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Piritramid: das Klinikopioid der Anlage III, für das es keinen Grenzwert gibt
Dipidolor steht in jedem Rettungswagen und auf jeder chirurgischen Station. Verschwindet eine Ampulle, beginnt ein Verfahren, das sich von anderen Betäubungsmittelsachen in einem Punkt unterscheidet: Für Piritramid hat kein Gericht eine nicht geringe Menge festgelegt, und das verändert die gesamte Verteidigung.
Mein Name ist Björn Schüller, ich bin Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen und verteidige bundesweit in Betäubungsmittelsachen. Diese Seite richtet sich vor allem an Beschäftigte im Gesundheitswesen, denn dort entstehen diese Verfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Piritramid ist ein Piperidin-Derivat vom Morphin-Typ und als verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel in der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz eingestuft.
- In Deutschland wird es als Schmerzmittel unter dem Namen Dipidolor verschrieben.
- Eingesetzt wird es unter anderem in der Notfallmedizin, weil es kaum Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System hat und nur selten zu Übelkeit und Erbrechen führt.
- Eine Ausnahmeregelung für Zubereitungen kennt die Anlage III bei diesem Wirkstoff nicht; jede Ampulle ist Betäubungsmittel.
- Eine gerichtliche Festlegung der nicht geringen Menge liegt nicht vor; auch die Kommentarliteratur nennt keinen Wert.
- Für vergleichbare synthetische Opioide wird der Wert sachverständig durch Vergleich bestimmt; bei Pethidinhydrochlorid nimmt die Kommentierung 20 g an, ausdrücklich ohne gerichtliche Festlegung.
- Besitz und Erwerb ohne Erlaubnis sind nach § 29 Abs. 1 Satz 1 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht.
- Wer sich das Mittel am Arbeitsplatz verschafft, verwirklicht daneben regelmäßig einen Diebstahl oder eine Unterschlagung.
- Für die Fahrerlaubnis genügt die nachgewiesene Einnahme: Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung schließt die Eignung aus.
Inhalt dieses Beitrags
- Das Wichtigste in Kürze
- Was Piritramid ist und wofür es eingesetzt wird
- Die Einstufung in der Anlage III ohne Ausnahmeregelung
- Die fehlende nicht geringe Menge
- Wie Gerichte einen fehlenden Wert ermitteln
- Der Vergleich mit anderen Opioiden der Anlagen II und III
- Die typische Konstellation: Entnahme am Arbeitsplatz
- Das Gespräch mit dem Arbeitgeber
- Betäubungsmittelbuch und Dokumentation als Beweismittel
- Strafrahmen und Begleitdelikte bei Piritramid
- Die berufsrechtliche Seite
- Piritramid und die Fahrerlaubnis
- Der Nachweis von Piritramid im Labor
- Wege aus dem Verfahren
- Ein Mandat aus der Praxis
- Fragen, die mir gestellt werden
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Ihre kostenlose Ersteinschätzung
Was Piritramid ist und wofür es eingesetzt wird
Bei Piritramid handelt es sich um ein Piperidin-Derivat vom Morphin-Typ, also um ein vollsynthetisches Opioid mit morphinähnlicher Wirkung. In Deutschland wird es als Schmerzmittel unter dem Handelsnamen Dipidolor verschrieben und überwiegend als Injektionslösung verwendet. Zur Fahreignung bei verordneter Einnahme eines betäubungsmittelhaltigen Schmerzmittels siehe die Seite zur Dauermedikation nach Nr. 9.6.2 der Anlage 4, zur Lage bei opioidgestützter Behandlung die Seite zur Substitution und Fahrerlaubnis. Für die sedierenden Wirkstoffe gilt das auf der Seite zu Midazolam Dargestellte.
Der Einsatz von Piritramid in der Notfallmedizin hat einen medizinischen Grund: Das Mittel wirkt kaum auf das Herz-Kreislauf-System und führt nur selten zu Übelkeit und Erbrechen. Genau diese Eigenschaften machen es im Rettungsdienst und in der postoperativen Schmerztherapie zum Standardpräparat.
Für die juristische Bewertung folgt daraus eine Besonderheit. Piritramid begegnet kaum im Straßenhandel, sondern fast ausschließlich dort, wo es auch verwendet wird: in Kliniken, Rettungswachen, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen. Die Beschuldigten sind deshalb in aller Regel Beschäftigte des Gesundheitswesens.
Die Einstufung in der Anlage III ohne Ausnahmeregelung
Piritramid steht in der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz und ist damit verkehrs- und verschreibungsfähig. Anders als bei den Benzodiazepinen folgt dem Eintrag jedoch keine Ausnahme für bestimmte Zubereitungen.
Das ist der zentrale Unterschied zwischen Piritramid und vielen anderen Arzneimitteln der Anlage III. Es gibt keine Milligrammgrenze, unterhalb derer die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften nicht gelten. Jede Ampulle mit Piritramid ist Betäubungsmittel im Rechtssinn, unabhängig von ihrem Gehalt.
Daraus folgt für die Praxis, dass sich der bei Benzodiazepinen übliche Einwand hier erübrigt. Wer eine Ampulle besitzt, ohne dass eine Erlaubnis oder eine ärztliche Verordnung vorliegt, besitzt ein Betäubungsmittel, und die Diskussion verlagert sich vollständig auf die Frage der Berechtigung und auf die Rechtsfolgen.
Die fehlende nicht geringe Menge
Für Piritramid existiert keine gerichtlich festgelegte nicht geringe Menge. Weder die Rechtsprechung noch die Kommentarliteratur nennt einen Wert, und auch eine sachverständig gestützte Annahme ist dort nicht veröffentlicht.
Dieser Abschnitt ist ausdrücklich meine eigene rechtliche Einschätzung und keine Wiedergabe einer Fundstelle: In den einschlägigen Kommentaren ist zu diesem Wirkstoff kein Grenzwert kommentiert, und eine Entscheidung dazu ist mir nicht bekannt. Diese Lücke zu benennen, ist mir lieber, als eine Zahl zu nennen, die niemand belegen kann.
Praktisch bedeutet das: Solange kein Wert feststeht, lässt sich der Qualifikationstatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und erst recht das Einfuhrverbrechen des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nicht ohne Weiteres begründen. Die Staatsanwaltschaft müsste den Wert im Einzelfall sachverständig ermitteln lassen, und das geschieht bei den hier üblichen Mengen von wenigen Ampullen nicht.
Für die Verteidigung ist das die wichtigste Information dieser Seite. In Verfahren um einzelne Ampullen steht der Verbrechenstatbestand praktisch nicht im Raum, und wer das weiß, verhandelt anders.
Wie Gerichte einen fehlenden Wert ermitteln
Fehlt für einen Stoff die gerichtliche Festlegung, wird der Wert durch Vergleich gebildet. Herangezogen werden die Wirkstärke im Verhältnis zu einem Stoff mit bekanntem Grenzwert und die Zahl der Konsumeinheiten, die den Schuldgehalt abbildet.
Wie das aussieht, zeigt die Kommentierung bei einem verwandten Opioid. Pethidinhydrochlorid zählt ebenso wie Methadon, Cetobemidon, Dextromoramid und Levorphanol zu den synthetischen Opiaten mit morphinähnlicher Wirkung und wird als Analgetikum mit 100 mg Wirkstoff pro Dosis eingesetzt; die nicht geringe Menge dürfte bei 20 g liegen, eine gerichtliche Festlegung liegt nicht vor.
Diese Formulierung ist aufschlussreich, weil sie den Zustand beschreibt, in dem sich auch Piritramid befindet: Es gibt eine fachliche Erwartung, aber keine Entscheidung. Wer in einem Verfahren mit größeren Mengen zu tun hat, wird deshalb auf einem Sachverständigengutachten bestehen, statt eine Zahl aus einer Tabelle zu übernehmen.
Der Vergleich mit anderen Opioiden der Anlagen II und III
| Wirkstoff | Anlage | nicht geringe Menge |
|---|---|---|
| Piritramid | III | nicht festgelegt |
| Pethidinhydrochlorid | III | nach der Kommentierung voraussichtlich 20 g, keine Entscheidung |
| Morphin | III | gerichtlich festgelegt, Vergleichsmaßstab der Gruppe |
| Methadon und Levomethadon | III | gerichtlich festgelegt |
| Carfentanil | I | im Einzelfall sachverständig bestimmt, sehr niedrig wegen der Potenz |
Die Tabelle zeigt kein Versehen des Gesetzgebers, sondern die Folge der Verfahrenswirklichkeit: Grenzwerte entstehen dort, wo Fälle mit großen Mengen vor die Strafsenate gelangen. Bei einem Klinikopioid, das nicht gehandelt, sondern entnommen wird, geschieht das nicht.
Die typische Konstellation: Entnahme am Arbeitsplatz
Fast alle Verfahren um Piritramid folgen demselben Muster. Bei der Bestandskontrolle fällt eine Abweichung auf, etwa eine Ampulle mehr im Buch als im Schrank oder eine auffällige Häufung von Verwürfen. Die Klinik erstattet Anzeige, und die Ermittlungen richten sich gegen den Dienst habenden Kreis.
Rechtlich stehen dann mehrere Vorwürfe nebeneinander. Der Besitz ohne Erlaubnis nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, der Erwerb nach derselben Vorschrift, bei Weitergabe die Abgabe, und daneben der Diebstahl nach § 242 StGB oder die Unterschlagung nach § 246 StGB. Wird die Dokumentation verändert, kommt eine Urkundenfälschung nach § 267 StGB hinzu.
Der Schaden ist dabei gering, die Folgen sind es nicht. Für Pflegekräfte und Ärzte steht neben dem Strafverfahren die Approbation oder die Erlaubnis zur Berufsausübung im Raum, und das wiegt in der Beratung meist schwerer als die zu erwartende Geldstrafe.
Das Gespräch mit dem Arbeitgeber
Bevor die Polizei erscheint, steht meist ein Gespräch in der Klinik an, und es wird regelmäßig unterschätzt. Arbeitsrechtlich besteht eine Auskunftspflicht nur in engen Grenzen; zu einem möglichen eigenen Fehlverhalten muss sich niemand selbst belasten, und eine Kündigung lässt sich mit dem Schweigen allein nicht begründen.
Tatsächlich entscheidet dieses Gespräch häufig über das ganze Verfahren. Was dort gesagt wird, steht anschließend in der Anzeige, wird von der Personalleitung als Zeugin bestätigt und taucht in der Akte wieder auf. Wer unter dem Eindruck des Vorwurfs eine Entnahme von Piritramid einräumt, um die Sache intern zu klären, hat die Beweislage selbst geschaffen.
Richtig ist deshalb, um Bedenkzeit und anwaltliche Hilfe zu bitten. Das ist keine Schuldanzeige, sondern der normale Umgang mit einem Vorwurf, der zugleich strafrechtliche und berufsrechtliche Folgen hat.
Betäubungsmittelbuch und Dokumentation als Beweismittel
Die Beweisführung stützt sich bei Piritramid fast immer auf die Dokumentation. Für Betäubungsmittel der Anlage III besteht eine Nachweispflicht über Zugang und Abgang, und aus den Eintragungen leiten die Ermittler ab, wer wann Zugriff hatte.
Genau dort liegt der Ansatzpunkt. Die Eintragungen werden im Klinikalltag häufig nachträglich vorgenommen, Verwürfe werden pauschal dokumentiert, und der Zugriff auf den Schrank ist selten personalisiert. Eine Abweichung im Bestand beweist deshalb noch nicht, wer sie verursacht hat.
Zu prüfen ist, ob es eine Einzelzuordnung gibt, ob Zeugen den Verwurf bestätigen, ob die Schlüsselvergabe protokolliert wurde und ob die Abweichung überhaupt außerhalb der üblichen Schwankung liegt. Ohne diese Feststellungen bleibt der Verdacht im Raum stehen, und ein Verdacht trägt keine Verurteilung.
Strafrahmen und Begleitdelikte bei Piritramid
| Vorschrift | Verhalten | Strafrahmen |
|---|---|---|
| § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG | unerlaubte Abgabe oder sonstiges Inverkehrbringen | bis fünf Jahre oder Geldstrafe |
| § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG | unerlaubter Besitz und Erwerb | bis fünf Jahre oder Geldstrafe |
| § 29 Abs. 5 BtMG | geringe Menge zum Eigenverbrauch | Absehen von Strafe möglich |
| § 242 StGB | Diebstahl der Ampulle | bis fünf Jahre oder Geldstrafe |
| § 246 StGB | Unterschlagung bei bereits erlangtem Gewahrsam | bis drei Jahre oder Geldstrafe |
| § 267 StGB | Veränderung der Dokumentation | bis fünf Jahre oder Geldstrafe |
Die Strafe bemisst sich in diesen Verfahren selten nach der Menge, sondern nach dem Vertrauensbruch und nach der Zahl der Fälle. Eine fortlaufende Entnahme über Monate wird anders bewertet als ein einmaliger Griff in der Nachtschicht, und genau diese Unterscheidung lässt sich mit der Dokumentation belegen oder erschüttern.
Die berufsrechtliche Seite
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen entscheidet oft nicht das Strafmaß über die Zukunft, sondern die Mitteilung an die Approbations- oder Aufsichtsbehörde. Sie prüft die Zuverlässigkeit und kann die Approbation widerrufen oder ruhen lassen, und sie ist an das Strafverfahren nur insoweit gebunden, als sie dessen Feststellungen verwenden darf.
Deshalb gehört die berufsrechtliche Folge von Anfang an in die Verteidigungsstrategie. Eine Einstellung nach § 153a StPO ohne Feststellungen ist in dieser Lage mehr wert als ein Freispruch nach langer Hauptverhandlung mit breiter Beweisaufnahme, weil die Behörde dann wenig in der Hand hat.
Zugleich ist eine Abhängigkeit in diesem Bereich kein seltener Hintergrund. Wird sie behandelt und belegt, verbessert das sowohl die strafrechtliche als auch die berufsrechtliche Prognose erheblich.
Piritramid und die Fahrerlaubnis
Neben dem Strafverfahren läuft das Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde, und es trifft Betroffene häufig unerwartet. Weil Piritramid Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes ist, greift Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung: Die Eignung entfällt bereits durch die Einnahme, ohne dass es auf eine Fahrt oder eine Konzentration ankommt.
Die Entziehung ergeht dann gebunden nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV, ohne vorheriges Gutachten. Da es keine Ausnahme für Zubereitungen gibt, fehlt bei Piritramid auch der Einwand, der bei Benzodiazepinen oft trägt.
Anders liegt es nur bei ärztlich verordneter Anwendung, etwa in der postoperativen Schmerztherapie. Dann handelt es sich um eine bestimmungsgemäße Einnahme eines verschriebenen Arzneimittels, und in Betracht kommt allenfalls Nummer 9.6.2 der Anlage 4 wegen einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit.
Für die Wiedererteilung gilt, was auch sonst gilt: Die Dauer des Abstinenznachweises folgt der Hypothese der Beurteilungskriterien und nicht einer pauschalen Jahresfrist. Welche Hypothese angesetzt wird, ist der eigentliche Streitpunkt; Einzelheiten stehen auf der Seite zum Abstinenznachweis.
Der Nachweis von Piritramid im Labor
Im Urinscreening erscheint Piritramid nicht zuverlässig. Die üblichen immunchemischen Opiattests sind auf Morphin und verwandte Substanzen ausgerichtet und erfassen vollsynthetische Opioide oft nicht oder nur unzureichend.
Ein negativer Opiattest besagt deshalb nichts über eine Einnahme dieses Wirkstoffs, und ein positiver Test belegt sie ebenso wenig. Erforderlich ist eine gezielte chromatografische Bestimmung, und die muss ausdrücklich beauftragt werden.
Für die Verteidigung ist das in beide Richtungen bedeutsam. Wer die Einnahme bestreitet, kann sich nicht auf ein negatives Screening berufen; wer sie zugesteht, sollte wissen, dass der Nachweis in der Routineanalytik meist gar nicht geführt wird. Entscheidend ist dann die Dokumentation, nicht das Labor.
Wege aus dem Verfahren
Bei einzelnen Ampullen Piritramid zum Eigenverbrauch kommt das Absehen von der Verfolgung nach § 31a BtMG in Betracht, daneben die Einstellung nach §§ 153, 153a StPO. Beides setzt voraus, dass die Menge gering ist und kein Fremdbezug im Raum steht.
Besteht eine Abhängigkeit, ist an die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG zu denken. Anders als bei den Benzodiazepinen scheitert sie hier nicht an der Zubereitungsform, weil es bei diesem Wirkstoff keine ausgenommene Zubereitung gibt; der Stoff unterfällt in jeder Form dem Betäubungsmittelgesetz.
In der Sache führt der Weg fast immer über zwei Schritte: die Klärung, was die Dokumentation wirklich hergibt, und die Frage, ob eine Behandlung begonnen wurde. Beides zusammen entscheidet über die Einstellung.
Ein Mandat aus der Praxis
Eine Mandantin, Pflegekraft auf einer chirurgischen Station, wurde beschuldigt, über mehrere Monate Ampullen entnommen zu haben. Grundlage war eine Differenz von vierzehn Ampullen zwischen Betäubungsmittelbuch und Bestand, dazu eine Häufung dokumentierter Verwürfe in ihren Nachtschichten.
Die Akteneinsicht ergab, dass der Schrankschlüssel in jeder Schicht von bis zu fünf Personen genutzt wurde und dass Verwürfe nach der Dienstanweisung ohne Zeugen dokumentiert werden durften. Eine Einzelzuordnung war damit nicht möglich; von den vierzehn Ampullen ließen sich zwei konkret zuordnen.
Das Verfahren endete hinsichtlich der übrigen Fälle mit einer Einstellung, hinsichtlich der beiden zugeordneten Fälle mit einer Einstellung nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage, nachdem eine ambulante Behandlung begonnen worden war. Die Approbationsbehörde sah von Maßnahmen ab. Die Einzelheiten des Falls sind verändert.
Fragen, die mir gestellt werden
Ist Dipidolor ein Betäubungsmittel?
Ja, ohne Einschränkung. Piritramid steht in der Anlage III, und anders als bei vielen Arzneimitteln dieser Anlage gibt es dort keine Ausnahme für bestimmte Zubereitungen.
Ab welcher Menge wird es ein Verbrechen?
Für Piritramid ist keine nicht geringe Menge festgelegt. Ohne sachverständig ermittelten Wert lässt sich der Qualifikationstatbestand nicht begründen, und bei einzelnen Ampullen geschieht das nicht.
Die Klinik hat Anzeige erstattet. Muss ich mich äußern?
Nein. Sie haben das Recht zu schweigen, und in diesen Verfahren ist es fast immer richtig, zunächst Akteneinsicht zu nehmen. Die Dokumentation sagt mehr aus als jede Erinnerung an einzelne Schichten.
Verliere ich meine Approbation?
Das entscheidet die Behörde eigenständig. Entscheidend ist, welche Feststellungen das Strafverfahren hinterlässt, und deshalb ist eine frühe Einstellung ohne Feststellungen wertvoller als ein später Freispruch.
Zeigt ein Drogentest den Stoff an?
In der Regel nicht. Übliche Opiattests erfassen vollsynthetische Opioide oft nicht; nötig ist eine gezielte Bestimmung, die eigens beauftragt werden muss.
Was passiert mit meinem Führerschein?
Steht die Einnahme fest, entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis gebunden. Bei ärztlich verordneter Anwendung im Rahmen einer Behandlung liegt dagegen keine Einnahme im Sinn der Nummer 9.1 vor.
Macht es einen Unterschied, ob die Ampulle angebrochen war?
Für den Besitz nicht: Auch der Rest in einer angebrochenen Ampulle ist Piritramid und damit Betäubungsmittel. Für die Strafzumessung kann es eine Rolle spielen, weil sich daraus eher Eigenverbrauch als Weitergabe ableiten lässt.
Was ist, wenn ich die Ampulle nur aufbewahrt habe?
Dann liegt Besitz vor, und auf den Beweggrund kommt es für den Tatbestand nicht an. Ob das Verfahren eingestellt wird, hängt gleichwohl davon ab, ob eine geringe Menge zum Eigenverbrauch angenommen werden kann.
Gesetzestexte und Fundstellen
Die Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz mit dem Eintrag ist beim Bundesministerium der Justiz abrufbar: gesetze-im-internet.de. Die Einordnung als Piperidin-Derivat vom Morphin-Typ, die Verschreibung als Dipidolor und der Einsatz in der Notfallmedizin sind bei Patzak/Fabricius unter den Stoffen kommentiert, dort unter Hinweis auf Geschwinde, Rauschdrogen. Zur Bildung eines Grenzwerts bei synthetischen Opiaten ohne gerichtliche Festlegung die Kommentierung zu Pethidinhydrochlorid.
Zum Weiterlesen: Methadon und Levomethadon, Morphin, Pethidin und die Zurückstellung nach § 35 BtMG.
Ihre kostenlose Ersteinschätzung
In diesen Verfahren beginnt die Frist mit der Vorladung oder mit dem Gespräch in der Personalabteilung, und beides kommt oft am selben Tag. Sagen Sie weder dem Arbeitgeber noch der Polizei etwas zur Sache, bevor die Akte gelesen ist.
Senden Sie mir die Vorladung und, falls Sie ihn haben, den Auszug aus dem Betäubungsmittelbuch. Ich sehe beides kostenlos an und sage Ihnen, was sich daraus überhaupt zuordnen lässt.
Rechtsanwalt Björn Schüller, Strafverteidiger in Bremen, tätig im gesamten Bundesgebiet. Einzelheiten zu meiner Tätigkeit stehen unter Anwalt für Betäubungsmittelstrafrecht.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.