MPU-Berater ohne Qualifikation: Mann mit Headset in einer Videokonferenz am Laptop, daneben ein Ordner mit Unterlagen

Symbolbild, mit KI erstellt.

MPU-Berater ohne Qualifikation: erlaubt, für die Begutachtung aber wertlos

Ein MPU-Berater ohne Qualifikation handelt nicht rechtswidrig, denn die freie Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung braucht weder eine staatliche Anerkennung noch einen Wirksamkeitsnachweis. Für das Gutachten trägt seine Arbeit nach den Beurteilungskriterien aber nicht, weil sie die Fahreignungsproblematik nicht insgesamt bearbeiten kann. Bestehen lässt sich die MPU trotzdem, sogar ganz ohne Vorbereitung, wenn sich Einstellung und Verhalten tatsächlich geändert haben.

Als Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, vertrete ich Betroffene bundesweit gegenüber Fahrerlaubnisbehörden, vor Verwaltungsgerichten und in Streitigkeiten mit Vorbereitungsanbietern. Nach einer teuren Vorbereitung lautet die erste Frage fast immer, ob ein MPU-Berater ohne Qualifikation so überhaupt arbeiten durfte. Ehrlich beantwortet: Er durfte. Die eigentliche Frage ist, was seine Leistung im Begutachtungsverfahren wert ist, und dazu äußern sich Anlage 4a FeV und Kapitel C.5 der Beurteilungskriterien sehr deutlich.

Auf einen Blick

  • Die freie MPU-Vorbereitung bedarf nach Kap. C.5.3 der Beurteilungskriterien keiner staatlichen Anerkennung, weil sie anders als ein Kurs nach § 70 FeV in Verbindung mit § 11 Abs. 10 FeV keine Rechtsfolge auslöst.
  • Eine Anerkennung mit Psychologiestudium und verkehrspsychologischer Ausbildung schreibt § 71 Abs. 2 FeV nur für die Beratung in der Probezeit nach § 2a Abs. 7 StVG vor; für einen MPU-Berater ohne Qualifikation gilt die Vorschrift nicht.
  • Der Gutachter muss nach § 11 Abs. 5 FeV in Verbindung mit Anlage 4a Nr. 1 Buchst. c FeV nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen arbeiten, die vermutungsweise in den Beurteilungskriterien niedergelegt sind.
  • Als fahreignungsfördernde Intervention gelten nach Kap. C.5.1.2 der Beurteilungskriterien nur Maßnahmen von Verkehrspsychologen oder qualifizierten Suchttherapeuten, nicht aber das Angebot, das ein MPU-Berater ohne Qualifikation macht.
  • Nach Anlage 4a Nr. 5 FeV darf nicht begutachten, wer auf die Begutachtung vorbereitet; Anlage 14 Abs. 2 Nr. 6 FeV untersagt dem Träger einer Begutachtungsstelle Maßnahmen der Verhaltens- und Einstellungsänderung zur Vorbereitung auf die Begutachtung.
  • Im Strafverfahren genügt nach Hentschel/König zu § 69a Abs. 7 StGB ein bloß pauschales Teilnahmezertifikat nicht, um eine wiedergewonnene Eignung zu belegen.
  • Strafbar nach § 263 StGB wird ein MPU-Berater ohne Qualifikation nicht schon durch fehlende Ausbildung, sondern erst durch eine Täuschung über Tatsachen, zu denen auch eine behauptete Fachkompetenz zählen kann.

Die Abschnitte

Warum ein MPU-Berater ohne Qualifikation nicht verboten ist

Den Ausgangspunkt formulieren die Beurteilungskriterien selbst: Da fahreignungsfördernde Interventionen keine Rechtsfolgen haben, müssen sie weder von staatlichen Stellen anerkannt werden noch ihren Erfolg belegen (Beurteilungskriterien, 5. Aufl., Kap. C.5.3). Wenn das schon für die qualifizierte Intervention gilt, gilt es ebenso für jeden MPU-Berater ohne Qualifikation. Eine Erlaubnispflicht für seine Tätigkeit gibt es nicht.

