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Welche Qualifikation MPU-Berater brauchen: Alkohol, Drogen, Punkte und Abhängigkeit
Welche Qualifikation MPU-Berater brauchen, hängt vom Anlass der Begutachtung ab. Bei Alkohol- und Drogenauffälligkeiten ohne Abhängigkeit sowie bei Punkten und Straftaten ist nach den Beurteilungskriterien (5. Aufl. 2026) der Verkehrspsychologe zuständig. Liegt eine Abhängigkeit vor, steht die Suchttherapie an einer Suchthilfeeinrichtung im Vordergrund.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und vertrete Betroffene im Fahrerlaubnisrecht bundesweit. In Akten zur MPU-Vorbereitung sehe ich oft dieselbe Lücke: Niemand hat vor Vertragsschluss geklärt, welche Problemausprägung vorliegt und wer dafür fachlich zuständig ist. Mit welcher Qualifikation MPU-Berater dieser Aufgabe gewachsen sind, lässt sich nur am Einzelfall messen. Nach einer Trunkenheitsfahrt mit hoher Blutalkoholkonzentration stellen sich andere Fragen als nach einer Entziehung wegen Punkten. Deshalb kläre ich zuerst den Anlass und prüfe erst danach die Ausbildung der Berater.
Die Kernpunkte
- Für die medizinisch-psychologische Untersuchung gelten nach § 11 Abs. 5 FeV die Grundsätze der Anlage 4a FeV, nach deren Nr. 1 Buchst. c nur nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen untersucht werden darf.
- Bei den Hypothesen A 4 bis A 2 und D 4 bis D 2 ist nach Kap. C.5.2.4 der Beurteilungskriterien (5. Aufl. 2026) in der Regel eine verkehrspsychologische fahreignungsfördernde Intervention indiziert.
- Bei Abhängigkeit (A 1, D 1) ist die fahreignungsfördernde Intervention nach Kap. C.5.2.4 der Beurteilungskriterien häufig nur Ergänzung einer suchttherapeutischen Maßnahme.
- Diagnostische Kompetenz setzt nach Kap. C.5.4.2.1 der Beurteilungskriterien ein Psychologiediplom oder einen gleichwertigen Masterabschluss und eine verkehrspsychologische Fortbildung voraus.
- Für die verkehrspsychologische Beratung in der Probezeit verlangt § 2a Abs. 7 Satz 8 Nr. 2 StVG ein abgeschlossenes Psychologiestudium mit Diplom oder gleichwertigem Masterabschluss.
- Welche Qualifikation MPU-Berater haben, soll nach Kap. C.5.5.3 der Beurteilungskriterien die Bescheinigung zeigen, die alle Durchführenden mit beruflicher Qualifikation und Arbeitsanteilen benennt.
Gliederung
- Warum der Anlass bestimmt, welche Qualifikation MPU-Berater brauchen
- Die Anordnung der Behörde als erster Hinweis
- Alkohol: welche Qualifikation MPU-Berater nachweisen sollten
- Kontrolliertes Trinken und der Kontraindikator „MPU-Berater“
- Drogen: welche Qualifikation MPU-Berater mitbringen sollten
- Abhängigkeit: Suchttherapie zuerst
- Grenzbereiche und Diagnostik
- Welche Qualifikation MPU-Berater bei Punkten brauchen
- Die Maßstäbe des Verordnungsgebers
- Sozialarbeiter, Ärzte und andere Berufe
- Die Sicht der Strafgerichte
- Die Zuordnung im Überblick
- Was keine Qualifikation ersetzt
- Eine Entscheidung aus der Praxis
- Was Mandanten fragen
- Rechtsgrundlagen und Nachweise
- Erste Einschätzung ohne Kosten
Warum der Anlass bestimmt, welche Qualifikation MPU-Berater brauchen
Nach § 11 Abs. 5 FeV gelten für die medizinisch-psychologische Untersuchung die Grundsätze der Anlage 4a FeV. Deren Nr. 1 Buchst. c lässt nur eine Untersuchung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu. Die Verordnung sagt nicht selbst, welche Qualifikation MPU-Berater haben müssen; sie verweist auf den Stand der Wissenschaft. Ein Gutachten, das diese Grundsätze missachtet, ist nach Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 41 nicht verwertbar. Den vollständigen Weg von der Verordnung zur Qualifikation zeichnet die Seite zur Verweisungskette von § 11 FeV bis zu den FFI-Kriterien nach.
