Diazepam: Zollbeamter legt im hellen Asservatenraum Blisterstreifen aus einem geöffneten Luftpolsterumschlag in eine Edelstahlschale, ZOLL auf der Weste

Symbolbild, mit KI erstellt.

Diazepam: 8 wichtige Fakten zu Strafrecht und Führerschein

Diazepam steht in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz, ist aber in der üblichen Tablettenstärke von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen. Wer Diazepam hier besitzt, macht sich deshalb in aller Regel nicht strafbar. Wer es einführt, schon, für die Ein-, Aus- und Durchfuhr gilt die Ausnahme nämlich gerade nicht.

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittel-, Zoll- und Fahrerlaubnisverfahren. Diazepam steht in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz, Zubereitungen mit bis zu 10 Milligramm je abgeteilter Form sind davon ausgenommen, und an dieser Grenze entscheidet sich, ob aus einer bestellten Packung ein Strafverfahren wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Diazepam ist in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und damit ein verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel.
  • Zubereitungen mit bis zu 10 mg Diazepam je abgeteilter Form sind nach Anlage III von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen; die handelsübliche Tablette fällt darunter.
  • Nach lit. b des letzten Spiegelstrichs der Anlage III gilt diese Ausnahme nicht für die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr.
  • Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge von Diazepam auf 2.400 mg festgesetzt, entsprechend 60 Konsumeinheiten zu je 40 mg (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462).
  • Diazepam ist in der Anlage zu § 24a StVG nicht aufgeführt; eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG scheidet damit aus.
  • Für Arzneistoffe gibt es keinen Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit; § 316 StGB setzt Ausfallerscheinungen voraus (BGHSt 44, 219).
  • Der aktive Metabolit Nordazepam hat nach der Fachinformation eine Halbwertszeit von 30 bis 100 Stunden und bestimmt das Nachweisfenster.
  • Nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung wird die Eignung nach Entgiftung und Entwöhnung erst nach einjähriger Abstinenz wieder angenommen.

Inhaltsverzeichnis

Was Diazepam ist und wie der Körper es abbaut

Diazepam ist ein Benzodiazepin. Es kam 1963 unter dem Namen Valium auf den Markt und hält seither die Spitzenposition innerhalb dieser Wirkstoffgruppe. Verschrieben wird es bei akuten und chronischen Angst-, Spannungs- und Erregungszuständen, zur Prämedikation vor operativen Eingriffen und bei erhöhtem Muskeltonus (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 515).

Für die spätere Nachweisfrage entscheidend ist der Abbauweg. Nach der Fachinformation liegt die Bioverfügbarkeit nach oraler Gabe bei 75 bis 80 Prozent, die maximale Plasmakonzentration wird etwa eine Stunde nach der Einnahme erreicht. Die zweite Eliminationsphase von Diazepam selbst hat je nach Alter und Leberfunktion eine Halbwertszeit von 20 bis 100 Stunden.

Diazepam wird dabei zu drei ebenfalls wirksamen Stoffen abgebaut. N-Desmethyldiazepam, auch Nordazepam genannt, hat eine Halbwertszeit von 30 bis 100 Stunden, Temazepam von 10 bis 20 Stunden, Oxazepam von 5 bis 15 Stunden. Bei täglicher Einnahme stellt sich ein Steady State für Diazepam und Nordazepam altersabhängig erst innerhalb von 5 bis 15 Tagen ein.

Das ist der Grund, weshalb Diazepam im Körper bleibt, wenn die Wirkung längst vorbei ist. Nordazepam ist selbst ein Stoff der Anlage III; es ist dort mit einer eigenen Ausnahmeregelung aufgeführt, die bei Zubereitungen bis 15 mg je abgeteilter Form greift. Wer Diazepam einnimmt, trägt seinen Metaboliten also in einer Form im Blut, die ihrerseits im Betäubungsmittelgesetz steht.

Wann Diazepam ein Betäubungsmittel ist und wann nicht

Diazepam steht in Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG, der Liste der verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Damit ist die Frage aber noch nicht beantwortet, denn die Anlage enthält für Diazepam eine Ausnahme.

Ausgenommen sind Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 1 vom Hundert als Sirup oder Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 10 mg Diazepam enthalten. Die in Deutschland gebräuchlichen Tabletten zu 2, 5 und 10 mg liegen sämtlich innerhalb dieser Grenze.

Rechtsfolge ist § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG: Eine ausgenommene Zubereitung ist kein Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes. Für den Umgang mit ihr gilt das Arzneimittelrecht. Besitz, Erwerb und Weitergabe solcher Tabletten werden deshalb nicht nach § 29 BtMG bestraft.