Müller, Rebler und Kranich sprechen deshalb vom ungeregelten Bereich der MPU-Vorbereitung und setzen ihn gegen Fahreignungsseminar, Aufbauseminar, Kurs nach § 70 FeV und Beratung nach § 71 FeV ab (Müller/Rebler/Kranich, Klärung von Eignungszweifeln im Fahrerlaubnisrecht, 3. Aufl. 2025, Kap. 4). Im ungünstigsten Fall arbeitet nach ihrer Beobachtung ein MPU-Berater ohne Qualifikation, dem jede psychologische Vorbildung und die Kenntnis der Regelwerke fehlen.

Die Beurteilungskriterien sind zudem kein Gesetz, sondern ausdrücklich „rechtlich nicht verbindlich“ (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 20a). Nach meiner Einschätzung verstößt ein MPU-Berater ohne Qualifikation deshalb gegen kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Titel wie „MPU-Coach“ oder „psychologischer Berater“ setzen im Fahrerlaubnisrecht keinen Abschluss voraus. Wie man den Abschluss erfragt, erklärt die Seite Verkehrspsychologen auswählen und die Qualifikation prüfen.

Wo der Verordnungsgeber Qualifikation verlangt

Wo eine Teilnahme Rechtsfolgen hat, prüft der Staat das Personal. Bei Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung werden nach § 70 Abs. 2 FeV neben dem Träger auch seine Stellen, seine Kurse und seine Kursleiter anerkannt; fehlt der evaluierte Wirksamkeitsnachweis, ist die Anerkennung nach § 70 Abs. 6 FeV zu widerrufen. Für die Probezeitberatung, die nach § 2a Abs. 7 Satz 2 StVG als Einzelgespräch stattfindet, verlangt § 71 Abs. 2 FeV ein Psychologiestudium, eine verkehrspsychologische Ausbildung, Berufserfahrung und Qualitätssicherung. Für einen MPU-Berater ohne Qualifikation gibt es kein vergleichbares Verfahren.

MaßnahmeNormPersonalanforderungWirkung
Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung§ 11 Abs. 10, § 70 FeVAnerkennung auch der Kursleiterersetzt in der Regel das erneute Gutachten
Beratung in der Probezeit§ 2a Abs. 7 StVG, § 71 FeVPsychologie, verkehrspsychologische Ausbildung, ErfahrungMaßnahme im Probezeitverfahren
Freie MPU-Vorbereitungkeinegesetzlich keinekeine; zählt nur über die tatsächliche Veränderung

Die Einzelheiten des Kurswegs stehen auf der Seite zum Kurs nach § 70 FeV. Für die freie Vorbereitung bleibt der Befund: Der Verordnungsgeber gibt ihr keine Wirkung und kontrolliert deshalb auch nicht, wer sie anbietet. Ein MPU-Berater ohne Qualifikation bewegt sich damit in einem Raum, den das Recht bewusst offenlässt.

Warum der Gutachter beim MPU-Berater ohne Qualifikation nach Kapitel C.5 fragt

Erlaubt zu sein, sagt noch nichts über die Wirkung im Gutachten. § 11 Abs. 5 FeV bindet die Untersuchung an die Grundsätze der Anlage 4a, deren Nr. 1 Buchst. c wissenschaftlich anerkannte Grundsätze vorschreibt. Hentschel/König hält die Beurteilungskriterien zwar für unverbindlich, sieht aber eine Vermutung dafür, dass sie den Stand der Wissenschaft wiedergeben; diese Aussage bezieht sich noch auf deren 4. Auflage 2022 (a. a. O., § 11 FeV Rn. 20a). Ein Gutachten, das die Grundsätze der Anlage 4a verfehlt, darf die Behörde nicht verwerten (a. a. O., Rn. 41).

