DMT legal: Glasgefäß mit hellen Kristallen und Probenfläschchen auf der Laborbank einer Untersuchungsstelle

Symbolbild, mit KI erstellt.

DMT legal? Was für Ayahuasca, Wurzelrinde und Extrakt gilt

Sendungen mit DMT, mit Mimosa-Wurzelrinde oder mit fertigem Ayahuasca-Trank gehören zu den Fällen, in denen die Rechtslage deutlich komplizierter ist, als das Ermittlungsverfahren zunächst erkennen lässt. Nicht jede Pflanze in der Sendung ist ein Betäubungsmittel, nicht jeder Grenzwert ist höchstrichterlich abgesichert, und der Umstand, dass in vielen Herkunftsländern ganz legal gehandelt wird, hilft in Deutschland nicht.

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Schwerpunkt im Betäubungsmittel- und Zollstrafrecht bearbeite ich diese Verfahren. Ich erkläre hier, was im DMT-Zoll-Verfahren tatsächlich vorgeworfen wird, wo die Angriffspunkte liegen, und was anschließend auf Ihren Führerschein zukommt, auch wenn Sie nie am Steuer gesessen haben.

Kurz gefasst: Zwei Verfahren aus einer Sendung

Ist DMT legal? Nein. In Deutschland ist DMT legal weder zu erwerben noch zu besitzen. Der Stoff steht in Anlage I zum BtMG.

DMT untersteht seit 1982 der Anlage I zum BtMG und ist damit ein verbotenes, nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 443). Eine Verschreibung gibt es nicht, eine Genehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG erteilt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte praktisch nie zu Konsumzwecken.

Bei Pflanzen liegt es anders, und darin steckt die wichtigste Verteidigungsfrage: Pflanzen und Pflanzenteile unterfallen dem BtMG nur dann, wenn sie einen in den Anlagen genannten Wirkstoff enthalten und ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • DMT untersteht seit 1982 der Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz und ist damit ein verbotenes, nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel.
  • Pflanzen und Pflanzenteile sind nach dem fünften Spiegelstrich der Anlage I nur dann Betäubungsmittel, wenn sie einen in den Anlagen genannten Wirkstoff enthalten und ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
  • Psychotria viridis und Mimosa-Wurzelrinde enthalten DMT und sind deshalb bei Missbrauchsabsicht Betäubungsmittel; Pflanzen ohne einen in den Anlagen genannten Wirkstoff unterfallen dem Betäubungsmittelgesetz nicht.
  • Der einzige rechtlich vorgesehene Weg ist eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu Konsumzwecken praktisch nie erteilt.
  • Die nicht geringe Menge liegt nach der Rechtsprechung zweier Landgerichte bei 3,6 Gramm DMT-Base, errechnet aus 120 Konsumeinheiten zu je 30 Milligramm (LG Frankenthal BeckRS 2013, 1454; LG Würzburg BeckRS 2022, 34619).
  • Ein Grenzwert des Bundesgerichtshofs für DMT existiert nicht.
  • Der Verstoß gegen das Einfuhrverbot ist Bannbruch nach § 372 Abs. 1 AO, dessen Verfolgung § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO den Zollbehörden überträgt; bestraft wird am Ende nach dem Betäubungsmittelgesetz, weil § 372 Abs. 2 AO die Strafandrohung des Bannbruchs zurücktreten lässt.
  • Bei Eigenbedarfsmengen kommt eine Einstellung nach § 31a BtMG, § 153 StPO oder § 153a StPO in Betracht, bei Pflanzensendungen zusätzlich § 170 Abs. 2 StPO, wenn sich der Wirkstoffgehalt oder die Missbrauchsabsicht nicht nachweisen lässt.

Was in diesem Beitrag steht

Wer wissen will, ob DMT legal ist, muss zuerst wissen, worum es sich handelt. DMT gehört zur Stoffklasse der Tryptamine. Es wird in minimalen Mengen im menschlichen Nervensystem gebildet und hat dort eine Funktion als Neurotransmitter. Enthalten ist es in zahlreichen südamerikanischen Pflanzen, in Anandenanthera-, Mimosa-, Virola- und Banisteria-Gewächsen, im San-Pedro-Kaktus und in den Samen des Yopo-Baums (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 438).

1931 wurde DMT erstmals synthetisch hergestellt, 1955 aus Pflanzenmaterial isoliert. In den sechziger Jahren verbreitete es sich in den USA als kurz wirkendes Halluzinogen. Es existiert als Base und als Hydrochlorid und ist nah verwandt mit 5-Methoxy-DMT, mit Psilocybin und mit Psilocin.

Pharmakologisch ist DMT eines der stärksten Psychedelika überhaupt, wirkt aber nur kurz, weniger als eine Stunde. Der Rausch setzt schlagartig ein. Neben der psychischen Wirkung entfaltet DMT eine stimulierende und kardiovaskuläre Wirkung und beeinträchtigt Nieren- und Leberfunktion.

Für die Strafzumessung und für das Fahrerlaubnisverfahren ist eine Feststellung des Landgerichts Würzburg wichtig: Lebensbedrohliche Effekte sind durch DMT für sich genommen in der Regel nicht zu erwarten, das Suchtpotential ist eher gering. Allerdings können noch Monate bis Jahre nach der Einnahme Flashbacks mit Paranoia und Panikattacken auftreten, und die Wirkstärke ist im Vergleich zu Psilocin und LSD als schwächer und kürzer zu bewerten (LG Würzburg BeckRS 2022, 34619).

Die Dosierung liegt je nach Konsumform zwischen 20 und 100 Milligramm; das Landgericht Würzburg geht bei inhalativem und oralem Konsum von einer wirksamen Dosis zwischen 40 und 100 Milligramm aus.

So läuft das DMT-Zoll-Verfahren an: der Postweg aus Südamerika

DMT-Sendungen haben ein eigenes Profil, und der Zoll kennt es. Im Jahr 2011 wurden am Flughafen Frankfurt am Main in mehreren Fällen Luftpostsendungen mit rund 641 beziehungsweise 30 Kilogramm sichergestellt; die Lieferungen kamen von Absendern in Peru und waren fast ausnahmslos zum Weitertransport ins europäische Ausland, nach Australien und nach Südafrika bestimmt (BKA, Rauschgiftkriminalität Bundeslagebild 2011, S. 24). Seither gilt Post aus dem Andenraum als Prüfschwerpunkt.

Im Einzelfall sieht das unspektakulär aus: ein Päckchen mit getrockneter Wurzelrinde, Blättern oder einer dunklen Flüssigkeit in einer Wasserflasche, deklariert als Tee, Kunsthandwerk oder Naturkosmetik. Der Zoll öffnet und prüft, was der Postdienstleister ihm vorlegen muss, gibt die Sendung bei Verdacht an die Staatsanwaltschaft und lässt sie sicherstellen oder richterlich beschlagnahmen. Die Rechtsgrundlagen dieses Ablaufs (von § 5 Abs. 1 ZollVG bis zur Postbeschlagnahme) habe ich hier zusammengestellt: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet.

Die entscheidende Weiche fällt danach im Labor. Anders als bei Tabletten ist bei Pflanzenmaterial nicht von vornherein klar, ob überhaupt ein Betäubungsmittel vorliegt. Welche Art geliefert wurde und ob DMT nachweisbar ist, bestimmt den gesamten weiteren Verlauf, und genau das steht in der Ermittlungsakte oft nur pauschal.

Bannbruch und Abgaben

Die Zuständigkeit des Zolls beruht auf dem Steuerstrafrecht: Ein Verstoß gegen das Einfuhrverbot ist Bannbruch nach § 372 Abs. 1 AO, dessen Verfolgung § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO den Zollbehörden überträgt. Bestraft wird am Ende nach dem BtMG, weil § 372 Abs. 2 AO die Strafandrohung des Bannbruchs zurücktreten lässt.

Für Abgaben bleibt kein Raum: Bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln entsteht weder eine Zollschuld noch Einfuhrumsatzsteuer (EuGH NStZ 1981, 185; NStZ 1984, 268). Bei Pflanzensendungen kann das anders liegen, solange nicht feststeht, dass es sich um Betäubungsmittel handelt, ein weiterer Grund, das Analyseergebnis früh zu kennen. Zum Einfuhrbegriff: Einfuhr von Betaeubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.

Hier liegt der eigentliche Hebel im DMT-Zoll-Verfahren, und er wird in den Ermittlungsakten oft übergangen.

Pflanzen und Pflanzenteile stellen Betäubungsmittel im Sinne des BtMG nur dar, wenn sie in den Anlagen I bis III genannte Wirkstoffe enthalten und zu Missbrauchszwecken verwendet werden sollen, so der fünfte Spiegelstrich der Anlage I, erste Alternative. Die zweite Alternative erfasst Pflanzen ohne solche Wirkstoffe, wenn sie zu Missbrauchszwecken der Gewinnung oder Reproduktion entsprechender Stoffe dienen sollen (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 444).

Daraus folgt eine Unterscheidung, die in der Sendung selbst nachprüfbar ist:

PflanzeWirkstoffEinordnung
Psychotria viridis (Chacruna)DMTAnlage-I-Wirkstoff, BtM bei Missbrauchsabsicht
Mimosa-WurzelrindeDMTAnlage-I-Wirkstoff, BtM bei Missbrauchsabsicht
Diplopterys cabrerana (Oco Yage)DMTAnlage-I-Wirkstoff, BtM bei Missbrauchsabsicht
Banisteriopsis caapiHarmin, Harmalinkeine Anlagenstoffe
Banisteriopsis inebriansHarmin, Harmalinkeine Anlagenstoffe
Brugmansia suaveolensAtropinkeine Anlagenstoffe

Die Waldliane Banisteriopsis caapi, die dem Ayahuasca-Trank seinen Namen gibt, enthält vorwiegend Carbolin-Alkaloide, Harmin, Banisterin und Harmalin (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 448). Diese Stoffe stehen nicht in den Anlagen zum BtMG. Für sich genommen ist das Lianenholz damit kein Betäubungsmittel; insoweit ist DMT legal schlicht nicht die richtige Frage, weil kein DMT enthalten ist.

Enthält der Trank dagegen DMT, unterliegen auch die Pflanzen und Pflanzenteile in bearbeitetem wie unbearbeitetem Zustand dem BtMG, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist (Anlage I, fünfter Spiegelstrich; LG Würzburg BeckRS 2022, 34619). Der Umgang mit DMT-haltigen Pflanzen zu Konsumzwecken ist dann ohne Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG verboten und strafbar.

Wichtig ist dabei die Kehrseite: Die Zielsetzung des Umgangs (medizinische Behandlung oder drogenhafte Berauschung) spielt für die Einstufung als Betäubungsmittel keine Rolle. Wer also geltend macht, der Trank diene therapeutischen Zwecken, ändert an der Einstufung nichts.

Ich lasse deshalb in jedem DMT-Zoll-Verfahren zwei Dinge prüfen: welche Pflanzenart tatsächlich geliefert wurde und ob DMT im Material analytisch nachgewiesen ist. Eine Sendung reiner Caapi-Rinde ist etwas anderes als eine Sendung Chacruna-Blätter, und die Ermittlungsakte unterscheidet das nicht immer.

Wie viel davon abhängt, zeigt ein Verfahren aus meiner Praxis um Mimosa-Wurzelrinde aus den Niederlanden: Ein eigenes Gutachten zum DMT in dieser Rinde gab es nicht, und die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellte nach § 170 Abs. 2 StPO ein.

Zur Abgrenzung gegenüber 2C-B siehe die Seite zu 2C-B und 2CB.

DMT steht in Anlage I zum Betäubungsmittelgesetz; viele chemisch verwandte Stoffe tun das nicht und unterfallen stattdessen dem NpSG. Wie dieses Gesetz arbeitet, habe ich unter Neue psychoaktive Stoffe und das NpSG beschrieben. Eine Pflanze, die denselben Streit auslöst, ist Kratom.

Seit Jahrhunderten wird im brasilianischen Amazonasgebiet eine halluzinogene Zubereitung von DMT zu Heilzwecken und für sakrale Rituale verwendet. 1922 entstand in Brasilien die religiöse Bewegung Santo Daime, die in dem teeähnlichen Trank (Daime oder Ayahuasca) ein Sakrament sieht und sich weltweit ausgebreitet hat. Das Getränk wird aus der Liane Banisteriopsis caapi und dem Blattstrauch Psychotria viridis hergestellt und in Flaschen und Kanistern von der Mutterkirche ausgeliefert (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 441).

Genau dieser Versandweg führt regelmäßig zu Sicherstellungen. In Deutschland gibt es Stimmen, die DMT-haltige Getränke aus kulturell-religiösen Gründen zulassen wollen. Geltendes Recht ist das nicht: DMT legal einzuführen setzt eine Ausnahmeerlaubnis voraus.

Der einzige rechtlich vorgesehene Weg wäre eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG. Sie wird nur ausnahmsweise und im öffentlichen oder wissenschaftlichen Interesse erteilt. Wer ohne sie bestellt, macht sich strafbar, auch wenn er die Einnahme als Teil einer Glaubenspraxis versteht.

Das heißt nicht, dass das Motiv bedeutungslos wäre. Für die Strafzumessung, für die Frage des Verbotsirrtums nach § 17 StGB und für die Einstellung ist der Zusammenhang durchaus erheblich, gerade weil in den Herkunftsländern legal gehandelt wird und Brasilien das 1985 ausgesprochene Verbot zwei Jahre später wieder aufgehoben hat.

Die nicht geringe Menge von DMT liegt nach der bisherigen Rechtsprechung bei 3,6 Gramm DMT-Base, errechnet aus 120 Konsumeinheiten zu je 30 Milligramm (LG Frankenthal BeckRS 2013, 1454). Dem hat sich das Landgericht Würzburg nach eigener, sachverständig beratener Prüfung angeschlossen (LG Würzburg BeckRS 2022, 34619).

Beachten Sie, wer das entschieden hat: zwei Landgerichte. Ein Grenzwert des Bundesgerichtshofs für DMT existiert nicht.

StoffNicht geringe MengeFestgelegt durch
DMT3,6 g DMT-Base (120 KE à 30 mg)LG Frankenthal, LG Würzburg
Psilocin1,2 gBayObLG
Psilocybin1,7 gBayObLG
LSD6 mg Wirkstoff (120 Trips à 50 µg)BGH

Das ist ein Ansatzpunkt. Die maßgebliche Einzelmenge und die an der Gefährlichkeit orientierte Maßzahl sind für jeden Wirkstoff gesondert zu bestimmen, und die Feststellungen des Landgerichts Würzburg zur vergleichsweise geringeren Wirkstärke und zum geringen Suchtpotential sprechen nicht für eine strenge Bewertung. Wer im DMT-Zoll-Verfahren mit § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG und einer Mindeststrafe von zwei Jahren konfrontiert wird, sollte prüfen lassen, worauf das Gericht den Grenzwert stützt und ob die Base oder das Hydrochlorid gemessen wurde. Hintergrund: Die nicht geringe Menge im BtMG.

Hinzu kommt bei Pflanzenmaterial die Umrechnung. Entscheidend ist der Gehalt an DMT-Base im sichergestellten Material, nicht das Bruttogewicht der Wurzelrinde. Bei Mimosa-Rinde liegt der Wirkstoffanteil im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Ein Kilogramm Rinde ist also nicht gleichbedeutend mit einem Kilogramm Betäubungsmittel.

Dass die Grenzwerte bei Halluzinogenen weit auseinanderliegen, zeigt der Blick auf DOB und Brolamfetamin. Übertragen lässt sich davon nichts: Für DMT gilt der eigene Maßstab, den die Rechtsprechung für diesen Wirkstoff entwickelt hat.

Wie die Einstellungschancen stehen

Bei Eigenbedarfsmengen kommt eine Einstellung nach § 31a BtMG, § 153 StPO oder § 153a StPO in Betracht. Bei Pflanzensendungen ist zusätzlich § 170 Abs. 2 StPO im Blick zu behalten, wenn sich der Nachweis des Wirkstoffgehalts oder der Missbrauchsabsicht nicht führen lässt.

Was im DMT-Zoll-Verfahren trägt: eine überschaubare Menge, ein nachvollziehbarer Zusammenhang mit einer rituellen oder therapeutischen Verwendung, keine Hinweise auf Weitergabe, ein leeres Register. Was schadet: mehrere Sendungen, eine Waage, Portionsbeutel, Chatverläufe mit Abnehmern, Hinweise auf einen geplanten Weitertransport.

Ein eigenständiges Argument ist die Kombination aus zwei Umständen: Der Stoff ist in den Herkunftsländern frei erhältlich, und die Strafbarkeit der Pflanze hängt an einer subjektiven Zweckbestimmung, die dem Laien nicht geläufig ist. Das ist der klassische Boden für einen Verbotsirrtum nach § 17 StGB und für eine Einstellung. Zu den Voraussetzungen: Einstellung im Zollverfahren.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: nach Akteneingang und vor der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist der Spielraum am größten.

Nachweisdauer bei DMT

Dimethyltryptamin wird im Körper sehr schnell abgebaut. Das ist der Grund, warum es geraucht oder in Kombination mit einem Enzymhemmer getrunken wird und die Wirkung nur Minuten bis wenige Stunden anhält. Für die Nachweisfrage folgt daraus dasselbe wie bei den anderen Halluzinogenen: Die Beurteilungskriterien führen DMT in keiner ihrer Tabellen.

Das gilt für Blut und Serum, für Urin und für die Cut-off-Werte der Abstinenzkontrollen. Wer Stundenangaben erwartet, wird sie in den Werken, an denen sich Behörden und Begutachtungsstellen orientieren, nicht finden.

Blut oder SerumUrinHaar
Dimethyltryptamin (DMT)nicht bekanntnicht bekanntnicht bekannt

Verlässlich ist an diesen Zahlen nur die Größenordnung. Ob eine Probe anschlägt, entscheiden Menge und Häufigkeit des Konsums, die Aufnahmeform, der eigene Stoffwechsel und die Nachweisgrenze des verwendeten Verfahrens. Wer die Tabelle als Fahrplan liest, täuscht sich in beide Richtungen.

Für die Abstinenzkontrolle fehlt damit die Grundlage. Die Liste der Analyten, für die die Beurteilungskriterien Entscheidungsgrenzen festlegen, endet bei den Benzodiazepinen und reicht in ihrer Erweiterung bis zu den gängigen Opioiden; Tryptamine kommen darin nicht vor. Wer einen Befund erhält, sollte fragen, welcher Stoff überhaupt gesucht wurde.

Auch ein Routinescreening geht daran vorbei. Es prüft die klassischen Substanzklassen, und jede Erweiterung darüber hinaus verlangt einen begründeten Anfangsverdacht und eine gesonderte Beauftragung (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485). Was ein Abstinenzbeleg leisten muss: Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.

Die Behörde stützt sich deshalb auf die Akte, nicht auf ein Laborergebnis, auf die sichergestellte Menge, auf die Bestellung, auf die eigene Einlassung. Bei einem Stoff, der häufig als Pflanzenmaterial oder als Extrakt versandt wird, kommt hinzu, dass schon offen ist, wie viel Base tatsächlich enthalten war.

An der Kontrollstelle wird häufig eine Urinprobe erbeten. Ob die Polizei einen Urintest verlangen darf, ist eine Frage der Rechtsgrundlage, und die Antwort fällt im Strafverfahren anders aus als im Fahrerlaubnisverfahren.

Was die Führerscheinstelle daraus macht

Parallel zum Strafverfahren prüft die Fahrerlaubnisbehörde die Eignung, und sie braucht dafür keinen Bezug zum Straßenverkehr (VGH München NJW 2021, 3408). Eine Einstellung nach § 31a BtMG ändert daran nichts: Einstellung im Zollverfahren.

Aufgriff ohne Fahrt: die Kann-Vorschrift

Ist nur Besitz oder Erwerb festgestellt, kommt ein ärztliches Gutachten nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV in Betracht. Die Vorschrift räumt Ermessen ein; es muss ausgeübt und in der Aufforderung erkennbar sein, und der Besitz ist konkret festzustellen (VGH München NJW 2021, 3408; VRS 139, 48). Auch DMT fehlt in der Anlage zu § 24a StVG, weshalb der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit regelmäßig nicht trägt, siehe dazu die Seite zu den nicht gelisteten Stoffen und dem Analogieverbot. Im Strafrecht gilt das nicht, dort genügt die Rauschwirkung, dazu die Straftat nach § 316 StGB.

Bei DMT liegt ein eigener Einwand in der Mengenfrage. Die Rechtsprechung rechnet eine Konsumeinheit mit 30 Milligramm Base und setzt die nicht geringe Menge bei 3,6 Gramm an (LG Frankenthal BeckRS 2013, 1454; bestätigend LG Würzburg BeckRS 2022, 34619). Bei Pflanzenmaterial oder Extrakten steht der Basengehalt aber selten fest. Bleibt das Gutachten aus, greift § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV nur bei rechtmäßiger Anordnung: Anforderungen an eine MPU-Anordnung.

Nach Konsum: Nr. 9.1 der Anlage 4

Ist ein Konsum belegt, greift Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV. DMT ist Betäubungsmittel der Anlage I (Anlage I zum BtMG im Volltext); damit genügt die einmalige Einnahme, und die Entziehung folgt nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV (Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde), nach § 11 Abs. 7 FeV sogar ohne Gutachten.

Was diesen Stoff von Amphetamin oder Kokain unterscheidet, steht nicht in der Anlage 4, sondern in den Beurteilungskriterien. Sie behandeln Halluzinogene ausdrücklich eigenständig: „Eine Sonderrolle bei den psychoaktiven Substanzen kommt den Halluzinogenen (z. B. LSD, Psilocybin) zu. Während der akuten Rauschwirkung kommt es zu erheblichen Realitätsverkennungen, die eine sichere Verkehrsteilnahme in jedem Fall ausschließen.“ Für die Eignungsfrage ist das zunächst belastend, für die Abstinenzfrage nicht.

Die Beweisgrundlage ist bei diesem Stoff schmal. Ein Blutbefund setzt eine gezielt erweiterte Analyse voraus, und schon die Anordnung der Entnahme muss tragen: Die Blutprobe nach § 81a StPO.

Vorbemerkung 3 bei einem Halluzinogen

Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.

Bei DMT trägt die Kompensation über die Konsumform. Die Wirkung setzt binnen Sekunden ein und ist nach Minuten vorbei; ein Konsum „nebenbei“ oder im Alltag ist praktisch ausgeschlossen, und eine Toleranz, die zu Dosissteigerung zwingt, entsteht nicht. Wer darlegt, dass der Konsum aus diesem Grund an einen festen, geschützten Rahmen gebunden war, beschreibt die besondere Verhaltenssteuerung, von der die Vorbemerkung spricht.

In die Akte gehören Zahl und Abstand der Anlässe, die Umgebung und eine Fahrvorgeschichte ohne Eintrag. Ohne diesen Vortrag wird nach dem Maßstab entschieden, der für Stimulanzien gilt.

DMT steht nicht in der Anlage zu § 24a StVG

Ein Bußgeld nach § 24a Abs. 2 StVG kommt bei DMT nicht in Betracht, weil der Stoff in der Anlage zu dieser Vorschrift nicht genannt ist. Die Anlage ist abschließend und führt nur die Opiate Heroin und Morphin, Cocain, Amfetamin, die Designer-Amfetamine und Metamfetamin; für Cannabis gilt § 24a Abs. 1a StVG gesondert (Patzak/Fabricius, Kap. 6 Rn. 406).

Der strafrechtliche Zugriff bleibt: §§ 315c, 316 StGB mit der relativen Fahruntüchtigkeit; einen Wert der absoluten Fahrunsicherheit gibt es für diese Stoffe nicht (BGHSt 44, 219). Bei einem Halluzinogen sind Ausfallerscheinungen während der Wirkung offenkundig, nach dem Abklingen aber kaum noch feststellbar. Der Vorwurf hängt deshalb am zeitlichen Ablauf. Folgt eine Verurteilung, kommt § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB hinzu.

Wird zusätzlich eine Fahrt vorgeworfen, tritt der Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG daneben; die Werte und ihre Grenzen stehen unter die analytischen Grenzwerte des § 24a StVG. Zum Vorgehen gegen die Behörde: Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen.

Anders als beim Alkohol gibt es hier keinen Wert, ab dem die Fahrunsicherheit feststeht. Es bleibt bei der Beweiswürdigung im Einzelfall: Beweisanzeichen der relativen Fahrunsicherheit, im Gegensatz zur absoluten Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille.

Entzieht das Strafgericht die Fahrerlaubnis, läuft daneben die Sperre. Wann sie verkürzt wird und wann nicht, steht unter Sperrfrist nach § 69a StGB.

Die MPU nach einem DMT-Verfahren

Nach einer Entziehung ist die medizinisch-psychologische Untersuchung nach § 14 Abs. 2 FeV zwingend (BVerwG NJW 2005, 3081), sobald die Entziehung nicht mehr angreifbar ist (OVG Greifswald BA 2013, 141). Geprüft wird ein tragfähig veränderter Umgang mit der Substanz (BVerwG NJW 2005, 3440); Abstinenzbelege allein genügen nicht (VG Gelsenkirchen BA 2010, 372). Zur Anordnung: Anforderungen an eine MPU-Anordnung, zur Fragestellung: Fragestellung der MPU, zum Sofortvollzug: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Der Zeitraum und der Halluzinogen-Indikator

Dieselbe Sonderrolle, die bei der Eignungsfrage belastet, hilft bei der Abstinenzfrage. Kriterium D 3.2 K der Beurteilungskriterien beschreibt den Klienten, der höchstens gelegentlich eine Droge mit etwas höherer Suchtpotenz konsumiert hat, „wobei die individuelle Kontrolle über Konsummenge und -gelegenheit noch weitgehend gegeben war“. Einer seiner Indikatoren nennt die Halluzinogene: Es sei „nachvollziehbar, dass der Konsum zuverlässig nur im geschützten Raum stattfindet, sodass es nicht zu einer Verhaltensauffälligkeit in der Öffentlichkeit gekommen ist“.

Zwei weitere Indikatoren desselben Kriteriums lassen sich bei DMT häufig belegen: dass der Konsum „zu keinen problematischen Erlebnissen geführt“ hat, und dass er „in einem für ihn überschaubaren Rahmen“ stattfand und nach Häufigkeit, Situation, Menge und Verlauf konkret benannt werden kann. Wer das vorträgt, arbeitet auf eine bestimmte Hypothese zu, und die entscheidet über die Frist.

  • D 1 verlangt eine diagnostizierte Abhängigkeit; bei einem Stoff ohne Toleranz- und Dosissteigerung schwer zu begründen.
  • D 2 eine verfestigte Problematik, der die Diagnose fehlt.
  • D 3 die Drogengefährdung, und dort steht das Kriterium D 3.2 K mit dem Halluzinogen-Indikator, der auf diese Hypothese und damit auf sechs Monate führt.
  • D 4 ist der Cannabishypothese vorbehalten und bleibt bei DMT unbeachtet.

Der geforderte Zeitraum hängt an der Hypothese. Nach einer stationären Entwöhnung wird ein Jahr ab Abschluss der Maßnahme erwartet, bei fortgeschrittener Problematik ebenfalls ein Jahr; unter günstigen Umständen genügt ein halbes Jahr, und wer die Abstinenz schon vor der Maßnahme belegt hat, kommt auf kürzere Fristen. Die einzelnen Indikatoren mit ihren Zeiträumen stehen im Abstinenznachweis.

Unter D 3 genügen sechs Monate. Indikator 1 zu Kriterium D 3.6 N verlangt mindestens sechs Monate Verzicht zum Begutachtungszeitpunkt; ein Jahr wird daraus, wenn die Problematik über Jahre bestand. Die Jahresfrist der Nr. 9.5 der Anlage 4 FeV setzt Entgiftung und Entwöhnung voraus und gehört damit zu D 1. Bei einem gelegentlichen DMT-Konsum kommt sie nicht in Betracht: Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.

Welche Qualifikation verlangt wird

Die Hypothese bestimmt auch, welche Maßnahme angerechnet wird. Wer vorher bucht, bucht häufig an der eigenen Einordnung vorbei.

Kriterium C.5.2.4 ordnet die Maßnahmen den Hypothesen zu: Für die Hypothesen D 4 bis D 2 ist in der Regel die fahreignungsfördernde Intervention indiziert, eine verkehrspsychologische Maßnahme. Ein Suchttherapeut wird dort nicht verlangt.

Erst bei gestellter Abhängigkeitsdiagnose rückt die Suchttherapie an die erste Stelle; die fahreignungsfördernde Intervention tritt dann nach demselben Kriterium als Ergänzung daneben.

Wer nach einem DMT-Vorgang eine Suchtberatung aufsucht, legt der Begutachtungsstelle ein Dokument vor, das zu einer anderen Hypothese gehört als zu seiner, und macht aus sechs Monaten zwölf, ohne dafür etwas zu gewinnen.

C.5.4.2.1 der Beurteilungskriterien nennt als Regelfall den Psychologen mit Diplom oder gleichwertigem Master und verkehrspsychologischer Fortbildung, ersatzweise den zertifizierten Fachpsychologen für Verkehrspsychologie. Der suchttherapeutische Zweig setzt eine Substanzgebrauchsstörung voraus; bei einem gelegentlichen Halluzinogenkonsum fehlt dafür die Grundlage. Die Gegenanzeigen: Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.

Von kurzen Komplettangeboten rate ich ab. Ein Crashkurs vor der MPU verfehlt die Erprobungsphasen, die die Beurteilungskriterien verlangen, und fällt in der Begutachtung regelmäßig auf.

Anders liegt es beim anerkannten Kurs. Hat der Gutachter die Teilnahme empfohlen, kann ein Kurs nach § 70 FeV die Eignung nach § 11 Abs. 10 FeV wiederherstellen, ohne dass ein zweites Gutachten nötig wird. Das setzt allerdings voraus, dass der Betroffene keine Fahrerlaubnis mehr besitzt und die Behörde vor Kursbeginn zugestimmt hat; nach einem DMT-Verfahren kommt dieser Weg daher nur im Neuerteilungsverfahren in Betracht.

Typische Fehler nach der Zollmitteilung

Der erste Fehler ist die Antwort auf den Anhörungsbogen. Betroffene erklären dort ausführlich, wofür die Pflanzen gedacht waren, und liefern damit genau die Missbrauchsabsicht, an der die Strafbarkeit der Pflanze hängt. Zur Sache muss niemand aussagen: Anhoerungsbogen vom Zoll.

Der zweite Fehler ist, das Analyseergebnis nicht zu prüfen. Es entscheidet darüber, ob die Sendung DMT legal enthaltene Pflanzenteile umfasste oder ein Betäubungsmittel. Welche Pflanze, welcher Wirkstoff, welcher Gehalt. Daran hängt im DMT-Zoll-Verfahren alles.

Der dritte Fehler ist die Nachbestellung. Aus einem Einzelfall wird eine Serie, und die Einstellung ist verschlossen.

Der vierte Fehler ist, das Fahrerlaubnisverfahren als Nebensache zu behandeln. Eine Geldstrafe ist bezahlt; eine Entziehung kostet Monate, eine MPU und das Abstinenzprogramm.

Ein Fall aus meiner Praxis

Der folgende Fall ist in den Einzelheiten verändert und anonymisiert.

Ein 35-jähriger Mandant bestellte bei einem Händler in Südamerika ein Kilogramm Wurzelrinde sowie getrocknete Blätter für eine Zeremonie in einer kleinen Gruppe. Der Zoll zog die Sendung am Flughafen, das Zollfahndungsamt stellte sie sicher, die Sache ging an die Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf lautete auf Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Wir haben geschwiegen und die Akte angefordert. Die Analyse wies DMT nur in den Blättern nach, nicht in der Rinde der mitgelieferten Liane. Umgerechnet auf DMT-Base lag die Menge deutlich unter 3,6 Gramm. Damit war der Verbrechensvorwurf nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht zu halten.

Zum Grundtatbestand haben wir auf die Lage im Herkunftsland und auf den rituellen Zusammenhang hingewiesen und eine Einstellung nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage erreicht.

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete danach ein ärztliches Gutachten an, gestützt auf angebliche Einnahme nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV. Wir haben eingewandt, dass eine abgefangene Sendung keine Einnahme belegt, dass für den Besitz allenfalls Satz 2 mit Ermessen einschlägig ist und dass die Ermessenserwägungen fehlten. Die Anordnung wurde aufgehoben und durch eine ermessensfehlerfreie ersetzt; das Gutachten fiel positiv aus.

Häufige Fragen zum DMT-Zoll-Verfahren

Ist DMT legal, wenn es als Ayahuasca kommt?

Enthält der Trank DMT, ja. Dann unterliegen auch die Pflanzenteile dem BtMG, sofern ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist. Ohne Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG ist der Umgang strafbar.

Ich habe nur Lianenrinde bestellt. Ist das strafbar?

Banisteriopsis caapi enthält Harmin und Harmalin, keine Stoffe der Anlagen zum BtMG. Für sich genommen ist die Rinde deshalb kein Betäubungsmittel. Entscheidend ist, was die Analyse ergibt.

Wie viel DMT ist eine nicht geringe Menge?

Nach der Rechtsprechung zweier Landgerichte 3,6 Gramm DMT-Base. Ein Grenzwert des Bundesgerichtshofs existiert nicht.

DMT legal im Herkunftsland: spielt das eine Rolle?

Für die Strafbarkeit nicht. Dass DMT legal gehandelt wurde, wo die Sendung herkam, kann aber für den Verbotsirrtum nach § 17 StGB, für die Strafzumessung und für die Einstellung sehr wohl eine Rolle spielen.

Verliere ich den Führerschein, obwohl ich nicht gefahren bin?

Für die Anordnung eines Gutachtens ist kein Verkehrsbezug erforderlich. Für die Entziehung muss Konsum feststehen, eine abgefangene Sendung belegt ihn nicht.

Muss ich den Anhörungsbogen beantworten?

Zur Person ja, zur Sache nein. Gerade bei Pflanzensendungen liefern Angaben zum Verwendungszweck erst das Merkmal, das die Strafbarkeit begründet.

Gesetzestexte und weiterführende Quellen

Nachlesen lässt sich das Wichtigste hier: Anlage III zum BtMG im Volltext für die Systematik der Anlagen, § 29 BtMG im Volltext für den Einfuhrtatbestand, § 372 AO im Volltext für den Bannbruch und § 10 ZollVG im Volltext für die Befugnisse des Zolls im Postverkehr. Fahrerlaubnisrechtlich: Anlage 4 zur FeV im Volltext.

Verwandt auf dieser Seite: Ablauf nach der Sicherstellung der Sendung und Voraussetzungen der Einstellung.

Fachlich stütze ich mich auf Patzak/Volkmer/Fabricius zum BtMG, auf Hentschel/König/Dauer zum Straßenverkehrsrecht und auf die Bundeslagebilder Rauschgiftkriminalität des Bundeskriminalamts.

Kostenlose Ersteinschätzung

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen; Mandate im Betäubungsmittelrecht und Zollstrafrecht führe ich bundesweit.

Wenn der Zoll eine Sendung mit DMT, mit Wurzelrinde, Blättern oder fertigem Trank abgefangen hat, prüfe ich Ihren Fall in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Schicken Sie mir das Schreiben, das Sie bekommen haben, die Sicherstellungsmitteilung, den Anhörungsbogen oder die Post der Fahrerlaubnisbehörde.

Die erste Frage lautet nicht, wie viel geliefert wurde, sondern was. Bei Pflanzensendungen entscheidet die Analyse über den ganzen Fall. Ich verteidige bundesweit in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren und vertrete Sie zugleich im Fahrerlaubnisverfahren.

Wie ein Betäubungsmittelverfahren abläuft, woran es sich entscheidet und wann es eingestellt wird, habe ich gesondert zusammengestellt: Anwalt für BtMG-Verfahren.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen