Captagon legal: Asservatentisch mit sechs Beuteln weißer Presslinge aus einer vom Zoll angehaltenen Sendung

Symbolbild, mit KI erstellt.

Ist Captagon legal? Was in den Tabletten wirklich steckt

Captagon hat einen Namen, der größer ist als der Stoff. Wer Tabletten mit dem bekannten Doppel-C-Logo bestellt oder geschickt bekommt, geht davon aus, Fenetyllin zu erhalten. In den allermeisten Fällen stimmt das nicht, und genau daran entscheidet sich, ob am Ende ein Vergehen oder ein Verbrechen im Raum steht.

Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger und befasse mich seit fünfzehn Jahren ausschließlich mit Drogen und Recht. Captagon ist kein einheitlicher Stoff, und genau daran hängt die Einordnung: Maßgeblich ist, was die Analyse tatsächlich findet, und erst daraus ergibt sich, welcher Grenzwert gilt und was für die Fahrerlaubnis folgt.

Captagon legal zu beziehen ist in Deutschland ausgeschlossen. Der namensgebende Wirkstoff Fenetyllin wurde durch die 2. BtMÄndVO mit Wirkung vom 1. August 1986 der Anlage III zum BtMG unterstellt, verkehrs- und verschreibungsfähig, aber verschreibungspflichtig (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 387). Als Fertigarzneimittel wird Fenetyllin in Deutschland seit 2003 nicht mehr vertrieben.

Entscheidend ist aber die zweite Stufe: Die im arabischen Raum in großen Mengen sichergestellten Tabletten mit Captagon-Logo (zwei ineinander verschlungene C) enthalten in der Regel kein Fenetyllin, sondern Amphetamin oder andere Amphetamin-Derivate (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 387).

Damit verschiebt sich alles: Amphetamin steht ebenfalls in Anlage III, hat aber einen Grenzwert von 10 Gramm Base, gegenüber 40 Gramm bei Fenetyllin.

Das Wichtigste in Kürze

  • Captagon ist kein einheitlicher Stoff; welches Betäubungsmittel vorliegt und welcher Grenzwert gilt, ergibt sich erst aus der Analyse.
  • Fenetyllin ist seit August 1986 der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz unterstellt, also verkehrs- und verschreibungsfähig, aber verschreibungspflichtig.
  • Enthält die Tablette Fenetyllin, erfüllt der Umgang ohne Verschreibung § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 BtMG; die nicht geringe Menge liegt bei 40 Gramm Base, entsprechend 200 Konsumeinheiten zu je 200 Milligramm.
  • Dieser Wert beruht auf einem Vorschlag der Toxikologen der kriminaltechnischen Institute aus dem Jahr 1990, nicht auf einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
  • Enthält die Tablette Amphetamin, den weitaus häufigeren Fall, bleibt die Einordnung in Anlage III, die Schwelle liegt dann aber bei 10 Gramm Amphetaminbase, entsprechend 200 Konsumeinheiten zu je 50 Milligramm.
  • Enthalten die Tabletten ein anderes Amphetamin-Derivat, gilt dessen eigener Grenzwert; bei 4-FA sind es 15 Gramm, bei 2-FMA und 4-FMA jeweils 10 Gramm Base.
  • Dieselbe sichergestellte Menge kann deshalb je nach Wirkstoff unter oder über der nicht geringen Menge der §§ 29a, 30 BtMG liegen.

Was in diesem Beitrag steht

Fenetyllin: Herkunft, Wirkung und warum es verschwand

Fenetyllin ist ein Amphetamin-Derivat. Im Stoffwechsel entsteht daraus Amphetamin, und der Stoff entfaltet eine entsprechende Wirkung. Dieser Umstand ist später für den Grenzwert maßgeblich geworden.

Unter dem Handelsnamen Captagon wurde es gegen psychische und körperliche Erschöpfung, gegen Hemmungszustände und Antriebsarmut verschrieben. Es fand unter Künstlern und Prostituierten sowie in der Drogenszene weite Verbreitung und war in Packungen zu zwanzig Tabletten à 50 Milligramm im Handel. Besonders großen Absatz fand es in arabischen Ländern (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 387).

In der deutschen Drogenszene spielt Captagon heute keine Rolle. Im arabischen Raum dagegen sind zunehmend größere Sicherstellungen von Tabletten mit dem Captagon-Logo festzustellen, die Mengen gehen dort in die Hunderte Millionen Stück.

Für die Beratung ist wichtig: Wer in Deutschland ein Verfahren wegen Captagon bekommt, hat die Ware fast immer aus dem Ausland bezogen, meist über den Postweg aus dem Nahen Osten, der Türkei oder über Zwischenhändler in Südosteuropa.

Die rechtliche Bewertung hängt am Inhalt der Tablette, nicht am Aufdruck. Daraus folgen zwei mögliche Wege.

Enthält die Tablette Fenetyllin, liegt ein Betäubungsmittel der Anlage III vor. Der Umgang ohne Verschreibung erfüllt § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 3 BtMG. Der Grenzwert zur nicht geringen Menge liegt bei 40 Gramm.

Enthält die Tablette Amphetamin, der weitaus häufigere Fall, gilt für die Einordnung dasselbe, für den Grenzwert aber nicht: Dort liegt die Schwelle bei 10 Gramm Amphetaminbase, entsprechend 200 Konsumeinheiten zu je 50 Milligramm.

Eine dritte Möglichkeit kommt hinzu und wird oft übersehen: Enthalten die Tabletten ein anderes Amphetamin-Derivat, gilt dessen eigener Grenzwert. Bei 4-FA sind es 15 Gramm, bei 2-FMA und 4-FMA jeweils 10 Gramm Base.

Ob Captagon legal beschafft werden könnte, stellt sich in keiner dieser Varianten. Die Frage ist allein, welcher Straftatbestand greift und ab welcher Menge es ein Verbrechen wird.

Der Grenzwert: 40 Gramm, und wer ihn bestimmt hat

Für Fenetyllin haben die Toxikologen der kriminaltechnischen Institute auf ihrem Symposium 1990 eine Grenzmenge von 40 Gramm Base errechnet, entsprechend 200 Konsumeinheiten zu je 200 Milligramm bei peroraler Einnahme. Die Bewertung erfolgte in Anlehnung an Amphetamin, weil dieses im Stoffwechsel aus Fenetyllin entsteht (Fritschi/Rübsamen/Steinke NStZ 1991, 470).

Lesen Sie diesen Satz genau: Der Wert stammt nicht vom Bundesgerichtshof. Er beruht auf einem Sachverständigenvorschlag aus dem Jahr 1990.

StoffNicht geringe MengeFestgelegt durch
Fenetyllin40 g Base (200 KE à 200 mg)Sachverständigenvorschlag
Amphetamin10 g Base (200 KE à 50 mg)BGH
Methamphetamin5 g BaseBGH
4-FA15 gBGH
2-FMA / 4-FMAje 10 g BaseBGH
MDMA30 g BaseBGH

Der Kommentar weist bei den benachbarten Stoffen DOB und DOM ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschläge desselben Symposiums aufgrund der vom Bundesgerichtshof gewählten einheitlichen Grenzwertbestimmung für alle Amphetaminderivate unter Umständen überholt sein dürften. Diese Überlegung gehört bei Fenetyllin ebenso auf den Tisch, in beide Richtungen.

Für die Verteidigung heißt das konkret: Wird ein Verbrechensvorwurf auf eine Menge gestützt, die zwischen 10 und 40 Gramm liegt, hängt alles daran, welcher Wirkstoff tatsächlich in den Tabletten war. Zum Hintergrund der Grenzwertbestimmung: Die nicht geringe Menge im BtMG.

Wie Methylphenidat einzuordnen ist, steht auf der Seite zu Ritalin und Methylphenidat.

Bei kaum einem anderen Stoff klaffen Bezeichnung und Inhalt so weit auseinander. Ein Rechenbeispiel macht das deutlich.

Angenommen, eine Sendung enthält 500 Tabletten mit Captagon-Aufdruck und einem Wirkstoffgehalt von jeweils 40 Milligramm. Das sind 20 Gramm Wirkstoff.

  • Ist es Fenetyllin, liegen 20 von 40 Gramm vor, die Hälfte des Grenzwerts. Es bleibt bei § 29 BtMG, Strafrahmen bis fünf Jahre.
  • Ist es Amphetamin, liegen 20 von 10 Gramm vor, das Doppelte. Bei der Einfuhr greift § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren.

Derselbe Karton, dasselbe Gewicht, dasselbe Logo, und der Unterschied zwischen einer Einstellung und einem Verbrechen. Die Frage, ob Captagon legal ist, war dabei nie streitig; streitig ist, welcher Grenzwert gilt.

Ich fordere deshalb in jedem Captagon-Verfahren die vollständige Untersuchungsdokumentation an: welcher Wirkstoff, welcher Gehalt, wie viele Tabletten untersucht, wie hochgerechnet. Bei großen Stückzahlen wird stichprobenartig geprüft und hochgerechnet, und dabei gilt der Zweifelssatz.

Imitate und § 29 Abs. 6 BtMG: der Vorwurf, der bei Captagon fast immer mitgeprüft wird

Captagon-Tabletten werden seit Jahrzehnten weltweit kopiert. Die Imitate werden aus Mesocarb, Theophyllin und ähnlichen Stoffen hergestellt und unter Namen wie Captacola oder Fenaphyllin in den Verkehr gebracht. Enthält die sichergestellte Tablette kein Fenetyllin, ist sie damit kein Betäubungsmittel.

Straflos ist der Handel damit aber nicht. § 29 Abs. 6 BtMG erklärt die Vorschriften über das Handeltreiben, Abgeben und Veräußern für anwendbar, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die keine Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden. Dieser Imitathandel trägt denselben Strafrahmen wie der Umgang mit echtem Stoff.

Der Bundesgerichtshof hat die Reichweite der Vorschrift an einem Captagon-Fall bestimmt. Ein Kaufmann benötigte eine große Menge Captagon-Tabletten mit dem Wirkstoff Fenetyllin für den Weiterverkauf und einigte sich mit einem Arzneimittelhersteller darauf, genehmigungsfreie Captacola-Tabletten ohne Fenetyllin herzustellen, sie dem äußeren Erscheinungsbild nach wie Captagon-Tabletten mit einem C-Zeichen zu pressen und die Tablettenstreifen in Captagonpackungen zu verpacken.

Das genügte für einen vollendeten Imitathandel, und zwar auch dann, als die Tabletten nicht ausgeliefert wurden und beide Vertragspartner die Pseudo-Drogeneigenschaft kannten (BGHSt 38, 58 = NStZ 1992, 87; vgl. auch BGH NStZ 1992, 191).

Für die Verteidigung folgt daraus eine doppelte Prüfung. Die erste Frage lautet, was die Analyse tatsächlich gefunden hat. Die zweite lautet, wie die Tabletten angeboten oder bezeichnet wurden. Erst beide Antworten zusammen ergeben den richtigen Vorwurf.

Wichtig ist die Grenze des § 29 Abs. 6 BtMG: Die Vorschrift erfasst nur das Handeltreiben, das Abgeben und das Veräußern. Der bloße Besitz eines Imitats und seine Einfuhr zum Eigenkonsum fallen nicht darunter. Wer Tabletten ohne Wirkstoff für sich selbst bestellt, bleibt daher nach dem Betäubungsmittelgesetz straffrei.

Seit wann Fenetyllin dem BtMG unterliegt

Fenetyllin, das Amphetaminderivat hinter der Aufputschpille Captagon, wurde durch die zweite Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften mit Wirkung vom 1. August 1986 der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Es ist damit ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel.

Aus dieser Einordnung folgt ein Einwand, den Stoffe der Anlage I nicht eröffnen: Ein erlaubter Umgang ist möglich, wenn eine ärztliche Verschreibung vorliegt. In der Praxis spielt das bei Captagon kaum eine Rolle, weil der Wirkstoff in Deutschland nicht mehr verschrieben wird, es gehört aber in die Prüfung.

Wenn der Zoll die Sendung zieht

Sendungen mit Captagon-Tabletten fallen dem Zoll aus zwei Gründen auf: der Herkunft und der Menge. Kleine Päckchen aus dem Nahen Osten mit blisterlosen Tabletten in Tüten, häufig deklariert als Nahrungsergänzung, Tee oder Süßware, gehören zu den Mustern, auf die Kontrollen ansprechen.

Rechtlich verläuft das Weitere wie bei jeder Postsendung: Vorlagepflicht des Dienstleisters, Öffnung und Prüfung durch den Zoll, bei Anhaltspunkten Weitergabe an die Staatsanwaltschaft, Sicherstellung oder richterliche Postbeschlagnahme. Den gesamten Ablauf mit den Vorschriften habe ich hier zusammengestellt: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet.

Eine Besonderheit betrifft die Abgabenseite. Bei Betäubungsmitteln entstehen weder Zollschuld noch Einfuhrumsatzsteuer (EuGH NStZ 1981, 185; NStZ 1984, 268). Solange aber nicht feststeht, dass die Tabletten überhaupt einen Anlagenstoff enthalten, kann die Abgabenstelle anders rechnen. Ein Bescheid gehört deshalb geprüft und nicht bezahlt. Zum Tatbestand der Einfuhr: Einfuhr von Betaeubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.

Einstellungschancen

Dass Captagon legal nicht zu beziehen ist, schließt eine Einstellung nicht aus. Bei überschaubaren Stückzahlen zum Eigenbedarf kommen § 31a BtMG, § 153 StPO und § 153a StPO in Betracht. Bei Captagon tritt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu, der sich vortragen lässt: Wer Tabletten unter dem Namen eines früheren Fertigarzneimittels bestellt, hat regelmäßig eine andere Vorstellung vom Inhalt als die, die sich später aus der Analyse ergibt. Das betrifft den Vorsatz hinsichtlich der nicht geringen Menge, und der muss sich auf die tatsächlichen Voraussetzungen erstrecken.

Ohne Feststellung, welche Vorstellung der Angeklagte vom Wirkstoffgehalt hatte, liegt eine Feststellungslücke vor, die zur Aufhebung des Urteils zwingen kann (BGH StV 1983, 332). Für die Strafzumessung ist zudem erheblich, ob der Angeklagte die ihm angelastete Menge in vollem Umfang kannte oder unwiderlegbar von einer geringeren ausging.

Was die Einstellung verschließt: mehrere Sendungen, Stückzahlen im vierstelligen Bereich, Verkaufsspuren. Zu den Voraussetzungen: Einstellung im Zollverfahren.

Auch hier folgt aus einem Sachverhalt ein zweites Verfahren. Die Staatsanwaltschaft unterrichtet die Fahrerlaubnisbehörde; ein Bezug zum Straßenverkehr ist für deren Tätigwerden nicht erforderlich (VGH München NJW 2021, 3408).

Beim bloßen Besitz eröffnet § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten anzuordnen. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung, die begründet und deren Erwägungen offengelegt werden müssen; der Besitz muss konkret nachgewiesen sein (VGH München NJW 2021, 3408; VRS 139, 48).

Beim Konsum greift Nr. 9.1 Anlage 4 FeV. Fenetyllin wie Amphetamin sind Betäubungsmittel im Sinne des BtMG, und schon die einmalige Einnahme rechtfertigt in der Regel die Annahme der Ungeeignetheit, unabhängig von der Konzentration und davon, ob jemand gefahren ist (BVerwG, Beschluss vom 11.4.2019, 3 C 9.18, BeckRS 2019, 19966 Rn. 30; VGH Mannheim NJW 2011, 1303). Entzogen wird nach § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV ohne vorheriges Gutachten (§ 11 Abs. 7 FeV): Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.

Ein Punkt verdient bei Captagon besondere Aufmerksamkeit. Wer angibt, die Tabletten gegen Erschöpfung oder zur Leistungssteigerung genommen zu haben, beschreibt damit eine Einnahme ohne ärztliche Indikation. Das ist fahrerlaubnisrechtlich der ungünstigste Fall: Es belegt den Konsum, ohne die Schutzwirkung einer bestimmungsgemäßen Arzneimitteleinnahme nach Nr. 9.6.2 Anlage 4 FeV zu eröffnen, denn ein zugelassenes Fertigarzneimittel gibt es in Deutschland seit 2003 nicht mehr.

Neben dem Strafverfahren steht das Ordnungswidrigkeitenrecht: § 24a Abs. 2 StVG und seine Grenzwerte. Wer die Entziehung abwenden will, findet mein Vorgehen unter Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Bremen.

Ein fester Wert, ab dem die Fahrunsicherheit feststeht, existiert nur für Alkohol. Das ist die absolute Fahruntüchtigkeit; für Betäubungsmittel gilt stattdessen die relative Fahrunsicherheit mit ihren Beweisanzeichen.

MPU und Wiedererteilung

Ist die Fahrerlaubnis entzogen, verlangt § 14 Abs. 2 FeV für die Wiedererteilung ein medizinisch-psychologisches Gutachten; die Behörde muss es anordnen (BVerwG NJW 2005, 3081), sobald die Entziehung bestandskräftig oder rechtskräftig ist (OVG Greifswald BA 2013, 141).

Entscheidend ist nicht die Abstinenz, sondern der Nachweis eines stabilen Einstellungswandels (BVerwG NJW 2005, 3440); ein Abstinenzbeleg allein genügt nicht (VG Gelsenkirchen BA 2010, 372). Bei einem Aufputschmittel läuft die Untersuchung auf eine sehr konkrete Frage hinaus: Wie wird die Belastungssituation heute bewältigt, die früher zur Einnahme geführt hat. Zur Anordnung und zur Fragestellung: Anforderungen an eine MPU-Anordnung, Fragestellung der MPU.

Typische Fehler

Der erste Fehler ist die Aussage, es habe sich „nur um Captagon“ gehandelt. Dieser Satz nimmt die Einordnung vorweg, die erst die Analyse leisten kann, und er kann zu Lasten des Beschuldigten ausgehen.

Der zweite Fehler ist die Antwort auf den Anhörungsbogen. Angaben zu Menge, Anlass und Wirkung tragen beide Verfahren: Anhoerungsbogen vom Zoll.

Der dritte Fehler ist, die Stückzahl mit der Wirkstoffmenge zu verwechseln. 500 Tabletten sagen nichts, solange der Gehalt je Tablette nicht feststeht.

Der vierte Fehler ist, das Fahrerlaubnisverfahren erst dann ernst zu nehmen, wenn der Bescheid da ist. Dann ist der Spielraum weitgehend verbraucht.

Ein Fall aus meiner Praxis

Der Fall ist in Einzelheiten abgewandelt, Namen und Orte sind weggelassen.

Einzelheiten des folgenden Falls sind verändert, der Mandant ist nicht erkennbar.

Einem 31-jährigen Mandanten wurde eine Sendung mit rund 300 Tabletten mit Doppel-C-Aufdruck zugestellt, abgefangen beim Hauptzollamt. Die Einleitungsverfügung ging von Amphetamin aus und nahm eine nicht geringe Menge an; im Raum stand § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG.

Wir haben geschwiegen, Akteneinsicht beantragt und die vollständige Untersuchungsdokumentation angefordert. Es zeigte sich, dass nur drei Tabletten untersucht worden waren und der ermittelte Gehalt erheblich unter dem lag, was die Verfügung angenommen hatte. Hochgerechnet unter Beachtung des Zweifelssatzes blieb die Wirkstoffmenge unter dem Grenzwert.

Damit fiel der Verbrechensvorwurf. Das Verfahren wurde nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage eingestellt. Im anschließenden Fahrerlaubnisverfahren haben wir darauf hingewiesen, dass ein Konsum nicht festgestellt ist; es blieb bei einer Gutachtenanordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV, die positiv beschieden wurde.

Die Einzelheiten dieses Falls sind verändert.

Häufige Fragen

Ist Captagon legal, wenn es früher ein Medikament war?

Nein. Fenetyllin steht in Anlage III zum BtMG und ist verschreibungspflichtig; als Fertigarzneimittel wird es in Deutschland seit 2003 nicht mehr vertrieben.

Wie viel Captagon ist eine nicht geringe Menge?

Bei Fenetyllin 40 Gramm Base nach einem Sachverständigenvorschlag, bei Amphetamin 10 Gramm Base nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Welcher Wert gilt, entscheidet die Analyse.

Woran erkenne ich, was in den Tabletten ist?

Am Aufdruck gerade nicht. Tabletten mit Captagon-Logo enthalten in der Regel kein Fenetyllin, sondern Amphetamin oder ein verwandtes Derivat.

Ist Captagon legal in anderen Ländern?

Die Rechtslage unterscheidet sich. Für die Strafbarkeit in Deutschland ist das ohne Bedeutung; für Verbotsirrtum und Strafzumessung kann es eine Rolle spielen.

Verliere ich den Führerschein?

Für eine Entziehung muss Konsum feststehen. Für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens genügt der widerrechtliche Besitz.

Soll ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Zur Person ja, zur Sache nein. Gerade Angaben zur Wirkung und zum Anlass der Einnahme wirken in beiden Verfahren gegen Sie.

Was gilt, wenn in den Tabletten kein Fenetyllin gefunden wird?

Dann liegt kein Betäubungsmittel vor, und ein Vorwurf nach § 29 Abs. 1 BtMG scheidet aus. Geprüft wird dann der Imitathandel nach § 29 Abs. 6 BtMG, der aber nur das Handeltreiben, Abgeben und Veräußern erfasst. Besitz und Einfuhr zum Eigenkonsum bleiben insoweit straffrei.

Spielt es eine Rolle, wie die Tabletten angeboten wurden?

Ja, beim Imitathandel ist das sogar entscheidend. § 29 Abs. 6 BtMG greift nur, wenn die Stoffe als Betäubungsmittel ausgegeben werden. Der Bundesgerichtshof hat das an Captacola-Tabletten mit C-Zeichen in Captagon-Packungen bejaht, obwohl beide Seiten wussten, dass kein Fenetyllin enthalten war (BGHSt 38, 58).

Seit wann steht der Wirkstoff überhaupt im BtMG?

Fenetyllin ist durch die zweite Betäubungsmittel-Änderungsverordnung mit Wirkung vom 1. August 1986 der Anlage III zum BtMG unterstellt worden. Für Vorgänge aus der Zeit davor fehlt die Strafbarkeit nach dem BtMG.

Gesetzestexte und weiterführende Quellen

Im Volltext: § 29 BtMG im Volltext für den Grundtatbestand, § 29a BtMG im Volltext und § 30 BtMG im Volltext für die Verbrechensvarianten, Anlage III zum BtMG im Volltext für die Einordnung des Wirkstoffs. Fahrerlaubnisrechtlich § 14 FeV im Volltext und Anlage 4 zur FeV im Volltext.

Auf dieser Seite passend dazu: Die nicht geringe Menge im BtMG, Ablauf nach der Sicherstellung der Sendung und Verfahren der Fahrerlaubnisbehoerde.

Fachliche Grundlage sind Patzak/Volkmer/Fabricius zum BtMG und Hentschel/König/Dauer zum Straßenverkehrsrecht.

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Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, und verteidige bundesweit im Betäubungsmittelrecht und Fahrerlaubnisrecht.

Wenn der Zoll eine Sendung mit Captagon-Tabletten abgefangen hat, prüfe ich Ihren Fall kostenlos. Schicken Sie mir das Schreiben des Hauptzollamts.

Die erste Frage lautet nicht, wie viele Tabletten es waren. Sie lautet: Was war drin? Bis das geklärt ist, steht der Vorwurf auf einer Annahme, nicht auf einem Befund.

Was im Betäubungsmittelverfahren der Reihe nach geschieht und wann eine Einstellung in Betracht kommt, lesen Sie hier: Anwalt BtMG.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen