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Ist 4-FA legal? 6 wichtige Fakten zur Rechtslage
Kaum ein Stoff wird so beharrlich für erlaubt gehalten wie das fluorierte Amphetamin. Es wird als Research Chemical angeboten, als Legal High beworben und mit der Behauptung verkauft, es sei ja nicht Amphetamin. Rechtlich trifft davon nichts zu: 4-FA legal zu beziehen ist in Deutschland seit 2012 ausgeschlossen.
Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger und bearbeite seit fünfzehn Jahren ausschließlich Verfahren aus dem Bereich Drogen und Recht. Hier steht, seit wann 4-FA dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, wo der Grenzwert liegt, welche Fluor-Verwandten anders eingeordnet sind und was aus einer abgefangenen Postsendung folgt, strafrechtlich und für den Führerschein.
Kurz gefasst: 4-FA legal gibt es seit 2012 nicht mehr
4-Fluoramfetamin steht in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz, unterstellt durch die 26. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung vom 20. Juli 2012. Anlage I bedeutet: nicht verkehrsfähig, kein Rezept, keine Ausnahme für kleine Mengen, keine ausgenommene Zubereitung.
Wer 4-FA legal beziehen will, hat in Deutschland keinen Weg dazu. Die drei Angaben, auf die es im Verfahren ankommt:
- Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nach § 29 Abs. 1 BtMG; bei der Einfuhr derselbe Rahmen, in minder schweren Fällen bis zu zwei Jahren.
- Nicht geringe Menge 15 Gramm, festgelegt vom Bundesgerichtshof (BGH BeckRS 2022, 8755). Darüber greift § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr, bei der Einfuhr § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit zwei Jahren.
- Fahrerlaubnis 4-FA ist Betäubungsmittel im Sinne des BtMG. Damit greift Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV in ihrer strengsten Form.
Das Wichtigste in Kürze
- 4-Fluoramfetamin steht seit der 26. BtMÄndVO vom 20.7.2012 in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz und ist damit nicht verkehrsfähig.
- Anlage I kennt kein Rezept, keine Ausnahme für kleine Mengen und keine ausgenommene Zubereitung.
- Der Strafrahmen beträgt nach § 29 Abs. 1 BtMG Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, bei der Einfuhr derselbe Rahmen und in minder schweren Fällen bis zu zwei Jahren.
- Die nicht geringe Menge von 4-FA liegt bei 15 Gramm (BGH BeckRS 2022, 8755); darüber greift § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr und bei der Einfuhr § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit zwei Jahren.
- Die Fluor-Verwandten sind unterschiedlich eingeordnet: 4-FMA steht in Anlage II, 2-FMA und 3-FMA in Anlage I, und für 2-FMA und 4-FMA hat der Bundesgerichtshof im Vergleich zu Amphetamin je 10 Gramm der Base angesetzt (BGH BeckRS 2022, 41546).
- Bei Amphetamin liegt die nicht geringe Menge seit BGHSt 33, 169 bei 10 Gramm Amphetaminbase, gerechnet als 200 Dosen zu je 50 Milligramm Wirkstoff.
- Amphetaminsulfat enthält 73 Gewichtsprozent Amphetaminbase; orientiert sich ein Gericht am höheren Sulfatgehalt, ist das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben (BGH NStZ-RR 2013, 81).
- Der nachgewiesene Konsum löst Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung in ihrer strengsten Form aus.
Was in diesem Beitrag steht
- Kurz gefasst: 4-FA legal gibt es seit 2012 nicht mehr
- Das Wichtigste in Kürze
- Was 4-FA ist: ein Fluoratom, das alles ändert
- 4-FA legal, die Verwandten aber nicht? Die Fluor-Familie im Überblick
- Der Grenzwert von 15 Gramm: und warum er über dem von Amphetamin liegt
- Wenn der Zoll die Sendung zieht
- Einstellungschancen
- 4-FA und § 24a StVG: der Bußgeldtatbestand greift nicht
- Wie lange 4-FA und seine Metaboliten nachweisbar sind
- 4-FA legal war es nie: und das Fahrerlaubnisverfahren läuft eigenständig
- Was die MPU nach einem 4-FA-Verfahren verlangt
- Typische Fehler
- Ein Fall aus meiner Praxis
- Häufige Fragen
- Gesetzestexte und weiterführende Quellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Was 4-FA ist: ein Fluoratom, das alles ändert
4-Fluoramfetamin besitzt gegenüber Amphetamin ein zusätzliches Fluoratom am Phenylring. Vertrieben wird es unter den Namen „Flux“, „Xenon“ oder „Explosion2“, in Pulverform oder als Kristalle von weißer bis gelblicher Farbe, teils auch als Tablette (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 320).
