Lisdexamfetamin bei einer Verkehrskontrolle am Tag, eine unbeschriftete Medikamentenschachtel auf dem Beifahrersitz, Polizeibeamter an der Fahrertür

Symbolbild, mit KI erstellt.

Lisdexamfetamin: 6 wichtige Fakten zu Elvanse, Rezept und Fahrerlaubnis

Lisdexamfetamin ist als Arzneimittel gegen ADHS zugelassen und steht gleichzeitig in Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG, ohne jede ausgenommene Zubereitung. Jede Kapsel Elvanse ist deshalb in jeder Stärke Betäubungsmittel. Wer sie ohne Verschreibung bei sich hat, erfüllt § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG.

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittelverfahren. Bei verschreibungsfähigen Stimulanzien geht es selten um die Gefährlichkeit des Stoffes, sondern um zwei Punkte: Lag zur Tatzeit eine Verordnung vor, und wurde sie eingehalten.

Kurz gefasst: Lisdexamfetamin ist Arzneimittel und Betäubungsmittel zugleich

Der entscheidende Fund liegt in der Doppelnatur. Lisdexamfetamin ist ein pharmakologisch inaktives Prodrug und wird erst im Körper zu D-Amphetamin aufgespalten (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Stoffe Rn. 389). Im Labor erscheint deshalb Amphetamin, nicht der verordnete Stoff; ob der Befund aus einer Kapsel oder aus einer Straßendroge stammt, sagt er nicht. Einen Grenzwert der nicht geringen Menge hat der Bundesgerichtshof nie festgelegt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der 27. BtMÄndVO vom 9.7.2013 kam der Stoff in Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Stoffe Rn. 389).
  • Besitz von Lisdexamfetamin ohne Verschreibung nach § 13 BtMG erfüllt § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, Strafrahmen bis fünf Jahre.
  • Die nicht geringe Menge von Amphetamin liegt bei 10 g Amphetaminbase (BGHSt 33, 169 = NStZ 1986, 33; BGHSt 49, 306 = NJW 2005, 163).
  • § 24a Abs. 4 StVG nimmt die bestimmungsgemäße Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels von der Ordnungswidrigkeit aus.
  • Bei behaupteter Verordnung ist festzustellen, ob zur Behandlung einer konkreten Krankheit eingenommen und die Dosierung beachtet wurde (KG Berlin BeckRS 2016, 2821).
  • Bei einem betäubungsmittelhaltigen Medikament ergibt sich die Ungeeignetheit nicht aus Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV; vorrangig sind die engeren Tatbestände der Nr. 9.4 und der Nr. 9.6.2 (OVG Bautzen BA 2009, 296).
  • Rechtsgrundlage für ein Gutachten bei bestimmungsgemäßer Einnahme ist § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, nicht § 14 Abs. 1 FeV (VGH Mannheim VRS 129, 95).

Worum es hier geht

Lisdexamfetamin als Wirkstoff: Elvanse, ADHS und das Prodrug-Prinzip

Zur Schreibweise, weil sie in Akten Verwirrung stiftet: Patzak/Fabricius führen den Stoff als „Lisdexamphetamin“, die Anlage III nennt ihn „Lisdexamfetamin“. Gemeint ist dieselbe Substanz; ich verwende durchgehend Lisdexamfetamin. Es ist eine synthetisch hergestellte Substanz aus der Stoffgruppe der Amphetamine mit stimulierender Wirkung. Pharmakologisch wirkt sie zunächst nicht: Sie ist die inaktive Vorstufe, ein sogenanntes Prodrug, von D-Amphetamin; zum aktiven Wirkstoff wird sie erst, nachdem der Darm sie aufgenommen hat (Mußhoff et al., Blutalkohol 2020, 260 (262)).

Zugelassen wurde der Stoff in einem europäischen Anerkennungsverfahren auch in Deutschland, als Arzneimittel gegen das Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom. Der Einsatz ist vorgesehen, wenn andere Maßnahmen allein unzureichend waren, etwa eine Behandlung mit Methylphenidat, etwa Ritalin oder Medikinet (BR-Drs. 434/13, 9). Mit dem Wirkstoff Lisdexamfetamindimesilat wird es als Fertigarzneimittel unter dem Namen Elvanse vertrieben. Juristisch folgt aus dem Prodrug-Prinzip: Der eingenommene Stoff ist nicht der gefundene Stoff.

Der Weg in die Anlage III und was daraus folgt

Aufgenommen wurde der Stoff mit der 27. BtMÄndVO vom 9.7.2013 (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Stoffe Rn. 389). Anlage III ist die Liste der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel; sie erlaubt den Umgang, bindet ihn aber an § 13 BtMG und an die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung. Die Systematik zeigen die Anlagen zum BtMG. Der wichtigste Punkt ist, was im Eintrag fehlt. Viele Stoffe der Anlage III haben ausgenommene Zubereitungen, also Höchstmengen oder Darreichungsformen, die den Betäubungsmittelstatus entfallen lassen. Für Lisdexamfetamin gibt es keine solche Ausnahme.

Die Folge ist streng: Die Kapsel mit 20 mg ist genauso Betäubungsmittel wie die mit 70 mg, eine Bagatellstärke existiert nicht. Daraus ergibt sich die Trennlinie, die ich in jedem Mandat zuerst ziehe: Nimmt der Betroffene Lisdexamfetamin auf eine für ihn ausgestellte Verordnung hin ein, ist der Umgang gedeckt. Fehlt sie, oder gehört sie einem anderen, verlässt der Vorgang den erlaubten Bereich sofort. Zwischenstufen kennt § 2 BtMG nicht.

Lisdexamfetamin ohne Rezept: Besitz, Erwerb und Weitergabe in der Schule

Der häufigste Vorwurf ist Besitz nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG; er trifft jeden, der Lisdexamfetamin ohne Verschreibung hat. Dazu kommen Erwerb und Abgabe nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG. Ärzte trifft zusätzlich § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BtMG, wenn entgegen § 13 Abs. 1 BtMG verschrieben wird; den Apotheker trifft § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BtMG, wenn entgegen § 13 Abs. 2 BtMG abgegeben wird.

Praktisch bedeutsam ist die Weitergabe im Schulumfeld. Gibt ein Schüler mit Verordnung vor der Klausur eine Kapsel an einen Mitschüler ab, ist das Abgabe eines Betäubungsmittels und für den Empfänger Erwerb und Besitz; bei Fahrlässigkeit gilt § 29 Abs. 4 BtMG, der den Besitz allerdings nicht erfasst. Dem Empfänger kann § 29 Abs. 5 BtMG bei geringer Menge zum Eigenverbrauch das Absehen von Strafe eröffnen; die Abgabe selbst nennt die Vorschrift nicht. Daneben steht § 31a BtMG. Wer sich auf eine Verordnung beruft, braucht Behandlungsunterlagen und Apothekenbelege (KG Berlin BeckRS 2016, 2821; OLG Koblenz BeckRS 2022, 8932).

TatbestandStrafrahmen
§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3, Nr. 6 BtMGbis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§ 29 Abs. 4 BtMG (Fahrlässigkeit)bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
§ 29 Abs. 5 BtMGAbsehen von Strafe bei geringer Menge zum Eigenverbrauch
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMGnicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe
§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMGnicht unter zwei Jahren Freiheitsstrafe

Was bei Modafinil gilt, steht unter Modafinil.

Strafrahmen und die fehlende nicht geringe Menge

Über die Schwelle des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG entscheidet die nicht geringe Menge. Für Amphetamin legte der Bundesgerichtshof sie bei 10 g Amphetaminbase fest, also 200 Dosen zu je 50 mg, nicht als Amphetaminhydrochlorid (BGHSt 33, 169 = NStZ 1986, 33; vgl. auch BGHSt 53, 89 = NJW 2009, 863). Der Grenzwert hat sich nicht verändert (BGHSt 49, 306 = NJW 2005, 163). Für Lisdexamfetamin fehlt eine Festlegung.

Das ist ein Verteidigungsthema. Die Einzelmenge bemisst sich gestuft nach der äußerst gefährlichen Dosis, der durchschnittlichen Konsumeinheit und dem Tagesbedarf. Bei der an der Gefährlichkeit orientierten Maßzahl, die mit der Einzelmenge multipliziert wird, sind Wirkungsweise und Gefährlichkeit des Wirkstoffes zu berücksichtigen, wobei insbesondere Darreichungs- und Konsumform sowie Art und Dauer des Gebrauchs in den Blick genommen werden (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). Scheitert die Ermittlung der Einzelmenge, wird die nicht geringe Menge durch einen Vergleich mit verwandten Wirkstoffen festgelegt (BGHSt 51, 318 = NJW 2007, 2054). Wer die Dimesilat-Masse ungeprüft wie Amphetaminbase behandelt, rechnet den Fall in den Verbrechensbereich hinein.

WirkstoffNicht geringe MengeGrundlage
Amphetamin10 g Amphetaminbase (200 Dosen zu je 50 mg)BGHSt 33, 169 = NStZ 1986, 33; BGHSt 49, 306 = NJW 2005, 163
Ethylphenidat15 gFestlegung durch den Bundesgerichtshof
Fenetyllin40 g Fenetyllinbase (200 Konsumeinheiten zu je 200 mg)Sachverständigenvorschlag
Lisdexamfetaminkein Grenzwert festgelegtkeine Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Bestellung aus dem Ausland: warum der Zoll die Sendung anhält

Bestellungen von Lisdexamfetamin aus dem Ausland enden regelmäßig bei der Zollfahndung, und das aus zwei Gründen. Betäubungsmittelrechtlich ist die Einfuhr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG erfasst, unabhängig davon, ob die Kapseln im Herkunftsland legal erworben wurden. Arzneimittelrechtlich greift das Verbringungsverbot des § 73 AMG, dessen Verletzung beim Bezug aus dem europäischen Ausland nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG als Ordnungswidrigkeit geahndet wird; strafbar ist nach § 96 Nr. 4 AMG erst die gewerbs- oder berufsmäßige Einfuhr aus einem Drittstaat ohne Erlaubnis. Beim Amphetamin gilt dasselbe Muster.

Der Einwand, man habe ein Rezept, hilft selten. Elvanse ist in Deutschland zugelassen und im Inland erhältlich (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Stoffe Rn. 389); ein Versorgungsengpass besteht nicht. Wer online kauft, zahlt meist deshalb im Ausland, weil er keine Verordnung erhält, und das steht später in der Akte. Dem Anhalten der Sendung folgt fast immer eine Durchsuchung. Bei einer Packung für den Eigenbedarf ist die Einstellung nach § 31a BtMG ein realistisches Ziel.

Lisdexamfetamin am Steuer: der Befund zeigt Amphetamin

In der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG ist Amfetamin aufgeführt, nicht Lisdexamfetamin. Der Bußgeldtatbestand ist damit nicht unanwendbar: Weil der Stoff im Körper zu D-Amphetamin aufgespalten wird, findet das Labor Amphetamin, und eine gelistete Substanz liegt im Blut vor. Beim polytoxikologischen Screening sind Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer-Amphetaminen, Benzodiazepine und Methadon erfasst (Mußhoff/Madea NZV 2008, 485); nach Herkunft trennt es nicht.

Der Befund eines Patienten, der genau nach Anweisung einnimmt, unterscheidet sich im Messwert daher nicht zwangsläufig von dem eines Konsumenten von Straßendrogen. Zur Unterscheidung des Konsums von illegalem Amphetamin und ärztlich verschriebenem Lisdexamfetamin in einer toxikologischen Untersuchung siehe Mußhoff et al., Blutalkohol 2020, 260; Nachweiszeiten in Urin, Blut und Haar bei Rebler SVR 2016, 241 (245 f.).

Auf der subjektiven Seite ist mehr zu prüfen, als die Bußgeldstelle meist tut. § 24a Abs. 2 StVG kann vorsätzlich und fahrlässig verwirklicht werden; der Vorsatz muss nur das Fahren unter der Wirkung erfassen, nicht die Nachweisbarkeit. Erforderlich ist sorgfaltswidriges, billigend in Kauf nehmendes oder bewusst ordnungswidriges Handeln hinsichtlich der fortdauernden Wirkung, und das bedarf ausdrücklicher Feststellung (KG BeckRS 2021, 12952; vgl. auch OLG Hamm NStZ 2005, 709). Fahrlässig handelt, wer sie bei Fahrtantritt hätte erkennen müssen (OLG Saarbrücken NJW 2007, 309 (311)). Bei Ausfällen steht § 316 StGB im Raum.

Die Arzneimittelklausel des § 24a Abs. 4 StVG

Hier liegt der Kern des Verkehrsteils. § 24a Abs. 4 StVG nimmt den Fall aus, dass die festgestellte Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Die Klausel mildert nicht, sie schließt die Ordnungswidrigkeit aus. Für Lisdexamfetamin ist sie der zentrale Einwand, weil ihre Voraussetzungen bei laufender ADHS-Behandlung typischerweise erfüllt sind. Dahinter steht die Erkenntnis, dass bei medikamentösem Einsatz eine Gefährdung des Straßenverkehrs nur bei Missbrauch droht, nicht bei indizierter Einnahme.

Drei Feststellungen muss das Gericht treffen: ob und wann das Medikament durch einen Arzt verordnet wurde, ob es zur Behandlung einer konkreten Krankheit eingenommen wurde und ob die Dosieranweisung beachtet worden ist (KG Berlin BeckRS 2016, 2821; OLG Koblenz BeckRS 2022, 8932). Beruft sich der Betroffene darauf, der Wert beruhe auf der bestimmungsgemäßen Einnahme nach einer für ihn ausgestellten Verordnung, hat sich das Tatgericht damit näher zu befassen, sofern es nicht von einer Schutzbehauptung ausgeht.

Das eröffnet der Rechtsbeschwerde einen Angriffspunkt. Schweigt das Urteil dazu, warum es den Hinweis auf die Voraussetzungen des § 24a Abs. 4 StVG hat beiseitegeschoben, ist die Beweiswürdigung unvollständig (OLG Bamberg NStZ 2019, 528). Ich achte deshalb darauf, dass er schon im Anhörungsverfahren aktenkundig wird, belegt mit Verordner, Datum und Dosis. Ein erst vor Gericht nachgeschobener Hinweis auf Lisdexamfetamin wird leichter als Schutzbehauptung abgetan.

Lisdexamfetamin und die Fahrerlaubnis: warum Nummer 9.1 hier nicht gilt

Das Verwaltungsverfahren läuft neben dem Bußgeldverfahren und ist meist die schwerere Last. Die Behörde entzieht nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV bei Ungeeignetheit. Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV ordnet bei der Einnahme von Betäubungsmitteln Ungeeignetheit an, ohne dass es auf eine Fahrt ankäme. Weil Lisdexamfetamin in Anlage III steht, greifen Behörden nach Kenntnis einer Verordnung sofort dazu. Das ist falsch.

Enthält ein Medikament einen Stoff des BtMG, trägt die Einnahme den Schluss auf Ungeeignetheit nach Nr. 9.1 oder Nr. 9.2.1 der Anlage 4 FeV gerade nicht. Die Eignungsmängel der Nr. 9.4 und der Nr. 9.6.2 derselben Anlage stellen engere Anforderungen und gehen deshalb vor (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München SVR 2011, 389; VGH Mannheim NZV 2013, 261; VGH Mannheim VRS 129, 95). Diese Spezialität wird dennoch übersehen.

Nr. 9.4 der Anlage 4 FeV erfasst die missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel und schließt die Eignung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 FeV aus. Missbräuchlich ist regelmäßig der übermäßige Gebrauch, der vorliegt, wenn er häufiger als nur sporadisch vorkommt (VGH München NZV 2019, 543); ein- oder mehrmaliger Gebrauch genügt nicht (OVG Bautzen BA 2009, 296). Entscheidend ist nicht die Häufigkeit in der Vergangenheit, sondern die künftig erwartete. Übermäßig ist auch verordnungswidrige Einnahme.

Nr. 9.6.2 der Anlage 4 FeV betrifft die Abhängigkeit von einem bestimmungsgemäß eingenommenen betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel; sie fällt nicht unter Nr. 9.3. Für die Wiedererlangung der Fahreignung gilt deshalb nicht Nr. 9.5; zu entscheiden ist nach den Umständen des Einzelfalls (VGH München zfs 2019, 598). Wer Lisdexamfetamin bestimmungsgemäß einnimmt, unterliegt somit nicht dem Programm für harte Drogen und die Fahrerlaubnis.

Was im Gutachten verlangt werden darf und was nicht

Die zweite große Fehlerquelle ist die Rechtsgrundlage. Rechtsgrundlage für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zur Klärung der Frage, ob aufgrund der bestimmungsgemäßen Einnahme betäubungsmittelhaltiger psychoaktiver Arzneimittel Leistungseinschränkungen oder sonstige Fahreignungsmängel vorliegen, ist § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV sind lediglich bei dem Verdacht der missbräuchlichen Einnahme einschlägig (VGH Mannheim VRS 129, 95). Eine darauf gestützte Anordnung gegen einen Patienten mit Verordnung ist angreifbar.

Auch die Art der Begutachtung ist festgelegt. Zur Abklärung der durch die bestimmungsgemäße Einnahme psychoaktiver Arzneimittel hervorgerufenen psycho-physischen Leistungseinbußen und etwaiger Kompensationsmöglichkeiten ist nicht ein ärztliches Gutachten, sondern eine medizinisch-psychologische Begutachtung anzuordnen (VGH Mannheim VRS 129, 95; VG Würzburg BeckRS 2016, 49875). Stützt die Behörde sich auf die falsche Norm oder verlangt das falsche Gutachten, ist die Anordnung rechtswidrig. Zur Anordnung der MPU gehört eine präzise Fragestellung.

Häufig wird zudem eine Abstinenzkontrolle gefordert, obwohl der Betroffene Lisdexamfetamin einnehmen soll und darf. Wo sie in Betracht kommt, gilt als Faustregel ein Zeitraum von acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten (Mußhoff/Madea NZV 2008, 485 (487)). Steht die Nichteignung zur Überzeugung der Behörde fest, darf sie nach § 11 Abs. 7 FeV auf ein Gutachten verzichten; begründen muss sie das aber tragfähig und nicht über Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV.

Ein Fall aus meiner Praxis

Ein Mandant, Mitte zwanzig, Auszubildender, wurde montagmorgens auf dem Weg zur Baustelle kontrolliert. Der Vortest reagierte auf Amphetamine, die Blutprobe wies Amphetamin nach. Er nahm seit drei Jahren Lisdexamfetamin in unveränderter Dosis, verordnet von einer psychiatrischen Praxis. In der Anhörung hatte er das erwähnt, im Bußgeldbescheid stand nichts davon. Parallel ordnete die Behörde ein Gutachten nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV an, gestützt auf Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV.

Beide Verfahren habe ich getrennt angefasst. Im Bußgeldverfahren legte ich Verordnungsdaten, Apothekenabgaben und eine Stellungnahme der Praxis zur Dosieranweisung vor und stützte den Einwand auf § 24a Abs. 4 StVG. Im Verwaltungsverfahren rügte ich die Rechtsgrundlage und die Spezialität von Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 der Anlage 4 FeV. Das Bußgeldverfahren endete ohne Geldbuße, die Anordnung wurde aufgehoben. Der Fall ist in allen Einzelheiten verändert.

Mein Vorgehen

Ich beginne nicht mit dem Messwert, sondern mit der Krankengeschichte. Zuerst klären wir, wer Lisdexamfetamin wann verordnet hat, welche Dosis gilt und ob es Lücken in der Abgabe gibt. Diese Unterlagen beschaffe ich mit Vollmacht selbst. Erst danach lese ich das Laborgutachten und prüfe, welcher Stoff mit welcher Methode gemessen wurde.

Im zweiten Schritt trenne ich die Verfahrensstränge, denn Straf-, Bußgeld- und Fahrerlaubnisverfahren folgen unterschiedlichen Maßstäben; eine Einlassung, die im einen hilft, kann im anderen schaden. Jede Anordnung prüfe ich auf Norm, Fragestellung und Gutachtenart, bevor ein Termin wahrgenommen wird. Gegen eine fehlerhafte Anordnung wendet man sich mit Argumenten, nicht mit einem Gutachten. Drittens halte ich den Zeitplan in der Hand. Zusagen über Ergebnisse gebe ich nicht.

Häufige Fragen zu Lisdexamfetamin

Ist Elvanse ein Betäubungsmittel?

Ja, in jeder Stärke. Der Wirkstoff steht in Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG, und keine ausgenommene Zubereitung befreit die Kapsel davon. Mit Verschreibung nach § 13 BtMG ist die Einnahme erlaubt, ohne sie liegt Besitz nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG vor.

Darf ich mit Lisdexamfetamin Auto fahren?

Bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines für Sie verschriebenen Arzneimittels greift § 24a Abs. 4 StVG. Entscheidend ist, dass es für eine konkrete Erkrankung verordnet wurde und Sie die Dosieranweisung einhalten (KG Berlin BeckRS 2016, 2821). Wer die Dosis erhöht, verliert diesen Schutz.

Mein Bluttest zeigt Amphetamin, obwohl ich nur mein Medikament nehme. Wie kann das sein?

Das ist pharmakologisch zu erwarten. Lisdexamfetamin ist ein inaktives Prodrug und wird erst nach der Absorption aus dem Magen-Darm-Trakt zu D-Amphetamin aufgespalten (Mußhoff et al., Blutalkohol 2020, 260 (262)). Das Labor findet den aktiven Metaboliten.

Verliere ich meine Fahrerlaubnis, wenn die Behörde von meinem Rezept erfährt?

Nicht allein deswegen. Die Behörde darf die Ungeeignetheit nicht aus Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV herleiten, weil Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2 speziellere Anforderungen normieren (VGH München SVR 2011, 389). Sie muss Missbrauch oder Abhängigkeit darlegen.

Muss ich zur MPU, weil ich Lisdexamfetamin nehme?

Nur unter engen Voraussetzungen. Geht es um psycho-physische Leistungseinbußen durch die bestimmungsgemäße Einnahme, ist die medizinisch-psychologische Begutachtung das richtige Mittel, Rechtsgrundlage aber § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV (VGH Mannheim VRS 129, 95). § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV setzt den Verdacht missbräuchlicher Einnahme voraus.

Gesetzestexte und Fundstellen

Maßgeblich sind § 1 Abs. 1 BtMG mit Anlage III, § 2 BtMG, § 13 BtMG mit der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 und Nr. 6, § 29 Abs. 4 und Abs. 5, § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 und § 31a BtMG, § 73, § 96 Nr. 4 und § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG, § 24a Abs. 2 StVG, § 316 StGB und § 3 Abs. 1 StVG.

Fahrerlaubnisrechtlich gelten § 46 Abs. 1 FeV, § 11 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 7 FeV, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3, Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 FeV sowie die Nummern 9.1, 9.2.1, 9.3, 9.4, 9.5 und 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV. Kommentierung: Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Stoffe Rn. 389, Vor §§ 29 ff. Rn. 416, Rn. 416a, Rn. 417 und 418, Rn. 419, § 29a Rn. 54, § 29a Rn. 55, § 29a Rn. 57, § 29a Rn. 67, § 29a Rn. 68; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025.

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Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen