Zolpidem BtM: geöffnete Versandtasche mit Blisterstreifen auf dem Förderband eines Postverteilzentrums

Symbolbild, mit KI erstellt.

Ist Zolpidem BtM? 7 wichtige Fakten zu den Z-Drugs

Die Packung aus der Apotheke ist ein Arzneimittel. Dieselbe Packung, aus dem Ausland bestellt, ist ein Betäubungsmittel. Bei Zolpidem hängt diese Unterscheidung an einem einzigen Spiegelstrich in Anlage III, und sie entscheidet darüber, ob ein Ermittlungsverfahren läuft oder nicht.

Ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger und bearbeite seit fünfzehn Jahren ausschließlich Verfahren aus dem Bereich Drogen und Recht. Hier steht, wann Zolpidem unter das BtMG fällt, warum Zopiclon und Zaleplon einem anderen Gesetz unterliegen, wo der Grenzwert liegt und was passiert, wenn der Zoll eine Sendung Schlaftabletten anhält.

Kurz gefasst: Zolpidem BtM ja, mit einer Ausnahme, die bei der Einfuhr wegfällt

Zolpidem wurde durch die 16. Betäubungsmittel-Änderungsverordnung mit Wirkung vom 1. März 2002 der Anlage III zum BtMG unterstellt (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 541). Es ist verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel.

Von den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften ausgenommen sind Zubereitungen zur oralen Anwendung, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 8,5 Milligramm Zolpidem, berechnet als Base, enthalten. Die handelsüblichen 10-Milligramm-Tabletten liegen darunter, weil 10 mg Zolpidemtartrat etwa 8 mg Base entsprechen. Deshalb ist die Apothekenpackung im Inland ein Arzneimittel.

Und nun der Satz, der Verfahren auslöst: Diese Ausnahme gilt nach der Sonderregelung am Ende der Anlage III nicht für die Ein-, Aus- und Durchfuhr. Wer Zolpidem aus dem Ausland bestellt, führt ein Betäubungsmittel ein, auch wenn dieselbe Packung hier ein Arzneimittel wäre.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zolpidem ist seit März 2002 der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz unterstellt; Zopiclon und Zaleplon stehen in keiner der Anlagen und sind lediglich verschreibungspflichtige Arzneimittel.
  • Ausgenommen sind Zubereitungen zur oralen Anwendung, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilte Form bis zu 8,5 Milligramm Zolpidem, berechnet als Base, enthalten.
  • Die handelsüblichen Tabletten mit 10 Milligramm Zolpidemtartrat liegen unter dieser Grenze, weil das etwa 8 Milligramm Base entspricht; sie sind im Inland ausgenommene Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG.
  • Die Ausnahme gilt nach der Sonderregelung am Ende der Anlage III nicht für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr; eine Bestellung aus dem Ausland erfüllt deshalb § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG.
  • Der Bundesgerichtshof hat daraus die weitergehende Folge gezogen, dass der Verbrechenstatbestand des § 30 BtMG auch für die Einfuhr großer Mengen ausgenommener Betäubungsmittelzubereitungen gilt (BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119).
  • Die nicht geringe Menge von Zolpidem im Sinne der §§ 29a, 30 BtMG hat der Bundesgerichtshof auf 4.800 Milligramm festgesetzt, gerechnet als 60 Konsumeinheiten zu je 80 Milligramm.
  • Einfuhr ist das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze, und zwar unabhängig vom Weg, also auch per Brief und Paket (BGHSt 38, 315).
  • Für Zopiclon und Zaleplon gibt es keinen Grenzwert der nicht geringen Menge, weil eine nicht geringe Menge im Sinne der §§ 29a, 30 BtMG außerhalb des Betäubungsmittelgesetzes nicht existiert.

Was in diesem Beitrag steht

Die drei Z-Substanzen und ihre drei Rechtsregime

Zolpidem, Zopiclon und Zaleplon werden als Z-Drugs zusammengefasst, weil sie benzodiazepinähnlich wirken, ohne Benzodiazepine zu sein. Rechtlich haben sie wenig miteinander zu tun.

StoffEinordnungFolge bei Bestellung aus dem Ausland
ZolpidemAnlage III BtMG, ausgenommen bis 8,5 mg je abgeteilter FormEinfuhr eines Betäubungsmittels, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG
Zopiclonkein Betäubungsmittel, verschreibungspflichtiges ArzneimittelVerstoß gegen das Verbringungsverbot, §§ 73, 96 AMG
Zaleplonkein Betäubungsmittel, verschreibungspflichtiges ArzneimittelVerstoß gegen das Verbringungsverbot, §§ 73, 96 AMG

Die Einordnung von Zolpidem beruht auf seinem Wirkprofil: Es weist ähnliche Eigenschaften wie die Benzodiazepine auf, etwa die Verminderung der Schlaflatenz und die Verlängerung von Schlafdauer und Schlaftiefe (BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119 mit kritischer Anmerkung Kotz NStZ 2011, 461).

Dass Zopiclon und Zaleplon nicht in den Anlagen stehen, bedeutet nicht, dass sie harmlos wären. Bei den Z-Substanzen insgesamt wird das Suchtpotential teilweise ebenso hoch eingeschätzt wie bei den Benzodiazepinen, deren Ersatzpräparate sie sind (Glaeske, Jahrbuch Sucht 2010, S. 82 ff.; BT-Drs. 16/7973, 6). Die Verordnungszahlen der Z-Substanzen steigen, während die der langwirksamen Benzodiazepine zurückgehen.

Wie es sich bei Pregabalin und bei Modafinil verhält, steht auf den Seiten zu Pregabalin und Modafinil.

Zolpidem BtM bei der Einfuhr: die entscheidende Sonderregelung

Hier liegt der Kern nahezu jedes Zollverfahrens mit Schlafmitteln.

Ausgenommene Zubereitungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BtMG werden im Inland wie Arzneimittel behandelt. Für die Ein-, Aus- und Durchfuhr gilt das nicht, die Schlussbemerkung am Ende der Anlage III nimmt diese Handlungsformen von der Freistellung aus (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 513; BGH BeckRS 2019, 15629).

Der Bundesgerichtshof hat daraus die weitergehende Folge gezogen: Der Verbrechenstatbestand des § 30 BtMG gilt auch für die Einfuhr großer Mengen ausgenommener Betäubungsmittelzubereitungen (BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119; Patzak/Fabricius, § 30 Rn. 125). Die Entscheidung betraf Benzodiazepine und Zolpidem, genau die Fallgruppe dieser Seite.

Dabei ist der Einfuhrbegriff weit. Einfuhr ist das Verbringen über die deutsche Hoheitsgrenze, und es spielt keine Rolle, auf welchem Weg das geschieht, per Auto, Flugzeug, zu Fuß oder eben per Brief und Paket (Patzak/Fabricius, § 30 Rn. 127; BGHSt 38, 315). Die Bestellung im Ausland ist daher nicht weniger Einfuhr als der Grenzübertritt mit der Tablettenpackung im Koffer.

Zolpidem BtM in nicht geringer Menge: der Grenzwert von 4.800 Milligramm

Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge von Zolpidem auf 4.800 Milligramm festgesetzt, gerechnet als 60 Konsumeinheiten zu je 80 Milligramm (BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119; Patzak/Fabricius, § 29a Rn. 105). Maßgeblich ist der Wirkstoff, nicht das Gewicht der Tabletten.

Zur Einordnung eine Rechnung, keine Rechtsauskunft: Bei Tabletten mit 10 Milligramm Zolpidemtartrat, also etwa 8 Milligramm Base, wären rund 600 Tabletten erforderlich, um den Grenzwert zu erreichen. Das klingt viel, bei den Großpackungen, die ausländische Versender anbieten, ist es das nicht immer.

Dass Zolpidem als ausgenommene Zubereitung vorliegt, ändert am Grenzwert nichts; die Regeln für ausgenommene Zubereitungen gelten entsprechend (Patzak/Fabricius, § 29a Rn. 105 mit Verweis auf Rn. 75). Zur Bestimmung der Schwellenmenge allgemein: Die nicht geringe Menge im BtMG.

Für Zopiclon und Zaleplon gibt es keinen Grenzwert, weil es keine nicht geringe Menge außerhalb des BtMG gibt. Dort richtet sich die Strafbarkeit allein nach dem Arzneimittelgesetz.

Wann Zolpidem BtM sein darf: die Reiseausnahme

Es gibt einen legalen Weg, Zolpidem über die Grenze zu bringen, und er wird regelmäßig mit der Internetbestellung verwechselt.

Wer im Ausland aufgrund ärztlicher Verschreibung ein in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III erworben hat und es als Reisebedarf einführt, ist von der Erlaubnis nach § 3 BtMG befreit (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b BtMG). Über § 11 Abs. 2 BtMG und § 15 Abs. 1 Nr. 2 BtMAHV gilt insoweit ein vereinfachtes grenzüberschreitendes Verfahren; der Reisende ist von Anträgen, Genehmigungen und Abfertigungen befreit (Patzak/Fabricius, § 29 Rn. 583).

Drei Voraussetzungen müssen dafür zusammentreffen, und jede einzelne ist im Verfahren angreifbar:

  • Es muss sich um ein Betäubungsmittel der Anlage III handeln. Für die Anlagen I und II gilt die Reiseausnahme nicht (Patzak/Fabricius, § 29 Rn. 586).
  • Die Menge muss der Dauer der Reise angemessen sein. Zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Einfuhr dem Reisebedarf diente (BGH BeckRS 1992, 31083638).
  • Der Erwerb muss durch ärztliche Verschreibung belegt werden; im Schengen-Raum genügt eine beglaubigte Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ, ausgestellt vom behandelnden Arzt und beglaubigt durch die oberste Landesgesundheitsbehörde.

Der Kommentar hält dabei fest, dass der voraussichtliche Reiseverlauf und die benötigte Gesamtmenge im Einzelfall nicht leicht zu ermitteln sind und deshalb nur bei offensichtlichen Missbrauchsfällen ein Strafverfahren folgen sollte (Patzak/Fabricius, § 29 Rn. 584). Das ist ein Argument, das sich in der Stellungnahme verwenden lässt.

Was die Ausnahme nicht abdeckt: die Postsendung. Reisebedarf setzt eine Reise voraus. Wer bestellt, reist nicht.

Für Zopiclon und Zaleplon gilt die Parallele im Arzneimittelrecht: Das Verbringungsverbot der §§ 72, 73 AMG greift nicht, wenn ein Patient Arzneimittel bei der Einreise in einer Menge zum persönlichen Bedarf einführt (§ 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG; Patzak/Fabricius, § 29 Rn. 585). Auch diese Ausnahme knüpft an die Einreise an, nicht an den Versandhandel.

Wenn der Zoll die Sendung zieht

Sendungen mit Schlafmitteln fallen der Kontrolle in zwei Konstellationen auf: bei Großpackungen ohne deutsche Beschriftung und bei Sendungen aus Indien, der Türkei oder Osteuropa, die als Nahrungsergänzung oder Kosmetik deklariert sind.

Ältere Schlafmittel wie die Barbiturate sind anders eingeordnet als Zolpidem; für sie fehlt bislang sogar eine Grenzmenge.

Der Ablauf folgt den bekannten Regeln, Vorlage durch den Dienstleister, Öffnung und Prüfung, Abgabe an die Staatsanwaltschaft bei Anhaltspunkten, Sicherstellung oder richterliche Beschlagnahme. Mit allen Fristen dargestellt: Post vom Zoll: Was der Brief bedeutet.

Drei Besonderheiten bei den Z-Drugs: Erstens wird in der Einleitungsverfügung oft nicht unterschieden, ob Zolpidem oder Zopiclon geliefert wurde, die Tabletten sehen ähnlich aus, die Rechtslage nicht. Zweitens wird die Menge nach Stückzahl angegeben, obwohl der Wirkstoff maßgeblich ist. Drittens wird der Vorwurf häufig auf § 29 BtMG gestützt, obwohl bei Zopiclon nur das AMG in Betracht kommt, das einen niedrigeren Strafrahmen hat und andere Einstellungsmöglichkeiten eröffnet.

Abgaben entstehen nicht: Für unerlaubt eingeführte Betäubungsmittel fallen weder Zollschuld noch Einfuhrumsatzsteuer an (EuGH NStZ 1984, 268). Zum Einfuhrtatbestand: Einfuhr von Betaeubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.

Einstellungschancen

Bei Schlafmitteln sind sie überdurchschnittlich, weil der typische Sachverhalt nicht nach Handel aussieht, sondern nach Selbstmedikation.

Die Stoffzuordnung ist der erste Ansatz. Ergibt die Analyse Zopiclon oder Zaleplon, ist der BtMG-Vorwurf gegenstandslos; es bleibt das Arzneimittelgesetz.

Die Mengenbewertung ist der zweite. Unterhalb von 4.800 Milligramm Wirkstoff bleibt es bei § 29 BtMG, und bei Eigenverbrauch in geringer Menge ohne Fremdgefährdung kommen § 31a BtMG und §§ 153, 153a StPO in Betracht.

Die medizinische Vorgeschichte ist der dritte und in der Praxis wirksamste. Wer seit Jahren an einer Schlafstörung leidet, ärztlich behandelt wird und aus Versorgungsnot im Ausland bestellt hat, steht anders da als jemand ohne Befund. Das gehört belegt vorgetragen, mit Arztbrief, nicht mit Behauptung. Bei bestehender Abhängigkeit ist zugleich an §§ 35, 36 BtMG zu denken.

Zu den Voraussetzungen im Zollverfahren: Einstellung im Zollverfahren.

Wie lange Zolpidem, Zopiclon und Zaleplon nachweisbar sind

Ob Zolpidem BtM ist, entscheidet über die Strafbarkeit. Für die Nachweisdauer ist es ohne Belang. Diese Frage stellt sich bei Schlafmitteln aus einem besonderen Grund: Die Wirkung hält kürzer an als bei Benzodiazepinen, der Nachweis aber nicht zwangsläufig. Die Nachweistabellen der Beurteilungskriterien helfen hier nicht weiter, sie führen die Z-Substanzen nicht auf, weder bei den Nachweisdauern noch bei den Entscheidungsgrenzen.

Blut oder SerumUrinHaar
Zolpidemnicht bekanntnicht bekanntje Zentimeter ein Monat rückwirkend
Zopiclonnicht bekanntnicht bekanntje Zentimeter ein Monat rückwirkend
Zaleplonnicht bekanntnicht bekanntje Zentimeter ein Monat rückwirkend

Gemeint sind Anhaltspunkte, nicht Grenzwerte. Was sich in Blut, Urin oder Haar zeigt, wird von der aufgenommenen Menge, der Dauer des Konsums, der Konsumform, dem Körperbau, dem Abbau im Körper und der Empfindlichkeit der Methode bestimmt. Aus einem Zeitfenster folgt weder Sicherheit noch Straflosigkeit.

Die Beurteilungskriterien nennen Cut-off-Werte für Diazepam, Nordiazepam, Oxazepam, Alprazolam, Bromazepam, Flunitrazepam und Lorazepam, für die Z-Substanzen nicht. Ohne vorgegebene Entscheidungsgrenze richtet sich die Bewertung nach der Bestimmungsgrenze des eingesetzten Verfahrens, und die muss das Labor auf Nachfrage benennen.

Praktisch wichtiger ist aber, dass ein Benzodiazepin-Immunoassay die Z-Substanzen nicht zuverlässig erfasst. Sie sind chemisch keine Benzodiazepine. Ein negativer Vortest sagt über einen Zolpidem-Konsum also nichts aus, und ein positiver Benzodiazepin-Befund lässt umgekehrt nicht auf ein Schlafmittel der Z-Gruppe schließen. Wer einen Abstinenzbeleg braucht, muss die gezielte Anforderung vorher mit dem Labor abstimmen; welche Anforderungen ein solcher Beleg erfüllen muss, steht unter Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.

Dass die Standardanalytik diese Stoffgruppe nicht erfasst, ist keine Vermutung: Das polytoxikologische Screening umfasst Cannabinoide, Opiate, Cocainmetabolite, Amphetamine samt Designer-Amphetaminen, Benzodiazepine und Methadon; weitere Opioide wie Tilidin und Tramadol sowie modernere Hypnotika wie Zolpidem und Zopiclon werden nur bei begründetem Anfangsverdacht über eine anlassbezogene Beauftragung des Labors erfasst (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485).

Das steht so in der Literatur: Modernere Hypnotika wie Zolpidem und Zopiclon werden vom polytoxikologischen Standardscreening nicht erfasst, sondern erst bei begründetem Anfangsverdacht über eine anlassbezogene Beauftragung des Labors (Mußhoff/Madea, NZV 2008, 485). Wer das nicht weiß, hält einen unauffälligen Befund für einen Freispruch.

Zolpidem BtM oder Arzneimittel: was die Fahrerlaubnisbehörde daraus macht

Ob Zolpidem BtM ist, prüft die Fahrerlaubnisbehörde nicht; sie prüft die Eignung. Aus dem Strafverfahren wird ein zweites Verfahren, sobald die Staatsanwaltschaft die Fahrerlaubnisbehörde unterrichtet. Ein Bezug zum Straßenverkehr ist dafür nicht erforderlich (VGH München NJW 2021, 3408). Maßstab sind § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV und die Anlage 4.

Beim Besitz: die Kann-Vorschrift des § 14 FeV

§ 14 Abs. 1 Satz 2 FeV eröffnet die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens, allerdings nur im Ermessenswege und nur bei konkret nachgewiesenem Besitz (VGH München NJW 2021, 3408; VRS 139, 48). Die Vorschrift setzt zudem ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG voraus. Bei Zopiclon und Zaleplon fehlt es daran schon im Ausgangspunkt, und bei Zolpidem kommt es auf die Wirkstoffmenge je abgeteilter Form an.

Bleibt die Aufforderung unbeantwortet, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV auf die Nichteignung schließen, aber nur bei rechtmäßiger Anordnung. Ein Ermessensausfall nimmt ihr diese Möglichkeit. Woran solche Anordnungen scheitern, steht unter Anforderungen an eine MPU-Anordnung.

Beim Konsum: warum Nr. 9.1 hier häufig nicht greift

Hier ist mehr zu holen als bei anderen Stoffen, und der Grund liegt in der Anlage 4 selbst. Nr. 9.1 knüpft an die Einnahme von Betäubungsmitteln an. Bei Zopiclon und Zaleplon fehlt es daran. Bei Zolpidem kommt es darauf an, ob eine ausgenommene Zubereitung eingenommen wurde; dann liegt die Einnahme eines Arzneimittels vor, und zu prüfen ist Nr. 9.6 der Anlage 4, die auf die ärztlich verordnete Dauerbehandlung abstellt. Entzogen wird nur, wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.

Diese Unterscheidung wird von Behörden häufig übergangen. Wer ein Schlafmittel nach ärztlicher Verordnung genommen hat, ist nicht in derselben Lage wie jemand, der Amphetamin konsumiert hat, und das muss im Verwaltungsverfahren gesagt werden, bevor der Bescheid ergeht.

Der Unterschied ist messbar: Nr. 9.1 lässt die einmalige Einnahme genügen, Nr. 9.4 verlangt einen regelmäßig übermäßigen Gebrauch und Nr. 9.6.2 eine belegte Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Die beiden letzteren muss die Behörde darlegen, und beide sind einer Überprüfung zugänglich. Eine Abhängigkeit, die aus bestimmungsgemäßer Einnahme entstanden ist, fällt unter Nr. 9.6.2 und nicht unter Nr. 9.3 (VGH München zfs 2019, 598).

Die Ausnahme der Vorbemerkung 3

Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.

Bei einem verordneten Schlafmittel trägt dieses Argument weiter als bei jeder illegalen Substanz. Wer über Jahre eine ärztlich überwachte Einnahme vor dem Zubettgehen belegt, ohne dass es je zu einer Auffälligkeit im Straßenverkehr kam, beschreibt genau die Gewöhnung, die die Vorbemerkung meint, zumal die Halbwertszeiten der Z-Substanzen kurz sind und eine Restwirkung am Morgen die Ausnahme ist.

In die Akte gehören dann die Diagnose der Schlafstörung, der Verordnungsverlauf, der Einnahmezeitpunkt und ein Fahreignungsregister ohne Eintrag. Eine dokumentierte Schlafstörung ist hier der stärkste Vortrag, den es gibt.

Ordnungswidrigkeit, Straftat und Entziehung nebeneinander

In der Anlage zu § 24a StVG stehen die Z-Substanzen nicht. Die Aufzählung ist abschließend und nennt Heroin, Morphin, Cocain, Amfetamin, die Designer-Amfetamine und Metamfetamin; THC regelt § 24a Abs. 1a StVG gesondert. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG scheidet damit aus, gleichgültig welche Konzentration gemessen wurde.

§ 316 StGB bleibt. Dort genügt die relative Fahruntüchtigkeit, und einen Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit gibt es für Arzneistoffe nicht (BGHSt 44, 219). Bei einem Schlafmittel ist die typische Konstellation die Fahrt am frühen Morgen mit Restwirkung: Sekundenschlaf, Spurabweichungen, verzögerte Reaktion. Stellt die Polizei solche Ausfallerscheinungen fest, steht eine Straftat im Raum und mit ihr § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB. Eine Medikamentenklausel wie in § 24a Abs. 4 StVG kennt § 316 StGB nicht; die ärztliche Verordnung schließt die Strafbarkeit also nicht aus.

Kommt der Vorwurf einer Fahrt hinzu, ist § 24a Abs. 2 StVG zu prüfen; dazu die Drogenfahrt und ihre Grenzwerte. Zum Verfahren vor der Führerscheinstelle Fahrerlaubnisrecht in Bremen.

Kommt es zur Entziehung durch das Strafgericht, ist die Sperrfrist der nächste Angriffspunkt: Sperrfrist nach § 69a StGB und ihre Aufhebung.

Bei Mischkonsum mit Alkohol gilt zusätzlich das Alkoholrecht. Dazu die Atemalkoholmessung nach § 24a Abs. 1 StVG und die zwingende MPU ab 1,6 Promille.

Was die MPU nach einem Zolpidem-Verfahren verlangt

Ist die Fahrerlaubnis entzogen, verlangt § 14 Abs. 2 FeV die medizinisch-psychologische Untersuchung; verzichten kann die Behörde darauf nicht (BVerwG NJW 2005, 3081), verlangen darf sie sie erst, wenn die Entziehung nicht mehr angreifbar ist (OVG Greifswald BA 2013, 141).

Bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln richtet sich die Begutachtung auf die Abhängigkeit und auf die Frage, ob eine bestehende Medikation kontrolliert erfolgt. Das ist eine andere Fragestellung als bei illegalen Drogen, und eine Anordnung, die diesen Unterschied nicht abbildet, ist angreifbar. Geprüft wird auch hier nicht nur der Befund, sondern der Einstellungswandel (BVerwG NJW 2005, 3440); Abstinenzbelege allein tragen ihn nicht (VG Gelsenkirchen BA 2010, 372). Zur Anordnung: Anforderungen an eine MPU-Anordnung und Fragestellung der MPU. Zum Sofortvollzug: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.

Wie lange Abstinenz belegt sein muss

Bei Zolpidem und Zopiclon steht die Frist erst zur Debatte, wenn die Einnahme nicht verschreibungsgemäß war; andernfalls greift Vorbemerkung 3 der Anlage 4. Ist diese Hürde genommen, arbeiten die Beurteilungskriterien mit vier Ausgangslagen, deren Fristen bis zu neun Monate auseinanderliegen, und der Gutachter ordnet zu Beginn der Untersuchung zu.

Welche Frist zu welcher Ausgangslage gehört, welche Vorbereitung nach Kriterium C.5.2.4 dazu passt und wer sie nach Kriterium C.5.4.2.1 durchführen darf, steht mit den Fundstellen auf der Seite Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.

Typische Fehler

Der erste Fehler ist die Annahme, was in der Apotheke rezeptpflichtig ist, sei bei der Einfuhr höchstens eine Ordnungswidrigkeit. Ob Zolpidem BtM ist, entscheidet nicht die Packung, sondern die Handlungsform, und bei der Einfuhr ist es eine Straftat nach dem BtMG.

Der zweite Fehler ist die Berufung auf den Reisebedarf, wenn bestellt wurde. § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b BtMG setzt eine Reise und eine ärztliche Verschreibung voraus.

Der dritte Fehler ist die Angabe der Stückzahl im Anhörungsbogen. Maßgeblich ist der Wirkstoff, und jede freiwillige Mengenangabe arbeitet gegen den Beschuldigten: Anhoerungsbogen vom Zoll.

Der vierte Fehler ist, die Diagnose nicht vorzutragen. Eine dokumentierte Schlafstörung ist hier der stärkste Einstellungsgrund, und im Fahrerlaubnisverfahren zugleich das Argument gegen Nr. 9.1 der Anlage 4.

Ein Fall aus meiner Praxis

Angaben zu Person, Ort und Zeit sind abgewandelt, der Ablauf entspricht dem Verfahren.

Die Einzelheiten sind verändert, die Mandantin ist nicht erkennbar.

Eine 58-jährige Mandantin hatte bei einem Versender in der Türkei 300 Tabletten eines Zolpidem-Präparats bestellt, nachdem ihre Ärztin die Verordnung nach Jahren beendet hatte. Der Zoll hielt die Sendung an; die Einleitungsverfügung nannte die Einfuhr von Betäubungsmitteln und stellte auf die Stückzahl ab.

Wir haben nicht zur Sache vorgetragen, sondern Akteneinsicht genommen. Zwei Punkte trugen: Erstens lag der Wirkstoffgehalt weit unterhalb der 4.800 Milligramm, so dass von einer nicht geringen Menge keine Rede sein konnte. Zweitens hatten wir die Behandlungsdokumentation der letzten sieben Jahre, aus der die Abhängigkeitsentwicklung und der abrupte Verordnungsstopp hervorgingen.

Die Staatsanwaltschaft stellte nach § 153a StPO gegen eine geringe Geldauflage ein. Im Fahrerlaubnisverfahren haben wir darauf hingewiesen, dass eine ausgenommene Zubereitung eingenommen worden war und die Bewertung deshalb Nr. 9.6 der Anlage 4 folgen muss. Die Behörde hat sich mit einer ärztlichen Stellungnahme zufriedengegeben; die Fahrerlaubnis blieb. Parallel wurde ein Entzugsplan mit der Hausärztin aufgesetzt.

Häufige Fragen

Ist Zolpidem BtM oder Arzneimittel?

Beides, je nach Sachverhalt. Die Frage, ob Zolpidem BtM ist, lässt sich nur nach Handlungsform beantworten: Zolpidem steht in Anlage III zum BtMG; Zubereitungen zur oralen Anwendung bis 8,5 Milligramm je abgeteilter Form sind ausgenommen und werden im Inland wie Arzneimittel behandelt.

Ist Zolpidem BtM, wenn ich es aus dem Ausland bestelle?

Ja. Die Ausnahme für Zubereitungen gilt nicht für die Ein-, Aus- und Durchfuhr. Die Bestellung ist damit Einfuhr eines Betäubungsmittels.

Sind Zopiclon und Zaleplon Betäubungsmittel?

Nein. Sie stehen nicht in den Anlagen zum BtMG. Bei einer Bestellung aus dem Ausland kommt aber das Verbringungsverbot der §§ 73, 96 AMG in Betracht.

Wie viel ist eine nicht geringe Menge?

4.800 Milligramm Zolpidem, gerechnet als 60 Konsumeinheiten zu je 80 Milligramm (BGHSt 56, 52).

Darf ich meine Tabletten aus dem Urlaub mitbringen?

Bei ärztlicher Verschreibung und in einer der Reisedauer angemessenen Menge ja, § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b BtMG. Im Schengen-Raum empfiehlt sich die beglaubigte Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ.

Verliere ich den Führerschein?

Nicht automatisch. Bei einer ausgenommenen Zubereitung und ärztlicher Verordnung ist Nr. 9.6 der Anlage 4 zu prüfen, nicht Nr. 9.1. Dieser Unterschied ist die Verteidigungslinie.

Gesetzestexte und weiterführende Quellen

Der Eintrag zu Zolpidem samt Ausnahmeregelung steht in Anlage III zum BtMG im Volltext; die Einfuhrvariante des Verbrechenstatbestands in § 30 BtMG im Volltext. Für Zopiclon und Zaleplon gelten § 73 AMG im Volltext und § 96 AMG im Volltext.

Vertiefend: Alprazolam und Xanax im BtMG zur gleichen Ausnahmeproblematik bei den Benzodiazepinen.

Diese Seite beruht auf der 11. Auflage des von Harald Hans Körner begründeten Kommentars zum Betäubungsmittelgesetz (Patzak/Fabricius/Huth), dort Stoffe Rn. 541 zu Zolpidem, § 29 Rn. 583 bis 585 zum Reisebedarf und § 30 Rn. 125 zu den ausgenommenen Zubereitungen.

Derselbe Senat hat auch die Grenzwerte der Benzodiazepine festgelegt; dazu der Beitrag über Midazolam.

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Wenn der Zoll eine Sendung mit Schlaf- oder Beruhigungsmitteln angehalten hat, prüfe ich Ihren Fall kostenlos. Schicken Sie mir das Schreiben, das Sie bekommen haben.

Die Frage, ob Zolpidem BtM ist, lässt sich nicht mit Ja oder Nein beantworten. Sie hängt daran, welcher Stoff geliefert wurde, wie viel Wirkstoff darin war und auf welchem Weg er über die Grenze kam. Bis das geklärt ist, sollte nichts gesagt und nichts unterschrieben werden.

Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Verteidigung in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren bundesweit.

Den Ablauf eines Betäubungsmittelverfahrens (von der ersten Maßnahme bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft) habe ich an anderer Stelle beschrieben: Verteidigung im BtMG-Verfahren.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen