Xanax Zoll Kontrolle – beschlagnahmtes Päckchen mit Alprazolam-Tabletten beim Hauptzollamt

Xanax/Alprazolam aus dem Ausland bestellt und vom Zoll abgefangen: Strafe, Ablauf und Verteidigung

Wer eine Sendung mit Xanax oder anderen alprazolamhaltigen Tabletten aus dem Ausland bestellt und dabei vom Zoll abgefangen wird, unterschätzt die Angelegenheit oft, weil es sich vordergründig „nur“ um ein in Deutschland ganz normal verschreibbares Beruhigungsmittel handelt. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Schwerpunkt Betäubungsmittelstrafrecht/Drogen erkläre ich im Folgenden, was ein Xanax Zoll-Verfahren für Betroffene bedeutet, wie der Ablauf nach der Sicherstellung aussieht und welche Verteidigungsmöglichkeiten realistisch bestehen.

In meiner Kanzlei erlebe ich immer wieder, dass Mandanten überrascht sind, dass ausgerechnet ein Medikament, das der Hausarzt in Deutschland auf einem ganz normalen Rezept verschreiben kann, bei der Bestellung aus dem Ausland zu einem vollwertigen Betäubungsmittelverfahren führt. Gerade weil Xanax so alltäglich wirkt, wird die strafrechtliche Tragweite eines Xanax Zoll-Vorwurfs häufig unterschätzt – dabei drohen bei Alprazolam, dem Wirkstoff hinter Xanax, dieselben strafrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen wie bei anderen Betäubungsmitteln.

Was bedeutet der Vorwurf im Anhörungsschreiben?

Wird eine Postsendung mit Xanax-Tabletten vom Zoll sichergestellt, erhält der im Paket genannte Empfänger üblicherweise ein Anhörungsschreiben des zuständigen Hauptzollamts. Darin wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs nach § 372 Abs. 2 AO angekündigt. § 372 Abs. 2 AO tritt jedoch ausdrücklich hinter die spezielleren Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes zurück (formelle Subsidiarität) – tatsächlich verfolgt wird deshalb nahezu immer ein Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln).

Dem Anhörungsschreiben liegt in der Regel ein Personalbogen bei, auf dem sich Betroffene zur Sache äußern sollen. Von einer eigenständigen Beantwortung ist dringend abzuraten – das Schweigerecht sollte genutzt und die Stellungnahme dem Rechtsanwalt überlassen werden.

Xanax Zoll: Wie ist Alprazolam rechtlich einzuordnen?

Alprazolam gehört zur Gruppe der Benzodiazepine und ist als sogenannte „ausgenommene Zubereitung“ in Anlage III des BtMG gelistet – zusammen mit Diazepam, Clonazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Midazolam, Oxazepam, Temazepam, Triazolam, Tetrazepam und Zolpidem. Diese Ausnahme bedeutet: Solange die Wirkstoffmenge pro Dosierungseinheit und Packung bestimmte Grenzen nicht überschreitet, dürfen diese Medikamente innerhalb Deutschlands ganz normal auf einem regulären Rezept verschrieben werden, ohne das strengere BtM-Rezept-Verfahren zu durchlaufen.

Entscheidend ist jedoch eine „Ausnahme von der Ausnahme“, die der Bundesgerichtshof ausdrücklich bestätigt hat: Nach Anlage III, zweiter Gedankenstrich, Buchstabe b, Satz 2 BtMG gilt die Ausnahmeregelung ausdrücklich NICHT für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr dieser Präparate (BGH, Urteil vom 02.11.2010, Az. 1 StR 579/09, betreffend den grenzüberschreitenden Versand mehrerer Benzodiazepine über eine Internet-Versandapotheke). Sobald ein Xanax-Präparat die Grenze überquert, verliert die inländische Ausnahme also vollständig ihre Wirkung – unabhängig davon, wie niedrig dosiert die einzelne Tablette ist.

Die private Bestellung aus dem Ausland ohne gültiges, in Deutschland anerkanntes Betäubungsmittelrezept bleibt damit nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar, ganz gleich wie unauffällig das Medikament im Inland sonst gehandhabt werden dürfte.

Grundtatbestand vs. Verbrechen – der Grenzwert der „nicht geringen Menge“

Überschreitet die eingeführte Menge die Schwelle zur „nicht geringen Menge“, wandelt sich der Grundtatbestand des § 29 BtMG (Vergehen) in ein Verbrechen nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG bzw. bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, jeweils mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Für Alprazolam hat der Bundesgerichtshof diesen Grenzwert auf 240 Milligramm festgelegt (BGH, Urteil vom 02.11.2010, Az. 1 StR 579/09). Der Wert ergibt sich aus einer angenommenen therapeutischen Tagesdosis von 4 Milligramm, multipliziert mit dem Faktor 60 – dieser Faktor spiegelt die medizinische Leitlinienempfehlung wider, wonach eine Benzodiazepin-Behandlung in der Regel eine Dauer von acht Wochen nicht überschreiten sollte.

In derselben Entscheidungsserie legte der BGH für verwandte Benzodiazepine deutlich abweichende Werte fest (etwa Diazepam 2.400 mg, Clonazepam und Lorazepam je 480 mg, Zolpidem 4.800 mg) – ein Beleg dafür, dass sich die Grenzwerte innerhalb derselben Wirkstoffgruppe stark unterscheiden können und stets substanzspezifisch nachgeschlagen werden müssen.

Zur Einordnung: Die übliche Tagesdosis in der Angst- oder Panikstörungsbehandlung liegt meist zwischen 0,5 und 4 Milligramm, sodass 240 Milligramm einem erheblichen Vielfachen einer Tagesdosis entsprechen.

Wie läuft ein Xanax Zoll-Verfahren ab?

Nach der Sicherstellung durch das Hauptzollamt wird die Sendung asserviert und der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Empfänger erhält – wie oben beschrieben – zunächst ein Anhörungsschreiben mit Personalbogen.

Äußert sich der Betroffene nicht selbst, was anwaltlich fast immer empfehlenswert ist, prüft die Staatsanwaltschaft anhand der Aktenlage, ob genügend Beweise für eine Anklage, einen Strafbefehl oder – bei dünner Beweislage bzw. geringer Menge – eine Verfahrenseinstellung vorliegen. Bei einem Xanax Zoll-Vorwurf ist die Beweislage in der Praxis oft dünner, als Betroffene zunächst befürchten, weil der bloße Name auf dem Paket allein noch keinen hinreichenden Tatverdacht begründet.

Praxisbeispiele aus der Verteidigung

Wie ein Xanax Zoll-Vorwurf in der Praxis ausgehen kann, zeigen die folgenden anonymisierten Beispiele aus meiner Verteidigungspraxis:

Praxisbeispiel 1: Eine Mandantin hatte über eine ausländische Online-Apotheke Xanax bestellt, nachdem sie bei ihrem Hausarzt keinen zeitnahen Termin zur Verlängerung eines bestehenden Rezepts bekommen hatte. Mangels Finanztransaktionsermittlungen ließ sich nicht abschließend nachweisen, dass die Mandantin die Bestellung tatsächlich auch selbst vorgenommen hatte – die Sendung war an die gemeinsame Meldeadresse eines Mehrfamilienhaushalts adressiert. Das Verfahren wurde daraufhin nach § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

Praxisbeispiel 2: In einem anderen Verfahren ergab die laborchemische Analyse der sichergestellten Tabletten, dass es sich nicht um Alprazolam, sondern um ein anderes, niedriger dosiertes Benzodiazepin mit einem deutlich höheren Grenzwert handelte. Nach Korrektur der ursprünglich vom Zoll angenommenen Substanz und Neuberechnung anhand des zutreffenden Grenzwerts lag die Menge klar unterhalb der jeweiligen Schwelle zur „nicht geringen Menge“, sodass statt des ursprünglich befürchteten Verbrechenstatbestands nur der Grundtatbestand des § 29 BtMG im Raum stand.

Typische Fehler, die Betroffene machen

Bei einem Xanax Zoll-Vorwurf beantworten viele Betroffene den beigefügten Personalbogen vorschnell selbst und machen dabei ungefragt Angaben zu eigenen Angstzuständen, Schlafstörungen oder einer bestehenden Benzodiazepin-Abhängigkeit – Angaben, die sich später kaum noch zurücknehmen lassen. Andere gehen fälschlich davon aus, dass ein in Deutschland frei verschreibbares Medikament auch bei der Auslandsbestellung unproblematisch sei, weil sie die „Ausnahme von der Ausnahme“ bei grenzüberschreitendem Versand nicht kennen. Diese Fehleinschätzung kann teuer werden, denn strafrechtlich macht es keinen Unterschied, wie unauffällig das Medikament im normalen Praxisalltag sonst behandelt wird.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen?

Zentraler Ansatzpunkt bei einem Xanax Zoll-Verfahren bleibt § 170 Abs. 2 StPO: Der bloße Name oder die Anschrift auf dem Paket beweist allein nicht, dass die dort genannte Person die Sendung auch bestellt hat. Ohne weitere belastende Indizien – etwa Zahlungsnachweise oder Chatverläufe mit dem Verkäufer – lässt sich oft kein hinreichender Tatverdacht herleiten, was zur Einstellung führen kann.

Bei geringen Mengen zum ausschließlichen Eigenkonsum kommt zudem eine Einstellung nach § 31a BtMG in Betracht. Ein weiterer, gerade bei Benzodiazepinen relevanter Verteidigungsansatz ist die exakte forensische Bestimmung des Wirkstoffs selbst, da innerhalb der Benzodiazepin-Gruppe stark unterschiedliche Grenzwerte gelten und eine Verwechslung mit einem anderen Wirkstoff der Gruppe erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche Einordnung haben kann.

Geringe Menge nach § 31a BtMG: keine verlässliche Bundesland-Übersicht

Für die Verteidigung in einem Xanax Zoll-Verfahren ist außerdem relevant: Anders als bei Kokain, Amphetamin oder Cannabis existiert für Alprazolam keine dokumentierte, länderweise aufgeschlüsselte Übersicht verlässlicher Richtwerte für die „geringe Menge“ im Sinne des § 31a BtMG. Eine pauschale Tabelle wäre an dieser Stelle irreführend; maßgeblich bleibt die Einzelfallpraxis der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft, die im Rahmen der Verteidigung gezielt erfragt werden sollte.

Fahrerlaubnisrechtliche Folgen

Auch bei einem BtMG-Verfahren wegen Xanax ist strikt zwischen den Einstellungsarten zu unterscheiden: Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO hat regelmäßig keine fahrerlaubnisrechtlichen Folgen, da der Besitz gerade nicht als erwiesen gilt.

Anders bei einer Einstellung nach § 31a BtMG, einem Strafbefehl oder einer Verurteilung: Hier steht der Besitz im Kern fest. Bereits der nachgewiesene Besitz von Betäubungsmitteln führt in diesen Fällen zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens – der sogenannten Konsummusteranalyse – nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV, sobald die Fahrerlaubnisbehörde über die Mitteilungen in Strafsachen (MiStra Nr. 45) davon erfährt.

Der im Rahmen dieser Begutachtung bzw. der Ermittlungen nachgewiesene Konsum führt sodann zur Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 4 Nr. 9.1 FeV – bei harten Betäubungsmitteln gilt hier ein Null-Toleranz-Maßstab, bei dem es auf Konsumhäufigkeit oder konkrete Ausfallerscheinungen nicht ankommt. Rechtsfolge der so festgestellten Ungeeignetheit ist dann die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG i. V. m. § 46 Abs. 1 FeV.

Eine wichtige Besonderheit gilt für Personen, die Alprazolam tatsächlich im Rahmen einer ärztlich verordneten, bestimmungsgemäßen Dauerbehandlung einnehmen, etwa gegen eine diagnostizierte Angst- oder Panikstörung: Für die Dauerbehandlung mit ärztlich verordneten Arzneimitteln enthält Anlage 4 FeV (in der Literatur verschiedentlich als Nr. 9.6 zitiert) eine gesonderte Regelung, wonach die Fahreignung nicht automatisch entfällt, sondern nur dann ausgeschlossen ist, wenn die Medikation im Einzelfall tatsächlich zu einer Leistungsminderung unterhalb des erforderlichen Maßes führt.

Diese Sonderregelung gilt aber ausschließlich für die bestimmungsgemäße Einnahme eines ärztlich verordneten Präparats – nicht für Mandanten, die sich Xanax ohne Rezept und ohne ärztliche Begleitung im Ausland bestellt haben. Für diese gilt die oben beschriebene Null-Toleranz-Kette in vollem Umfang.

Ergänzend: Alprazolam steht nicht in der Substanzliste des § 24a StVG (die nur Morphin, Cocain, Benzoylecgonin, Amfetamin, MDA, MDE, MDMA und Metamfetamin erfasst); eine Verkehrskontrolle mit Alprazolam-Nachweis führt daher nicht automatisch zu einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, sondern allenfalls zu den allgemeinen Straftatbeständen der §§ 315c, 316 StGB bei nachgewiesener Fahruntüchtigkeit – die fahrerlaubnisrechtliche Konsummusteranalyse nach § 14 FeV bleibt davon unberührt.

Häufige Fragen

Ist der Besitz von Xanax überhaupt strafbar, wenn es in Deutschland ganz normal verschrieben werden darf? Ja. Die inländische Ausnahmeregelung für niedrig dosierte Zubereitungen gilt ausdrücklich nicht für die grenzüberschreitende Einfuhr – ohne gültiges, in Deutschland anerkanntes Betäubungsmittelrezept bleibt die Auslandsbestellung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar.

Ändert sich etwas, wenn ich nur eine kleine Menge für den kurzfristigen Eigenbedarf bestellt habe? Die Menge spielt vor allem für die Einstellungsmöglichkeit nach § 31a BtMG und für die Frage eine Rolle, ob der Grenzwert der „nicht geringen Menge“ erreicht wird – strafbar ist die unerlaubte Einfuhr aber grundsätzlich unabhängig von der Menge.

Wie hoch ist die Strafe bei einem Xanax Zoll-Verfahren üblicherweise? Das hängt maßgeblich von der Menge, den Umständen und der Vorstrafenlage ab – unterhalb der 240-Milligramm-Schwelle sind Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 31a BtMG realistisch möglich, oberhalb drohen empfindliche Freiheitsstrafen mit Mindestmaß von einem Jahr.

Verliere ich meinen Führerschein automatisch, wenn ich Xanax gegen eine ärztlich diagnostizierte Angststörung einnehme? Nicht automatisch: Bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines ärztlich verordneten Präparats kommt es auf eine tatsächliche Leistungsminderung im Einzelfall an. Diese Sonderregelung gilt aber nur für legal verschriebene Medikation, nicht für ohne Rezept im Ausland bestellte Ware.

Was passiert mit der beschlagnahmten Sendung? Sie wird in aller Regel eingezogen und steht nicht mehr zur Verfügung, unabhängig vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens.

Fazit

Ein Xanax Zoll-Verfahren wirkt auf viele Betroffene zunächst harmlos, weil es „nur“ um ein in Deutschland alltäglich verschriebenes Beruhigungsmittel geht – rechtlich ist die unerlaubte Einfuhr von Alprazolam aber ein vollwertiger BtMG-Fall mit denselben strafrechtlichen und fahrerlaubnisrechtlichen Risiken wie bei anderen Betäubungsmitteln. Wer ein Anhörungsschreiben des Zolls erhält, sollte den beigefügten Personalbogen nicht selbst beantworten, sondern frühzeitig anwaltlichen Rat einholen. Bei Rückfragen zum Thema kontaktieren Sie mich gerne.

Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall. Er gibt die Rechtslage nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder; einzelne Grenzwerte und Verfahrensdetails können sich durch neuere Rechtsprechung ändern und sollten vor Verwendung im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Drogenstrafrecht.

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