Der Sinn solcher Abwandlungen ist chemisch beschrieben: Das Hinzufügen eines Fluoratoms soll die Fettlöslichkeit und die Fähigkeit zur Überwindung der Blut-Hirn-Schranke erhöhen (BR-Drs. 490/14, 11). Durch den Austausch eines Atoms entstehen Substanzen, die sich in ihrer Wirkung nur unwesentlich von der Stammsubstanz unterscheiden. Beabsichtigt sind ein anderer Wirkeintritt oder eine andere Wirkdauer, nicht ein anderes Wirkprinzip.
Die Gefährlichkeit ist nicht theoretisch. Im Zusammenhang mit 4-FA gab es im Jahr 2012 innerhalb eines kurzen Zeitraums mehr als zwanzig Todesfälle (Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, Europäischer Drogenbericht 2014, S. 28). Genau das war der Anlass für die Unterstellung im selben Jahr.
4-FA legal, die Verwandten aber nicht? Die Fluor-Familie im Überblick
Hier entstehen die meisten Irrtümer, weil die Derivate unterschiedlich eingeordnet sind:
| Stoff | Einordnung | Unterstellt durch |
|---|---|---|
| 4-Fluoramfetamin (4-FA, 4-FMP) | Anlage I BtMG | 26. BtMÄndVO vom 20.7.2012 |
| 4-Fluormethamfetamin (4-FMA) | Anlage II BtMG | 26. BtMÄndVO vom 20.7.2012 |
| 2-Fluormethamfetamin (2-FMA) | Anlage I BtMG | 28. BtMÄndVO vom 5.12.2014 |
| 3-Fluormethamfetamin (3-FMA) | Anlage I BtMG | 28. BtMÄndVO vom 5.12.2014 |
| 4-Methylamfetamin | Anlage II BtMG | 26. BtMÄndVO vom 20.7.2012 |
| 4,4’-DMAR | Anlage I BtMG | 29. BtMÄndVO vom 18.5.2015 |
Die Methamphetamin-Analoga 2-FMA, 3-FMA und 4-FMA haben ein methamphetaminähnliches Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 321). 4,4’-DMAR ist ein Stimulans mit appetithemmender Wirkung, das mit schweren Intoxikationen einschließlich 31 Todesfällen in mehreren europäischen Staaten in Verbindung gebracht wird (BR-Drs. 135/15, 6).
Für das Verfahren heißt das: Der Name auf dem Beutel entscheidet nicht, das Analyseergebnis entscheidet. Ob 4-FA legal wäre, ist dabei nie die Frage, die Frage lautet, welches der Fluor-Derivate geliefert wurde und in welcher Anlage es steht.
Zur Abgrenzung gegenüber 2C-B siehe die Seite zu 2C-B und 2CB.
Der Grenzwert von 15 Gramm: und warum er über dem von Amphetamin liegt
Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge von 4-FA bei 15 Gramm festgelegt (BGH BeckRS 2022, 8755; Patzak/Fabricius, § 29a Rn. 72a). Für die nahe verwandten 2-FMA und 4-FMA hat er, den Vergleich zu Amphetamin ziehend, 10 Gramm der jeweiligen Base angesetzt (BGH BeckRS 2022, 41546).
Zum Vergleich der Ausgangswert: Bei Amphetamin liegt die nicht geringe Menge seit BGHSt 33, 169 bei 10 Gramm Amphetaminbase, gerechnet als 200 Dosen zu je 50 Milligramm Wirkstoff.
Ein Detail dieser Rechtsprechungsgeschichte lohnt die Erwähnung, weil es zeigt, wie wenig selbstverständlich Grenzwerte sind: Eine Entscheidung aus dem Jahr 2002 wurde zunächst so gelesen, als sei der Grenzwert für Amphetamin von 10 auf 30 Gramm angehoben worden. Erst als der Bundesgerichtshof 2004 bei der Berechnung für Cathinon wieder auf die alten 10 Gramm zurückgriff, wurde klar, dass es sich um ein Redaktionsversehen gehandelt hatte (BGHSt 49, 306 = NJW 2005, 163).
