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Für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern: wann der Honoraranspruch entfällt
Wer für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern will, stützt sich vor allem auf § 326 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 BGB: War ein Verkehrspsychologe zugesagt oder nach dem Vertragszweck geschuldet wurde er nicht eingesetzt und lässt sich die Leistung nicht mehr nachholen, entfällt der Honoraranspruch kraft Gesetzes, und Gezahltes ist zurückzugewähren. Daneben stehen die Kündigung nach § 627 BGB, die Rückabwicklung nach § 812 BGB und der Schadensersatz.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und vertrete Betroffene in Fahrerlaubnissachen und in Streitigkeiten mit Vorbereitungsanbietern bundesweit. Ob jemand für die MPU-Vorbereitung Geld zurückbekommt, entscheidet sich an drei Fragen: Was war geschuldet, was wurde geleistet, und welchen Wert hat das Geleistete für den einzigen Vertragszweck, die Begutachtung.
Zusammenfassung in Sätzen
- Nach § 11 Abs. 5 FeV in Verbindung mit Anlage 4a Nr. 1 Buchst. c FeV darf die Untersuchung nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgen.
- Die Qualifikation des Beraters ist Inhalt der Leistungspflicht nach § 611 Abs. 1 BGB, wenn sie zugesagt ist oder sich nach §§ 133, 157 BGB aus dem bekannten Zweck ergibt.
- Ist die zeitgebundene Leistung nicht mehr nachholbar, entfällt der Honoraranspruch nach §§ 275 Abs. 1, 326 Abs. 1 Satz 1 BGB von selbst.
- Wer für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangt, stützt sich bei bereits gezahltem Honorar auf § 326 Abs. 4 BGB in Verbindung mit §§ 346 bis 348 BGB.
- Wer für die MPU-Vorbereitung Geld zurückbekommen will und der Vertrag noch läuft, kann nach § 627 BGB kündigen; danach entfällt die Vergütung nach § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, soweit der Anbieter die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten veranlasst hat und die bisherigen Leistungen für den Kunden kein Interesse haben.
- Nach Anfechtung oder bei Zahlungen ohne Vertragsgrundlage gilt § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, und für empfangene Dienste ist nach § 818 Abs. 2 BGB nur der objektive Wert zu ersetzen.
- Beratung ohne psychologische Qualifikation ist nicht verboten, und die MPU kann auch ohne Vorbereitung bestanden werden; der Anspruch folgt aus dem Vertrag, nicht aus § 134 BGB.
Aufbau
- Erlaubt, aber keine fahreignungsfördernde Intervention
- Die Qualifikation als Leistungsinhalt
- Fixschuld und Unmöglichkeit
- Der Wegfall des Honorars nach § 326 BGB
- Stattgefundene Gespräche und Schlechtleistung
- Der Einsatz Dritter
- Die Grenze: das bewusst übernommene Risiko
- Kündigung nach § 627 BGB
- Bereicherungsrecht und Wertersatz
- Nachforderungen und Zahlungen Dritter
- Schadensersatz und Abgrenzung
- Das Vorgehen
- Ein entschiedener Fall
- Rückfragen aus Mandaten
- Gesetzestexte, Rechtsprechung, Schrifttum
- Ersteinschätzung, kostenlos
Erlaubt, aber keine fahreignungsfördernde Intervention
Der Anspruch setzt an der Verweisungskette an, die ich auf der Seite zur MPU-Vorbereitung beim Verkehrspsychologen darstelle. Nach § 11 Abs. 5 FeV gelten für Untersuchung und Gutachten die Grundsätze der Anlage 4a FeV; deren Nr. 1 Buchst. c verlangt anerkannte wissenschaftliche Grundsätze. Ein Gutachten, das sie nicht beachtet, ist nicht verwertbar (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 41).
Für die Beurteilungskriterien spricht nach Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 20a eine Vermutung, dass sie den Stand der Wissenschaft wiedergeben, obwohl sie rechtlich nicht verbindlich sind; die Kommentierung bezieht sich noch auf die 4. Aufl. 2022. Nach Kap. C.5.1.2 der Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026, meinen die FFI-Kriterien Maßnahmen „von Verkehrspsychologen oder qualifizierten Suchttherapeuten“. Andere Angebote können die Problematik danach nicht insgesamt bearbeiten.
Welche Anforderungen das im Einzelnen sind, erläutert die Seite zu den FFI-Kriterien; für die Frage, ob jemand für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern kann, genügt der Befund, dass nur qualifizierte Maßnahmen als fahreignungsfördernde Interventionen gelten; andere Hilfen ordnet der Gutachter lediglich in die Gesamtentwicklung ein (Kap. C.5.1.2).
Offen gesagt: Solche Interventionen haben nach Kap. C.5.3 keine Rechtsfolgen und brauchen keine staatliche Anerkennung. Ein Anbieter ohne Psychologen handelt nicht verboten, und die MPU ist auch ohne Vorbereitung bestehbar. Wer für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangt, argumentiert deshalb mit dem Vertrag. Den Zusammenhang mit dem Strafrecht ordnet die Übersicht zum Betrug durch MPU-Berater.
Die Qualifikation als Leistungsinhalt
Der Vorbereitungsvertrag ist ein Dienstvertrag nach § 611 BGB; geschuldet ist die Tätigkeit, nicht das bestandene Gutachten. Was geschuldet ist, bestimmen die einzelvertraglichen Abreden (Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 50. Aufl. 2026, § 20). Sagt der Vertrag „psychologische Berater“ oder Gespräche mit einem „verkehrspsychologischen Berater“ zu, ist die Qualifikation ausdrücklich Leistungsinhalt; fehlte sie, kann der Kunde unter den folgenden Voraussetzungen für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern.
Schweigt der Vertrag, führt die Auslegung nach §§ 133, 157 BGB meist zum selben Ergebnis, weil beide Seiten den Zweck kennen. Schließt das Kleingedruckte die in der Werbung zugesagte Qualifikation aus, hilft das dem Anbieter regelmäßig nicht: Zugesicherte Eigenschaften können durch formularmäßige Ausschlussklauseln nicht zunichtegemacht werden (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 305b mit BGHZ 50, 206). Hat der Anbieter dagegen vor Vertragsschluss offen erklärt, dass keine Psychologen mitwirken, ist die Qualifikation nicht geschuldet.
Fixschuld und Unmöglichkeit
Die Dienstleistung ist nach Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 611 Rn. 24 im Zweifel persönlich zu leisten und meist als Fixschuld nicht nachholbar. Beim absoluten Fixgeschäft begründet die versäumte Leistungszeit Unmöglichkeit, und es gelten §§ 275, 283, 326 BGB (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 271 Rn. 17 mit BGHZ 60, 16). Brox/Walker nennen als Beispiel die versäumte Schicht am Fließband (Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 22 Rn. 6). Auf diesem Fixcharakter beruht der Rückforderungsanspruch.
Für den Dienstvertrag halten Brox/Walker fest, dass die Leistung häufig nicht nachholbar und deshalb unmöglich ist, sodass der Dienstberechtigte nach § 326 Abs. 1 BGB frei wird (Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 50. Aufl. 2026, § 20 Rn. 9). Die gebuchten Sitzungen lagen vor der Begutachtung; sind sie ohne Verkehrspsychologen verstrichen, lassen sie sich nicht wiederholen. Zur Leistung gehört der Leistungserfolg, nicht die bloße Handlung (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 275 Rn. 18).
Ein Gegenargument nehme ich ernst: Objektiv unmöglich war die Leistung nicht, ein Verkehrspsychologe hätte sie erbringen können, und Unvermögen setzt voraus, dass der Schuldner das Hindernis nicht beseitigen kann (Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 22 Rn. 7). Wer für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordert, stützt sich deshalb auf den Zeitablauf, nicht auf das fehlende Personal an sich.
Warum Betroffene nach § 326 BGB für die MPU-Vorbereitung Geld zurückbekommen
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB nicht zu leisten, entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung (§ 326 Abs. 1 Satz 1 BGB), ohne dass der Kunde etwas erklären muss. Der Schuldner trägt die Vergütungsgefahr und kann Aufwendungen grundsätzlich nicht ersetzt verlangen (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 326 Rn. 2). Der Grund liegt in der Gegenseitigkeit: Der Gläubiger verspricht seine Leistung nur, weil auch der Schuldner leistet (Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 22 Rn. 30).
Wer schon bezahlt hat, kann nach § 326 Abs. 4 BGB, der auf §§ 346 bis 348 BGB verweist, für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern (Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 22 Rn. 48; Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 326 Rn. 17 mit BGH NZM 2023, 460). Verschulden des Anbieters ist nicht erforderlich. Eine Abweichung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ist wegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB grundsätzlich ausgeschlossen (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 326 mit BGH NJW 1982, 181).
| Lage | Norm | Folge |
|---|---|---|
| noch nicht gezahlt | § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB | keine Zahlungspflicht |
| ganz oder teilweise gezahlt | § 326 Abs. 4, §§ 346 bis 348 BGB | Rückgewähr |
| Raten laufen | § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB | offene Raten nicht geschuldet |
| Lösung vom Vertrag | § 326 Abs. 5 BGB | Rücktritt ohne Fristsetzung |
Stattgefundene Gespräche und Schlechtleistung
Der häufigste Einwand lautet, es hätten Gespräche stattgefunden. Teilunmöglichkeit steht der vollständigen gleich, wenn nur die vollständige Leistung dem Vertragszweck entspricht und eine Teilleistung sinnlos ist (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 275 Rn. 7 mit BGH NJW-RR 1995, 853); dann entfällt die Gegenleistung im Ganzen (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 326 Rn. 5). Wer alle Termine besucht hat, kann unter dieser Voraussetzung trotzdem für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangen.
Schwieriger ist die Abgrenzung zur Schlechtleistung. Sie steht der Teilunmöglichkeit nicht gleich (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 326), und beim Dienstvertrag gibt es kein Minderungsrecht und grundsätzlich auch kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB; anders liegt es nur bei völlig unbrauchbarer Leistung (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 320 Rn. 9 mit BGH NJW 2010, 1364 und NJW 2018, 3513).
Meine Erwiderung: Wer einen Verkehrspsychologen schuldet und Laien einsetzt, leistet nach meiner Einschätzung nicht schlechter, sondern etwas anderes, das nach Kap. C.5.1.2 nicht als fahreignungsfördernde Intervention gilt. Gelingt diese Einordnung, lässt sich für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern, auch wenn jeder Termin stattfand. Die strafrechtliche Parallele behandelt die Seite zum Vermögensschaden bei der MPU-Vorbereitung.
Der Einsatz Dritter
Formularverträge erlauben oft den Einsatz „qualifizierter Dritter“. Nach § 613 Satz 1 BGB sind Dienste im Zweifel in Person zu leisten, und der Verpflichtete darf die Tätigkeit nicht gegen den Willen des Berechtigten durch einen anderen ausführen lassen (Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 50. Aufl. 2026, § 20 Rn. 3). Eine Drittklausel setzt die Qualifikation voraus; setzt der Anbieter Personen ohne psychologische Ausbildung ein, ist sie nicht erfüllt, und der Kunde kann unter den Voraussetzungen des § 326 BGB für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern. Gehilfen darf der Verpflichtete nur im verkehrsüblichen Rahmen einsetzen (Brox/Walker a. a. O.).
Die Grenze: das bewusst übernommene Risiko
Im Kartenlegerfall (BGH NJW 2011, 756) ging es um Lebensberatung durch Kartenlegen. Der magisch herbeizuführende Erfolg ist objektiv unmöglich (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 275 Rn. 14 mit BGH NJW 2011, 756). Der Vergütungsanspruch kann aber bestehen bleiben, wenn der Kunde wusste, dass die Grundlagen wissenschaftlich nicht erweislich sind (Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 22 Rn. 39). Wer sich so bewusst auf ein Risiko eingelassen hat, kann nur unter engeren Voraussetzungen für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern, etwa nach einer Anfechtung.
Daraus folgt eine klare Linie: Wer mit „psychologischen“ Beratern wirbt, verspricht das Gegenteil eines übernommenen Risikos. § 326 Abs. 1 BGB ist nur durch Individualvereinbarung abdingbar (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 326 mit BGH NJW 2011, 756), nicht durch einen Hinweis im Kleingedruckten. Wirbt ein Anbieter mit einer Geld-zurück-Garantie, widerspricht das den berufsethischen Anforderungen, die Kap. C.5.5.1 der Beurteilungskriterien nennt; wer aus der Garantie für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangt, kann sich aber zusätzlich auf deren Wortlaut berufen.
Kündigung nach § 627 BGB als Weg, für die MPU-Vorbereitung Geld zurückzuerhalten
Läuft der Vertrag noch, erlaubt § 627 Abs. 1 BGB bei Diensten höherer Art die jederzeitige Kündigung. Solche Dienste verlangen überdurchschnittliche Kenntnisse oder betreffen den persönlichen Lebensbereich (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 627 Rn. 2); eine Beratung über Konsum und Straftaten tut das. Das Kündigungsrecht ist durch Formularvertrag grundsätzlich nicht abdingbar (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 627 Rn. 5 mit BGH NJW 2010, 1520).
Nach § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB entfällt die Teilvergütung, soweit die Leistungen kein Interesse haben und der Anbieter die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten veranlasst hat; bei voller Wertlosigkeit ganz (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 628 mit BGH NJW 2011, 1674). Vorauszahlungen sind nach Satz 3 zu erstatten. Es genügt aber nicht, dass die Leistung objektiv wertlos ist, wenn der Kunde sie nutzt. Wer die Bescheinigung beim Gutachter vorlegt, schwächt deshalb nach meiner Einschätzung seine Position, wenn er später für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordert.
Bereicherungsrecht und Wertersatz
Nach einer Anfechtung ist der Vertrag nach § 142 Abs. 1 BGB von Anfang an nichtig, und es gilt die condictio indebiti nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB (Loewenheim, Bereicherungsrecht, 3. Aufl. 2007, Abschnitt „Die condictio sine causa und die condictio indebiti“). Erklärung und Frist erläutern die Seiten MPU-Vertrag anfechten und MPU-Vertrag widerrufen.
Wer so für die MPU-Vorbereitung Geld zurückbekommt, schuldet für empfangene Dienste Wertersatz, weil sie nicht herausgegeben werden können (§ 818 Abs. 2 BGB; Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 818 Rn. 18). Zu ersetzen ist der objektive Verkehrswert für jedermann; der Inhalt des unwirksamen Vertrags ist regelmäßig bedeutungslos (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 818 Rn. 19 mit BGHZ 82, 299; ebenso Loewenheim a. a. O., Abschnitt „Wertersatz“, mit BGHZ 132, 198).
Der Anbieter wird die übliche Vergütung ansetzen (Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 818 Rn. 22 mit BGH NJW 2008, 3069). Eine Vorbereitung, die nicht als fahreignungsfördernde Intervention gilt, hat nach meiner Einschätzung aber keinen nennenswerten Verkehrswert. Wer für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangt, muss den Wert null begründen. Die Saldotheorie gilt zugunsten des arglistig Täuschenden nicht (Loewenheim a. a. O., Abschnitt „Korrekturen der Saldotheorie“; dazu der Fall unten).
Nachforderungen und Zahlungen Dritter
Ein verbreitetes Muster ist die Nachforderung per Textnachricht über ein Vielfaches des Vertragspreises, ohne Rechnung oder Zusatzvereinbarung. Hier kommt es auf die Qualifikation nicht an: Fehlt der Rechtsgrund, kann der Kunde nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auch insoweit für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern. § 814 BGB schließt das nur bei positiver Kenntnis der Rechtslage aus; Zweifel genügen nicht (Loewenheim a. a. O., Abschnitt „Der Ausschlußtatbestand des § 814“, mit BGH WM 1973, 294).
Zahlen Eltern auf Bitte des Kunden, liegt eine Anweisungslage vor, und der Rückgewähranspruch steht dem Vertragspartner zu. Zahlt ein Dritter aus eigenem Antrieb auf eine fremde Schuld (§ 267 BGB), ist die Lage verwickelter (Loewenheim a. a. O., Abschnitt „Leistung auf fremde Schuld“). Nach meiner Einschätzung vermeidet eine Abtretung den Streit über die Aktivlegitimation, bevor jemand für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordert.
Schadensersatz und Abgrenzung
Fehlten die Psychologen schon bei Vertragsschluss, tritt § 311a Abs. 2 BGB hinzu (Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 22 Rn. 64); ein Anbieter, der sein Personal kennt, wird sich kaum entlasten. Daneben kommt Verschulden bei Vertragsschluss nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB mit dem Ziel der Vertragsaufhebung in Betracht (BGH NJW 2013, 1591, bei Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025, § 25 Rn. 18, dort kritisch). Ich nutze diesen Weg nur als Auffangposition, wenn Betroffene für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangen und die Anfechtungsfrist abgelaufen ist.
Davon zu trennen sind Ansprüche gegen die Begutachtungsstelle aus dem Werkvertrag (§§ 633, 634 BGB), die auf der Seite zum Negativgutachten nach der MPU stehen. Die Haftung von Gutachtern und Ärzten behandelt die Seite zur Arzthaftung bei der Fahreignung. Nach Anlage 4a Nr. 5 FeV darf ohnehin nicht begutachten, wer auf die Begutachtung vorbereitet; Vorbereitung und Gutachten sind getrennte Leistungen. Ein positives Gutachten schließt Ansprüche gegen den Vorbereiter deshalb nicht aus.
Das Vorgehen, um für die MPU-Vorbereitung Geld zurückzufordern
Vorrang haben die Fristen der Fahrerlaubnisbehörde; kein Streit darüber, ob der Anbieter für die MPU-Vorbereitung Geld zurückzahlen muss, rechtfertigt es, eine Beibringungsfrist verstreichen zu lassen. Ob Betroffene für die MPU-Vorbereitung Geld zurückbekommen, hängt danach vor allem von den Unterlagen ab. Nach Kap. C.5.5.3 der Beurteilungskriterien sollen in der Bescheinigung alle Durchführenden mit Qualifikation und Arbeitsanteilen benannt sein; fehlt das, spricht schon die Bescheinigung gegen eine fachgerechte Leistung.
| Unterlage | Beweisthema |
|---|---|
| Vertrag, Zusatzvereinbarung, Signaturprotokoll | Leistungsinhalt, Vertragspartner |
| Werbung mit Datum der Sicherung | Zusage der Qualifikation |
| Chatverläufe und E-Mails | Nachforderungen, Zusagen |
| Bescheinigung | Durchführende und Qualifikation |
| Zahlungsbelege | Höhe, Zahlender |
Das Schreiben an den Anbieter fragt nach der Qualifikation, erklärt den Wegfall des Honorars nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB und verlangt mit Frist, dass der Anbieter für die MPU-Vorbereitung Geld zurückzahlt (§ 326 Abs. 4 BGB). Hilfsweise werden Kündigung, Anfechtung und Widerruf erklärt. Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Jahresschluss der Kenntnis (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
Ein entschiedener Fall
Loewenheim gibt BGHZ 53, 144 als Fall 82 im Abschnitt „Korrekturen der Saldotheorie“ wieder (Loewenheim, Bereicherungsrecht, 3. Aufl. 2007). Danach veräußerte der Verkäufer einen Gebrauchtwagen mit 124 000 km Laufleistung, dessen Tachometer er auf 74 000 km hatte zurückstellen lassen; er versicherte, der Stand sei zutreffend. Am Tag nach der Übergabe wurde der Wagen bei einem Unfall, den der Käufer nicht verschuldet hatte, stark beschädigt.
Der Käufer focht wegen arglistiger Täuschung an und verlangte den Kaufpreis zurück. Nach der Saldotheorie hätte er sich den Bereicherungsanspruch des Verkäufers auf Wertersatz anrechnen lassen müssen und damit den Unfallschaden im Ergebnis selbst getragen.
Der BGH wendete die Saldotheorie nicht an. Der Käufer konnte den Kaufpreis ohne Anrechnung zurückverlangen und sich gegenüber dem Verkäufer auf § 818 Abs. 3 BGB berufen, weil es recht und billig sei, das Risiko des zufälligen Untergangs dem Verkäufer aufzuerlegen, wenn der Käufer arglistig getäuscht wurde und die Rückgabe nicht durch sein Verschulden unmöglich ist (BGHZ 53, 144/147 f.); in einer späteren Entscheidung stützte der BGH das Ergebnis vor allem auf §§ 819, 142 Abs. 2 BGB (BGHZ 57, 137/150 f.).
Nach meiner Einschätzung gilt das entsprechend, wenn über die Qualifikation getäuscht wurde und der Kunde für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordert: Der Wert der Sitzungen wird ihm nicht im Wege der Saldierung entgegengehalten.
Rückfragen aus Mandaten
Kann ich für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangen, obwohl ich alle Termine besucht habe?
Ja, Sie können für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangen, wenn eine qualifizierte Vorbereitung geschuldet war und fehlte. Maßgeblich ist, ob die Teilleistung für den Zweck sinnlos war (BGH NJW-RR 1995, 853).
Ich habe die MPU bestanden. Habe ich trotzdem einen Anspruch?
Ja, Sie können auch dann für die MPU-Vorbereitung Geld zurückverlangen, denn das Ergebnis zeigt die eigene Veränderung, nicht die Leistung des Anbieters. Bei § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Nutzung der Leistung aber gegen Sie sprechen.
Der Vertrag erwähnt keine Psychologen. Ist der Anspruch verloren?
Nein, die Qualifikation kann aus Werbung und Zweck folgen (§§ 133, 157 BGB). Verloren ist der Weg über § 326 BGB erst, wenn der Anbieter offen erklärt hat, dass keine Psychologen mitwirken.
Muss ich eine Nachforderung per Nachricht bezahlen?
Nein, ohne vertragliche Grundlage nicht. Haben Sie schon gezahlt, können Sie auch insoweit für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern, und zwar nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB.
Wie lange kann ich für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern?
Drei Jahre ab dem Schluss des Jahres der Kenntnis (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Die Anfechtung muss nach § 124 BGB binnen eines Jahres ab Entdeckung erklärt werden.
Gesetzestexte, Rechtsprechung, Schrifttum
Normen: § 11 FeV; Anlage 4a FeV; § 326 BGB; § 812 BGB; § 123 BGB; §§ 275, 611, 613, 627, 628, 818 BGB.
Rechtsprechung: BGHZ 50, 206; 53, 144; 57, 137; 60, 16; 82, 299; 132, 198; BGH NJW 1982, 181; NJW-RR 1995, 853; NJW 2008, 3069; NJW 2010, 1364; NJW 2010, 1520; NJW 2011, 756; NJW 2011, 1674; NJW 2013, 1591; NJW 2018, 3513; NZM 2023, 460; WM 1973, 294.
Schrifttum: Grüneberg, BGB, 85. Aufl. 2026; Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 49. Aufl. 2025; Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 50. Aufl. 2026; Loewenheim, Bereicherungsrecht, 3. Aufl. 2007 (Schriftenreihe der Juristischen Schulung, Bd. 38); Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025; Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026.
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Senden Sie mir Vertrag, Bescheinigung, Zahlungsbelege und die Werbung, auf die Sie vertraut haben. Ich prüfe, welcher Weg trägt, ob Fristen für Anfechtung oder Widerruf offen sind und ob Sie für die MPU-Vorbereitung Geld zurückfordern können. Läuft zugleich ein Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde, beginne ich dort. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.