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Mescalin: 6 wichtige Fakten zu Peyote, San Pedro und Strafbarkeit
Mescalin ist als Wirkstoff in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführt und damit ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel. Die Kakteen, die den Stoff bilden, stehen dort gerade nicht. Sie werden erst über den 5. Spiegelstrich am Ende der Anlage I erfasst, und nur dann, wenn sie als Betäubungsmittel missbräuchlich verwendet werden sollen.
Als Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, verteidige ich bundesweit in Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Verfahren um Mescalin haben eine Besonderheit: Der Vorwurf steht und fällt mit einem subjektiven Merkmal, das die Staatsanwaltschaft beweisen muss. Dort setze ich an.
Kurz gefasst: Mescalin steht in Anlage I, der Kaktus nicht
Der isolierte Stoff untersteht der Anlage I zum BtMG, hat keine medizinische Bedeutung und ist nur illegal auf dem Markt (Stoffe Rn. 351). Die Rauschkakteen und deren Samen unterliegen den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften dagegen nur, wenn sie zu Missbrauchszwecken verwendet werden sollen (Stoffe Rn. 352). Wer einen San-Pedro-Kaktus als Zierpflanze hält, besitzt kein Betäubungsmittel. Wer ihn zum Verzehr bestimmt, besitzt eines.
Das Wichtigste in Kürze
- Mescalin untersteht der Anlage I zum BtMG, hat keine medizinische Bedeutung und existiert als weißes kristallines Pulver oder als Flüssigkeit (Stoffe Rn. 351).
- Rauschkakteen und deren Samen sind nur dann Betäubungsmittel, wenn sie zu Missbrauchszwecken verwendet werden sollen (5. Spiegelstrich der Anlage I, 1. Alternative; Stoffe Rn. 352).
- Zu den Kakteenarten des 5. Spiegelstrichs zählen Ariocarpus fissuratus, Lophophora williamsii und Echinopsis pachanoi (§ 2 Rn. 23).
- Den Begriff „Organismen“ nahm der Gesetzgeber erst mit der am 18.3.2005 in Kraft getretenen 19. BtMÄndVO in den 5. Spiegelstrich auf (Stoffe Rn. 491).
- Für Mescalin ist keine nicht geringe Menge festgelegt; der BGH hat den Stoff nur als Vergleichsmaßstab für 2C-B herangezogen (§ 29a Rn. 72).
- Der Besitz von Samen ist kein Anbau, wohl aber strafbarer Besitz nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG (§ 29 Rn. 44).
- Beim Anbau von Rauschkakteen muss dem Täter bewusst sein, dass die Pflanzen als Betäubungsmittel missbraucht werden sollen (§ 29 Rn. 72/73).
- Mescalin steht nicht in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG; der Bußgeldtatbestand für Drogenfahrten greift daher nicht.
Die Punkte dieser Seite
- Mescalin als Wirkstoff: Herkunft, Dosis und Wirkung
- Peyote, San Pedro und Cimarron: die drei Kakteen des 5. Spiegelstrichs
- Warum der Kaktus erst durch die Zweckbestimmung zum Betäubungsmittel wird
- Mescalin aus dem Internet: Pulver, Samen und Stecklinge im Postverkehr
- Strafrahmen und die fehlende nicht geringe Menge für Mescalin
- Der Irrtum über die Rechtslage: Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum
- Mescalin und die Fahrerlaubnis: Besitz und Konsum getrennt betrachtet
- Kein Bußgeldtatbestand nach § 24a Abs. 2 StVG
- Was das Screening bei Mescalin nicht findet
- Ein Fall aus meiner Praxis
- Mein Vorgehen
- Häufige Fragen zu Mescalin
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Mescalin als Wirkstoff: Herkunft, Dosis und Wirkung
Der in Südamerika verbreitete Peyotl-Kaktus (Lophophora williamsii) enthält den Wirkstoff Mescalin, chemisch 3,4,5-Trimethoxyphenethylazan. Der Berliner Pharmakologe Lewin begann ab 1880 mit der Erforschung der Inhaltsstoffe; 1896 isolierte Heffter vier Inhaltsstoffe, deren wichtigster das Mescalin war. Seit 1919 ist der Stoff synthetisch herstellbar. 1952 verwertete A. Huxley seine Selbstversuche erstmals literarisch und beschrieb sie in „Die Pforten der Wahrnehmung“ (1954), so Stoffe Rn. 348.
Die Wirkungen sind denen des LSD ähnlich. Der Rausch kann atypisch umschlagen, vom Wohlgefühl in Angst und Panik, Misstrauen, Verzweiflung, Aggression; chronischer Konsum führt zu psychischer, nicht aber zu physischer Abhängigkeit (Stoffe Rn. 349). Konsumiert wird oral (Stoffe Rn. 350). Heute wird das Halluzinogen synthetisch hergestellt und tritt als Pulver oder Flüssigkeit auf (Stoffe Rn. 351).
| Angabe zu Mescalin | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Orale Einzeldosis | 200 bis 700 mg | Stoffe Rn. 350 |
| Durchschnittliche Dosis | 300 mg | Stoffe Rn. 350 |
| Erstmalige Isolierung | 1896 durch Heffter | Stoffe Rn. 348 |
| Synthetisch herstellbar seit | 1919 | Stoffe Rn. 348 |
| Einstufung | Anlage I zum BtMG | Stoffe Rn. 351 |
Wie DMT einzuordnen ist, steht auf der Seite zu DMT. Zur Einordnung der NBOMe-Verbindungen siehe die Seite zu NBOMe.
Peyote, San Pedro und Cimarron: die drei Kakteen des 5. Spiegelstrichs
Der bekannteste rauschmittelhaltige Kaktus ist der kleine dornenlose, graugrüne Kugelkaktus Peyotl, in den USA und in Mexiko weit verbreitet und seit Jahrtausenden als sakrale Droge bekannt. Die Tarahumara-Indios entwickelten einen eigenen religiösen Kult. Der Kaktus wurde in Scheiben geschnitten (mescal buttons) und getrocknet, aus dem getrockneten Material wurden Getränke zubereitet. 1911 wurde in Oklahoma eine Native American Church gegründet, die heute 250.000 Mitglieder zählt (Stoffe Rn. 353).
Der San-Pedro-Kaktus (Trichocereus pachanoi oder Echinopsis pachanoi) ist vornehmlich in Peru verbreitet, ein stachelloser Säulenkaktus von mehreren Metern Höhe. Sein Gehalt an Mescalin liegt selbst in getrocknetem Zustand noch bei 2 Prozent; er wird in Scheiben geschnitten, aufgekocht und Getränken beigemischt, aber auch pulverisiert als Heilmittel benutzt (Stoffe Rn. 354). Der Cimarron-Kaktus (Ariocarpus fissuratus) soll neben Mescalin das Alkaloid Hordenin enthalten (Stoffe Rn. 355).
Weitere Arten mit Mescalin sind Gymnocalycium gibbosum, Epithelantha micromeris und Pelecyphora aselliformis (Stoffe Rn. 356). Namentlich benannt werden in der Kommentierung Ariocarpus fissuratus, Lophophora williamsii und Echinopsis pachanoi (§ 2 Rn. 23); abschließend ist die Aufzählung nicht, denn der 5. Spiegelstrich knüpft an Wirkstoffgehalt und Missbrauchszweck an und erfasst auch weitere mescalinhaltige Kakteen (Stoffe Rn. 352, 356). Nennt das Gutachten eine andere Art, muss der Wirkstoffnachweis diese Lücke schließen.
Warum der Kaktus erst durch die Zweckbestimmung zum Betäubungsmittel wird
Seit der 5. Spiegelstrich am Ende der Anlage I durch die 10. BtMÄndVO vom 20.1.1998 eingefügt worden ist, gelten auch nicht ausdrücklich genannte Pflanzen und Pflanzenteile als Betäubungsmittel, wenn sie dort aufgeführte Wirkstoffe enthalten und als Betäubungsmittel missbräuchlich verwendet werden sollen (§ 29 Rn. 41). Mit der am 18.3.2005 in Kraft getretenen 19. BtMÄndVO kam der Begriff „Organismen“ hinzu; Mycelien, Sporen und Zellkulturen waren bereits durch die 15. BtMÄndVO vom 19.6.2001 erfasst (Stoffe Rn. 491).
Die Vorschrift hat eine zweite Alternative, die unterschätzt wird. Pflanzen unterliegen dem Betäubungsmittelrecht auch dann, wenn sie selbst keine solchen Wirkstoffe enthalten, aber zu Missbrauchszwecken der Gewinnung oder Reproduktion von Stoffen mit den in den Anlagen I bis III genannten Wirkstoffgehalten dienen (Stoffe Rn. 352). Ein wirkstofffreier Jungtrieb kann erfasst sein, wenn er zur Aufzucht einer Pflanze mit Mescalin bestimmt ist.
Pflanzenteile sind abgetrennte, selbst nicht lebensfähige Teile der Pflanze; dazu zählen neben Wurzeln, Stängeln, Blättern und Fruchtständen auch Samen und Sporen (§ 2 Rn. 24). Dieselbe Struktur kennen der Anbau von Betäubungsmitteln und die Verfahren um psilocybinhaltige Pilze.
Mescalin aus dem Internet: Pulver, Samen und Stecklinge im Postverkehr
Wird isoliertes Mescalin als Pulver oder Flüssigkeit bestellt, ist der Fall einfach: Der Stoff steht in Anlage I (Stoffe Rn. 351), Einfuhr und Besitz sind nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BtMG strafbar, eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG liegt in diesen Fällen praktisch nie vor. Schwieriger ist die Sendung mit Samen oder Stecklingen. Allein der Besitz von Samen ist kein Anbau, wohl aber strafbarer Besitz nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG (§ 29 Rn. 44), und auch hier nur bei missbräuchlicher Zweckbestimmung.
Praktisch entscheidet, was neben der Sendung gefunden wird. Samen neben Gewächshaus, Feinwaage und Konsumanleitung sprechen anders als eine Samentüte in einer Sammlung seltener Zierkakteen. Ähnliche Konstellationen kenne ich aus Verfahren um Salvia divinorum und um 2C-B. Mein Rat lautet, zum Verwendungszweck nichts zu erklären, bevor die Akte vorliegt. Gerade bei Mescalin erzeugt der Satz „ich wollte es probieren“ genau jenes Merkmal, an dem die Strafbarkeit hängt.
Strafrahmen und die fehlende nicht geringe Menge für Mescalin
Der Grundtatbestand des § 29 Abs. 1 BtMG sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, der Versuch ist nach § 29 Abs. 2 BtMG strafbar, fahrlässiges Handeln nach § 29 Abs. 4 BtMG geringer bedroht. Bei geringen Mengen zum Eigenverbrauch kann das Gericht nach § 29 Abs. 5 BtMG von Strafe absehen, die Staatsanwaltschaft nach § 31a BtMG einstellen. Oberhalb der nicht geringen Menge greifen § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und bei Einfuhr § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit Mindeststrafen von einem beziehungsweise zwei Jahren.
Für Mescalin existiert dieser Grenzwert nicht. Die Einzelmenge bemisst sich gestuft nach der äußerst gefährlichen Dosis, der durchschnittlichen Konsumeinheit und dem Tagesbedarf (§ 29a Rn. 51 bis 53). Bei der an der Gefährlichkeit orientierten Maßzahl, die mit der Einzelmenge multipliziert wird, sind Wirkungsweise und Gefährlichkeit sowie Darreichungs- und Konsumform und Art und Dauer des Gebrauchs zu berücksichtigen; für Heroin nahm der BGH 30 Konsumeinheiten als Maßzahl an (§ 29a Rn. 54). Scheitert die Ermittlung der Einzelmenge, wird die nicht geringe Menge durch einen Vergleich mit verwandten Wirkstoffen festgelegt (§ 29a Rn. 55). Für Mescalin findet sich nur ein mittelbarer Anhaltspunkt.
| Wirkstoff | Nicht geringe Menge | Fundstelle |
|---|---|---|
| LSD | 6 mg Wirkstoff, also 120 Dosen zu je 50 Mikrogramm | § 29a Rn. 76 |
| Psilocin | 1,2 g aus 120 Konsumeinheiten zu je 10 mg | § 29a Rn. 75 |
| Psilocybin | 1,7 g | § 29a Rn. 75 |
| 2C-B | 1 g, im Vergleich mit dem 16-mal weniger potenten Mescalin | § 29a Rn. 72 |
| Mescalin | kein Grenzwert festgelegt | ohne Festlegung |
Die Zeile zu 2C-B ist der einzige Ansatzpunkt. Jede Anklage, die eine nicht geringe Menge an Mescalin behauptet, muss den Rechenweg dorthin offenlegen.
Der Irrtum über die Rechtslage: Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum
Der Täter muss den botanischen Namen der Pflanze, Art und Umfang des Wirkstoffgehaltes und die genaue Einordnung in die Anlagen nicht kennen, wenn er weiß oder für möglich hält, dass der Anbau derartiger Pflanzen unter den gewählten Bedingungen nicht erlaubt ist (§ 29 Rn. 71). Der verfolgte Zweck kann den Tatbestand aber ausschließen: Beim Anbau von Khat, Psilocybin-Pilzen oder Rauschkakteen muss dem Täter bewusst sein, dass die Pflanzen als Betäubungsmittel missbraucht werden sollen (§ 29 Rn. 72/73).
Ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB kommt in Betracht, wenn der Täter über ein deskriptives Merkmal irrt, etwa beim Anbau nicht wusste, dass er eine Rauschpflanze aufzog (§ 29 Rn. 76/77). Solche Einlassungen sind angreifbar: Erklärt ein Beschuldigter, er habe Pilze als Speisepilze zum Verzehr gezogen, können die Begleitumstände das widerlegen (§ 29 Rn. 75). Dasselbe gilt für die Behauptung, der Kaktus mit Mescalin habe allein dekorativen Zwecken gedient.
Beruft sich der Beschuldigte auf Unkenntnis der Rechtslage, geht es um § 17 StGB. Ein Verbotsirrtum ist vermeidbar, wenn die Beschuldigten bei gesteigerter Erkundigungspflicht nach ihren persönlichen Fähigkeiten die Einsicht in die Unrechtmäßigkeit hätten gewinnen können; wer eine Regelung spitzfindig unter Ausnutzung vermeintlicher Lücken zu unterlaufen versucht, durfte nicht auf Mindermeinungen oder rein fachwissenschaftliche Begriffsdefinitionen vertrauen (KG JR 1977, 379; BayObLGSt 2002, 135 = NStZ 2003, 270).
Mescalin und die Fahrerlaubnis: Besitz und Konsum getrennt betrachtet
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nicht die Strafbarkeit, sondern die Kraftfahreignung. Nach Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV entfällt die Eignung bei der Einnahme von Betäubungsmitteln, unabhängig von der Teilnahme am Straßenverkehr. Mescalin ist ein solches Betäubungsmittel (Stoffe Rn. 351). Steht die Einnahme fest, folgt die Entziehung nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV. Die Behörde muss die Einnahme aber belegen; der Besitz von Kakteen oder Samen genügt dafür nicht.
Zwischen Besitz und Konsum ist deshalb scharf zu trennen. Wer wegen eines Kaktus mit Mescalin in ein Strafverfahren gerät, hat damit nicht eingeräumt, Mescalin eingenommen zu haben. Verlangt die Behörde ein Gutachten, stützt sie sich über § 46 Abs. 3 FeV auf § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV oder auf § 14 FeV. Bei Anhaltspunkten für die Einnahme von Betäubungsmitteln ist die Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV zwingend; an den bloßen widerrechtlichen Besitz knüpft § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV an, dort steht sie im Ermessen. Eine Einlassung, die im Strafverfahren nach § 31a BtMG hilft, kann hier die Fahrerlaubnis kosten.
Kein Bußgeldtatbestand nach § 24a Abs. 2 StVG
Mescalin steht nicht in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG. Der Bußgeldtatbestand für Fahrten unter der Wirkung berauschender Mittel greift daher nicht, auch wenn der Stoff im Blut nachgewiesen wird. Das ist Folge der abschließenden Liste in der Anlage zu dieser Vorschrift, nicht ein Versehen.
In Betracht kommt bei Fahruntüchtigkeit stattdessen § 316 StGB. Dafür genügt der Nachweis des Stoffes nicht; erforderlich sind Ausfallerscheinungen. Weil die Wirkungen denen des LSD ähnlich sind und der Rausch in Angst, Panik und Aggression umschlagen kann (Stoffe Rn. 349), sind solche Ausfälle bei Mescalin dokumentierbar. Fehlen sie in der Anzeige, fehlt dem Vorwurf die Grundlage.
Was das Screening bei Mescalin nicht findet
Beim polytoxikologischen Screening erfasst sind Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer-Amphetaminen, Benzodiazepine und Methadon (Mußhoff/Madea NZV 2008, 485). Mescalin ist dort nicht genannt. Das Standardscreening findet den Stoff also nicht; er erscheint nur, wenn die Analytik anlassbezogen gesondert beauftragt wird. Wer einen Befund mit Mescalin erhält, sollte zuerst den Auftrag an das Labor prüfen.
Auch zur Nachweisdauer ist Zurückhaltung geboten. Die Nachweistabelle für Urin, Blut und Haar bei Rebler SVR 2016, 241 (245 f.) führt Cannabis, Amphetamine, Ecstasy, Kokain, Heroin und Alkohol auf; Mescalin fehlt ebenfalls. Belastbare Werte liegen in den herangezogenen Quellen nicht vor, weshalb ich für Mescalin keine Nachweisdauer angebe. Für die Abstinenzkontrolle gilt als Faustregel ein Zeitraum von acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten (Mußhoff/Madea NZV 2008, 485 (487)). Pauschale Übertragungen von Amphetamin auf Mescalin halte ich für unzulässig.
Ein Fall aus meiner Praxis
Ein Mandant, Gärtner von Beruf, bekam Post vom Zoll: In einer Sendung aus Übersee lagen vierzig Samen von Echinopsis pachanoi und zwei getrocknete Kaktusscheiben. Die Staatsanwaltschaft ging von Einfuhr und Besitz aus und notierte, bei einem Gärtner liege die Aufzucht auf der Hand. Mein Mandant hatte gegenüber den Beamten nur gesagt, er sammle Kakteen. Mehr stand nicht in der Akte.
Ich habe die Sammlung dokumentiert: vierzehn Arten, Belege über Jahre, Mitgliedschaft in einem Fachverein, kein Hinweis auf Konsum, keine Waage, keine Anleitung. Zu den Scheiben habe ich beantragt, den Gehalt an Mescalin zu bestimmen, weil die Anklage dazu nur eine Vermutung enthielt. Das Verfahren endete mit einer Einstellung, weil die missbräuchliche Zweckbestimmung nicht zu beweisen war. Der Fall ist in den Einzelheiten verändert worden.
Mein Vorgehen
Ich beginne nicht mit der Frage, ob Mescalin verboten ist, sondern mit der Frage, was die Akte über den Zweck hergibt. Dazu nehme ich Akteneinsicht, lese das kriminaltechnische Gutachten Zeile für Zeile und gleiche die botanische Bezeichnung mit den Arten des 5. Spiegelstrichs ab (§ 2 Rn. 23). Fehlt eine Wirkstoffbestimmung, fehlt oft schon der Tatgegenstand.
Danach trenne ich die Verfahren. Strafverfahren, Fahrerlaubnisverfahren und Einziehungsverfahren folgen eigenen Regeln, und eine Erklärung in einem wirkt in allen. Deshalb legen wir fest, was gesagt wird, bevor etwas gesagt wird. Schweigen ist in Verfahren um Mescalin häufig die wirksamste Verteidigung, weil die Zweckbestimmung meist nur aus der eigenen Äußerung folgt.
Zuletzt arbeite ich auf das Ergebnis zu, das der Mandant wirklich braucht: nicht immer der Freispruch, manchmal die Einstellung nach § 31a BtMG, das Absehen von Strafe nach § 29 Abs. 5 BtMG oder der Erhalt der Fahrerlaubnis. Diese Rangfolge entscheide ich mit dem Mandanten, nicht für ihn.
Häufige Fragen zu Mescalin
Ist mein San-Pedro-Kaktus auf der Fensterbank strafbar?
Nein, solange Sie ihn als Zierpflanze halten. Rauschkakteen und deren Samen unterliegen den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften nur, wenn sie zu Missbrauchszwecken verwendet werden sollen (Stoffe Rn. 352). Ohne diese Zweckbestimmung besitzen Sie kein Betäubungsmittel, auch wenn die Pflanze Mescalin bildet.
Darf ich Samen von Rauschkakteen besitzen?
Der Besitz von Samen ist kein Anbau, kann aber strafbarer Besitz nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG sein (§ 29 Rn. 44). Samen sind Pflanzenteile im Sinne des Gesetzes (§ 2 Rn. 24). Entscheidend bleibt, ob sie zu Missbrauchszwecken bestimmt sind.
Ab welcher Menge Mescalin wird es ein Verbrechen?
Das lässt sich nicht beziffern, weil für Mescalin keine nicht geringe Menge festgelegt ist. Es gibt nur den Vergleich aus der Entscheidung zu 2C-B, dessen nicht geringe Menge der BGH im Vergleich mit dem 16-mal weniger potenten Mescalin bei 1 g sieht (§ 29a Rn. 72).
Zählt eine religiöse Tradition als Rechtfertigung?
Für das deutsche Betäubungsmittelrecht nicht. Die sakrale Verwendung des Peyotl und die 1911 in Oklahoma gegründete Native American Church mit heute 250.000 Mitgliedern (Stoffe Rn. 353) betreffen eine andere Rechtsordnung und ersetzen keine Erlaubnis nach dem BtMG.
Wird Mescalin bei einer Blutprobe gefunden?
Im Regelfall nicht. Das polytoxikologische Screening erfasst Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer-Amphetaminen, Benzodiazepine und Methadon (Mußhoff/Madea NZV 2008, 485); Mescalin ist dort nicht genannt und erscheint nur bei gesonderter Beauftragung.
Was droht mir im Straßenverkehr?
Ein Bußgeld nach § 24a Abs. 2 StVG droht nicht, weil Mescalin in der Anlage zu dieser Vorschrift fehlt. In Betracht kommt bei Fahruntüchtigkeit § 316 StGB. Unabhängig davon kann die Behörde nach Nr. 9.1 der Anlage 4 FeV die Fahrerlaubnis entziehen, wenn die Einnahme feststeht.
Gesetzestexte und Fundstellen
Maßgeblich sind § 1 BtMG mit der Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG, ferner § 2 BtMG, § 3 Abs. 2 BtMG, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BtMG, § 29 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG und § 31a BtMG. Für die Irrtumsfragen gelten § 16 StGB und § 17 StGB. Eine Übersicht bieten die Anlagen zum BtMG.
Die Angaben zu Mescalin stützen sich auf Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., dort Stoffe Rn. 348 bis Rn. 356, Rn. 491 und Rn. 492, § 2 Rn. 23 und Rn. 24, § 29 Rn. 41, Rn. 44, Rn. 71 bis Rn. 77 und Rn. 1028 sowie § 29a Rn. 54, Rn. 55, Rn. 72, Rn. 75 und Rn. 76. Zum Anbaubegriff BGH BeckRS 2023, 25453, OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372 und OLG München BeckRS 2009, 11744; zur Konsumeinheit BGHSt 32, 162 = NJW 1984, 675.
Zur Abgrenzung von Besitz und straflosem Mitverzehr: Erhält eine Person zweimal Mescalin-Tabletten zum Konsum und wirft eine später weg, während eine andere sie konsumiert, ist strafbarer Besitz gegeben; löst jemand eine Tablette auf und lässt den Nachbarn mitkonsumieren, ist dies strafloser Mitverzehr (§ 29 Rn. 1028). Die verkehrsmedizinischen Angaben folgen Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025.
Kostenlose Ersteinschätzung
Liegt Ihnen ein Schreiben des Zolls, eine Vorladung oder eine Anklage wegen Mescalin vor, rufen Sie an, bevor Sie etwas zum Verwendungszweck erklären. Ich sage Ihnen in einem ersten Gespräch, worauf es in Ihrem Verfahren ankommt und ob sich der Vorwurf an der Zweckbestimmung angreifen lässt. Dieses Gespräch kostet Sie nichts.
Telefon 0421 1649 1649, E-Mail kontakt@strafverteidiger-schueller.de. Ich verteidige von Bremen aus bundesweit und übernehme auch Verfahren um Mescalin, die bereits weit fortgeschritten sind.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.