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Schlafmohn, Mohnkapseln und Mohnsamen: was erlaubt ist und was nicht
Schlafmohn ist der seltene Fall, in dem dieselbe Pflanze zugleich Lebensmittelzutat, Dekorationsware und Betäubungsmittel ist. Die Pflanzen und Pflanzenteile stehen in Anlage III zum BtMG, die Samen sind davon ausdrücklich ausgenommen, und der Anbau ist auch zu Zierzwecken erlaubnispflichtig. Zwischen diesen drei Sätzen liegt der ganze Unterschied zwischen Straffreiheit und einem Verfahren wegen unerlaubten Anbaus.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren. Die Fälle, die mich zu Schlafmohn erreichen, haben fast immer denselben Ausgangspunkt: eine Sendung getrockneter Mohnkapseln, ein Beet im Garten oder ein Morphinbefund nach einem Stück Mohnkuchen. Welcher davon ein Problem ist und welcher nicht, lässt sich schon an den Unterlagen klären.
Kurz gefasst: der Samen ist frei, die Pflanze nicht
Mohnsamen sind in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen und dürfen frei gehandelt werden. Pflanzen und Pflanzenteile des Schlafmohns sind dagegen Betäubungsmittel, und ihr Anbau ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erlaubnispflichtig, auch wenn er allein Zierzwecken dient.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Pflanzen und Pflanzenteile des Schlafmohns, Papaver somniferum, und der Unterart Papaver setigerum stehen in Anlage III zum BtMG und sind damit verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel.
- Die Samen des Schlafmohns sind an dieser Position ausdrücklich von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen; ihr Handel ist erlaubnisfrei und straflos.
- Der Anbau ist dagegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erlaubnispflichtig, und zwar auch dann, wenn er allein Zierzwecken dient; die Erlaubnis erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
- Getrocknete Schlafmohnkapseln enthalten durchschnittlich ein bis anderthalb Prozent Morphin; das Aufkochen zu Mohntee ist ein Zubereiten im Sinne des § 2 BtMG (BGH StV 1987, 250).
- Die nicht geringe Menge des Morphinhydrochlorids in Schlafmohnkapseln hat der Bundesgerichtshof auf 70 Gramm festgesetzt (BGH BeckRS 2016, 21431).
- Mohnbackwaren dürfen ohne Erlaubnis verkauft und verzehrt werden; sie können aber einen Drogentest positiv ausfallen lassen, weil Mohnsamen Morphin, Codein, Noscapin und Papaverin enthalten.
- Klatschmohn, Papaver rhoeas, unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz nicht; beim Ziermohn Papaver bracteatum sind die Samen nach Anlage II ausgenommen.
Was in diesem Beitrag steht
- Was Schlafmohn ist und in welchen Formen er auftritt
- Anlage III und die drei Ausnahmen
- Mohnsamen, Mohnbrötchen und der positive Drogentest
- Der Anbau ist erlaubnispflichtig, auch im Blumenbeet
- Mohnkapseln, Mohntee und das Zubereiten
- Die nicht geringe Menge bei Schlafmohnkapseln
- Wenn der Zoll die Sendung zieht
- Führerschein: der Morphinbefund und seine Erklärung
- Was die Begutachtung verlangt
- Ein Fall aus meiner Praxis
- Verwandte Beiträge
- Häufige Fragen zu Schlafmohn
- Gesetzestexte und Fundstellen
Was Schlafmohn ist und in welchen Formen er auftritt
Papaver somniferum ist eine Pflanzenart aus der Familie der Mohngewächse. Aus den Kapseln wird das Rohopium gewonnen, und in denselben Kapseln stecken dieselben Bestandteile wie im Opium, nur in deutlich geringeren Mengen.
Die Art tritt in zwei Formen auf: als rot oder violett blühender Schüttmohn mit schwarzen Samen, dessen Kapseln aufspringen und die Samen ausschütten, und als weiß blühender Schließmohn mit weißen Samen und geschlossenen Kapseln. In vielen Ländern wird Schlafmohn legal als Ölpflanze kultiviert und dann Ölmohn genannt.
Für Verfahren in Deutschland sind drei Erscheinungsformen wichtig, und sie werden rechtlich völlig unterschiedlich behandelt: der Samen, die lebende oder getrocknete Pflanze samt Kapseln und die daraus gewonnenen Zubereitungen. Wer diese drei Formen nicht auseinanderhält, kommt bei der Bewertung eines Vorgangs zwangsläufig zum falschen Ergebnis.
Nicht zu verwechseln ist Schlafmohn mit Klatschmohn. Der in Deutschland vielfach anzutreffende Klatschmohn ist Papaver rhoeas und dem Betäubungsmittelgesetz nicht unterstellt. Wer Klatschmohn im Garten hat, hat kein Betäubungsmittel im Garten.
Anlage III und die drei Ausnahmen
Die Pflanzen und Pflanzenteile der Art Papaver somniferum und der Unterart Papaver setigerum sind in Anlage III zum BtMG aufgenommen. Auf diese Position folgen drei Spiegelstriche mit Ausnahmen, und genau dort entscheidet sich der Einzelfall.
Zierzwecke bei höchstens 0,02 Prozent Morphin
Dient der Verkehr mit Schlafmohnpflanzen Zierzwecken und übersteigt der Morphingehalt der getrockneten Pflanzen nicht 0,02 Prozent, finden die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften keine Anwendung. Entmorphinisierte Schlafmohnkapseln werden deshalb in großem Umfang von Friedhofsgärtnereien als Kranzgarnituren verwendet und verkauft.
Diese Ausnahme hat eine Rückausnahme, die in der Praxis ständig übersehen wird: Auf die Einfuhr, die Ausfuhr, die Durchfuhr und den Anbau bleiben die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes anwendbar. Wer entmorphinisierte Kapseln aus dem Ausland bezieht, bewegt sich also wieder im strafrechtlich erheblichen Bereich.
Homöopathische Zubereitungen
Ausgenommen sind ferner Zubereitungen, die nach einer im homöopathischen Teil des Arzneibuches beschriebenen Verfahrenstechnik hergestellt sind. Diese Ausnahme war der Grund dafür, Papaver somniferum aus Anlage II in Anlage III zu überführen, um die Verschreibung solcher Zubereitungen zu ermöglichen.
Zubereitungen bis 0,015 Prozent Morphin
Die dritte Ausnahme betrifft Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,015 Prozent Morphin, berechnet als Base, enthalten. Enthält die Zubereitung daneben einen anderen Stoff der Anlagen, greift die Ausnahme nicht, und zwar unabhängig vom Morphingehalt.
| Form | Einordnung | Rückausnahme |
|---|---|---|
| Samen des Schlafmohns | ausgenommen, erlaubnisfrei | keine |
| Pflanzen zu Zierzwecken, höchstens 0,02 Prozent Morphin | ausgenommen | Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr und Anbau bleiben erfasst |
| Homöopathische Zubereitung nach Arzneibuch | ausgenommen | keine |
| Zubereitung bis 0,015 Prozent Morphin | ausgenommen | nur ohne weiteren Stoff der Anlagen I bis III |
| Getrocknete Kapseln mit üblichem Morphingehalt | Anlage III, erfasst | keine |
Mohnsamen, Mohnbrötchen und der positive Drogentest
Die Samen des Schlafmohns sind bei der Position Papaver somniferum in Anlage III ausdrücklich von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen. Der in großen Mengen gehandelte Samen unterliegt als Lebensmittelzutat keinerlei Handelsbeschränkungen, und der Handel damit bedarf keiner Erlaubnis.
Mohnbrötchen, Mohnzopf, Mohnkuchen, Mohngebäck, Mohntorte und Mohndessert dürfen deshalb ohne Erlaubnis verkauft, erworben, verarbeitet und gegessen werden. Schlafmohnsamen enthalten etwa 0,003 Prozent Morphin; ihr Hauptbestandteil ist fettes Öl.
Praktisch bedeutsam wird das bei Drogentests. Mohnsamen enthalten eine Reihe von Opiatalkaloiden, unter anderem Morphin, Codein, Noscapin und Papaverin. Ein Urintest kann nach dem Verzehr von Mohngebäck deshalb positiv ausfallen. In Haftanstalten ist der Konsum von Mohnbackwaren teilweise untersagt, weil sich positive Urinkontrollen sonst nicht mehr eindeutig deuten lassen.
Für den Straßenverkehr ist der Einwand allerdings schwächer, als er klingt. Der für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG maßgebliche analytische Grenzwert von zehn Nanogramm Morphin je Milliliter Blutserum lässt sich nur durch den Verzehr unrealistisch großer Mengen an Mohnsamen oder Mohnkuchen erreichen (Eisenmenger NZV 2006, 24, 26). Wer sich allein darauf stützt, verliert den Einwand regelmäßig im Gutachten.
Im Verfahren ist das trotzdem kein toter Punkt. Entscheidend ist, welcher Wert gemessen wurde und ob daneben Codein und die typischen Begleitalkaloide gefunden wurden. Ein Befund im Bereich des Grenzwerts mit Begleitstoffen verlangt eine andere Erklärung als ein Vielfaches davon.
Der Anbau ist erlaubnispflichtig, auch im Blumenbeet
Mit dem Anbau beginnt der strafrechtlich erhebliche Bereich, und zwar unabhängig davon, ob Mohnblumen oder Opium gewonnen werden sollen. Das Aussäen und Anbauen von Schlafmohn ohne Erlaubnis ist strafbar, auch wenn es allein Zierzwecken dient.
Die Erlaubnis erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Sie gilt für jeden gleichermaßen: ob Gärtnerei, Landwirtschaft, Forschung oder Privathaushalt, wer Papaver somniferum anbaut, braucht sie.
Historisch ist das jünger, als viele annehmen. Erst mit der achten Gleichstellungsverordnung von 1978 wurde der Anbau von Papaver bracteatum und Papaver somniferum erlaubnispflichtig; strafbar ist das Fehlen der Erlaubnis seit dem Inkrafttreten des neuen Betäubungsmittelgesetzes im Januar 1982.
Für den Ziermohn Papaver bracteatum gilt eine eigene Linie: Sein Anbau bleibt strafbar, soweit er nicht Zierzwecken dient. Die Samen des Ziermohns sind nach Anlage II vom Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes ausgenommen.
Der unerlaubte Anbau erfüllt § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG mit einem Strafrahmen von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Angebaut ist bereits mit dem Ausbringen der Samen zum Zweck der Gewinnung, nicht erst mit der Ernte. Wer ein Beet mit Schlafmohn anlegt, verwirklicht den Tatbestand also schon im Frühjahr.
Mohnkapseln, Mohntee und das Zubereiten
Getrocknete Schlafmohnkapseln enthalten neben weiteren Alkaloiden durchschnittlich ein bis anderthalb Prozent Morphin. Das ist deutlich weniger als in Opium, reicht aber für eine Wirkung aus, und genau daran knüpfen die Verfahren an, die mich zu diesem Thema erreichen.
Bekannt geworden ist der Handel mit getrockneten Mohnkapseln, nachdem sich herumgesprochen hatte, dass sie aufgekocht und der morphinhaltige Sud getrunken wird. Etwa vier Kapseln ergeben ein Getränk mit rund 15 Milligramm Morphinbase (Geschwinde, Rauschdrogen, Rn. 2192). Morphinvergiftungen hat es dabei gegeben.
Rechtlich ist dieses Aufkochen kein Nebenvorgang. Das Aufkochen von Mohnkapseln zu Opiumsuppe oder zu morphinhaltigem Mohntee ist ein Zubereiten im Sinne des § 2 BtMG (BGH StV 1987, 250). Damit tritt zum Besitz eine eigene Tathandlung hinzu.
Der Bundesgerichtshof hat Wirkung und Gefährlichkeit von Schlafmohnkapseln ausführlich beschrieben (BGH BeckRS 2016, 21431). Der Konsum wirkt entspannend, euphorisierend und tendenziell schlaffördernd; eine Abhängigkeit entwickelt sich langsamer als bei anderen Konsumformen, und organische Schäden verursacht der Konsum nicht.
Die akute Gefahr liegt in der Atemdepression. Atemdepressive Effekte wurden bereits bei Kapselmengen mit 200 bis 250 Milligramm Morphinhydrochlorid berichtet, auch wenn das eine tödliche Dosis noch nicht erreicht. Weil der Wirkstoffgehalt getrockneter Kapseln stark schwankt, kommt es bei gleichen Mengen gemahlener Kapseln leichter zu Fehldosierungen.
Für die rechtliche Bewertung wichtig ist der letzte Teil dieser Ausführungen: Schlafmohnkapseln sind ohne aufwendige Verarbeitung nur zur oralen Aufnahme geeignet, und die Bioverfügbarkeit liegt bei etwa zwanzig Prozent. Nur etwa ein Fünftel des Wirkstoffs erreicht nach der Passage von Darm und Leber den Wirkort.
Die nicht geringe Menge bei Schlafmohnkapseln
Aus dieser geringen Bioverfügbarkeit folgt ein eigener Grenzwert, der deutlich über dem für Morphinzubereitungen liegt. Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge des Morphinhydrochlorids in Schlafmohnkapseln auf 70 Gramm festgesetzt (BGH BeckRS 2016, 21431).
Ausgangspunkt war der Grenzwert für intravenös zugeführtes Morphinhydrochlorid in Zubereitungen. Diesen hat der Bundesgerichtshof verdoppelt, um die geringere Gefährlichkeit der oralen Aufnahme auszugleichen, und ein weiteres Mal mit dem Faktor zehn beaufschlagt, um die geringe Bioverfügbarkeit bei Schlafmohnkapseln zu erfassen.
Die Einzelheiten zu den Grenzwerten des Morphins und zu ihrer Herleitung habe ich auf der Seite zu Morphin und Morphinsulfat dargestellt; dort steht auch der Vergleich zu Morphinzubereitungen.
Für die Verteidigung folgt daraus eine klare Rechenreihenfolge. Zuerst ist zu klären, ob überhaupt Kapselmaterial vorliegt oder bereits eine Zubereitung. Danach ist der Morphingehalt zu bestimmen und auf Hydrochlorid umzurechnen. Erst dann lässt sich sagen, welcher der beiden Grenzwerte gilt. Eine Verwechslung an dieser Stelle verschiebt das Ergebnis um mehr als das Zehnfache.
Wenn der Zoll die Sendung zieht
Getrocknete Mohnkapseln kommen regelmäßig als Dekorationsware über die Grenze, oft aus osteuropäischen Ländern und oft in größeren Gebinden. Der Zoll zieht solche Sendungen, weil sich die Kapseln äußerlich nicht ansehen lässt, ob sie entmorphinisiert sind.
Hier greift die Rückausnahme des ersten Spiegelstrichs: Selbst wenn die Kapseln Zierzwecken dienen und unter 0,02 Prozent Morphin liegen, bleiben die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes auf Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr anwendbar. Der Einwand, es handele sich um Dekoration, trägt an der Grenze also gerade nicht.
Neben dem Betäubungsmittelgesetz steht der Bannbruch nach § 372 Abs. 1 AO. Er bleibt über die Klausel des § 372 Abs. 2 AO hinter der Androhung von Strafe oder Geldbuße in spezialgesetzlichen Vorschriften zurück; für das Betäubungsmittelrecht hat der Bundesgerichtshof das früh entschieden (BGH StV 1981, 277).
Die Kontrolle selbst beruht auf dem Zollverwaltungsgesetz. Postdienstleister und Expressdienste legen Sendungen nach § 5 Abs. 1 ZollVG vor, wenn ein Verdacht auf einen Verstoß gegen ein Einfuhrverbot besteht; geöffnet und geprüft werden sie nach § 10 Abs. 4a Satz 2 ZollVG.
Der erste Arbeitsschritt ist deshalb immer die Analyse: Wie hoch ist der Morphingehalt der sichergestellten Kapseln, und wie viele Kapseln waren es? Beides steht nicht im Anhörungsschreiben, sondern erst im Gutachten.
Führerschein: der Morphinbefund und seine Erklärung
Ein Morphinbefund im Blut führt nicht nur in das Bußgeldverfahren, sondern regelmäßig auch zur Fahrerlaubnisbehörde. Beide Verfahren laufen getrennt und nach eigenen Maßstäben.
Im Bußgeldverfahren geht es um § 24a Abs. 2 StVG. Morphin steht in der Anlage zu dieser Vorschrift; maßgeblich ist der analytische Grenzwert von zehn Nanogramm je Milliliter Blutserum. Die Blutentnahme richtet sich nach § 81a StPO.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft daneben die Eignung. Bei Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes genügt nach Nummer 9.1 der Anlage 4 zur FeV bereits die nachgewiesene Einnahme, um die Eignung zu verneinen; die Entziehung folgt aus § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV. Ein Ermessen hat die Behörde dabei nicht.
Anders liegt es, wenn das Morphin aus einem ärztlich verordneten Arzneimittel stammt. Dann dürfen die Nummern 9.1 und 9.2.1 der Anlage 4 nicht herangezogen werden; vorrangig sind die Nummern 9.4 für die missbräuchliche Einnahme und 9.6.2 für Leistungseinbußen. Rechtsgrundlage der Anordnung ist dann § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, und abzuklären sind Leistungseinbußen durch eine medizinisch-psychologische, nicht durch eine bloß ärztliche Begutachtung.
Für den Mohnkuchen gilt das alles nur eingeschränkt. Weil der Grenzwert nach dem Stand der Literatur mit realistischen Verzehrmengen nicht erreicht wird, trägt der Einwand im Bußgeldverfahren selten allein. Gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde ist er dagegen ein Gesichtspunkt, wenn der gemessene Wert niedrig ist und die übrigen Umstände zu einer einmaligen Aufnahme passen.
Was die Begutachtung verlangt
Fordert die Behörde ein Gutachten an, entscheidet die Fragestellung über die Rechtmäßigkeit der Anordnung. Nach § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV legt die Behörde fest, welche Fragen aufgrund der Eignungszweifel zu klären sind, und sie muss dem Betroffenen mitteilen, worauf sich die Begutachtung erstreckt.
Ist die Anordnung rechtswidrig, darf aus der Nichtbeibringung nicht nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung geschlossen werden. Das ist der erste Prüfungspunkt, nicht der letzte.
Verlangt wird bei Opiatbefunden regelmäßig ein Abstinenznachweis. Welcher Zeitraum zu belegen ist, richtet sich nach der Hypothese, die die Begutachtungsstelle zugrunde legt; die vollständige Übersicht habe ich auf der Seite zum Abstinenznachweis zusammengestellt.
Wichtig für Mohnfälle: Ein Abstinenzprogramm, das Morphin erfasst, schlägt bei Mohngebäck an. Wer sich in einem laufenden Kontrollprogramm befindet, sollte Mohnbackwaren meiden, und zwar unabhängig davon, wie die rechtliche Bewertung im Bußgeldverfahren ausfällt.
Ein Fall aus meiner Praxis
Der Fall ist in Einzelheiten abgewandelt, Namen und Orte sind weggelassen.
Ein Mandant bestellt in einem osteuropäischen Onlineshop 3 Kilogramm getrocknete Mohnkapseln, angeboten als Trockenblumen für die Floristik. Der Zoll zieht die Sendung, es folgt ein Anhörungsschreiben wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Mein Mandant wollte sofort erklären, es handele sich um Dekoration. Das wäre der falsche erste Schritt gewesen: Die Ausnahme für Zierzwecke gilt nach dem ersten Spiegelstrich der Anlage III gerade nicht für die Einfuhr. Die Zweckbestimmung hätte den Vorwurf also nicht ausgeräumt, wohl aber den Besitz offengelegt.
Entscheidend war die Analyse. Das Gutachten wies einen Morphingehalt von 0,4 Prozent aus, also deutlich unter dem üblichen Wert getrockneter Kapseln. Bei 3 Kilogramm ergab das rund 12 Gramm Morphin, umgerechnet auf Hydrochlorid weit unterhalb der Schwelle von 70 Gramm, die der Bundesgerichtshof für Schlafmohnkapseln angesetzt hat.
Damit war der Verbrechenstatbestand der Einfuhr in nicht geringer Menge vom Tisch, und es blieb beim Vergehen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Vorgelegt haben wir außerdem die Shop-Beschreibung, die Rechnung und Lichtbilder der Ware im unverarbeiteten Zustand.
Das Verfahren wurde nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage eingestellt. Die Kapseln blieben eingezogen. Der Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen lag hier allein in einer Zahl aus dem Gutachten, und die stand im ersten Schreiben nicht drin.
Der Fall ist anonymisiert; Namen, Orte und Mengen sind verändert.
Verwandte Beiträge
Der Schlafmohn berührt mehrere Themen, die ich an anderer Stelle ausführlich behandelt habe.
- Morphin und Morphinsulfat zu den Grenzwerten und zur Umrechnung auf Hydrochlorid.
- Die Anlagen zum BtMG dazu, wie Spiegelstriche und Ausnahmen gelesen werden.
- Anbau von Betäubungsmitteln zu der Frage, wann ein Anbau beginnt.
- Die nicht geringe Menge zur Systematik der Grenzwerte.
- Der Abstinenznachweis zu den Zeiträumen, die die Begutachtungsstelle verlangt.
- Der Anhörungsbogen vom Zoll zu dem Schreiben, mit dem diese Verfahren beginnen.
Häufige Fragen zu Schlafmohn
Darf ich Schlafmohnsamen kaufen?
Ja. Die Samen sind bei der Position Papaver somniferum in Anlage III ausdrücklich von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen. Ihr Handel ist erlaubnisfrei und straflos, auch in großen Mengen.
Darf ich die gekauften Samen aussäen?
Nein, jedenfalls nicht ohne Erlaubnis. Mit dem Aussäen beginnt der Anbau, und der ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG erlaubnispflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Pflanzen allein als Blumen gedacht sind.
Macht es einen Unterschied, ob ich Zierpflanzen oder Opium will?
Für den Anbau nicht. Der strafrechtlich erhebliche Bereich beginnt mit dem Anbau, ganz gleich ob damit Mohnblumen oder Opium gewonnen werden sollen. Für die Strafzumessung ist der Zweck dagegen erheblich.
Sind getrocknete Mohnkapseln aus dem Blumenladen erlaubt?
Dienen sie Zierzwecken und liegt der Morphingehalt der getrockneten Pflanzen bei höchstens 0,02 Prozent, finden die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften im Inland keine Anwendung. Für Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr und Anbau bleiben sie dagegen anwendbar.
Kann ein Mohnbrötchen einen Drogentest auslösen?
Ja, das ist möglich. Mohnsamen enthalten Opiatalkaloide wie Morphin, Codein, Noscapin und Papaverin, und Urintests können darauf anschlagen. In Haftanstalten ist der Verzehr von Mohnbackwaren deshalb teilweise untersagt.
Rettet mich der Mohnkuchen bei einer Verkehrskontrolle?
In aller Regel nicht. Der analytische Grenzwert von zehn Nanogramm Morphin je Milliliter Blutserum lässt sich nach dem Stand der Literatur nur durch unrealistisch große Verzehrmengen erreichen. Sinnvoll ist der Einwand nur bei niedrigen Messwerten und passenden Begleitumständen.
Ab welcher Menge wird es ein Verbrechen?
Bei Schlafmohnkapseln liegt die nicht geringe Menge des Morphinhydrochlorids bei 70 Gramm. Dieser Wert liegt deutlich über dem für Morphinzubereitungen, weil die orale Aufnahme weniger gefährlich ist und die Bioverfügbarkeit bei Kapseln nur etwa zwanzig Prozent beträgt.
Ist das Aufkochen von Kapseln strafbar?
Das Aufkochen zu Mohntee ist ein Zubereiten im Sinne des § 2 BtMG. Es tritt damit als eigene Tathandlung neben den Besitz, und es verändert zugleich die Einordnung des Materials.
Gesetzestexte und Fundstellen
- Betäubungsmittelgesetz: § 1 Abs. 1 BtMG · § 2 BtMG · § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG · § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG · § 29 Abs. 5 BtMG · § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG · § 31a BtMG · Anlage II und Anlage III zum BtMG
- Verfahren und Zoll: § 81a StPO · § 153a StPO · § 170 Abs. 2 StPO · § 372 Abs. 1 AO · § 372 Abs. 2 AO · § 5 Abs. 1 ZollVG · § 10 Abs. 4a Satz 2 ZollVG
- Fahrerlaubnisrecht: § 3 Abs. 1 StVG · § 24a Abs. 2 StVG · § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV · § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV · § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV · § 46 Abs. 1 FeV · Anlage 4 zur FeV, Nummern 9.1, 9.2.1, 9.4 und 9.6.2
Den amtlichen Wortlaut der Anlage III zum BtMG veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de.
Zur Wirkung und Gefährlichkeit von Schlafmohnkapseln sowie zum Grenzwert von 70 Gramm BGH BeckRS 2016, 21431; zum Aufkochen von Mohnkapseln als Zubereiten BGH StV 1987, 250; zum Grenzwert bei Morphinzubereitungen BGHSt 35, 179 = NStZ 1988, 462; zum Zurücktreten des Bannbruchs BGH StV 1981, 277.
Zur Frage, welche Mengen an Mohnsamen oder Mohnkuchen erforderlich wären, um den Grenzwert des § 24a StVG zu erreichen, Eisenmenger NZV 2006, 24, 26; zur Wirkstoffmenge im Mohntee Geschwinde, Rauschdrogen, Rn. 2192.
Grundlage ist Körner/Patzak/Fabricius/Huth zum Betäubungsmittelgesetz in der 11. Auflage 2024.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ist eine Sendung mit Mohnkapseln aufgefallen oder steht ein Morphinbefund im Raum, sehe ich mir die Sache ohne Kosten an. Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren.
Bei Schlafmohn entscheidet eine einzige Zahl: der Morphingehalt im Gutachten. Von ihm hängt ab, ob es bei einem Vergehen bleibt oder ob die Schwelle von 70 Gramm Morphinhydrochlorid erreicht ist. Diese Zahl steht nicht im Anhörungsschreiben.
Senden Sie mir das Schreiben des Zolls oder der Staatsanwaltschaft zu, bei einer Blutprobe auch das toxikologische Gutachten. Eine Erklärung zum Verwendungszweck sollte erst danach abgegeben werden, weil sie den Besitz offenlegt, ohne den Vorwurf auszuräumen.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.