Symbolbild, mit KI erstellt.
Drop-Adresse: Brief vom Hauptzollamt wegen 2-FMA, Verfahren eingestellt
Kommt Post vom Hauptzollamt, weil an Ihre Anschrift ein Brief mit Drogen adressiert war, steht damit noch nicht fest, dass Sie bestellt haben: Eine Drop-Adresse, also eine fremde Anschrift, die ein Unbekannter als Lieferziel einträgt, schließt die bloße Adressierung nicht aus. Wegen genau dieser Möglichkeit hat eine Staatsanwaltschaft in Südbaden ein Verfahren um rund 5 g 2-FMA aus den Niederlanden nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Als Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, übernehme ich Verteidigungen bundesweit, wenn der Zoll einen Brief oder ein Päckchen beschlagnahmt hat. Mein Mandant bestritt jede Bestellung; widerlegen ließ sich das nicht, und beweisen musste er es nicht. Den allgemeinen Gang solcher Verfahren schildere ich auf der Seite zum Brief vom Hauptzollamt und seinen Folgen. Im Mittelpunkt steht hier ein Fall, in dem die Staatsanwaltschaft den Einwand der Drop-Adresse wörtlich in die Gründe ihrer Einstellung aufnahm.
Die Kernpunkte
- Seit der 28. BtMÄndVO steht 2-FMA in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG und ist dadurch weder verkehrs- noch verschreibungsfähig.
- Wer 2-FMA unerlaubt nach Deutschland bringen lässt, verwirklicht § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, wobei schon das Versuchsstadium nach § 29 Abs. 2 BtMG genügt.
- Erst ab 10 g 2-FMA-Base liegt nach dem BGH eine nicht geringe Menge vor, und erst dann greift für die Einfuhr der Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG.
- Den Bannbruch aus § 372 Abs. 1 AO verdrängt die Einfuhr nach dem BtMG wegen der Subsidiaritätsklausel in § 372 Abs. 2 AO, die Ermittlungszuständigkeit des Zolls bleibt aber bestehen.
- Angeklagt wird nach § 170 Abs. 1 StPO nur, wenn eine Verurteilung nach Aktenlage wahrscheinlich ist.
- Bleibt eine Drop-Adresse nach den Ermittlungen möglich, trägt der Name auf dem Umschlag allein keinen hinreichenden Tatverdacht im Sinne des § 170 Abs. 1 StPO.
- Den Einwand einer Drop-Adresse muss der Beschuldigte nicht beweisen, denn nach § 170 Abs. 2 StPO genügt, dass die Staatsanwaltschaft ihn nicht widerlegen kann.
- Ohne hinreichenden Tatverdacht endet das Verfahren durch Einstellung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO, ohne Auflage und ohne Geständnis.
Gliederung
- Was eine Drop-Adresse ist
- Der Brief mit 2-FMA an meinen Mandanten
- Der Vorwurf im Wortlaut der Behörden
- Bewertung und Verlauf bis zur Einstellung
- Ist 2-FMA ein Betäubungsmittel?
- Nicht geringe Menge bei 2-FMA
- Einfuhr und Bannbruch beim Besteller
- Versuch und Vollendung beim Brief
- Beweisfragen bei einer Drop-Adresse
- Ablauf vom Zollbrief bis zur Einstellung
- Tragweite der Einstellung
- Mitteilung an die Führerscheinstelle
- Internationale Studien
- Was Mandanten fragen
- Rechtsgrundlagen und Nachweise
- Erste Einschätzung ohne Kosten
Was eine Drop-Adresse ist und warum trotzdem der Empfänger Post bekommt
Unter einer Drop-Adresse versteht man eine Wohnanschrift, an die ein Dritter Drogen schicken lässt, obwohl der dort lebende Mensch von der Bestellung nichts weiß. Der wahre Besteller will den Umschlag vor dem Bewohner aus dem Kasten holen, oder er nutzt die Drop-Adresse, um jemandem gezielt zu schaden. Von außen sieht der Zoll davon nichts. Er liest Name und Anschrift, und gegen genau diese Person richtet sich dann der Brief des Hauptzollamts.
Im Kommentar von Patzak/Fabricius gelten die Paketfälle als die Schmuggelform mit den meisten Beweisschwierigkeiten, weil Absender- und Empfängernamen oft erfunden sind und Sendungen an Sammelanschriften gehen; das BayObLG hält eine Verurteilung des Adressaten eines Drogenbriefes wegen Einfuhr für ausgeschlossen, solange eine Versendung ohne sein Wissen und Wollen nicht auszuschließen ist (BayObLG StV 1988, 55; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 658).
Eine Drop-Adresse führt deshalb nicht automatisch zur Einstellung, sie verschiebt aber die Ausgangslage. Die Staatsanwaltschaft muss zeigen, dass der Bewohner selbst bestellt hat. Dieselbe Kommentierung räumt ein, dass die Erklärung, nichts oder etwas anderes geordert zu haben, ohne weitere Indizien häufig kaum zu entkräften ist (§ 29 Rn. 673). Wie der Name auf einer Sendung allgemein zu gewichten ist, behandle ich unter was der Name auf dem Paket beweist.
Der Brief mit 2-FMA an meinen Mandanten
Im Jahr 2023 prüfte eine Kontrolleinheit Verkehrswege des Zolls in einem nordrhein-westfälischen Briefzentrum nicht gestellungspflichtige Sendungen aus den Niederlanden und Belgien; sie stützte sich dabei auf §§ 5 und 10 ZollVG. Einen Umschlag, den der Tatbericht als „zweifelhafte Briefsendung“ führt, öffneten die Beamten. Befördert hatte ihn die Deutsche Post. Der Absender war unbekannt, der Poststempel war nicht erkennbar, eine Sendungsverfolgung gab es nicht.
Laut Tatbericht trug der Inhalt den Aufdruck „5 gr.“. Die Staatsanwaltschaft legte später rund 5 g netto zugrunde. Der Zoll bezeichnete den Stoff als 2-Fluormethamfetamin (2-FMA), ohne dass je ein Vortest oder ein Labor ihn untersucht hätte. Zum Öffnen solcher Briefe ermächtigt § 10 Abs. 4a ZollVG (Patzak/Bohnen, BtMR, 6. Aufl., Kap. 9 Rn. 134).
Adressiert war der Umschlag mit dem zutreffenden Namen meines Mandanten und seiner zutreffenden Anschrift, unter der er laut Melderegister mit alleiniger Wohnung gemeldet war. Mehr ermittelte niemand. Nach einer Melderegisterauskunft verschickte das Hauptzollamt eine schriftliche Anhörung samt Personalbogen; Durchsuchung, Handyauswertung und Kontenabfrage unterblieben, sodass zur Frage einer Drop-Adresse kein einziges weiteres Beweismittel erhoben wurde. Über die Staatsanwaltschaft am Ort des Aufgriffs gelangte die Akte zur Staatsanwaltschaft am Wohnort in Südbaden.
Der Vorwurf im Wortlaut von Hauptzollamt und Staatsanwaltschaft
Die Anhörung des Hauptzollamts trug den Betreff „Strafverfahren wegen Bannbruches“. Der Verdacht lautete: „Es besteht der Verdacht, dass Sie die BTM / NpS unerlaubt aus den Niederlanden bestellt haben und die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland, durch Ihre Bestellung, veranlasst haben.“
In der Abgabe an die Staatsanwaltschaft nannte das Hauptzollamt als Rechtsgrundlage „§ 369 (1) Nr. 2 i.V.m. § 372 (1+2) AO und § 29 (1) Nr. 1 BTMG“, als Tatbezeichnung „Bannbruch und unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln“ und ergänzte, 2-FMA unterfalle Anlage I BtMG, die „nicht geringe Menge: 10g (Wirkstoffgehalt)“. Die Staatsanwaltschaft hielt in ihrer Verfügung fest: „Strafbar als Einfuhr von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.“
Zuständig wird der Zoll über § 208 Abs. 1 Nr. 1 AO, denn der Bannbruch zählt zu den Steuerstraftaten der §§ 369 ff. AO, selbst wenn bei verbotenen Betäubungsmitteln keine Zollschuld entsteht (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 21 Rn. 13). Beide Behörden setzten also bei der behaupteten Bestellung an. Belegt war diese Bestellung durch nichts als die Anschrift, und gerade eine Anschrift kann eine Drop-Adresse sein.
Warum die Drop-Adresse nicht zu widerlegen war: Bewertung und Verlauf
Was die Verteidigung vorgetragen hat
Gegenüber dem Hauptzollamt zeigte ich die Verteidigung an und verlangte Einsicht in die Akte nach § 147 StPO. Mein Mandant schwieg, den Personalbogen schickte er nicht zurück. Die elektronische Akte stand über das Akteneinsichtsportal bereit; für die Stellungnahme blieben zwei Wochen. Erst nach Kenntnis des gesamten Akteninhalts wandte ich mich an die Staatsanwaltschaft; gegen eine Drop-Adresse sprach darin nichts.
In meinem Schriftsatz hieß es: „Allein der Umstand, dass ein an die Adresse einer Person adressierter Brief mit BtM abgefangen wird, ist isoliert betrachtet kein ausreichender Beweis, dass diese BtM auch von dem Empfänger gemäß der Daten auf dem Brief bestellt worden sind.“ Auf die Gefahr des Missbrauchs wies ich so hin: „Jede Person könnte dann mittels BTC und anonymer Mail Adresse im Darknet BtM kaufen und einer Dritten Person zusenden lassen, die geschädigt werden soll.“
Tragend war der Einwand der Drop-Adresse: „Außerdem ist es auch nicht außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeiten, dass jemand den Briefkasten des Mandanten als sogenannten ‚Drop‘ missbraucht und sich Drogen dort hin senden lässt.“ Mein Antrag zielte auf Einstellung nach § 170 II StPO „oder um ergänzenden und belastbareren Vortrag zum Nachweis der Täterschaft“.
Warum der Nachweis nicht zu führen war
Nach dem OLG Stuttgart ist ein Drogenversand an das Postfach einer bestimmten Person zwar ein gewichtiges Indiz, für eine Verurteilung wegen versuchten Erwerbs reicht er gleichwohl nicht (OLG Stuttgart BeckRS 2019, 41630; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 912). Ein Hausbriefkasten bietet noch weniger Gewähr als ein Postfach. Jeder Zusteller wirft ein, jeder Nachbar kommt heran, und für eine Drop-Adresse braucht der Besteller nur einen unbeaufsichtigten Kasten.
Was gegen die Drop-Adresse hätte sprechen können, fehlte vollständig: keine Bestellung, keine Bezahlung, keine Chats, kein Fund in der Wohnung, kein Konsumhinweis. Genügender Anlass zur Anklage setzt nach Schmitt/Köhler voraus, dass bei vorläufiger Würdigung des ganzen Akteninhalts eine Verurteilung wahrscheinlich ist (Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 170 Rn. 1 mit BGH StV 2001, 579). Eine Prognose, die nur auf der Anschrift ruht, erfüllt das nicht.
Das Ergebnis
Die Staatsanwaltschaft in Südbaden stellte das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein und gab dafür folgende Gründe: „Ein für die Erhebung der öffentlichen Klage erforderlicher hinreichender Tatverdacht kann nicht begründet werden. […] Über ein Verteidigerschreiben hat der Beschuldigte angegeben, dass er keine Betäubungsmittel bestellt habe. Er stellt die Möglichkeit in den Raum, dass seine Adresse als sog. ‚Drop‘-Adresse angegeben wurde, um den wahren Empfänger der Betäubungsmittel zu verschleiern. Diese Einlassung ist nicht zu widerlegen, weshalb das Verfahren einzustellen war.“
Zwischen Aufgriff und Einstellung lag rund ein Jahr, zwischen meinem Schriftsatz und der Verfügung rund fünf Monate. Ungewöhnlich ist die ausdrückliche Begründung mit der Drop-Adresse, denn nach Nr. 88 Satz 1 RiStBV braucht ein Einstellungsbescheid im Allgemeinen keine Gründe (Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 170). Vergleichbare Ausgänge finden Sie in der Übersicht über über 120 eingestellte Zollverfahren.
Ist 2-FMA ein Betäubungsmittel oder legal?
Legal ist 2-FMA nicht. Die 28. BtMÄndVO vom 5.12.2014 hat 2-FMA zusammen mit 3-FMA in Anlage I des BtMG eingefügt (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Stoffe Rn. 315), sodass der Stoff bei der Tat 2023 längst erfasst war. In der heute geltenden Anlage I zum BtMG steht er unverändert, ohne INN, mit der chemischen Bezeichnung 1-(2-Fluorphenyl)-N-methylpropan-2-amin.
Anlage I umfasst die nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel, eine Verschreibung oder Einfuhrerlaubnis scheidet also aus. Für die Frage der Drop-Adresse spielt die Einstufung keine Rolle, für den Strafrahmen schon. Pharmakologisch beschreibt die Kommentierung ein Profil ähnlich dem Methamphetamin; das eingefügte Fluoratom soll die Fettlöslichkeit und das Passieren der Blut-Hirn-Schranke steigern (Stoffe Rn. 321 mit BR-Drs. 490/14, 11 und BGH BeckRS 2022, 41546).
Weil der Stoff im BtMG geführt wird, schließt § 1 Abs. 2 NpSG die Anwendung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes aus (Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 4 NpSG Rn. 48). Angeboten wird solche Ware oft als Research Chemical; die Abgrenzung zwischen NpSG und BtMG erläutere ich unter Strafbarkeit von Research Chemicals. Bezeichnend ist, dass schon die Anhörung im Fall meines Mandanten zwischen „BTM / NpS“ offenließ, welches Gesetz gelten sollte.
Ab welcher Menge die Bestellung von 2-FMA ein Verbrechen ist
In Anlehnung an Amphetamin bemisst der BGH die nicht geringe Menge bei 2-FMA wie bei 4-FMA mit 10 g Base (BGH BeckRS 2022, 41546; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29a Rn. 72b). Bei Amphetamin selbst liegt die Schwelle ebenfalls bei 10 g Amphetaminbase (BGHSt 33, 169 = NStZ 1986, 33; § 29a Rn. 57). Was dies für Speed bedeutet, steht unter Amphetamin und Zoll.
| Stoff | Grenzwert nicht geringe Menge | Entscheidung |
|---|---|---|
| 2-Fluormethamfetamin (2-FMA) | 10 g 2-FMA-Base | BGH BeckRS 2022, 41546 |
| 4-Fluormethamfetamin (4-FMA) | 10 g Base | BGH BeckRS 2022, 41546 |
| Amphetamin | 10 g Amphetaminbase | BGHSt 33, 169 |
| Methamphetamin | 5 g Methamphetaminbase | BGHSt 53, 89 |
Gemessen wird der Wirkstoff, nicht das Pulver. Aus rund 5 g Gesamtgewicht lassen sich 10 g Base schon arithmetisch nicht gewinnen. Die Mengenfrage stand deshalb nie im Vordergrund; entscheidend war allein die Drop-Adresse. Die Rechtsprechung verzichtet auf Wirkstofffeststellungen, wenn bereits das Bruttogewicht ein Überschreiten der Grenze ausschließt (OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2003, 23; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 209). Für meinen Mandanten stand daher nie mehr als ein Vergehen nach § 29 BtMG im Raum.
Jenseits der Grenze verschärft sich die Lage erheblich: § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG verlangt für die Einfuhr in nicht geringer Menge mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe, der minder schwere Fall nach Absatz 2 reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Zur Berechnung im Einzelnen verweise ich auf nicht geringe Menge im BtMG.
Einfuhr und Bannbruch: was dem Besteller vorgeworfen werden kann
Strafbar nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist die unerlaubte Einfuhr. § 372 Abs. 1 AO bezeichnet als Bannbruch das verbotswidrige Einführen von Gegenständen, bestraft wird daraus nach Absatz 2 aber nur, soweit keine andere Vorschrift die Tat mit Strafe oder Geldbuße belegt. Für das BtMG heißt das: Einfacher Bannbruch tritt zurück (BGH StV 1981, 277; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 784).
Praktische Bedeutung behält der Bannbruch als Türöffner. Seinetwegen ermittelt das Hauptzollamt und verschickt den ersten Brief, auch an die Bewohner einer Drop-Adresse. Über Anklage oder Einstellung entscheidet dagegen allein, ob dem Empfänger eine Einfuhr nach dem BtMG nachzuweisen ist, und bei einer Drop-Adresse scheitert schon dieser Nachweis.
Selbst ein feststehender Besteller ist nicht ohne Weiteres Einfuhrtäter. Wer aus dem Inland ordert und keinen Einfluss auf den Transport nimmt, ist nach dem BGH weder Mittäter noch Gehilfe der Einfuhr, und das gilt auch beim vereinbarten Versand durch einen Paketdienst (BGH BeckRS 2017, 129178; § 29 Rn. 712); häufig bleibt dann eine Anstiftung zu prüfen. Steht wie hier die Bestellung selbst nicht fest, kommt es darauf nicht mehr an.
Versuch oder Vollendung, wenn der Brief im Briefzentrum bleibt
Mit dem Grenzübertritt der Postsendung ist die Einfuhr vollendet (BGHSt 56, 162 = NJW 2011, 2065; BGH StV 1983, 242; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 676). Ein im inländischen Briefzentrum geöffneter Umschlag hat die Grenze also schon hinter sich, gleich ob er an den wahren Besteller oder an eine Drop-Adresse gerichtet war. Für den Besteller im Inland nehmen Patzak/Bohnen regelmäßig den Verdacht einer versuchten Einfuhr an (Kap. 9 Rn. 134).
Beim Erwerb beginnt der Versuch, sobald der Lieferant die Sendung absprachegemäß aufgegeben hat (BayObLG NJW 1994, 2164; Patzak/Bohnen, BtMR, 6. Aufl., Kap. 2 Rn. 75). Die Bestellung allein bleibt straflose Vorbereitung, solange der tatsächliche Versand nicht feststeht (BayObLG BeckRS 2022, 37871; AG Freiburg BeckRS 2017, 107249; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 29 Rn. 921). Wer nur Inhaber einer Drop-Adresse ist, hat nicht einmal diese Vorbereitung getroffen.
Jede dieser Unterscheidungen setzt einen Besteller voraus. Bei einer Drop-Adresse fragt man nach Versuch oder Vollendung erst, wenn bewiesen ist, dass der Bewohner selbst geordert hat. An diesem Beweis fehlte es bei meinem Mandanten von Anfang an.
Was die Staatsanwaltschaft bei einer Drop-Adresse beweisen muss
Die Täterschaft des Empfängers hat die Staatsanwaltschaft zu belegen, auch und gerade, wenn eine Drop-Adresse im Raum steht. Der Beschuldigte muss nicht nachweisen, dass jemand seine Anschrift als Drop-Adresse missbraucht hat; ausreichend ist, dass die Akte diese Möglichkeit offenlässt. Zwar gilt in dubio pro reo bei der Prognose des § 170 Abs. 1 StPO nicht unmittelbar, mittelbar wirkt der Grundsatz aber hinein (OLG Bamberg NStZ 1991, 252; Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 170 Rn. 1).
| Indiz in der Akte | Was es belegt | Was es offenlässt |
|---|---|---|
| Zutreffender Name und zutreffende Anschrift | Ziel der Sendung | Urheber der Bestellung, mögliche Drop-Adresse |
| Alleinige Wohnung laut Melderegister | Der Beschuldigte wohnt unter der Anschrift | Wer den Briefkasten erreicht |
| Aufdruck „5 gr.“ | Angabe des Versenders | Stoff und Wirkstoffgehalt |
| Fehlende Durchsuchung und Handyauswertung | Keine weiteren Indizien | Bestellung, Zahlung, Kontakt zum Händler |
Offen blieb auch, was tatsächlich im Umschlag lag. Schätzt das Gericht den Wirkstoffgehalt, obwohl eine Untersuchung des sichergestellten Stoffs möglich wäre, ist das rechtlich bedenklich (BGH NStZ 2006, 173; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 310). Ohne Labor blieb die Bezeichnung als 2-FMA ungeprüft. Wann ein Wirkstoffgutachten unverzichtbar ist, erläutere ich gesondert.
Ob die Drop-Adresse als Einwand trägt, hängt davon ab, was außer der Anschrift in der Akte steht. Wiederholte Sendungen an denselben Namen sprechen eher gegen eine Drop-Adresse. Zahlungsspuren, Bestellchats auf einem beschlagnahmten Handy oder ein Fund in der Wohnung können sie ebenfalls unwahrscheinlich machen. Fehlt all das, bleibt die Anschrift ein Einzelindiz, und ein solches Einzelindiz hat das OLG Stuttgart nicht genügen lassen (OLG Stuttgart BeckRS 2019, 41630).
Typische Konstellationen
Denkbar sind vor allem drei Varianten: der Briefkasten eines Mehrfamilienhauses, zu dem viele Zugang haben, die Anschrift eines Bekannten oder ehemaligen Partners, der den Namen kennt, und die frei gewählte Adresse eines Unbeteiligten, die jemand in einer Bestellmaske einträgt. Gemeinsam ist allen Varianten einer Drop-Adresse, dass der Bewohner nichts dazu beitragen muss und deshalb auch nichts erklären kann.
Vom Anhörungsbogen bis zur Einstellung: der Ablauf im Postfall
Postfälle laufen fast immer nach demselben Schema ab. Liegen zureichende Anhaltspunkte für einen BtMG-Verstoß vor, darf der Zoll die Sendung der Staatsanwaltschaft vorlegen (§ 12 ZollVG; Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., § 21 Rn. 12); sichergestellt wird nach §§ 94, 98 StPO oder über eine Postbeschlagnahme (§ 21 Rn. 14).
| Station | Inhalt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kontrolle im Briefzentrum | Vorlage und Öffnung des Umschlags | § 5 Abs. 1, § 10 Abs. 4a ZollVG |
| Sicherstellung | Sicherung des Inhalts als Beweismittel | §§ 94, 98 StPO |
| Anhörung mit Personalbogen | Mitteilung des Verdachts durch das Hauptzollamt | § 163a StPO |
| Akteneinsicht | Prüfung, ob mehr als die Drop-Adresse vorliegt | § 147 StPO |
| Abgabe an die Staatsanwaltschaft | Entscheidung über hinreichenden Tatverdacht | § 170 Abs. 1 StPO |
| Einstellung | Abschluss ohne Auflage | § 170 Abs. 2 StPO |
Den Anhörungsbogen muss niemand inhaltlich beantworten. Wer ohne Aktenkenntnis etwas zu Briefkasten, Mitbewohnern oder früheren Bestellungen schreibt, liefert womöglich genau das Indiz, das die Drop-Adresse ausräumt. Wie der Weg zur Einstellung im Einzelnen aussieht, beschreibe ich unter Einstellung im Zollverfahren.
Über die Einstellung unterrichtet die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten, wenn er als solcher vernommen wurde oder einen Bescheid erbeten hat (§ 170 Abs. 2 Satz 2 StPO). Es lohnt sich deshalb, den Bescheid über die Verteidigung ausdrücklich anzufordern.
Tragweite einer Einstellung mangels Tatverdachts
Eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts ist weder ein Freikauf gegen Geldauflage noch ein Eingeständnis. Sie stellt fest, dass die Ermittlungen für eine Anklage nicht ausreichen. Im Unterschied zu § 153a StPO zahlt mein Mandant nichts und räumt nichts ein. Für jemanden, dessen Anschrift als Drop-Adresse benutzt wurde, ist das der einzig passende Abschluss.
Rechtskraft wie ein Urteil erlangt sie nicht, die Ermittlungen dürfen bei neuem Anlass wieder aufgenommen werden (BGH NJW 2011, 2310; Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl., § 170). Hat die Staatsanwaltschaft den Einwand der Drop-Adresse aber ausdrücklich als nicht widerlegbar bezeichnet, bräuchte sie dafür wirklich neue Beweise.
Was die Mitteilung an die Führerscheinstelle bedeutet
Auch ohne Autofahrt kann ein Drogenverfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde landen. MiStra 45 Abs. 2 verpflichtet Richter und Staatsanwälte, eignungsrelevante Tatsachen aus Strafverfahren an diese Behörde weiterzugeben (Patzak/Bohnen, BtMR, 6. Aufl., Kap. 6 Rn. 51). Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV geht davon aus, dass die Einnahme von Betäubungsmitteln die Eignung regelmäßig beeinträchtigt oder aufhebt (Kap. 6 Rn. 44).
Nach der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO hat die Behörde keinen objektiven Anknüpfungspunkt, nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV eine Begutachtung anzuordnen. Sie knüpft an den widerrechtlichen Besitz von Betäubungsmitteln an, und wer den Brief an die Drop-Adresse nie erhalten hat, übte über das 2-FMA nie die tatsächliche Herrschaft aus. Bloßer Besitzverdacht genügt nicht (OVG Münster NZV 2002, 427; Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 14 FeV Rn. 17).
Sendung und eingestelltes Verfahren sind keine Tatsachen im Sinne des § 14 FeV; denkbar wäre eine Anordnung allenfalls bei eigenen, davon unabhängigen Erkenntnissen der Behörde wie einem positiven Drogentest. Fehlen sie, halte ich eine Anordnung für rechtswidrig und greife sie umgehend an.
Wer wegen einer Drop-Adresse in ein Verfahren geraten ist und nie konsumiert hat, sollte ein Schreiben der Führerscheinstelle nicht ohne Rat beantworten. Welche Folgen eine solche Mitteilung an die Führerscheinstelle hat, erkläre ich dort.
Was internationale Studien zu Darknet-Versand und Drop-Adressen zeigen
Die internationale Forschung zu Kryptomärkten beschreibt einen Handel zwischen Menschen, die einander nie getroffen haben. Giommoni, Décary-Hétu, Berlusconi und Bergeron halten in Crime, Law and Social Change (2023) fest, dass Verkäufer und Käufer dort Geschäfte mit Unbekannten abschließen, die überall auf der Welt sitzen können. Nach ihren Daten verläuft dieser Handel eher zwischen geografisch benachbarten Ländern, und je besser ein Land für die Bekämpfung von Cyberkriminalität gerüstet ist, desto weniger ausgehende Handelsverbindungen hat es.
Décary-Hétu, Paquet-Clouston und Aldridge werteten im International Journal of Drug Policy (2016) Angebote des Marktplatzes Silk Road aus. Die Bereitschaft von Verkäufern, über Grenzen zu liefern, deuten sie als Risikoentscheidung, die unter anderem mit der von Experten eingeschätzten Wirksamkeit der Strafverfolgung im jeweiligen Land zusammenhängt. Über die Rolle des jeweiligen Empfängers sagt die Studie nichts.
Wie verlässlich die Beschriftung solcher Ware ist, untersuchte ein Drug-Checking-Dienst für Kryptomarktnutzer an 219 Proben. Laut Caudevilla und Kollegen im International Journal of Drug Policy (2016) stimmte das Hauptergebnis in 200 Proben (91,3 %) mit dem beworbenen Stoff überein, wobei die Autoren die Repräsentativität ausdrücklich als unbekannt bezeichnen. Nicht jede Aufschrift trifft also zu, was ein Labor nötig macht. Für das deutsche Strafverfahren bleiben BtMG, NpSG, AO und StPO maßgeblich.
Was Mandanten fragen
Ich habe einen Brief vom Hauptzollamt bekommen, aber nichts bestellt: Was kann das sein?
In aller Regel hat der Zoll eine Drogensendung mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift abgefangen. Dahinter können eine Verwechslung, eine Racheaktion oder eine Drop-Adresse stehen. Äußern Sie sich zunächst nicht und lassen Sie die Akte durch einen Verteidiger prüfen.
Kann jemand meine Anschrift als Drop-Adresse benutzen, ohne dass ich davon weiß?
Ja, und im geschilderten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft genau diese Möglichkeit als nicht widerlegbar anerkannt. Briefkästen sind für Dritte zugänglich, und eine Drop-Adresse lässt sich ohne jede Mitwirkung des Bewohners auf einen Umschlag schreiben.
Ist 2-FMA legal, wenn es als Research Chemical verkauft wird?
Nein, seit der 28. BtMÄndVO vom 5.12.2014 gehört 2-FMA zu Anlage I des BtMG. Die Vermarktung als Research Chemical ändert an der Strafbarkeit einer Einfuhr nichts.
Muss ich den Anhörungsbogen vom Zoll ausfüllen?
Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Mein Mandant ließ den Personalbogen unbeantwortet; den Hinweis auf die Drop-Adresse brachte erst die Verteidigung nach Akteneinsicht vor.
Wie lange dauert es, bis das Verfahren eingestellt wird?
Hier verging vom Aufgriff bis zur Einstellung rund ein Jahr. Nach dem Verteidigerschreiben dauerte es noch rund fünf Monate.
Kann das Verfahren nach der Einstellung wieder aufgerollt werden?
Theoretisch ja, denn die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO verbraucht die Strafklage nicht (BGH NJW 2011, 2310). Die Staatsanwaltschaft braucht dafür aber einen neuen Anlass, also neue Beweismittel.
Rechtsgrundlagen und Nachweise
Normen
- § 1 Abs. 1 BtMG und Anlage I BtMG (2-Fluormethamfetamin); § 1 Abs. 2 NpSG.
- § 29 BtMG (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2), § 29a BtMG, § 30 BtMG (Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2).
- § 208 Abs. 1 Nr. 1, § 369 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 372 AO.
- § 5 ZollVG, § 10 Abs. 4a und § 12 ZollVG.
- §§ 94, 98, 147, 153a, 163a StPO, § 170 StPO; Nr. 88 RiStBV; MiStra 45 Abs. 2; Anlage 4 Nr. 9.1 FeV.
Rechtsprechung
- Grenzwerte: BGH BeckRS 2022, 41546 (2-FMA, 4-FMA); BGHSt 33, 169 = NStZ 1986, 33 (Amphetamin); BGHSt 53, 89 = NJW 2009, 863 (Methamphetamin).
- Adressierung und Drop-Adresse: OLG Stuttgart BeckRS 2019, 41630; BayObLG StV 1988, 55.
- Einfuhr und Versuch: BGH StV 1981, 277; BGH BeckRS 2017, 129178; BGHSt 56, 162 = NJW 2011, 2065; BGH StV 1983, 242; BayObLG NJW 1994, 2164; BayObLG BeckRS 2022, 37871; AG Freiburg BeckRS 2017, 107249.
- Tatverdacht und Wirkstoff: BGH StV 2001, 579; OLG Bamberg NStZ 1991, 252; BGH NJW 2011, 2310; BGH NStZ 2006, 173; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2003, 23.
Schrifttum
- Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl. 2024: Vor §§ 29 ff. Rn. 209 und 310; § 21 Rn. 12, 13, 14; § 29 Rn. 658, 673, 676, 712, 784, 912, 921; § 29a Rn. 57, 72b; Stoffe Rn. 315, 321; § 4 NpSG Rn. 48.
- Patzak/Bohnen, BtMR, 6. Aufl. 2025: Kap. 2 Rn. 75; Kap. 6 Rn. 44, 51; Kap. 9 Rn. 134.
- Schmitt/Köhler, StPO, 69. Aufl. 2026: § 170 Rn. 1.
Erste Einschätzung ohne Kosten
Liegt bei Ihnen ein Schreiben des Hauptzollamts, und Sie wissen nicht, was in der Sendung war, machen Sie ein Foto davon und senden Sie es mir über WhatsApp. Kostenlos gebe ich Ihnen eine erste Einschätzung, worum es geht, ob der Einwand einer Drop-Adresse naheliegt und was als Nächstes zu tun ist.
Bis wir gesprochen haben, füllen Sie bitte keinen Anhörungsbogen aus und rufen nicht beim Zoll an. Erst die Akte zeigt, was die Behörde wirklich weiß, und erst dann lässt sich entscheiden, ob überhaupt etwas erklärt wird.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.