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Abbauzeiten von Drogen: Nachweis in Blut und Urin für alle Stoffe
Abbauzeiten geben an, wie lange ein Stoff oder sein Abbauprodukt nach dem letzten Konsum in Blut oder Urin noch messbar ist; im Blut sind es meist Stunden, im Urin meist Tage, bei Cannabis und einzelnen Arzneistoffen auch Wochen. Alle Abbauzeiten der Tabelle sind grobe, unverbindliche Richtwerte: Der Abbau verläuft bei jedem Menschen anders und hängt unter anderem von Körperbau und Gewicht, Stoffwechsel, Dosis, Häufigkeit des Konsums, Trinkmenge und Messverfahren ab. Fallberichte und Einzelstudien liefern nur Anhaltspunkte, und Ausscheidungsangaben sind keine Nachweisgrenzen.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und vertrete Mandanten bundesweit in Bußgeld-, Straf- und Fahrerlaubnisverfahren nach Drogenbefunden. In fast jeder Akte stellt sich dieselbe Frage: Passt der Befund zu dem, was der Mandant über seinen letzten Konsum sagt? Die folgende Übersicht ordnet die Stoffe des Substanzreiters nach Gruppen und nennt zu jedem Stoff die in Fachliteratur, Laborangaben und Studien belegten Abbauzeiten für Blut und Urin. Wo nur ein Fallbericht oder eine Gruppenangabe vorliegt, ist das in der Tabelle vermerkt.
Das Wichtigste vorab
- Für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG zählt allein der Wirkstoffnachweis im Blut; ein positiver Urinbefund belegt nur einen zurückliegenden Konsum, keine Wirkung beim Fahren.
- Die Abbauzeiten im Blut sind nach den Beurteilungskriterien etwa um die Hälfte bis ein Drittel kürzer als im Urin; für § 24a Abs. 2 StVG zählt nur das Blutfenster.
- § 24a Abs. 2 StVG erfasst nur die Stoffe der Anlage (Morphin, Cocain, Benzoylecgonin, Amfetamin, MDA, MDE, MDMA, Metamfetamin); LSD und neue psychoaktive Stoffe stehen dort nicht.
- Nach dem Beschluss BVerfG NJW 2005, 349 genügt für § 24a Abs. 2 StVG nicht jede Spur; in verfassungskonformer Auslegung ist grundsätzlich erst der analytische Grenzwert der Grenzwertkommission maßgeblich.
- Für § 316 StGB gibt es bei Drogen keinen Grenzwert der absoluten Fahrunsicherheit; maßgeblich sind Ausfallerscheinungen, Abbauzeiten liefern dort nur Indizien.
- Nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV schließt schon die einmalige Einnahme eines Betäubungsmittels die Fahreignung in der Regel aus, unabhängig von der gemessenen Konzentration.
- Für Cannabis gilt seit dem 22.8.2024 der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum nach § 24a Abs. 1a StVG; eine Rückrechnung wie bei Alkohol ist nicht möglich.
Inhaltsangabe
- Wirkung, Blutbefund, Urinbefund
- Warum Abbauzeiten nur Anhaltswerte sind
- Abbauprodukte und Rückrechnung
- Hinweis zur Tabelle
- Abbauzeiten der Opioide
- Abbauzeiten der Stimulanzien
- Abbauzeiten der Beruhigungs- und Schlafmittel
- Psychedelika, Dissoziativa, GHB und Inhalanzien
- Cannabis und Cannabinoide
- Neue psychoaktive Stoffe
- Abbauzeiten bei Arzneimitteln und Dopingstoffen
- § 24a StVG und der Blutbefund
- § 316 StGB und die Fahrunsicherheit
- Fahrerlaubnis und Abstinenznachweis
- Ein Fall aus der Verwaltungsrechtsprechung
- Fragen rund um das Thema
- Gesetze, Rechtsprechung und Literatur
- Unverbindliche Ersteinschätzung
Wirkung, Blutbefund und Urinbefund: drei verschiedene Fragen
Wirkung, Nachweis im Blut und Nachweis im Urin fallen zeitlich auseinander. Der Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung (2. Aufl., Teil Nachweiszeiten) betont, dass die Wirkungsdauer von der Art der Droge, der Dosis und der Aufnahmeart abhängt und mit höherer Dosis zunimmt. Der Blutbefund zeigt dagegen, was zum Zeitpunkt der Entnahme im Kreislauf war; die Abbauzeiten im Blut sind entsprechend kurz. Die Beurteilungskriterien (5. Aufl., Kap. C.3.1) halten fest, dass sich die Blutanalyse vorrangig zur Aufdeckung einer aktuellen Beeinflussung eignet und deshalb im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht im Vordergrund steht.
Der Urin sammelt Abbauprodukte über einen längeren Zeitraum. Nach Kap. C.3.2 der Beurteilungskriterien hängt die Ausscheidung von Molekülmasse, Struktur und Polarität des Stoffes ab, und ein positiver Urinbefund belegt wegen des längeren Nachweisfensters keine akute Wirkung. Umgekehrt beginnt die Ausscheidung erst mit Verzögerung: Der Leitfaden beschreibt für Urintests eine Nachweislücke von 30 bis 60 Minuten nach dem Konsum. Abbauzeiten im Urin und Abbauzeiten im Blut beantworten also verschiedene Fragen; wer sie vermischt, zieht falsche Schlüsse.
Den Vergleich der vier Probenmaterialien Blut, Urin, Speichel und Haar mit den Einzelheiten zu Cannabis, Opiaten, Kokain und Amphetaminen habe ich in einem eigenen Beitrag zu den Nachweiszeiten in den verschiedenen Medien zusammengestellt. Die Haaranalyse überblickt Monate, reicht also weit über die Abbauzeiten in Blut und Urin hinaus und dient vor allem dem Abstinenzbeleg; sie ist auf der Seite zur Haaranalyse erläutert.
Warum Abbauzeiten nur Anhaltswerte sind
Keine Tabelle der Abbauzeiten kann den Einzelfall abbilden. Die Beurteilungskriterien nennen ihre eigenen Werte ausdrücklich „orientierend“ und knüpfen sie an Bedingungen: Die Nachweisbarkeitsdauer ist dosisabhängig, kann bei Dauerkonsum ansteigen und hängt von der Nachweisgrenze des Analyseverfahrens sowie von Lagerung und Asservierung der Probe ab (Kap. C.3.1, Fußnote zu Tabelle C.6). Für den Urin kommt die Entleerungsfrequenz der Harnblase hinzu (Fußnote zu Tabelle C.7). Abbauzeiten sind deshalb Spannen, keine Fristen.
Dosis, Konsummuster und Stoffwechsel
Der Leitfaden Drogenerkennung nennt Alter, Geschlecht, Gewicht, Nahrungsaufnahme und Gesundheitszustand als Faktoren, die den Verlauf beeinflussen. Besonders deutlich wird der Einfluss des Konsummusters bei Cannabis: Nach dem Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien (3. Aufl., Kap. 3.14, Abschnitt CTU) wurde bei regelmäßigen Konsumenten THC oberhalb von 1 ng/ml noch nach 7 bis 14 Tagen gefunden. Bei Amphetaminen beeinflusst der pH-Wert des Urins die Rückresorption und damit die Nachweisdauer (Beurteilungskriterien, Tabellen C.6 und C.7). Abbauzeiten verlängern sich also mit Dosis und Konsumhäufigkeit.
Der Einwand, durch Abnehmen oder Sport würden gespeicherte Cannabinoide wieder freigesetzt, ist nach dem Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien experimentell widerlegt (Westin u. a. 2014). Die Beurteilungskriterien (Kap. C.3.2) erwarten auch bei geltend gemachtem Gewichtsverlust keine plötzlich positiven Befunde nach mehreren unauffälligen Kontrollen. Körperfett verlängert Abbauzeiten also nicht in dem Maß, das Betroffene häufig vermuten.
Trinkmenge und Urinverdünnung
Große Trinkmengen verdünnen den Urin. Die Beurteilungskriterien (Kap. C.3.2 und Kriterium CTU) verlangen deshalb eine Kreatininbestimmung. Liegt der Kreatininwert unter 20 mg/dL, ist chromatographisch zu analysieren, und Befunde unterhalb der Cut-off-Werte sind mitzuteilen; unter 5,6 mg/dL kann ein negativer Befund in der Regel nicht gewertet werden oder es ist von Manipulation auszugehen. Der Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien nennt für die Annahme einer Manipulation Kreatininwerte unter 10 bzw. unter 5 mg/dl. Verdünnung verkürzt die scheinbaren Abbauzeiten im Urin, wird aber erkannt.
Cut-off-Werte und Messverfahren
Ob ein Befund „positiv“ lautet, hängt vom Cut-off ab, also von der Konzentration, ab der das Labor einen Befund als positiv meldet. Das Institut für Laboratoriumsmedizin des Universitätsklinikums Leipzig nennt für seinen qualitativen Drogenschnelltest im Urin etwa 50 ng/ml für Cannabinoide und 300 ng/ml für Cocain, während die CTU-Kriterien für Benzoylecgonin 20 ng/ml und für THC-COOH 7,5 ng/ml vorsehen (Beurteilungskriterien, Tabelle C.10). Je niedriger der Cut-off, desto länger die gemessenen Abbauzeiten; zwei Labore können für dieselbe Probe daher verschiedene Abbauzeiten ausweisen. Einzelheiten stehen auf der Seite zu den Cut-off-Werten.
Auch das Verfahren bestimmt die Abbauzeiten mit. Der Leitfaden Drogenerkennung beschreibt den zweistufigen Ablauf aus immunchemischem Vortest und Bestätigung durch GC-MS oder LC-MS/MS. Screeningmethoden erfassen viele Stoffe, aber nicht mit größter Empfindlichkeit; LSD und GHB werden ohne gezielten Auftrag leicht übersehen. Kokain zerfällt in Blutproben ohne Natriumfluorid, sodass ohne Stabilisierung meist nur die Abbauprodukte messbar bleiben.
Abbauprodukte, Messgrößen und Rückrechnung
Viele Stoffe werden nicht selbst, sondern über ihre Abbauprodukte nachgewiesen. Heroin hydrolysiert so schnell, dass im Blut stellvertretend 6-Monoacetylmorphin, Morphin und Codein bestimmt werden; der sichere Nachweis von 6-MAM gilt als Beleg für Heroin (Leitfaden Drogenerkennung). Bei Kokain sind Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester die verlässlichen Messgrößen, bei Cannabis THC-COOH, bei Methadon EDDP. Methamphetamin wird zu Amphetamin abgebaut, im Blut meist im Verhältnis von etwa 10:1 bis 5:1. Die Spalte „Messgröße“ nennt zu den Abbauzeiten jeweils den Analyten, auf den sie sich beziehen. Von der Substanz zu trennen ist Levomethamphetamin und seine eigene Grenzmenge.
Aus Abbauzeiten lässt sich der Konsumzeitpunkt nur eingeschränkt zurückrechnen. Die Beurteilungskriterien (Kap. C.3.1) geben als Faustregel an, dass Stoffe nach etwa 7 bis 8 Halbwertszeiten bei therapeutischen und nach 8 bis 10 Halbwertszeiten bei übertherapeutischen Konzentrationen analytisch nicht mehr zu fassen sind. Für Kokain referiert Hentschel/König (StVR, 48. Aufl., § 24a StVG Rn. 25d) die Untersuchung Tönnes/Skopp BA 2013, 113: Bei 10 ng/ml Kokain lag die Aufnahme weniger als einen Tag zurück, bei 75 ng/ml Benzoylecgonin ohne Kokain deutlich weniger als zwei Tage.
Bei Cannabis scheidet eine Rückrechnung wie bei Alkohol aus (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 24a StVG Rn. 18f). Für die Abbauzeiten im Blut zählt auch der Zeitraum bis zur Entnahme: Nach dem Leitfaden Drogenerkennung liegt zwischen Verkehrsdelikt und Entnahme im Mittel rund eine Stunde, in fast 38 % der Fälle mehr als 60 Minuten. Entsteht ein relevanter Stoff erst in dieser Zeit durch Abbau (etwa Amphetamin aus Methamphetamin), scheidet der Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG aus (BayObLG NZV 2004, 267, nach Hentschel/König, § 24a StVG Rn. 21c).
Hinweis zur Tabelle: Richtwerte, keine Fristen
Die Angaben in den folgenden Tabellen sind nur grobe, unverbindliche Richtwerte. Der Abbau ist bei jedem Menschen unterschiedlich und hängt unter anderem von Körperbau und Gewicht, Stoffwechsel, Dosis, Häufigkeit des Konsums, Trinkmenge und Messverfahren ab. Wer sich auf Abbauzeiten verlässt, um danach ein Fahrzeug zu führen, geht ein erhebliches Risiko ein. Die Abbauzeiten beziehen sich jeweils auf die Zeit seit dem letzten Konsum. Fallberichte und Einzelstudien mit wenigen Probanden liefern nur Anhaltspunkte, und Ausscheidungsangaben (wie viel Prozent der Dosis in welcher Zeit den Körper verlassen) stellen keine Nachweisgrenzen dar.
Wo die Literatur voneinander abweicht, nennt die Tabelle die gängigen Spannen; abweichende Einzelwerte, Dosis und Studiendesign stehen unter der jeweiligen Tabelle. Zusätze in Klammern kennzeichnen schwächere Grundlagen: „Fallbericht“ und „Studie“ für Einzelbeobachtungen, „Gruppenangabe“ für Werte der ganzen Stoffgruppe, „Ausscheidungsangabe“ für den ausgeschiedenen Anteil der Dosis und „abgeleitet, nicht gemessen“ für Schlüsse ohne eigene Messung. Halbwertszeiten stehen nicht in der Tabelle, weil sie keine Abbauzeiten im Sinne einer Nachweisdauer sind.
Von den 266 Feldern für Blut und Urin enthalten 211 eine Angabe. Wo „nicht bekannt“ steht, sind für den Stoff keine belastbaren Abbauzeiten veröffentlicht. Das bedeutet nicht, dass er nicht nachweisbar wäre, sondern dass ein Nachweis gezielte Analytik voraussetzt. Grundstoffe nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz fehlen in der Tabelle, weil sie nicht konsumiert, sondern zur Herstellung von Drogen verwendet werden. Die Stoffnamen führen zur jeweiligen Substanzseite.
Abbauzeiten der Opioide
Für Heroin, Morphin, Codein und Dihydrocodein liegen differenzierte Angaben vor; bei Tilidin, Carfentanil und den Nitazenen stützen sich die Abbauzeiten auf Einzelstudien und Fallberichte. Die Abbauzeiten von Heroin lassen sich nur über seine Abbauprodukte bestimmen. Auch hier gilt: Alle Werte sind grobe, unverbindliche Richtwerte, denn der Abbau hängt individuell von Körperbau, Gewicht, Stoffwechsel, Dosis und Konsumhäufigkeit ab. Fallberichte und Einzelstudien liefern nur Anhaltspunkte, und Ausscheidungsangaben sind keine Nachweisgrenzen.
| Stoff | Nachweisbar im Blut | Nachweisbar im Urin | Messgröße |
|---|---|---|---|
| Heroin und Diamorphin | 6-MAM bis 2 Stunden; Morphin ca. 3 bis 10 Stunden, nach Höchstdosis über 20 Stunden; Heroin selbst nur Minuten | 6-MAM 2 bis 8, höchstens etwa 10 Stunden; konjugiertes Morphin ca. 48 bis 96 Stunden; Papaverin-Metaboliten bis 3 Tage | 6-MAM, Morphin, Codein; ergänzend Papaverin |
| Opium, Rohopium und Opiumtee | Morphin ca. 3 bis 10 Stunden, Codein 10 bis 20 Stunden (über Leitstoffe Morphin und Codein) | Opiate bis 3 Tage, Laborangaben 2 bis 5 Tage; Papaverin-Metaboliten bis 3 Tage (über Leitstoffe) | Morphin, Codein; Papaverin als Hinweis auf Rohopium |
| Schlafmohn und Mohnkapseln | Morphin nach Mohnsamenverzehr bis 24 Stunden im Serum (Studie) | nach Mohnsamen bis 48 Stunden; in kontrollierter Studie letzte positive Probe nach 2,6 bis 18 Stunden | Morphin; Mohnprodukte können positive Opiatbefunde auslösen |
| Morphin und Morphinsulfat | ca. 3 bis 10 Stunden; Laborrichtwert Opiate bis 8 Stunden | freies Morphin 24 bis 48 Stunden; Opiat-Gruppentest 1 bis 5 Tage | Morphin |
| Oxycodon und Oxycodon-Naloxon | etwa halb so lange wie im Speichel; Speichel im Mittel 34 Stunden positiv (Studie) | 1 bis 3 Tage | Oxycodon, Noroxycodon |
| Hydromorphon | nicht bekannt | 1 bis 3 Tage, nach neuerer Angabe 1 bis 4 Tage | Hydromorphon |
| Tramadol | Serumbestimmung erfasst eine Einnahme innerhalb der letzten Tage (Laborangabe) | 1 bis 4 Tage (Laborangabe bis 3 Tage) | Tramadol, O-Desmethyltramadol |
| Tapentadol | nicht bekannt | 1 bis 3 Tage | Tapentadol |
| Tilidin und Tilidin-Naloxon | nicht bekannt | bis 5 Tage (Laborangabe); mit LC-MS/MS nach Einmaldosis bis 7 Tage (Studie) | Tilidin, Nortilidin, Bisnortilidin |
| Codein und codeinhaltige Säfte | ca. 24 Stunden; Laborangabe 10 bis 20 Stunden | konjugiertes Codein 48 bis 72 Stunden; Laborangaben 2 bis 5 Tage | Codein; zu 1 bis 10 % Abbau zu Morphin |
| Dihydrocodein | 8 bis 10 Stunden; Laborangabe 10 bis 20 Stunden | bis 3 Tage | Dihydrocodein |
| Fentanyl und Fentanylpflaster | nicht bekannt | 1 bis 3 Tage, nach neueren Angaben bis 5 bzw. 7 Tage; bei Opioidabhängigen im Einzelfall Norfentanyl bis 26 Tage | Fentanyl, Norfentanyl |
| Carfentanil | Norcarfentanil bis 52 Stunden nach Klinikaufnahme (Fallbericht) | Carfentanil und Norcarfentanil nachgewiesen, Dauer offen (Fallberichte) | Carfentanil, Norcarfentanil |
| Alfentanil, Remifentanil, Sufentanil | nicht bekannt | Remifentanil am Tag nach der Gabe nachgewiesen (Fallbericht); Alfentanil, Sufentanil nicht bekannt | Sufentanil, Norsufentanil; Remifentanil, Remifentanilsäure |
| Nitazene | Protonitazen 2 Stunden nach Einnahme in sehr niedriger Konzentration (Fallbericht) | Protonitazen 9 Stunden nach Einnahme nachgewiesen, Routinescreening negativ (Fallbericht) | Ausgangsstoff, N-Desethyl- und O-Dealkyl-Metabolite; nur gezielte Analytik |
| Methadon und Levomethadon | bis zu einem Tag, nach anderen Angaben bis 2 Tage | bis 3 Tage, nach anderen Angaben 2 bis 5 Tage; Laborangaben 6 bis 7 Tage, EDDP bis 7 Tage, Spanne 1 bis 14 Tage | Methadon, EDDP |
| Buprenorphin und Subutex, auch aus dem Ausland | nach Praxis Suchtmedizin nicht nachweisbar | bis 3 Tage, nach anderen Angaben 1 bis 5 bzw. 2 bis 6 Tage; Laborangaben bis 7 Tage, Metaboliten bis 14 Tage | Buprenorphin, Norbuprenorphin (auch Glucuronide) |
| Pethidin | nicht bekannt | 1 bis 3 Tage; Norpethidin 1 bis 4 Tage | Pethidin, Norpethidin |
| Desomorphin (Krokodil) | wenige Stunden (Angabe eines Giftinformationszentrums) | 2 bis 3 Tage (Angabe eines Giftinformationszentrums) | Desomorphin; Metaboliten nur in vitro beschrieben |
| Normethadon und Dextropropoxyphen | nicht bekannt | Dextropropoxyphen und Norpropoxyphen 1 bis 4 Tage; Normethadon nicht bekannt | Dextropropoxyphen, Norpropoxyphen |
| Kratom und Mitragynin | Mitragynin noch 2 Wochen nach Absetzen hoher Dauereinnahme (Fallbericht) | 7-Hydroxymitragynin 1 bis 9 Tage (Laborangabe ohne Primärquelle); kein festes Nachweisfenster | Mitragynin und Metaboliten, u. a. 7-Hydroxymitragynin |
| Naloxon, Naltrexon und Opiatblocker | nicht bekannt | Naloxon 1 bis 3 Tage; Naltrexon nicht bekannt | Naloxon, Naloxon-3-glucuronid; Naltrexon, 6-beta-Naltrexol |
| Pentazocin | nicht bekannt | etwa 60 % der Dosis binnen 24 Stunden ausgeschieden (Ausscheidungsangabe) | Pentazocin, Oxidationsprodukte, Glucuronide |
| Piritramid | nicht bekannt | nicht bekannt | Piritramid (im Plasma gaschromatographisch) |
Abbauzeiten der Opioide: Einzelheiten und Belege
Die Abbauzeiten der Opiate beruhen im Kern auf den Beurteilungskriterien (5. Aufl., Tabellen C.6 und C.7) und dem Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung (2. Aufl., Tabelle 1 im Teil zum Nachweis in Blut und Urin). Laborangaben, Einzelstudien und Fallberichte ergänzen sie:
- Abbauzeiten bei Heroin: Die 2 bis 8 Stunden für 6-MAM im Urin und die bis zu 3 Tage für Papaverin-Metaboliten stammen von Wolf u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2019); die Einleitung derselben Arbeit referiert einen Nachweis der Papaverin-Metaboliten bis 7 Tage (Sekundärzitat). Etwa 8 Stunden für 6-MAM nennen Moeller u. a. (Mayo Clinic Proceedings 2017). Als Laborrichtwert nennt SYNLAB (Fachinformation zum Substanzmissbrauch) für Heroin 12 Stunden im Blut und 3 bis 4 Tage im Urin.
- Opium und Rohopium: Eine Studie speziell zu Opium oder Opiumtee gibt es nicht. Die Abbauzeiten folgen den Leitstoffen Morphin und Codein (BC Centre on Substance Use 2022; Mayo Clinic Laboratories, Drug Book Opiates; Drogenberatung Wolfsburg nach Laborangaben, Stand 07/2022).
- Abbauzeiten bei Schlafmohn: Lachenmeier, Sproll und Musshoff (Therapeutic Drug Monitoring 2010) werten Studien mit Mohnsamen und Backwaren aus, darunter Hayes u. a. (Clinical Chemistry 1987); nach Mayo Clinic Laboratories können sehr große Mengen Mohngebäck den Morphinwert im Urin 6 bis 12 Stunden lang auf bis zu 2000 ng/ml heben. Zu Mohnkapseltee gibt es nur Vergiftungsberichte ohne Zeitangabe.
- Morphin, Codein, Dihydrocodein, Hydromorphon: Mayo Clinic Laboratories (Drug Book Opiates), BC Centre on Substance Use (2022), SYNLAB und die Drogenberatung Wolfsburg nach Angaben des Labors Krone (2021). Die Halbwertszeit von Hydromorphon beträgt unretardiert 2 bis 3 Stunden (Sathyan u. a., BMC Clinical Pharmacology 2007).
- Oxycodon: Cone u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2015) fanden nach 20 mg retardiertem Oxycodon im Blut etwa halb so lange Abbauzeiten wie im Speichel, wo sie im Mittel 34 Stunden betrugen. Eine eigene Stundenzahl für das Blut nennt der Abstract nicht.
- Abbauzeiten bei Tramadol, Tapentadol und den übrigen synthetischen Opioiden: Die Abbauzeiten im Urin stammen aus den Übersichten der ARUP Laboratories der University of Utah (Oktober 2023 und Januar 2025) und vom Labor Krone, die Serumangabe zu Tramadol von Mayo Clinic Laboratories (Test TRAMS). Nach Überdosis liegt die Halbwertszeit von Tramadol im Mittel bei 9,24 Stunden (Khosrojerdi u. a. 2015).
- Abbauzeiten bei Tilidin: Köhler, Grobosch und Binscheck (Analytical and Bioanalytical Chemistry 2010) wiesen eine Einzeldosis Tilidin mit LC-MS/MS bis 7 Tage im Urin nach. Nach der Fachinformation Tilidin AbZ (2020) und dem Medizin-Zentrum Dortmund kann Tilidin im Blut je nach Entnahmezeitpunkt schon verschwunden sein; die Halbwertszeit von Nortilidin beträgt 3 bis 5 Stunden.
- Fentanyl und Analoga: Die längeren Abbauzeiten im Urin stammen von Aegis Sciences nach Baselt (10. Aufl.) und Huhn u. a. (Drug and Alcohol Dependence 2020); bei Opioidabhängigen betrug die mittlere Ausscheidungszeit dort 7 Tage (Fentanyl) und 13 Tage (Norfentanyl). Den Carfentanil-Fall beschreiben Uddayasankar u. a. (Pharmacotherapy 2018). Norcarfentanil entsteht auch aus Remifentanil (Allibe u. a., Forensic Toxicology 2019). Zu Alfentanil und Sufentanil enthalten die US-Fachinformationen nur Ausscheidungsangaben.
- Abbauzeiten bei Nitazenen: Stangeland u. a. (Tidsskrift for Den norske legeforening 2024) beschreiben eine nicht tödliche Protonitazen-Vergiftung; die Messgrößen folgen Taoussi u. a. (Archives of Toxicology 2024). Die Halbwertszeit beim Menschen ist unbekannt.
- Abbauzeiten bei Methadon und Buprenorphin: Abbauzeiten nach der Klinischen Chemie des Klinikums Nürnberg (Allgemeine Hinweise, Stand 07/2026), dem Österreichischen Gesundheitsportal (jeweils bis zu drei Tage), der Praxis Suchtmedizin Schweiz (2 bis 5 bzw. 2 bis 6 Tage), Mayo Clinic Laboratories, ARUP Laboratories, Labor Dr. Fenner (2024) und Johns Hopkins Pathology; der Blutwert bis 2 Tage stammt von mindzone (Landes-Caritasverband Bayern). Methadon hat eine mittlere Halbwertszeit von etwa 30 Stunden.
- Pethidin, Dextropropoxyphen, Naloxon und Pentazocin: ARUP Laboratories (2023), Preferred Lab Partners (2025), Johns Hopkins Pathology sowie die US-Fachinformationen zu Naltrexon und Pentazocin. Für Pentazocin liegt nur eine Ausscheidungsangabe vor.
- Abbauzeiten bei Desomorphin, Kratom, Piritramid: Für Desomorphin das California Poison Control System (2023); für Kratom das Drogenprofil der EUDA zum Fallbericht im Serum und die Association of Public Health Laboratories zu 7-Hydroxymitragynin. Standard-Immunoassays erfassen Kratom nicht. Zu Piritramid ist nur eine gaschromatographische Methode für Plasma beschrieben (Journal of Chromatography 1991).
- Die Messgrößen der synthetischen Opioide folgen, soweit dort aufgeführt, der Tabelle C.10 der CTU-Kriterien, im Übrigen den genannten Laborquellen.
Abbauzeiten der Stimulanzien
Kokain und die Amphetamine gehören zu den am besten untersuchten Stoffen; ihre Abbauzeiten fallen dennoch besonders weit auseinander, weil ältere und neuere Quellen mit unterschiedlichen Nachweisgrenzen arbeiten.
| Stoff | Nachweisbar im Blut | Nachweisbar im Urin | Messgröße |
|---|---|---|---|
| Kokain und Kokainhydrochlorid | Kokain bis ca. 12 Stunden, ältere Angabe ca. 6 Stunden; Benzoylecgonin über 48 Stunden | Benzoylecgonin 2 bis 3 Tage, bei Hochkonsum bis 9 Tage, nach langem Hochkonsum bis 3 Wochen; Kokain ca. 12 Stunden | Kokain, Benzoylecgonin, Ecgoninmethylester |
| Crack und Kokainbase | wie Kokain | wie Kokain | wie Kokain |
| Kokablätter und Mate de Coca | nach Kauen von 50 g Blättern mehr als 7 Stunden im Plasma (Studie) | nach einer Tasse Kokatee Benzoylecgonin bis 70 Stunden, Kokain bis 20 Stunden (Studie) | Kokain, Benzoylecgonin, Ecgoninmethylester |
| Amphetamin und Speed | 12 bis 16 Stunden, ggf. über 24 Stunden; ältere Angabe ca. 6 Stunden | 2 bis 9 Tage je nach Urin-pH; andere Angaben 1 bis 3 bzw. 1 bis 5 Tage | Amphetamin |
| Methamphetamin und Crystal | 12 bis 16 Stunden, ggf. über 24 Stunden | 2 bis 9 Tage je nach Urin-pH; andere Angaben 1 bis 5 bzw. 4 Tage | Methamphetamin und Amphetamin |
| Levomethamphetamin | nach Nasenspray nur bei 2 Probanden im Plasma messbar (Studie) | als Selegilin-Abbauprodukt bis 7 Tage (Studie) | L-Methamphetamin, L-Amphetamin (enantiomerenselektive Analyse) |
| MDMA, Ecstasy, MDA und MDE | 12 bis 16 Stunden, ggf. über 24 Stunden | 2 bis 9 Tage; nach anderen Angaben 1 bis 3 bzw. 3 bis 4 Tage | MDMA und MDA, MDE |
| PMMA und PMA | nicht bekannt | nicht bekannt | PMMA, PMA (Abbauprodukt von PMMA) |
| MMDA, BDB und FLEA | nicht bekannt | BDB als MBDB-Metabolit 36 Stunden (Studie); MMDA, FLEA nicht bekannt | BDB; im Übrigen nicht bekannt |
| Methylphenidat und Ritalin | 4 bis 6 Stunden | unter 1 Tag bis 2 Tage | Methylphenidat, Ritalinsäure |
| Ethylphenidat | nicht bekannt | nicht bekannt | Ethylphenidat, Ritalinsäure |
| Lisdexamfetamin und Elvanse | 6 bis 7 Stunden | als Amphetamin 1 bis 5 Tage (Laborangabe für Amphetamin) | Lisdexamfetamin; im Urin vor allem D-Amphetamin |
| Captagon und Fenetyllin | über Abbauprodukt Amphetamin etwa 6 Stunden; Fenetyllin selbst nicht belegt | über Amphetamin etwa 1 bis 3 Tage; Fenetyllin selbst nicht belegt | Fenetyllin, Amphetamin, Theophyllin |
| Amfepramon und Phenmetrazin | nicht bekannt | Amfepramon 75 bis 106 % binnen 48 Stunden, Phenmetrazin etwa 70 % binnen 24 Stunden (Ausscheidungsangaben) | Aminoketon-Metabolite (Amfepramon); Phenmetrazin und Metabolite |
| Pemolin und Methylaminorex | nicht bekannt | Pemolin etwa 50 % unverändert (Ausscheidungsangabe ohne Zeitraum); 4-Methylaminorex nicht bekannt | Pemolin und Metabolite; 4-Methylaminorex unverändert |
| Khat, Cathin und Cathinon | Cathinon nach etwa 8 Stunden kaum noch nachweisbar | Cathinon bis 26 Stunden; Cathin und Norephedrin über 80 Stunden (Studie) | Cathinon (khatspezifisch), Cathin, Norephedrin |
| Methcathinon (Ephedron) | nicht bekannt | nicht bekannt | Methcathinon; Hauptmetabolit Ephedrin |
| Mephedron (4-MMC) | bis etwa 6 Stunden, danach nur Spuren; am zweiten Tag nicht mehr | Abbauprodukte bis 3 Tage (kontrollierte Studie) | Dihydronormephedron, 4-Carboxymephedron |
| MDPV und alpha-PVP | nicht bekannt | alpha-PVP mehrere Tage, am 10. Tag negativ (Fallbericht); MDPV nicht bekannt | MDPV unverändert; alpha-PVP, OH-PVP |
| 4-MEC, Clephedron und Pentedron | nicht bekannt | Clephedron 5 Stunden nach Einnahme, Ende der Sammelzeit (Studie); 4-MEC, Pentedron nicht bekannt | Clephedron und Metabolite; im Übrigen nicht bekannt |
| Methylon (MDMC) | in einer Studie bis 24 Stunden im Plasma messbar (letzter Messzeitpunkt) | nicht bekannt | Methylon unverändert, HMMC |
| Modafinil und Armodafinil | Modafinilsäure nach 48 Stunden nicht mehr nachweisbar (Studie); Modafinil selbst nicht bekannt | 80 % der Dosis binnen 11 Tagen ausgeschieden (Ausscheidungsangabe) | Modafinilsäure, Modafinilsulfon |
| Ephedrin und Pseudoephedrin | nicht bekannt | Ephedrin nach Patzak noch Wochen; Pseudoephedrin mindestens 16 Stunden über dem früheren IOC-Grenzwert (Studie) | Ephedrin bzw. Pseudoephedrin unverändert |
Abbauzeiten der Stimulanzien: Einzelheiten und Belege
Die Abbauzeiten von Kokain und den Amphetaminen beruhen auf den Beurteilungskriterien (Tabellen C.6 und C.7), dem Leitfaden Drogenerkennung (Tabelle 1) und der älteren Zusammenstellung bei Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 394, die auf Schütz (1999) zurückgeht.
- Kokain: Kokain selbst ist im Urin hochdosiert bis 3 Tage nachweisbar; ältere Quellen nennen für Benzoylecgonin 1 bis 4 Tage. Die drei Wochen nach Hochkonsum stammen vom Österreichischen Gesundheitsportal, 1 bis 5 Tage für Amfetamine und Benzoylecgonin von der Klinischen Chemie des Klinikums Nürnberg. Die Plasmahalbwertszeit beträgt nach den ARUP Laboratories (2023) für Kokain 0,7 bis 1,5 Stunden und für Benzoylecgonin 5,5 bis 7,5 Stunden.
- Abbauzeiten bei Kokablättern und Kokatee: Die Studien fasst der Critical Review Report der WHO zum Kokablatt (48. ECDD, 2025) zusammen; Ecgoninmethylester war nach einer Tasse Tee bis 60 Stunden, Benzoylecgonin in einer anderen Studie nach 48 bis 52,5 Stunden noch nachweisbar. Schon eine Tasse kann den Urintest positiv machen (Mazor u. a. 2006).
- Amphetamin, Methamphetamin, MDMA: Die 10 Stunden für den sicheren Nachweis von D-Amphetamin im Blut und die 6 bis 7 Stunden für Lisdexamfetamin nennt Patzak/Fabricius, Vor §§ 29 ff. Rn. 394a, nach Mußhoff u. a. (Blutalkohol 2020, 260). Weitere Abbauzeiten im Urin: ARUP Laboratories (2023) und know-drugs.ch nach dem Institut für Rechtsmedizin St. Gallen; 3 bis 4 Tage für MDMA nennt das Österreichische Gesundheitsportal.
- Abbauzeiten bei Levomethamphetamin: Studie zum Wick-Inhaler (BMC Clinical Pharmacology 2008) und Newmeyer u. a. (Drug Testing and Analysis 2015, Probenahme bis 32 Stunden); die Urinangabe stammt von Maurer und Kraemer (Archives of Toxicology 1992) nach 10 mg Selegilin. Nur eine enantiomerenselektive Analyse trennt L- von D-Methamphetamin (Smith u. a., Journal of Analytical Toxicology 2014).
- BDB, PMMA, Methcathinon: Kronstrand (Journal of Analytical Toxicology 1997) untersuchte die Ausscheidung nach 100 mg MBDB. Zu PMMA fehlen Humandaten (EMCDDA 2001; WHO ECDD). Zu Methcathinon gibt es nur einen Fallbericht ohne Zeitangabe (Belhadj-Tahar und Sadeg, Forensic Science International 2005).
- Abbauzeiten bei Methylphenidat, Lisdexamfetamin, Captagon: Blutwert nach know-drugs.ch, Urinwerte nach Mayo Clinic Laboratories und ARUP; nach der US-Fachinformation Vyvanse (FDA 2017) erscheinen rund 96 % der Dosis binnen 120 Stunden im Urin. Für Captagon gelten die Abbauzeiten des Abbauprodukts Amphetamin (Universitätsklinikum Heidelberg, Rechts- und Verkehrsmedizin 2008; Magiera, Dissertation Gießen 2008).
- Amfepramon, Phenmetrazin, Pemolin: Ausscheidungsangaben aus den US-Fachinformationen (Diethylpropion; Cylert, 2002), aus Clarke’s Analysis of Drugs and Poisons (2004, Sekundärzitat) und von Vermeulen u. a. (British Journal of Clinical Pharmacology 1979). Keine dieser Quellen nennt eine Nachweisdauer.
- Abbauzeiten bei Khat: Toennes und Kauert (Clinical Chemistry 2002) mit Probennahme bis 80 Stunden; Blutangabe nach dem Drogenprofil Khat der EUDA. Die Halbwertszeit beträgt für Cathinon 1,5 und für Cathin 5,2 Stunden.
- Abbauzeiten bei Cathinonen: Für Mephedron eine Studie in Pharmaceuticals (2021), Parkin u. a. (Drug Testing and Analysis 2022) und die Übersicht von Ordak u. a. (International Journal of Molecular Sciences 2025); für alpha-PVP der Critical Review Report der WHO (2015); für Clephedron Massano u. a. (Journal of Pharmaceutical and Biomedical Analysis 2024); für Methylon Poyatos u. a. (International Journal of Molecular Sciences 2022). Wie lange MDPV im Urin nachweisbar ist, ist offen (Froberg u. a., Journal of Medical Toxicology 2015).
- Abbauzeiten bei Modafinil, Ephedrin, Pseudoephedrin: Plasmastudie im Journal of Pharmacy and Pharmaceutical Sciences (2010); Ausscheidung nach Garnock-Jones u. a. (2009, Sekundärzitat). Die Angabe zu Ephedrin steht bei Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 794; die Pseudoephedrin-Studie stammt von Chester u. a. (British Journal of Clinical Pharmacology 2004).
Abbauzeiten der Beruhigungs- und Schlafmittel
Bei den Benzodiazepinen unterscheiden sich die Abbauzeiten nach der Halbwertszeit des Wirkstoffs erheblich. Für das Blut gibt es überwiegend Gruppenangaben, stoffbezogene Werte nur für Midazolam, Triazolam, Flunitrazepam, Flubromazolam und Zolpidem; die Abbauzeiten im Urin sind deutlich besser belegt.
| Stoff | Nachweisbar im Blut | Nachweisbar im Urin | Messgröße |
|---|---|---|---|
| Diazepam und Valium | mehrere Tage (Gruppenangabe lang wirkende Benzodiazepine) | bis 2 Wochen, bei Dauereinnahme über 30 Tage; Nordiazepam 6 bis 17 bzw. 1 bis 20 Tage (Laborangaben) | Diazepam, Nordiazepam, Oxazepam |
| Alprazolam und Xanax | nach niedriger Einzeldosis meist nicht, sonst Stunden bis einige Tage (Gruppenangabe) | 0 bis mehrere Tage; nach anderen Angaben 1 bis 5 Tage | Alprazolam, Alpha-Hydroxyalprazolam |
| Lorazepam und Tavor | nach niedriger Einzeldosis meist nicht, sonst Stunden bis einige Tage (Gruppenangabe) | 1 bis mehrere Tage; nach anderen Angaben 1 bis 7 Tage | Lorazepam (im Urin als Glucuronid) |
| Clonazepam und Rivotril | nach niedriger Einzeldosis meist nicht, sonst Stunden bis einige Tage (Gruppenangabe) | 0 bis mehrere Tage, nach anderen Angaben bis 12 Tage; 7-Aminoclonazepam 5 bis 16 Tage | Clonazepam, 7-Aminoclonazepam |
| Oxazepam und Temazepam | nach niedriger Einzeldosis meist nicht, sonst Stunden bis einige Tage (Gruppenangabe) | Oxazepam 1 bis 7 Tage, Temazepam 1 bis 4 Tage | Oxazepam, Temazepam (wird zu Oxazepam abgebaut) |
| Midazolam und Dormicum | 6 bis 24 Stunden | 0 bis mehrere Tage; nach anderer Angabe 1 bis 2 Tage | Midazolam, Alpha-Hydroxymidazolam |
| Triazolam, Lormetazepam, Brotizolam | Triazolam 6 bis 24 Stunden; Lormetazepam, Brotizolam nur Gruppenangabe | Triazolam etwa 1 bis 2 Tage; Lormetazepam 1 bis mehrere Tage; Brotizolam nicht bekannt | Triazolam, Alpha-Hydroxytriazolam |
| Flunitrazepam und Rohypnol | Muttersubstanz in der Regel höchstens 2 Tage (Gruppenangabe) | Flunitrazepam 1 bis 5 Tage, 7-Aminoflunitrazepam 14 bis 28 Tage (Studie, empfindliche GC-MS) | Flunitrazepam, 7-Aminoflunitrazepam |
| Tetrazepam, Prazepam, Nordazepam | mehrere Tage (Gruppenangabe lang wirkende Benzodiazepine) | Prazepam und Nordazepam mehrere Tage, nach Laborangaben bis 20 bzw. 21 Tage; Tetrazepam nicht bekannt | Nordazepam |
| Designer-Benzodiazepine: Etizolam, Flubromazolam | Flubromazolam nach 30 Stunden noch messbar (Selbstversuch); Etizolam nicht bekannt | Etizolam 1 bis 2 Tage, Metabolit bis etwa 1 Woche (Studie); Flubromazolam bis 6,5 Tage (Selbstversuch) | gezieltes Suchprogramm; Ausgangsstoffe und Alpha-Hydroxy-Metabolite |
| Clonazolam und Flualprazolam | nicht bekannt | Flualprazolam 2 bis 6 Tage (Laborangabe); Clonazolam nicht bekannt | 8-Aminoclonazolam, Clonazolam; Flualprazolam |
| Zolpidem | bei niedriger Dosis meist nicht, sonst 1 bis 2 Tage, bei höherer Dosis einige Tage | 1 bis 3 Tage; bei höherer Dosis über 1 Woche | Zolpidem, Zolpidem-Phenyl-4-Carbonsäure |
| Zopiclon | nicht bekannt | 1 bis 2 Tage, Zopiclon-N-oxid 2 bis 4 Tage; nach 7,5 mg im Median 49 Stunden (Studie) | Zopiclon, Zopiclon-N-oxid, N-Desmethylzopiclon |
| Pentobarbital und Secobarbital | 1 bis 2 Tage (Gruppenangabe Barbiturate) | Secobarbital bis 24 Stunden, höchstens 2 Tage; Pentobarbital 2 bis 4 Tage (Gruppenangabe) | Pentobarbital, Secobarbital |
| Barbital und Methylphenobarbital | 1 bis 2 Tage (Gruppenangabe Barbiturate) | nicht bekannt; lang wirkende Barbiturate mehrere Wochen (Gruppenangabe) | nicht bekannt |
| Pregabalin und Gabapentin | nicht bekannt | 1 bis 2 Tage | Pregabalin, Gabapentin (unverändert ausgeschieden) |
Abbauzeiten der Beruhigungs- und Schlafmittel: Belege
Die ersten Angaben zu den Abbauzeiten der Benzodiazepine im Urin stammen aus den Allgemeinen Hinweisen der Klinischen Chemie des Klinikums Nürnberg (Stand 07/2026), die dort ausdrücklich als Anhaltspunkt bezeichnet werden. Die Messgrößen folgen, soweit dort aufgeführt, Tabelle C.10 der Beurteilungskriterien, die für diese Benzodiazepine im Urin überwiegend einen Cut-off von 50 ng/ml vorsieht.
- Blut: Die Gruppenangaben stammen von der Praxis Suchtmedizin Schweiz, dem Institut für Rechtsmedizin von HOCH Health Ostschweiz (Merkblatt Tox-Analysen 2025) und der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (2025). Abbauzeiten im Blut für kurz wirkende Stoffe wie Midazolam und Triazolam nennen Thalib u. a. (Frontiers in Toxicology 2025), eine allgemeine Angabe für Muttersubstanzen das UNODC (Leitlinien von 2011).
- Urin: Weitere Abbauzeiten liefern die ARUP Laboratories, der Interpretationsleitfaden von Dynacare (2025) und Mayo Clinic Laboratories. Über 30 Tage bei Dauereinnahme von Diazepam und etwa einen Tag für Triazolam nennen Moeller u. a. (Mayo Clinic Proceedings 2017); das Österreichische Gesundheitsportal gibt für Benzodiazepine bei dauerhafter Einnahme bis zu drei Wochen an.
- Halbwertszeiten (keine Nachweiszeiten): Diazepam etwa 46 Stunden, sein Abbauprodukt Nordazepam bis 100 Stunden (StatPearls); Alprazolam 6 bis 27, Lorazepam 9 bis 16, Clonazepam 19 bis 60 Stunden (ARUP). Clonazepam und 7-Aminoclonazepam sind in Proben instabil.
- Abbauzeiten bei Flunitrazepam: Negrusz u. a. (Journal of Forensic Sciences 2000) nach einmalig 2 mg; nach 1 mg je nach Methode 48 bis 120 Stunden (Verstraete, Therapeutic Drug Monitoring 2004).
- Abbauzeiten bei Designer-Benzodiazepinen: Für Etizolam Wada u. a. (Japanese Journal of Forensic Science and Technology 2021); für Flubromazolam der Selbstversuch von Huppertz u. a. (2018) nach Edinoff u. a. (Neurology International 2022) und der Critical Review Report der WHO (2020). Flualprazolam war bei Kaninchen etwa 36 Stunden im Blut nachweisbar (Ding u. a. 2022); beim Menschen ist das nicht untersucht.
- Zolpidem und Zopiclon: Blutwerte und Dosisabhängigkeit bei Zolpidem nach der Praxis Suchtmedizin Schweiz (Stand 05/2023) und HOCH Health Ostschweiz, Urinwerte nach ARUP und Dynacare; für Zopiclon der Median nach einer Einzeldosis bei Bruun u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2019).
- Abbauzeiten bei Barbituraten, Pregabalin und Gabapentin: Blutangaben nach HOCH Health Ostschweiz und drugcom.de, Urinangaben nach Labor Dr. Fenner (2024) und ARUP, das für Phenobarbital 1 bis 16 Tage nennt; für besonders fettlösliche Barbiturate nennt das Österreichische Gesundheitsportal Wochen. Zu Barbital und Methylphenobarbital gibt es nur Gruppenangaben.
Psychedelika, Dissoziativa, GHB und Inhalanzien
Für viele Halluzinogene beruhen die Abbauzeiten nur auf einzelnen Probandenstudien oder Fallberichten, deren Messzeitraum oft nach 12 oder 24 Stunden endete; das Ende der Studie ist dann nicht das Ende der Nachweisbarkeit. Der Leitfaden Drogenerkennung weist darauf hin, dass LSD im Blut nur in Konzentrationen von 0,5 bis 5 ng/ml vorkommt und Routineverfahren den Stoff übersehen können.
| Stoff | Nachweisbar im Blut | Nachweisbar im Urin | Messgröße |
|---|---|---|---|
| LSD | bis 2 bzw. 12 Stunden; nach 200 µg bis 16 bis 24 Stunden im Plasma messbar (Studie) | LSD ca. 36 Stunden, Abbauprodukt bis 4 Tage; andere Angaben bis 5 Tage | LSD, 2-Oxo-3-hydroxy-LSD; nur gezielte, empfindliche Analytik |
| LSD-Analoga: 1P-LSD, 1cP-LSD, ALD-52 | 1P-LSD als LSD bis 49 Stunden (Studie, 2 Personen); 1cP-LSD, ALD-52 nicht bekannt | 1P-LSD als LSD bis 69 Stunden (Studie); 1cP-LSD, ALD-52 nicht bekannt | LSD als Abbauprodukt; 1P-LSD selbst kaum |
| LSA, Windengewächse und Trichterwinden | etwa 2 Stunden nach Einnahme nachgewiesen, Dauer nicht untersucht (Studie) | bis 24 Stunden, nach 48 Stunden nicht mehr (Studie) | LSA (Ergin), iso-LSA |
| Psilocybinhaltige Pilze | wenige Stunden | 2 bis 4 Tage; freies Psilocin meist nur bis 24 Stunden | Psilocin, frei und als Glucuronid |
| Fliegenpilz und Muscimol | nicht bekannt | 3 bis 8 Stunden nach Aufnahme nachgewiesen (Fallberichte) | Ibotensäure, Muscimol |
| DMT und Ayahuasca | nicht bekannt | DMT-N-oxid im 24-Stunden-Sammelurin; DMT nur nach Rauchen (Studie) | DMT, DMT-N-oxid |
| 5-MeO-DMT und Bufotenin | nach 4 Stunden nicht mehr nachweisbar (Studie, intranasal) | nicht bekannt; Bufotenin unter der Bestimmungsgrenze (Studie) | 5-MeO-DMT; Bufotenin kaum messbar |
| Mescalin, Peyote und San Pedro | nicht bekannt | 87 % binnen 24 Stunden, 92 % binnen 48 Stunden ausgeschieden (Ausscheidungsangabe) | Mescalin unverändert, Trimethoxyphenylessigsäure |
| 2C-B und die 2C-Reihe | nicht bekannt; im Speichel bis 16 bis 24 Stunden (Studie) | nicht bekannt | 2C-B; Metaboliten BDMPAA, B-2-HMPAA |
| NBOMe-Verbindungen | 25B-NBOMe 12 Stunden nach Klinikaufnahme noch messbar (Fallbericht) | nicht bekannt; Urinwerte höher als Blutwerte | Ausgangsstoff in Spuren; Glucuronide, O-Desmethyl-Metabolite |
| DOB, DOM und DOC | nicht bekannt | nicht bekannt | Ausgangsstoffe; DOM 5 bis 20 % unverändert |
| 4-FA und fluorierte Amphetamine | über den gesamten Messzeitraum von 12 Stunden messbar (Studie) | über den gesamten Sammelzeitraum von 12 Stunden nachgewiesen (Studie) | 4-Fluoramphetamin unverändert |
| Ketamin | nicht bekannt | 2 bis 4 Tage; Ketamin bis 5, Norketamin bis 6 (in einer Studie bis 14), Dehydronorketamin bis 10 Tage | Ketamin, Norketamin, Dehydronorketamin |
| PCP und MPTP | nicht bekannt | PCP-Suchtest kann mehrere Wochen positiv bleiben; MPTP nicht bekannt | PCP, hydroxylierte Metabolite |
| 2-FDCK, 3-MeO-PCP und Arylcyclohexylamine | 3-MeO-PCP bei Klinikaufnahme 8 Stunden nach Konsum, 3 Stunden später noch 90 ng/ml (Fallbericht); 2-FDCK nicht bekannt | nicht bekannt | 3-MeO-PCP, O-Desmethyl-3-MeO-PCP; 2-FDCK, Nor-2-FDCK |
| GHB, GBL und 1,4-Butandiol | ca. 3 bis 8 Stunden, meist 4 bis 5 Stunden | ca. 3 bis 12 Stunden, meist 8 bis 10 Stunden; nach Patzak bis 20 Stunden | GHB; GBL und 1,4-Butandiol werden rasch zu GHB umgewandelt |
| Lachgas | im Mittel 1 bis 2 Stunden (Studie, kontrollierte Inhalation) | nur wenige Stunden | Distickstoffmonoxid im Vollblut |
| Salvia divinorum | nicht bekannt | nach Rauchen nur in der ersten Stunde, nach 1,5 Stunden negativ (Studie) | Salvinorin A |
| Iboga und Ibogain | Noribogain mehrere Tage, Höchstwert erst nach 98 Stunden (Fallbericht) | nicht bekannt | Ibogain, Noribogain |
| Muskatnuss, Engelstrompete, Stechapfel | Scopolamin wenige Stunden, nach 18 Stunden negativ (Fallbericht); Muskatnuss nicht bekannt | Scopolamin 12 bis 18 Stunden (Fallberichte); Muskatnuss-Metaboliten mindestens 18 Stunden | Scopolamin, Atropin; Metaboliten von Myristicin und Elemicin |
| Methaqualon | nach Einzelgabe mehrere Tage im Plasma messbar (Studie) | 4 bis 9 Tage (Laborangabe) | Methaqualon |
| Dextromethorphan und Erkältungssäfte | nicht bekannt | 1 bis 4 Tage | Dextromethorphan, Dextrorphan |
| Poppers und Alkylnitrite | Abbaualkohole unter 30 Minuten (Studie) | nicht bekannt | Alkylnitrite bzw. ihre Alkohole (Headspace-GC) |
| Schnüffelstoffe und Lösungsmittel | nur wenige Stunden; Toluol großteils binnen eines Tages ausgeschieden | kurz; Metaboliten müssen binnen weniger Tage untersucht werden | Lösungsmittel im Blut; Hippursäure, o-Kresol im Urin (unspezifisch) |
Abbauzeiten von Psychedelika, GHB und Inhalanzien: Belege
Die Abbauzeiten von GHB weichen in der Literatur leicht ab: Der Leitfaden Drogenerkennung nennt für das Blut 6 bis 8 Stunden und für den Urin bis zu 12 Stunden, das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg 5 bis 8 Stunden und etwa 12 Stunden, Patzak/Fabricius (Stoffe Rn. 536) etwa 5 Stunden im Blut und bis zu 20 Stunden im Urin.
- GHB: Die Spannen von 3 bis 8 Stunden im Blut und 3 bis 12 Stunden im Urin beruhen auf der Übersicht von Busardò und Jones (Current Neuropharmacology 2015; Serum 4 bis 5, Urin 8 bis 10 Stunden), auf Verstraete (Annales de Toxicologie Analytique 2002), dem Österreichischen Gesundheitsportal und dem LADR Laborverbund (Blut 3 bis 4, Urin 12 Stunden). Wegen körpereigenen GHB gelten Bewertungsgrenzen von 5 mg/l im Blut und 10 mg/l im Urin; die Plasmahalbwertszeit beträgt 30 bis 50 Minuten.
- Lachgas: Beurteilungskriterien (Fußnote 83 zu den CTU-Kriterien) für den Urin; die Blutwerte stammen aus der kontrollierten Inhalationsstudie von Lindholm u. a. (Drug Testing and Analysis 2026), dort je nach Nachweisgrenze 31 bis 180 Minuten.
- Abbauzeiten bei LSD und seinen Analoga: Praxis Suchtmedizin Schweiz (Designerdrogen, Stand 04/2023) für bis 2 bzw. bis 12 Stunden im Serum; Dolder u. a. (Clinical Pharmacokinetics 2017) für die Plasmawerte nach 200 µg, Plasmahalbwertszeit dort 2,6 Stunden; Verstraete (Therapeutic Drug Monitoring 2004) und das Österreichische Gesundheitsportal für den Urin. 1P-LSD wird im Körper zu LSD (Grumann u. a., Drug Testing and Analysis 2020).
- LSA: Paulke u. a. (Analytical and Bioanalytical Chemistry 2012) nach Einnahme von Samen der Hawaiianischen Holzrose (Argyreia nervosa).
- Psilocybin und Fliegenpilz: Praxis Suchtmedizin Schweiz; Hasler u. a. (Journal of Pharmaceutical and Biomedical Analysis 2002) zur Ausscheidung von Psilocin, dessen Plasmahalbwertszeit 1,4 bis 1,8 Stunden beträgt (Holze u. a., Clinical Pharmacology and Therapeutics 2023). Für den Fliegenpilz eine Übersicht in Pharmaceuticals (2020) und Hasegawa u. a. (Forensic Toxicology 2013).
- Abbauzeiten bei DMT, 5-MeO-DMT, Mescalin, 2C-B, NBOMe: Riba u. a. (Drug Testing and Analysis 2015); Rucker u. a. (Journal of Psychopharmacology 2024); Charalampous u. a. (Psychopharmacologia 1966) mit einer reinen Ausscheidungsangabe; Papaseit u. a. (Frontiers in Pharmacology 2018) zum Speichel; Zawilska u. a. (Frontiers in Neuroscience 2020) zu einem Fall mit 25B-NBOMe. Für DOB, DOM und DOC gibt es nur Todesfallberichte ohne Zeitverlauf (Barnett u. a., Journal of Analytical Toxicology 2014).
- 4-FA: Toennes u. a. (Drug Testing and Analysis 2019; Journal of Pharmaceutical and Biomedical Analysis 2020) nach 100 und 150 mg mit einem Messzeitraum von 12 Stunden; die Halbwertszeit im Serum liegt bei etwa 8 bis 9 Stunden.
- Abbauzeiten bei Ketamin, PCP und Arylcyclohexylaminen: Praxis Suchtmedizin Schweiz und Parkin u. a. (Journal of Chromatography B 2008). Adamowicz und Kała (Journal of Analytical Toxicology 2005) fanden nach Narkosen bei Kindern je nach Verfahren Norketamin bis 14 Tage (GC-MS) oder Ketamin bis 11 Tage (LC-MS). Für PCP Medscape (2021), für 3-MeO-PCP der Critical Review Report der WHO (2020).
- Abbauzeiten bei Salvia, Iboga, Scopolamin, Muskatnuss: Pichini u. a. (Rapid Communications in Mass Spectrometry 2005, Sekundärzitat); Henstra u. a. (Clinical Toxicology 2017); Fernández Alonso u. a. (Spanish Journal of Legal Medicine 2022) und Dufayet u. a. (Forensic Toxicology 2019); Beyer, Ehlers und Maurer (Therapeutic Drug Monitoring 2006) sowie Neukamm u. a. (2019) zu den 18 Stunden nach 1,5 g Muskatnuss.
- Abbauzeiten bei Methaqualon, Dextromethorphan, Poppers und Lösungsmitteln: Alván u. a. (European Journal of Clinical Pharmacology 1973) und Dynacare (2025); Baselt (Disposition of Toxic Drugs and Chemicals in Man, 11. Aufl. 2017); Advisory Council on the Misuse of Drugs (2024) und Institut für Rechtsmedizin Freiburg (TIAFT 2014); ATSDR (Toxicological Profile for Toluene, 2017).
Cannabis und Cannabinoide
Cannabis ist seit dem 1.4.2024 kein Betäubungsmittel mehr. Für den Straßenverkehr bleibt der THC-Befund im Blut entscheidend; die Abbauzeiten des Wirkstoffs und seiner Abbauprodukte gehen weit auseinander. Bei synthetischen Cannabinoiden reichen die Abbauzeiten im Urin je nach Wirkstoff, Konsummuster und Empfindlichkeit der Analytik von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.
| Stoff | Nachweisbar im Blut | Nachweisbar im Urin | Messgröße |
|---|---|---|---|
| Cannabis, Marihuana, Haschisch | THC 6 bis 12 Stunden nach Einzelkonsum, bei häufigem Konsum über 24 Stunden; THC-COOH Tage, bei Dauerkonsum Wochen | THC-COOH nach Einzelkonsum 2 bis 4 Tage, regelmäßig 5 bis 14 Tage, Dauerkonsum 2 bis 6 Wochen, vereinzelt bis 3 Monate | THC, 11-OH-THC, THC-COOH |
| Haschischöl und Extrakte | wie Cannabis (THC) | wie Cannabis (THC-COOH) | THC, 11-OH-THC, THC-COOH |
| Medizinalcannabis auf Rezept | wie Cannabis (THC) | wie Cannabis (THC-COOH) | THC; bei Fertigarzneimitteln in der Regel keine THCA-A |
| CBD, CBD-Blüten und Nutzhanf | nach zweiwöchiger Einnahme bei über 95 % noch 7 Tage nach der letzten Dosis messbar (Studie) | nach 100 mg noch nach etwa 4 Tagen messbar (Studie) | CBD, 7-COOH-CBD; THC-Screening nur selten positiv |
| HHC und semisynthetische Cannabinoide | Immunoassay mindestens 24 Stunden positiv (Studie) | Immunoassay bis 72 Stunden positiv (Studie, orale Einnahme) | HHC-COOH, vom THC-COOH-Immunoassay miterfasst |
| Synthetische Cannabinoide und Kräutermischungen | Muttersubstanz meist nur Stunden; bei Dauerkonsum bis 102 Tage im Serum (Abstinenzkontrollen) | wenige Tage bis mehrere Wochen, je nach Wirkstoff, Konsum und Analytik; nach massivem Konsum im Einzelfall etwa 1 Jahr Ausscheidung für plausibel gehalten (Fallbericht) | nur mit gezielter Analytik; im Urin Metaboliten |
| Cannabissamen und Stecklinge | keine eigene Nachweiszeit (kein Konsumgut) | keine eigene Nachweiszeit (kein Konsumgut) | entfällt; Hanfsamenöl kann THC-Spuren enthalten |
| Delta-8-THC und THC-Isomere | nicht bekannt; Höchstwert 2 bis 4 Stunden nach Einnahme (Studie) | voraussichtlich Tage bis Wochen wie bei THC (abgeleitet, nicht gemessen) | Delta-8-THC-COOH; THC-Screening oft positiv |
Abbauzeiten der Cannabinoide: Einzelheiten und Belege
Die Abbauzeiten von THC und THC-COOH stehen in den Beurteilungskriterien (Tabellen C.6 und C.7; zu den drei Monaten Kap. C.3.2). Patzak/Fabricius (Vor §§ 29 ff. Rn. 394 und Stoffe, Schnellübersicht Cannabis) nennen für die Abbauzeiten im Urin bei chronischem Konsum bis zu 90 bzw. 100 Tage. Verstraete (Annales de Toxicologie Analytique 2002) gibt für THC-COOH im Urin im Mittel 4,9 Tage und höchstens 18 Tage an.
- CBD: Spindle u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2020) nach 100 mg oral oder verdampft; reines CBD löste nur in 1 von 218 Urinproben ein positives THC-Screening aus. Wolinsky u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2026) untersuchten zweimal täglich 100 mg über 14 Tage. Die Plasmahalbwertszeit bei wiederholter Gabe beträgt 56 bis 61 Stunden (EMA, Epidyolex).
- Abbauzeiten bei HHC, Delta-8-THC, Medizinalcannabis: Höfert u. a. (Scientific Reports 2025) zu HHC; den Hinweis auf THCA-A und auf die Kreuzreaktivität mit HHC-COOH enthält der Leitfaden Drogenerkennung. Zu Delta-8-THC Zamarripa, Spindle u. a. (Drug and Alcohol Dependence 2025) und die Übersicht von Abdel-Kader u. a. (Molecules 2024), aus der die abgeleitete Urinangabe stammt.
- Synthetische Cannabinoide im Urin: Die weite Spanne der Abbauzeiten erklärt sich aus der Analytik. Pauschale Laborschätzungen nennen 1 bis 2 Tage (Leeds Teaching Hospitals NHS Trust) oder 1 bis 5 Tage (Baselt). Mit empfindlicher LC-MS/MS fanden Toennes u. a. (Journal of Pharmaceutical and Biomedical Analysis 2018) den JWH-018-Metaboliten nach einmaligem Rauchen bis 4 Wochen, Hegstad, Westin und Spigset (Journal of Analytical Toxicology 2015) bei Konsumenten 20 bis 43 Tage. Franz u. a. (Drug Testing and Analysis 2020) halten nach einem Einzelfall bei massivem Konsum ein Jahr Ausscheidung für plausibel. Das Institut für Rechtsmedizin Freiburg nennt mehrere Wochen.
- Synthetische Cannabinoide im Blut: Fujita u. a. (Acute Medicine and Surgery 2016), die Übersicht von Navarro-Tapia u. a. (Biology 2022) und Kneisel, Teske und Auwärter (Drug Testing and Analysis 2014) zu den langen Abbauzeiten in Abstinenzkontrollen. Standard-THC-Tests erfassen synthetische Cannabinoide nicht.
Fahrerlaubnisrechtlich gelten für Cannabis Nr. 9.2 der Anlage 4 zur FeV und § 13a FeV (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 2 StVG Rn. 54 f.); der Grenzwert von 3,5 ng/ml THC betrifft dagegen das Bußgeldrecht.
Neue psychoaktive Stoffe
Bei den neuen psychoaktiven Stoffen beruhen die Abbauzeiten meist auf Fallberichten aus der Klinik oder auf Gruppenangaben; kontrollierte Studien sind selten. Der Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien (Kap. 3.14) erklärt das mit dem raschen Wechsel der Einzelstoffe unter Verfolgungsdruck; nach den CTU-Kriterien ist jeder Nachweis nach den festgelegten Kriterien des Labors mitzuteilen (Beurteilungskriterien, Tabelle C.11).
| Stoff | Nachweisbar im Blut | Nachweisbar im Urin | Messgröße |
|---|---|---|---|
| 3-MMC und 3-CMC | 3-MMC am zweiten Kliniktag noch 2 ng/ml (Fallbericht); 3-CMC nicht bekannt | 3-MMC am zweiten Kliniktag noch nachweisbar (Fallbericht); 3-CMC bis Ende der Sammelzeit nach 5 Stunden (Studie) | 3-Methylephedrin, 3-Methylnorephedrin; 3-Chlorephedrin |
| Synthetische Cathinone allgemein | meist kurz; Mephedron etwa 6, Methylon bis 24 Stunden | nach 24 Stunden meist nur niedrige Werte; Metaboliten bis etwa 3 Tage, Einzelfälle länger | meist reduzierte Metaboliten; Methylon, MDPV unverändert |
| 2-FMA, 4-FMA und fluorierte Stimulanzien | 4-FA 23 Stunden nach Klinikaufnahme noch messbar (Fallbericht); 2-FMA, 4-FMA nicht bekannt | 4-FA 23 Stunden nach Klinikaufnahme noch nachweisbar (Fallbericht); 2-FMA, 4-FMA nicht bekannt | 2-FMA, 2-Fluorephedrin; 4-FA unverändert |
| MPA und Methiopropamin | 13 Stunden nach Klinikaufnahme noch 14 ng/ml (Fallbericht) | 21 Stunden nach dem Konsum noch 400 ng/ml (Fallbericht) | Methiopropamin, Thiopropamin |
| Tryptamine: 4-AcO-DMT, DPT, DiPT | 4-AcO-DMT wie Psilocybin einige Stunden; DPT, DiPT nicht bekannt | 4-AcO-DMT wie Psilocybin 2 bis 4 Tage; DPT, DiPT nicht bekannt | bei 4-AcO-DMT Psilocin (meist als Glucuronid) |
| Piperazine: mCPP, BZP, TFMPP | BZP bis 30 Stunden im Plasma (Studie); TFMPP, mCPP nicht bekannt | nicht bekannt | BZP-Hydroxymetaboliten; mCPP nur massenspektrometrisch |
| Synthetische Opioide außerhalb der Anlagen | Protonitazen nach 2 Stunden in sehr niedriger Konzentration (Fallbericht) | Protonitazen nach 9 Stunden nachgewiesen (Fallbericht) | stoffabhängig, nur gezielte LC-MS/MS |
| Research Chemicals | nicht bekannt | nicht bekannt | stoffabhängig, nur gezielte Analytik |
| AB-CHMINACA, ADB-FUBINACA, 5F-ADB | Muttersubstanz meist Stunden, bis etwa 1 bis 2 Tage (Gruppenangabe) | wenige Tage bis mehrere Wochen je nach Analytik (Gruppenangabe) | nur mit gezielter Analytik; im Urin Metaboliten |
| JWH-Reihe und CP 47,497 | JWH-018 nach 3 Stunden unter 0,5 ng/ml; bei Dauerkonsum JWH-Stoffe bis 102 Tage (Abstinenzkontrolle) | JWH-018-Metabolit nach Einmalkonsum bis 4 Wochen, bei Konsumenten 20 bis 43 Tage; CP 47,497 nicht bekannt | JWH-018-Pentansäure; Muttersubstanz im Urin nicht |
| MDMB-4en-PINACA und 4F-MDMB-BICA | Muttersubstanz meist Stunden, bis etwa 1 bis 2 Tage (Gruppenangabe) | wenige Tage bis mehrere Wochen je nach Analytik (Gruppenangabe) | nur mit gezielter Analytik; Muttersubstanz oft nicht nachweisbar |
Abbauzeiten neuer psychoaktiver Stoffe: Belege
Für AB-CHMINACA, ADB-FUBINACA, 5F-ADB und die MDMB-Verbindungen fehlen Studien zu den Abbauzeiten der Einzelstoffe; die Tabelle übernimmt deshalb die Gruppenangabe der synthetischen Cannabinoide (wenige Tage bis mehrere Wochen, je nach Analytik). Das Institut für Rechtsmedizin Freiburg empfiehlt wegen der langen Ausscheidung Probenahmen im Abstand von 2 bis 3 Wochen. Der Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien berichtet, dass bei der Reanalyse auf Cannabis negativer Urinproben in etwa 7 % der Fälle synthetische Cannabinoide gefunden wurden (Franz u. a. 2017).
- Abbauzeiten einzelner synthetischer Cannabinoide: Gaunitz und Andresen-Streichert (International Journal of Legal Medicine 2022) zu 5F-ADB; Toennes u. a. (Journal of Pharmaceutical and Biomedical Analysis 2017 und 2018), Hegstad, Westin und Spigset (2015) und Kneisel u. a. (2014) zur JWH-Reihe; die Risikobewertung der EMCDDA zu MDMB-4en-PINACA (2020) zu den Messgrößen. Der AB-FUBINACA-Einzelfall von Franz u. a. (2020) betrifft einen nahen Verwandten von ADB-FUBINACA.
- 3-MMC und 3-CMC: Critical Review Report der WHO zu 3-MMC (2022) mit einem Fall; eine Studie im AAPS Journal (2025) zu 3-CMC nach 100 bis 150 mg oral. Beim Menschen beträgt die Halbwertszeit von 3-MMC im Median 3,0 Stunden (Neuropsychopharmacology 2024).
- Abbauzeiten synthetischer Cathinone allgemein: Separations (2020) und Paul u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2014). Routine-Schnelltests erfassen diese Stoffe in der Regel nicht (US-Justizministerium, National Drug Intelligence Center 2011).
- Abbauzeiten fluorierter Stimulanzien: Poklis u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2016) zu einem Vergiftungsfall mit 4-FA, Toennes u. a. zu den Probandenstudien; zu 2-FMA Ishii u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2023).
- Methiopropamin: Critical Review Report der WHO nach Daveluy u. a. (Journal of Analytical Toxicology 2016) und Lee u. a. (Journal of Medical Toxicology 2014).
- Tryptamine und Piperazine: 4-AcO-DMT wird zu Psilocin umgewandelt, die Abbauzeiten folgen daher Psilocybin (mindzone, Landes-Caritasverband Bayern). Für BZP Antia u. a. (Forensic Science International 2009) nach 200 mg.
- Abbauzeiten synthetischer Opioide außerhalb der Anlagen: Stangeland u. a. (2024) zum Protonitazen-Fall; die Stoffgruppe ist zu uneinheitlich für eine Gruppenangabe.
Abbauzeiten bei Arzneimitteln und Dopingstoffen
Für Arzneimittel und Dopingstoffe gelten im Urin die Nachweisfenster aus der Dopinganalytik. Die Abbauzeiten hängen dort stark von der Dosis und vom untersuchten Langzeitmetaboliten ab; viele Werte stammen aus Ausscheidungsstudien mit nur einem oder wenigen Probanden.
| Stoff | Nachweisbar im Blut | Nachweisbar im Urin | Messgröße |
|---|---|---|---|
| Potenzmittel: Sildenafil, Tadalafil, Kamagra | Tadalafil bis 72 Stunden im Plasma (Studie); Sildenafil nicht bekannt | Sildenafil- und Tadalafil-Metaboliten bis 24 Stunden (Studie) | Sildenafil-Metaboliten; Tadalafil und Metaboliten |
| Abnehmmittel: Sibutramin, Orlistat, GLP-1 | Semaglutid etwa 5 Wochen (Fachinformation); Orlistat nach 8 Stunden kaum messbar; Sibutramin nicht bekannt | Sibutramin-Metaboliten mindestens 50 Stunden (Studie); Orlistat, Semaglutid kaum renal (Ausscheidungsangabe) | Sibutramin-Desmethylmetaboliten; Orlistat; Semaglutid |
| Antibiotika aus dem Ausland | je nach Wirkstoff, keine einheitliche Angabe | je nach Wirkstoff, keine einheitliche Angabe | jeweiliger Wirkstoff |
| Schilddrüsenpräparate und T3/T4 | kein Nachweisfenster (körpereigen); nur Hormonmuster im Serum | kein verwertbares Nachweisfenster | TSH, freies T4, freies T3 im Serum |
| Isotretinoin und Aknemittel | körpereigene Retinoidspiegel etwa 2 Wochen nach Therapieende (Fachinformation) | nicht bekannt; etwa je zur Hälfte über Urin und Stuhl ausgeschieden | Isotretinoin, 4-Oxo-Isotretinoin |
| Melanotan und Bräunungspeptide | nicht bekannt | nicht bekannt | Melanotan II (LC-MS/MS) |
| Nootropika und Smart Drugs | je nach Wirkstoff; Modafinil nicht bekannt | je nach Wirkstoff; Modafinil 80 % binnen 11 Tagen ausgeschieden (Ausscheidungsangabe) | Modafinil, Modafinilsäure |
| Gefälschte Arzneimittel | je nach Wirkstoff, z. B. Tadalafil bis 72 Stunden (Studie) | je nach Wirkstoff, z. B. PDE-5-Hemmer bis 24 Stunden, Sibutramin mindestens 50 Stunden | jeweiliger Wirkstoff und Metaboliten |
| Nahrungsergänzungsmittel mit Arzneistoffen | je nach Wirkstoff, keine einheitliche Angabe | je nach Wirkstoff, z. B. Sibutramin mindestens 50 Stunden, PDE-5-Hemmer bis 24 Stunden | jeweiliger Wirkstoff und Metaboliten |
| Tierarzneimittel aus dem Ausland | je nach Wirkstoff, keine einheitliche Angabe | je nach Wirkstoff, keine einheitliche Angabe | jeweiliger Wirkstoff |
| Lokalanästhetika als Streckmittel | je nach Wirkstoff; Lidocain, Procain nicht bekannt | je nach Wirkstoff; Levamisol etwa 3 % binnen 24 Stunden unverändert (Ausscheidungsangabe) | Levamisol, Aminorex; Lidocain; Procain |
| Testosteron und Testosteron-Ester | Ester im Trockenblut mindestens 5, teils bis 14 Tage (Studie) | T/E-Quotient je nach Genotyp, teils nie über dem Grenzwert (Studie) | T/E-Quotient, Bestätigung mit IRMS; im Blut die Ester |
| Methyltestosteron | nicht bekannt | Hauptmetaboliten bis 7 Tage nach 5 mg; Langzeitmetaboliten bis 14 Tage nach 25 mg (Studien) | Tetrahydro-Metaboliten des Methyltestosterons |
| Metandienon (Dianabol) | nicht bekannt | Langzeitmetabolit bis 19 Tage nach einmalig 5 mg (Studie) | Langzeitmetabolit verlängert den Nachweis |
| Stanozolol (Winstrol) | nicht bekannt | bis 28 Tage nach einmalig 5 mg (Studie mit 2 Probanden) | 17-Epistanozolol-N-glucuronid, 3′-Hydroxystanozolol-glucuronid |
| Oxandrolon (Anavar) | nicht bekannt | Ausgangsstoff etwa 3 Tage, Langzeitmetaboliten länger (Studie) | Oxandrolon, 17-Epioxandrolon, Langzeitmetaboliten |
| Oxymetholon (Anapolon) | nicht bekannt | Langzeitmetaboliten mindestens 14 Tage, ältere Marker 5 bis 7 Tage | Langzeitmetaboliten (GC-MS/MS) |
| Trenbolon und Nandrolon | Nandrolon nach 100 mg Decanoat je nach Injektionsort und -volumen im Mittel 9,0 bis 13,3 Tage über 5 nmol/l (Studie); Trenbolon nicht bekannt | Nandrolon-Depot bis 9 Monate (Studie); Trenbolon-Metaboliten 5 bis 6 Tage, Addukt bis 32 Tage | 19-Norandrosteron; Epitrenbolon, Trenbolon-Metaboliten |
| SARMs: Ostarine, LGD-4033, RAD-140 | nicht bekannt | LGD-4033-Metabolit nach Mikrodosen bis Studienende (1128 Stunden), RAD-140 nach einmalig 50 µg bis 29 Tage; Ostarine-Metaboliten 62 Stunden (Studien) | Ostarine-Glucuronid; Metaboliten von LGD-4033 und RAD-140 |
| HCG und Choriongonadotropin | bis 10 Tage nach 250 µg (Fachinformation, hCG-Test) | bis 10 Tage nach 250 µg (Fachinformation, hCG-Test) | hCG (Immunoassay) |
| Wachstumshormon und Somatropin | Isoformentest 24 bis 36 Stunden; Biomarker P-III-NP nach 56 Tagen Auswaschphase noch erhöht (Studie) | kein Routinenachweis im Urin | GH-Isoformen-Verhältnis; IGF-1, P-III-NP |
| Clenbuterol | nach 80 µg im Trockenblut 24 Stunden, bei der Hälfte 3 Tage (Studie) | nach 80 µg mindestens 7 bis 10 Tage (Studie) | Clenbuterol unverändert (pg/ml-Bereich) |
| Clomifen und Tamoxifen | Zuclomifen 28 Tage nach letzter Einnahme noch messbar (Studie); Tamoxifen mindestens 6 Wochen | Zuclomifen nach 30-tägiger Einnahme 121 bis über 261 Tage (Studie); Tamoxifen nicht bekannt | Zuclomifen; Tamoxifen, N-Desmethyltamoxifen |
| Insulin und IGF-1 | nicht bekannt | nicht bekannt | Insulinanaloga, C-Peptid (LC-HRMS); IGF-1 massenspektrometrisch |
| EPO und Blutdoping | Blutpass erfasst Veränderungen nur indirekt; Eigenbluttransfusion nicht bekannt | EPO bis etwa 1 Woche nach der Gabe; Weichmacher nach Eigenbluttransfusion etwa 2 Tage | rekombinantes EPO; Blutpass; Phthalate im Urin |
| Peptide: GHRP, Ipamorelin, BPC-157 | nicht bekannt | GHRP-2 bis 47, GHRP-6 bis 23 Stunden (Einzelpersonen); Ipamorelin-Metabolit länger; BPC-157 nicht bekannt | GHRP-Metaboliten, GHRP-6 unverändert, Ipamorelin (1-4) |
| Diuretika als Maskierungsmittel | nicht bekannt | Hydrochlorothiazid nach 25 mg noch nach 120 Stunden; Altizid 24 bis 48 Stunden (Studie) | Hydrochlorothiazid, Chlorothiazid und Abbauprodukt |
Abbauzeiten von Arznei- und Dopingmitteln: Belege
Nach Patzak/Fabricius (Stoffe Rn. 644) lassen sich IGF-1, Wachstumshormon und EPO in Körperflüssigkeiten nicht verlässlich nachweisen; die Angabe zu EPO im Urin steht dort in Rn. 645. Fahrerlaubnisrechtlich spielen diese Abbauzeiten selten eine Rolle, weil die meisten Stoffe weder in der Anlage zu § 24a StVG stehen noch unter Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV fallen.
- Abbauzeiten bei Potenz- und Abnehmmitteln: Strano-Rossi u. a. (Rapid Communications in Mass Spectrometry 2007 und 2010); eine Tadalafil-Studie in Translational and Clinical Pharmacology (2017); Köhler, Geyer u. a. (Recent Advances in Doping Analysis 15, 2007) zu Sibutramin aus Schlankheitstee; die Fachinformationen zu Xenical (Roche 2017) und Ozempic (EMA). Die Eliminationshalbwertszeit von Semaglutid beträgt etwa eine Woche.
- Abbauzeiten bei Schilddrüsenhormonen und Isotretinoin: Gild u. a. (Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism 2022) und Ito u. a. (Thyroid Research 2020); Fachinformation Aknenormin (Hermal). Levamisol als Kokain-Streckmittel: Ausscheidungsangabe nach Baselt (2011, Sekundärzitat); die Plasmahalbwertszeit beträgt nur 3 bis 4 Stunden.
- Melanotan, Insulin, IGF-1: Esposito u. a. (Recent Advances in Doping Analysis 22, Köln) halten Ausscheidungsstudien bei nicht zugelassenen Peptiden vom Schwarzmarkt für nicht durchführbar und fanden Melanotan II in vom Zoll sichergestellten Produkten; Thomas u. a. (Metabolites 2021) beschreiben die Insulinanalytik im Urin.
- Abbauzeiten anaboler Steroide: Methyltestosteron nach Parr, Fußhöller, Gütschow, Hess und Schänzer (Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln) und einer Studie von 2023 zu neuen Langzeitmetaboliten; Metandienon nach Schänzer u. a. (Rapid Communications in Mass Spectrometry 2006) und Gómez, Pozo u. a. (IMIM Barcelona); Stanozolol nach Schänzer, Guddat u. a. (vgl. Drug Testing and Analysis 2013); Oxandrolon nach Guddat u. a. (Analytical and Bioanalytical Chemistry 2013); Oxymetholon nach Sobolevsky und Rodchenkov (Drug Testing and Analysis 2012).
- Abbauzeiten bei Testosteron, Nandrolon, Trenbolon: Solheim u. a. (Drug Testing and Analysis 2022) zum Trockenblut; Schulze u. a. (Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism 2008) zum T/E-Quotienten; Minto u. a. (Journal of Pharmacology and Experimental Therapeutics 1997); eine Studie in Steroids (2016) zu neun Monaten; das Doping-Lexikon der Deutschen Sporthochschule Köln, nach dem Depotspritzen unter Umständen bis zu einem Jahr nachweisbar sind; Putz, Piper und Thevis (Frontiers in Chemistry 2020).
- SARMs: Taoussi u. a. (International Journal of Molecular Sciences 2024) zu Ostarine; Wagener, Guddat, Görgens u. a. (Analytical and Bioanalytical Chemistry 2022; Metabolites 2022) zu LGD-4033 und RAD-140 nach Mikrodosen von 50 µg. Nach 10 mg LGD-4033 nennen sie unter Berufung auf Fragkaki u. a. bis 20,5 Tage.
- Abbauzeiten bei Hormonen und Peptiden: EMA-Fachinformation Ovitrelle (die 10 Tage betreffen immunologische hCG-Tests, nicht die Dopinganalytik); Handelsman (Endotext 2025), Bidlingmaier u. a. (Clinical Chemistry 2009) und Longobardi u. a. (2000) zum Wachstumshormon; Semenistaya u. a. (Drug Testing and Analysis 2015) und Okano u. a. (2008) zu den GHRP.
- Abbauzeiten bei Clenbuterol, Clomifen, Tamoxifen, EPO, Diuretika: Solheim u. a. (Drug Testing and Analysis 2020); Miller u. a. (Journal of Clinical Endocrinology and Metabolism 2019); Chabner und Longo (Cancer Chemotherapy and Biotherapy, 2011, Sekundärzitat); Handelsman (2025) zu EPO und zum Weichmacher-Test; Deventer u. a. (Recent Advances in Doping Analysis 17, 2009) zu den Thiaziden.
§ 24a StVG: Anlage, Grenzwerte und Nachweis im Blut
§ 24a Abs. 2 StVG ahndet das Führen eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung der in der Anlage genannten Mittel. Die Liste ist abschließend: Eine nicht genannte Substanz im Blut kann wegen des Analogieverbots nicht geahndet werden; nicht enthalten sind etwa LSD und neue psychoaktive Stoffe (Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 24a StVG Rn. 20 mit BayObLG NZV 2004, 267 und OLG Jena NStZ 2005, 413).
Nach § 24a Abs. 2 Satz 2 StVG liegt die Wirkung vor, wenn die Substanz im Blut nachgewiesen wird. Urinbefunde scheiden nach herrschender Meinung als Nachweis aus (OLG Hamm NZV 2001, 484); lange Abbauzeiten im Urin sind für den Bußgeldtatbestand daher ohne Bedeutung.
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 21.12.2004 (NJW 2005, 349) entschieden, dass wegen der verbesserten Messtechnik nicht jede Spur genügt, sondern eine Konzentration festgestellt sein muss, die eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit als möglich erscheinen lässt. Die Rechtsprechung legt dafür die analytischen Grenzwerte der Grenzwertkommission zugrunde (Votum BA 2007, 311): 10 ng/ml für Morphin und Cocain, 75 ng/ml für Benzoylecgonin, je 25 ng/ml für Amfetamin, MDE, MDMA und Metamfetamin (Hentschel/König, § 24a StVG Rn. 21a). Wie diese Werte im Bußgeldverfahren gehandhabt werden, erläutere ich auf der Seite zu den Grenzwerten und Nachweiszeiten.
Für die Abbauzeiten folgt daraus: Bei den Stoffen der Anlage kommt es auf das Blutfenster an, nicht auf das Urinfenster. Liegt der Wert unter dem analytischen Grenzwert, ist der Tatbestand grundsätzlich nicht erfüllt, es sei denn, es treten drogenbedingte Ausfallerscheinungen auf (Hentschel/König, § 24a StVG Rn. 21b). Für Fahrlässigkeit genügt, dass der Fahrer mit fortdauernder Wirkung rechnen musste (§ 24a StVG Rn. 25a und 25d; BGH NJW 2017, 1403). Mehr zum Bußgeldtatbestand steht auf der Seite zur Drogenfahrt nach § 24a StVG.
§ 316 StGB: kein Grenzwert für absolute Fahrunsicherheit
Für illegale Drogen, Medikamente und neue psychoaktive Stoffe lassen sich nach derzeitigem Wissensstand keine Beweisgrenzwerte für absolute Fahrunsicherheit begründen (BGHSt 44, 219 = NJW 1999, 226; BGH NStZ 2022, 741; Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 316 StGB Rn. 63). Die analytischen Grenzwerte zu § 24a StVG enthalten keine Aussage über die Beziehung zwischen Dosis, Blutkonzentration und Wirkung; ihre Überschreitung erlaubt keinen zuverlässigen Rückschluss auf Fahrunsicherheit (BGH NStZ 2011, 324).
Strafbar nach § 316 StGB ist der Fahrer deshalb nur bei relativer Fahrunsicherheit, also wenn weitere Beweisanzeichen wie Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen hinzukommen (§ 316 StGB Rn. 64). Eine Untergrenze, unterhalb derer Fahrunsicherheit ausgeschlossen wäre, gibt es nicht; sie ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn kein Wirkstoff mehr nachweisbar ist (§ 316 StGB Rn. 66).
Anders als § 24a Abs. 4 StVG kennt § 316 StGB keine Medikamentenklausel (§ 316 StGB Rn. 62). Abbauzeiten helfen hier nur als Indiz für die Frage, ob ein Stoff zur Tatzeit noch wirkte; Einzelheiten stehen bei Rauschmittel und § 316 StGB.
Fahrerlaubnisrecht: Nr. 9.1 Anlage 4 FeV und Abstinenznachweise
Im Fahrerlaubnisrecht spielt die Höhe des Befundes eine geringere Rolle; die Abbauzeiten zählen vor allem für die Frage, ob ein Konsum belegt ist. Schon die einmalige Einnahme eines Betäubungsmittels nach dem BtMG rechtfertigt nach herrschender Meinung unabhängig von der Konzentration in der Regel die Annahme der Ungeeignetheit, ohne dass eine Fahrt unter Drogeneinfluss nachgewiesen sein muss (Nr. 9.1 Anlage 4 FeV; BVerwG, 11.4.2019, 3 C 9.18; Hentschel/König, StVR, 48. Aufl., § 2 StVG Rn. 53).
Die Grenzwerte zu § 24a StVG haben für diese Frage keine Bedeutung (§ 2 StVG Rn. 53c); auch die Abbauzeiten entscheiden nur darüber, ob der Konsum nachweisbar war. Die Folgen beschreibt die Seite zu harten Drogen und Führerschein.
Bei ärztlich verordneten Arzneimitteln mit Betäubungsmitteln gilt Nr. 9.1 nicht. Maßgeblich sind Nr. 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 und § 11 Abs. 2 FeV (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543; VGH Mannheim NZV 2013, 261). Die Abhängigkeit von einem bestimmungsgemäß eingenommenen Betäubungsmittel-Arzneimittel fällt unter Nr. 9.6.2, nicht unter Nr. 9.3 (VGH München zfs 2019, 598). Ein Medikament der Tabelle mit langen Abbauzeiten im Urin belegt also für sich genommen keinen Eignungsmangel.
Abstinenznachweise nach den Beurteilungskriterien
Nach Entgiftung und Entwöhnung ist nach den Begutachtungsleitlinien in der vom Kommentar abgedruckten Fassung in der Regel eine einjährige Abstinenz nachzuweisen, gestützt auf mindestens vier unvorhersehbar anberaumte Laboruntersuchungen (Kap. 3.14). Die Beurteilungskriterien (Kap. C.3.2) verlangen bei Urinkontrollen eine kurzfristige Einbestellung, höchstens am Vortag der Probe; nur so passen die Abbauzeiten im Urin zum Kontrollzweck. Bei früheren Cannabis-Dauerkonsumenten ist die erste Kontrolle wegen der langen Abbauzeiten später anzusetzen.
Das Programm ist polytoxikologisch angelegt und umfasst mindestens Cannabinoide, Opiate, Cocain, Amphetamine, Methadon und Benzodiazepine (Beurteilungskriterien, Kriterium CTU). Lachgas ist nach den Beurteilungskriterien auch im Urin nur wenige Stunden nachweisbar, sodass sich Abstinenzkontrollen erübrigen; GBL und 1,4-Butandiol sind toxikologisch nicht oder nur bei regelmäßigem Konsum nachweisbar (Fußnote 83). Ein positiver Urinbefund lässt sich durch eine negative Haarprobe grundsätzlich nicht entkräften; eine Ausnahme gilt bei Morphin nach möglichem Mohnverzehr. Wie ein Programm aufgebaut ist, erläutert die Seite zum Abstinenznachweis.
Ein Fall aus der Verwaltungsrechtsprechung
Das VG Greifswald hatte mit Beschluss vom 10.12.2018 (4 B 1699/18 HGW) über einen Fall zu entscheiden, in dem die unterschiedlichen Abbauzeiten in Blut und Urin den Ausschlag gaben. Nach den Leitsätzen, die der Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung wiedergibt, hatte der Fahrerlaubnisinhaber gegenüber der Polizei eingeräumt, Amphetamin konsumiert zu haben, und ein Urinvortest war positiv. Das toxikologisch-chemische Gutachten zur entnommenen Blutprobe fiel dagegen negativ aus.
Die Fahrerlaubnisbehörde entzog die Fahrerlaubnis. Grundlage war die Einnahme von Amphetamin, die nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV die Eignung in der Regel ausschließt. Im gerichtlichen Eilverfahren ging es darum, ob das negative Blutgutachten diese Annahme erschüttert.
Das Gericht bestätigte die Entziehung. Das Einräumen des Konsums gegenüber der Polizei genügt, auch wenn eine Urin- oder Blutuntersuchung negativ ausfällt. Ein negatives Blutgutachten kann einen positiven Urinvortest wegen der unterschiedlichen Nachweisdauer nicht entkräften.
Die Abbauzeiten im Blut sind schlicht kürzer. Das entspricht den Beurteilungskriterien, nach denen das Blutfenster etwa um die Hälfte bis ein Drittel kürzer ist als das Urinfenster, und der Linie bei Hentschel/König (§ 2 StVG Rn. 53 mit VGH München BeckRS 2019, 30470 Rn. 14). In gleicher Weise hat das VG Ansbach (Beschluss vom 14.01.2015, AN 10 S 14.01946) einen positiven Urinschnelltest auf Kokain trotz negativer Blutprobe gelten lassen, sofern weitere Umstände wie eigene Angaben ihn stützen.
Für die Verteidigung folgt daraus zweierlei. Ein negativer Blutbefund widerlegt einen Urinbefund nicht, weil die Abbauzeiten verschieden sind, und ein vorschnelles Eingeständnis gegenüber der Polizei wiegt im Verwaltungsverfahren schwer. Ansatzpunkte bieten eher die Qualität des Vortests, die fehlende Bestätigungsanalyse und die Frage, ob der Betroffene seine Angaben später schlüssig korrigiert hat (Hentschel/König, § 2 StVG Rn. 53 mit OVG Bremen BeckRS 2019, 25687).
Fragen rund um das Thema
Wie lange ist Kokain im Urin nachweisbar?
Das Abbauprodukt Benzoylecgonin ist nach den Beurteilungskriterien dosisabhängig 2 bis 3 Tage, bei Hochkonsum bis zu 9 Tage im Urin nachweisbar. Nach längerem Konsum großer Mengen nennt das Österreichische Gesundheitsportal bis zu drei Wochen. Die Abbauzeiten im Blut sind kürzer: Kokain selbst ist nur bis etwa 12 Stunden messbar, Benzoylecgonin länger als 48 Stunden.
Mein Bluttest war negativ, der Urintest positiv. Wie passt das zusammen?
Beides kann zugleich richtig sein, weil die Abbauzeiten im Urin länger sind als im Blut. Für ein Bußgeld nach § 24a Abs. 2 StVG reicht der Urinbefund nicht, für die Fahrerlaubnisbehörde kann er dagegen genügen, wie der Beschluss des VG Greifswald zeigt.
Kann ich aus der Tabelle ausrechnen, wann ich wieder fahren darf?
Nein, die Abbauzeiten sind grobe Richtwerte und keine Wartefristen. Dosis, Konsumhäufigkeit, Stoffwechsel und Messverfahren verschieben den Abbau im Einzelfall erheblich; nach BGH NJW 2017, 1403 entlastet es nicht, wenn jemand wegen Zeitablaufs nicht mehr mit einem relevanten Wert rechnet.
Reicht für den Führerschein schon ein einmaliger Konsum?
Bei Betäubungsmitteln wie Kokain, Amphetamin oder Heroin ja, in der Regel schon die einmalige Einnahme nach Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV. Auf die Höhe des Befundes kommt es dafür nicht an; anders ist es bei ärztlich verordneten Medikamenten und bei Cannabis.
Wird bei einer Verkehrskontrolle auf alle Stoffe der Tabelle getestet?
Nein, die Blutprobe wird bei Verdacht nach § 24a StVG nach dem Leitfaden Drogenerkennung zunächst immunchemisch auf Amphetamine und Methamphetamin, Cannabis, Opiate und Kokain vorgetestet und dann bestätigt. GHB, LSD oder Propofol werden nur bei gezieltem Auftrag untersucht.
Hilft es, vor der Urinprobe viel zu trinken?
Nein, verdünnter Urin fällt über den Kreatininwert auf. Unter 20 mg/dL wird chromatographisch nachuntersucht und auch unterhalb der Cut-off-Werte berichtet, unter 5,6 mg/dL gilt die Probe in der Regel als manipuliert (Beurteilungskriterien, Kriterium CTU).
Was bedeutet „nicht bekannt“ in der Tabelle?
Es bedeutet, dass für diesen Stoff weder Studien noch Fallberichte oder Laborangaben zu Abbauzeiten in Blut oder Urin veröffentlicht sind. In 55 der 266 Felder steht allein „nicht bekannt“, vor allem bei seltenen Designerstoffen, wenig untersuchten Arzneistoffen und Dopingstoffen. Nachweisbar ist der Stoff trotzdem, wenn das Labor gezielt danach sucht.
Gesetze, Rechtsprechung und Literatur
Normen: § 24a StVG mit Anlage; § 316 StGB; § 14 FeV; Anlage 4 zur FeV, Nr. 9.1, 9.2, 9.4, 9.6.2; § 11 Abs. 2 FeV; § 13a FeV.
Rechtsprechung: BVerfG, Beschluss vom 21.12.2004, NJW 2005, 349; BVerwG, 11.4.2019, 3 C 9.18; BGHSt 44, 219 = NJW 1999, 226; BGH NStZ 2011, 324; BGH NStZ 2022, 741; BGH NJW 2017, 1403; BayObLG NZV 2004, 267; OLG Jena NStZ 2005, 413; OLG Hamm NZV 2001, 484; OLG Zweibrücken BA 2009, 335; OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543; VGH München zfs 2019, 598; VGH Mannheim NZV 2013, 261; VG Greifswald, Beschluss vom 10.12.2018, 4 B 1699/18 HGW; VG Ansbach, Beschluss vom 14.01.2015, AN 10 S 14.01946.
Schrifttum: Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 48. Aufl. 2025, § 2 StVG Rn. 53, 53c, 54 f.; § 24a StVG Rn. 18f, 20, 21a bis 21c, 25a, 25d; § 316 StGB Rn. 62 bis 66. Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 394 bis 395; Stoffe Rn. 536, 644, 645, 794. Beurteilungskriterien, 5. Aufl. 2026, Kap. C.3.1 bis C.3.2, Tabellen C.6, C.7, C.10, C.11. Kommentar zu den Begutachtungsleitlinien, 3. Aufl., Kap. 3.14. Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung, 2. Aufl. 2024. Moeller u. a., Mayo Clinic Proceedings 2017. Parr u. a., Langzeitmetaboliten der 17-Methyl-Steroide, Deutsche Sporthochschule Köln.
Studien: Verstraete, Therapeutic Drug Monitoring 2004; Parkin u. a., Journal of Chromatography B 2008; Bruun u. a., Journal of Analytical Toxicology 2019; Ordak u. a., International Journal of Molecular Sciences 2025.
Institutionen: Klinikum Nürnberg, Klinische Chemie, Allgemeine Hinweise (Stand 07/2026); Österreichisches Gesundheitsportal, Laborwerte Alkohol und Drogen (Stand 12/2022); Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg, Informationen zu Analysenverfahren (Version 01/26); Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg, Toxikologie; Institut für Laboratoriumsmedizin des Universitätsklinikums Leipzig, Einsenderinformation vom 02.03.2023; ARUP Laboratories der University of Utah, Übersichten zu Urin-Nachweisfenstern (10/2023 und 01/2025); Praxis Suchtmedizin Schweiz, Seiten zur Nachweisbarkeit (Stand 2023).
Weitere Labor- und Behördenquellen: Mayo Clinic Laboratories (Drug Book); BC Centre on Substance Use (2022); SYNLAB; Dynacare (2025); HOCH Health Ostschweiz, Institut für Rechtsmedizin (2025); Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (2025); UNODC (2011); Critical Review Reports der WHO; Drogenprofile der EUDA; Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln. Die stoffbezogenen Einzelbelege zu den Abbauzeiten stehen jeweils unter der Tabelle im Abschnitt „Einzelheiten und Belege“.
Unverbindliche Ersteinschätzung
Ein Befund ist nur so aussagekräftig wie die Frage, die man an ihn stellt. Ob ein Blutwert über dem analytischen Grenzwert lag, ob ein Urinbefund mit Ihrer Konsumangabe und den bekannten Abbauzeiten vereinbar ist oder ob die Behörde aus einem Vortest zu viel ableitet, prüfe ich anhand der Akte, des Gutachtens und der Laborunterlagen.
Schicken Sie mir den Bußgeldbescheid, die Anhörung oder das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit dem toxikologischen Befund. Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche der Abbauzeiten für Ihren Fall tatsächlich zählen und welche Schritte jetzt fristgerecht anstehen.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.