Ketamin BtM: Zollbeamter untersucht am Gepäckband eine blaue Kühltasche mit Durchstechflaschen.

Symbolbild, mit KI erstellt.

Ist Ketamin BtM? 7 wichtige Fakten zur Rechtslage

Ketamin ist eines der wenigen bekannten Rauschmittel, das nicht im Betäubungsmittelgesetz steht. Das ist der Grund, weshalb in Ermittlungsverfahren mit Ketamin besonders häufig die falsche Vorschrift zitiert wird, und weshalb sich hier mehr erreichen lässt als bei den meisten anderen Stoffen. Warum derselbe Stoff je nach Form dem BtMG, dem AMG oder dem NpSG unterfällt, erklärt die Seite zu den Arylcyclohexylaminen.

Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger und bearbeite seit fünfzehn Jahren ausschließlich Verfahren aus dem Bereich Drogen und Recht. Hier steht, welchem Gesetz Ketamin tatsächlich unterliegt, warum das Fertigarzneimittel anders behandelt wird als das Pulver aus dem Netz, was der Zoll darf und was aus einer abgefangenen Sendung folgt.

Kurz gefasst: Ketamin BtM ist es nicht, aber straflos auch nicht

Ketamin wird in der Human- und in der Tiermedizin eingesetzt; in der Szene heißt es deshalb auch „Schweine-Speed“, weil es zur Betäubung von Tieren beim Transport verwendet wird. Rechtlich gilt (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 602):

  • Ketamin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nach Anlage 1 zur Arzneimittelverschreibungsverordnung.
  • Ketamin untersteht dem NpSG, dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.
  • In den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz steht Ketamin nicht.

Wer also wissen will, ob Ketamin BtM ist, bekommt ein klares Nein, und muss dann die eigentliche Frage stellen: Arzneimittelrecht oder NpSG? Von dieser Weichenstellung hängen Strafrahmen, Tatbestand und Verteidigungsstrategie ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ketamin steht in keiner der Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz und ist nach Anlage 1 zur Arzneimittelverschreibungsverordnung ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel.
  • Seit Juni 2021 erfasst die Anlage zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz die Stoffgruppe der von Arylcyclohexylamin abgeleiteten Verbindungen.
  • Nach § 1 Abs. 2 NpSG ist dieses Gesetz auf Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG nicht anzuwenden; ein zugelassenes Ketamin-Fertigarzneimittel unterliegt deshalb dem Arzneimittelrecht.
  • Bei einem zugelassenen Fertigarzneimittel lautet der Vorwurf auf einen Verstoß gegen § 73 AMG, strafbewehrt über § 96 AMG.
  • Das verwaltungsrechtliche Verbot des § 3 Abs. 1 NpSG umfasst auch Erwerb und Besitz; die Strafvorschrift des § 4 NpSG reicht deutlich kürzer.
  • § 3 Abs. 2 NpSG nimmt anerkannte Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken vom Verbot aus.
  • Nach § 3 Abs. 4 NpSG können die Zollbehörden Waren sicherstellen, bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass es sich um neue psychoaktive Stoffe handelt; die §§ 48 bis 50 des Bundespolizeigesetzes gelten entsprechend.
  • Eine Sicherstellung nach § 3 NpSG ist etwas anderes als eine Beschlagnahme im Strafverfahren, und aus ihr folgt gerade nicht, dass ein Straftatbestand erfüllt ist.

Was in diesem Beitrag steht

Wird nach einer Kontrolle der Verdacht auf Ketamin festgehalten, folgt regelmäßig die qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung; wie sie abläuft und wo ihre Grenzen liegen, steht unter Die qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung.

Die Stoffgruppe der Arylcyclohexylamine

Mit der 2. Verordnung zur Änderung der Anlage des NpSG vom 28. Juni 2021 wurde die Stoffgruppe der von Arylcyclohexylamin abgeleiteten Verbindungen in die Anlage zum NpSG aufgenommen. Erfasst ist danach jede chemische Verbindung, die von der in der Anlage näher definierten Grundstruktur abgeleitet ist, mit bestimmten Substituenten besetzt werden kann und eine maximale Molekülmasse von 500 u aufweist (Patzak/Fabricius, NpSG § 4 Rn. 12d).

Zu dieser Gruppe gehören die PCP-Derivate und das in der Anästhesie und bei der Schmerzbehandlung eingesetzte Ketamin. Der Verordnungsgeber hat das Ziel offen benannt: Mit der Stoffgruppe soll einerseits die Verwendung von Ketamin zu Missbrauchszwecken unterbunden werden, andererseits soll der medizinisch indizierte Einsatz in der Human- und Tiermedizin in Form von nach dem Arzneimittelgesetz zugelassenen Arzneimitteln weiterhin gewährleistet bleiben (BR-Drs. 403/21 S. 27).

Arylcyclohexylamine sind Dissoziativa mit halluzinogener und zugleich analgetischer Wirkung. Sie können Symptome einer Schizophrenie auslösen und wirken teilweise neurotoxisch, mit Nebenwirkungen bis hin zu Krampfanfällen und Atemlähmungen.

Eine Abgrenzung ist dabei wichtig: Phencyclidin (PCP) und Rolicyclidin sind selbst als Betäubungsmittel eingestuft. Für sie bleibt es beim BtMG, weil das NpSG auf Betäubungsmittel nicht anzuwenden ist.

Ketamin BtM oder Arzneimittel? Die Schaltstelle des § 1 Abs. 2 NpSG

Hier entscheidet sich der Fall, und die Vorschrift ist kurz genug, um sie in jeder Stellungnahme zu zitieren.

Das NpSG ist nach § 1 Abs. 2 nicht anzuwenden auf Betäubungsmittel im Sinne des § 1 Abs. 1 BtMG, auf Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1, 2, 3a und 4 Satz 1 AMG und auf Tierarzneimittel im Sinne des Artikels 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/6.

Daraus ergibt sich die Zweiteilung, die in Ermittlungsakten regelmäßig fehlt:

SachverhaltAnwendbares RechtTypischer Vorwurf
Zugelassenes Ketamin-Fertigarzneimittel aus Praxis, Klinik oder ApothekeAMG, NpSG nicht anwendbar§§ 73, 96 AMG; bei Diebstahl aus Praxen zusätzlich §§ 242 ff. StGB
Ketaminpulver aus dem Onlinehandel, als Forschungschemikalie deklariertNpSG§ 4 NpSG, aber nur bei Handeltreiben, Inverkehrbringen oder Einfuhr zu diesem Zweck
Phencyclidin (PCP), RolicyclidinBtMG, Anlage I§ 29 ff. BtMG

In der Praxis kommt beides vor. Der Kommentar hält fest, dass Ketamin in der Szene unter den Namen K, Mighty K, Special K oder Kitkat auf Techno- und House-Partys verteilt wird und der Stoff von Ärzten oder Apothekern beschafft oder aus Praxen gestohlen wird (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 603).

Was bei GBL gilt, steht unter GBL, was bei Lachgas, unter Lachgas.

Was das NpSG tatsächlich verbietet: und was nicht

Das verwaltungsrechtliche Verbot des § 3 Abs. 1 NpSG ist weit: Handeltreiben, Inverkehrbringen, Herstellen, Verbringen in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich, Erwerben, Besitzen und Verabreichen sind untersagt.

Die Strafvorschrift des § 4 NpSG reicht deutlich kürzer. Für den, der für sich selbst erworben hat, führt das zu einem Ergebnis, das viele Beschuldigte nicht erwarten: Der schlichte Besitz ist keine Straftat, und die Einfuhr wird es erst durch einen Zweck, der ihr hinzutreten muss, das Inverkehrbringen. Ich habe diese Systematik an anderer Stelle ausführlich dargestellt: Neue psychoaktive Stoffe und das NpSG.

Zwei Ausnahmen kommen hinzu, die § 3 Abs. 2 NpSG ausdrücklich nennt: nach dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anerkannte Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie Verwendungen durch Behörden. Die erste Ausnahme wird von Onlineshops gern suggeriert, wenn sie ihre Ware als Forschungschemikalie deklarieren. Sie verlangt aber eine anerkannte Verwendung, nicht eine behauptete. Wer sie geltend macht, muss sie belegen.

Ketamin BtM? Was der Zoll trotzdem darf

Für neue psychoaktive Stoffe gibt es eine eigene Befugnisnorm, und sie wird selten zitiert.

Nach § 3 Abs. 4 NpSG können die Zollbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nach § 1 Abs. 3 des Zollverwaltungsgesetzes Waren sicherstellen, bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass es sich um neue psychoaktive Stoffe handelt, die entgegen dem Verbot in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht worden sind oder verbracht werden sollen. Die §§ 48 bis 50 des Bundespolizeigesetzes gelten dafür entsprechend.

Das hat zwei Folgen, die man kennen sollte. Erstens: Die Sicherstellung setzt keinen Tatverdacht im strafprozessualen Sinn voraus, sondern nur einen Grund zu der Annahme. Die Hürde ist niedrig. Zweitens: Sicherstellung nach § 3 NpSG ist etwas anderes als Beschlagnahme im Strafverfahren, und aus ihr folgt gerade nicht, dass ein Straftatbestand erfüllt ist. Wer beides gleichsetzt, verhandelt über einen Vorwurf, der so noch gar nicht besteht.

Zum Ablauf der Postkontrolle im Übrigen: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet. Für Betäubungsmittel gilt zudem, dass bei unerlaubter Einfuhr weder Zollschuld noch Einfuhrumsatzsteuer entstehen (EuGH NStZ 1984, 268); zum Einfuhrtatbestand: Einfuhr von Betaeubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.

Wirkung, Verbreitung und was daraus für das Verfahren folgt

Ketamin wird als Lösung geschluckt oder als Pulver geschnupft. In niedrigen Dosierungen wirkt es halluzinogen; größere Mengen führen zum Verlust des Körpergefühls bis zur Bewusstlosigkeit. Die Kombination mit Alkohol oder Barbituraten ist gesundheitsgefährlich und kann zu Herzjagen und Blutdruckkrisen führen (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 603).

Ein Befund aus dem Kommentar ist für das Fahrerlaubnisverfahren erheblich: Ketamin macht nicht körperlich abhängig. In Deutschland ist es eher wenig verbreitet, anders als in den USA und in Großbritannien.

Eine besondere Fallgruppe betrifft die Weitergabe an Dritte: Wird Ketamin als Grundstoff für die Herstellung von Betäubungsmittelimitaten geliefert, etwa für Pseudo-Ecstasy-Tabletten, ohne dass der Lieferant in die anschließenden Imitatgeschäfte eingebunden ist, kommt neben Verstößen gegen das AMG auch Beihilfe zum Imitathandel in Betracht (BGH NJW 2002, 452).

Einstellungschancen

Bei Ketamin sind sie hoch, und der Grund ist systematischer Natur.

Die falsche Rechtsgrundlage: Steht in der Einleitungsverfügung § 29 BtMG, ist der Vorwurf bereits im Ansatz verfehlt. Das allein führt zwar nicht zur Einstellung, verschiebt aber die Diskussion sofort auf das richtige Gleis.

Wie es ausgeht, wenn der Schnelltest Kokain anzeigt, das Labor aber Ketamin findet, zeigt ein Verfahren aus meiner Praxis, das die Staatsanwaltschaft Bremen nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt hat.

Der fehlende Zweck: Beim NpSG-Weg scheitert der Vorwurf ohne Nachweis eines Inverkehrbringenszwecks. Bei einer Sendung an die eigene Wohnadresse, ohne Verkaufsmengen, ohne Verpackungsmaterial und ohne Chatverläufe ist dieser Nachweis schwer zu führen, § 170 Abs. 2 StPO ist dann die richtige Folge.

Die Menge: Das NpSG kennt keine nicht geringe Menge. Ein Verbrechensvorwurf kommt nur über die Qualifikationen des § 4 Abs. 3 NpSG in Betracht, die einen deutlich engeren Anwendungsbereich haben.

Das Arzneimittelrecht: Beim AMG-Weg bleibt der Strafrahmen unterhalb dessen des BtMG, und §§ 153, 153a StPO sind der Regelfall.

Zu den Voraussetzungen im Zollverfahren: Einstellung im Zollverfahren.

Wie lange Ketamin im Körper nachweisbar ist

Danach wird am häufigsten gesucht, und bei diesem Stoff fällt die Antwort unbequem aus: Ketamin steht in den Nachweistabellen der Beurteilungskriterien überhaupt nicht. Weder die Aufstellung der Nachweisdauern noch die der Entscheidungsgrenzen führt die Substanz oder ihren Hauptmetaboliten Norketamin auf.

Blut oder SerumUrinHaar
Ketaminnicht bekanntnicht bekanntje Zentimeter ein Monat rückwirkend
Norketaminnicht bekanntnicht bekanntje Zentimeter ein Monat rückwirkend

Diese Zeitfenster sind Näherungen. Die Dosis, die Dauer und die Form des Konsums, Gewicht und Stoffwechsel der betroffenen Person und die Empfindlichkeit der eingesetzten Methode verändern sie in beide Richtungen. Eine Fahrt wird dadurch nicht sicherer, und ein negativer Befund ist damit nicht vorhergesagt.

Wer wissen will, ob Ketamin BtM ist, findet die Antwort im Gesetz; wer wissen will, wie lange der Stoff nachweisbar bleibt, findet sie dort nicht. Steht in einem Bescheid oder in einem Gutachten trotzdem eine Zahl, ist nach ihrer Quelle zu fragen, und die Antwort fällt häufig dürftig aus. Ohne vorgegebenen Cut-off richtet sich die Grenze nach der Bestimmungsgrenze des eingesetzten Verfahrens, und genau dort lässt sich ein Befund angreifen.

Hinzu kommt ein praktischer Punkt: Die üblichen immunologischen Vortests decken Ketamin nicht ab. Ein Nachweis setzt deshalb eine gezielte Anforderung voraus. Wurde sie nicht gestellt, sagt ein negativer Schnelltest über diesen Stoff nichts aus, in beide Richtungen. Welche Anforderungen ein Abstinenzbeleg erfüllen muss und welche Fristen dahinterstehen, habe ich unter Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien zusammengestellt.

Als Faustregel gilt, dass ein Stoff nach etwa acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten unter die Nachweisgrenze der gängigen Verfahren fällt; die Dauer hängt zwingend von der Empfindlichkeit der Methode und den Cut-off-Werten des Labors ab (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485, 487). Das polytoxikologische Standardscreening erfasst ohnehin nur Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer-Amphetaminen, Benzodiazepine und Methadon, alles Weitere nur auf gesonderte Anforderung (ebenda).

Belegt ist das nicht nur durch das Schweigen der Tabellen: Das polytoxikologische Standardscreening deckt Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer-Amphetaminen, Benzodiazepine und Methadon ab, alles Weitere nur auf gesonderte Anforderung (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485).

Ketamin BtM oder nicht: was die Fahrerlaubnisbehörde daraus macht

Die Behörde fragt nicht nach Schuld, sondern nach Eignung. Maßstab sind § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV und die Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie wird auf Mitteilung der Staatsanwaltschaft auch dann tätig, wenn niemand gefahren ist (VGH München NJW 2021, 3408). Bei diesem Stoff entscheidet dabei eine Vorfrage über alles Weitere.

Der Aufgriff ohne Fahrt und die Grenze des § 14 FeV

§ 14 Abs. 1 Satz 2 FeV lässt die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens zu, wenn Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besessen wurden. Ketamin ist kein solches Betäubungsmittel. Es steht in keiner Anlage zum BtMG. Der Anordnung fehlt damit die tatbestandliche Grundlage.

Dass dies umstritten ist, verschweige ich nicht. Der Kommentar hält es für richtig, Stoffe, die nicht dem BtMG, wohl aber dem NpSG unterstellt sind, fahrerlaubnisrechtlich wie Betäubungsmittel zu behandeln, weil § 3 NpSG den Umgang ebenso verbietet (Patzak/Fabricius, Kap. 6 Rn. 474). Wer sich auf den Wortlaut beruft, braucht dafür eine ausgearbeitete Begründung; die fehlende körperliche Abhängigkeit gehört hinein.

Unabhängig davon ist Satz 2 eine Kann-Vorschrift. Die Behörde muss Ermessen ausüben und in der Aufforderung erkennen lassen, dass sie es getan hat. Nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV darf sie zwar auf die Nichteignung schließen, wenn das Gutachten ausbleibt, aber nur bei rechtmäßiger Anordnung. Was eine solche Anordnung aushalten muss, steht unter Anforderungen an eine MPU-Anordnung.

Die Fahrt unter Wirkung und die Ziffer der Anlage 4

Nr. 9.1 der Anlage 4 greift nicht. Sie knüpft an die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG an. Die Regel, dass schon die einmalige Einnahme die Ungeeignetheit begründet, gilt hier also nicht.

In Betracht kommen zwei andere Ziffern: Nr. 9.4, die missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Stoffe, und bei ärztlicher Verordnung Nr. 9.6. Nr. 9.4 verlangt einen regelmäßig übermäßigen Gebrauch, Nr. 9.6.2 eine messbare Leistungseinbuße. Beides muss die Behörde darlegen, und beides ist überprüfbar.

Damit verschiebt sich auch die Rechtsgrundlage: Statt einer ärztlichen Begutachtung nach § 14 FeV steht § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV im Raum, und abzuklären sind Leistungseinbußen. Dieser Unterschied muss vorgetragen werden, bevor der Bescheid ergeht, nicht danach.

Die Ausnahme der Vorbemerkung 3

Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.

Bei diesem Stoff trägt das Argument weiter als bei einer reinen Partydroge, weil Ketamin als Anästhetikum und bei therapieresistenter Depression ärztlich eingesetzt wird. Wer eine ärztlich überwachte Anwendung mit unauffälliger Fahrvorgeschichte belegt, beschreibt genau die Gewöhnung, die die Vorbemerkung meint.

In die Akte gehören dann der behandelnde Arzt mit Indikation und Verlauf, die Dosierung über die Zeit, die Abstände zwischen Anwendung und Fahrt sowie eine Fahrvorgeschichte ohne Eintrag. Wer das erst im Widerspruchsverfahren vorträgt, hat drei Monate verloren.

Ordnungswidrigkeit, Straftat und Entziehung nebeneinander

In der Anlage zu § 24a StVG ist Ketamin nicht aufgeführt. Die Aufzählung dort ist abschließend, Heroin, Morphin, Cocain, Amfetamin, Designer-Amfetamine und Metamfetamin, dazu THC in § 24a Abs. 1a StVG. Bei anderen Rauschmitteln greift der Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht (Patzak/Fabricius, Kap. 6 Rn. 406).

Ein Fahrverbot nach dem Bußgeldkatalog kommt auf diesem Weg also nicht in Betracht. Unberührt bleiben §§ 315c, 316 StGB: Dort genügt die relative Fahruntüchtigkeit, und einen Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit gibt es für diese Stoffe nicht (BGHSt 44, 219). Die Polizei muss Ausfallerscheinungen feststellen, unsicherer Gang, Nystagmus, verzögerte Reaktion, Fahrfehler. Tut sie das, steht § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB im Raum. Zur Entziehung im Übrigen: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht steht daneben. Welche Werte gelten und warum sie keine Wirkungsgrenzen sind, steht unter § 24a Abs. 2 StVG; zur anwaltlichen Vertretung Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Bremen.

Kommt Alkohol hinzu, treten eigene Regeln daneben: zur Messung Atemalkoholmessung und ihre Verwertbarkeit, und ab 1,6 Promille die zwingende Begutachtung, siehe die 1,6-Promille-Grenze.

Ketamin BtM in der MPU: was tatsächlich verlangt wird

Ist die Fahrerlaubnis entzogen, verlangt § 14 Abs. 2 FeV die medizinisch-psychologische Untersuchung (BVerwG NJW 2005, 3081), und zwar erst, wenn die Entziehung nicht mehr angreifbar ist (OVG Greifswald BA 2013, 141).

Ob Ketamin BtM ist, entscheidet dabei nicht nur über den Straftatbestand, sondern auch über die Fragestellung der Begutachtung. Ist die Anordnung auf Drogenabstinenz im Sinne des Betäubungsmittelrechts zugeschnitten, geht sie an der Sache vorbei; eine auf die falsche Rechtsgrundlage gestützte Fragestellung trägt die daraus gezogenen Schlüsse nicht. Dazu: Fragestellung der MPU. Zum Sofortvollzug: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Wie lange Abstinenz belegt sein muss

Die eine Abstinenzfrist gibt es nicht. Zwischen sechs und fünfzehn Monaten liegt alles, und was gilt, hängt allein daran, welcher der vier Hypothesen der Gutachter den Fall zuordnet. Diese Einordnung steht am Anfang der Begutachtung, nicht am Ende.

  • D 1 meint die diagnostizierte Abhängigkeit.
  • D 2 eine fortgeschrittene Problematik, ohne dass eine Abhängigkeit diagnostiziert ist.
  • D 3 die Drogengefährdung: riskanter Konsum, der die Schwelle zu D 2 nicht erreicht.
  • D 4 gilt nur für Cannabis und bleibt bei Ketamin außer Betracht.

Der Zeitraum folgt aus der Hypothese, die die Stelle ansetzt. Ein Jahr nach Abschluss einer stationären Entwöhnung ist der Regelfall, ein halbes Jahr der günstige Ausnahmefall, fünfzehn Monate der Fall ohne therapeutische Aufarbeitung. Welche Hypothese welchen Zeitraum verlangt, steht im Einzelnen im Abstinenznachweis.

Bei D 3 genügen sechs Monate. Wer einmalig mit einer kleinen Menge auffällt, ohne dass ein verfestigtes Konsummuster feststellbar wäre, gehört nach den Kriterien dorthin. Nr. 9.5 der Anlage 4 FeV nennt demgegenüber ein Jahr, gilt aber nur für die Eignung nach Entgiftung und Entwöhnung (also für D 1) und ist keine allgemeine Untergrenze. Welche Belege die Kriterien im Einzelnen verlangen, steht unter Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.

Verkehrspsychologe oder Suchttherapeut

Welche Maßnahme die richtige ist, hängt an derselben Hypothese, und hier wird der häufigste und teuerste Fehler gemacht.

Kriterium C.5.2.4 ordnet die Maßnahmen den Hypothesen zu: Für die Hypothesen D 4 bis D 2 ist in der Regel die fahreignungsfördernde Intervention indiziert, eine verkehrspsychologische Maßnahme. Ein Suchttherapeut wird dort nicht verlangt.

Anders liegt es nur im Grenzbereich zu D 1 und bei gestellter Abhängigkeitsdiagnose: Dort rückt die Intervention in die Rolle einer Ergänzung zur suchttherapeutischen Behandlung, flankiert von den Angeboten des Suchthilfesystems.

Wer nach einem einmaligen Aufgriff mit einer Ketamin-Sendung ohne jede Abhängigkeitsdiagnose in eine Suchtberatung geschickt wird, bekommt die Maßnahme einer anderen Hypothese. Er verliert Monate, und legt zugleich nahe, seine Problematik sei schwerer, als sie ist.

Die Kompetenzanforderung steht in C.5.4.2.1: ein Psychologe mit Diplom oder gleichwertigem Master und verkehrspsychologischer Fortbildung, ersatzweise ein zertifizierter Fachpsychologe für Verkehrspsychologie. Bei einem Stoff ohne Abhängigkeitspotential im klassischen Sinne liegt ohnehin keine Substanzgebrauchsstörung vor, die einen Suchttherapeuten überhaupt ins Spiel brächte. Welche Gegenanzeigen die Kriterien benennen, steht unter Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.

Typische Fehler

Der erste Fehler ist, den Vorwurf hinzunehmen, wie er in der Verfügung steht. Wer nicht prüft, ob Ketamin BtM ist, arbeitet monatelang an einem Vorwurf, den es nicht gibt: Wird § 29 BtMG zitiert, ist die Rechtsgrundlage falsch.

Der zweite Fehler ist die Angabe des Verwendungszwecks im Anhörungsbogen. Beim NpSG entscheidet genau dieser Punkt über die Strafbarkeit, und jede freiwillige Erklärung dazu ist ein Risiko: Anhoerungsbogen vom Zoll.

Der dritte Fehler ist die Berufung auf die Forschungsklausel ohne Beleg. § 3 Abs. 2 NpSG verlangt eine anerkannte Verwendung, keine behauptete.

Der vierte Fehler ist, die Sicherstellung durch den Zoll für eine strafprozessuale Beschlagnahme zu halten. § 3 Abs. 4 NpSG ist eine eigene Befugnis mit niedriger Schwelle; aus ihr folgt kein Tatvorwurf.

Ein Fall aus meiner Praxis

Die Schilderung ist anonymisiert; Einzelheiten sind abgewandelt.

Die Einzelheiten sind verändert, der Mandant ist nicht erkennbar.

Ein 29-jähriger Mandant bestellte in einem europäischen Onlineshop 10 Gramm Ketaminpulver, deklariert als Laborreferenz. Der Zoll stellte die Sendung sicher. Die Einleitungsverfügung sprach von der Einfuhr von Betäubungsmitteln und nannte § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG.

Bereits die Akteneinsicht zeigte den Fehler: Ketamin steht in keiner Anlage zum BtMG. Wir haben darauf hingewiesen und zugleich zum NpSG vorgetragen, dass eine Strafbarkeit der Einfuhr nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. b NpSG den Zweck des Inverkehrbringens voraussetzt. Dafür gab es in der Akte nichts, eine Sendung an die Wohnanschrift, keine Verpackungseinheiten, keine Kommunikation.

Die Staatsanwaltschaft stellte nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Im Fahrerlaubnisverfahren haben wir dargelegt, dass Nr. 9.1 der Anlage 4 Betäubungsmittel im Sinne des BtMG voraussetzt und ein solches nicht vorlag; die Behörde hat die bereits ergangene Gutachtenanordnung aufgehoben.

Häufige Fragen

Ist Ketamin BtM?

Nein. Ketamin steht in keiner Anlage zum Betäubungsmittelgesetz. Es ist verschreibungspflichtiges Arzneimittel nach Anlage 1 zur AMVV und untersteht dem NpSG.

Ist Ketamin BtM, wenn ich es aus dem Ausland bestelle?

Auch dann nicht. Die Einfuhr kann aber nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. b NpSG strafbar sein, allerdings nur, wenn sie zum Zweck des Inverkehrbringens geschieht.

Ist der Besitz von Ketamin strafbar?

Der Besitz ist nach § 3 Abs. 1 NpSG verboten, aber nach § 4 NpSG nur strafbewehrt, wenn er Teilakt des Handeltreibens oder Voraussetzung des Inverkehrbringens ist.

Was ist mit Ketamin aus der Apotheke oder aus einer Praxis?

Dafür gilt das Arzneimittelrecht, weil das NpSG nach § 1 Abs. 2 auf Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG nicht anzuwenden ist. In Betracht kommen §§ 73, 96 AMG und, bei Entwendung, Eigentumsdelikte.

Wie viel Ketamin ist eine nicht geringe Menge?

Diese Frage stellt sich nicht. Das NpSG kennt keine nicht geringe Menge; Verbrechen sind nur die Qualifikationen des § 4 Abs. 3 NpSG.

Verliere ich den Führerschein?

Nicht nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV, weil diese Betäubungsmittel voraussetzt. In Betracht kommen Nr. 9.4 und Nr. 9.6, mit deutlich höheren Anforderungen.

Gesetzestexte und weiterführende Quellen

Die arzneimittelrechtlichen Vorschriften stehen in § 73 AMG im Volltext und § 96 AMG im Volltext. Die Zollbefugnis ergibt sich aus § 3 Abs. 4 NpSG in Verbindung mit § 10 ZollVG im Volltext. Fahrerlaubnisrechtlich ist Anlage 4 zur FeV im Volltext einschlägig, für die Gutachtenanordnung § 11 FeV im Volltext.

Vertiefend: Neue psychoaktive Stoffe und das NpSG zur Systematik des Gesetzes.

Diese Seite beruht auf der 11. Auflage des von Harald Hans Körner begründeten Kommentars zum Betäubungsmittelgesetz (Patzak/Fabricius/Huth), dort Stoffe Rn. 602 bis 604 zu Ketamin und die Kommentierung zu § 4 NpSG.

Ketamin gehört zur Stoffgruppe der Arylcyclohexylamine; zur Stammsubstanz der Beitrag über Phencyclidin.

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Wenn der Zoll eine Sendung sichergestellt hat oder ein Anhörungsbogen im Briefkasten lag, prüfe ich Ihren Fall kostenlos. Schicken Sie mir das Schreiben, das Sie bekommen haben.

Die Frage, ob Ketamin BtM ist, beantwortet sich in einem Satz. Die Frage, welches Gesetz stattdessen gilt und ob sein Tatbestand überhaupt erfüllt ist, entscheidet den Fall, und sie wird in der ersten Verfügung fast nie richtig gestellt.

Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Verteidigung in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren bundesweit.

Wie ein Betäubungsmittelverfahren abläuft, woran es sich entscheidet und wann es eingestellt wird, habe ich gesondert zusammengestellt: Anwalt für BtMG-Verfahren.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen