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Pregabalin BtM? Warum Lyrica nicht im BtMG steht und trotzdem Ärger macht
Pregabalin Zoll-Fälle unterscheiden sich rechtlich grundlegend von den meisten anderen Drogen- und Betäubungsmitteldelikten: Anders als Kokain, MDMA oder Cannabis ist der Wirkstoff hinter dem Handelsnamen Lyrica® kein Betäubungsmittel, sondern ein ganz gewöhnliches, verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Wer eine Bestellung ohne Rezept im Ausland aufgibt und daraufhin ein Anhörungsschreiben des Hauptzollamts erhält, sollte diese Besonderheit kennen, bevor er sich äußert. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Schwerpunkt Betäubungsmittelstrafrecht und Arzneimittelstrafrecht erkläre ich im Folgenden, wie Pregabalin rechtlich einzuordnen ist und worauf es bei der Verteidigung ankommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Pregabalin, bekannt unter dem Handelsnamen Lyrica, ist kein Betäubungsmittel, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel.
- Der Vorwurf richtet sich deshalb nicht nach dem Betäubungsmittelgesetz, sondern nach dem Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 AMG.
- Der Verstoß ist nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, was Strafrahmen und Verfahrensgang grundlegend verändert.
- Hinzu treten kann der Bannbruch nach § 372 AO, weil das Arzneimittel über die Grenze gebracht worden ist.
- Lässt sich die Bestellung dem Empfänger nicht zuordnen, endet das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO.
- Wer unter Pregabalin fährt, fällt nicht unter die Liste des § 24a Abs. 2 StVG, kann aber bei Fahrunsicherheit nach § 316 StGB belangt werden.
- Die Fahrerlaubnisbehörde darf Eignungszweifel auch bei Arzneimitteln prüfen, weil es nach § 14 FeV nicht auf die Einordnung als Betäubungsmittel ankommt.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Pregabalin Zoll: Kein Betäubungsmittel, sondern verschreibungspflichtiges Arzneimittel
- Die rechtliche Einordnung: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
- Wann wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat?
- Warum Pregabalin verstärkt ins Visier der Behörden gerät
- Einfuhr oder Verbringen: zwei Begriffe, zwei Rechtsfolgen
- Gewerbsmäßig oder für den eigenen Bedarf
- Reisebedarf: die Ausnahme, die beim Postversand nicht hilft
- Wie läuft ein Pregabalin Zoll-Verfahren ab?
- Praxisbeispiele aus der Verteidigung
- Warum der Bannbruch nach § 372 AO meist zurücktritt
- Wie die Sendung überhaupt auffällt
- Typische Fehler nach dem Anhörungsschreiben
- Ansatzpunkte für die Verteidigung
- Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis?
- Häufige Fragen
- Warum nicht jede Pregabalin-Sendung ein BtMG-Verfahren auslöst
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Pregabalin Zoll: Kein Betäubungsmittel, sondern verschreibungspflichtiges Arzneimittel
Auch bei Pregabalin-Sendungen stützt sich der Zoll im ersten Anhörungsschreiben zunächst auf den allgemeinen Auffangtatbestand des § 372 Abgabenordnung, den sogenannten Bannbruch. Diese Vorschrift tritt zurück, sobald feststeht, um welchen Wirkstoff es sich tatsächlich handelt. Bei Pregabalin ist die Antwort eindeutig: Der Wirkstoff ist in keiner der drei Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes gelistet und unterliegt auch nicht dem Gesetz über Neue psychoaktive Stoffe. Pregabalin ist ein zugelassenes, verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das unter anderem bei neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und generalisierten Angststörungen eingesetzt wird, ein besonderes Verschreibungserfordernis wie beim BtM-Rezept besteht dabei nicht.
Pregabalin steht damit nicht allein. Auch andere Wirkstoffe werden missbräuchlich verwendet, ohne in einer Anlage zum BtMG zu stehen; der Hustenstiller Dextromethorphan ist dafür das deutlichste Beispiel. Bei Pregabalin wie dort lautet die erste Frage deshalb nicht, wie gefährlich der Stoff ist, sondern welches Gesetz überhaupt greift.
Die rechtliche Einordnung: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Für die typische Konstellation, eine Privatperson bestellt Pregabalin ohne ärztliches Rezept im Ausland zum Eigenkonsum. Gilt eine Weichenstellung, wie sie auch bei anderen verschreibungspflichtigen, aber nicht betäubungsmittelrechtlich gelisteten Arzneimitteln vorkommt. Die Einfuhr eines zugelassenen Arzneimittels ohne behördliche Erlaubnis ist nach § 73 Abs. 1 AMG untersagt; der Verstoß wird nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 25.000 Euro geahndet, und gerade nicht als Straftat.
Der bloße Erwerb einer kleinen Menge zum ausschließlichen Eigenkonsum bleibt damit im Bußgeldbereich, solange keine Anhaltspunkte für ein Handeltreiben vorliegen.
Wann wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat?
Diese vergleichsweise günstige Ausgangslage gilt nicht uneingeschränkt. Bestellungen in auffällig großer Menge, wiederholte Einzelbestellungen kurz hintereinander oder sonstige Anhaltspunkte für eine gewerbs- oder bandenmäßige Weiterveräußerung lassen die Bewertung in Richtung der Straftatbestände der §§ 95, 96 AMG kippen, die je nach Konstellation mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht sind.
Der Zoll hat in den vergangenen Jahren mehrere Ermittlungsverfahren gegen organisierte Pregabalin-Handelsstrukturen geführt, in einem 2024 veröffentlichten Fall wurden rund 34.350 Tabletten sichergestellt, ein Beteiligter erhielt eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens. Für die private Einzelbestellung zum Eigenkonsum, die in der Praxis den typischen Fall darstellt, bleibt es dagegen bei der Ordnungswidrigkeit.
Warum Pregabalin verstärkt ins Visier der Behörden gerät
Pregabalin gilt fachlich zunehmend als Suchtmittel mit eigenständigem Missbrauchspotenzial, obwohl es sich rechtlich nicht um eine klassische Droge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat öffentlich eine BtM-Pflicht für Pregabalin gefordert, unter anderem wegen stark gestiegener Vergiftungsfälle. Großbritannien hat Pregabalin und den verwandten Wirkstoff Gabapentin bereits 2019 als Class-C-Substanzen eingestuft und damit auf dieselbe Kontrollstufe wie anabole Steroide und Benzodiazepine gehoben.
Diese Entwicklung ist für die Verteidigung relevant, weil sie zeigt, dass Ermittlungsbehörden Pregabalin-Sendungen inzwischen aufmerksamer prüfen als noch vor einigen Jahren, auch wenn sich an der aktuellen Rechtslage in Deutschland bislang nichts geändert hat.
Einfuhr oder Verbringen: zwei Begriffe, zwei Rechtsfolgen
Das Arzneimittelgesetz unterscheidet streng zwischen Einfuhr und Verbringen. Einfuhr ist nach § 4 Abs. 32 Satz 2 AMG die Überführung von Arzneimitteln aus Drittstaaten, die nicht Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, in den zollrechtlich freien Verkehr. Verbringen ist nach § 4 Abs. 32 Satz 1 AMG demgegenüber jede Beförderung in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes.
Diese Unterscheidung entscheidet über Straftat und Ordnungswidrigkeit. Für den Bezug aus einem Drittstaat verlangt § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG eine Erlaubnis nach den §§ 72, 72b oder 72c AMG. Fehlt sie, steht § 96 Nr. 4 AMG im Raum, also die unerlaubte Einfuhr aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten.
Kommt die Sendung dagegen aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat, greift § 96 Nr. 4 AMG nicht. Hier ergänzt § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG die Strafvorschrift und bedroht das Verbringen unter Verstoß gegen § 73 Abs. 1 AMG mit einer Geldbuße. Der Rahmen reicht bis zu 25.000 Euro.
Für die Verteidigung heißt das: Die erste Frage lautet nicht, welcher Wirkstoff in der Sendung war, sondern aus welchem Staat sie kam. Bei einer Lieferung aus den Niederlanden, aus Polen oder aus Ungarn liegt bereits deshalb keine Straftat nach § 96 Nr. 4 AMG vor.
| Herkunft der Sendung | Vorschrift | Folge |
|---|---|---|
| Drittstaat außerhalb EU und EWR | § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 96 Nr. 4 AMG | Straftat |
| EU-Mitgliedstaat oder EWR-Vertragsstaat | § 73 Abs. 1, § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG | Ordnungswidrigkeit, Geldbuße bis 25.000 Euro |
Gewerbsmäßig oder für den eigenen Bedarf
Eine Einfuhrerlaubnis ist nur erforderlich, wenn die Einfuhr gewerbs- oder berufsmäßig erfolgt. Daraus folgt ein Einwand, der in Pregabalin-Verfahren regelmäßig trägt: Wer die Tabletten für sich selbst bestellt, handelt nicht gewerbsmäßig, und damit scheidet eine Strafbarkeit nach § 96 Nr. 4 AMG aus.
Die Staatsanwaltschaft schließt die Gewerbsmäßigkeit meist aus der Menge. Das ist zulässig, aber angreifbar. Eine Packungszahl, die sich mit einer Dauermedikation erklären lässt, trägt diesen Schluss nicht. Vorhandene Rezepte, Arztbriefe und eine Diagnose aus der Vergangenheit sind hier die wirksamsten Unterlagen.
Bleibt es beim Eigenbedarf, verbleibt die Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG. Das ist kein Freispruch, aber ein anderes Verfahren: keine Eintragung im Bundeszentralregister, kein Strafbefehl, keine Hauptverhandlung.
Reisebedarf: die Ausnahme, die beim Postversand nicht hilft
Das Verbringungsverbot des § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG gilt nicht für Arzneimittel, die bei der Einreise in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitgebracht werden. Maßstab sind nach § 73 Abs. 2 Nr. 6 und Nr. 6a AMG die Dauer des Aufenthalts und die Krankheitsbeschwerden des Reisenden.
Für die erforderliche Menge spricht bei einmal täglich anzuwendenden Arzneimitteln viel für eine Obergrenze von 90 Konsumeinheiten, also einem Bedarf für höchstens drei Monate aus Hinreise, Aufenthalt und Rückreise. Überschreitet ein Reisender diese Menge oder lässt sich der persönliche Bedarf nicht durch eine ärztliche Verschreibung oder sonst plausibel belegen, gilt das Verbringungsverbot wieder.
Diese Ausnahme hilft beim Postversand nicht. Sie knüpft an die Einreise an, also an das persönliche Mitbringen. Wer im Internet bestellt, führt den Inhalt des Päckchens als Besteller ein; die Frage nach der Verfügungsmacht bei Internetbestellungen ist dabei eigenständig zu prüfen (Müggenborg NJW 2022, 1279).
Wie läuft ein Pregabalin Zoll-Verfahren ab?
Der äußere Ablauf folgt dem bekannten Muster: Der Zoll sichert die Sendung, prüft die Wirkstoffidentität und leitet den Vorgang an die zuständige Behörde weiter. Der Adressat erhält üblicherweise ein Anhörungsschreiben samt Vorladung und häufig einen Personalbogen. Bestätigt sich, dass es sich um eine kleine Menge zum Eigenkonsum handelt, mündet das Verfahren regelmäßig in ein Bußgeldverfahren nach dem Arzneimittelgesetz. Erst bei größeren Mengen oder Anhaltspunkten für Weiterverkauf schaltet sich die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Straftat nach §§ 95, 96 AMG ein.
Praxisbeispiele aus der Verteidigung
Der folgende Fall ist anonymisiert und in den Einzelheiten verändert.
In einem Fall hatte ein Mandant eine kleine Menge Pregabalin-Tabletten aus einem ausländischen Onlineshop zum ausschließlichen Eigenkonsum bestellt, nachdem eine ärztliche Verordnung ausgelaufen war. Nach anwaltlicher Akteneinsicht ließ sich das Verfahren als reine Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG einstufen; es blieb bei einem Bußgeldbescheid in überschaubarer Höhe.
In einem anderen Fall bestellte ein Mandant über mehrere Monate hinweg wiederholt große Mengen bei verschiedenen ausländischen Anbietern. Hier bestand aus Sicht der Ermittlungsbehörden der Anfangsverdacht eines Handeltreibens; erst die genaue Rekonstruktion der Bestellhistorie und der fehlende Nachweis einer Weiterveräußerung führten zu einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO.
Warum der Bannbruch nach § 372 AO meist zurücktritt
Im ersten Schreiben des Hauptzollamts steht häufig der Bannbruch nach § 372 Abs. 1 AO. Diese Vorschrift erfasst den Verstoß gegen zollrechtliche Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrbestimmungen und ist eine Steuerstraftat nach § 369 Abs. 1 AO. Sie bestimmt aber nicht den Tatbestand allein, sondern über Absatz 2 auch den Strafrahmen.
Dort steht die entscheidende Klausel. § 372 Abs. 2 AO ordnet an, dass die Strafandrohung des Bannbruchs hinter der Androhung von Strafe oder Geldbuße in spezialgesetzlichen Regelungen zurückbleibt. Maßgeblich ist dabei nicht nur eine Strafe: Auch eine Bußgeldandrohung genügt, um den Bannbruch zurücktreten zu lassen (Ebner in MüKoStGB, AO § 372 Rn. 96).
Für Pregabalin folgt daraus eine klare Linie. Greift § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG mit seiner Geldbuße bis zu 25.000 Euro, bleibt für eine eigenständige Bestrafung wegen Bannbruchs kein Raum. Für das Betäubungsmittelrecht hat der Bundesgerichtshof dasselbe schon früh entschieden: Der einfache Bannbruch tritt gegenüber § 29 Abs. 1 BtMG zurück (BGH StV 1981, 277).
Ein zweiter Punkt wird in diesen Verfahren oft übersehen. Bei der unerlaubten Einfuhr entstehen nach Art. 212 des Zollkodex weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollschuld. Der Europäische Gerichtshof hat das bereits Anfang der achtziger Jahre entschieden (EuGH NStZ 1981, 185; EuGH NStZ 1984, 268). Eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO kommt damit nicht in Betracht.
Wie die Sendung überhaupt auffällt
Die Zollverwaltung überwacht bei der Gestellung von Zollgütern nach § 4 ZollVG die Einhaltung aller absoluten und relativen Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen. Das ist der Rahmen, in dem eine Arzneimittelsendung geprüft wird.
Postdienstleister, zu denen auch Kurier- und Expressdienste zählen, müssen Sendungen nach § 5 Abs. 1 ZollVG zur Nachprüfung vorlegen, wenn ein Verdacht auf einen Verstoß gegen ein Einfuhr-, Durchfuhr- oder Ausfuhrverbot besteht. Die Zollbediensteten dürfen diese Sendungen nach § 10 Abs. 4a Satz 2 ZollVG öffnen und prüfen.
Von dieser zollrechtlichen Befugnis zu unterscheiden ist die strafprozessuale Postbeschlagnahme nach den §§ 99, 100 StPO, die einen richterlichen Beschluss voraussetzt. Was der Empfänger einer Pregabalin-Sendung zuerst in Händen hält, ist in der Praxis aber selten dieser Beschluss, sondern die Mitteilung über die Sicherstellung des Hauptzollamts.
Wichtig für Bestellungen innerhalb Europas: Die Vorlagepflicht gilt auch bei Unionssendungen. Eine Lieferung aus den Niederlanden ist deshalb nicht sicherer vor einer Kontrolle als eine Lieferung aus Indien. Der Unterschied liegt nicht in der Entdeckungswahrscheinlichkeit, sondern in der Rechtsfolge.
Typische Fehler nach dem Anhörungsschreiben
Ein verbreiteter Irrtum bei Pregabalin Zoll-Fällen: Weil es sich um ein normales Arzneimittel und keine klassische Droge handelt, gehen viele Betroffene davon aus, die Bestellung sei ohnehin völlig folgenlos. Das übersieht, dass auch eine Ordnungswidrigkeit mit einem spürbaren Bußgeld bis zu 25.000 Euro verbunden sein kann. Andere Betroffene unterschätzen umgekehrt die Lage und äußern sich gegenüber dem Zoll unbedacht zu Bestellhäufigkeit oder Bezugsquellen, bevor überhaupt Akteneinsicht genommen wurde.
Ein dritter Fehler betrifft insbesondere Mehrfachbesteller: Vorschnelle Erklärungen zum eigenen Konsumbedarf, die sich später nicht mit der tatsächlichen Bestellmenge in Einklang bringen lassen, schwächen die Verteidigungsposition in einem Pregabalin Zoll-Verfahren erheblich und sollten unbedingt vermieden werden.
Ansatzpunkte für die Verteidigung
Bei einem Pregabalin Zoll-Vorwurf gilt zunächst: Mangels Finanztransaktionsermittlungen lässt sich in vielen Fällen nicht nachweisen, dass der Mandant die Bestellung tatsächlich auch selbst vorgenommen hat, mit der möglichen Folge einer Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich in jedem Zoll-Bannbruch-Verfahren, unabhängig davon, ob am Ende eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Raum steht.
Substanzspezifisch kommt bei einem Pregabalin Zoll-Vorwurf hinzu, dass die rechtliche Weichenstellung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat entscheidend von der bestellten Menge und dem Bestellmuster abhängt. Gerade bei mehreren Einzelbestellungen lohnt sich eine genaue Prüfung, ob die Ermittlungsbehörden tatsächlich belastbare Anhaltspunkte für ein Handeltreiben vorweisen können oder ob lediglich eine Anhäufung von Eigenbedarfsmengen vorliegt.
Was bedeutet das für die Fahrerlaubnis?
Fahrerlaubnisrechtlich unterscheidet sich Pregabalin deutlich von klassischen BtMG-Betäubungsmitteln. Da der Wirkstoff in keiner Anlage des BtMG geführt wird, greift die für Betäubungsmittel einschlägige Auffangkategorie der Anlage 4 Nr. 9.1 FeV hier nicht. In Betracht kommt allenfalls Anlage 4 Nr. 9.4 FeV, die den Missbrauch von Arzneimitteln erfasst. Diese Kategorie setzt aber ein tatsächliches Missbrauchsmuster mit Eignungsrelevanz voraus und wird nicht bereits durch eine einzelne Auslandsbestellung ausgelöst. Weil Pregabalin ärztlich verordnet wird, gelten für die Fahreignung die besonderen Anforderungen der Dauermedikation nach Nr. 9.6 der Anlage 4 zur FeV. Ein Strafbarkeitsrisiko bleibt daneben bestehen, denn eine Medikamentenklausel kennt das Strafrecht nicht, dazu die Seite zu den Rauschmitteln im Straßenverkehr.
Auch in der Substanzliste des § 24a StVG (Morphin, Cocain, Benzoylecgonin, Amfetamin, MDA, MDE, MDMA, Metamfetamin) ist Pregabalin nicht enthalten. Eine fahrerlaubnisrechtliche Prüfung kommt deshalb realistisch nur in Betracht, wenn im Ermittlungsverfahren tatsächlich ein Abhängigkeits- oder Missbrauchsmuster dokumentiert wird, nicht schon durch den bloßen Bestellvorgang.
Kommt es wegen Pregabalin doch zu einer fahrerlaubnisrechtlichen Prüfung, richtet sich das weitere Vorgehen nach den allgemeinen Regeln über die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV. Der wirksamste Angriffspunkt ist dabei regelmäßig die Fragestellung der Gutachtenanordnung. Fragt die Anordnung bei Pregabalin pauschal nach anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, lohnt der Blick auf die Teilfrage nach anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen.
Wird zusätzlich eine Fahrt vorgeworfen, tritt der Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG daneben; die Werte und ihre Grenzen stehen unter die analytischen Grenzwerte des § 24a StVG. Zum Vorgehen gegen die Behörde: Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen.
Kommt es zur Entziehung durch das Strafgericht, ist die Sperrfrist der nächste Angriffspunkt: Sperrfrist nach § 69a StGB und ihre Aufhebung.
Steht eine Abhängigkeit von Pregabalin im Raum, führt der Weg zurück zur Fahrerlaubnis nicht über ein Wochenendseminar, sondern über eine fachliche Aufarbeitung. Welche Rolle eine Suchtberatungsstelle im Fahreignungsverfahren spielt und was in ihrer Bescheinigung stehen muss, entscheidet dann häufig über das Ergebnis der Begutachtung.
Bleibt es nach den Leistungstests bei Zweifeln, kommt eine Fahrt hinzu. Die Fahrverhaltensbeobachtung ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung nicht geregelt, gilt aber als Sonderform eines psychologischen Testverfahrens und kann ein schwaches Testergebnis auffangen. Gerade bei einer Dauerbehandlung mit Pregabalin ist das die Stelle, an der sich eine Kompensation zeigen lässt.
Dieselbe Verbotsnorm trifft andere verschreibungspflichtige Wirkstoffe. Wann eine Bestellung von Antibiotika aus dem Ausland strafbar wird, folgt derselben Systematik des § 73 AMG.
Häufige Fragen
Ist Pregabalin ein Betäubungsmittel?
Nein. Pregabalin ist in keiner Anlage des BtMG gelistet. Es handelt sich um ein zugelassenes, verschreibungspflichtiges Arzneimittel.
Drohen mir strafrechtliche Konsequenzen bei einer kleinen Bestellung zum Eigenkonsum?
In der Regel nicht in Form einer Straftat. Die Einfuhr ohne Rezept ist als Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro bedroht.
Ab wann wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat?
Bei großen Mengen, wiederholten Bestellungen oder sonstigen Anhaltspunkten für Handeltreiben kommen die Straftatbestände der §§ 95, 96 AMG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren in Betracht.
Warum wird über eine BtM-Pflicht für Pregabalin diskutiert?
Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie fordern dies wegen des zunehmenden Missbrauchspotenzials. Aktuell ist Pregabalin aber weiterhin kein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG.
Drohen mir Konsequenzen für den Führerschein?
In der Regel nicht allein durch die Bestellung. Fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen kommen nur bei einem tatsächlich dokumentierten Missbrauchs- oder Abhängigkeitsmuster nach Anlage 4 Nr. 9.4 FeV in Betracht.
Sollte ich mich gegenüber dem Zoll zur Bestellung äußern?
Nein. Machen Sie in einem Pregabalin Zoll-Fall keine Angaben, bevor Sie anwaltliche Akteneinsicht hatten, insbesondere nicht zu Bestellhäufigkeit oder Bezugsquellen.
Kann das Verfahren komplett eingestellt werden?
Ja. Lässt sich nicht nachweisen, dass der Adressat der Sendung die Bestellung tatsächlich selbst vorgenommen hat, kommt eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO in Betracht, diese Möglichkeit besteht bei jedem Zoll-Bannbruch-Verfahren.
Kommt es darauf an, aus welchem Land die Sendung kam?
Ja, das ist die erste Frage. Bei einer Lieferung aus einem EU- oder EWR-Staat scheidet § 96 Nr. 4 AMG aus, und es bleibt die Ordnungswidrigkeit des § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG. Erst bei einem Drittstaat kommt die Straftat der unerlaubten Einfuhr überhaupt in Betracht.
Hilft mir ein altes Rezept für Pregabalin?
Ja, oft erheblich. Es stützt den persönlichen Bedarf und entkräftet den Schluss von der Menge auf eine gewerbsmäßige Einfuhr. Genauso nützlich sind Arztbriefe und eine dokumentierte Diagnose, denn beides macht eine Dauermedikation plausibel.
Warum nicht jede Pregabalin-Sendung ein BtMG-Verfahren auslöst
Pregabalin zeigt, dass nicht jede Zoll-Sendung automatisch ein BtMG-Ermittlungsverfahren nach sich zieht: Als verschreibungspflichtiges, aber nicht betäubungsmittelrechtlich gelistetes Arzneimittel bleibt die private Einzelbestellung zum Eigenkonsum in aller Regel eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arzneimittelgesetz. Gleichzeitig zeigen sowohl die fachliche Diskussion um eine mögliche BtM-Pflicht als auch die zunehmenden Ermittlungsverfahren gegen organisierte Handelsstrukturen, dass Behörden dem Wirkstoff wachsende Aufmerksamkeit schenken. Wer ein Anhörungsschreiben wegen einer Pregabalin-Sendung erhalten hat, sollte deshalb frühzeitig anwaltliche Akteneinsicht beantragen, um die Bestellmenge und das zutreffende Bußgeld- oder Strafrecht klären zu lassen. Bei Rückfragen zum Thema kontaktieren Sie mich gerne.
Die Abgrenzung zwischen einer Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG und einer Straftat nach §§ 95, 96 AMG hängt maßgeblich von Bestellmenge, Bestellmuster und etwaigen Anhaltspunkten für ein Handeltreiben ab und sollte anhand der Ermittlungsakte anwaltlich verifiziert werden. Stand: Juli 2026.
Welche Schritte ein Betäubungsmittelverfahren durchläuft und wo die Stellschrauben liegen, habe ich zusammengefasst: Strafverteidigung im Betäubungsmittelrecht.
Gesetzestexte und Fundstellen
- Betäubungsmittelgesetz: § 29 Abs. 1 BtMG
- Arzneimittelgesetz: § 4 Abs. 32 Satz 2 AMG · § 4 Abs. 32 Satz 1 AMG · § 73 Abs. 1 AMG · § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG · § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG · § 96 Nr. 4 AMG · § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG
- Abgabenordnung: § 369 Abs. 1 AO · § 370 AO · § 372 Abs. 1 AO · § 372 Abs. 2 AO
- Zollverwaltungsgesetz: § 4 ZollVG · § 5 Abs. 1 ZollVG · § 10 Abs. 4a Satz 2 ZollVG
- Strafgesetzbuch: § 316 StGB
- Strafprozessordnung: § 170 Abs. 2 StPO
- Straßenverkehrsgesetz: § 24a Abs. 2 StVG
- Fahrerlaubnis-Verordnung: § 14 FeV
Der vollständige Text des § 73 AMG steht beim Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de.
Kostenlose Ersteinschätzung
Haben Sie wegen Pregabalin Post vom Zoll, sehe ich mir die Unterlagen ohne Kosten an. Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Arzneimittel- und Zollstrafsachen.
Pregabalin ist kein Betäubungsmittel, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Der Vorwurf richtet sich deshalb nach dem Arzneimittelgesetz, und das verändert Strafrahmen, Beweisfragen und die Folgen für die Fahrerlaubnis.
Vertiefend dazu: Arzneimittel aus dem Ausland, Anhörungsbogen vom Zoll, Name auf dem Paket und Bannbruch nach § 372 AO.
Bei den verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln gilt jeweils etwas anderes: Diazepam und Valium, Tapentadol und Palexia, Oxycodon und Oxygesic.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.