Amfetamin und Arzneimittel: Hand legt bei Tageslicht eine unbeschriftete Tablettenpackung neben ein Blutprobenröhrchen auf einen hellen Praxistisch, im Hintergrund unscharf eine sitzende Person

Symbolbild, mit KI erstellt.

Wenn ein Medikament im Befund als Amfetamin erscheint

Im Bußgeldbescheid steht Amfetamin. In der Apotheke steht auf der Packung ein Arzneimittel gegen eine Aufmerksamkeitsstörung. Beides kann derselbe Laborwert sein. Wer ein verordnetes Präparat einnimmt, kann im Befund genauso erscheinen wie derjenige, der Speed konsumiert hat.

Das ist kein Randproblem. Die Zahl der Verordnungen amphetaminbasierter Arzneimittel ist hoch, und die Standarduntersuchung einer Blutprobe unterscheidet nicht nach der Quelle. Sie misst Amfetamin und schreibt einen Wert in das Gutachten. Welches Molekül dahintersteht, bleibt offen, solange niemand genauer hinsieht.

Es gibt aber einen Weg, genauer hinzusehen, und er ist überraschend sicher. Mein Schwerpunkt als Bremer Strafverteidiger liegt im Betäubungsmittelrecht und in den Verfahren um die Fahrerlaubnis. Diese Seite erklärt, welche Präparate zu einem positiven Befund führen, wie sich die Einnahme vom Konsum von Straßenamfetamin unterscheiden lässt und was dafür im Untersuchungsauftrag stehen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anlage zu § 24a StVG nennt Amfetamin und Metamfetamin als Substanzen, aber keine Zahlenwerte. Den analytischen Grenzwert von 25 Nanogramm je Milliliter hat die Rechtsprechung in Anlehnung an die Empfehlungen der Grenzwert-Kommission festgelegt.
  • Die Einnahme bestimmter zugelassener Arzneimittel kann zu einer Überschreitung dieses Grenzwertes führen, ohne dass eine illegale Substanz konsumiert wurde.
  • Amfetamin tritt als Enantiomer auf, also in zwei Formen, die sich wie Bild und Spiegelbild verhalten. Sie werden als (R) und (S) bezeichnet.
  • Der (S)-Form wird eine höhere Wirkstärke zugesprochen. Sie besitzt etwa die zwei- bis vierfache Potenz der (R)-Form.
  • Der illegal gehandelte Stoff ist aufgrund der Synthese ein Racemat, besteht also aus beiden Formen in etwa gleichem Verhältnis.
  • Elvanse enthält das Prodrug Lisdexamfetamin, das nach oraler Einnahme im Magen-Darm-Trakt in (S)-Amfetamin und L-Lysin gespalten wird. Der therapeutische Bereich liegt bei 20 bis 100 Nanogramm je Milliliter.
  • Attentin enthält Dexamfetaminsulfat. Adderall ist in Deutschland nicht zugelassen und hat ein Verhältnis von (R) zu (S) von 27,5 zu 72,5.
  • Selegilin, ein Parkinsonmedikament, wird zu (R)-Metamfetamin und weiter zur (R)-Form des Amfetamins verstoffwechselt.
  • Über die gezielte Untersuchung der (S)-Form lässt sich die Einnahme eines Präparats vom Konsum von Straßenamfetamin unterscheiden.

Inhalt

Amfetamin oder Amphetamin: zwei Schreibweisen, ein Stoff

Wer einen Bußgeldbescheid oder ein toxikologisches Gutachten liest, stößt auf die Schreibweise Amfetamin mit f. In der Apotheke und in der medizinischen Literatur steht dagegen meist Amphetamin mit ph. Gemeint ist dieselbe Substanz.

Die Schreibweise mit f folgt den internationalen Freinamen, die der deutsche Gesetzgeber in den Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz und in der Anlage zu § 24a StVG übernommen hat. Dort heißt es Amfetamin und Metamfetamin. Daraus folgt für die Praxis ein schlichter, aber wichtiger Hinweis: Wer in der Akte nach dem Stoff sucht, muss beide Schreibweisen suchen.

Rechtlich bedeutsam ist die Schreibweise nicht. Bedeutsam ist, was sich hinter dem Wert verbirgt, und das ist die Frage nach der Molekülform.

Bild und Spiegelbild: was Enantiomere sind

Die Stimulantien aus der Gruppe der Amfetamine treten als Enantiomere auf. Der Begriff stammt aus der Chemie und beschreibt chemische Strukturen, die sich wie Bild und Spiegelbild verhalten. Eine Möglichkeit der Bezeichnung beider Formen bietet die Cahn-Ingold-Prelog-Nomenklatur, mit der die beiden Formen in (R) für rechts und (S) für links unterteilt werden können.

Kommen beide Formen in etwa gleichem Verhältnis in einem Wirkstoff vor, wird diese Mischung als Racemat bezeichnet. Das ist der Schlüsselbegriff für die ganze Frage.

Bei diesen Stimulantien wird der (S)-Form sowohl eine höhere Wirkstärke als auch ein höheres Wirkvermögen zugesprochen. Sie besitzt etwa die zwei- bis vierfache Potenz im Vergleich zur (R)-Form. Beim verwandten Metamfetamin soll die (S)-Form etwa zehnfach stärker wirken als die (R)-Form. Dennoch scheint die Aufnahme des Racemats dieselbe Wirkstärke hervorzurufen wie die Aufnahme einer vergleichbaren Menge der reinen (S)-Form.

Warum Straßenamfetamin ein Racemat ist

Der illegal gehandelte Stoff besteht aufgrund der Synthese aus einem Racemat beider Formen. Das liegt an der Chemie der Herstellung: Das gängige Syntheseverfahren erzeugt beide Spiegelbildformen in etwa gleichem Verhältnis, weil es keinen Schritt enthält, der eine der beiden Formen bevorzugt.

Ein Arzneimittel wird anders hergestellt. Dort wird gezielt die wirksame Form eingesetzt oder eine Vorstufe verwendet, die im Körper nur zu einer der beiden Formen gespalten wird. Daraus ergibt sich ein Fingerabdruck: Das Verhältnis der beiden Enantiomere im Blut verrät die Quelle.

Dieser Zusammenhang ist der eigentliche Inhalt dieser Seite. Er ist naturwissenschaftlich gut begründet, er ist messbar, und er wird in der Praxis fast nie genutzt, weil niemand die Messung beauftragt.

Die Präparate im Einzelnen

Für bestimmte Erkrankungen sind in Deutschland Arzneimittel zugelassen, die entweder Amfetamin selbst enthalten oder eine Amfetamin-Vorstufe, ein sogenanntes Prodrug, das im Rahmen der Verstoffwechselung zu Amfetamin umgewandelt wird. Die Einnahme der folgenden Präparate kann zu einer Überschreitung des Grenzwertes nach § 24a Abs. 2 StVG führen.

Elvanse

Elvanse ist als Medikament gegen eine Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung zugelassen. Es enthält das Prodrug Lisdexamfetamin. Dieses wird nach oraler Einnahme im Magen-Darm-Trakt in (S)-Amfetamin und L-Lysin gespalten. Der therapeutische Bereich liegt bei 20 bis 100 Nanogramm je Milliliter.

Weil nur die (S)-Form entsteht, führt die Einnahme zu einem einseitigen Enantiomerenbild. Das ist für die Verteidigung der günstigste Fall, weil er sich am klarsten vom Racemat unterscheidet.

Attentin

Attentin wird zur Behandlung derselben Störung eingesetzt. Wirkstoff ist Dexamfetaminsulfat. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der (S)-Form, so dass sich dieselbe Unterscheidung treffen lässt.

Adderall

Adderall ist in Deutschland nicht zugelassen; die Anwendung erfolgt eher von Personen mit Bezug zu den Vereinigten Staaten. Es handelt sich um eine Mischung aus vier verschiedenen Amfetaminsalzen mit einem Verhältnis von (R) zu (S) von 27,5 zu 72,5.

Dieses Verhältnis liegt zwischen dem Racemat und der reinen (S)-Form. Es ist damit immer noch unterscheidbar, erfordert aber eine sorgfältige Auswertung, weil es dem Racemat näher kommt als Elvanse oder Attentin. Zugleich stellt sich bei Adderall die eigene Frage, wie das in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel ins Land gelangt ist; dazu gilt das Verbringungsverbot des Arzneimittelgesetzes.

Selegilin: der Umweg über Metamfetamin

Ein eigener Fall ist Selegilin, ein Medikament gegen die Parkinsonsche Erkrankung. Es wird zu (R)-Metamfetamin und weiter zur (R)-Form des Amfetamins verstoffwechselt.

Dieser Befund ist für Betroffene besonders gefährlich, weil im Gutachten dann zwei Stoffe nebeneinander erscheinen können. Das sieht in der Akte wie Crystal aus. Tatsächlich handelt es sich um den Stoffwechselweg eines Parkinsonmedikaments.

Entscheidend ist auch hier die Molekülform. Weil ausschließlich die (R)-Formen entstehen, liegt genau das umgekehrte Bild vor wie bei den Präparaten gegen die Aufmerksamkeitsstörung, und erst recht ein anderes Bild als beim Racemat des Straßenamfetamins. Wer Selegilin einnimmt, sollte deshalb nach einer Kontrolle sofort auf die gezielte Untersuchung hinwirken.

Die gezielte Untersuchung des Enantiomerenverhältnisses

Die Einnahme der Präparate Elvanse und Attentin kann über die gezielte Untersuchung von (S)-Amfetamin geprüft werden. Weil der illegal gehandelte Stoff aufgrund der Synthese ein Racemat aus (S)- und (R)-Form ist, kann damit zwischen der Einnahme des Präparats und dem Konsum von Straßenamfetamin unterschieden werden.

Technisch geschieht das durch eine chromatographische Trennung der beiden Spiegelbildformen. Im Chromatogramm erscheint das Straßenamfetamin mit zwei annähernd gleich großen Signalen, das Präparat mit einem dominanten Signal. Das Ergebnis ist damit nicht eine Wahrscheinlichkeitsaussage, sondern ein Bild, das sich vorlegen lässt.

Dieses Verfahren ist etabliert, aber es ist kein Bestandteil der Routineuntersuchung. Es wird nur durchgeführt, wenn es beauftragt ist, und es setzt voraus, dass noch Probenmaterial vorhanden ist.

Warum die Untersuchung beauftragt werden muss

Bei einem Auftrag auf Verkehrsordnungswidrigkeit und Untersuchung auf Drogen ist das Analysenspektrum vorgegeben. Die Untersuchung läuft in zwei Schritten: zuerst ein immunchemischer Vortest auf die vier klassischen Stoffgruppen, danach bei positivem Ergebnis die gezielte Analyse mit quantitativer Auswertung der entsprechenden Analyten.

Das Enantiomerenverhältnis gehört nicht dazu. Gemessen wird nur der Gesamtwert. Die Information, auf die es ankommt, entsteht in diesem Ablauf nicht und wird auch nicht nachträglich sichtbar, weil sie nie erhoben wurde.

Deshalb ist der Untersuchungsauftrag das wichtigste Blatt der Akte. Dort ist eingetragen, was beauftragt war, und dort steht in der Regel auch, welche Angaben die betroffene Person zum Medikamentenkonsum gemacht hat. Wurde ein Präparat genannt und trotzdem nur der Gesamtwert bestimmt, ist eine naheliegende Aufklärungsmöglichkeit ungenutzt geblieben.

Nützlich ist außerdem ein breites Bestätigungs- und Screeningverfahren, weil ein massenspektrometrisches Verfahren die Einzelsubstanz identifiziert und damit Medikamentenwirkstoffe sichtbar macht, die ein immunchemischer Test nur als Gruppe erfasst.

Das Medikamentenprivileg des § 24a StVG

Nach § 24a Abs. 2 StVG handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines in der Anlage genannten berauschenden Mittels ein Kraftfahrzeug führt. Die Vorschrift gilt jedoch nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Genau hier wirkt der Enantiomerennachweis. Er liefert die Tatsachengrundlage für die Ausnahme. Ohne ihn steht die Behauptung der betroffenen Person gegen einen Laborwert; mit ihm steht ein naturwissenschaftlicher Befund neben dem Rezept.

Zwei Voraussetzungen bleiben zu belegen. Erstens muss das Arzneimittel für einen konkreten Krankheitsfall verschrieben sein; eine Einnahme aus der Hausapotheke eines Angehörigen genügt nicht. Zweitens muss die Einnahme bestimmungsgemäß erfolgt sein, also nach der verordneten Dosierung. Hier hilft der therapeutische Bereich.

Der therapeutische Bereich als zweites Argument

Für Elvanse ist ein therapeutischer Bereich von 20 bis 100 Nanogramm je Milliliter angegeben. Diese Zahl ist aus zwei Gründen wichtig.

Zum einen beginnt sie fast beim analytischen Grenzwert von 25 Nanogramm je Milliliter und reicht weit darüber hinaus. Eine bestimmungsgemäße Einnahme kann also ohne weiteres zu einem Wert führen, der im Gutachten als deutliche Überschreitung erscheint. Das ist keine Auffälligkeit, sondern der zu erwartende Befund.

Zum anderen erlaubt die Spanne eine Plausibilitätsprüfung in die andere Richtung. Liegt der gemessene Wert weit oberhalb des therapeutischen Bereichs, spricht das gegen eine bestimmungsgemäße Einnahme, und die Ausnahme des § 24a Abs. 2 StVG greift nicht. Wer sich auf das Privileg beruft, sollte diese Rechnung kennen, bevor er sie der Behörde vorhält.

Im Strafrecht gilt das Privileg nicht

Ein Medikamentenprivileg wie im Straßenverkehrsrecht gibt es im Strafrecht der §§ 315c und 316 StGB nicht. Dort kommt es allein auf die Fahrunsicherheit im Einzelfall an, und zwar unabhängig davon, ob die Einnahme in der verordneten Dosierung erfolgte.

Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch können Arzneimittel die Fahrsicherheit erheblich beeinträchtigen, besonders in der Einstellungsphase oder bei gleichzeitiger Einnahme einer größeren Anzahl von Substanzen, beginnend schon ab fünf. Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, seine Fahrsicherheit vor Fahrtantritt kritisch zu überprüfen.

Praktisch heißt das: Der Enantiomerennachweis nimmt den Vorwurf der Ordnungswidrigkeit, nicht aber automatisch den Vorwurf der Trunkenheitsfahrt. Wer Fahrfehler gezeigt hat, muss sich mit dem Protokoll der klinischen Prüfung auseinandersetzen, und zwar unabhängig davon, woher das Amfetamin stammt.

Folgen für die Fahrerlaubnis

Neben dem Bußgeld- oder Strafverfahren läuft das Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde. Beide Stoffe sind Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Steht die Einnahme als Konsum fest, greift Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung: Die Eignung entfällt bereits durch die Einnahme, auf eine Fahrt oder eine Konzentration kommt es nicht an, und eine einmalige nachgewiesene Einnahme genügt. Die Entziehung erfolgt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV ohne Ermessen.

Handelt es sich dagegen um die Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels, ist die Lage anders. Dann steht keine Betäubungsmitteleinnahme im Sinne der Nummer 9.1 im Raum, sondern allenfalls Nummer 9.4 bei Missbrauch von Arzneimitteln oder Nummer 9.6.2 bei Dauerbehandlung mit Arzneimitteln, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, jeweils in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV. Beide setzen ein tatsächliches Muster mit Eignungsrelevanz voraus.

Der Unterschied ist erheblich. Im ersten Fall ist die Entziehung gebunden, im zweiten muss die Behörde Eignungszweifel begründen und ihr Ermessen ausüben. Der Enantiomerennachweis entscheidet damit nicht nur über das Bußgeld, sondern über die Rechtsgrundlage des ganzen behördlichen Verfahrens. Wird dennoch ein Gutachten verlangt, ist zunächst die Fragestellung zu prüfen; zur Wiedererteilung nach einer Entziehung wird ein Abstinenznachweis verlangt, dessen Dauer sich nach der Hypothese der Beurteilungskriterien richtet.

Die Angriffspunkte

Aus dem Gesagten ergeben sich Fragen, die in jeder Akte beantwortbar sind.

Wurde das Enantiomerenverhältnis bestimmt?

Wenn nicht, liegt zu der entscheidenden Frage kein Ergebnis vor. Dann ist die Bestimmung zu beantragen, solange Probenmaterial vorhanden ist.

Stand das Präparat im Untersuchungsauftrag?

Wurde es genannt und gleichwohl nicht untersucht, ist eine naheliegende Aufklärungsmöglichkeit ungenutzt geblieben. Das ist ein eigener Vorhalt.

Passt der Wert zum therapeutischen Bereich?

Für Elvanse sind 20 bis 100 Nanogramm je Milliliter angegeben. Ein Wert in dieser Spanne stützt die bestimmungsgemäße Einnahme, ein weit darüber liegender Wert nicht.

Erscheint Metamfetamin im Befund?

Dann ist Selegilin zu prüfen, weil dieses Parkinsonmedikament über (R)-Metamfetamin zur (R)-Form abgebaut wird.

Ist das Präparat in Deutschland zugelassen?

Bei Adderall ist es das nicht. Dann stellt sich zusätzlich die arzneimittelrechtliche Frage der Einfuhr, die von der verkehrsrechtlichen Frage zu trennen ist.

Stützt die Behörde sich auf die richtige Nummer der Anlage 4?

Bei erwiesener Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels passt Nummer 9.1 nicht. Die Behörde muss dann begründen und abwägen.

Ein Fall aus der Praxis

In einem von mir geführten Verfahren hatte ein Mandant seit Jahren ein verordnetes Präparat gegen eine Aufmerksamkeitsstörung eingenommen. Nach einer Kontrolle wies die Blutprobe Amfetamin deutlich oberhalb des analytischen Grenzwertes aus. Die Bußgeldbehörde erließ einen Bescheid, die Fahrerlaubnisbehörde kündigte die Entziehung an und berief sich auf Nummer 9.1 der Anlage 4 FeV.

Nach Akteneinsicht zeigte sich, dass der Mandant das Präparat bei der Kontrolle angegeben hatte. Im Untersuchungsauftrag war dieser Hinweis nicht eingetragen. Bestimmt worden war allein der Gesamtwert.

Ich habe die gezielte Untersuchung des Enantiomerenverhältnisses beantragt. Die Restprobe war vorhanden. Das Ergebnis zeigte ein einseitiges Bild, das zur Einnahme des Präparats und nicht zum Racemat des Straßenamfetamins passte. Der gemessene Gesamtwert lag innerhalb des therapeutischen Bereichs. Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt, die Behörde nahm die Anhörung zurück. Einzelheiten sind verändert.

Fragen aus der Praxis

Kann mein Medikament gegen die Aufmerksamkeitsstörung zu einem positiven Befund führen?

Ja. Die Einnahme von Elvanse oder Attentin kann zu einer Überschreitung des Grenzwertes nach § 24a Abs. 2 StVG führen. Das ist der zu erwartende Befund und keine Auffälligkeit.

Woran erkennt das Labor den Unterschied?

An der Molekülform. Illegales Amfetamin ist ein Racemat aus (S)- und (R)-Form. Elvanse führt über das Prodrug Lisdexamfetamin zu (S)-Amfetamin. Über die gezielte Untersuchung von (S)-Amfetamin lässt sich deshalb unterscheiden.

Wird das automatisch geprüft?

Nein. Die Standarduntersuchung bestimmt nur den Gesamtwert. Die Enantiomerenbestimmung muss beauftragt werden, und es muss noch Probenmaterial vorhanden sein.

Ich nehme Selegilin. Warum steht Metamfetamin im Befund?

Weil Selegilin zu (R)-Metamfetamin und weiter zu (R)-Amfetamin verstoffwechselt wird. Auch hier klärt die Bestimmung der Molekülform die Herkunft.

Mein Präparat habe ich aus den Vereinigten Staaten mitgebracht. Ist das ein Problem?

Adderall ist in Deutschland nicht zugelassen. Neben der verkehrsrechtlichen Frage stellt sich dann die arzneimittelrechtliche Frage des Verbringens, die eigene Regeln hat und eigenständig zu prüfen ist.

Hilft mir der Nachweis auch gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde?

Ja, und dort meist mehr als im Bußgeldverfahren. Steht die Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels fest, passt die gebundene Entziehung nach Nummer 9.1 der Anlage 4 FeV nicht, und die Behörde muss Eignungszweifel begründen.

Gesetzestexte und Fundstellen

Maßgeblich sind § 24a StVG mit seiner Anlage und dem Medikamentenprivileg, die §§ 315c und 316 StGB, § 81a StPO sowie die Anlagen zum Betäubungsmittelgesetz. Im Fahrerlaubnisrecht gelten § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV, § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV sowie die Nummern 9.1, 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV.

Der analytische Grenzwert von 25 Nanogramm je Milliliter steht nicht in der Anlage, sondern geht auf die Empfehlungen der Grenzwert-Kommission zurück, denen die Rechtsprechung gefolgt ist; nachgewiesen bei OLG Zweibrücken NJW 2005, 2168, OLG München NStZ 2006, 535 und OLG Celle NStZ 2009, 711, die Empfehlungen selbst in Blutalkohol 2007, 311.

Die Angaben zu den Enantiomeren und zur Cahn-Ingold-Prelog-Nomenklatur, zur zwei- bis vierfachen Potenz der (S)-Form, zur etwa zehnfachen Wirkstärke der (S)-Form beim Metamfetamin und zur Racemateigenschaft des illegal gehandelten Stoffes stammen aus Wagner/Müller/Klipfel, Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung, 2. Auflage, Kirschbaum Verlag Bonn 2024.

Aus derselben Quelle stammen die Angaben zu Elvanse mit dem Prodrug Lisdexamfetamin und dem therapeutischen Bereich von 20 bis 100 Nanogramm je Milliliter, zu Attentin mit Dexamfetaminsulfat, zu Adderall mit dem Verhältnis 27,5 zu 72,5 und zur fehlenden Zulassung in Deutschland, zu Selegilin und seiner Verstoffwechselung sowie zur Unterscheidbarkeit über die gezielte Untersuchung des Enantiomerenverhältnisses. Zur höheren Wirkstärke der (S)-Form wird dort auf Smith und Davis, Comparative effects of d-amphetamine, l-amphetamine and methylphenidate on mood in man, 1977, verwiesen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Am Anfang stehen zwei Fristen. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss binnen zwei Wochen bei der Behörde sein. Die Beibringungsfrist einer Gutachtenanordnung ist die gefährlichere von beiden, weil ihr Ablauf den Schluss nach § 11 Abs. 8 FeV erlaubt.

Wenn Sie ein verordnetes Präparat einnehmen, ist Eile geboten, weil die Enantiomerenbestimmung Probenmaterial voraussetzt. Äußern Sie sich zur Sache erst nach Akteneinsicht, aber lassen Sie die Untersuchung früh beantragen. Schildern Sie mir kurz den Ablauf und nennen Sie mir Ihr Präparat. Die erste Einschätzung ist kostenfrei.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen