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MPU-Anordnung: Wann die Aufforderung der Führerscheinstelle rechtswidrig ist
Eine MPU-Anordnung ist kein Verwaltungsakt, gegen den Sie unmittelbar klagen könnten, und gerade deshalb entscheidet sie häufig über den Ausgang des gesamten Verfahrens. Verweigern Sie die Begutachtung, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Ihre Nichteignung schließen, aber nur dann, wenn die MPU-Anordnung rechtmäßig war. Genau an dieser Stelle scheitern in der Praxis erstaunlich viele Anordnungen. Für Anordnungen wegen Punkten im Fahreignungsregister gilt § 11 Abs. 3 FeV; dazu die Seite zur MPU wegen Punkten.
Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger sehe ich Mandanten meist in dem Moment, in dem der Brief der Fahrerlaubnisbehörde bereits auf dem Küchentisch liegt. Die erste Reaktion ist fast immer dieselbe: Panik, dann der Reflex, den Termin bei der Begutachtungsstelle so schnell wie möglich zu machen. Dieser Reflex ist in vielen Fällen der teuerste Fehler des ganzen Verfahrens. Im folgenden Beitrag stelle ich dar, welche elf Punkte eine MPU-Anordnung erfüllen muss, welche Fehler den Schluss aus der Nichtvorlage sperren und warum die Fragestellung seit dem Cannabisgesetz der stärkste Angriffspunkt überhaupt ist, jeweils mit Nachweisen aus der Rechtsprechung und mit Fundstellen bei Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Auflage 2025.
Das Wichtigste in Kürze
- Die medizinisch-psychologische Untersuchung ist keine Strafe, sondern ein Mittel der Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung von Eignungszweifeln.
- Grundlage der MPU-Anordnung sind § 14 FeV für Betäubungsmittel, § 13 FeV für Alkohol und seit dem 1. April 2024 § 13a FeV für Cannabis.
- Die MPU-Anordnung ist kein Verwaltungsakt und deshalb nicht selbstständig anfechtbar; angreifbar ist erst der darauf gestützte Entziehungsbescheid.
- Nach § 11 Abs. 6 FeV muss die Behörde die zu klärende Fragestellung festlegen und dem Betroffenen mitteilen, worauf sich die Begutachtung erstreckt.
- Wer das Gutachten nicht beibringt, muss nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV damit rechnen, dass die Behörde auf die Nichteignung schließt.
- Der Schluss nach § 11 Abs. 8 FeV ist nur zulässig, wenn die Anordnung selbst rechtmäßig und die Fragestellung hinreichend bestimmt war.
- Die Fahrerlaubnis wird bei feststehender Nichteignung nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV entzogen, ohne dass der Behörde ein Ermessen zusteht.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- MPU-Anordnung: was sie ist und was sie auslöst
- Die zentrale Weichenstellung: § 11 Abs. 8 FeV
- Der maßgebliche Zeitpunkt: zwei Termine, zwei Ergebnisse
- Die elf Prüfpunkte einer MPU-Anordnung
- Sonderfall Cannabis: die Fragestellung nach dem Cannabisgesetz
- Sieben Fehler, die den Schluss aus der Nichtvorlage sperren
- Gutachten vorlegen oder nicht vorlegen?
- Was nach einer MPU-Anordnung zu tun ist
- Fallbeispiel aus der Praxis
- Verwandte Beiträge
- Häufige Fragen zur MPU-Anordnung: die wichtigsten Fakten
- Gesetzestexte und weiterführende Quellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
MPU-Anordnung: was sie ist und was sie auslöst
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die medizinisch-psychologische Untersuchung an, wenn Tatsachen Zweifel an Ihrer Kraftfahreignung begründen. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 3 FeV, ergänzt um die besonderen Anlässe der §§ 13, 13a und 14 FeV für Alkohol, Cannabis und andere Betäubungsmittel. Die MPU-Anordnung selbst ist nach § 44a VwGO nicht selbständig anfechtbar. Sie ist eine unselbständige Verfahrenshandlung; ihre Rechtmäßigkeit wird erst geprüft, wenn die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht und Sie dagegen vorgehen.
Das klingt nach einem Nachteil, ist aber in Wahrheit die Grundlage jeder erfolgreichen Verteidigung: Die Behörde muss ihre MPU-Anordnung so formulieren, dass sie einer späteren gerichtlichen Kontrolle standhält. Tut sie das nicht, verliert sie den entscheidenden Hebel, den Schluss aus der Nichtvorlage.
Praktisch bedeutsam ist außerdem die Rechtsbeziehung zur Begutachtungsstelle. Die Untersuchung erfolgt nach § 11 Abs. 6 S. 5 FeV aufgrund eines Auftrags des Betroffenen. Sie schließen mit der Begutachtungsstelle einen zivilrechtlichen Werkvertrag und zahlen die Begutachtung selbst (LG Hamburg NJW-RR 1997, 409; VG Neustadt SVR 2006, 273; AG Koblenz SVR 2020, 377). Daraus folgt zweierlei: Das Gutachten darf nur Ihnen ausgehändigt werden, und die Begutachtungsstelle darf es ohne Ihr Einverständnis nicht an die Behörde weiterleiten (BGH DAR 2009, 707).
Die zentrale Weichenstellung: § 11 Abs. 8 FeV
§ 11 Abs. 8 S. 1 FeV lautet, verkürzt: Wer das geforderte Gutachten nicht fristgerecht beibringt, von dem darf die Behörde auf Nichteignung schließen. Das ist keine Vermutung, die man widerlegen könnte, sondern ein Schluss, der die Entziehung trägt. Er greift aber nur unter zwei Voraussetzungen.
Erstens muss die MPU-Anordnung rechtmäßig sein. Das Bundesverwaltungsgericht formuliert das seit Jahren gleichlautend: Die Behörde darf nur dann auf die Nichteignung schließen, wenn die Anordnung „rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig“ ist (BVerwG 3 C 25.04 Rn. 19; 3 C 13.01 Rn. 20). Ergänzend tritt die hinreichende Bestimmtheit hinzu (BVerwG 3 C 10.22, BVerwGE 181, 158). Zweitens darf für die Weigerung kein ausreichender Grund bestehen.
Beide Voraussetzungen sind Angriffspunkte. Der zweite wird regelmäßig übersehen: Stellt die Begutachtungsstelle eine Bedingung, die das Gesetz nicht verlangt, etwa eine einjährige polytoxikologische Abstinenz bei reiner Cannabisproblematik, kann darin ein ausreichender Grund für die Weigerung liegen (OVG Münster 16 B 22/21 Rn. 23).
Woran eine MPU-Anordnung in der Praxis am häufigsten scheitert, ist nicht der Anlass, sondern die Frage. Welche Formulierungen tragen und welche nicht, zeigt die Gegenüberstellung beanstandeter und tragfähiger Fragen. Dass schon eine einzige zu weite Teilfrage die gesamte MPU-Anordnung erfasst, steht auf der Seite zur Teilrechtswidrigkeit der Beibringungsanordnung. Und welche Behörde welchen Fehler wiederholt, führt die Übersicht nach Fahrerlaubnisbehörden auf.
Der maßgebliche Zeitpunkt: zwei Termine, zwei Ergebnisse
Ein Punkt, der in der Beratung oft untergeht und über den Ausgang entscheiden kann: Für die MPU-Anordnung und für die Entziehungsverfügung gelten verschiedene Beurteilungszeitpunkte.
| Prüfungsgegenstand | Maßgeblicher Zeitpunkt | Nachweis |
|---|---|---|
| MPU-Anordnung | ihr Ergehen | BVerwG 3 C 3.23 Rn. 9; 3 C 9.21 Rn. 13 f.; 3 C 20.15 Rn. 14 |
| Entziehungsverfügung | letzte Behördenentscheidung | BVerwG 3 B 11.23 Rn. 5; 3 C 14.17 Rn. 11 |
Die Folge ist doppelt: Eine bei Erlass rechtswidrige MPU-Anordnung wird durch spätere Umstände nicht geheilt. Umgekehrt kann eine Rechtsänderung zwischen Anlasstat und Anordnung die Anordnung zu Fall bringen. Das ist bei Cannabis-Altfällen nach dem 22. August 2024 der Regelfall geworden.
Die elf Prüfpunkte einer MPU-Anordnung
§ 11 Abs. 6 FeV enthält die formellen Anforderungen. Sie sollen Sie in die Lage versetzen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie sich der Begutachtung unterziehen, was wegen § 11 Abs. 8 FeV von erheblicher Bedeutung ist (BVerwG NJW 2017, 1765; NJW 2022, 2772). Sie müssen bereits der Aufforderung entnehmen können, was konkret ihr Anlass ist und warum das Mitgeteilte die Zweifel auslöst; und es muss zweifelsfrei feststehen, welches Problem mit welcher Methode aufgeklärt werden soll (VGH Mannheim zfs 2018, 174).
Jeder der folgenden elf Punkte ist ein eigenständiger Angriffspunkt. In der Praxis prüfe ich sie der Reihe nach durch, und finde selten eine Anordnung, bei der alle elf sauber erfüllt sind.
Die Fragestellung muss konkret sein
Die Behörde legt bereits in der Anordnung im Einzelnen fest, welche Fragen klärungsbedürftig sind. Die Fragestellung muss konkret sein und differenziert benennen, was genau Gegenstand der Überprüfung sein soll (BVerwG NJW 2016, 179).
Wird lediglich das Ziel genannt, „die Fahreignung zu klären“, lässt die Anordnung nicht erkennen, dass die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt wurden (OVG Magdeburg NJW 2012, 2604; VGH Mannheim VBlBW 2016, 242). Die Angabe der genauen Nummer der Anlage 4 FeV ist dagegen nicht in jedem Fall erforderlich, insbesondere entbehrlich, wenn sich die zu klärende Frage hinreichend deutlich aus den dargelegten Gründen ergibt (BVerwG NJW 2016, 179).
Unzulässig ist es, die Fragestellung so weit zu fassen, dass der Gutachter ermächtigt wird, die Gesamtheit der in Anlage 4 FeV erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand zu machen (VGH Kassel VRS 145, 306). Eine Grenze setzen allerdings Ihre eigenen Mitwirkungspflichten: Tragen Sie zur Eingrenzung nichts bei, darf die Behörde weiter formulieren.
Der innere Zusammenhang zum Anlass
Zwischen dem Ausgangssachverhalt und dem festgelegten Prüfprogramm muss ein hinreichender innerer Zusammenhang bestehen (VGH Mannheim NJW 2014, 1901; VRS 129, 95). Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht überschießenden Fragestellungen und Untersuchungsvorgaben entgegen, die vom Untersuchungsanlass her nicht erforderlich sind.
Besonders praxisrelevant ist die drogenspezifische Ausprägung: Gibt es neben nachgewiesenem Cannabiskonsum keine Hinweise auf harte Drogen, darf sich die Fragestellung nicht darauf beziehen, ob Sie außer Cannabis andere Betäubungsmittel einnehmen (OVG Lüneburg zfs 2014, 56; OVG Weimar BA 2022, 64). Anders liegt es beim Besitz einer harten Droge: Dann ist die sämtliche Betäubungsmittel einschließende Fragestellung nicht zu beanstanden, weil es keinen Erfahrungssatz gibt, dass nur eine Substanz konsumiert wird (VGH München NJW 2021, 3408).
Bei Zweifeln an der charakterlichen Eignung darf sich die Fragestellung umgekehrt nicht auf körperlich-geistige Anforderungen beschränken (VGH Mannheim NJW 2011, 3257). Und die Frage nach allgemeiner Legalbewährung ist von § 11 FeV nicht gedeckt, wenn die Kraftfahreignung geklärt werden soll (VGH Mannheim VRS 130, 256; ebenso OVG Münster NZV 2017, 447).
Ein fehlerhafter Teil infiziert die gesamte MPU-Anordnung
Das ist der Punkt, den Behörden am häufigsten unterschätzen. Deckt der Anlass nur einen Teil der gestellten Fragen, trägt die Behörde das Risiko der Unklarheit (VGH München NJW 2020, 1692; OVG Münster NJW 2022, 2633). Die MPU-Anordnung ist dann insgesamt rechtswidrig.
Die Begründung dafür ist bemerkenswert klar: Von Ihnen wird nicht verlangt, die Frage selbst juristisch zu sortieren und am Ende, wie es das OVG Münster formuliert, „klüger und präziser sein zu müssen als die Fachbehörde“ (VGH Mannheim VRS 130, 256; OVG Schleswig BA 2021, 345). Sie müssen also nicht erraten, welchen Teil der Frage die Behörde eigentlich gemeint hat.
Ausnahmen bestehen bei klar unterscheidbaren, getrennten Fragestellungen (VGH Mannheim NJW 2011, 3257) oder wenn sich die notwendige Eingrenzung hinreichend deutlich aus den dargelegten Gründen ergibt (OVG Münster BeckRS 2017, 107205).
Die Fragestellung muss Ihnen mitgeteilt werden
§ 11 Abs. 6 S. 1 FeV verlangt zwingend, dass Ihnen die Fragestellung mitgeteilt wird (BVerwG NJW 2016, 179; VGH Kassel VRS 121, 357). Nur so können Sie beurteilen, ob die MPU-Anordnung rechtmäßig ist, ob die Ihnen und die dem Gutachter mitgeteilten Fragen identisch sind und ob der Gutachter sich daran hält.
Beide Fragestellungen müssen identisch sein
Die der Begutachtungsstelle mitgeteilte Fragestellung muss mit der Ihnen mitgeteilten identisch sein (§ 11 Abs. 6 S. 4 FeV). Hinnehmbar sind allein rein sprachliche Unterschiede sowie solche, die sich auf Ihre Rechtsstellung von vornherein nicht auswirken können (VGH München BayVBl. 2008, 724).
Das ist ein Punkt, den man nur mit Akteneinsicht prüfen kann, und den ich deshalb in jedem Mandat prüfe. Abweichungen kommen häufiger vor, als man denkt, weil in vielen Behörden ein Textbaustein an den Betroffenen und ein anderer an die Begutachtungsstelle geht.
Die Gründe müssen verständlich dargelegt sein
Die Behörde muss in verständlicher Form die Gründe darlegen, die zu den Eignungszweifeln geführt haben (§ 11 Abs. 6 S. 2 FeV; BVerwG NJW 2002, 78; NJW 2016, 179; NJW 2017, 1765). Erforderlich ist eine substantiierte Darlegung unter Angabe der Tatsachen, auf denen die Zweifel beruhen (OVG Münster NZV 2002, 427; OVG Lüneburg NJW 2014, 3176).
Ihnen bekannte Umstände müssen zumindest so umschrieben sein, dass ohne Weiteres erkennbar ist, was im Einzelnen herangezogen wird (OVG Münster NZV 2014, 236). Die Angabe des Datums eines Vorfalls ist entbehrlich, wenn sich aus anderen Umständen vergleichbar sicher ergibt, worauf sich die Zweifel stützen (BVerwG NJW 2022, 2772 Rn. 24).
Entscheidend ist die Kehrseite: Es gibt keine Heilung. Die Behörde kann die Begründung nicht später im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auswechseln (VGH Mannheim VRS 119, 182). Eine mangelhafte Aufforderung wird auch nicht dadurch geheilt, dass die Behörde nachträglich darlegt, objektiv hätten seinerzeit Umstände vorgelegen, die Zweifel hätten begründen können (BVerwG NJW 2017, 1765).
Die Rechtsgrundlage: wenn sie genannt wird, muss sie stimmen
Aus § 11 Abs. 6 S. 2 FeV folgt nicht, dass die genaue Rechtsgrundlage angegeben werden muss; das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage offengelassen (BVerwG NJW 2022, 2772 Rn. 56). Wird sie aber angegeben, muss sie nach herrschender Meinung zutreffen, sonst kein Schluss nach § 11 Abs. 8 FeV (VGH München SVR 2011, 275; OVG Lüneburg NZV 2020, 214).
Sind sämtliche genannten Ermächtigungsgrundlagen nicht einschlägig und könnte allenfalls eine nicht erwähnte Norm das Vorgehen decken, müssen Sie in aller Regel nicht Folge leisten. Sie sind nicht gehalten, nach Vorschriften zu suchen, die fehlerhaft begründetes Handeln zu Ihren Lasten rechtfertigen könnten (OVG Lüneburg NZV 2020, 214; VG Düsseldorf BA 2021, 50).
Eine unzutreffende Rechtsgrundlage kann später nicht ersetzt werden (VGH München SVR 2011, 275). Gerade bei Cannabis-Altfällen ist das ein lohnender Prüfpunkt, weil die Behörden im Übergang zwischen § 14 FeV und § 13a FeV häufig auf die falsche Norm greifen.
Die Frist muss bestimmt und angemessen sein
Die Frist muss genau bestimmt und eindeutig sein. Fehlt eine eindeutige Fristsetzung, scheidet § 11 Abs. 8 FeV aus (OVG Saarlouis DAR 2010, 416). Eine Fristsetzung nur für eine Einverständniserklärung genügt nicht (OVG Hamburg NZV 2000, 348). „Unverzüglich“ ist zu unbestimmt.
Zur Angemessenheit: Zwei Monate werden grundsätzlich für ausreichend gehalten (VGH BW NJW 2024, 166). Wichtig (und für viele Mandanten enttäuschend) ist der Maßstab: Die Frist ist grundsätzlich nicht daran auszurichten, welche Zeit Sie benötigen, um Ihre Eignung erst wiederherzustellen (VGH Mannheim DAR 2016, 101). Sie muss deshalb nicht ermöglichen, zunächst Abstinenznachweise zu erbringen.
Die in Betracht kommenden Begutachtungsstellen
Nach § 11 Abs. 6 S. 2 FeV teilt die Behörde mit, welche Stellen in Frage kommen, und weist darauf hin, dass Sie die Kosten tragen. Das ist keine bloße Verfahrensvorschrift: Sie korrespondiert mit Ihrem Wahlrecht aus § 11 Abs. 6 S. 3 FeV und hat materiell-rechtlichen Gehalt (VG München zfs 2016, 719).
Die Bezeichnung einer einzigen konkreten Einrichtung ist unzulässig (VG Kassel BeckRS 2020, 1809), es sei denn, ausnahmsweise ist aus zwingenden fachlichen Gründen nur eine Stelle in der Lage. Bei der MPU ist es Ihnen zumutbar, die Liste der Bundesanstalt für Straßenwesen im Internet aufzurufen (VGH München DAR 2018, 641). Die Auswahl muss willkürfrei erfolgen.
Beim ärztlichen Gutachten muss die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, von welcher der Arztgruppen des § 11 Abs. 2 S. 3 FeV das Gutachten zu erstellen ist; eine von den Begutachtungsleitlinien abweichende Auswahl ist zu erläutern (OVG Münster DAR 2022, 167).
Der Hinweis auf die Akteneinsicht
Die Behörde muss Ihnen mitteilen, dass Sie die an die Untersuchungsstelle zu übersendenden Unterlagen einsehen können (§ 11 Abs. 6 S. 2 FeV). Der Hinweis ist auch dann erforderlich, wenn die Behörde stillschweigend nicht beabsichtigt, Unterlagen zu übersenden (OVG Berlin NJW 2018, 249).
Es handelt sich nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift (BVerwG NJW 2017, 1765). Die früher vertretene Gegenansicht ist überholt. Allerdings ist der Fehler auch kein absoluter Verfahrensfehler: § 46 VwVfG findet Anwendung, aber mit strengem Maßstab. Unbeachtlich ist das Versäumnis nur, wenn offensichtlich ist, dass es Ihre Weigerung nicht beeinflusst hat, etwa weil Sie oder Ihr Bevollmächtigter tatsächlich Einsicht genommen haben.
Nicht ausreichend ist die Erwägung, Sie „würden schon wissen, worum es geht“ (BVerwG NJW 2002, 78; NJW 2017, 1765).
Die Belehrung über die Folgen
Sie müssen nachweislich auf die Folgen einer Nichtvorlage hingewiesen worden sein (§ 11 Abs. 8 S. 2 FeV; BVerwG NJW 2008, 3014; NJW 2009, 1689). Das gilt auch dann, wenn die Beibringung nicht förmlich angeordnet, sondern vereinbart wurde (BVerwG NJW 2010, 3318).
Der Hinweis muss in der Aufforderung selbst enthalten sein. Eine Nachholung führt nicht zur Rechtmäßigkeit (OVG Koblenz NZV 2017, 55).
Sonderfall Cannabis: die Fragestellung nach dem Cannabisgesetz
Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes und der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes im August 2024 ist die inhaltliche Reichweite der Fragestellung der mit Abstand ergiebigste Angriffspunkt gegen eine MPU-Anordnung. Maßgeblich ist der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum nach § 24a Abs. 1a StVG; das bloße Führen eines Kraftfahrzeugs „unter Einfluss von Cannabis“ reicht für die Annahme von Cannabismissbrauch nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 FeV nicht mehr aus.
Das Verwaltungsgericht Minden hat deshalb eine Fragestellung beanstandet, die nach dem Trennen von „Konsum und Verkehrsteilnahme“ ohne einschränkenden Bezug auf den Grenzwert fragte, und die MPU-Anordnung insgesamt für rechtswidrig gehalten (VG Minden, Beschluss aus dem Jahr 2026 in einem von mir geführten Verfahren). Weil dieser Punkt eine eigene Darstellung verdient, behandele ich ihn in einem gesonderten Beitrag zur Fragestellung der MPU. Dort finden Sie die tragenden Gründe im Wortlaut, den Formulierungsvorschlag für eine tragfähige Fassung und die Gegenauffassung anderer Gerichte.
Welche der drei Stufen die Behörde annimmt, entscheidet darüber, ob eine MPU-Anordnung überhaupt in Betracht kommt. Die Abgrenzung behandelt der Beitrag zur Dreiteilung seit dem 1. April 2024.
Sieben Fehler, die den Schluss aus der Nichtvorlage sperren
Nicht jeder Mangel führt zum Ziel. Die folgenden sieben Konstellationen sperren den Schluss nach § 11 Abs. 8 FeV nach der Rechtsprechung zuverlässig.
| Nr. | Fehler | Nachweis |
|---|---|---|
| 1 | Überschießende oder nicht anlassbezogene Fragestellung; der Fehler eines Fragenteils infiziert die MPU-Anordnung insgesamt | OVG Münster NJW 2022, 2633; VGH München NJW 2020, 1692 |
| 2 | Die Tatbestandsvoraussetzung fehlt, etwa weil Cannabis-Altfälle unterhalb 3,5 ng/ml nicht als Zuwiderhandlung zählen | VG Stuttgart 5 K 4570/26; VG Aachen 3 K 1825/25 |
| 3 | Unbestimmtheit: Der Untersuchungsgegenstand ist auch durch Auslegung mit der Begründung nicht zu ermitteln | BVerwG 3 B 16.14 Rn. 9 |
| 4 | Tilgungsreife im Fahreignungsregister; ein gesetzliches Verwertungsverbot wird durch § 11 Abs. 8 FeV nicht überwunden | BVerwG NJW 2021, 1970; OVG Münster NJW 2023, 3527 |
| 5 | Sperrwirkung des § 3 Abs. 3 StVG: Bei anhängigem Strafverfahren darf die Behörde schon kein Gutachten anordnen | BVerwG NJW 1989, 116; OVG Münster NZV 2014, 543 |
| 6 | Ausreichender Grund für die Weigerung, etwa eine von der Begutachtungsstelle geforderte, nicht erforderliche Abstinenz | OVG Münster 16 B 22/21 Rn. 23 |
| 7 | Formfehler bei Fristsetzung, Stellenbenennung, Kostenhinweis oder Belehrung | OVG Saarlouis DAR 2010, 416; OVG Koblenz NZV 2017, 55 |
Eine Einschränkung gehört dazu: Greift der Einwand durch, fällt zunächst nur diese eine MPU-Anordnung. Liegt der Tatbestand der §§ 13, 13a oder 14 FeV objektiv vor, kann die Behörde eine korrigierte Anordnung nachschieben, jedenfalls bis zur Tilgungsreife der Anlasstat im Fahreignungsregister.
Gutachten vorlegen oder nicht vorlegen?
Das ist die wichtigste Beratungsentscheidung des gesamten Verfahrens, und sie ist unangenehm, weil beide Wege ein Risiko tragen.
Legen Sie ein negatives Gutachten vor, darf es zu Ihren Lasten berücksichtigt werden, ohne dass es auf die Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung noch ankommt (VGH München BA 2011, 188). Mit der Vorlage verlieren Sie also sämtliche Formalienrügen auf einen Schlag. Legen Sie nicht vor, greift § 11 Abs. 8 FeV, es sei denn, die Anordnung war rechtswidrig oder Sie hatten einen ausreichenden Grund.
Daraus folgt die praktische Reihenfolge: zuerst Akteneinsicht, dann Prüfung der MPU-Anordnung, dann die Entscheidung. Wer den Termin bei der Begutachtungsstelle macht, bevor die MPU-Anordnung geprüft ist, gibt seine beste Verteidigungsposition aus der Hand, ohne es zu merken.
Hält die Behörde ein vorgelegtes Gutachten für nicht nachvollziehbar, darf sie im Übrigen nicht ihre eigene Auffassung an dessen Stelle setzen. Sie muss nachfragen und gegebenenfalls Nachbesserung verlangen (VGH München DAR 2019, 648).
Was nach einer MPU-Anordnung zu tun ist
- Fristen notieren: Die in der MPU-Anordnung genannte Beibringungsfrist und, falls bereits ein Bescheid vorliegt, die Rechtsbehelfsfrist.
- Akteneinsicht beantragen: Das ist der erste und wichtigste Schritt. Nur so sehen Sie, worauf sich die Zweifel stützen und ob die beiden Fragestellungen identisch sind.
- Registerauszug prüfen: Tilgungsreife nach § 29 StVG kann das ganze Verfahren zu Fall bringen.
- Die elf Punkte durchgehen: Jeder Mangel wird schriftlich gerügt, mit Fundstelle.
- Fristverlängerung beantragen, wenn die Prüfung Zeit braucht. Ein begründeter Antrag schadet nicht.
- Die Rüge mit einem Angebot verbinden: Erklären Sie, dass Sie einer korrekt gefassten Anordnung nachkommen werden. § 11 Abs. 8 FeV setzt eine Weigerung ohne ausreichenden Grund voraus, dieses Angebot nimmt der Behörde das Argument.
- Erst dann entscheiden, ob die Begutachtung angetreten wird.
Fallbeispiel aus der Praxis
Der folgende Fall ist anonymisiert und in den Einzelheiten verändert.
Ein Mandant, Berufskraftfahrer, war einmalig mit einem THC-Wert oberhalb des Grenzwerts auffällig geworden. Die Behörde ordnete eine MPU an und fragte, ob künftig mit Fahrten unter Cannabiseinfluss zu rechnen sei, und zusätzlich, ob Anhaltspunkte für den Konsum weiterer Betäubungsmittel bestünden. Hinweise auf harte Drogen gab es in der Akte nicht.
Die Akteneinsicht ergab außerdem, dass der an die Begutachtungsstelle übersandte Auftrag eine dritte, weitergehende Frage enthielt, die dem Mandanten nie mitgeteilt worden war. Wir haben beide Mängel gerügt, auf die fehlende Anlassbezogenheit der Drogenfrage und auf die fehlende Identität der Fragestellungen gestützt, und zugleich erklärt, dass einer korrekt gefassten MPU-Anordnung Folge geleistet werde. Die Behörde hat die Anordnung zurückgenommen und neu gefasst.
Der Fall ist in seinen Einzelheiten verändert. Er beschreibt kein konkretes Mandat und lässt keine Rückschlüsse auf eine bestimmte Person zu. Jeder Fall wird eigenständig geprüft; aus dem geschilderten Verlauf folgt kein Ergebnis für andere Verfahren.
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- Substitutionsbehandlung, zur Fahreignung unter Substitution.
- Cannabis und der Zoll, zur Abgrenzung zwischen Strafverfahren und Fahrerlaubnisverfahren.
Häufige Fragen zur MPU-Anordnung: die wichtigsten Fakten
Kann ich gegen die MPU-Anordnung direkt klagen?
Nein. Die MPU-Anordnung ist nach § 44a VwGO nicht selbständig anfechtbar. Ihre Rechtmäßigkeit wird erst geprüft, wenn die Behörde die Fahrerlaubnis entzieht und Sie dagegen vorgehen. Das ändert nichts daran, dass Sie die Mängel schon vorher schriftlich rügen sollten, das sichert Ihre Position und kann die Behörde zur Korrektur veranlassen.
Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Dann darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Ihre Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Dieser Schluss trägt die Entziehung aber nur, wenn die MPU-Anordnung rechtmäßig war und für Ihre Weigerung kein ausreichender Grund bestand.
Muss mir die Behörde Zeit für Abstinenznachweise lassen?
Nein. Die Frist ist grundsätzlich nicht daran auszurichten, welche Zeit Sie benötigen, um Ihre Eignung wiederherzustellen (VGH Mannheim DAR 2016, 101; OVG Bautzen BA 2019, 347). Zwei Monate werden regelmäßig für ausreichend gehalten.
Darf die Begutachtungsstelle das Gutachten direkt an die Behörde schicken?
Ohne Ihr Einverständnis nicht. Das Gutachten darf nur Ihnen ausgehändigt werden; Sie allein entscheiden über die Weitergabe (BGH DAR 2009, 707). Ein ohne Ihre Zustimmung zur Kenntnis gelangtes Gutachten darf nicht verwertet werden (BVerwG NJW 2008, 3014). Das OVG Bautzen vertritt allerdings eine abweichende Auffassung.
Was gilt, wenn gleichzeitig ein Strafverfahren läuft?
Kommt im Strafverfahren eine Entziehung nach § 69 StGB in Betracht, sperrt § 3 Abs. 3 StVG das Entziehungsverfahren einschließlich vorbereitender Maßnahmen. Die Behörde darf dann schon kein Gutachten anordnen (BVerwG NJW 1989, 116; OVG Münster NZV 2014, 543).
Wie weit diese Sperre reicht und wann sie endet, erläutert die Seite zur Sperrwirkung nach § 3 Abs. 3 StVG; eine trotzdem erlassene Anordnung ist rechtswidrig.
Lohnt sich die Prüfung der MPU-Anordnung überhaupt?
Nach meiner Erfahrung fast immer. Die elf Punkte sind anspruchsvoll, viele Behörden arbeiten mit Textbausteinen, und seit der Rechtsänderung bei Cannabis sind zahlreiche Bausteine schlicht veraltet. Die Prüfung kostet wenig Zeit und entscheidet darüber, ob Sie sich einer Begutachtung überhaupt stellen müssen.
Gesetzestexte und weiterführende Quellen
- § 11 FeV, Eignung (gesetze-im-internet.de)
- § 13a FeV, Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabis
- § 14 FeV, Betäubungsmittel und Arzneimittel
- Anlage 4a FeV, Grundsätze für Untersuchung und Gutachten
- § 3 StVG, Entziehung der Fahrerlaubnis
- Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Auflage 2025, § 11 FeV
- Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, Beurteilungskriterien, DGVP/DGVM, 5. Auflage 2026
Wege, die nach einer MPU-Anordnung offenstehen: der Kurs nach § 70 FeV und die verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und bin bundesweit im Fahrerlaubnisrecht tätig.
Wenn Ihnen eine MPU-Anordnung zugegangen ist, prüfe ich sie für Sie, vor dem Termin bei der Begutachtungsstelle, nicht danach. Schildern Sie mir kurz den Anlass und senden Sie mir das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde zu. Sie erhalten eine Einschätzung, ob sich die Anordnung angreifen lässt und welcher Weg in Ihrem Fall der sinnvollere ist.
Die Rechtsprechung zu § 13a FeV und zur Cannabis-Fragestellung ist in Bewegung; einzelne Gerichte vertreten abweichende Auffassungen.
Wie ein Betäubungsmittelverfahren abläuft, woran es sich entscheidet und wann es eingestellt wird, habe ich gesondert zusammengestellt: Anwalt für BtMG-Verfahren.
Wie das Verfahren nach der Anordnung weitergeht, von der Frist bis zum Gutachten, zeigt der Beitrag zur MPU von der Anordnung bis zum Gutachten. Woran die in der Anordnung benannte Stelle gebunden ist, steht im Beitrag zur Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Welcher Maßstab in der Begutachtung gilt, steht auf der Seite zu den Beurteilungskriterien und ihrer Geltung über Anlage 4a FeV; was eine Vorbereitung taugen muss, auf der Seite zu den FFI-Kriterien und der Qualifikation des Durchführenden.
Welche V-Hypothese zu Punkten, Straftaten oder Aggression im Verkehr gehört und wie sich die Einstufung angreifen lässt, steht im Beitrag zur Verkehrsauffälligkeit in der MPU. Ob die im Gutachten erhobenen Befunde überhaupt verwertbar sind, entscheidet sich vorab nach der Hypothese 0; dazu die Verwertbarkeit der Befunde.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.