Den Stand der Wissenschaft geben die Beurteilungskriterien der Fachgesellschaften wieder. Sie sind rechtlich nicht verbindlich, für sie spricht nach Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 20a aber eine Vermutung; die Kommentarstelle bezieht sich noch auf die 4. Aufl. 2022. Jeder Fall wird einer Hypothese zugeordnet: A 1 bis A 4 für Alkohol, D 1 bis D 4 für Drogen, V 1 bis V 5 für Verkehrsverstöße und Straftaten. Welche Qualifikation MPU-Berater haben müssen, richtet sich deshalb nach der Hypothese, denn an sie knüpft Kap. C.5.2.4 die indizierte Maßnahme.
Die Anordnung der Behörde als erster Hinweis
Nach § 13 Satz 1 Nr. 1 FeV ist ein ärztliches Gutachten beizubringen, wenn Tatsachen eine Alkoholabhängigkeit nahelegen. Eine MPU folgt nach § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV etwa bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss (Buchst. b) oder einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr (Buchst. c). Bei Betäubungsmitteln greift § 14 Abs. 2 FeV, unter anderem wenn zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist (Nr. 2).
| Rechtsgrundlage | Problemkreis | Hypothesen |
|---|---|---|
| § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV | Alkohol, ab 1,6 Promille, Wiederholung | A 1 bis A 4 |
| § 14 Abs. 2 FeV, § 13a FeV | Betäubungsmittel, Cannabis | D 1 bis D 4 |
| § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 bis 7 FeV | Verstöße, Straftaten | V 1 bis V 5 |
| § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG | Neuerteilung nach Punkteentziehung | V 1 bis V 5 |
Festgelegt wird die Hypothese erst durch die Diagnostik; die Anordnung gibt aber die Richtung vor. Muss nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV geklärt werden, ob eine Abhängigkeit nicht mehr besteht, braucht der Betroffene von Anfang an jemanden, der Abhängigkeit diagnostizieren kann. Mit welcher Qualifikation MPU-Berater dann arbeiten, sollte in solchen Fällen vor Vertragsschluss feststehen.
Alkohol: welche Qualifikation MPU-Berater nachweisen sollten
Für die Hypothesen A 4 bis A 2 ist nach Beurteilungskriterien, 5. Aufl., Kap. C.5.2.4 in der Regel eine fahreignungsfördernde Intervention indiziert. Kap. C.5.1.2 versteht darunter theoriegeleitete, evidenzbasierte Maßnahmen von Verkehrspsychologen oder qualifizierten Suchttherapeuten. Verkehrspädagogische Schulungen oder Ratgeberliteratur können danach Teilaspekte günstig beeinflussen, ohne den Anspruch haben zu können, die Fahreignungsproblematik insgesamt zu bearbeiten.
Welche Qualifikation MPU-Berater in Alkoholfällen nachweisen sollten, sagt Kap. C.5.4.2.1: ein Diplom oder einen gleichwertigen Masterabschluss in Psychologie und eine verkehrspsychologische Fortbildung, erworben an einer Hochschule oder bei einem anerkannten Träger von Begutachtungsstellen oder von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Gleichwertig ist der Titel Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP). Für die Durchführung verlangt Kap. C.5.4.2.2 zusätzlich Interventionskompetenz.
Bei A 2 schafft in der Regel erst ein konsequenter Alkoholverzicht die Voraussetzungen der Eignung; A 3 beschreibt die Alkoholgefährdung, A 4 das Trennen von Trinken und Fahren. Wer diese Einordnung vornimmt, braucht nach Kap. C.5.4.2 suchtdiagnostische Kompetenz, Kenntnis der Begutachtungsleitlinien und Grundkenntnisse zu medizinischen und chemisch-toxikologischen Befunden. Fehlt dieses Wissen, ist eine verlässliche Einordnung nicht zu erwarten.
Kontrolliertes Trinken und der Kontraindikator „MPU-Berater“
Unter A 2.7 N, dem kontrollierten Trinken als seltener Ausnahme innerhalb der Hypothese A 2, gilt als Kontraindikator eine Maßnahme, die ein Kursleiter aus einer nicht einschlägig qualifizierten Berufsgruppe durchführt, „z. B. sogenannter ‚MPU-Berater‘“. Kontraindikatoren sind dort auch eine Bescheinigung, aus der die Qualifikation des Therapeuten nicht hervorgeht, und die Vergabe einzelner Module an nicht qualifizierte Dritte.
Positiv gewertet wird eine Psychotherapie oder eine verkehrspsychologische oder suchttherapeutisch fundierte Maßnahme bei einem qualifizierten Psychologen oder Suchtberater. Der Kontraindikator gilt nur für das kontrollierte Trinken, und ich übertrage ihn nicht auf andere Hypothesen. Er zeigt aber den Maßstab. Bleibt offen, mit welcher Qualifikation MPU-Berater gearbeitet haben, lässt sich die Vorbereitung nach meiner Einschätzung im Gutachten kaum zugunsten des Betroffenen einordnen.
Drogen: welche Qualifikation MPU-Berater mitbringen sollten
Für D 4 bis D 2 gilt nach Kap. C.5.2.4 dasselbe wie beim Alkohol. Die Drogenkapitel werden konkreter. Unter D 2.5 N, der fortgeschrittenen Drogenproblematik, zählt positiv, dass der Klient bei einer Drogenberatungsstelle, bei einem „in der Drogentherapie erfahrenen Verkehrspsychologen“ oder in einer Psychotherapie die Ursachen seines Konsums aufgearbeitet hat. Als Kontraindikator nennt D 2.5 N Maßnahmen, die nach Zielsetzung, Methodik oder Qualifikation des Durchführenden die Konsumproblematik nicht in ihrem Ausmaß erfassen. Welche Qualifikation MPU-Berater auch angeben, ohne Erfahrung in der Drogentherapie fehlt bei D 2 das Merkmal, auf das es ankommt.
Bei geringerer Ausprägung nach D 3 gilt unter D 3.6 N als günstig, dass sich der Klient durch eine Drogenberatungsstelle oder einen Verkehrspsychologen hat beraten lassen. Andere Berufsgruppen nennen diese Indikatoren nicht. Welche Qualifikation MPU-Berater in Drogenfällen mitbringen sollten, ist damit klarer beschrieben als beim Alkohol. Für Cannabis gilt seit dem 1. April 2024 das Konsumcannabisgesetz und fahrerlaubnisrechtlich § 13a FeV; an der Zuordnung zu den D-Hypothesen ändert das nichts. Wie man passende Fachleute auswählt, steht unter Verkehrspsychologen finden und prüfen.
Abhängigkeit: Suchttherapie zuerst
Bei Abhängigkeitsdiagnosen (A 1, D 1) ist die fahreignungsfördernde Intervention nach Kap. C.5.2.4 häufig nur „eine Ergänzung zu einer suchttherapeutischen Maßnahme“. Medizinisch indizierte Therapien wie stationäre Behandlungen in Suchtkliniken rechnet Kap. C.5.1.2 nicht zu den fahreignungsfördernden Interventionen. Für die Problemabklärung bei einer Substanzgebrauchsstörung verortet Kap. C.5.4.2.1 die Kompetenz bei Psychologen mit suchttherapeutischer Fortbildung oder Ärzten mit suchtmedizinischer Qualifikation „an einer entsprechenden Suchthilfeeinrichtung“. Welche Qualifikation MPU-Berater daneben haben, ist zweitrangig; zuerst kommt die Behandlung.
Die Vorbemerkung zu A 1.3 N gibt die Forderung der Begutachtungsleitlinien wieder: erfolgreiche Entzugsbehandlung und anschließende suchtspezifische Rehabilitation. Ambulante Maßnahmen in Suchtberatungsstellen laufen danach über mindestens 24 Wochen, ganztägig ambulante in Tageskliniken über 8 bis 16 Wochen. Diese Schritte gehören in eine suchttherapeutische Einrichtung, nicht in eine Beratung ohne suchttherapeutische Ausbildung. Was eine Suchtberatungsstelle im MPU-Verfahren leistet und welche Fristen bei Alkoholabhängigkeit vor der MPU gelten, habe ich gesondert dargestellt.
Grenzbereiche und Diagnostik
Schwierig sind die Grenzbereiche zwischen A 2 und A 1 sowie zwischen D 2 und D 1. Betroffene finden nach Kap. C.5.2.4 nicht selten erst über die verkehrspsychologische Maßnahme Zugang zum Hilfesystem; die Intervention soll dann die Klärung der Indikation für eine Suchttherapie anregen. Das Kriterium FFI 1 in Kap. C.5.6 verlangt eine diagnostische Einordnung durch einen Psychologen mit Hochschulabschluss und verkehrspsychologischer Fortbildung, bei einer Substanzgebrauchsstörung auch an einer Suchthilfeeinrichtung oder durch den zuständigen Facharzt. Welche Qualifikation MPU-Berater ohne Psychologiestudium auch erworben haben, für diese Einordnung genügt sie nicht.
Als Kontraindikatoren nennt FFI 1 unter anderem die Auswahl ohne qualifizierte Diagnostik, eine Diagnostik, die sich auf die Höhe der Blutalkoholkonzentration beschränkt, und die ungeprüfte Übernahme der Selbsteinschätzung des Klienten („Ich muss zwölf Monate abstinent bleiben“). Kritisch sind auch Fälle, in denen trotz bekannter Entgiftung keine Abklärung eines Abhängigkeitssyndroms erfolgte. Genau hier zeigt sich, mit welcher Qualifikation MPU-Berater tatsächlich arbeiten.
Welche Qualifikation MPU-Berater bei Punkten brauchen
Für Verkehrsdelikte ohne Substanzbezug gilt nach Kap. C.5.2.4 „Vergleichbares“, also die verkehrspsychologische Intervention. Rechtsgrundlagen sind § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 bis 7 FeV und nach einer Punkteentziehung § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG. Bei V 1 (etwa Persönlichkeitsstörung) und V 4 (psychiatrische Erkrankung) ist nach Kap. C.5.2.4 oftmals zusätzlich eine Psychotherapie indiziert. Zur Diagnostik solcher Störungen sind nach Kap. C.5.4.2.1 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten qualifiziert.
Kurse nach § 70 FeV gibt es nur für alkohol- oder drogenauffällige Kraftfahrer. Seit dem 1. Januar 2011 sind sie bei Gutachten nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV und nach Punkteentziehung ausgeschlossen, weil sie sich dort nicht bewährt hatten (ÄndVO v. 17.12.2010, BGBl. I 2279; Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 11 FeV Rn. 58 ff.; heute § 11 Abs. 10 Satz 2 FeV). Welche Qualifikation MPU-Berater nach Punkten brauchen, beantwortet sich daher allein über die individuelle verkehrspsychologische Arbeit. Mehr dazu unter MPU wegen Punkten.
Die Maßstäbe des Verordnungsgebers
Mit welcher Qualifikation MPU-Berater arbeiten müssen, ist gesetzlich nicht geregelt; nach Kap. C.5.3 haben fahreignungsfördernde Interventionen keine Rechtsfolgen und brauchen keine staatliche Anerkennung. Wo der Gesetzgeber selbst regelt, ist er deutlich. Die Beratung in der Probezeit dürfen nach § 2a Abs. 7 Satz 7 und 8 StVG nur amtlich anerkannte Personen mit Psychologiestudium, Ausbildung und Erfahrung in der Verkehrspsychologie durchführen. § 71 Abs. 2 FeV verlangt in der bei Hentschel/König abgedruckten Fassung zudem mehrjährige Erfahrung und ein Qualitätssicherungssystem. Private Zertifikate ersetzen diese Anforderungen nicht.
Bei Kursen nach § 70 FeV werden Träger, Stellen, Kurse und Kursleiter amtlich anerkannt (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 70 FeV Rn. 10 f.). Die Beurteilungskriterien empfehlen in Kap. C.5.4.2, die Qualifikation für die Vorbereitung analog zu § 4a Abs. 4 StVG und § 71 Abs. 2 FeV zu gestalten. Diese Empfehlung ist der verlässlichste Maßstab, an dem sich messen lässt, welche Qualifikation MPU-Berater mitbringen. Einzelheiten zur Beratung nach § 71 FeV stehen auf der eigenen Seite.
Sozialarbeiter, Ärzte und andere Berufe
Für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen öffnet Kap. C.5.4.2.2 einen schmalen Weg, nur bei ausschließlich substanzbedingten Zweifeln. Verlangt werden eine Qualifikation nach den Auswahlkriterien der Vereinbarung „Abhängigkeitserkrankungen“, eine Weiterbildung im Fahreignungsrecht, die vertragliche Anbindung an eine Fachstelle Sucht oder Fachklinik und regelmäßige Weiterbildung. Ärzte nennt Kap. C.5.4.2.1 für Suchtabklärung und Störungen mit Krankheitswert.
Für Coaches, Heilpraktiker oder Berater mit allgemeiner Weiterbildung enthalten die Beurteilungskriterien keine Öffnung. Nach diesem Maßstab genügt eine solche Ausbildung für die Vorbereitung nicht. Verboten ist es aber nicht, auch ohne einschlägige Qualifikation MPU-Berater zu werden. Warum eine solche Beratung dennoch für die Begutachtung kaum zählt, erläutert die Seite MPU-Berater ohne Qualifikation.
Die Sicht der Strafgerichte
Auch Strafgerichte fragen nach der Qualifikation, wenn eine verkehrstherapeutische Maßnahme die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB entkräften soll. Der Tatrichter muss den Inhalt der Maßnahme feststellen (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 69 StGB Rn. 20b; BayObLG DAR 2022, 279). Nach § 70 FeV akkreditierte Einrichtungen haben höheren Rang (OLG Karlsruhe DAR 2017, 155); bei nicht anerkannten gewerblichen Kursen ist die Qualität besonders sorgfältig zu prüfen (OLG Köln DAR 2020, 643).
Bloße Beratungsgespräche bei Drogenhilfeeinrichtungen oder Selbsthilfegruppen genügen per se nicht (KG DAR 2004, 657), ebenso wenig die Aussage, jemand habe „mit Erfolg“ teilgenommen (Rn. 20c; OLG Koblenz VRS 66, 40). Für die vorzeitige Aufhebung der Sperre nach § 69a Abs. 7 StGB reicht ein lediglich pauschal gehaltenes Teilnahmezertifikat nicht (Hentschel/König, § 69a StGB Rn. 14; LG Fulda SVR 2018, 115). Welche Qualifikation MPU-Berater oder Therapeuten haben, wird so auch im Strafverfahren zum Beweisthema.
Die Zuordnung im Überblick
| Hypothese | Fachlich zuständig | Stelle |
|---|---|---|
| A 4 bis A 2 | Verkehrspsychologe mit Interventionskompetenz | C.5.2.4, C.5.4.2.1 |
| A 2.7 N (kontrolliertes Trinken) | qualifizierter Psychologe oder Suchtberater | A 2.7 N |
| D 4 bis D 2 | Verkehrspsychologe, bei D 2 drogentherapeutisch erfahren; Drogenberatungsstelle | C.5.2.4, D 2.5 N |
| A 1, D 1 | Suchttherapie an einer Suchthilfeeinrichtung | C.5.4.2.1, A 1.3 N |
| Grenzbereiche | qualifizierte Diagnostik | C.5.6 (FFI 1) |
| V 1 bis V 5 | Verkehrspsychologe, bei V 1 und V 4 zusätzlich Psychotherapie | C.5.2.4 |
Was keine Qualifikation ersetzt
Eine Vorbereitung ist keine Voraussetzung der MPU. Man kann die Begutachtung auch ohne Vorbereitung bestehen; entscheidend ist die tatsächliche Veränderung. Nach Kap. C.5.1.1 bewertet der Gutachter die faktisch erfolgten Einstellungs- und Verhaltensänderungen, nicht die Maßnahme selbst. Eine fachlich fundierte Intervention spricht aber für eine tiefer greifende Aufarbeitung. Nach Kap. C.5.5.3 nennt eine qualifizierte Bescheinigung alle Durchführenden mit Qualifikation und Arbeitsanteilen. Kap. C.5.4.2 empfiehlt zu erfragen, mit welcher Qualifikation MPU-Berater und Therapeuten des Anbieters arbeiten. Die eigene Veränderung kann aber auch der am besten ausgebildete Berater niemandem abnehmen. Folgen unseriöser Angebote beschreibt die Seite Betrug durch MPU-Berater.
Eine Entscheidung aus der Praxis
Nach Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 69 StGB Rn. 20a betraf die Entscheidung OLG Hamm BA 2016, 189 einen Trunkenheitsfahrer, der kurz nach Ablauf einer Sperre und Neuerteilung der Fahrerlaubnis erneut mit 2,14 Promille gefahren war. Zu seinen Gunsten lag das Zeugnis einer Heilpraktikerin für Psychotherapie vor, die ihn betreut hatte.
Zu entscheiden war, ob diese Betreuung die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB entkräften konnte. Das OLG Hamm ließ das Zeugnis für sich genommen nicht genügen, hielt aber die Einholung einer „MPU“ für erforderlich (Rn. 20b). König widerspricht (DAR 2017, 362, 363). Nach Hentschel/König fehlt im Strafverfahren eine Rechtsgrundlage für eine MPU (Rn. 20c; König DAR 2022, 250), und bei so ungünstigen Ausgangsbedingungen kommt die Feststellung wiedererlangter Eignung aufgrund verkehrstherapeutischer Maßnahmen von vornherein nicht in Betracht (Rn. 20a; König DAR 2022, 250, 251 f.).
Für das spätere Fahrerlaubnisverfahren ziehe ich eine Folgerung, die die Entscheidung nicht ausspricht. Ein Rückfall mit über 2 Promille kurz nach der Neuerteilung führt nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c FeV zur MPU und wirft die Frage einer fortgeschrittenen Problematik oder Abhängigkeit auf. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie gehört zu keiner Berufsgruppe, die die Beurteilungskriterien nennen. Nach meiner Einschätzung hätte die Klärung an einer Suchthilfeeinrichtung oder bei einem Verkehrspsychologen beginnen müssen.
Was Mandanten fragen
Woran erkenne ich, welche Qualifikation MPU-Berater haben?
Sie erkennen es nur, wenn Sie Abschluss und Fortbildung jeder Person erfragen, die mit Ihnen arbeitet. Maßgeblich sind ein Psychologiestudium mit Diplom oder gleichwertigem Masterabschluss und eine verkehrspsychologische Fortbildung (Kap. C.5.4.2.1).
Ich hatte 1,7 Promille, bin aber nicht abhängig. Wer ist zuständig?
In der Regel ein Verkehrspsychologe, weil bei A 4 bis A 2 eine fahreignungsfördernde Intervention indiziert ist (Kap. C.5.2.4). Ob keine Abhängigkeit vorliegt, sollte eine qualifizierte Diagnostik klären, nicht die eigene Einschätzung. Fragen Sie deshalb vorab, welche Qualifikation MPU-Berater des Anbieters haben.
Reicht bei einer Alkoholabhängigkeit ein Verkehrspsychologe?
Nein, bei Abhängigkeit steht die Suchttherapie im Vordergrund. Die Vorbemerkung zu A 1.3 N verlangt nach den Begutachtungsleitlinien Entzug und suchtspezifische Rehabilitation.
Darf meine Drogenberatungsstelle mich vorbereiten?
Ja, die Beurteilungskriterien werten die Aufarbeitung dort positiv (D 2.5 N, D 3.6 N). Führt ein Sozialarbeiter die Intervention durch, müssen die Bedingungen aus Kap. C.5.4.2.2 erfüllt sein.
Gibt es für Punkte einen anerkannten Kurs?
Nein, Kurse nach § 70 FeV sind bei Punkten und Gutachten nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV ausgeschlossen (§ 11 Abs. 10 Satz 2 FeV). Zuständig ist der Verkehrspsychologe.
Ist eine Vorbereitung bei einem Coach verboten?
Nein, denn fahreignungsfördernde Interventionen brauchen keine staatliche Anerkennung (Kap. C.5.3). Eine solche Vorbereitung kann nach Kap. C.5.1.2 aber nicht den Anspruch haben, die Problematik insgesamt zu bearbeiten. Vor Vertragsschluss sollten Sie schriftlich erfragen, mit welcher Qualifikation MPU-Berater des Anbieters arbeiten.
Rechtsgrundlagen und Nachweise
§ 11 FeV; Anlage 4a FeV; § 13 FeV; § 14 FeV; § 71 FeV; § 2a StVG; §§ 13a, 70 FeV; § 4 StVG; §§ 69, 69a StGB.
OLG Hamm BA 2016, 189; OLG Karlsruhe DAR 2017, 155; BayObLG DAR 2022, 279; OLG Köln DAR 2020, 643; KG DAR 2004, 657; OLG Koblenz VRS 66, 40; LG Fulda SVR 2018, 115.
Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 11 FeV Rn. 20a, 41, 58 ff.; § 70 FeV Rn. 10 f.; § 69 StGB Rn. 20a bis 20c; § 69a StGB Rn. 14. König DAR 2017, 362; DAR 2022, 250. Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026, Kap. C.5.1.1 bis C.5.6, A 1.3 N, A 2.7 N, D 2.5 N, D 3.6 N.
Erste Einschätzung ohne Kosten
Schicken Sie mir die Gutachtenanordnung, Ihren Vorbereitungsvertrag und, falls vorhanden, die Bescheinigung des Anbieters. Ich prüfe, auf welche Vorschrift sich die Behörde stützt, welche Hypothese danach naheliegt und ob die Personen, die Sie betreuen, dafür qualifiziert sind. Welche Qualifikation MPU-Berater Ihres Anbieters tatsächlich haben, lässt sich oft schon aus den Unterlagen erkennen. Die erste Einschätzung kostet nichts und verpflichtet zu nichts; ich übernehme Verfahren von Bremen aus in ganz Deutschland.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.