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Ist Modafinil legal? 6 wichtige Fakten zur Rechtslage
Modafinil wird als Hirndoping gehandelt, als Wachmacher für Schichtarbeiter und Studenten, und es wird massenhaft im Ausland bestellt. Rechtlich liegt der Stoff genau zwischen zwei Gesetzen, und das Gesetz, das die meisten erwarten, greift gar nicht.
Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger und bearbeite seit fünfzehn Jahren ausschließlich Verfahren aus dem Bereich Drogen und Recht. Hier steht, warum Modafinil kein Betäubungsmittel mehr ist, weshalb das Anti-Doping-Gesetz beim Besitz nicht greift, was bei einer Bestellung aus dem Ausland tatsächlich droht und wie sich das Verfahren beenden lässt.
Kurz gefasst: Modafinil legal ist es nur mit Rezept
Modafinil wurde 1998 in Deutschland eingeführt und zunächst der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Zwischenzeitlich unterfällt es dem BtMG nicht mehr; es ist nach der Anlage 1 zur Arzneimittelverschreibungsverordnung als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingestuft (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 664).
Medizinisch wird das Psychopharmakon insbesondere gegen extreme Müdigkeit, Schlafanfälle, Konzentrationsschwäche und Narkolepsie eingesetzt, den krankhaften, unwiderstehlichen Zwang, sich auszuruhen oder zu schlafen.
Daraus folgt eine Rechtslage in drei Sätzen. Mit ärztlicher Verschreibung ist Modafinil legal. Ohne Verschreibung ist der Besitz keine Straftat. Die Bestellung aus dem Ausland ist es sehr wohl, nur eben nach dem Arzneimittelgesetz und nicht nach dem BtMG.
Das Wichtigste in Kürze
- Modafinil wurde 1998 in Deutschland eingeführt und zunächst der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz unterstellt; heute steht es in keiner der drei Anlagen.
- Modafinil ist nach Anlage 1 zur Arzneimittelverschreibungsverordnung als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingestuft.
- Daraus folgt: kein Besitztatbestand nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, keine nicht geringe Menge, kein Verbrechenstatbestand nach § 29a oder § 30 BtMG und keine Anknüpfung für Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
- Wer ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Verschreibung aus dem Ausland nach Deutschland bringen lässt, verstößt gegen § 73 AMG; strafbewehrt ist das über § 96 AMG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
- Das Verbringungsverbot greift nach § 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG nicht, wenn ein Patient Arzneimittel bei der Einreise in einer Menge zum persönlichen Bedarf einführt; auf Postsendungen passt diese Ausnahme nicht.
- Im Anti-Doping-Gesetz führt die Verweisungstechnik zu zwei Ergebnissen: § 2 Abs. 1 AntiDopG knüpft an die Anlage I des Internationalen Übereinkommens vom 19.10.2005 gegen Doping im Sport an, für das Besitz- und Erwerbsverbot des § 2 Abs. 3 AntiDopG gilt dagegen ein abschließender eigener Katalog.
- Hat sich das Gesetz zugunsten des Betroffenen geändert, gilt nach § 2 Abs. 3 StGB das mildeste Gesetz.
Was in diesem Beitrag steht
- Kurz gefasst: Modafinil legal ist es nur mit Rezept
- Das Wichtigste in Kürze
- Warum das Betäubungsmittelgesetz ausscheidet
- Modafinil legal nach dem Anti-Doping-Gesetz? Zwei Anlagen, zwei Ergebnisse
- Der Vorwurf, der tatsächlich bleibt: das Arzneimittelrecht
- Von Anlage III des BtMG zur AMVV: der Weg der Einordnung
- Die Dopingliste der WADA und was sie rechtlich bedeutet
- Wie die Sendung auffällt und was vom Bannbruch bleibt
- Wenn der Zoll die Sendung zieht
- Einfuhr oder Verbringen: woran die Rechtsfolge hängt
- Einstellungschancen
- Die Fahrerlaubnis: warum Nr. 9.1 nicht greift
- MPU und Wiedererteilung
- Typische Fehler
- Ein Fall aus meiner Praxis
- Häufige Fragen
- Gesetzestexte und weiterführende Quellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Warum das Betäubungsmittelgesetz ausscheidet
Die Einordnung in Anlage III galt von 1998 an, ist aber überholt. Heute steht Modafinil in keiner der drei Anlagen zum BtMG.
Das hat unmittelbare Folgen für jedes Verfahren: Es gibt keinen Besitztatbestand nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, keine nicht geringe Menge, keinen Verbrechenstatbestand nach § 29a oder § 30 BtMG und keine Anknüpfung für Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wenn in einer Einleitungsverfügung dennoch das Betäubungsmittelgesetz zitiert wird, und das kommt vor, weil die Einstufung bis in die 2000er Jahre eine andere war, gehört dieser Punkt in die erste Stellungnahme. Zur Systematik der Anlagen: Die Anlagen zum BtMG.
Modafinil legal nach dem Anti-Doping-Gesetz? Zwei Anlagen, zwei Ergebnisse
Hier liegt der Punkt, der in Doping-Verfahren am häufigsten falsch behandelt wird, und er beruht auf einer Feinheit der Verweisungstechnik.
Modafinil steht auf der Verbotsliste des internationalen Sports. Das Exekutivkomitee der Welt-Anti-Doping-Agentur entschied in Montreal, das Stimulanzmittel in die am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Liste der verbotenen Substanzen aufzunehmen; gleichzeitig wurden Coffein und Pseudoephedrin gestrichen (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 663).
Das Anti-Doping-Gesetz verweist aber nicht einheitlich auf diese Liste:
| Tatbestand | Bezugsliste | Modafinil erfasst? |
|---|---|---|
| § 2 Abs. 1 AntiDopG, Herstellen, Handeltreiben, Veräußern, Verbringen zu Dopingzwecken | Anlage I des Internationalen Übereinkommens vom 19.10.2005 gegen Doping im Sport, dynamische Verweisung | ja, als Stimulanz |
| § 2 Abs. 3 AntiDopG, Besitz und Erwerb in nicht geringer Menge | abschließende Anlage zum AntiDopG | nein |
Die Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG teilt die dem Besitz- und Erwerbsverbot unterfallenden Substanzen in drei Stoffgruppen ein: anabole Stoffe, Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Stoffe und Mimetika sowie Hormon- und Stoffwechsel-Modulatoren (Patzak/Fabricius, AntiDopG § 4 Rn. 47). Stimulanzien sind darin nicht enthalten.
Der Gesetzgeber hat sich bewusst für einen abschließenden Katalog entschieden; der Kommentar spricht vom „unbedingten Vorteil der Bestimmtheit“, erkauft mit einer trägen Verweistechnik (AntiDopG § 4 Rn. 45). Die Strafvorschrift gilt also ausdrücklich nicht für sämtliche Substanzen, die zur unlauteren Leistungssteigerung im Sport taugen (Rn. 44).
Das Ergebnis für die Praxis: Wer Modafinil besitzt oder erwirbt, macht sich nach dem Anti-Doping-Gesetz nicht strafbar, unabhängig von der Menge. Erst Handeltreiben oder Verbringen zu Dopingzwecken im Sport führt in den Anwendungsbereich, und dafür muss zusätzlich der Dopingzweck nachgewiesen werden. Zur Systematik im Übrigen: Anabolika und Dopingmittel.
Die entsprechende Frage bei Methylphenidat behandelt die Seite zu Methylphenidat. Zu Ethylphenidat gibt es eine eigene Seite: Ethylphenidat.
Der Vorwurf, der tatsächlich bleibt: das Arzneimittelrecht
Was übrig bleibt, ist das Verbringungsverbot. Wer ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Verschreibung aus dem Ausland nach Deutschland bringen lässt, verstößt gegen § 73 AMG; strafbewehrt ist das über § 96 AMG.
Der Strafrahmen liegt bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, deutlich unterhalb dessen, was das Betäubungsmittelgesetz vorsieht. Das ist der wichtigste praktische Unterschied, und er wirkt sich auf jede Verfahrensentscheidung aus: auf die Einstellungsbereitschaft, auf die Frage einer Eintragung und auf das Fahrerlaubnisverfahren.
Eine Ausnahme kennt das Gesetz, und sie passt auf Postsendungen gerade nicht: Das Verbringungsverbot greift nicht, wenn ein Patient Arzneimittel bei der Einreise in einer Menge zum persönlichen Bedarf einführt (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG; Patzak/Fabricius, § 29 Rn. 585). Wer bestellt, reist nicht, die Ausnahme hilft dem Reisenden mit der Packung im Koffer, nicht dem Besteller.
Der Vollständigkeit halber: Der Versand durch ausländische Apotheken ist zulässig, wenn er von Apotheken eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des EWR-Abkommens erfolgt und die dortigen Anforderungen eingehalten werden. Eine solche Apotheke verlangt allerdings ein Rezept, genau daran scheitern die typischen Bestellungen.
Von Anlage III des BtMG zur AMVV: der Weg der Einordnung
Modafinil wurde in Deutschland 1998 eingeführt und zunächst der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz unterstellt, also als verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel geführt. Diese Einordnung gilt nicht mehr. Der Wirkstoff unterfällt dem Regelungsregime des Betäubungsmittelgesetzes heute nicht, sondern ist nach der Anlage 1 zur Arzneimittelverschreibungsverordnung als verschreibungspflichtiges Arzneimittel eingestuft.
Für die Verteidigung ist das mehr als eine historische Fußnote. Maßgeblich ist stets die Rechtslage zur Tatzeit, und bei älteren Vorgängen kann die Einordnung eine andere gewesen sein. Ändert sich das Gesetz zugunsten des Betroffenen, gilt nach § 2 Abs. 3 StGB das mildeste Gesetz.
In der Praxis bedeutet die heutige Einordnung: Der Vorwurf läuft nicht über § 29 BtMG, sondern über das Arzneimittelrecht. Das verschiebt den Strafrahmen, die Zuständigkeit und die Folgen für das Führungszeugnis.
Medizinisch wird Modafinil gegen extreme Müdigkeit, Schlafanfälle, Konzentrationsschwäche und Narkolepsie eingesetzt. Diese Indikationen sind kein Nebenschauplatz: Sie machen eine ärztliche Verschreibung plausibel und stützen damit den Einwand des persönlichen Bedarfs.
Die Dopingliste der WADA und was sie rechtlich bedeutet
Das Exekutivkomitee der Welt-Anti-Doping-Agentur hat Modafinil auf die am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Liste der verbotenen Substanzen aufgenommen. Zur selben Inventur wurden Coffein und Pseudoephedrin von der Liste gestrichen.
Diese Liste ist Sportrecht. Sie entscheidet über Sperren und Wettkampfausschlüsse, nicht über Strafbarkeit. Die Strafvorschriften des Anti-Doping-Gesetzes knüpfen an eigene Anlagen und an eigene Voraussetzungen an, insbesondere an den Bezug zum organisierten Sport.
Wer in einem Fitnessstudio ohne Wettkampfbezug trainiert, fällt deshalb nicht allein deswegen unter das Anti-Doping-Gesetz, weil der Stoff auf der WADA-Liste steht. Dieser Unterschied wird in Anhörungsschreiben regelmäßig verwischt.
Wie die Sendung auffällt und was vom Bannbruch bleibt
Postdienstleister einschließlich Kurier- und Expressdienste müssen Sendungen nach § 5 Abs. 1 ZollVG zur Nachprüfung vorlegen, wenn ein Verdacht auf einen Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot besteht. Geöffnet und geprüft werden sie nach § 10 Abs. 4a Satz 2 ZollVG. Diese Pflicht gilt auch für Sendungen aus dem Unionsgebiet.
Der im ersten Schreiben genannte Bannbruch nach § 372 Abs. 1 AO bleibt über die Klausel des § 372 Abs. 2 AO hinter spezialgesetzlichen Vorschriften zurück, und zwar schon dann, wenn diese eine Geldbuße vorsehen. Greift die Ordnungswidrigkeit des § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG, ist für eine eigenständige Bestrafung wegen Bannbruchs kein Raum.
Wenn der Zoll die Sendung zieht
Modafinil-Sendungen stammen überwiegend aus Indien, wo der Wirkstoff unter zahlreichen Handelsnamen als Generikum produziert wird, daneben aus der Türkei und aus Osteuropa. Verschickt werden Blisterpackungen in gepolsterten Umschlägen, häufig als Nahrungsergänzungsmittel oder Kosmetik deklariert.
Der Ablauf ist der bekannte: Vorlage durch den Dienstleister, Öffnung und Prüfung, Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Anhaltspunkten, Sicherstellung. Vollständig dargestellt: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet.
Was hier anders ist als bei Betäubungsmitteln. Erstens fällt die Sendung durch die Stückzahl auf, nicht durch den Stoff, 200 Tabletten sehen nach Weiterverkauf aus, auch wenn sie es nicht sind. Zweitens wird gelegentlich ein Abgabenbescheid erlassen: Die Rechtsprechung, nach der bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln weder Zollschuld noch Einfuhrumsatzsteuer entstehen (EuGH NStZ 1984, 268), gilt für Arzneimittel nicht ohne Weiteres. Ein solcher Bescheid ist gesondert anzugreifen und läuft mit eigener Frist.
Drittens: Die Frage, ob Modafinil legal beschafft wurde, lässt sich hier ausnahmsweise mit einem Dokument beantworten. Wer eine ärztliche Verschreibung vorlegen kann, steht in einem völlig anderen Verfahren.
Einfuhr oder Verbringen: woran die Rechtsfolge hängt
Das Arzneimittelgesetz unterscheidet zwischen Einfuhr und Verbringen. Einfuhr ist nach § 4 Abs. 32 Satz 2 AMG die Überführung aus Drittstaaten, die nicht Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, in den zollrechtlich freien Verkehr. Verbringen ist nach § 4 Abs. 32 Satz 1 AMG jede Beförderung in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes.
Kommt die Sendung aus einem Drittstaat, verlangt § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG eine Erlaubnis nach den §§ 72, 72b oder 72c AMG, und es steht § 96 Nr. 4 AMG im Raum. Dieser Straftatbestand setzt jedoch eine gewerbs- oder berufsmäßige Einfuhr voraus. Wer für sich selbst bestellt, erfüllt ihn nicht.
Kommt die Sendung aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat, scheidet § 96 Nr. 4 AMG von vornherein aus. Dann bleibt die Ordnungswidrigkeit des § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro.
Die Reisebedarfsausnahme hilft beim Postversand nicht. Sie befreit nach § 73 Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 6a AMG nur das persönliche Mitbringen bei der Einreise in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge. Für einmal täglich anzuwendende Arzneimittel spricht dabei viel für eine Obergrenze von 90 Konsumeinheiten, also einem Bedarf für höchstens drei Monate.
Einstellungschancen
Sie sind bei Modafinil so gut wie bei kaum einem anderen Stoff, und zwar aus drei voneinander unabhängigen Gründen.
Die Rechtsgrundlage: Wird das BtMG oder das AntiDopG zitiert, greift der Vorwurf nicht. Bei einem reinen Besitzvorwurf ist nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.
Der niedrige Strafrahmen: Bei einem Verstoß gegen §§ 73, 96 AMG und Eigenbedarf sind §§ 153, 153a StPO der Regelfall, bei Erstbeschuldigten häufig § 153 StPO ohne Auflage.
Die medizinische Indikation: Wer an einer Schlafstörung, an Schichtarbeitersyndrom oder an Narkolepsie leidet und das belegen kann, hat nicht nur einen Einstellungsgrund, sondern auch das Argument für das Fahrerlaubnisverfahren. Das gehört mit Arztbrief vorgetragen, nicht als Behauptung.
Zu den Voraussetzungen im Zollverfahren: Einstellung im Zollverfahren.
Die Fahrerlaubnis: warum Nr. 9.1 nicht greift
Die Fahrerlaubnisbehörde wird auf Mitteilung der Staatsanwaltschaft tätig, ohne dass ein Bezug zum Straßenverkehr bestehen muss (VGH München NJW 2021, 3408). Der entscheidende Einwand steht hier aber schon am Anfang.
Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV knüpft an die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG an. Modafinil ist keines. Die strenge Regel, nach der schon die einmalige Einnahme die Ungeeignetheit begründet, ist damit nicht anwendbar, und ebensowenig § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV, der an den widerrechtlichen Besitz eines Betäubungsmittels anknüpft.
In Betracht kommen stattdessen Nr. 9.4 der Anlage 4, die missbräuchliche Einnahme psychoaktiv wirkender Stoffe mit dem Merkmal des regelmäßig übermäßigen Gebrauchs, und bei ärztlicher Verordnung Nr. 9.6, die auf die Dauerbehandlung mit Arzneimitteln abstellt. Beide setzen erheblich mehr voraus als eine abgefangene Sendung. Zur Entziehung im Übrigen: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.
Auch das Bußgeldrecht scheidet aus: In der Anlage zu § 24a StVG ist Modafinil nicht aufgeführt; bei anderen als den dort genannten Rauschmitteln greift der Ordnungswidrigkeitentatbestand nicht (Patzak/Fabricius, Kap. 6 Rn. 406). Unberührt bleiben §§ 315c, 316 StGB, wenn tatsächlich Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Die Fahrt unter Wirkung ist gesondert geregelt. Welche Werte die Anlage zu § 24a StVG nennt, steht unter Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG. Den fahrerlaubnisrechtlichen Teil führe ich von Bremen aus bundesweit: Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen.
Einen absoluten Grenzwert wie die 1,1 Promille beim Alkohol kennt das Betäubungsmittelrecht nicht. Die Fahrunsicherheit muss deshalb über Ausfallerscheinungen belegt werden; dazu relative Fahrunsicherheit und zur Gegenfigur absolute Fahruntüchtigkeit.
MPU und Wiedererteilung
Kommt es dennoch zur Entziehung, verlangt § 14 Abs. 2 FeV für die Wiedererteilung die medizinisch-psychologische Untersuchung (BVerwG NJW 2005, 3081), und zwar erst, wenn die Entziehung nicht mehr angreifbar ist (OVG Greifswald BA 2013, 141).
Vor der Begutachtung lohnt hier mehr als sonst der Angriff auf die Anordnung selbst. Eine Fragestellung, die auf Betäubungsmittelabstinenz zugeschnitten ist, passt bei einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel nicht und trägt die daraus abgeleiteten Schlüsse nicht. Geprüft werden müssen Rechtsgrundlage, Fragestellung, Frist und Begründung: Anforderungen an eine MPU-Anordnung und Fragestellung der MPU.
Ist die Anordnung sofort vollziehbar, läuft die Frist für den Eilrechtsschutz parallel: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Typische Fehler
Der erste Fehler ist, die Rechtsgrundlage nicht zu prüfen. Modafinil war bis in die 2000er Jahre ein Betäubungsmittel der Anlage III, diese Einstufung geistert noch durch Verfügungen und Ratgeber.
Der zweite Fehler ist die Annahme, die WADA-Liste entscheide über die Strafbarkeit. Für Besitz und Erwerb ist allein die abschließende Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG maßgeblich, und dort stehen keine Stimulanzien.
Der dritte Fehler ist die Angabe des Verwendungszwecks im Anhörungsbogen. Wer schreibt, er habe die Tabletten „für den Sport“ bestellt, liefert genau das Merkmal, das dem Anti-Doping-Gesetz sonst fehlt: Anhoerungsbogen vom Zoll.
Der vierte Fehler ist, den Abgabenbescheid zu übersehen. Er ist eine eigene Entscheidung mit eigener Frist und wird nicht durch die Einstellung des Strafverfahrens gegenstandslos.
Ein Fall aus meiner Praxis
Angaben zu Person, Ort und Zeit sind abgewandelt, der Ablauf entspricht dem Verfahren.
Die Einzelheiten sind verändert, der Mandant ist nicht erkennbar.
Ein 34-jähriger Mandant, im Schichtdienst tätig, bestellte bei einem indischen Versender 180 Tabletten Modafinil. Der Zoll hielt die Sendung an. Die Einleitungsverfügung sprach von einem Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz und stellte auf die Stückzahl ab; die Fahrerlaubnisbehörde forderte kurz darauf ein ärztliches Gutachten nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV an.
Wir haben zu beidem getrennt vorgetragen. Zum Strafverfahren: Modafinil ist in der abschließenden Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG nicht aufgeführt, ein Besitz- oder Erwerbsverbot besteht dort also nicht; für § 2 Abs. 1 AntiDopG fehlte jeder Anhaltspunkt für einen Dopingzweck im Sport. Übrig blieb der Verstoß gegen § 73 AMG. Zum Fahrerlaubnisverfahren: § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV setzt den widerrechtlichen Besitz eines Betäubungsmittels voraus, und ein solches lag nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft stellte nach § 153 StPO ohne Auflage ein. Die Fahrerlaubnisbehörde hat die Anordnung aufgehoben. Der Abgabenbescheid über die Einfuhrumsatzsteuer blieb bestehen und wurde beglichen, das gehörte zur ehrlichen Beratung dazu.
Häufige Fragen
Ist Modafinil legal in Deutschland?
Mit ärztlicher Verschreibung ja. Modafinil ist verschreibungspflichtiges Arzneimittel nach Anlage 1 zur AMVV und seit Jahren kein Betäubungsmittel mehr.
Ist Modafinil legal zu besitzen, wenn ich kein Rezept habe?
Der Besitz allein ist nicht strafbar, weder nach dem BtMG, weil der Stoff dort nicht steht, noch nach dem Anti-Doping-Gesetz, weil Stimulanzien in der abschließenden Anlage zu § 2 Abs. 3 AntiDopG fehlen.
Ist Modafinil legal aus dem Ausland zu bestellen?
Nein. Das ist ein Verstoß gegen das Verbringungsverbot des § 73 AMG, strafbewehrt über § 96 AMG. Die Ausnahme für den persönlichen Bedarf gilt nur bei der Einreise, nicht beim Versand.
Mache ich mich nach dem Anti-Doping-Gesetz strafbar?
Beim Besitz nicht. Handeltreiben oder Verbringen zu Dopingzwecken im Sport fallen dagegen unter § 2 Abs. 1 AntiDopG, weil dieser dynamisch auf die Liste des Internationalen Übereinkommens verweist.
Droht ein Abgabenbescheid?
Möglich. Anders als bei Betäubungsmitteln entfällt die Einfuhrumsatzsteuer bei Arzneimitteln nicht ohne Weiteres. Der Bescheid ist gesondert anzugreifen.
Verliere ich den Führerschein?
In aller Regel nicht. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV setzt ein Betäubungsmittel voraus, und § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV ebenfalls.
Gesetzestexte und weiterführende Quellen
Die maßgeblichen Vorschriften sind § 73 AMG im Volltext und § 96 AMG im Volltext für die Einfuhr sowie § 2 AntiDopG im Volltext und § 4 AntiDopG im Volltext für das Anti-Doping-Gesetz. Fahrerlaubnisrechtlich ist Anlage 4 zur FeV im Volltext einschlägig.
Vertiefend: Anabolika und Dopingmittel zur Systematik des AntiDopG und Die Anlagen zum BtMG zum Aufbau der BtMG-Anlagen.
Diese Seite beruht auf der 11. Auflage des von Harald Hans Körner begründeten Kommentars zum Betäubungsmittelgesetz (Patzak/Fabricius/Huth), dort Stoffe Rn. 663 f. zu Modafinil und die Kommentierung zu § 4 AntiDopG, Rn. 44 bis 47.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ich bin Björn Schüller, seit 2011 zugelassener Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit im Betäubungsmittelrecht und Fahrerlaubnisrecht.
Wenn der Zoll eine Sendung mit Tabletten angehalten hat oder ein Anhörungsbogen im Briefkasten lag, prüfe ich Ihren Fall kostenlos. Schicken Sie mir das Schreiben, das Sie bekommen haben.
Ob Modafinil legal war, entscheidet in diesen Verfahren ein Rezept, und welche Vorschrift überhaupt anwendbar ist, entscheidet den Rest. Beides lässt sich klären, bevor irgendetwas gesagt wird.
Welche Schritte ein Betäubungsmittelverfahren durchläuft und wo die Stellschrauben liegen, habe ich zusammengefasst: Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht.
Zu den rezeptpflichtigen Stimulanzien und ihren Vorstufen: Lisdexamfetamin, Ephedrin.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.