Symbolbild, mit KI erstellt.
Sind Nitazene legal? Drei Gesetze, fünf wichtige Fakten
Bei kaum einem Stoff hängt die Strafbarkeit so sehr am genauen Namen wie bei den Nitazenen. Je nachdem, welches Derivat in der Sendung war, greift das Betäubungsmittelgesetz in der einen oder der anderen Anlage, oder das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Die Rechtsfolgen unterscheiden sich erheblich, und die Ermittlungsakte macht diesen Unterschied oft nicht.
Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger und befasse mich seit fünfzehn Jahren ausschließlich mit Drogen und Recht. Hier steht, wie die einzelnen Nitazene eingeordnet sind, welche Verordnung wann welchen Stoff erfasst hat, warum es keinen Grenzwert gibt und was aus einer abgefangenen Sendung folgt, strafrechtlich wie für den Führerschein. Wer nur wissen will, ob Nitazene legal sind, findet die Antwort in der Übersicht weiter unten.
Kurz gefasst: Nitazene legal gibt es nicht, aber drei Wege in die Strafbarkeit
Nitazene legal zu beziehen ist ausgeschlossen. Uneinheitlich ist nur, über welches Gesetz die Strafbarkeit läuft:
- Etonitazen und Clonitazen stehen in Anlage I zum BtMG, nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, für die es keinerlei legalen Bezugsweg gibt.
- Isotonitazen, Metonitazen, Protonitazen, Etazen (Etodesnitazen) und Etonitazepyn stehen in Anlage II, verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig. Auch hier gibt es kein Rezept.
- Alle übrigen Derivate werden von der Stoffgruppe der von Benzimidazol abgeleiteten Verbindungen im NpSG erfasst.
Einen Grenzwert der nicht geringen Menge hat für keines dieser Derivate ein Gericht festgelegt. Und noch etwas ist wichtig: Ob Nitazene legal erworben werden könnten, ist die falsche Frage. Richtig ist die Frage, ob der Erwerb strafbar ist. Beim NpSG lautet die Antwort darauf nämlich anders als beim BtMG.
Das Wichtigste in Kürze
- Etonitazen und Clonitazen stehen in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz; für sie gibt es keinen legalen Bezugsweg.
- Isotonitazen, Metonitazen, Protonitazen, Etazen und Etonitazepyn stehen in Anlage II und sind verkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig.
- Die übrigen Derivate erfasst die 2021 neu gefasste Stoffgruppe der von Benzimidazol abgeleiteten Verbindungen in der Anlage zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
- Steht das Derivat in Anlage I oder II zum Betäubungsmittelgesetz, sind die Einfuhr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG und der Besitz nach Nr. 3 strafbar, ohne dass es auf einen Zweck ankommt.
- Erfasst den Stoff nur die NpSG-Stoffgruppe, ist der Besitz nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 NpSG allein als Teilakt des Handeltreibens oder als Voraussetzung des Inverkehrbringens strafbar, und § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b NpSG verlangt für die Einfuhr einen Inverkehrbringenszweck.
- Besitz und Erwerb zum Eigenkonsum sind nach § 4 NpSG nicht strafbewehrt, obwohl § 3 Abs. 1 NpSG sie verwaltungsrechtlich verbietet.
- Einen Grenzwert der nicht geringen Menge hat für keines dieser Derivate ein Gericht festgelegt.
- Die Zuordnung zu einer Anlage des Betäubungsmittelgesetzes oder zur NpSG-Stoffgruppe lässt sich im Strafverfahren nur durch ein anerkanntes substanzspezifisches chemisches Untersuchungsergebnis nachweisen.
Was in diesem Beitrag steht
- Kurz gefasst: Nitazene legal gibt es nicht, aber drei Wege in die Strafbarkeit
- Das Wichtigste in Kürze
- Was Nitazene sind: Wirkung und Gefährlichkeit
- Nitazene legal? Die Einordnung Stoff für Stoff
- Nitazene in der NpSG-Stoffgruppe: wer sonst noch erfasst wird
- Besitz und Einfuhr: warum das NpSG viel kürzer greift
- Warum die Analyse bei Nitazene alles entscheidet
- Nitazene ohne Grenzwert: die nicht geringe Menge fehlt
- Wenn der Zoll eine Sendung mit Nitazene zieht
- Einstellungschancen
- Die Fahrerlaubnis nach einer Nitazen-Sendung
- MPU und Wiedererteilung
- Typische Fehler
- Ein Fall aus meiner Praxis
- Häufige Fragen
- Gesetzestexte und weiterführende Quellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Was Nitazene sind: Wirkung und Gefährlichkeit
Nitazene sind synthetische Opioide mit Benzimidazol-Grundstruktur. Sie stammen aus der pharmazeutischen Forschung der fünfziger Jahre und wurden nie als Arzneimittel zugelassen.
Der Kommentar beschreibt den bekanntesten Vertreter deutlich: Etonitazen ist ein synthetisches morphinähnliches Analgetikum mit tausendfacher analgetischer Wirkung des Morphins (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 279). Verwandt und ebenfalls in Anlage I aufgenommen sind Bezitramid und Clonitazen.
Für die neueren Derivate hat der Verordnungsgeber die Gefährlichkeit ausdrücklich begründet: Die im Internet gehandelten Benzimidazol-Verbindungen weisen eine hohe Missbrauchsattraktivität auf, da sie die analgetische Potenz von Morphin übertreffen oder dieser gleichzusetzen sind (BR-Drs. 403/21 S. 32).
Genau daraus folgt das praktische Risiko. Wirkstoffmengen, die in der Waage kaum auffallen, entsprechen einer erheblichen Opioiddosis. Überdosierungen mit Atemstillstand treten bei Nitazenen schon bei Mengen im Mikrogrammbereich auf, das unterscheidet sie von nahezu allen anderen Stoffen, die über den Postweg bestellt werden.
Nitazene legal? Die Einordnung Stoff für Stoff
| Stoff | Einordnung | Seit |
|---|---|---|
| Etonitazen | Anlage I BtMG | seit Langem gelistet |
| Clonitazen | Anlage I BtMG | seit Langem gelistet |
| Isotonitazen (Iso) | Anlage II BtMG | 32. BtMÄndVO vom 18.5.2021 |
| Metonitazen | Anlage II BtMG | 33. BtMÄndVO vom 16.12.2022 |
| Etazen (Etodesnitazen) | Anlage II BtMG | 23. BtMAnlÄndVO vom 1.6.2023 |
| Etonitazepyn (N-Pyrrolidino-Etonitazen) | Anlage II BtMG | 23. BtMAnlÄndVO vom 1.6.2023 |
| Protonitazen | Anlage II BtMG | 23. BtMAnlÄndVO vom 1.6.2023 |
| übrige Derivate | NpSG, Stoffgruppe Benzimidazol | Neufassung der Anlage 2021 |
Der Unterschied zwischen Anlage I und Anlage II betrifft nicht die Strafbarkeit des Erwerbs, sondern die Verkehrsfähigkeit: Anlage I ist vollständig verboten, Anlage II erlaubt einen erlaubnispflichtigen Verkehr etwa zu wissenschaftlichen Zwecken, jedoch keine Verschreibung. Für Privatpersonen ist das Ergebnis dasselbe. Es gibt keinen legalen Weg, an den Stoff zu kommen.
Praktisch bedeutsam ist etwas anderes: Ob Nitazene legal beschafft wurden, ist nie die Frage. Die Frage lautet, welches Derivat vorlag, denn davon hängt ab, ob das BtMG oder das NpSG gilt, und damit der gesamte Strafrahmen.
Nitazene in der NpSG-Stoffgruppe: wer sonst noch erfasst wird
Mit der Neufassung der Anlage zum NpSG im Jahr 2021 wurde die Stoffgruppe der von Benzimidazol abgeleiteten Verbindungen aufgenommen. Erfasst ist danach jede chemische Verbindung, die von der in der Anlage näher beschriebenen Grundstruktur abgeleitet ist, mit bestimmten Substituenten besetzt werden kann und eine maximale Molekülmasse von 500 u aufweist (Patzak/Fabricius, NpSG § 4 Rn. 12e).
Der Verordnungsgeber hat dabei ausdrücklich Benzimidazol-Verbindungen mit Strukturen von Etazen, Metodesnitazen und Metonitazen im Blick gehabt, die ein hohes Missbrauchspotential aufweisen und vor allem über den Online-Handel verfügbar sind (BR-Drs. 403/21 S. 32).
Auch geladene Formen, Stereoisomere und Salze erfasster Stoffe sind nach der Vorbemerkung zur Anlage einbezogen.
Das ist der Grund, weshalb der bei neuen psychoaktiven Stoffen sonst übliche Einwand hier meist nicht trägt: Die Stoffgruppendefinition ist so gefasst, dass auch bislang unbekannte Abwandlungen erfasst werden. Wer auf eine Lücke hofft, muss chemisch argumentieren, und zwar mit einem Gutachten, nicht mit einer Behauptung.
Besitz und Einfuhr: warum das NpSG viel kürzer greift
Hier liegt der wichtigste Unterschied des ganzen Themas, und er wird in Ermittlungsverfahren regelmäßig übersehen.
Das NpSG verbietet den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen sehr weit: § 3 Abs. 1 NpSG erfasst ausdrücklich auch Besitz und Erwerb. Die Strafvorschrift reicht aber deutlich kürzer. Besitz ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 NpSG nur strafbar, wenn er sich als Teilakt des Handeltreibens oder als Voraussetzung des Inverkehrbringens darstellt; Besitz und Erwerb zum Eigenkonsum sind nach § 4 NpSG nicht strafbewehrt, obwohl § 3 Abs. 1 NpSG sie untersagt (Patzak/Fabricius, NpSG Vorbem. Rn. 15; BT-Drs. 18/8579 S. 19; Oglakcioglu in MüKoStGB § 4 Rn. 3).
Bei der Einfuhr gilt Entsprechendes. § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. b NpSG stellt die Einfuhr nur unter Strafe, wenn sie zum Zweck des Inverkehrbringens geschieht. Es handelt sich um ein Delikt mit überschießender Innentendenz: Die Zielsetzung muss vorliegen, erreicht werden muss sie nicht (Patzak/Fabricius, NpSG § 4 Rn. 33). Durchfuhr und Ausfuhr sind für sich genommen überhaupt nicht mit Strafe bedroht (Rn. 35).
Daraus folgt für eine abgefangene Postsendung eine klare Linie:
- Derivat in Anlage I oder II zum BtMG, Einfuhr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG und Besitz nach Nr. 3 sind strafbar, auf den Zweck kommt es nicht an.
- Derivat nur über die NpSG-Stoffgruppe erfasst, wer ausschließlich für sich selbst bestellt hat, erfüllt keinen Straftatbestand des § 4 NpSG. Der Vorwurf steht und fällt mit dem Nachweis eines Inverkehrbringenszwecks.
Deshalb ist die Frage, ob Nitazene legal sind, für die Verteidigung zweitrangig. Entscheidend sind zwei andere Fragen: Welches Derivat lag vor, und wofür war es bestimmt? Der Kommentar hält genau das für den Grund, weshalb NpSG-Verfahren im Vergleich zum BtMG so schwer zu führen sind, der Besitz, der im BtMG faktisch als Auffangtatbestand wirkt, fehlt hier.
Warum die Analyse bei Nitazene alles entscheidet
Der gerichtliche Nachweis der Eigenschaft als neuer psychoaktiver Stoff kann im Strafverfahren nur aufgrund eines anerkannten substanzspezifischen chemischen Untersuchungsergebnisses geführt werden, etwa eines Landeskriminalamts oder eines zolltechnischen Untersuchungslabors (Patzak/Fabricius, NpSG § 4 Rn. 13a). Dasselbe gilt für die Zuordnung zu einer BtMG-Anlage.
Bei Nitazenen ist das keine Formalie, sondern der Kern des Falls. Die Derivate unterscheiden sich chemisch häufig nur in einem Substituenten; im Handel werden sie unter Fantasienamen oder schlicht als „Iso“ oder „Proto“ angeboten. Welcher Stoff tatsächlich geliefert wurde, lässt sich weder am Aussehen noch an der Bestellbezeichnung ablesen.
Daraus folgen drei Fragen, die ich in jeder Akte stelle:
- Welcher Stoff wurde konkret nachgewiesen, und mit welchem Verfahren?
- Ist er einer BtMG-Anlage zugeordnet oder nur der NpSG-Stoffgruppe?
- Welche Wirkstoffmenge wurde bestimmt, nicht welches Bruttogewicht?
Nitazene ohne Grenzwert: die nicht geringe Menge fehlt
Für keines der Nitazene hat ein Gericht die nicht geringe Menge festgelegt. In der Übersicht der festgelegten Grenzwerte, die Bundesgerichtshof, Oberlandesgerichte und Tatgerichte für die meisten Betäubungsmittelarten bestimmt haben, fehlt die Stoffgruppe.
Für die Verteidigung ist das ein erheblicher Vorteil, wenn ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. Scheitert die Ermittlung der maßgeblichen Einzelmenge, weil weder die äußerst gefährliche Dosis noch die durchschnittliche Konsumeinheit noch der Tagesbedarf feststellbar sind, wird die nicht geringe Menge hilfsweise durch Vergleich mit verwandten Wirkstoffen bestimmt (BGHSt 51, 318 = NJW 2007, 2054; BGHSt 60, 134 = NStZ 2015, 226).
Welcher Vergleichsstoff heranzuziehen ist, liegt damit aber nicht fest. Naheliegend wären Fentanyl mit 30 Milligramm bei 30 Konsumeinheiten zu je einem Milligramm oder Carfentanil. Ein Gericht, das einen solchen Wert selbst bestimmt, muss sich sachverständig beraten lassen und die Eigenarten und die Gefährlichkeit des Wirkstoffs berücksichtigen (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). In Internetforen berichtete szenetypische Durchschnittsdosierungen sind ausdrücklich keine geeignete Erkenntnisgrundlage (BGH BeckRS 2018, 19212).
Wird ein Nitazen-Verfahren auf § 29a oder § 30 BtMG gestützt, gehört deshalb zuerst geprüft, worauf das Gericht den Grenzwert stützt. Zum Hintergrund: Die nicht geringe Menge im BtMG.
Bei Stoffen, die nur vom NpSG erfasst sind, stellt sich die Frage ohnehin anders: Das NpSG kennt keine nicht geringe Menge. Es arbeitet mit eigenen Tatbeständen, deren Grundstrafrahmen bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe liegt; nur die Qualifikationen des § 4 Abs. 3 NpSG sind Verbrechen (Patzak/Fabricius, NpSG Vorbem. Rn. 19).
Wenn der Zoll eine Sendung mit Nitazene zieht
Nitazene erreichen Deutschland fast ausschließlich über den Onlinehandel, meist aus China und über Zwischenstationen in Osteuropa. Die Sendungen sind winzig, wenige hundert Milligramm Pulver in einem Briefumschlag reichen für eine große Zahl von Dosen, und häufig als Forschungschemikalie, Farbpigment oder Nahrungsergänzung deklariert.
Diese Kombination aus Kleinstmenge und auffälliger Deklaration ist genau das Muster, auf das die Postkontrolle anspricht. Der weitere Ablauf folgt den bekannten Regeln: Vorlagepflicht des Dienstleisters, Öffnung und Prüfung durch den Zoll, Weitergabe an die Staatsanwaltschaft bei Anhaltspunkten, Sicherstellung oder richterliche Postbeschlagnahme. Vollständig dargestellt habe ich das hier: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet.
Zwei Besonderheiten kommen bei Nitazenen hinzu.
Die Gefährlichkeitsbewertung: Ob Nitazene legal irgendwo erhältlich wären, spielt für die Bearbeitung keine Rolle; die Wirkstärke tut es. Weil sie Morphin um ein Vielfaches übertrifft, behandeln Ermittlungsbehörden diese Sendungen mit einer Aufmerksamkeit, die kleine Mengen sonst nicht erfahren. Auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit sollte niemand bauen.
Das Analyseproblem: Die Standardschnelltests des Zolls schlagen bei Nitazenen nicht zuverlässig an. Häufig steht in der ersten Verfügung ein Verdacht, der erst Wochen später durch das zolltechnische Untersuchungslabor bestätigt oder widerlegt wird. Diese Zeit gehört genutzt, und nicht durch eine Einlassung verschenkt.
Zu den Abgaben: Für Betäubungsmittel entstehen bei unerlaubter Einfuhr weder Zollschuld noch Einfuhrumsatzsteuer (EuGH NStZ 1984, 268). Zum Einfuhrtatbestand im Einzelnen: Einfuhr von Betaeubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.
Einstellungschancen
Bei Stoffen dieser Wirkstärke ist der Spielraum kleiner als bei anderen Substanzen. Realistisch bleiben drei Ansätze.
§ 170 Abs. 2 StPO in zwei Varianten. Erstens, wenn sich die Zuordnung zu einer Anlage oder zur NpSG-Stoffgruppe nicht sicher führen lässt. Zweitens, und das wird oft übersehen, wenn das Derivat nur vom NpSG erfasst wird und ein Inverkehrbringenszweck nicht nachweisbar ist. Dass Nitazene legal nicht gehandelt werden dürfen, ersetzt diesen Nachweis nicht. Das ist der stärkste Ansatz überhaupt.
§ 31a BtMG und §§ 153, 153a StPO bei geringer Menge zum Eigenverbrauch ohne Fremdgefährdung. Zu beachten ist, dass die Mengenbeurteilung hier nicht nach Gewicht, sondern nach Dosen erfolgen muss, 200 Milligramm Pulver können je nach Derivat eine dreistellige Zahl von Konsumeinheiten sein.
Der Vorsatz zur nicht geringen Menge, wenn ein Verbrechensvorwurf im Raum steht. Er muss sich auf die tatsächlichen Voraussetzungen erstrecken; ohne Feststellung, welche Vorstellung der Beschuldigte vom Wirkstoffgehalt hatte, liegt eine Feststellungslücke vor (BGH StV 1983, 332). Bei einem Stoff ohne festgelegten Grenzwert ist dieser Einwand besonders naheliegend.
Zu den Voraussetzungen im Zollverfahren: Einstellung im Zollverfahren.
Die Fahrerlaubnis nach einer Nitazen-Sendung
Auch hier folgt aus einem Sachverhalt ein zweites Verfahren, das die Staatsanwaltschaft durch ihre Mitteilung in Gang setzt. Ein Bezug zum Straßenverkehr ist für das Tätigwerden der Fahrerlaubnisbehörde nicht erforderlich (VGH München NJW 2021, 3408).
Beim Besitz eröffnet § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Sie steht im Ermessen, das ausgeübt und in der Aufforderung offengelegt werden muss; der Besitz selbst muss konkret nachgewiesen sein (VGH München NJW 2021, 3408; VRS 139, 48).
Beim Konsum kommt es darauf an, welches Derivat vorlag. Handelt es sich um einen Stoff der Anlage I oder II zum BtMG, greift Nr. 9.1 Anlage 4 FeV: Schon die einmalige Einnahme rechtfertigt in der Regel die Annahme der Ungeeignetheit (BVerwG, Beschluss vom 11.4.2019, 3 C 9.18, BeckRS 2019, 19966 Rn. 30). Die Fahrerlaubnis wird nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV entzogen: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.
Ist das Derivat dagegen nur vom NpSG erfasst, liegt kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG vor, und Nr. 9.1 Anlage 4 FeV knüpft genau daran an. In Betracht kommt dann Nr. 9.4, missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Stoffe, und die verlangt regelmäßig übermäßigen Gebrauch (Hentschel/König/Dauer, FeV § 14 Rn. 16).
Das ist allerdings umstritten, und ich sage das offen, weil sich darauf niemand blind verlassen sollte: Für die dem BtMG unterstellten synthetischen Cannabinoide ist anerkannt, dass schon der einmalige Konsum die Entziehung trägt, und der Kommentar hält fest, dass für Stoffe, die nicht dem BtMG, aber dem NpSG unterstellt sind, nichts anderes gelten dürfte, weil der Umgang mit ihnen nach § 3 NpSG verboten ist (Patzak/Fabricius, Kap. 6 Rn. 474 mit Hinweis auf Wagner NZV 2023, 193).
Wer diese Linie übernimmt, landet auch beim NpSG-Derivat bei der Ungeeignetheit. Der Unterschied zwischen einmaliger Einnahme und regelmäßig übermäßigem Gebrauch entscheidet damit über den Führerschein, und er muss mit dem Wortlaut der Anlage 4 und der Systematik des NpSG erstritten werden, nicht behauptet.
Dass eine abgefangene Sendung keinen Konsum belegt, gilt auch hier: Der bloße Versuch der Einnahme ist keine Einnahme im Sinne der Nr. 9.1 (OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.7.2017, 12 ME 77/17, BeckRS 2017, 116186).
Für die Fahrt selbst gilt eine eigene Vorschrift. Das Listenprinzip des § 24a Abs. 2 StVG und die dazu festgelegten Werte habe ich unter Drogenfahrt und analytische Grenzwerte dargestellt; zur Vertretung im Verfahren Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsrecht in Bremen.
MPU und Wiedererteilung
Ist die Fahrerlaubnis entzogen, führt der Weg zurück über die medizinisch-psychologische Untersuchung; § 14 Abs. 2 FeV verpflichtet die Behörde dazu (BVerwG NJW 2005, 3081), sobald die Entziehung nicht mehr angreifbar ist (OVG Greifswald BA 2013, 141).
Geprüft wird dabei nicht nur der aktuelle Befund, sondern ob die Einstellung zum Konsum sich belastbar geändert hat (BVerwG NJW 2005, 3440); Abstinenzbelege allein tragen das nicht (VG Gelsenkirchen BA 2010, 372).
Bei Opioiden richtet sich die Begutachtung erfahrungsgemäß auf die Frage nach einer Abhängigkeit und nach der Behandlung. Liegt eine solche vor, ist zugleich an §§ 35, 36 BtMG zu denken, die Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer Therapie, die parallel zum Verfahren vorbereitet werden muss. Zur Anordnung und zur Fragestellung: Anforderungen an eine MPU-Anordnung und Fragestellung der MPU.
Typische Fehler
Der erste Fehler ist, sich auf die Bestellbezeichnung zu verlassen. Ob „Iso“, „Proto“ oder ein Fantasiename auf dem Beutel stand, sagt über die rechtliche Einordnung nichts.
Der zweite Fehler ist die Antwort auf den Anhörungsbogen, solange die Analyse nicht vorliegt. In dieser Phase weiß niemand, worüber gesprochen wird, die Ermittler nicht und der Beschuldigte erst recht nicht: Anhoerungsbogen vom Zoll.
Der dritte Fehler ist, die Mengenangabe in Gramm hinzunehmen. Bei einem Stoff mit vielfacher Morphinpotenz ist die Zahl der Konsumeinheiten die maßgebliche Größe, nicht das Gewicht.
Der vierte Fehler ist die Annahme, es handle sich um eine kleine Sache, weil die Sendung klein war. Bei Nitazenen ist das Gegenteil der Fall.
Der fünfte Fehler ist die umgekehrte Vorstellung: dass Nitazene legal bestellt werden könnten, weil der Shop im Ausland sitzt und dort niemand eingreift. Für die Einfuhr nach Deutschland gilt deutsches Recht, unabhängig davon, wie der Versandstaat den Stoff behandelt.
Ein Fall aus meiner Praxis
Der Fall ist in Einzelheiten abgewandelt, Namen und Orte sind weggelassen.
Einzelheiten des folgenden Falls sind verändert, der Mandant ist nicht erkennbar.
Einem 33-jährigen Mandanten wurde eine Sendung aus Asien zugestellt, deklariert als Farbpigment, tatsächlich 500 Milligramm weißes Pulver. Der Zoll stellte sicher; die Einleitungsverfügung sprach von einem synthetischen Opioid und ging von einer nicht geringen Menge aus.
Wir haben geschwiegen und die Analyse abgewartet. Sie ergab ein Derivat, das keiner Anlage zum BtMG individuell zugeordnet war und allein über die NpSG-Stoffgruppe der Benzimidazol-Verbindungen erfasst wurde. Damit fiel der gesamte BtMG-Vorwurf einschließlich des Verbrechenstatbestands weg; es blieb das NpSG mit deutlich engeren Tatbeständen.
Auf dieser Grundlage und mangels jeder Weitergabespur stellte die Staatsanwaltschaft nach § 153a StPO ein. Im anschließenden Fahrerlaubnisverfahren haben wir darauf hingewiesen, dass Nr. 9.1 Anlage 4 FeV Betäubungsmittel im Sinne des BtMG voraussetzt und ein solches gerade nicht vorlag. Die Behörde hat die Anordnung aufgehoben.
Der Vorgang ist anonymisiert wiedergegeben und in den Einzelheiten verändert.
Häufige Fragen
Sind Nitazene legal, wenn sie nicht namentlich im Gesetz stehen?
Nein. Wer nicht individuell in einer Anlage zum BtMG genannt ist, wird regelmäßig von der NpSG-Stoffgruppe der von Benzimidazol abgeleiteten Verbindungen erfasst.
Was ist der Unterschied zwischen Anlage I und Anlage II?
Anlage I bedeutet vollständiges Verbot, Anlage II lässt einen erlaubnispflichtigen Verkehr etwa zu Forschungszwecken zu. Verschreibungsfähig ist beides nicht.
Ist der Besitz strafbar, wenn nur das NpSG gilt?
Nein. Besitz und Erwerb zum Eigenkonsum sind nach § 4 NpSG nicht strafbewehrt, obwohl § 3 Abs. 1 NpSG sie verbietet. Die Einfuhr ist nur strafbar, wenn sie zum Zweck des Inverkehrbringens geschieht.
Sind Nitazene legal, wenn der Versender im Ausland sitzt?
Nein. Maßgeblich ist die Rechtslage in Deutschland, sobald der Stoff über die Grenze gelangt. Ein Shop im Ausland ändert daran nichts.
Wie viel ist eine nicht geringe Menge?
Für Nitazene hat kein Gericht einen Grenzwert festgelegt. In Betracht kommt nur ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen, und der ist angreifbar.
Wie gefährlich sind Nitazene wirklich?
Etonitazen wird im Kommentar mit der tausendfachen analgetischen Wirkung des Morphins beschrieben. Die neueren Derivate übertreffen die Potenz von Morphin oder sind ihr gleichzusetzen.
Verliere ich den Führerschein?
Das hängt davon ab, welches Derivat vorlag und ob Konsum feststeht. Bei einem Stoff, der nur dem NpSG unterfällt, greift Nr. 9.1 Anlage 4 FeV nicht.
Soll ich etwas zur Sache sagen?
Solange die Analyse fehlt, auf keinen Fall. In dieser Phase steht nicht einmal fest, um welchen Stoff es geht.
Gesetzestexte und weiterführende Quellen
Im Volltext nachlesen lassen sich § 29 BtMG im Volltext für den Grundtatbestand, § 29a BtMG im Volltext und § 30 BtMG im Volltext für die Verbrechensvarianten sowie § 31a BtMG im Volltext für die Einstellung. Fahrerlaubnisrechtlich sind § 14 FeV im Volltext und Anlage 4 zur FeV im Volltext einschlägig.
Vertiefend auf dieser Seite: Die nicht geringe Menge im BtMG zur Grenzwertbestimmung und Ablauf nach der Sicherstellung der Sendung zum weiteren Verfahrensgang.
Fachliche Grundlage ist der von Harald Hans Körner begründete und von Patzak, Fabricius und Huth fortgeführte Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz in der 11. Auflage, dort die Erläuterungen zum NpSG und zu den stark wirksamen Analgetika.
Kostenlose Ersteinschätzung
Mein Name ist Björn Schüller, ich bin Rechtsanwalt in Bremen und arbeite im Betäubungsmittelrecht und Fahrerlaubnisrecht bundesweit.
Wenn der Zoll eine Sendung mit einem synthetischen Opioid abgefangen hat, prüfe ich Ihren Fall kostenlos. Schicken Sie mir das Schreiben, das Sie bekommen haben.
Bei Nitazenen gilt mehr als bei jedem anderen Stoff: Vor der Analyse gibt es keinen Fall, sondern nur einen Verdacht. Wer sich fragt, ob Nitazene legal waren, stellt dabei die falsche Frage. Es kommt auf das Derivat und auf die Zweckbestimmung an. Bis das geklärt ist, sollte nichts gesagt und nichts unterschrieben werden.
Den Ablauf eines Betäubungsmittelverfahrens (von der ersten Maßnahme bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft) habe ich an anderer Stelle beschrieben: Verteidigung im BtMG-Verfahren.
Die hochpotenten Opioide und die klassischen Opiate liegen rechtlich auseinander: Carfentanil, Opium und Opiumtee, Morphin und Morphinsulfat.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.