Der Gutachter kann die Arbeit, die ein MPU-Berater ohne Qualifikation leistet, deshalb nicht als Beleg einer vertieften Aufarbeitung werten, ohne sein eigenes Ergebnis angreifbar zu machen. Die vollständige Kette von der Verordnung bis zu den Kriterien erläutert die Seite MPU-Vorbereitung beim Verkehrspsychologen; hier genügt das Ergebnis, dass Kapitel C.5 der maßgebliche Prüfstein ist.

Was ein MPU-Berater ohne Qualifikation nicht leisten kann

Kapitel C.5 bestimmt seinen Gegenstand eng. Gemeint sind Maßnahmen, die Verkehrspsychologen, Psychotherapeuten oder Suchttherapeuten professionell durchführen (Beurteilungskriterien, 5. Aufl., Kap. C.5.1), genauer theoriegeleitete und evidenzbasierte Arbeit von Verkehrspsychologen oder qualifizierten Suchttherapeuten (a. a. O., Kap. C.5.1.2).

Andere Hilfen, etwa ein Antiaggressionstraining, eine verkehrspädagogische Schulung oder Ratgeberliteratur, können nach derselben Stelle einzelne Seiten des Problems verbessern. Den Anspruch, die persönliche Problematik „insgesamt zu bearbeiten“, können sie nicht erheben. Ein MPU-Berater ohne Qualifikation gehört nach meiner Einschätzung in diese zweite Gruppe, gleich wie viele Termine er anbietet.

Die Aussage betrifft die Reichweite, nicht den Einsatz des Anbieters. Wie eine vollständige Intervention mit Eingangsdiagnostik, Zielvereinbarung und Bescheinigung aussieht, behandelt die Seite zu den FFI-Kriterien. Für die Rechtslage reicht der Schluss: Die Rolle einer fahreignungsfördernden Intervention kann ein MPU-Berater ohne Qualifikation nicht übernehmen, auch wenn er sie für sich in Anspruch nimmt.

Kompetenz statt Etikett

Den Ausschlag gibt die fachliche Kompetenz. Unter den Faktoren mit nachgewiesenem Einfluss auf die Wirksamkeit steht in Kap. C.5.4.1 zuerst eine spezifische verkehrspsychologische Grundqualifikation mit laufender Fortbildung. Dem Moderator oder Therapeuten weist Kap. C.5.4.2 eine „Schlüsselrolle“ zu und verlangt diagnostische Kompetenz, Kenntnis von Leitlinien und Kriterien sowie das Verständnis toxikologischer Befunde. Diese Kompetenz bringt ein MPU-Berater ohne Qualifikation schon nach dem Begriff nicht mit.

Diagnostisch kompetent sind danach grundsätzlich Psychologen mit Diplom oder gleichwertigem Studienabschluss und verkehrspsychologischer Fortbildung; bei einer Substanzgebrauchsstörung auch suchttherapeutisch fortgebildete Psychologen oder suchtmedizinisch qualifizierte Ärzte einer Suchthilfeeinrichtung (a. a. O., Kap. C.5.4.2.1). Sozialarbeiter und Sozialpädagogen kommen nur bei rein substanzbedingten Zweifeln und unter vier zusätzlichen Voraussetzungen in Betracht (a. a. O., Kap. C.5.4.2.2). Welche Ausbildung je nach Anlass der Begutachtung zu erwarten ist, ordnet die Seite zur Qualifikation von MPU-Beratern nach dem Anlass zu.

Wer führt durch?Stellung nach Kapitel C.5Stelle
Psychologe mit verkehrspsychologischer Fortbildunggrundsätzlich kompetentC.5.4.2.1
Fachkraft einer Suchthilfeeinrichtungkompetent bei SubstanzgebrauchsstörungC.5.4.2.1
Sozialarbeiter, Sozialpädagogenur unter engen, kumulativen BedingungenC.5.4.2.2
Führerscheingruppe einer Suchtberatungnur mit qualifiziertem PersonalC.5.2.3
MPU-Berater ohne Qualifikationkeine fahreignungsfördernde InterventionC.5.1.2

Selbst eine Gruppe der Suchtberatung wird nur gewertet, wenn Diagnostik, Therapieziel und Durchführung bei Personal mit der nötigen Qualifikation liegen (a. a. O., Kap. C.5.2.3). Empirisch fügt sich das in eine 2020 veröffentlichte Vergleichsstudie, die Kap. C.5.3.2 wiedergibt: Teilnehmer psychologisch fundierter Angebote erreichten häufiger ein positives Gutachten. Die übrige Studienlage stellt die Seite zur Wirksamkeit der MPU-Vorbereitung dar.

Der MPU-Berater als Kontraindikator

Den sogenannten MPU-Berater benennen die Beurteilungskriterien in Kriterium A 2.7 N sogar wörtlich. Als Kontraindikator gilt dort eine Maßnahme, deren Kursleiter einer nicht einschlägig qualifizierten Berufsgruppe angehört, „z. B. sogenannter ‚MPU-Berater‘“. Daneben stehen die Bescheinigung ohne erkennbare Qualifikation des Verantwortlichen und der Einsatz unqualifizierter Dritter für einzelne Module.

Offen gesagt: Dieses Kriterium ist nur zu prüfen, wenn statt eines Alkoholverzichts kontrolliertes Trinken geltend gemacht wird. Es ist also kein allgemeiner Prüfpunkt, wohl aber ein Beleg dafür, wie die Fachwissenschaft einen MPU-Berater ohne Qualifikation einordnet.

Breiter gefasst ist der Kontraindikator in Kriterium D 2.5 N für Drogenfälle. Er greift, wenn vorbereitende Maßnahmen nach Zielsetzung, Methodik oder Qualifikation des Durchführenden die Konsumproblematik nicht in ihrem tatsächlichen Ausmaß erfassen können. Als günstig nennt das Kriterium die Aufarbeitung bei einer Drogenberatungsstelle, bei einem drogentherapeutisch erfahrenen Verkehrspsychologen oder in einer Psychotherapie (Beurteilungskriterien, 5. Aufl., Kriterium D 2.5 N). Bearbeitet ein MPU-Berater ohne Qualifikation eine Drogenproblematik, liegt dieses Merkmal nach meiner Einschätzung nahe.

Standesregeln ohne Adressaten

Für Psychologen verweist Kap. C.5.5.1 auf berufsethische Richtlinien: keine Werbung mit Erfolgsversprechen, keine „Rundum-Sorglos-Pakete“ mit Geld-zurück-Garantie. Nach Kap. C.5.5.2 werden Klienten nicht auf vermeintlich „richtige“ Erwiderungen gedrillt, und formale oder rechtliche Vorgänge übernimmt der Durchführende nicht, denn das ist „einer anwaltlichen Vertretung vorbehalten“.

Am Schluss derselben Stelle steht der Befund, dass Versuche der Einflussnahme auf die Begutachtung bei sogenannten MPU-Vorbereitern ohne standesrechtliche Verpflichtungen häufiger vorkommen als bei Verkehrspsychologen und Suchtberatungsstellen. Ein MPU-Berater ohne Qualifikation ist an diese Richtlinien nicht gebunden; wer ihn beauftragt, verzichtet auf eine Sicherung, die beim Verkehrspsychologen mitgeliefert wird. Konkrete Warnsignale fasst die Seite Woran man einen unseriösen MPU-Vorbereiter erkennt zusammen.

Vorbereitung und Begutachtung in getrennten Händen

Anlage 4a Nr. 5 FeV schließt von der Begutachtung aus, wer Personen zu den typischen Fragestellungen berät, behandelt, betreut oder „auf die Begutachtung vorbereitet“, und zwar auch dann, wenn er mit einem solchen Unternehmen nur vertraglich verbunden ist. Für die Träger ergänzt Anlage 14 Abs. 2 Nr. 6 FeV, dass der Träger einer Begutachtungsstelle keine Maßnahmen zur Verhaltens- und Einstellungsänderung als Vorbereitung durchführen darf; bezweckt ist eine klarere organisatorische Trennung (Hentschel/König, a. a. O., § 66 FeV Rn. 15).

Die Begutachtungsstelle beauftragt der Betroffene nach § 11 Abs. 6 Satz 5 FeV selbst. Wirbt ein MPU-Berater ohne Qualifikation damit, die MPU sei „inklusive“, kann er sie folglich nicht aus eigener Hand liefern.

Der Blick der Strafgerichte

Auch im Strafverfahren zählt die Qualität der Maßnahme. Nach § 70 FeV akkreditierte Einrichtungen haben in der Rechtsprechung Vorrang vor gewerblichen Kursen nicht anerkannter Veranstalter, deren Kursqualität besonders sorgfältig zu prüfen ist (Hentschel/König, a. a. O., § 69 StGB Rn. 20b, mit Hinweis auf OLG Karlsruhe DAR 2017, 155).

Für die vorzeitige Aufhebung der Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB kann eine Verkehrstherapie auf wissenschaftlich anerkannter Grundlage Bedeutung haben, während ein lediglich pauschales Teilnahmezertifikat nach LG Fulda SVR 2018, 115 nicht reicht (Hentschel/König, a. a. O., § 69a StGB Rn. 14). Strafrecht und Fahrerlaubnisrecht gelangen damit unabhängig voneinander zum selben Maßstab: Gewicht hat nur, was fachlich fundiert und belegt ist. Auch die Bescheinigung, die ein MPU-Berater ohne Qualifikation ausstellt, muss sich daran messen lassen.

Bestehen ohne jede Vorbereitung

Ebenso deutlich ist, was nicht folgt. Die MPU kann man ohne jede Vorbereitung bestehen. Der Gutachter bewertet nach Kap. C.5.1.1 die tatsächlich eingetretenen Einstellungs- und Verhaltensänderungen im Hinblick auf die Fragestellung der Behörde; die Maßnahme selbst zu prüfen oder zu benoten, ist nicht seine Aufgabe. Nach Kap. C.5.1.2 sind auch Veränderungen ohne fachliche Hilfe zu gewichten, etwa durch Fachlektüre, private Unterstützung oder eine Spontanremission.

Die Vorbemerkung zu Kap. C.5.6 stellt klar, dass die Prüfung der FFI-Kriterien nicht zum Begutachtungsauftrag gehört (ebenso Müller/Rebler/Kranich, a. a. O., Kap. 4 Rn. 109). Eine qualifizierte Intervention ist nach Kap. C.5.1.1 ein Gesichtspunkt, der für eine tiefere Aufarbeitung spricht, aber keine Bedingung des Bestehens.

Nach meiner Einschätzung liegt hier die Bedeutung für den Einzelnen: Wer bei einem MPU-Berater ohne Qualifikation war, verliert diesen Gesichtspunkt und muss seine Veränderung allein durch eigene Darstellung und Belege tragen. Dass eine solche Vorbereitung schadet, sagen die Beurteilungskriterien nicht.

Verbraucherschutz und Positivlisten

Die FFI-Kriterien wenden sich nach Kap. C.5.1.1 auch an Anbieter und an alle Interessierten, denen sie ein Orientierungsschema für die Auswahl bieten, ausdrücklich im Sinne des Verbraucherschutzes. An diesem Schema muss sich auch ein MPU-Berater ohne Qualifikation messen lassen, obwohl ihn niemand zur Einhaltung zwingt. Dort wird die Empfehlung Nr. 4 des Arbeitskreises II des 63. Verkehrsgerichtstags wiedergegeben, Anbieter mit FFI-konformen Maßnahmen auf Positivlisten zu erfassen; zur Herausgabe dieser Listen sollen die Fahrerlaubnisbehörden berechtigt werden.

Bereits der 52. Verkehrsgerichtstag 2014 hatte eine gesetzliche Regelung der Qualifikation der in der MPU-Vorbereitung Tätigen verlangt (Müller/Rebler/Kranich, a. a. O., Kap. 4). Bis der Verordnungsgeber handelt, bleibt ein MPU-Berater ohne Qualifikation erlaubt, und die Auswahl liegt beim Betroffenen. Der Blick in Kapitel C.5 vor der Unterschrift ist deshalb der wirksamste Schutz.

Was Vertrag und Strafrecht daraus machen

Erlaubt heißt nicht folgenlos. Zivilrechtlich entscheidet das Leistungsversprechen. Hat der Anbieter psychologisch qualifiziertes Personal zugesagt und setzt er dann einen MPU-Berater ohne Qualifikation ein, stellt sich die Frage der Nichterfüllung; die Dienstleistung ist im Zweifel persönlich zu erbringen (§ 613 BGB; Grüneberg, BGB, 85. Aufl., § 611 Rn. 24). Ob danach der Vergütungsanspruch entfällt oder ein Widerruf oder eine Anfechtung weiterhilft, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Strafrechtlich macht fehlende Ausbildung einen MPU-Berater ohne Qualifikation noch nicht zum Täter. § 263 StGB verlangt eine Täuschung über Tatsachen, einen Irrtum, eine Vermögensverfügung und einen Schaden. Reklamehafte Anpreisungen genügen nicht; Begriffe wie „erfahrener“ Berater können jedoch einen Tatsachenkern tragen, und eine besondere Beurteilungskompetenz kann als Tatsache miterklärt sein (Fischer, StGB, 73. Aufl., § 263 Rn. 10, mit BGHSt 34, 199). Für jeden einzelnen Anbieter gilt die Unschuldsvermutung. Den Gesamtüberblick gibt die Seite zum Betrug durch MPU-Berater.

Der Fall vor Gericht

Wie Strafgerichte Gruppenangebote außerhalb einer fachlich fundierten Verkehrstherapie gewichten, zeigt eine Entscheidung des KG (NZV 2005, 162), die Hentschel/König bei der vorzeitigen Aufhebung der Sperre wiedergibt. Nach dieser Wiedergabe betraf sie einen bereits sechsmal wegen trunkenheitsbedingter Verkehrsvergehen Verurteilten mit langjährigem Alkoholproblem. Für sich führte er die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe für ehemals Suchtabhängige und an sonstigen Gruppengesprächen an (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 69a StGB Rn. 14).

Zu entscheiden war, ob diese Teilnahme ausreichte, um die Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB vorzeitig zu beenden. Eine solche Aufhebung setzt nach derselben Kommentarstelle neue Tatsachen voraus, die im Zeitpunkt der neuen Entscheidung die Annahme wiedergewonnener Eignung tragen.

Das KG verneinte das: Bei dieser Vorgeschichte reichte die Teilnahme an den Gruppen nicht, um die Sperrfrist abzukürzen (a. a. O.). Als Tatsache, die eine Aufhebung tragen kann, nennt die Kommentierung dagegen eine auf wissenschaftlich anerkannter Grundlage beruhende Verkehrstherapie, etwa nach einer Trunkenheitsfahrt mit 2,82 ‰ (LG Berlin DAR 2010, 712). Übertragen auf die MPU-Vorbereitung heißt das nach meiner Einschätzung: Ernsthafte Teilnahme an einem Angebot ohne fachlich fundierte Methode ersetzt den Nachweis einer aufgearbeiteten Problematik nicht.

Fragen und kurze Fakten

Darf jeder als MPU-Berater arbeiten?

Ja, für die freie MPU-Vorbereitung gibt es weder Erlaubnis noch Anerkennung. Kap. C.5.3 der Beurteilungskriterien hält fest, dass solche Maßnahmen keiner staatlichen Anerkennung und keiner Nachweispflicht unterliegen. Eine amtliche Anerkennung kennt das Recht nur für Kurse nach § 70 FeV und für die Probezeitberatung nach § 71 FeV.

Ist ein MPU-Berater ohne Qualifikation strafbar?

Nein, nicht allein wegen fehlender Ausbildung. Strafbar nach § 263 StGB kann ein Anbieter erst werden, wenn er über Tatsachen täuscht, etwa über die Qualifikation seines Personals, und dadurch ein Vermögensschaden entsteht. Das hängt von Werbung, Vertrag und Durchführung im Einzelfall ab.

Kann ich die MPU auch ohne Vorbereitung bestehen?

Ja, das ist möglich. Maßgeblich ist die tatsächlich erreichte Veränderung von Einstellung und Verhalten, nicht die gebuchte Maßnahme (Kap. C.5.1.1). Auch eine Aufarbeitung durch Fachlektüre oder mit Rückhalt im privaten Umfeld ist nach Kap. C.5.1.2 zu gewichten.

Schadet mir die Zeit bei einem MPU-Berater ohne Qualifikation?

Dass sie schadet, sagen die Beurteilungskriterien nicht. Sie zählt aber nicht als fahreignungsfördernde Intervention und liefert deshalb nicht den Gesichtspunkt einer vertieften Aufarbeitung. In Drogenfällen kann eine nach Methodik oder Qualifikation ungeeignete Maßnahme den Kontraindikator in Kriterium D 2.5 N erfüllen.

Woran sehe ich, ob mein Berater qualifiziert ist?

Am Studium der Psychologie mit verkehrspsychologischer Fortbildung, das ein qualifizierter Berater offenlegt (Kap. C.5.4.2.1). Eine Bescheinigung soll nach Kap. C.5.5.3 alle Durchführenden mit ihrer Qualifikation benennen. Die Bezeichnung „MPU-Berater“ allein verrät über den Abschluss nichts.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn kein Psychologe beteiligt war?

Das lässt sich nur anhand des Vertrags und des Ablaufs beurteilen. War psychologische Betreuung zugesagt und hat stattdessen ein MPU-Berater ohne Qualifikation gearbeitet, kommen der Wegfall der Vergütung, ein Widerruf oder eine Anfechtung in Betracht. Welche Fristen laufen, prüfe ich anhand Ihrer Unterlagen.

Gesetze und Fundstellen

Gesetze: § 11 FeV mit Abs. 5, 6 und 10; Anlage 4a FeV mit Nr. 1 Buchst. c und Nr. 5; Anlage 14 Abs. 2 Nr. 6 FeV; § 70 FeV; § 71 FeV; § 2a Abs. 7 StVG; §§ 69 und 69a StGB; § 263 StGB; §§ 134, 611 und 613 BGB.

Entscheidungen: KG NZV 2005, 162 (Selbsthilfegruppe nach sechs Verurteilungen); LG Berlin DAR 2010, 712 (Verkehrstherapie); OLG Karlsruhe DAR 2017, 155 (Rang akkreditierter Kurse); LG Fulda SVR 2018, 115 (pauschales Zertifikat); BGHSt 34, 199 (miterklärte Fachkompetenz).

Literatur: Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026, Kapitel C.5 (Abschnitte 5.1 bis 5.6) sowie Kriterien A 2.7 N und D 2.5 N. Hentschel/König, StVR, 48. Aufl. 2025, zur FeV § 11 Rn. 20a und 41, § 66 Rn. 15; zum StGB § 69 Rn. 20b, § 69a Rn. 14. Müller/Rebler/Kranich, 3. Aufl. 2025, Kap. 4 und dort Rn. 109. Fischer, 73. Aufl. 2026, zu § 263 Rn. 10. Grüneberg, 85. Aufl. 2026, zu § 611 Rn. 24.

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Ob eine schon bezahlte Vorbereitung bei einem MPU-Berater ohne Qualifikation im Gutachten etwas taugt und welche Ansprüche gegen den Anbieter bestehen, lässt sich aus Vertrag, Werbung, Bescheinigung und Gutachtenanordnung meist zügig ablesen. Schicken Sie mir diese Unterlagen; ich sehe sie durch und sage Ihnen ohne Kosten, wie ich Ihre Lage beurteile und was als Nächstes sinnvoll ist.

Steht die Untersuchung erst bevor, kläre ich mit Ihnen, welche Maßnahme Ihr Anlass nach den Beurteilungskriterien erfordert und welche Frist die Behörde gesetzt hat. So fließt Ihr Geld nicht in eine Vorbereitung, die der Gutachter nicht berücksichtigen kann.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

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Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen