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Kratom: 7 wichtige Fakten zur Rechtslage in Deutschland
Kratom steht in keiner Anlage zum Betäubungsmittelgesetz und ist auch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz nicht namentlich genannt. Daraus folgt aber nicht, dass der Handel damit erlaubt wäre. Die Gefahr liegt im Arzneimittel- und im Lebensmittelrecht, und dort trifft sie vor allem den Verkäufer.
Mein Name ist Björn Schüller. Ich bin Rechtsanwalt in Bremen und verteidige bundesweit in Betäubungsmittel-, Zoll- und Fahrerlaubnisverfahren. Diese Seite trennt, was rechtlich geklärt ist, von dem, was es nicht ist, denn bei Kratom wird beides regelmäßig vermischt, von Händlern wie von Behörden.
Das Wichtigste in Kürze
- Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin sind in den Anlagen I, II und III zum Betäubungsmittelgesetz nicht aufgeführt.
- In den Anlagen 1 und 2 zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz werden sie ebenfalls nicht namentlich genannt.
- Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz arbeitet mit Stoffgruppendefinitionen; ob Mitragynin unter eine dieser Gruppen fällt, ist eine strukturchemische Frage.
- Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 NpSG sind Erwerb und Besitz eines neuen psychoaktiven Stoffes zwar verboten, § 4 NpSG stellt sie aber nicht unter Strafe.
- § 4 Abs. 1 NpSG bedroht Handeltreiben, Inverkehrbringen und Verabreichen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
- Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014 sind reine Rauschmittel keine Arzneimittel; bei Kratom greift dieser Grundsatz nur eingeschränkt.
- Kratom ist als neuartiges Lebensmittel nicht zugelassen; das Inverkehrbringen als Lebensmittel ist nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2015/2283 unzulässig.
- Mitragynin wird von den üblichen immunchemischen Drogenscreenings nicht erfasst.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Was Kratom ist
- Kratom und das Betäubungsmittelgesetz
- Kratom und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
- Kratom als Arzneimittel
- Kratom als Lebensmittel
- Wenn der Zoll die Kratom-Sendung anhält
- Wenn Sie mit Kratom angetroffen werden
- Wie lange Kratom nachweisbar ist
- Was die Fahrerlaubnisbehörde bei Kratom macht
- Was die MPU verlangt, wenn es dazu kommt
- Wie Kratom-Verfahren ausgehen
- Ein Verfahren aus meiner Praxis
- Mein Vorgehen im Kratom-Verfahren
- Fragen aus der Praxis
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Was Kratom ist
Kratom ist der gebräuchliche Name für die Blätter von Mitragyna speciosa, einem Rötegewächs aus Südostasien. In Thailand, Malaysia und Indonesien werden die Blätter traditionell gekaut oder als Aufguss getrunken. In Europa wird das getrocknete und gemahlene Blattmaterial über Onlineshops vertrieben.
Das Hauptalkaloid heißt Mitragynin. Daneben steht 7-Hydroxymitragynin, das in deutlich geringerer Menge vorkommt, aber stärker an den Opioidrezeptoren wirkt. Beide Stoffe sind Indolalkaloide; die Molekülmasse von Mitragynin liegt bei rund 398 Einheiten.
Pharmakologisch verhält sich Kratom dosisabhängig gegensätzlich. In niedriger Dosierung überwiegt eine anregende Wirkung, in höherer Dosierung eine dämpfende, opioidartige. Beworben wird Kratom deshalb sowohl als Aufputschmittel als auch gegen Schmerzen und gegen Entzugserscheinungen beim Absetzen von Opioiden.
Diese Bewerbung ist rechtlich folgenreich, und zwar zulasten des Anbieters. Wer ein Erzeugnis gegen Schmerzen oder gegen Entzug anpreist, legt ihm eine therapeutische Zweckbestimmung bei, und rückt es damit in die Nähe des Arzneimittelbegriffs. Dazu unten mehr.
Kratom und das Betäubungsmittelgesetz
Hier ist die Lage eindeutig, und ich habe sie an den amtlichen Anlagen selbst geprüft. Weder Kratom noch Mitragyna speciosa noch Mitragynin noch 7-Hydroxymitragynin sind in einer der Anlagen I, II oder III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführt.
Damit scheidet eine Strafbarkeit nach § 29 BtMG aus. Weder der Besitz noch der Erwerb noch die Einfuhr von Kratom erfüllen einen Tatbestand des Betäubungsmittelgesetzes. Auch die Vorschriften über die nicht geringe Menge und über die Einfuhr in nicht geringer Menge spielen keine Rolle.
Das unterscheidet Kratom von Stoffen wie Khat, dessen Wirkstoff Cathinon in Anlage I steht, und von den verschreibungspflichtigen Opioiden. Eine Tabelle mit den Anlagen und ihrer Bedeutung finden Sie unter Die Anlagen zum BtMG.
Wer also mit dem Vorwurf eines Betäubungsmitteldelikts konfrontiert wird, weil in einer Sendung Kratom war, sollte diesen Punkt sofort adressieren. Die Einordnung lässt sich am Gesetzestext nachprüfen und bedarf keines Gutachtens.
Kratom und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz
Hier wird es schwieriger, und ich lege offen, wo meine Prüfung endet. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz listet keine Einzelstoffe, sondern Stoffgruppen. § 2 Nr. 1 NpSG definiert den neuen psychoaktiven Stoff als einen Stoff aus einer der in den Anlagen genannten Gruppen.
Namentlich genannt sind Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin in den Anlagen 1 und 2 nicht; auch das habe ich am amtlichen Text geprüft. Die Anlage 1 enthält aber unter Nummer 5 die Gruppe der von Tryptamin abgeleiteten Verbindungen, darunter unter Nummer 5.1 die von Indol-3-alkylamin abgeleiteten Verbindungen mit einer Molekülmasse bis 500 Einheiten.
Ob Mitragynin unter diese Definition fällt, lässt sich nicht aus dem Gesetzestext allein beantworten. Die Vorschrift verweist auf eine abgebildete Grundstruktur und einen Katalog zulässiger Substituenten an den Positionen R1 bis R5. Die Beurteilung, ob sich das Molekül von dieser Grundstruktur ableiten lässt, ist strukturchemischer Natur.
Das ist kein Ausweichen, sondern der Befund. In einem Ermittlungsverfahren wird diese Frage über ein forensisch-toxikologisches Gutachten geklärt, und die Verteidigung hat allen Anlass, sie ausdrücklich aufzuwerfen, statt die Einordnung der Behörde hinzunehmen.
Was gilt, wenn das Gesetz anwendbar wäre
Für diesen Fall lohnt ein Blick auf die Rechtsfolgen, denn sie sind anders zugeschnitten als im Betäubungsmittelrecht.
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 NpSG verbietet es, mit einem neuen psychoaktiven Stoff Handel zu treiben, ihn in den Verkehr zu bringen, ihn herzustellen, ihn in den Geltungsbereich des Gesetzes zu verbringen, ihn zu erwerben, ihn zu besitzen oder ihn einem anderen zu verabreichen.
§ 4 Abs. 1 NpSG stellt davon aber nur einen Teil unter Strafe: das Handeltreiben, das Inverkehrbringen und das Verabreichen sowie das Herstellen und das Verbringen zum Zweck des Inverkehrbringens. Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, der Versuch ist strafbar.
Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum sind damit verboten, aber nicht strafbewehrt. Das ist der praktisch wichtigste Unterschied zum Betäubungsmittelgesetz und der Grund, weshalb ein Kratom-Verfahren gegen einen Konsumenten anders verläuft als gegen einen Händler.
Wird gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande gehandelt, greift § 4 Abs. 3 NpSG mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Dasselbe gilt, wenn eine Person über 21 Jahre den Stoff an eine Person unter 18 Jahren abgibt. Zur Systematik des Gesetzes insgesamt: Neue psychoaktive Stoffe und das NpSG.
Kratom als Arzneimittel
Dieser Weg ist derjenige, über den Kratom-Verfahren in Deutschland tatsächlich geführt werden, und er hat eine bewegte Vorgeschichte.
Mit Urteil vom 10. Juli 2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Stoffe, deren Wirkungen sich auf eine Beeinflussung physiologischer Funktionen beschränken, ohne dass sie geeignet wären, der menschlichen Gesundheit zuträglich zu sein, keine Arzneimittel sind. Reine Rauschmittel fallen damit aus dem Arzneimittelbegriff heraus.
In Rechtsprechung und Literatur wurde das überwiegend als Schlussstrich unter die Legal-High-Problematik verstanden (BGH NStZ-RR 2014, 312; BGH NStZ-RR 2015, 142). Der Gesetzgeber hat mit dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz auf die entstandene Lücke reagiert.
Der Leitsatz enthält jedoch eine Einschränkung, die bei Kratom unmittelbar greift. Die Entscheidung betrifft ausdrücklich nur solche Stoffe, die nicht geeignet sind, der Gesundheit zuträglich zu sein. Lässt sich einem Erzeugnis eine therapeutisch sinnvolle Wirkung beilegen, kommt eine Einstufung als Funktionsarzneimittel wieder in Betracht.
Genau hier wird die Bewerbung zum Problem. Kratom wird gegen Schmerzen, gegen Angst und gegen Opiatentzug angepriesen. Wer so wirbt, liefert das Argument für die Arzneimitteleigenschaft selbst. Die Folge sind das Verbringungsverbot des § 73 AMG und die Strafvorschriften der §§ 95 und 96 AMG.
Erforderlich ist dann allerdings ein vertieftes pharmakologisches Gutachten, das die wirksame Verbindung bestimmt und die Frage beantwortet, ob therapeutisch sinnvolle Anwendungsgebiete denkbar sind. Erst darauf lässt sich die Bedenklichkeit im Sinne des § 5 AMG stützen.
Kratom als Lebensmittel
Der dritte Weg wird von Behörden zunehmend beschritten und von Anbietern regelmäßig übersehen. Kratom wird vielfach als Räucherwerk, als Pflanzenpulver oder schlicht ohne Zweckbestimmung verkauft, und landet damit im Anwendungsbereich des Lebensmittelrechts.
Maßgeblich ist die Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel. Nach Art. 6 Abs. 2 dieser Verordnung dürfen nur solche neuartigen Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, die in der Unionsliste aufgeführt und zugelassen sind. Kratom ist dort nicht aufgeführt.
Ein vor dem 15. Mai 1997 nennenswerter Verzehr in der Union, der die Neuartigkeit entfallen ließe, ist für Kratom nicht belegt. Das Inverkehrbringen als Lebensmittel ist damit unzulässig, und zwar unabhängig davon, ob ein Gesundheitsschaden eingetreten ist.
Für den Verkäufer bedeutet das: Er kann der Arzneimitteleigenschaft nicht dadurch entgehen, dass er jede Wirkungsangabe weglässt. Nimmt er die therapeutische Zweckbestimmung heraus, rutscht das Erzeugnis in das Lebensmittelrecht, und dort ist es ebenfalls nicht verkehrsfähig.
| Einordnung | maßgebliche Norm | wen es trifft |
|---|---|---|
| Betäubungsmittel | keine, nicht in den Anlagen | niemanden |
| neuer psychoaktiver Stoff | § 4 NpSG, sofern eine Stoffgruppe greift | Händler, nicht Konsumenten |
| Funktionsarzneimittel | § 73 AMG, §§ 95, 96 AMG | Verkäufer und Importeur |
| neuartiges Lebensmittel | Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 | Verkäufer |
Wie es sich bei Salvia divinorum und bei HHC verhält, steht auf den Seiten zu Salvia divinorum und HHC.
Wenn der Zoll die Kratom-Sendung anhält
Praktisch beginnt fast jedes Verfahren damit, dass eine Sendung aus Indonesien oder Thailand am Zoll hängen bleibt. Das Blattpulver fällt bei der Durchleuchtung auf, wird beprobt und der Vorgang abgegeben.
Die Zollstelle trifft dabei keine rechtliche Einordnung, sondern gibt ab. Den weiteren Weg, die Fristen und den Umgang mit dem Formular der Ermittlungsbehörde habe ich getrennt beschrieben: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet und Warum der Anhoerungsbogen unbeantwortet bleibt.
Vom Zoll abgefangen? Bei Kratom entscheidet sich früh, ob überhaupt ein Strafverfahren übrig bleibt. Steht im Anhörungsbogen das Betäubungsmittelgesetz, ist die Sache regelmäßig erledigt, sobald die Anlagen geprüft sind. Was der Zoll darf und wie Sie an die Akte kommen: Postbeschlagnahme nach § 99 StPO und Bannbruch nach § 372 AO.
Häufig wird die Sendung nicht strafrechtlich, sondern verwaltungsrechtlich behandelt: Die Ware wird als nicht verkehrsfähiges Lebensmittel oder als bedenkliches Arzneimittel zurückgewiesen oder vernichtet. Auch dagegen gibt es Rechtsbehelfe, und sie laufen mit eigenen Fristen.
Wenn Sie mit Kratom angetroffen werden
Die Konstellation ist seltener als bei klassischen Rauschmitteln, kommt aber vor: Kontrolle vor einem Club, Durchsuchung, und in der Tasche liegt ein Beutel grünes Pulver ohne Kennzeichnung.
Strafrechtlich bleibt das für den Konsumenten in aller Regel folgenlos. Das Betäubungsmittelgesetz greift nicht, und selbst wenn man das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz für anwendbar hielte, wären Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum nicht strafbar.
Die Polizei nimmt das Material dennoch mit und fertigt eine Anzeige. Und damit beginnt das Verfahren, das den Mandanten am Ende häufiger belastet als das Strafverfahren: Die Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde läuft unabhängig davon, ob strafrechtlich etwas übrig bleibt.
Wie lange Kratom nachweisbar ist
Hier muss ich Sie enttäuschen, und ich halte eine ehrliche Auskunft für nützlicher als eine erfundene Zahl.
| Blut oder Serum | Urin | Haar | Grenzwert § 24a Abs. 2 StVG | |
|---|---|---|---|---|
| Mitragynin | nicht bekannt | nicht bekannt | nicht bekannt | nicht erfasst |
| 7-Hydroxymitragynin | nicht bekannt | nicht bekannt | nicht bekannt | nicht erfasst |
Gemeint sind Anhaltspunkte, nicht Grenzwerte. Was sich in Blut, Urin oder Haar zeigt, wird von der aufgenommenen Menge, der Dauer des Konsums, der Konsumform, dem Körperbau, dem Abbau im Körper und der Empfindlichkeit der Methode bestimmt. Aus einem Zeitfenster folgt weder Sicherheit noch Straflosigkeit.
Was sich dagegen sicher sagen lässt, ist für die Praxis wichtiger: Die üblichen immunchemischen Drogenscreenings erfassen Mitragynin nicht. Ein Vortest auf Opiate schlägt bei Kratom nicht an, weil die Antikörper auf Morphin und verwandte Strukturen zugeschnitten sind. Auch die polytoxikologischen Screenings, die im Rahmen von Abstinenzkontrollen eingesetzt werden, enthalten Mitragynin nicht als Zielanalyten.
Wer einen Nachweis führen will, braucht eine gezielt beauftragte Sonderanalytik. Das hat zwei Folgen, die in entgegengesetzte Richtungen weisen: Ein negatives Standardscreening besagt bei Kratom nichts, und die Behörde kann einen Kratom-Konsum mit den üblichen Mitteln auch nicht widerlegen.
Was die Fahrerlaubnisbehörde bei Kratom macht
Auch hier gilt: Das Verwaltungsverfahren folgt eigenen Regeln. Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO (oder das Ausbleiben eines Strafverfahrens überhaupt) bindet die Führerscheinstelle nicht.
Warum die üblichen Vorschriften nicht greifen
§ 14 Abs. 1 Satz 2 FeV setzt den widerrechtlichen Besitz von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes voraus. Kratom ist kein solches Betäubungsmittel. Die Vorschrift ist damit nicht anwendbar, und eine darauf gestützte Gutachtenanordnung ist rechtswidrig.
Dasselbe gilt für Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, die an die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes anknüpft. Auch sie geht bei Kratom ins Leere.
Welche Vorschriften statt dessen in Betracht kommen
Die Behörde muss auf die Vorschriften ausweichen, die auch andere psychoaktiv wirkende Stoffe erfassen. Das sind:
- § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FeV, Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen. Diese Alternative passt auf Kratom, verlangt aber Tatsachen, die die Annahme einer Abhängigkeit begründen.
- § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV, missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel oder anderer psychoaktiv wirkender Stoffe.
- Nr. 9.3 der Anlage 4, Abhängigkeit von Betäubungsmitteln oder von anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen.
- Nr. 9.4 der Anlage 4, missbräuchliche Einnahme, definiert als regelmäßig übermäßiger Gebrauch.
Der Unterschied zur Betäubungsmittelkonstellation ist erheblich. Nr. 9.1 knüpft an die bloße Einnahme an; Nr. 9.3 verlangt eine Abhängigkeit, Nr. 9.4 ein Konsummuster. Beides muss die Behörde darlegen, und ein einzelner Fund trägt das nicht.
Die Vorbemerkung 3 der Anlage 4 bleibt daneben anwendbar. Danach gelten die Bewertungen für den Regelfall, und Kompensationen durch Gewöhnung, besondere Einstellung oder Verhaltensumstellung sind möglich.
Ordnungswidrigkeit und Straftat
Die Anlage zu § 24a StVG zählt die berauschenden Mittel abschließend auf. Mitragynin steht dort nicht. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG scheidet aus, und zwar unabhängig von jeder gemessenen Konzentration.
Bleibt § 316 StGB. Für Stoffe außerhalb des Alkohols gibt es keinen Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit (BGHSt 44, 219); erforderlich sind Ausfallerscheinungen. Bei Kratom in höherer Dosierung (also im opioidartigen Wirkbereich) sind solche Erscheinungen durchaus denkbar. Wird verurteilt, folgt die Entziehung über § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Zum Ablauf: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.
Was die MPU verlangt, wenn es dazu kommt
Kommt es zur Entziehung, stellt sich die Frage der Wiedererteilung, und bei Kratom entsteht dabei ein Problem, das andere Stoffe nicht haben: Eine Abstinenz lässt sich mit dem Standardprogramm nicht belegen, weil Mitragynin dort nicht gesucht wird.
Wie lange die Abstinenz belegt sein muss, hängt nicht am Stoff, sondern an der Hypothese, unter die der Gutachter den Fall einordnet. Die Drogengruppe der Beurteilungskriterien kennt vier davon: D 1 die diagnostizierte Abhängigkeit, D 2 die fortgeschrittene Drogenproblematik, D 3 die Drogengefährdung und D 4 das Trennverhalten bei Cannabis, die hier ausscheidet.
Maßgeblich ist die Hypothese der Begutachtungsstelle. Sie bestimmt, ob ein halbes Jahr, ein Jahr oder insgesamt fünfzehn Monate zu belegen sind, und sie wird aus Aktenlage und Exploration gebildet. Die vollständige Übersicht der Hypothesen samt Indikatoren und Fristen habe ich im Abstinenznachweis aufgeschrieben.
Gerade bei Kratom ist die Einordnung unter D 3 häufig die zutreffende: Der Stoff wird überwiegend zur Selbstbehandlung eingesetzt, nicht im Rahmen einer Drogenkarriere, und ein verfestigtes Konsummuster im Sinne von D 2 lässt sich aus einer einzelnen Bestellung nicht ableiten. Zwischen D 3 und D 2 liegen sechs Monate gegen fünfzehn.
Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nennt demgegenüber ein Jahr, gilt aber nur für die Eignung nach Entgiftung und Entwöhnung, also für die D-1-Konstellation.
Wer ein Kontrollprogramm aufsetzt, sollte deshalb von vornherein klären lassen, ob das beauftragte Labor Mitragynin überhaupt in das Analysenspektrum aufnimmt. Sonst liegt am Ende ein Abstinenzbeleg vor, der zu dem Stoff, um den es geht, nichts aussagt.
Auch die Frage, welche Maßnahme überhaupt indiziert ist, beantworten die Kriterien nach Hypothesen und nicht pauschal. Nach C.5.2.4 ist für die Problemausprägungen der Hypothesen D 4 bis D 2 in der Regel eine fahreignungsfördernde Intervention die richtige Maßnahme, also eine verkehrspsychologische. Ein Suchttherapeut ist dort nicht gefordert.
Erst im Grenzbereich zwischen D 2 und D 1 sowie bei einer Abhängigkeitsdiagnose nach D 1 kommt eine suchttherapeutische Behandlung hinzu; die Intervention ist dann nur noch deren Ergänzung. Bei Kratom, das überwiegend zur Selbstbehandlung eingesetzt wird, liegt der verkehrspsychologische Weg deshalb fast immer näher als die Suchtberatung.
Wer die Maßnahme durchführt, muss nach C.5.4.2.1 und C.5.4.2.2 ein Diplom oder einen gleichwertigen Master in Psychologie mit verkehrspsychologischer Fortbildung mitbringen oder als Fachpsychologe für Verkehrspsychologie zertifiziert sein. Bei einer Substanzgebrauchsstörung kommen Psychologen mit suchttherapeutischer Fortbildung und Ärzte mit suchtmedizinischer Qualifikation an einer Suchthilfeeinrichtung hinzu; Sozialarbeiter und Sozialpädagogen nur unter vier kumulativen Bedingungen.
Sitzt Ihnen jemand gegenüber, der keine dieser Voraussetzungen erfüllt, bezahlen Sie Termine und sonst nichts. Als Gegenanzeige führen die Kriterien eine Vorbereitung auf, die nach Zielsetzung, Methodik oder Qualifikation des Anbieters ungeeignet ist, die Problematik zu erfassen. Welche Anforderungen an eine Anordnung zu stellen sind: MPU-Anordnung der Fuehrerscheinstelle.
Wie Kratom-Verfahren ausgehen
Für den Konsumenten enden sie fast immer ohne Strafe. Das Betäubungsmittelgesetz greift nicht, das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz erfasst Erwerb und Besitz nicht mit Strafe, und das Arzneimittelrecht richtet sich gegen denjenigen, der in Verkehr bringt.
Für den Händler ist die Lage umgekehrt. Er wird an drei Stellen zugleich angegriffen, Arzneimittelrecht, Lebensmittelrecht und gegebenenfalls Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, und kann den einen Vorwurf nicht dadurch vermeiden, dass er den anderen ausräumt. Nimmt er die Heilversprechen aus der Werbung, wird aus dem Arzneimittel ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel.
Dazwischen liegt der Fall, den ich am häufigsten sehe: der Besteller größerer Mengen, dem die Ermittlungsbehörde ein Handeltreiben unterstellt. Dort entscheidet allein die Beweislage zum Absatzwillen, und die besteht oft nur aus der Menge. Zur Abgrenzung von Eigenbedarf und Handeltreiben: Der Name auf dem Paket beweist nichts.
Ein Verfahren aus meiner Praxis
Ein Mandant Ende zwanzig bestellte bei einem europäischen Onlineshop 500 Gramm Kratompulver zur Selbstbehandlung chronischer Rückenschmerzen. Der Zoll hielt die Sendung an; im Anhörungsbogen stand der Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln. Der Fall ist in den Einzelheiten verändert.
Nach Akteneinsicht zeigte sich, dass eine Einordnung des Stoffes überhaupt nicht stattgefunden hatte. Der Untersuchungsbericht wies Mitragynin nach, mehr nicht. Wir haben in einem Schriftsatz die drei Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz durchgegangen und dargelegt, dass der Stoff dort nicht steht.
Die Staatsanwaltschaft stellte nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Die Ware blieb allerdings eingezogen, weil das Hauptzollamt sie als nicht verkehrsfähiges Erzeugnis behandelte. Das ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Fristen und wurde von uns nicht weiterverfolgt.
Die Fahrerlaubnisbehörde hatte parallel eine Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV vorbereitet. Auf den Hinweis, dass die Vorschrift Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes voraussetzt, wurde sie zurückgezogen.
Mein Vorgehen im Kratom-Verfahren
Zuerst prüfe ich, welche Rechtsgrundlage die Behörde überhaupt herangezogen hat. Bei Kratom steht in mehr als der Hälfte der Anhörungsbögen das Betäubungsmittelgesetz, und das ist nachweisbar falsch, ohne dass es dazu eines Gutachtens bedürfte.
Wird auf das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz abgestellt, greife ich die Stoffgruppenzuordnung an. Sie ist keine Rechts-, sondern eine Sachverständigenfrage, und sie ist in der Akte fast nie belegt. Zugleich prüfe ich, ob die vorgeworfene Handlung überhaupt von § 4 NpSG erfasst wird, Erwerb und Besitz sind es nicht.
Parallel kümmere ich mich um die Fahrerlaubnisbehörde, bevor deren Bescheid ergeht. Eine Anordnung, die sich auf die falsche Ziffer der Anlage 4 stützt, lässt sich im laufenden Verfahren korrigieren; nach dem Sofortvollzug wird es teuer. Dazu: Verfahren der Fahrerlaubnisbehoerde und Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Fragen aus der Praxis
Ist Kratom in Deutschland legal?
Kratom ist kein Betäubungsmittel und im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz nicht namentlich genannt. Verkehrsfähig ist es trotzdem nicht: Als Lebensmittel fehlt die Zulassung nach der Verordnung über neuartige Lebensmittel, und bei therapeutischer Bewerbung kommt eine Einstufung als Arzneimittel in Betracht.
Mache ich mich strafbar, wenn ich Kratom für mich selbst bestelle?
Nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht. Selbst wenn das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz anwendbar wäre, stellt § 4 NpSG den Erwerb und den Besitz nicht unter Strafe. Anders liegt es, wenn die Menge oder die Umstände auf ein Inverkehrbringen hindeuten.
Der Anhörungsbogen nennt das Betäubungsmittelgesetz. Was bedeutet das?
Dass die Einordnung nicht geprüft wurde. Mitragynin steht in keiner der drei Anlagen; das lässt sich am Gesetzestext nachweisen. Dieser Punkt gehört sofort und schriftlich in die Akte, nicht erst in eine spätere Einlassung.
Wird Kratom beim Drogentest erkannt?
Die üblichen immunchemischen Vortests und die polytoxikologischen Screenings enthalten Mitragynin nicht als Zielanalyten. Ein Nachweis setzt eine gezielt beauftragte Sonderanalytik voraus. Umgekehrt sagt ein unauffälliges Standardscreening über einen Kratom-Konsum nichts aus.
Kann ich wegen Kratom den Führerschein verlieren?
Über § 24a Abs. 2 StVG nicht, weil Mitragynin in der Anlage zu dieser Vorschrift nicht aufgeführt ist. In Betracht kommen § 316 StGB bei Ausfallerscheinungen sowie ein verwaltungsrechtliches Verfahren nach Nr. 9.3 oder Nr. 9.4 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Darf die Behörde die Ware behalten, obwohl das Verfahren eingestellt wurde?
Das sind zwei getrennte Verfahren. Wird der Vorwurf strafrechtlich fallengelassen, kann die Ware gleichwohl als nicht verkehrsfähiges Lebensmittel oder als bedenkliches Arzneimittel zurückgewiesen werden. Dagegen ist der Rechtsbehelf ein verwaltungsrechtlicher, mit eigener Frist.
Der geschilderte Vorgang ist anonymisiert und in den Einzelheiten verändert.
Gesetzestexte und Fundstellen
Im Volltext nachlesen lassen sich Anlage I zum BtMG im Volltext, Anlage II zum BtMG im Volltext und Anlage III zum BtMG im Volltext, in denen Mitragynin gerade nicht steht, sowie § 29 BtMG im Volltext und § 73 AMG im Volltext mit den Strafvorschriften § 95 AMG im Volltext und § 96 AMG im Volltext.
Zum verwaltungsrechtlichen Teil gehören § 14 FeV im Volltext, dort insbesondere Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3, ferner Anlage 4 zur FeV im Volltext mit den Nummern 9.3 und 9.4 sowie § 11 FeV im Volltext. Die abschließende Liste der berauschenden Mittel steht in Anlage zu § 24a StVG: Liste der berauschenden Mittel; für das Verkehrsstrafrecht sind § 316 StGB im Volltext und § 69 StGB im Volltext einschlägig.
Körner/Patzak/Fabricius/Huth, Betäubungsmittelgesetz, 11. Auflage, zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, dort zur Stoffgruppe der von Tryptamin abgeleiteten Verbindungen, sowie vor §§ 29 ff. zur Abgrenzung von Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht; EuGH, Urteil vom 10. Juli 2014; Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung, 5. Auflage 2026, Kapitel B.3 und C.5.
Kostenlose Ersteinschätzung
Liegt eine Kratom-Sendung beim Zoll, oder kam ein Anhörungsbogen ins Haus, prüfe ich das kostenfrei. Schicken Sie mir den Behördenbrief und, falls vorhanden, den Untersuchungsbericht mit der Angabe der nachgewiesenen Stoffe.
Denn bei Kratom entscheidet sich die Sache nicht an der Menge, sondern an der Frage, welches Gesetz die Behörde für anwendbar hält. Diese Frage lässt sich am Gesetzestext beantworten, und sie wird in der Akte fast nie gestellt.
Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Verteidigung in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren bundesweit.
Woran sich ein Betäubungsmittelverfahren entscheidet und unter welchen Voraussetzungen es endet, steht hier: wie ein BtMG-Verfahren abläuft.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.