Was das praktisch bedeutet. Maßgeblich ist nie das Bruttogewicht. Bei Amphetaminprodukten gilt der Grundsatz, dass die Qualität mit der Menge steigt: je kleiner das Konfiskat, desto schlechter der Wirkstoffgehalt. Amphetamin liegt meist als Sulfat vor, und Amphetaminsulfat enthält 73 Gewichtsprozent Amphetaminbase (BGHSt 33, 169 = NJW 1985, 2773). Orientiert sich ein Gericht am höheren Sulfatgehalt, ist das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufzuheben (BGH NStZ-RR 2013, 81; 2023, 317).
Bei 4-FA ist deshalb die erste Frage an die Akte: Liegt ein Wirkstoffgutachten vor, und auf welche Größe bezieht es sich? Mehr zur Bestimmung des Grenzwerts: Die nicht geringe Menge im BtMG.
Wenn der Zoll die Sendung zieht
4-FA wird nahezu ausschließlich im Internet bestellt. Die Lieferwege führen über die Niederlande, Polen und den Versandhandel aus Asien; deklariert wird als Forschungschemikalie, Farbstoff, Badezusatz oder Düngerprobe, häufig mit dem Zusatz, die Ware sei nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt.
Dieser Zusatz hilft strafrechtlich nicht. Er belegt allenfalls, dass dem Bestellenden die Problematik bewusst war. Für die Zollkontrolle ist er ein Aufmerksamkeitssignal, kein Entlastungsgrund.
Der weitere Ablauf ist derselbe wie bei jeder Postsendung mit Betäubungsmitteln: Vorlage durch den Dienstleister, Öffnung und Prüfung, Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Anhaltspunkten, Sicherstellung oder richterliche Beschlagnahme. Ausführlich mit allen Fristen: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet.
Zwei Punkte, die bei 4-FA regelmäßig eine Rolle spielen: Erstens: Die Schnelltests des Zolls sprechen bei Amphetamin-Derivaten häufig auf „Amphetamin“ an, ohne das Derivat zu benennen. Die Einleitungsverfügung nennt dann einen Stoff, der später nicht bestätigt wird. Zweitens: Weil der Grenzwert bei 15 Gramm liegt, sind Bestellmengen von zehn oder zwanzig Gramm der Regelfall, also genau der Bereich, in dem sich Vergehen und Verbrechen entscheiden. Das macht das Wirkstoffgutachten hier wichtiger als bei fast jedem anderen Stoff.
Abgaben entstehen nicht: Für unerlaubt eingeführte Betäubungsmittel fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an (EuGH NStZ 1984, 268). Zum Einfuhrtatbestand: Einfuhr von Betaeubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.
Einstellungschancen
Bei 4-FA sind sie besser als der erste Eindruck vermuten lässt, weil der Grenzwert vergleichsweise hoch liegt.
Unterhalb von 15 Gramm Wirkstoff bleibt es bei § 29 BtMG. Bei Eigenverbrauch, geringer Menge und fehlender Fremdgefährdung kommen § 31a BtMG und §§ 153, 153a StPO in Betracht. Bei Erstbeschuldigten ohne Weitergabespur ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme.
Beim Wirkstoffgehalt liegt der zweite Ansatz. Fehlt ein Gutachten oder bezieht es sich auf das Bruttogewicht, ist die Annahme einer nicht geringen Menge nicht tragfähig.
Beim Vorsatz liegt der dritte. Der Vorsatz muss die tatsächlichen Voraussetzungen der nicht geringen Menge umfassen; welche Vorstellung der Beschuldigte vom Wirkstoffgehalt hatte, muss festgestellt werden (BGH StV 1983, 332). Wer eine als Research Chemical beworbene Ware bestellt hat, hatte zum Gehalt meist keine belastbare Vorstellung.
Zu den Voraussetzungen und zum Ablauf: Einstellung im Zollverfahren.
4-FA und § 24a StVG: der Bußgeldtatbestand greift nicht
Das ist der Punkt, an dem sich 4-FA von Amphetamin und Methamphetamin tatsächlich unterscheidet, und er wird in Bußgeldverfahren regelmäßig übersehen.
Die Anlage zu § 24a StVG führt die berauschenden Mittel abschließend auf: Tetrahydrocannabinol, Morphin, Cocain, Benzoylecgonin, Amfetamin, die Designer-Amfetamine MDA, MDE und MDMA sowie Metamfetamin. 4-Fluoramfetamin steht dort nicht. Führt jemand ein Kraftfahrzeug unter der Einwirkung eines anderen Rauschmittels, scheidet der Ordnungswidrigkeitentatbestand aus. Der Kommentar führt das für die synthetischen Cannabinoide der JWH-Gruppe ausdrücklich aus (Patzak/Fabricius, Kap. 6 Rn. 406).
Der Umstand, dass 4-FA umgangssprachlich als Designer-Amphetamin bezeichnet wird, trägt dafür nichts. Die Anlage nennt unter diesem Begriff nur MDA, MDE und MDMA, und eine Auslegung über den Wortlaut hinaus ist bei einem Bußgeldtatbestand nicht möglich.
Vorsicht ist gleich zweifach angebracht. Erstens bleiben §§ 315c, 316 StGB unberührt: Wer rauschmittelbedingt fahrunsicher ist und das durch Ausfallerscheinungen belegt, wird nach dem Strafgesetzbuch belangt, ganz ohne Grenzwert. Zweitens (und das ist praktisch bedeutsamer) sagt die Frage, ob 4-FA legal am Steuer wäre, nichts über das Fahrerlaubnisrecht. Dort gilt ein eigener Maßstab, und der ist strenger.
Wie lange 4-FA und seine Metaboliten nachweisbar sind
Ob 4-FA legal ist, beantwortet das Gesetz; wie lange der Stoff nachweisbar bleibt, beantworten die Beurteilungskriterien nicht. Bei den fluorierten Amphetaminen führt diese Frage in eine Lücke, die sich verteidigen lässt. Die Nachweistabellen der Beurteilungskriterien führen Amphetamin, Methamphetamin sowie die Designer-Amfetamine MDMA, MDA und MDE auf, 4-Fluoramphetamin steht dort nicht, und auch keiner seiner Metaboliten.
| Blut oder Serum | Urin | Haar | |
|---|---|---|---|
| 4-FA (4-Fluoramphetamin) | nicht bekannt | nicht bekannt | je Zentimeter ein Monat rückwirkend |
| 4-Fluornorephedrin | nicht bekannt | nicht bekannt | je Zentimeter ein Monat rückwirkend |
| zum Vergleich: Amphetamin | 12 bis 16 Stunden, ggf. über 24 | 2 bis 9 Tage, je nach pH-Wert | je Zentimeter ein Monat |
Die Spannen beschreiben einen Rahmen, keinen Einzelfall. Wie weit der Nachweis reicht, hängt von der Dosis, von der Zahl der Konsumvorgänge, von der Art der Aufnahme, von Körpergewicht und Abbaugeschwindigkeit und vom eingesetzten Analyseverfahren ab. Eine Aussage über die Fahrsicherheit lässt sich daraus nicht gewinnen.
Die Entscheidungsgrenzen der Beurteilungskriterien nennen für Amphetamin und Methamphetamin 30 Nanogramm je Milliliter im Urin und 0,1 Nanogramm je Milligramm im Haar. Für 4-FA ist keine Grenze festgelegt. Ob ein Amphetamin-Immunoassay das Fluor-Derivat überhaupt anzeigt und ob ein solcher Befund anschließend richtig zugeordnet wird, ist eine Frage an das Labor und gegebenenfalls an den Sachverständigen, keine, die sich aus der Tabelle beantworten lässt.
Daraus folgt beides: Ein positiver Amphetamin-Vortest belegt keinen 4-FA-Konsum, und ein negativer Vortest schließt ihn nicht aus. Wer einen Befund vorgelegt bekommt, sollte nach dem Verfahren, der Bestimmungsgrenze und der Bestätigungsanalytik fragen. Wie ein Abstinenzbeleg aufgebaut sein muss, damit er zählt, steht unter Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.
Als Faustregel gilt, dass ein Stoff nach etwa acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten unter die Nachweisgrenze der gängigen Verfahren fällt; die Dauer hängt zwingend von der Empfindlichkeit der Methode und den Cut-off-Werten des Labors ab (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485, 487). Das polytoxikologische Standardscreening erfasst ohnehin nur Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer-Amphetaminen, Benzodiazepine und Methadon, alles Weitere nur auf gesonderte Anforderung (ebenda).
Und die Faustregel hilft nur begrenzt weiter: Ein Stoff fällt nach etwa acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten unter die Nachweisgrenze, doch die Dauer hängt zwingend von der Empfindlichkeit der Methode und dem Cut-off des Labors ab (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485, 487).
4-FA legal war es nie: und das Fahrerlaubnisverfahren läuft eigenständig
Der Führerschein steht in diesen Verfahren früher zur Debatte als das Strafmaß, und zwar ohne dass jemand gefahren sein muss. Die Fahrerlaubnisbehörde wird auf Mitteilung der Staatsanwaltschaft tätig; ein Bezug zum Straßenverkehr ist dafür nicht erforderlich (VGH München NJW 2021, 3408).
Nach Besitz: Ermessen und konkreter Nachweis
Die abgefangene Sendung begründet den widerrechtlichen Besitz eines Betäubungsmittels. § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV eröffnet daraufhin die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Als Kann-Vorschrift. Die Behörde muss ihr Ermessen ausüben und in der Aufforderung erkennbar machen, und der Besitz muss konkret nachgewiesen sein (VGH München NJW 2021, 3408; VRS 139, 48). Wird beides nicht geleistet, ist die Anordnung rechtswidrig, und aus der Weigerung darf nichts geschlossen werden.
Das ist keine Formalie, sondern die Kehrseite des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV: Der Schluss auf die Nichteignung setzt eine tragfähige Anordnung voraus. Woran solche Anordnungen scheitern, steht unter Anforderungen an eine MPU-Anordnung.
Nach Konsum: die harte Linie der Nr. 9.1
Hier ist die Lage hart. Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV knüpft an die Einnahme von Betäubungsmitteln außer Cannabis an, und 4-FA ist ein solches. Schon die einmalige Einnahme rechtfertigt in der Regel die Annahme der Ungeeignetheit, unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Wirkstoffkonzentration und vom Vorliegen von Ausfallerscheinungen (BVerwG, Beschluss vom 11.4.2019, 3 C 9.18, BeckRS 2019, 19966 Rn. 30; OVG Bautzen BeckRS 2020, 34679). Entzogen wird dann nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.
Dass eine abgefangene Sendung keinen Konsum belegt, ist deshalb der wichtigste Satz des Fahrerlaubnisverfahrens. Der bloße Versuch, Betäubungsmittel zu konsumieren, reicht nicht aus, unabhängig davon, ob er am Eingreifen Dritter scheiterte oder freiwillig aufgegeben wurde (OVG Lüneburg BeckRS 2017, 116186). Und für eine direkte Entziehung darf am Konsum kein vernünftiger Zweifel bestehen (OVG Saarlouis zfs 2016, 234).
Die Ausnahme der Vorbemerkung 3
Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.
Bei einer Substanz ohne jede medizinische Anwendung trägt keine Gewöhnung an den Stoff. Was trägt, ist die Verhaltensumstellung: ein belegter Verzicht, ein verändertes Umfeld und eine nachvollziehbare Erklärung, weshalb die Situation, in der bestellt und konsumiert wurde, nicht wiederkehrt.
Weil Nr. 9.1 die einmalige Einnahme genügen lässt, ist dieser Weg bei 4-FA oft der einzige, der überhaupt offensteht. Er muss vor dem Bescheid beschritten werden; im Widerspruchsverfahren wirkt derselbe Vortrag wie eine Reaktion auf die Entziehung und nicht wie eine Entwicklung, die ihr vorausging.
Ordnungswidrigkeit, Straftat und Entziehung nebeneinander
In der Anlage zu § 24a StVG steht 4-FA nicht. Erfasst sind dort abschließend Heroin, Morphin, Cocain, Amfetamin, die Designer-Amfetamine MDA, MDE und MDMA sowie Metamfetamin; für THC gilt § 24a Abs. 1a StVG. Ein fluoriertes Amphetamin ist keines dieser Mittel, und die Aufzählung lässt sich nicht erweitern.
Für das Bußgeldrecht ist 4-FA legal in dem Sinne, dass § 24a Abs. 2 StVG nicht greift. Wer einen solchen Bußgeldbescheid bezahlt, bezahlt für einen Tatbestand, der nicht erfüllt ist. § 316 StGB bleibt unberührt: Dort genügt die relative Fahruntüchtigkeit, und einen Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit gibt es für diese Stoffe nicht (BGHSt 44, 219). Stellt die Polizei Ausfallerscheinungen fest, steht eine Straftat im Raum und mit ihr § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB.
Kommt eine Fahrt hinzu, greift daneben § 24a Abs. 2 StVG. Welche analytischen Grenzwerte dort gelten und woher sie stammen, steht unter Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG. Wie ich das Fahrerlaubnisverfahren führe, habe ich unter Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Bremen zusammengestellt.
Was die MPU nach einem 4-FA-Verfahren verlangt
Ist die Fahrerlaubnis entzogen, verlangt § 14 Abs. 2 FeV für die Wiedererteilung die medizinisch-psychologische Untersuchung; ein Verzicht steht der Behörde nicht offen (BVerwG NJW 2005, 3081). Voraussetzung ist, dass die Entziehung nicht mehr angreifbar ist (OVG Greifswald BA 2013, 141).
Der entscheidende Prüfungspunkt ist nicht der Laborbefund, sondern die Frage nach einem stabilen Einstellungswandel (BVerwG NJW 2005, 3440). Wer allein Abstinenznachweise vorlegt, bekommt kein positives Gutachten (VG Gelsenkirchen BA 2010, 372). Vor jeder Begutachtung gehört die Anordnung selbst geprüft: Rechtsgrundlage, Fragestellung, Frist, Begründung. Dazu: Anforderungen an eine MPU-Anordnung und Fragestellung der MPU. Für den Sofortvollzug: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Wie lange Abstinenz belegt sein muss
Eine feste Abstinenzfrist nennen die Beurteilungskriterien nicht. Sie arbeiten mit vier Ausgangslagen, deren Fristen bis zu neun Monate auseinanderliegen, und die Einordnung fällt am Anfang der Untersuchung, nicht an ihrem Ende. Bei 4-FA scheidet die Ausgangslage D 4 aus; ob es bei D 2 oder bei D 3 bleibt, hängt daran, was die Akte über Häufigkeit und Dauer des Konsums hergibt, nicht am Fund selbst.
Welche Frist zu welcher Ausgangslage gehört, welche Vorbereitung nach Kriterium C.5.2.4 dazu passt und wer sie nach Kriterium C.5.4.2.1 durchführen darf, steht mit den Fundstellen auf der Seite Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.
Typische Fehler
Der erste Fehler ist die Annahme, ein Research Chemical sei etwas anderes als ein Betäubungsmittel. Seit Juli 2012 steht 4-FA in Anlage I; der Vertriebsname ändert daran nichts.
Der zweite Fehler ist die Einlassung vor der Analyse. Solange nicht feststeht, welches Fluor-Derivat vorlag und welcher Wirkstoffgehalt ermittelt wurde, redet man über einen Fall, den es noch nicht gibt: Anhoerungsbogen vom Zoll.
Der dritte Fehler ist das Hinnehmen der Gewichtsangabe. Bei einem Grenzwert von 15 Gramm entscheidet der Wirkstoffgehalt über Vergehen oder Verbrechen, eine Größenordnung im Strafrahmen.
Der vierte Fehler ist, das Fahrerlaubnisverfahren erst zu bemerken, wenn der Bescheid kommt. Die Fristen dort laufen unabhängig vom Strafverfahren, und sie sind kurz.
Der fünfte Fehler geht in die andere Richtung: Ein Bußgeldbescheid nach § 24a StVG wird bezahlt, obwohl der Stoff in der Anlage dort gar nicht steht. Ob 4-FA legal ist, hat mit dieser Frage nichts zu tun. Hier geht es allein um den Wortlaut einer abschließenden Aufzählung.
Ein Fall aus meiner Praxis
Namen, Orte und Nebenumstände sind verändert, der rechtliche Kern ist unverändert.
Die Einzelheiten des Falls sind verändert, der Mandant ist nicht erkennbar.
Einem 26-jährigen Mandanten wurde eine Sendung aus den Niederlanden angekündigt: 20 Gramm weißes Pulver, deklariert als Farbpigment, bestellt über einen Shop, der die Ware als Research Chemical anbot. Der Zoll fing die Sendung ab. Die Einleitungsverfügung sprach von Amphetamin in nicht geringer Menge und nannte § 30 BtMG.
Wir haben geschwiegen und Akteneinsicht beantragt. Das Gutachten des zolltechnischen Untersuchungslabors ergab 4-Fluoramfetamin, ein anderer Stoff als angenommen, mit einem Grenzwert von 15 statt 10 Gramm, und einen Wirkstoffgehalt, der bei 20 Gramm Zubereitung deutlich unter dem Grenzwert blieb.
Damit fiel der Verbrechensvorwurf weg. Übrig blieb eine versuchte Einfuhr nach § 29 BtMG, die die Staatsanwaltschaft gegen eine Geldauflage nach § 153a StPO einstellte. Im Fahrerlaubnisverfahren haben wir dargelegt, dass allein die Bestellung keinen Konsum belegt; die Behörde hat sich auf ein ärztliches Gutachten beschränkt, das positiv ausfiel. Der Führerschein blieb.
Die Angaben zu diesem Fall sind in den Einzelheiten verändert.
Häufige Fragen
Ist 4-FA legal, wenn es als Research Chemical verkauft wird?
Nein. Die Bezeichnung im Handel ist rechtlich bedeutungslos. 4-FA steht seit der 26. BtMÄndVO vom 20. Juli 2012 in Anlage I zum BtMG.
Ist 4-FA legal, wenn ich es in den Niederlanden gekauft habe?
Nein. Sobald der Stoff über die Grenze in den Geltungsbereich des BtMG gelangt, liegt eine Einfuhr vor. Wie das Herkunftsland den Stoff behandelt, spielt dafür keine Rolle.
Wie viel 4-FA ist eine nicht geringe Menge?
15 Gramm Wirkstoff (BGH BeckRS 2022, 8755). Gerechnet wird nicht nach dem Gewicht der Sendung, sondern nach dem ermittelten Wirkstoff.
Gilt der Grenzwert auch für 2-FMA und 4-FMA?
Nein. Dort hat der Bundesgerichtshof 10 Gramm der jeweiligen Base angesetzt (BGH BeckRS 2022, 41546). Welches Derivat vorlag, muss die Analyse klären.
Droht ein Bußgeld nach § 24a StVG?
Nein. 4-Fluoramfetamin ist in der Anlage zu § 24a StVG nicht aufgeführt, und die Aufzählung dort ist abschließend. §§ 315c, 316 StGB und das Fahrerlaubnisrecht bleiben davon unberührt.
Verliere ich den Führerschein?
Beim Konsum ist das der Regelfall, weil 4-FA ein Betäubungsmittel der Anlage I ist. Beim bloßen Besitz steht zunächst nur ein ärztliches Gutachten im Raum, und dessen Anordnung ist angreifbar.
Soll ich auf den Anhörungsbogen antworten?
Nicht vor der Akteneinsicht. In diesem Verfahrensstadium steht weder der Stoff noch der Wirkstoffgehalt fest.
Gesetzestexte und weiterführende Quellen
Die Stoffliste findet sich in Anlage I zum BtMG im Volltext. Der Grundtatbestand steht in § 29 BtMG im Volltext, die Verbrechensvarianten in § 29a BtMG im Volltext und § 30 BtMG im Volltext.
Vertiefend: Die nicht geringe Menge im BtMG und Amphetamin: Grenzwert und Verfahren zum Vergleichsstoff.
Diese Seite beruht auf der 11. Auflage des von Harald Hans Körner begründeten Betäubungsmittelgesetz-Kommentars (Patzak/Fabricius/Huth), dort die Stoffkapitel zu den neuartigen Amphetamin-Derivaten (Rn. 315 bis 321) und § 29a Rn. 72a f.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wenn der Zoll eine Sendung abgefangen hat oder ein Anhörungsbogen im Briefkasten lag, prüfe ich Ihren Fall kostenlos. Schicken Sie mir das Schreiben, das Sie bekommen haben.
Bei den fluorierten Amphetaminen entscheidet ein Laborbefund über Vergehen oder Verbrechen. Die Frage, ob 4-FA legal war, ist dabei schnell beantwortet, die Frage nach dem Wirkstoffgehalt entscheidet den Fall. Wer vorher redet, redet ins Ungewisse.
Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Verteidigung in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren bundesweit.
Was im Betäubungsmittelverfahren der Reihe nach geschieht und wann eine Einstellung in Betracht kommt, lesen Sie hier: Anwalt BtMG.
Zur Vorstufe und zur Einstufung im Fahrerlaubnisverfahren: Ephedrin, die Drogengefährdung.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.