Khat aus dem Ausland bestellt und vom Zoll abgefangen: Rechtslage, Ablauf und Verteidigung
Khat Zoll-Fälle beginnen wie bei jeder anderen Substanz dieser Kategorie mit einem nüchternen Verwaltungsschritt: Der Zoll fängt eine aus dem Ausland verschickte Sendung ab, und der Empfänger erhält daraufhin ein Anhörungsschreiben des Hauptzollamts. Wer eine Bestellung mit Khat-Blättern aufgegeben hat und dann Post vom Zoll bekommt, unterschätzt häufig, dass es sich dabei um ein vollwertiges Betäubungsmittelverfahren handelt. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Schwerpunkt Betäubungsmittelstrafrecht/Drogen erkläre ich im Folgenden, wie die Rechtslage bei Khat aussieht und worauf es bei der Verteidigung ankommt.
Khat Zoll: Der Bannbruch-Vorwurf im ersten Verfahrensschritt
Auch bei Khat stützt sich der Zoll im ersten Anhörungsschreiben regelmäßig auf den allgemeinen Auffangtatbestand des § 372 Abgabenordnung, den sogenannten Bannbruch. Diese Vorschrift greift, solange die genaue stoffliche Zusammensetzung der sichergestellten Sendung noch nicht durch ein Labor bestätigt ist. Sobald die Analyse den Cathinon-Gehalt nachweist, tritt der Bannbruch-Vorwurf zurück und das spezifischere Betäubungsmittelrecht kommt zur Anwendung.
Die rechtliche Einordnung: Zwei Wirkstoffe, zwei völlig unterschiedliche Rechtsfolgen
Khat (auch Kath oder Qat geschrieben) ist der Strauch Catha edulis, dessen frische Blätter traditionell gekaut werden. Rechtlich entscheidend ist nicht die Pflanze als solche, sondern ihr Wirkstoffprofil: Der Hauptwirkstoff Cathinon ist seit der 2. BtMÄndV von 1986 als nicht verkehrsfähiges und nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel in Anlage I des BtMG gelistet. Bereits der bloße Besitz von Cathinon ist deshalb nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG strafbar, unabhängig von der Menge.
Der schwächere Abbaustoff Cathin dagegen ist seit der 3. BtMÄndV von 1991 lediglich in Anlage III Teil B des BtMG erfasst – verkehrsfähig und verschreibungspflichtig, ähnlich wie Amphetamin oder Tilidin. Seit der 10. BtMÄndV von 1998 unterfallen zudem die Khat-Pflanze und ihre Blätter selbst ausdrücklich dem BtMG.
Wer Khat ohne behördliche Erlaubnis aus dem Ausland bestellt und einführen lässt, macht sich nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe – vorausgesetzt, die Laboranalyse bestätigt einen relevanten Cathinon-Gehalt.
Die Frische-Falle: Warum das Alter der Blätter über die Strafbarkeit mitentscheidet
Eine Besonderheit, die Khat von praktisch jeder anderen Substanz dieser Kategorie unterscheidet: Cathinon ist chemisch instabil und baut sich bereits innerhalb von ein bis drei Tagen nach der Ernte zum deutlich schwächeren Cathin ab. Frisch gepflückte Blätter enthalten deshalb erheblich mehr Cathinon als Blätter, die bereits mehrere Tage unterwegs waren – etwa auf dem oft mehrtägigen Postweg aus Kenia, Äthiopien oder dem Jemen.
Für ein Khat Zoll-Verfahren hat das erhebliche praktische Bedeutung: Der Zeitpunkt der Laboranalyse und die Zeitspanne zwischen Ernte, Versand und Sicherstellung der Sendung können darüber entscheiden, ob überhaupt noch ein strafbarkeitsrelevanter Cathinon-Gehalt nachweisbar ist oder ob sich der Wirkstoff bereits größtenteils zum milder eingestuften Cathin abgebaut hat. Diese Zeitspanne ist bei jedem Khat Zoll-Verfahren ein zentraler, oft unterschätzter Verteidigungsansatzpunkt.
Der Grenzwert für die „nicht geringe Menge“
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.10.2004 (Az. 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306) entschieden, dass die „nicht geringe Menge“ bei Khat ab einem Wirkstoffgehalt von 30 Gramm reinem Cathinon erreicht ist. Oberhalb dieser Schwelle greift der Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Der Bundesgerichtshof hat bei der Festlegung dieses Grenzwerts ausdrücklich die geschilderte Instabilität von Cathinon sowie die traditionellen Konsumgewohnheiten frischer Blätter berücksichtigt.
Für die „geringe Menge“, die für eine mögliche Einstellung nach § 31a BtMG relevant ist, existiert keine vergleichbar gefestigte, öffentlich dokumentierte Richtwerttabelle wie bei den klassischen Betäubungsmitteln Kokain oder Amphetamin. Die Einstufung erfolgt bei Khat deshalb tendenziell einzelfallbezogener, orientiert an den allgemeinen Grundsätzen (geringe Menge zum Eigenkonsum, keine Anhaltspunkte für Handeltreiben).
Wie läuft ein Khat Zoll-Verfahren ab?
Der äußere Ablauf folgt dem bekannten Muster: Der Zoll sichert die aus dem Ausland verschickte Sendung im Rahmen der Einfuhrkontrolle, veranlasst eine Laboranalyse zur Bestimmung des Cathinon-Gehalts und leitet den Vorgang bei bestätigtem Betäubungsmittelverdacht an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Der Empfänger erhält daraufhin ein Anhörungsschreiben samt Vorladung, häufig verbunden mit einem Personalbogen.
Praxisbeispiele aus der Verteidigung
In einem Fall hatte ein Mandant eine kleinere Menge Khat zum ausschließlichen Eigenkonsum bestellt. Mangels Finanztransaktionsermittlungen ließ sich nicht nachweisen, dass der Mandant die Bestellung tatsächlich auch selbst vorgenommen hatte, sodass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.
In einem anderen Fall bestätigte die Laboranalyse, dass der überwiegende Teil der sichergestellten Blätter aufgrund der langen Transportzeit bereits zu Cathin abgebaut war; der verbleibende Cathinon-Gehalt lag deutlich unterhalb der 30-Gramm-Schwelle für die „nicht geringe Menge“, und mangels Anhaltspunkten für Handeltreiben ließ sich eine Einstellung nach § 31a BtMG erreichen.
Typische Fehler nach dem Anhörungsschreiben
Ein verbreiteter Irrtum in Khat Zoll-Fällen: Betroffene aus Ländern, in denen Khat traditionell konsumiert oder – wie lange Zeit im Vereinigten Königreich – sogar legal erhältlich war, gehen fälschlich davon aus, die Einfuhr nach Deutschland sei allenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Tatsächlich handelt es sich um ein vollwertiges Betäubungsmittelverfahren mit denselben strafrechtlichen Konsequenzen wie bei anderen Anlage-I-Substanzen.
Ein zweiter, häufig unterschätzter Fehler: vorschnelle Angaben zur Bestellung oder zum Konsumzweck gegenüber dem Zoll, bevor überhaupt ein belastbares Laborgutachten und eine anwaltliche Akteneinsicht vorliegen. Solche Angaben lassen sich später kaum noch korrigieren und schwächen die Verteidigungsposition in einem Khat Zoll-Verfahren erheblich.
Ansatzpunkte für die Verteidigung
Bei einem Khat Zoll-Vorwurf gilt zunächst: Mangels Finanztransaktionsermittlungen lässt sich in vielen Fällen nicht nachweisen, dass der Mandant die Bestellung tatsächlich auch selbst vorgenommen hat – ein zentraler Ansatzpunkt für eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO.
Substanzspezifisch kommt bei Khat die bereits geschilderte Frische-Problematik hinzu: Da Cathinon sich schnell zum milder eingestuften Cathin abbaut, verdient das genaue Datum der Laboranalyse im Verhältnis zum vermuteten Erntezeitpunkt eine kritische Prüfung. Auch die exakte Wirkstoffmenge im Verhältnis zur 30-Gramm-Schwelle für die „nicht geringe Menge“ sollte anhand des Laborgutachtens genau nachvollzogen werden.
Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis?
Cathinon steht nicht in der abschließenden Substanzliste des § 24a Abs. 2 StVG, die nur Morphin, Cocain, Benzoylecgonin, Amfetamin, MDA, MDE, MDMA und Metamfetamin erfasst – ein Sonderfall, den Khat mit mehreren anderen Substanzen dieser Kategorie teilt (etwa LSD, GHB oder Mephedron). Das bedeutet aber keine generelle Entwarnung: Da Cathinon als Anlage-I-Betäubungsmittel des BtMG gilt, greift die allgemeine Auffangkategorie der Anlage 4 Nr. 9.1 FeV. Bereits ein einziger nachgewiesener Konsum kann danach die Fahreignung infrage stellen, unabhängig von einer konkreten Verkehrsteilnahme.
Wird im Ermittlungsverfahren ein Besitz von Khat mit relevantem Cathinon-Gehalt festgestellt, erfährt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in der Regel über die Mitteilungen in Strafsachen (Nr. 45 MiStra) davon und kann ein Gutachten nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV anordnen.
Häufige Fragen
Ist Khat in Deutschland grundsätzlich verboten? Ja, sofern die Pflanzenteile einen relevanten Gehalt des Wirkstoffs Cathinon aufweisen. Cathinon ist als Anlage-I-Betäubungsmittel des BtMG vollständig verkehrs- und verschreibungsunfähig.
Warum spielt das Alter der Blätter eine Rolle? Cathinon baut sich innerhalb weniger Tage zum schwächer eingestuften Cathin ab. Je länger die Sendung unterwegs war, desto geringer kann der bei der Laboranalyse tatsächlich noch nachweisbare Cathinon-Gehalt ausfallen.
Ab welcher Menge droht der Verbrechenstatbestand? Ab 30 Gramm reinem Cathinon liegt laut BGH die „nicht geringe Menge“ vor, ab der die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr greift.
Ist eine Einstellung des Verfahrens realistisch? Bei kleinen Mengen zum ausschließlichen Eigenkonsum und ohne Anhaltspunkte für Handeltreiben kommt eine Einstellung nach § 31a BtMG durchaus in Betracht, muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Drohen mir Konsequenzen für den Führerschein? Cathinon steht nicht in der Substanzliste des § 24a StVG, als BtMG-Betäubungsmittel kommt aber die Auffangkategorie der Anlage 4 FeV in Betracht.
Sollte ich mich gegenüber dem Zoll zur Bestellung äußern? Nein. Machen Sie in einem Khat Zoll-Fall keine Angaben zur Bestellung oder zum Konsumzweck, bevor Sie anwaltliche Akteneinsicht hatten.
Fazit
Khat zeigt, wie stark sich die rechtliche Bewertung einer Substanz je nach ihrem chemischen Verfallszustand verändern kann: Während frisches Cathinon vollständig dem strengen Anlage-I-Regime des BtMG unterliegt, ist der Abbaustoff Cathin lediglich als verschreibungspflichtiges Arzneimittel in Anlage III eingeordnet.
Diese Frische-Problematik in Verbindung mit dem vergleichsweise niedrigen Grenzwert von 30 Gramm für die „nicht geringe Menge“ macht die exakte Laboranalyse zum zentralen Dreh- und Angelpunkt jeder Verteidigung. Wer wegen einer Khat-Sendung ein Anhörungsschreiben erhalten hat, sollte deshalb frühzeitig anwaltliche Akteneinsicht beantragen, um sowohl den Zeitpunkt der Analyse als auch die genaue Wirkstoffmenge sorgfältig prüfen zu lassen. Bei Rückfragen zum Thema kontaktieren Sie mich gerne.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Beratung im konkreten Einzelfall. Der genannte Grenzwert (30 Gramm Cathinon für die „nicht geringe Menge“ nach BGH, Urteil vom 28.10.2004, Az. 4 StR 59/04, BGHSt 49, 306) beruht auf der aktuell recherchierbaren Rechtsprechungslage und sollte vor Verwendung im Einzelfall anwaltlich verifiziert werden. Stand: Juli 2026.