ZubereitungEinordnungmaßgebliches Gesetz
Tablette bis 10 mg Diazepamausgenommene ZubereitungArzneimittelgesetz
Tropflösung bis 1 %, höchstens 250 mg je Packungausgenommene ZubereitungArzneimittelgesetz
Ampulle oder Tablette über 10 mg je abgeteilter FormBetäubungsmittel der Anlage IIIBetäubungsmittelgesetz
Zubereitung mit weiterem Stoff der Anlagen I bis IIIBetäubungsmittel der Anlage IIIBetäubungsmittelgesetz

Der Bundesgerichtshof hat das für Diazepam und Lorazepam ausdrücklich bestätigt: Beide sind zwar in den Anlagen aufgeführt, unterfallen aber als ausgenommene Zubereitungen nicht dem Betäubungsmittelgesetz, sofern nicht Ein-, Aus- oder Durchfuhr vorliegt (BGH BeckRS 2019, 15629). Damit ist die entscheidende Einschränkung schon benannt.

Die entsprechende Frage bei Pregabalin behandelt die Seite zu Pregabalin.

Warum die Einfuhr von Diazepam trotzdem strafbar ist

Der letzte Spiegelstrich der Anlage III enthält unter lit. b eine Rückausnahme. Für alle ausgenommenen Zubereitungen der Anlage III (mit Ausnahme derjenigen mit Codein und Dihydrocodein) gelten die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über die Ein-, Aus- und Durchfuhr weiter.

Praktisch bedeutet das: Dieselbe Tablette, deren Besitz in Deutschland straflos ist, löst ein Strafverfahren nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG aus, sobald sie die Grenze überquert. Der Bundesgerichtshof hat diese Konstruktion mehrfach bestätigt (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462, mit kritischer Anmerkung Kotz NStZ 2011, 461; BGH BeckRS 2019, 38531).

Hinzu kommt eine Besonderheit, die in der Praxis oft übersehen wird. Weil im letzten Spiegelstrich der Anlage III nur die Ein-, Aus- und Durchfuhr genannt sind, ist auch nur wegen dieser Verkehrsformen zu verurteilen, selbst dann, wenn die Tat in Wahrheit ein Teilakt des Handeltreibens war (BGHSt 56, 52). Das Handeltreiben mit ausgenommenen Zubereitungen bleibt also außen vor.

Genau hier liegt der Unterschied zu Codein und Dihydrocodein, den ich auf den Seiten zu Codein: Anlage III und die Einfuhrklausel und Tramadol: Einstufung und Verbringungsverbot näher dargestellt habe: Dort greift die Rückausnahme nicht, dort ist auch die Einfuhr der ausgenommenen Zubereitung straflos. Bei Diazepam ist es umgekehrt.

Strafrahmen und die nicht geringe Menge bei Diazepam

Die unerlaubte Einfuhr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In einem besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis fünfzehn Jahre.

Führt jemand Betäubungsmittel in nicht geringer Menge ein, greift § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. In minder schweren Fällen sieht § 30 Abs. 2 BtMG drei Monate bis fünf Jahre vor. Diese Vorschrift ist bei Benzodiazepinen die eigentlich gefährliche.

Der Bundesgerichtshof hat die Grenzwerte der nicht geringen Menge für Benzodiazepine festgelegt (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). Weil der Besitz ausgenommener Zubereitungen straflos bleibt, spielen sie praktisch ausschließlich bei der Einfuhr eine Rolle.

Wirkstoffnicht geringe MengeBerechnung
Diazepam2.400 mg60 Konsumeinheiten zu je 40 mg
Alprazolam240 mg60 Konsumeinheiten zu je 4 mg
Clonazepam480 mg60 Konsumeinheiten zu je 8 mg
Lorazepam480 mg60 Konsumeinheiten zu je 8 mg
Lormetazepam360 mg60 Konsumeinheiten zu je 6 mg
Midazolam1.800 mg60 Konsumeinheiten zu je 30 mg

2.400 mg Diazepam entsprechen 240 Tabletten zu 10 mg. Das klingt nach viel und ist es bei einer einzelnen Bestellung auch. Wer allerdings eine Großpackung aus dem Ausland ordert, überschreitet die Schwelle schneller, als er denkt, und steht dann im Bereich einer Mindeststrafe von zwei Jahren. Zur Berechnung im Einzelnen: Die nicht geringe Menge im BtMG.

Nicht jedes Benzodiazepin ist eine ausgenommene Zubereitung. Camazepam, Cloxazolam, Delorazepam, Ethylloflazepat, Etizolam, Fludiazepam, Haloxazolam, Nimetazepam, Phenazepam und Pinazepam stehen ohne Einschränkung in Anlage III. Diclazepam, Flubromazepam, Flualprazolam, Clonazolam und Flubromazolam wurden in Anlage II aufgenommen und sind damit nicht einmal verschreibungsfähig (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 512). Dazu: Designer-Benzodiazepine und das NpSG.

Wie bei Diazepam hängt auch bei dem verwandten Wirkstoff Oxazepam alles an der Ausnahmegrenze der Anlage III. Dazu der Beitrag zu Oxazepam und seiner Ausnahmegrenze.

Wenn der Zoll die Sendung mit Diazepam abfängt

Der weitaus häufigste Weg in ein Diazepam-Verfahren führt über eine Postsendung. Bestellt wird bei einer Onlineapotheke in Indien, der Türkei oder Osteuropa, die Ware wird an die Wohnanschrift geschickt, und das Zollamt greift sie beim Eingang heraus.

Ab diesem Moment läuft das Verfahren nach dem gewohnten Muster: Sicherstellung, Mitteilung an den Empfänger, Abgabe an die Staatsanwaltschaft, Anhörungsbogen. Wie das im Einzelnen abläuft und warum der Anhörungsbogen unbeantwortet bleiben sollte, steht unter Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet und Warum der Anhoerungsbogen unbeantwortet bleibt.

Zwei Punkte sind bei Diazepam anders als bei einer klassischen Rauschdroge. Erstens ist der objektive Tatbestand meist unstreitig. Die Tabletten sind da, die Sendung ist adressiert. Zweitens liegt die Verteidigung deshalb fast immer auf der subjektiven Seite und bei der Menge.

Vom Zoll abgefangen? Wenn Ihre Sendung mit Diazepam beim Zoll liegt, entscheidet sich vieles in den ersten Wochen. Was der Zoll darf, wann eine Postsendung nur mit richterlichem Beschluss geöffnet werden darf und wie Sie an die Akte kommen, steht unter Postbeschlagnahme nach § 99 StPO und Bannbruch nach § 372 AO.

Ob neben dem Betäubungsmittelgesetz auch der Bannbruch nach § 372 AO im Raum steht, hängt davon ab, ob die Sendung aus einem Drittland kam. Wird sie bei einer legendierten Kontrolle im Inland aufgegriffen, stellen sich wieder andere Fragen. Auch dazu: Bannbruch nach § 372 AO.

Wenn Sie mit Diazepam angetroffen werden

Der zweite Weg in ein Verfahren führt nicht über die Post, sondern über eine Kontrolle. Vor dem Club, auf einem Festival, bei einer Verkehrskontrolle, und in der Tasche liegt ein Blister Diazepam ohne Verpackung und ohne Rezept.

Strafrechtlich ist das bei einer ausgenommenen Zubereitung zunächst folgenlos. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz liegt beim bloßen Besitz für den Eigengebrauch regelmäßig nicht vor, und das Betäubungsmittelgesetz greift nicht. Die Polizei nimmt die Tabletten trotzdem mit und fertigt eine Anzeige.

Und hier beginnt das eigentliche Problem. Die Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde läuft unabhängig davon, ob das Strafverfahren eingestellt wird. Die Behörde erhält die Information über § 2 Abs. 12 StVG und prüft die Fahreignung nach eigenen Maßstäben. Ein nach § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Strafverfahren bindet sie nicht.

Ich erlebe regelmäßig Mandanten, die erleichtert sind, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, und drei Monate später einen Bescheid der Führerscheinstelle in der Hand halten. Das Verwaltungsverfahren ist der längere Weg und derjenige mit den härteren Folgen.

Wie lange Diazepam im Körper nachweisbar ist

Das ist die am häufigsten gestellte Frage, und sie lässt sich für Diazepam nur mit einer sehr großen Spanne beantworten. Der Grund liegt in der Pharmakokinetik: Nordazepam wird langsamer abgebaut als die Muttersubstanz und kumuliert bei wiederholter Einnahme.

Die Beurteilungskriterien für die Fahreignungsbegutachtung nennen als Faustregel, dass ein Stoff nach etwa sieben bis acht Halbwertszeiten bei therapeutischen und nach etwa acht bis zehn Halbwertszeiten bei übertherapeutischen Konzentrationen analytisch nicht mehr zu fassen ist (Kapitel C.3.1 unter Verweis auf Mußhoff/Madea). Auf die Halbwertszeiten der Fachinformation angewandt ergibt das folgende Größenordnungen.

Blut oder SerumUrinHaar
Diazepamwenige Tage bis rund zwei Wochenmehrere Tage bis rund zwei Wochenrückwirkend je Zentimeter ein Monat
Nordazepam (Leitmetabolit)bis zu rund vier Wochenbis zu rund vier Wochenrückwirkend je Zentimeter ein Monat
Oxazepamwenige Tagewenige Tagerückwirkend je Zentimeter ein Monat
Temazepamwenige Tagewenige Tagerückwirkend je Zentimeter ein Monat

Verlässlich ist an diesen Zahlen nur die Größenordnung. Ob eine Probe anschlägt, entscheiden Menge und Häufigkeit des Konsums, die Aufnahmeform, der eigene Stoffwechsel und die Nachweisgrenze des verwendeten Verfahrens. Wer die Tabelle als Fahrplan liest, täuscht sich in beide Richtungen.

Für die Abstinenzkontrolle gelten feste Entscheidungsgrenzen. Die Beurteilungskriterien setzen den Cut-off für Diazepam, Nordiazepam und Oxazepam im Urin bei 50 ng/mL und im Haar bei 0,05 ng/mg an. Ein Messwert unterhalb dieser Grenze wird als negativ gewertet und nicht mitgeteilt.

Bei der Haaranalyse ist von einem durchschnittlichen Wachstum der Kopfhaare von einem Zentimeter pro Monat auszugehen; anerkannt werden höchstens sechs Zentimeter. Vor der ersten Kontrollprobe sollte zusätzlich ein Sicherheitsfenster von zwei bis drei Monaten eingerechnet werden, weil sonst Rückstände aus der Zeit vor dem Abstinenzentschluss zu einem positiven Befund führen.

Was die Fahrerlaubnisbehörde bei Diazepam parallel macht

Die Behörde prüft nicht, ob eine Straftat vorliegt, sondern ob Sie geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Maßstab sind § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV und die Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Bei Diazepam stellt sich dabei zuerst eine Vorfrage, die über alles Weitere entscheidet.

Besitz ohne Fahrt und die Kann-Vorschrift des § 14 FeV

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV kann die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens angeordnet werden, wenn der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder besessen hat. Die Vorschrift setzt also ein Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes voraus.

Bei einer ausgenommenen Zubereitung ist das gerade nicht der Fall. Wer eine Zehn-Milligramm-Tablette Diazepam ohne Rezept bei sich trägt, besitzt kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG, und damit fehlt der Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV die tatbestandliche Grundlage. Das wird in Bescheiden regelmäßig übersehen.

Selbst wenn die Vorschrift greift, ist sie eine Kann-Vorschrift. Die Behörde muss Ermessen ausüben und dies in der Aufforderung offenlegen. Eine Anordnung, die lediglich den Straftatbestand abschreibt und im Übrigen aus Textbausteinen besteht, ist angreifbar; ein Ermessensausfall macht sie rechtswidrig. Mehr dazu unter Anforderungen an eine MPU-Anordnung.

Das ist kein akademischer Streit. Nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV darf die Behörde auf die Nichteignung schließen, wenn das Gutachten nicht fristgerecht beigebracht wird, aber nur, wenn die Anordnung selbst rechtmäßig war. Wer eine rechtswidrige Anordnung unbeantwortet lässt, verliert deshalb nicht automatisch den Führerschein.

Fahrt unter Wirkung und die Frage, welche Ziffer der Anlage 4 greift

Nr. 9.1 der Anlage 4 schließt die Eignung bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes aus. Auch hier gilt die Vorfrage: Eine ausgenommene Diazepam-Zubereitung ist kein solches Betäubungsmittel, Nr. 9.1 passt also nicht.

Bleiben Nr. 9.4, die missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Arzneimittel, und Nr. 9.6.2, die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit bei Dauerbehandlung mit Arzneimitteln. Bei ärztlich verordneten Arzneimitteln gehen diese Ziffern nach der Rechtsprechung ohnehin vor (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543; VGH Mannheim NZV 2013, 261).

Der Unterschied ist erheblich. Nr. 9.1 knüpft an die bloße Einnahme an, unabhängig von einer Fahrt. Nr. 9.4 verlangt einen regelmäßig übermäßigen Gebrauch, Nr. 9.6.2 eine messbare Leistungseinbuße. Beides muss die Behörde darlegen, und beides ist einer Überprüfung zugänglich.

Auch die Rechtsgrundlage der Anordnung verschiebt sich: Statt § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 FeV ist dann § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV einschlägig, und abzuklären sind Leistungseinbußen durch eine medizinisch-psychologische, nicht durch eine bloß ärztliche Begutachtung. Eine Abhängigkeit von einem bestimmungsgemäß eingenommenen Arzneimittel fällt unter Nr. 9.6.2 und nicht unter Nr. 9.3 (VGH München zfs 2019, 598).

Die Ausnahme der Vorbemerkung 3

Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.

Bei Diazepam trägt dieses Argument weiter als bei einer Partydroge, und zwar aus einem einfachen Grund: Der Stoff wird ärztlich verordnet. Wer über Jahre eine stabile, ärztlich überwachte Dauermedikation einnimmt, ohne dass es je zu einer Auffälligkeit im Straßenverkehr kam, kann genau die Gewöhnung darlegen, die die Vorbemerkung meint.

Was dafür in die Akte gehört: der behandelnde Arzt mit Indikation und Verordnungsverlauf, die Dosierung über die Zeit, gegebenenfalls Spiegelbestimmungen im therapeutischen Bereich, und eine unauffällige Fahrvorgeschichte. Wer das erst im Widerspruchsverfahren vorträgt, hat drei Monate verloren.

Ordnungswidrigkeit, Straftat und Entziehung nebeneinander

Hier weicht Diazepam deutlich von den klassischen Rauschmitteln ab. Die Anlage zu § 24a StVG zählt die berauschenden Mittel abschließend auf: Heroin, Morphin, Cocain, Amfetamin, Designer-Amfetamine und Metamfetamin. Benzodiazepine stehen dort nicht.

Damit scheidet eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG aus, auch wenn im Blut eine hohe Diazepam-Konzentration festgestellt wird. Ein Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog kommt auf diesem Weg nicht in Betracht. Das ist für den Betroffenen die gute Nachricht.

Die schlechte folgt sofort. Nach § 316 StGB genügt die relative Fahruntüchtigkeit, und für Arzneistoffe gibt es keinen Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit (BGHSt 44, 219; für Benzodiazepine BGH BA 2021, 416). Die Polizei muss also Ausfallerscheinungen feststellen, unsicherer Gang, verzögerte Reaktion, Fahrfehler. Tut sie das, steht eine Straftat im Raum, und mit ihr § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB.

Eine Medikamentenklausel wie in § 24a Abs. 4 StVG existiert bei § 316 StGB nicht. Die ärztliche Verordnung schließt die Strafbarkeit also nicht aus; sie ist ein Umstand der Strafzumessung und der Schuldfrage, kein Rechtfertigungsgrund.

Was die MPU bei Diazepam verlangt

Wird die Fahrerlaubnis entzogen, stellt sich die Frage der Wiedererteilung, und dann kommt die medizinisch-psychologische Untersuchung. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV ist sie anzuordnen, wenn die Fahrerlaubnis aus einem der in Absatz 1 genannten Gründe entzogen war.

Wie lange Abstinenz belegt sein muss

Es gibt nicht eine Frist, sondern vier Ausgangslagen, und welche davon der Gutachter annimmt, entscheidet über ein halbes Jahr oder über fünfzehn Monate. Die Beurteilungskriterien ordnen jeden Fall einer der Hypothesen D 1 bis D 4 zu. Diese Einordnung ist der wichtigste einzelne Punkt der ganzen Begutachtung, und sie steht am Anfang, nicht am Ende.

  • Hypothese D 1 erfasst die diagnostizierte Abhängigkeit.
  • Hypothese D 2 die fortgeschrittene Drogenproblematik ohne Abhängigkeitsdiagnose.
  • Hypothese D 3 die Drogengefährdung, also einen riskanten Konsum unterhalb der Schwelle von D 2.
  • Hypothese D 4 betrifft allein Cannabis und das Trennverhalten bei fortbestehendem risikoarmem Konsum; für Diazepam spielt sie keine Rolle.

Der geforderte Zeitraum hängt an der Hypothese. Nach einer stationären Entwöhnung wird ein Jahr ab Abschluss der Maßnahme erwartet, bei fortgeschrittener Problematik ebenfalls ein Jahr; unter günstigen Umständen genügt ein halbes Jahr, und wer die Abstinenz schon vor der Maßnahme belegt hat, kommt auf kürzere Fristen. Die einzelnen Indikatoren mit ihren Zeiträumen stehen im Abstinenznachweis.

Sechs Monate reichen also, wenn die Sache unter D 3 fällt. Das ist keine Randerscheinung: Wer einmal mit einer Handvoll Tabletten auffällt, ohne dass ein verfestigtes Konsummuster feststellbar wäre, gehört nach den Kriterien dorthin, und nicht zu D 1 oder D 2. Genau um diese Einordnung wird gestritten, und genau dort setzt die Verteidigung an.

Nr. 9.5 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung nennt demgegenüber ein Jahr, gilt aber ausdrücklich nur für die Eignung nach Entgiftung und Entwöhnung. Sie ist damit die Regel für die D-1-Konstellation und keine allgemeine Untergrenze für jeden Drogenfall.

Der Nachweis muss den Anforderungen der CTU-Kriterien genügen. Das heißt: forensisch akkreditiertes Labor, Probenahme durch eine neutrale Stelle, Urinabgabe unter Sichtkontrolle, kurzfristige Einbestellung höchstens am Vortag. Ein selbst beauftragter Schnelltest aus der Apotheke ist wertlos.

Liegt der Abstinenzbeleg mehr als vier Monate zurück, verlangen die Beurteilungskriterien eine aktuelle Bestätigung über drei bis vier Monate, drei Urinkontrollen in vier Monaten oder eine Haaranalyse eines drei Zentimeter langen kopfhautnahen Segments. Endete der frühere Beleg vor mehr als zwölf Monaten, ist das letzte halbe Jahr neu zu belegen.

Woran eine MPU-Vorbereitung scheitert

Welche Maßnahme die richtige ist, hängt wiederum an der Hypothese, und hier wird der häufigste und teuerste Fehler gemacht.

Kriterium C.5.2.4 der Beurteilungskriterien ordnet das eindeutig zu: Für Kraftfahrer mit den Problemausprägungen gemäß den Hypothesen D 4 bis D 2 ist in der Regel eine fahreignungsfördernde Intervention die indizierte Maßnahme. Das ist eine verkehrspsychologische Maßnahme. Ein Suchttherapeut wird dort nicht verlangt, und eine Suchttherapie ist dort auch nicht der passende Weg.

Erst im Grenzbereich zwischen D 2 und D 1 und bei der Abhängigkeitsdiagnose nach D 1 tritt die Suchttherapie hinzu. Dann ist die fahreignungsfördernde Intervention nach denselben Kriterien häufig nur noch Ergänzung zu einer suchttherapeutischen Maßnahme, und daneben treten Angebote des Suchthilfesystems bis hin zur ambulanten oder stationären Entwöhnung.

Wer also nach einem einmaligen Aufgriff mit Diazepam-Tabletten ohne jede Abhängigkeitsdiagnose in eine Suchtberatung geschickt wird, bekommt die Maßnahme, die zu einer anderen Hypothese gehört. Er verliert Monate, und legt zugleich nahe, seine Problematik sei schwerer, als sie ist.

Die Qualifikation des Durchführenden ist in C.5.4.2.1 und C.5.4.2.2 beschrieben: Diplom oder gleichwertiger Master in Psychologie, ergänzt durch eine verkehrspsychologische Fortbildung an einer Hochschule, bei einem Träger einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder bei einem Kursträger; gleichwertig ist die Zertifizierung als Fachpsychologe für Verkehrspsychologie. Erst wenn der Problematik eine Substanzgebrauchsstörung zugrunde liegt, kommt die Kompetenz auch bei Psychologen mit suchttherapeutischer Fortbildung oder Ärzten mit suchtmedizinischer Qualifikation in Betracht, und zwar an einer Suchthilfeeinrichtung.

Für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen öffnet C.5.4.2.2 einen engen Weg, ausschließlich bei einer reinen Substanzkonsumproblematik und nur unter vier gleichzeitig zu erfüllenden Bedingungen. Für alle übrigen Anbieter gibt es keinen.

Sitzt Ihnen jemand gegenüber, der keine dieser Voraussetzungen erfüllt, bezahlen Sie Termine und sonst nichts. Die Beurteilungskriterien führen es als Gegenanzeige, wenn vorbereitende Maßnahmen hinsichtlich der Zielsetzung, der Methodik oder der Qualifikation des Durchführenden nicht geeignet sind, die Konsumproblematik zu erfassen. Der Gutachter darf eine solche Maßnahme nicht zugunsten des Betroffenen berücksichtigen.

Ebenfalls als Gegenanzeige benannt sind das Auswendiglernen von Fragenkatalogen, Testtrainings mit psychologischen Leistungstestverfahren, das Pauschalangebot bis zum Erfolg und das Rundum-sorglos-Paket. Wer mit diesen Worten wirbt, beschreibt damit selbst, warum seine Bescheinigung nichts wert ist. Was eine MPU-Anordnung aushalten muss, steht unter MPU-Anordnung der Fuehrerscheinstelle.

Hintergrund ist die Verweisungskette des § 11 Abs. 5 FeV: Für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung der Gutachten gelten die in Anlage 4a genannten Grundsätze, und nach Anlage 4a Nr. 1 Buchst. c darf nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen begutachtet werden. Für anerkannte Kurse verlangt § 70 FeV eine gesonderte Anerkennung, für Verkehrspsychologen § 71 Abs. 2 FeV eine amtliche.

Wie die Einstellungschancen bei Diazepam stehen

Im Strafverfahren sind die Aussichten oft besser, als der Anhörungsbogen vermuten lässt. Das liegt an der Struktur des Vorwurfs: Bei ausgenommenen Zubereitungen steht allein die Einfuhr im Raum, und der Unrechtsgehalt einer Bestellung zum Eigenverbrauch ist überschaubar.

Bei geringen Mengen kommt das Absehen von der Verfolgung nach § 31a BtMG in Betracht, daneben die Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO. Wie das im Zollverfahren praktisch abläuft, habe ich unter Einstellung im Zollverfahren und Die Kleinfallregelung des Bundesfinanzministeriums dargestellt.

Ein Punkt, der Diazepam von anderen Stoffen unterscheidet und den ich offenlege, weil er zu Lasten der Betroffenen geht: Die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG scheidet bei einer Abhängigkeit von ausgenommenen Diazepam-Zubereitungen aus. Der Stoff in der eingenommenen Zubereitungsform fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, und damit findet § 35 BtMG keine Anwendung (OLG Koblenz BeckRS 2010, 6697).

Bei Dihydrocodein hat das Oberlandesgericht Karlsruhe anders entschieden (StV 1998, 672). Dort gelten für die Verschreibung an Abhängige ausdrücklich die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften weiter. An einer entsprechenden Ausnahmeregelung fehlt es bei Diazepam. Wer also auf Therapie statt Strafe hofft, muss diesen Weg über andere Stoffe oder über § 56 StGB suchen.

Ein Fall aus der Praxis

Ein Mandant Mitte vierzig, seit Jahren wegen einer Angststörung mit Diazepam behandelt, ließ sich zusätzlich eine Packung aus einer ausländischen Onlineapotheke schicken, weil ihm der Vorrat zwischen zwei Arztterminen ausging. Die Sendung enthielt 100 Tabletten zu 10 mg und wurde vom Zoll angehalten. Der Fall ist in den Einzelheiten verändert.

Strafrechtlich war die Sache übersichtlich: 1.000 mg Wirkstoff, deutlich unterhalb der nicht geringen Menge von 2.400 mg, Einfuhr zum Eigenverbrauch, keine Vorbelastung. Nach Akteneinsicht und einer Stellungnahme zur Indikation stellte die Staatsanwaltschaft nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage ein.

Das eigentliche Verfahren lief woanders. Die Fahrerlaubnisbehörde hatte die Mitteilung erhalten und ein ärztliches Gutachten nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV angeordnet. Die Anordnung nannte den widerrechtlichen Besitz von Betäubungsmitteln, bei einer Zehn-Milligramm-Tablette, also einer ausgenommenen Zubereitung.

Wir haben die Anordnung angegriffen, weil ihr die tatbestandliche Grundlage fehlte, und parallel die ärztliche Verordnung samt Verlauf vorgelegt. Die Behörde nahm die Anordnung zurück und prüfte die Dauermedikation nach Nr. 9.6.2 der Anlage 4. Der Führerschein blieb, wo er war.

Was ich für Sie tue

Ich sehe mir zuerst an, was tatsächlich sichergestellt wurde, Wirkstoffgehalt je abgeteilter Form, Packungsgröße, Begleitstoffe. Davon hängt ab, ob überhaupt ein Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes vorliegt. Diese Frage wird in Anhörungsbögen fast nie gestellt und entscheidet den Fall häufig.

Danach beantrage ich Akteneinsicht und prüfe den Weg der Sendung: Wo wurde sie angehalten, mit welcher Ermächtigung geöffnet, wurde ein richterlicher Beschluss eingeholt. Zur Postbeschlagnahme im Einzelnen: Postbeschlagnahme nach § 99 StPO.

Parallel dazu kümmere ich mich um das Verwaltungsverfahren, und zwar bevor der Bescheid kommt. Eine Gutachtenanordnung, die auf die falsche Ziffer der Anlage 4 gestützt ist, lässt sich vorher billiger korrigieren als hinterher im Eilverfahren. Dazu: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde und Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Häufige Fragen

Ist Diazepam ein Betäubungsmittel?

Diazepam steht in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz, ist aber in Zubereitungen bis 10 mg je abgeteilter Form von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen. Die handelsübliche Tablette ist deshalb rechtlich ein Arzneimittel und kein Betäubungsmittel.

Mache ich mich strafbar, wenn ich Diazepam ohne Rezept besitze?

Nach dem Betäubungsmittelgesetz nicht, solange es sich um eine ausgenommene Zubereitung handelt. Der Besitz verschreibungspflichtiger Arzneimittel zum Eigengebrauch ist auch arzneimittelrechtlich nicht strafbewehrt. Anders liegt es, sobald Sie die Tabletten weitergeben oder einführen.

Warum wird die Einfuhr von Diazepam bestraft, der Besitz aber nicht?

Weil der letzte Spiegelstrich der Anlage III unter lit. b anordnet, dass die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften über die Ein-, Aus- und Durchfuhr auch für ausgenommene Zubereitungen gelten. Der Gesetzgeber wollte den grenzüberschreitenden Verkehr lückenlos erfassen; der Bundesgerichtshof hat das bestätigt.

Bekomme ich wegen Diazepam ein Fahrverbot nach § 24a StVG?

Nein. Die Anlage zu § 24a StVG zählt die berauschenden Mittel abschließend auf, und Benzodiazepine stehen dort nicht. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG scheidet damit aus. In Betracht kommt aber § 316 StGB, wenn Ausfallerscheinungen festgestellt werden.

Wie lange ist Diazepam im Blut nachweisbar?

Das hängt stark von Dosis und Einnahmedauer ab. Der Leitmetabolit Nordazepam hat eine Halbwertszeit von 30 bis 100 Stunden, sodass ein Nachweis über mehrere Tage bis zu einigen Wochen möglich ist. Nach einer einzelnen Tablette liegt das Fenster deutlich kürzer als bei Dauereinnahme.

Darf die Führerscheinstelle ein Gutachten verlangen, obwohl das Strafverfahren eingestellt wurde?

Ja. Das Verwaltungsverfahren ist vom Strafverfahren unabhängig, und eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO oder § 31a BtMG bindet die Behörde nicht. Die Anordnung muss aber auf die richtige Rechtsgrundlage gestützt und das Ermessen ausgeübt sein.

Gesetzestexte und Quellen

Im Volltext nachlesen lassen sich Anlage III zum BtMG im Volltext mit der Ausnahmeregelung für Diazepam, § 2 BtMG: Begriffsbestimmungen zu den Begriffsbestimmungen, § 29 BtMG im Volltext zur unerlaubten Einfuhr sowie § 30 BtMG im Volltext zur Einfuhr in nicht geringer Menge.

Für den fahrerlaubnisrechtlichen Teil: § 14 FeV im Volltext mit der Besitzklausel in Absatz 1 Satz 2, Anlage 4 zur FeV im Volltext mit den Ziffern 9.1 bis 9.6 und der Vorbemerkung 3, § 11 FeV im Volltext zum ärztlichen und medizinisch-psychologischen Gutachten, § 46 FeV im Volltext zur Entziehung sowie § 24a StVG im Volltext und Anlage zu § 24a StVG: Liste der berauschenden Mittel zur Liste der berauschenden Mittel. Zur Strafbarkeit im Straßenverkehr § 316 StGB im Volltext und § 69 StGB im Volltext.

Körner/Patzak/Fabricius/Huth, Betäubungsmittelgesetz, 11. Auflage, Stoffe Rn. 507 bis 516 und § 29 Rn. 549; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 48. Auflage 2025, zu § 24a StVG und § 316 StGB; Fachinformation Diazepam-ratiopharm 10 mg Tabletten, Abschnitt 5.2; Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung, 5. Auflage 2026, Kapitel B.3, C.3 und C.5.

Zu einem weiteren Benzodiazepin mit eigenem Grenzwert: Midazolam.

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Wenn eine Sendung mit Diazepam beim Zoll liegt oder ein Schreiben der Führerscheinstelle im Briefkasten war, sehe ich mir das ohne Kosten an. Senden Sie mir das Schreiben und, wenn vorhanden, die Angabe zum Wirkstoffgehalt je Tablette.

Gerade diese Zahl entscheidet häufiger über den Ausgang als alles andere in der Akte. Sie steht auf der Packung, und in vielen Bescheiden fehlt sie.

Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Verteidigung in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren bundesweit.

Was im Betäubungsmittelverfahren der Reihe nach geschieht und wann eine Einstellung in Betracht kommt, lesen Sie hier: Anwalt BtMG.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen