitt zu Opium-Produkten und Opioiden (§ 29a Rn. 87 bis 98) behandelt Opium, Morphin, Heroin, Codein, Methadon, Buprenorphin, Fentanyl, Carfentanil und Pethidin, nicht aber Hydromorphon. Eine Anklage nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 oder § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG muss die Grenzwertbildung nach § 29a Rn. 48 bis 55 deshalb Schritt für Schritt begründen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hydromorphon steht in Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG, Trivialname Dihydromorphinon, ohne Spiegelstrich für eine ausgenommene Zubereitung.
  • Die Wirkung ist nach Stoffe Rn. 237 fünffach so stark wie die des Morphins; Handelsnamen sind Palladon und Jurnista.
  • Ein Grenzwert der nicht geringen Menge fehlt: Die Übersicht in § 29a Rn. 56 enthält keinen Eintrag, und der Opioid-Abschnitt § 29a Rn. 87 bis 98 nennt den Stoff nicht.
  • Die Verschreibungshöchstmengen der §§ 2 und 4 BtMVV sind seit der Verordnung vom 15.3.2023 (BGBl. I Nr. 70) gestrichen (Vor BtMVV Rn. 7b).
  • Hydromorphon ist kein zugelassenes Substitutionsmittel, weil § 5 Abs. 6 Satz 1 BtMVV es nicht nennt (BtMVV § 5 Rn. 43 ff.).
  • Eine Verschreibung über das therapeutisch indizierte Maß hinaus ist unbegründet nach § 13 Abs. 1 BtMG und strafbar nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 lit. a BtMG (BtMVV § 2 Rn. 7).
  • In der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG ist Hydromorphon nicht genannt, sodass dieser Bußgeldtatbestand nach dem Normtext nicht verwirklicht werden kann.
  • Bei bestimmungsgemäßer Einnahme ist Rechtsgrundlage für ein ärztliches Gutachten § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, nicht § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Nr. 3 FeV (StVG § 2 Rn. 65a).

Die Abschnitte im Überblick

Was Hydromorphon ist: Palladon, Jurnista und die fünffache Wirkstärke

Hydromorphon wird in der Kommentarliteratur als synthetisches Opiat geführt. Es ist nach Stoffe Rn. 237 unter den Namen Hydromorphon-ratiopharm, Hydromorphon-STADA, Jurnista und Palladon als Betäubungsmittel im Apothekenhandel. Dieselbe Randnummer beschreibt die Indikation als Behandlung schwerer und schwerster Schmerzzustände mit und ohne Spasmen, bezeichnet den Stoff als stark wirksames Analgetikum und gibt die Wirkstärke mit dem Fünffachen des Morphin an.

Diese Verhältniszahl trägt keine eigene Grenzmenge, weil eine Potenzangabe weder eine Einzelmenge noch eine Maßzahl ist. Stoffe Rn. 237 steht zwischen Hydrocodon (Stoffe Rn. 236) und Oxycodon (Stoffe Rn. 238), enthält aber keine Angaben zu Darreichungsformen, Missbrauchspotential und Szenenamen. Verwandte Wirkstoffe behandle ich auf eigenen Seiten, etwa Tapentadol.

Auch im Dopingrecht ist Hydromorphon erfasst. Stoffe Rn. 667 zählt die Narkotika auf, die nicht nur dem AMG, sondern auch dem BtMG unterstehen, und nennt dort neben Buprenorphin, Fentanyl, Methadon, Morphin und Pethidin ausdrücklich Hydromorphon. Besondere Nebenwirkungen sind nach dieser Randnummer die dosisabhängige Depression der Atmung und die Gefahr physischer und psychischer Abhängigkeit.

Nach welchem Gesetz Hydromorphon behandelt wird

Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG trägt die Überschrift verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel. Der Eintrag lautet Hydromorphon, Trivialname Dihydromorphinon, chemisch 4,5a-Epoxy-3-hydroxy-17-methyl-morphinan-6-on. Entscheidend ist, was fehlt: ein Spiegelstrich mit der Formel ausgenommen in Zubereitungen, wie ihn die Anlage III bei Halazepam und bei der Gamma-Hydroxybuttersäure vorsieht.

Praktisch heißt das: Jede Zubereitung mit Hydromorphon ist Betäubungsmittel, ohne Rücksicht auf Dosierung oder Packungsgröße. Der letzte Spiegelstrich der Anlage II erfasst zudem Ester und Ether der in Anlage III aufgeführten Stoffe sowie deren Salze und Molekülverbindungen, soweit sie nicht ärztlich angewendet werden. Verschreibungsfähig ist der Stoff: § 2 Abs. 1 BtMVV nimmt nur Alfentanil, Kokain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil aus, Hydromorphon ist dort nicht genannt (BtMVV § 2 Rn. 3, Rn. 5).

Die Höchstmengenfrage ist erledigt. Mit der Verordnung zur Änderung der BtMVV und der Tierärztegebührenordnung vom 15.3.2023 (BGBl. I Nr. 70) wurde die Beschränkung der Verschreibungsmenge in den §§ 2 und 4 BtMVV gestrichen; als Folge fiel die Kennzeichnungspflicht mit dem Buchstaben A weg (Vor BtMVV Rn. 7b). Begründet wurde das damit, die wissenschaftliche Begründbarkeit für Höchstverschreibungsmengen sei in vielen Fällen nicht mehr gegeben (BR-Drs. 680/22, 13); § 2 Abs. 2 BtMVV alter Fassung ist aufgehoben (BtMVV § 2 Rn. 6). Mengenbeschränkungen gelten nur noch für Praxis- und Stationsbedarf als durchschnittlicher Zweiwochenbedarf (BtMVV § 2 Rn. 11) und für Diamorphin nach § 2 Abs. 2 Satz 3 BtMVV.

Der fehlende Grenzwert der nicht geringen Menge bei Hydromorphon

Die nicht geringe Menge entscheidet, ob aus einem Vergehen ein Verbrechen wird. Für Hydromorphon gibt es diese Zahl nicht. Die Rechtsprechung stellt nicht auf das Gewicht des Gemischs ab, sondern auf die Wirkstoffmenge, die stets in Abhängigkeit von der konkreten Wirkungsweise und Wirkungsintensität des einzelnen Betäubungsmittels festzulegen ist (§ 29a Rn. 48; BGHSt 33, 8; BGHSt 42, 262; BGHSt 57, 60).

Die Formel lautet nach § 29a Rn. 48: nicht geringe Menge gleich maßgebliche Einzelmenge multipliziert mit einer an der Gefährlichkeit orientierten Maßzahl, gemessen in Konsumeinheiten. Erst wenn die Einzelmenge nicht festgelegt werden kann, erfolgt die Festlegung über einen Vergleich mit verwandten Wirkstoffen (§ 29a Rn. 49). In die Gesamtbetrachtung gehen pharmakologische Wirkungen und Konsumumfeld ein, gestützt auf sachverständige Voten von Toxikologen (§ 29a Rn. 50).

Die Einzelmenge wird in fester Reihenfolge gesucht: zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis (§ 29a Rn. 51; BGHSt 32, 162 zu Heroin, BGHSt 35, 179 zu Morphin), dann die durchschnittliche Konsumeinheit (§ 29a Rn. 52; BGHSt 57, 60; BGH NStZ-RR 2017, 47), schließlich der Tagesbedarf (§ 29a Rn. 53; BGHSt 56, 52). Bei der Maßzahl sind die Eigenarten des Wirkstoffs und seine Gefährlichkeit zu berücksichtigen, insbesondere Darreichungs- und Konsumform sowie Art und Dauer des Gebrauchs (§ 29a Rn. 54). Genau hier wird es bei Hydromorphon dünn, weil Stoffe Rn. 237 dazu nichts hergibt.

Bleibt der hilfsweise Vergleich mit verwandten Wirkstoffen. Er greift nach § 29a Rn. 55 nur, wenn weder die äußerst gefährliche Dosis noch die durchschnittliche Konsumeinheit noch der Tagesbedarf ermittelt werden können (BGHSt 51, 318 zu Buprenorphin; BGHSt 60, 134; BGH BeckRS 2018, 19212; BeckRS 2022, 41546). Wie das aussieht, zeigen die vorhandenen Opioid-Entscheidungen.

WirkstoffGrenzwert der nicht geringen MengeFundstelle
Hydromorphonnicht festgelegt, kein Eintrag in der Übersicht§ 29a Rn. 56, Rn. 87 bis 98
Morphin in Zubereitungen4,5 g Morphinhydrochlorid, 45 äußerst gefährliche Dosen zu je 100 mg§ 29a Rn. 89; BGHSt 35, 179
Morphin in Schlafmohnkapseln70 g Morphinhydrochlorid§ 29a Rn. 56
Heroin1,5 g Heroinhydrochlorid, 30 äußerst gefährliche Dosen zu je 50 mg§ 29a Rn. 91; BGHSt 32, 162
Methadon3 g Methadonhydrochlorid kommen in Betracht, Einordnung zwischen Heroin und Morphin§ 29a Rn. 94; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 589
Fentanyl75 mg bei 20-fach stärkerer Wirkung gegenüber Heroin, abweichend 30 mg Fentanyl-Hydrochlorid§ 29a Rn. 96; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 13.12.2011; LG Dortmund 17.9.2018
Carfentanil50 mg im Vergleich zu Morphin§ 29a Rn. 97; AG Freiburg BeckRS 2011, 22063
Pethidindürfte bei 20 g Pethidinhydrochlorid liegen, gerichtliche Festlegung fehlt§ 29a Rn. 98
Codeinentsprechende Gerichtsentscheidung fehlt noch§ 29a Rn. 93

Die letzten drei Zeilen zeigen, dass die Lücke kein Einzelfall ist: Auch bei Codein und Pethidin fehlt eine gerichtliche Festlegung, und bei Pethidin formuliert der Kommentar nur eine Vermutung. Treffen mehrere Betäubungsmittel zusammen, werden die Bruchteile der Grenzwerte addiert, und überschreitet die Summe die Zahl 1, ist die gesamte Wirkstoffmenge eine nicht geringe Menge (§ 29a Rn. 106). Ohne eigenen Grenzwert lässt sich dieser Bruch für Hydromorphon nicht bilden.

Auch subjektiv ist Luft. Der Vorsatz muss sich auf die tatsächlichen Voraussetzungen der nicht geringen Menge beziehen (§ 29a Rn. 107); ein Irrtum führt nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zur Anwendung allein des § 29 Abs. 1 BtMG (§ 29a Rn. 115). Fahrlässigkeit ist bei §§ 29a, 30, 30a BtMG mit Ausnahme des § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG nicht strafbar (§ 29a Rn. 113).

VorschriftStrafrahmenFundstelle
§ 29 Abs. 1 Satz 1 BtMGGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 JahrenVor §§ 29 ff. Rn. 35, Rn. 37
§ 29 Abs. 3 BtMG, besonders schwerer Fall1 Jahr bis 15 JahreVor §§ 29 ff. Rn. 35, Rn. 37
§ 29 Abs. 4 BtMG, Fahrlässigkeitbis zu 1 Jahr oder GeldstrafeVor §§ 29 ff. Rn. 37; § 29 Rn. 361
§ 29a Abs. 1 BtMG1 Jahr bis 15 JahreVor §§ 29 ff. Rn. 38; § 29 Rn. 1067
§ 29a Abs. 2 BtMG, minder schwerer Fall3 Monate bis 5 Jahre§ 29a Abs. 2 BtMG
§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, Einfuhr2 Jahre bis 15 JahreVor §§ 29 ff. Rn. 38
§ 30 Abs. 2 BtMG, minder schwerer Fall3 Monate bis 5 Jahre§ 30 Abs. 2 BtMG
§ 30a BtMG5 Jahre bis 15 Jahre, minder schwer 6 Monate bis 10 JahreVor §§ 29 ff. Rn. 38
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 lit. a BtMGGeldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren§ 29 Rn. 1165

Wie es sich bei Tilidin verhält, steht auf der Seite zu Tilidin.

Dieselbe Lücke besteht bei dem Klinikopioid Piritramid, für das der Bundesgerichtshof ebenfalls keine nicht geringe Menge festgelegt hat. Was daraus für die Verteidigung folgt, steht im Beitrag zu Piritramid.

Wenn der Zoll eine Sendung mit Hydromorphon abfängt

Der typische Fall beginnt am Zollamt. Nach § 29 Rn. 673 bedienen sich Schmuggler vielfach der Post, weil das Entdeckungsrisiko für den Lieferanten im Ausland bei falscher Absenderangabe denkbar gering ist. Auslandsbriefe und Paketsendungen unter einem Kilogramm werden auf den Flughäfen durchleuchtet, schwerere Sendungen gehen an die Zollämter. An die Stelle des Kurierrisikos tritt das Risiko des Abholers, und die Einlassung, man habe etwas anderes bestellt, ist häufig schwer zu widerlegen.

Der Versuchsbeginn liegt früh. Mit dem Einwerfen beziehungsweise der Aufgabe des Briefes oder Paketes in Richtung Grenze ist alles geschehen, um bei ungestörtem Fortgang die Einfuhr herbeizuführen (§ 29 Rn. 675; BGH NStZ 2004, 110). Vollendet ist die Einfuhr, wenn die Postsendung die maßgebliche Grenze überschreitet (§ 29 Rn. 676; BGHSt 56, 162); für den Landweg gilt dasselbe, sobald das Rauschgift die Grenze zum deutschen Hoheitsgebiet und zur Geltung des BtMG passiert (§ 29 Rn. 669).

Wichtig ist die Ausnahme in § 29 Rn. 676: Werden die Betäubungsmittel bereits bei einer Zollkontrolle im Ausland entdeckt und sodann im Wege eines polizeilich bewachten Weitertransports nach Deutschland gebracht, liegt eine wesentliche, den Vorsatz ausschließende Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf vor, sodass nur versuchte Einfuhr vorliegt (BGHSt 56, 162). Wer dagegen ein vom Zoll entleertes und mit Rauschgiftimitat gefülltes Päckchen abholt, ist wegen vollendeten Handeltreibens strafbar (BGH NStZ 1994, 441).

Ob der Besteller selbst Einführer ist, entscheidet der Einfluss auf den Transport. Wer überhaupt keinen Einfluss hat und nur darauf wartet, dass andere ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringen, ist wegen Handeltreibens strafbar, aber weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr (§ 29 Rn. 712; BGH NStZ 2013, 401; NStZ 2017, 713). Gleiches gilt bei vereinbarungsgemäßer Übersendung per Paketdienst (BGH BeckRS 2017, 129178). Mittäterschaft setzt Einfluss auf den konkreten Transportweg, auf Zeit und Ort sowie auf die Hilfspersonen voraus (§ 29 Rn. 713). Häufig bleibt eine Anstiftung zur Einfuhr (§ 29 Rn. 734).

Bei Internetbestellungen muss der Tatrichter feststellen, dass der Besteller es für möglich hielt oder erkannt hat, dass er einen Versand aus dem Ausland veranlasst (BGH NStZ-RR 2021, 49). Erreicht die Wirkstoffmenge die nicht geringe Menge, führt § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu einer Mindeststrafe von zwei Jahren, während § 30 Abs. 2 BtMG im minder schweren Fall auf drei Monate bis fünf Jahre senkt (Vor §§ 29 ff. Rn. 38, Rn. 39).

Wenn das Rezept fehlt oder nicht mehr trägt

Viele Verfahren sind keine Schmuggelfälle, sondern Rezeptfälle. Maßstab ist § 13 Abs. 1 BtMG. Erlaubt sind nur Verschreibungen, die der Heilung oder der Linderung im Rahmen ärztlich begründeter Behandlung dienen, nicht Rezepte, die dem Genuss oder dem Betäubungsmittelmissbrauch dienen; diese Grenze zieht die Belieferungspflicht des Apothekers (§ 13 Rn. 51). Der Maßstab der Verschreibung selbst steht in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 BtMG. Der Arzt muss ein Arzt-Patienten-Verhältnis begründen, aufklären, untersuchen und die Indikation prüfen (BtMVV § 2 Rn. 4).

Unbegründet ist die Verschreibung, wenn der Arzt es versäumt, sich durch Untersuchung und Gespräch eine eigene Überzeugung von Bestehen, Art und Schwere des Krankheitszustandes zu bilden (§ 29 Rn. 1136; BGHSt 59, 150). Verschreibt er Betäubungsmittel der Anlage III über das therapeutisch indizierte Maß hinaus, ist dies nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 lit. a BtMG strafbar (BtMVV § 2 Rn. 7), mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren (§ 29 Rn. 1165). Da es für Hydromorphon keine Höchstmenge mehr gibt, verlagert sich der Streit auf die Indikation.

Gibt der Patient Hydromorphon an Dritte weiter, verlässt er den Schutz der Verschreibung. Die Weitergabe ist unerlaubte Abgabe und bei Eigennützigkeit unerlaubtes Handeltreiben; für die Abgabe von Methadon durch den Arzt ohne rechtfertigenden Behandlungsverlauf ist das entschieden (§ 29 Rn. 1151). Auch der Arzt, der eine Take-Home-Verschreibung trotz Kenntnis nicht bestimmungsgemäßen Konsums fortsetzt, ist strafbar (§ 29 Rn. 1152; BGHSt 59, 150).

Für die Substitution ist die Lage eindeutig und wird oft verkannt. § 5 Abs. 6 Satz 1 BtMVV erlaubt als Substitutionsmittel nur ein zugelassenes Arzneimittel ohne Diamorphin, eine Zubereitung von Levomethadon, Methadon oder Buprenorphin oder in begründeten Ausnahmefällen Codein oder Dihydrocodein. Hydromorphon kommt nicht vor, und auch BtMVV § 5 Rn. 43 ff. nennt den Stoff nicht. Die Verschreibung anderer Betäubungsmittel als Substitutionsmittel ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 BtMG in Verbindung mit § 16 Nr. 2 lit. a BtMVV strafbar (BtMVV § 5 Rn. 53); die Richtlinie der Bundesärztekammer bestätigt das in Ziffer 3.3 (BtMVV § 5 Rn. 51).

Beim Take-Home gilt § 5 Abs. 8 BtMVV: Regelfall ist die Sichtvergabe, möglich sind bis zu sieben aufeinanderfolgende Tage und im begründeten Einzelfall bis zu 30 Tage (BtMVV § 5 Rn. 56, Rn. 73, Rn. 77), gekennzeichnet mit S (BtMVV § 5 Rn. 52) und bei der Überlassung zum unmittelbaren Verbrauch zusätzlich mit T (BtMVV § 5 Rn. 85); die 30 Tage gelten nur im Fall des § 5 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BtMVV. Für Hydromorphon spielt das nur mittelbar eine Rolle, nämlich wenn die Akte eine Substitutionsgeschichte enthält.

Wie lange Hydromorphon nachweisbar ist

Wie lange ist Hydromorphon im Blut nachweisbar?

Zu dieser Frage steht in den ausgewerteten Fachquellen keine Zahl. Das ist unbefriedigend, aber es ist die Wahrheit, und eine erfundene Zahl wäre im Verfahren wertlos. Weder Patzak/Fabricius noch Hentschel/König enthalten Angaben zu Halbwertszeit, Nachweiszeiten, Leitmetaboliten oder Darreichungsformen. In Hentschel/König findet sich zu Hydromorphon, Palladon und Jurnista überhaupt kein Treffer.

UntersuchungsmaterialNachweisdauer für HydromorphonIn der Quelle belegt
Blut beziehungsweise Blutserumnicht bekanntnein
Urinnicht bekanntnein
Haarnicht bekanntnein
Leitmetabolitnicht bekanntnein
Analytischer Grenzwert im Blutserumnicht vorgesehen, weil der Stoff in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG fehltja, Anlage zu § 24a StVG

Die genannten Zeiten sind grobe Richtwerte. Wie lange ein Stoff im Einzelfall nachweisbar bleibt, hängt von Dosis, Konsumdauer, Konsumform, Körpergewicht, Stoffwechsel und der Empfindlichkeit des eingesetzten Verfahrens ab. Aus der Tabelle lässt sich kein Freibrief für eine Fahrt ableiten, und ebenso wenig eine Zusage, dass ein Nachweis misslingt.

Die Leerstelle wirkt in beide Richtungen. Niemand kann aus dem Abstand zwischen Einnahme und Blutentnahme ableiten, welche Konzentration zur Tatzeit vorlag, denn eine Rückrechnung ist für Hydromorphon nicht belegt. Umgekehrt braucht die Gegenseite ein Sachverständigengutachten, wenn sie aus einem Messwert eine Konsumhäufigkeit herauslesen will. Das Votum der Grenzwertkommission nennt analytische Grenzwerte ohnehin nur für Morphin, Cocain, Benzoylecgonin, Amfetamin, MDE, MDMA und Metamfetamin (§ 24a Rn. 21a).

Was die Fahrerlaubnisbehörde parallel macht

Das Fahrerlaubnisverfahren läuft neben dem Strafverfahren. § 14 Abs. 1 Satz 1 FeV verpflichtet die Behörde zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens, wenn Tatsachen die Annahme einer Abhängigkeit (Nr. 1), der Einnahme von Betäubungsmitteln (Nr. 2) oder einer missbräuchlichen Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel (Nr. 3) begründen; die Anordnung ist dann zwingend (FeV § 14 Rn. 11; VGH Mannheim NZV 2002, 294). Es müssen aber hinreichend konkrete Verdachtsmomente vorliegen, ein bloßer Verdacht genügt nicht (BVerfG NJW 2002, 2378; VGH München DAR 2018, 100).

Nach Nr. 2 genügt schon die einmalige Einnahme eines Betäubungsmittels (FeV § 14 Rn. 13). § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV erlaubt ein ärztliches Gutachten nach Ermessen bei widerrechtlichem Besitz; dieser muss konkret nachgewiesen sein (FeV § 14 Rn. 17), ein darüber hinausgehender Bezug zum Straßenverkehr ist nicht erforderlich (VGH München NJW 2021, 3408).

Entscheidend ist bei einem verordneten Opioid die richtige Ziffer der Anlage 4 FeV. Nr. 9.1 erfasst die Einnahme von Betäubungsmitteln und verneint die Eignung. Bei Arzneimitteln mit betäubungsmittelhaltigen Wirkstoffen darf die fehlende Fahreignung aber nicht schon aus Nr. 9.1 hergeleitet werden, weil Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 speziellere Anforderungen normieren (StVG § 2 Rn. 51, Rn. 65a; OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543; VGH Mannheim NZV 2013, 261).

Nr. 9.4 verlangt regelmäßig übermäßigen Gebrauch, der häufiger als nur sporadisch vorkommt; der ein- oder mehrmalige Gebrauch genügt nicht (StVG § 2 Rn. 65). Übermäßiger Gebrauch liegt nicht nur bei zu hoher Dosierung vor, sondern auch bei verordnungswidriger Einnahme. Der bloße Besitz psychoaktiv wirkender Arzneimittel reicht für eine Anordnung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 nicht aus (FeV § 14 Rn. 16).

Bei bestimmungsgemäßer Einnahme ist Rechtsgrundlage § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV; § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 FeV sind nur beim Verdacht missbräuchlicher Einnahme einschlägig (StVG § 2 Rn. 65a; VGH Mannheim VRS 129, 95). Zur Abklärung der Leistungseinbußen ist dann nicht ein ärztliches, sondern ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen. Eine Abhängigkeit von einem bestimmungsgemäß eingenommenen Arzneimittel fällt unter Nr. 9.6.2, nicht unter Nr. 9.3, und für die Wiedererlangung gilt nicht Nr. 9.5 (VGH München zfs 2019, 598).

Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.

Für Hydromorphon heißt das: Wer den Stoff auf ärztliche Verordnung in gleichbleibender Dosierung einnimmt, ärztlich begleitet wird und keine Ausfallerscheinungen zeigt, kann einen Ausnahmefall darlegen, wobei die Anforderungen hoch sind (StVG § 2 Rn. 64; VG Oldenburg BA 2019, 424). Nach Nr. 3 Satz 3 der Vorbemerkung kann die Behörde dazu ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen (FeV § 14 Rn. 26).

Hydromorphon am Steuer: Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Die Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG enthält keine Grenzwerte. Sie hat zwei Spalten, berauschende Mittel und Substanzen, und listet Heroin mit Morphin, Morphin mit Morphin, Cocain mit Cocain, Cocain mit Benzoylecgonin, Amfetamin mit Amfetamin, Designer-Amfetamin mit MDA, MDE und MDMA sowie Metamfetamin mit Metamfetamin. Einen gesetzlich festgelegten Grenzwert kennt § 24a Abs. 2 StVG nicht; der analytische Grenzwert ist das Ergebnis verfassungskonformer Auslegung, die Werte von 10 Nanogramm pro Milliliter für Morphin und Cocain, 75 für Benzoylecgonin und 25 für Amfetamin, MDE, MDMA und Metamfetamin sind Empfehlungen der Grenzwertkommission (§ 24a Rn. 21a).

Cannabis steht seit der Novellierung nicht mehr in dieser Anlage, sondern hat mit § 24a Abs. 1a StVG einen eigenen Tatbestand mit 3,5 Nanogramm pro Milliliter Tetrahydrocannabinol im Blutserum (§ 24a Rn. 18e, 18f, Rn. 22a). Ein Stoff, der nicht in der Anlage steht, löst § 24a Abs. 2 StVG nicht aus; dann bleiben nur § 316 StGB beziehungsweise § 315c StGB und der Weg über Anlage 4 FeV. Genau das ist die Lage bei Hydromorphon.

Hinzu kommt § 24a Abs. 4 StVG. Die seit dem 22.8.2024 geltende Medikamentenklausel schließt die Tatbestände der Absätze 1a, 2 Satz 1 und 2a aus, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt (§ 24a Rn. 22). Das Tatgericht muss feststellen, ob ein Arzt das Medikament zur Behandlung einer konkreten Krankheit verordnet hat, und darf dies beim Schweigen des Betroffenen nicht unterstellen (§ 24a Rn. 22b; KG BA 2016, 188). An der bestimmungsgemäßen Einnahme fehlt es, wenn die ärztliche Dosierungsanweisung nicht eingehalten wurde (§ 24a Rn. 22c; OLG Bamberg DAR 2019, 390).

Strafrechtliche Risiken räumt § 24a Abs. 4 StVG nicht aus. Auch wenn die Vorschrift erfüllt ist, hindert dies bei nachgewiesener Fahrunsicherheit keine Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a oder § 316 StGB (§ 24a Rn. 22), und eine Medikamentenklausel kennt § 316 StGB nicht (§ 316 Rn. 62). Eine absolute Fahrunsicherheit gibt es bei Medikamenten und Drogen nicht, weil sich dafür keine Beweisgrenzwerte begründen lassen (§ 316 Rn. 63; BGHSt 44, 219).

Es bleibt die relative Fahrunsicherheit. Voraussetzung sind weitere Beweisanzeichen, wobei Fahrfehlern die größte Bedeutung zukommt; auch sonstige Ausfallerscheinungen im Leistungsverhalten können ausreichen (§ 316 Rn. 64). Je höher die Wirkstoffkonzentration, desto geringer die Anforderungen daran (§ 316 Rn. 65), und eine wissenschaftlich abgesicherte Untergrenze existiert nicht (§ 316 Rn. 66).

Ein Punkt ist bei Opioiden besonders wichtig. Pupillenerweiterung oder Pupillenverengung können für sich allein neben der Wirkstoffkonzentration die Annahme von Fahrunsicherheit nicht rechtfertigen, sondern nur konkrete, darauf beruhende Sehbeeinträchtigungen (§ 316 Rn. 65; BGHSt 44, 219); bei Miosis allein hat die Rechtsprechung Fahrunsicherheit abgelehnt (§ 316 Rn. 67/68). Da die Beispielliste der opioidhaltigen starken Analgetika in § 316 Rn. 62 Hydromorphon nicht nennt, trägt diese Argumentation besonders weit.

Was die MPU nach Hydromorphon verlangt

Was eine medizinisch-psychologische Untersuchung ist, wie ein Urinprogramm oder eine Haaranalyse abläuft, welche Labore zugelassen sind und was § 11 Abs. 8 FeV bedeutet, steht auf meiner Seite zum Abstinenznachweis. Hier steht nur, was für Hydromorphon anders ist: Die Nachweisdauer ist nicht belegt, ein Leitmetabolit ist nicht benannt, ein analytischer Grenzwert existiert nicht, und einschlägig sind Nr. 9.4 beziehungsweise Nr. 9.6.2 der Anlage 4 FeV, nicht Nr. 9.1.

Welche Abstinenzdauer gefordert wird, richtet sich nach der Hypothese, die der Gutachter zugrunde legt. Bei der Hypothese D 3 genügen sechs Monate belegte Abstinenz. Das gilt für den Indikator 1, also riskanten Konsum ohne lange Vorgeschichte; liegt eine jahrelange Vorgeschichte vor, verlangt der Indikator 2 in der Regel ein Jahr. Die Zuordnung zur richtigen Hypothese ist deshalb der eigentliche Kampf im Begutachtungsverfahren.

HypotheseAusgangslagegeforderter Abstinenzzeitraum
D 1.3 N Ind. 8Abhängigkeit, nach stationärer Entwöhnungein Jahr nach Abschluss der Maßnahme
D 1.3 N Ind. 9Abhängigkeit, besonders günstig gelagerte Umständemindestens ein halbes Jahr nach Abschluss
D 1.3 N Ind. 10Abstinenz schon vor der stationären Maßnahme belegtmindestens sechs Monate danach, insgesamt mindestens 15 Monate
D 1.3 N Ind. 11ambulante Rehabilitationinsgesamt mindestens 15 Monate, davon mindestens drei nach Abschluss
D 1.3 N Ind. 12Abstinenz ohne therapeutische Aufarbeitungdeutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate
D 2.5 N Ind. 4fortgeschrittene Problematik, nach Maßnahmeein Jahr nach Abschluss der Maßnahme
D 2.5 N Ind. 6fortgeschrittene Problematik, günstige Umständemindestens ein halbes Jahr
D 2.5 N Ind. 7Abstinenzentschluss schon vor der Maßnahmedrei Monate danach, letzter Konsum mindestens 15 Monate zurück
D 2.5 N Ind. 8letzter Konsum liegt viele Jahre zurück, gestützt durch stabilisierende VeränderungenBelege für mindestens sechs Monate
D 2.5 N Ind. 9ohne therapeutische Unterstützungdeutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate
D 3.6 N Ind. 1Drogengefährdung, riskanter Konsumsechs Monate
D 3.6 N Ind. 2Drogengefährdung, aber jahrelange Vorgeschichtein der Regel ein Jahr
  • D 1 ist die diagnostizierte Abhängigkeit.
  • D 2 die fortgeschrittene Drogenproblematik ohne Abhängigkeitsdiagnose.
  • D 3 die Drogengefährdung, also riskanter Konsum unterhalb der Schwelle von D 2.
  • D 4 betrifft allein Cannabis; für Hydromorphon spielt sie keine Rolle.

Kriterium C.5.2.4 ordnet die Maßnahmen den Hypothesen zu: Für die Hypothesen D 4 bis D 2 ist in der Regel die fahreignungsfördernde Intervention indiziert, eine verkehrspsychologische Maßnahme. Ein Suchttherapeut wird dort nicht verlangt.

Für Hydromorphon folgt daraus: Solange keine Abhängigkeitsdiagnose im Raum steht, also bei D 3 und D 2, brauchen Sie einen Verkehrspsychologen und keinen Suchttherapeuten. Der Suchttherapeut kommt erst bei D 1 ins Spiel, und dort ist die Intervention nur Ergänzung zur Suchttherapie. Wer keines von beidem ist, verkauft Termine.

Parallel laufen die strafrechtlichen Erledigungswege. Bei Konsumdelikten wie Erwerb und Besitz in kleineren Mengen ist in erster Linie an die Einstellungsmöglichkeiten mit oder ohne Auflage zu denken, also an §§ 31a, 29 Abs. 5 BtMG sowie §§ 153, 153a StPO (Vor §§ 29 ff. Rn. 36). Dient die Beschaffung lediglich der Eigenversorgung, wirkt das erheblich strafmildernd (§ 29 Rn. 936; § 29 Rn. 1064). Besteht Abhängigkeit und droht Vollstreckung, ist zusätzlich die Zurückstellung nach § 35 BtMG zu prüfen.

Ein Fall aus meiner Praxis

Ein Mandant, Mitte vierzig, bezog über Jahre Hydromorphon in Retardform gegen Schmerzen nach mehreren Rückenoperationen. Als die Praxis schloss, überbrückte er die Lücke mit einer Bestellung bei einem Versandhändler im Ausland. Das Paket wurde beim Zoll aufgefunden, es folgte eine Durchsuchung, und die Staatsanwaltschaft ging von einer Einfuhr in nicht geringer Menge aus. Der Fall ist in den Einzelheiten verändert.

Mein erster Schritt war nicht die Mengenrechnung, sondern die Frage nach dem Grenzwert. Weil für Hydromorphon weder eine Zahl in der Übersicht des § 29a Rn. 56 steht noch eine Entscheidung im Opioid-Abschnitt existiert, ließ sich die Annahme einer nicht geringen Menge nicht mit einem Verweis begründen. Der zweite Schritt betraf den Vorsatz, denn der Mandant hatte auf einer deutschsprachigen Seite geordert und konnte zur Herkunft nichts sagen (BGH NStZ-RR 2021, 49).

Der dritte Schritt war die Fahrerlaubnis. Die Behörde hatte sofort nach Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV argumentiert; mit StVG § 2 Rn. 65a ließ sich zeigen, dass Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 vorgehen und § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV die richtige Rechtsgrundlage ist.

Was ich für Sie tue

Ich beginne mit der Akte und mit einer einzigen Frage: Woher nimmt die Staatsanwaltschaft ihre Zahl. Bei Hydromorphon gibt es darauf oft keine tragfähige Antwort, und das ändert die Verhandlungslage sofort. Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe, ob überhaupt eine Wirkstoffanalyse und nicht bloß eine Bruttogewichtsangabe vorliegt.

Danach prüfe ich die Grenzwertbildung entlang der Stufen des § 29a Rn. 48 bis 55. Fehlen Einzelmenge, Konsumeinheit und Tagesbedarf, bleibt nur der hilfsweise Vergleich mit verwandten Wirkstoffen, und der gehört in die Hand eines Sachverständigen. Im Rezeptfall sichere ich zuerst die Behandlungsdokumentation; § 13 Abs. 1 BtMG und BtMVV § 2 Rn. 4 und Rn. 7 geben die Prüfpunkte vor.

Parallel übernehme ich das Fahrerlaubnisverfahren und widerspreche Gutachtenanordnungen, die auf Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV gestützt sind, obwohl ein verordnetes Arzneimittel mit Hydromorphon im Raum steht. Fehlerhafte Anordnungen tragen keine Entziehung. Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, verteidigt bundesweit und reist zu Terminen an, auch wenn das Verfahren weit entfernt geführt wird.

Häufige Fragen zu Hydromorphon

Ab welcher Menge wird es ein Verbrechen?

Diese Grenze ist nicht festgelegt. Für Hydromorphon enthält die Grenzwertübersicht in § 29a Rn. 56 keinen Eintrag, und der Opioid-Abschnitt § 29a Rn. 87 bis 98 behandelt den Stoff nicht. Ein Gericht müsste den Grenzwert erst nach § 29a Rn. 48 bis 55 bilden.

Darf mein Arzt mir Hydromorphon verschreiben?

Ja, der Stoff ist verschreibungsfähig. § 2 Abs. 1 BtMVV nimmt nur Alfentanil, Kokain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil von der Verschreibungsfähigkeit aus (BtMVV § 2 Rn. 5). Grenze ist § 13 Abs. 1 BtMG: Die Verschreibung muss der Heilung oder Linderung im Rahmen ärztlich begründeter Behandlung dienen und darf das therapeutisch indizierte Maß nicht überschreiten (BtMVV § 2 Rn. 7).

Gibt es eine Höchstmenge pro Rezept?

Nein, seit dem 15.3.2023 nicht mehr. Die Verordnung vom 15.3.2023 (BGBl. I Nr. 70) hat die Beschränkung der Verschreibungsmenge in den §§ 2 und 4 BtMVV gestrichen und die Kennzeichnung mit dem Buchstaben A entbehrlich gemacht (Vor BtMVV Rn. 7b).

Bekomme ich ein Bußgeld, wenn Hydromorphon im Blut gefunden wird?

Nach § 24a Abs. 2 StVG nicht. Die Anlage zu dieser Vorschrift nennt nur Heroin, Morphin, Cocain, Benzoylecgonin, Amfetamin, MDA, MDE, MDMA und Metamfetamin. Hydromorphon fehlt dort, sodass der Tatbestand nicht verwirklicht werden kann. Es bleiben § 316 StGB bei relativer Fahrunsicherheit und das Fahrerlaubnisverfahren.

Kann ich mit Hydromorphon substituiert werden?

Nein, Hydromorphon ist kein zugelassenes Substitutionsmittel. § 5 Abs. 6 Satz 1 BtMVV erlaubt nur ein zugelassenes Arzneimittel ohne Diamorphin, Levomethadon, Methadon, Buprenorphin und in begründeten Ausnahmefällen Codein oder Dihydrocodein. Die Verschreibung anderer Betäubungsmittel als Substitutionsmittel ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 BtMG in Verbindung mit § 16 Nr. 2 lit. a BtMVV strafbar (BtMVV § 5 Rn. 53).

Wie lange bleibt der Stoff nachweisbar?

Dazu kann ich keine Zahl nennen, weil die ausgewerteten Fachquellen keine enthalten. Weder Patzak/Fabricius noch Hentschel/König geben Nachweiszeiten, Halbwertszeiten oder einen Leitmetaboliten für Hydromorphon an. Jede Zahl, die Sie im Internet zu Hydromorphon finden, ist für ein Verfahren wertlos, solange sie nicht von einem Sachverständigen für Ihren Fall begründet wird.

Verliere ich die Fahrerlaubnis, obwohl Hydromorphon verordnet ist?

Nicht allein wegen der Einnahme. Bei betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln darf die fehlende Fahreignung nicht aus Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV hergeleitet werden, weil Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 speziellere Anforderungen normieren (StVG § 2 Rn. 65a). Nr. 9.4 verlangt regelmäßig übermäßigen Gebrauch; einmaliger Gebrauch genügt nicht (StVG § 2 Rn. 65).

Gesetzestexte und Quellen

Maßgeblich sind das BtMG mit den Anlagen I bis III, die BtMVV, die FeV mit der Anlage 4, das StVG mit § 24a und der Anlage zu dessen Absatz 2 sowie § 316 StGB. Der für Verschreibungen zentrale Normtext ist § 13 BtMG.

Die Kommentarstellen stammen aus Patzak/Fabricius, BtMG, und aus Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht. Zu Hydromorphon selbst sind dort nur Stoffe Rn. 237 und Stoffe Rn. 667 einschlägig; in Hentschel/König fehlt der Stoff vollständig. Die Hypothesen D 1 bis D 4 und das Kriterium C.5.2.4 entstammen den Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung. Angaben zu Nachweiszeiten, Halbwertszeit, Leitmetaboliten, Darreichungsformen und Missbrauchsformen von Hydromorphon enthalten die Quellen nicht und bleiben deshalb offen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn gegen Sie wegen Hydromorphon ermittelt wird, wenn ein Paket beim Zoll liegt oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde ein Gutachten fordert, rufen Sie an, bevor Sie etwas zur Sache sagen. Sie erreichen mich unter 0421 1649 1649 oder per E-Mail an kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, und ich verteidige bundesweit.

Bringen Sie mit, was Sie haben: die Vorladung oder den Durchsuchungsbeschluss, das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, die Rezepte und die Namen der behandelnden Ärzte. Je früher die Verteidigung bei Hydromorphon einsetzt, desto eher lässt sich die Frage nach dem fehlenden Grenzwert noch im Ermittlungsverfahren klären.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen