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Clonazepam: ausgenommene Zubereitung, Einfuhr und nicht geringe Menge
Clonazepam steht in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz, handelsübliche Fertigarzneimittel sind jedoch ausgenommene Zubereitungen. Der Umgang mit ihnen im Inland richtet sich deshalb nach dem Arzneimittelgesetz. Die Ausnahme gilt allerdings nicht für die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr, und genau daraus entsteht die Strafbarkeit, mit der Betroffene nach einer Bestellung aus dem Ausland konfrontiert werden.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und vertrete bundesweit Mandanten, deren Sendung vom Zoll angehalten wurde. Bei Clonazepam führt der Weg über eine Besonderheit der Anlage III, die in Anklageschriften regelmäßig unvollständig wiedergegeben wird: Dieselbe Tablette, deren Besitz im Inland keine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz darstellt, begründet bei der Einfuhr den Vorwurf nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG und oberhalb der Grenzmenge sogar ein Verbrechen.
Das Wichtigste in Kürze
- Clonazepam ist in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz aufgeführt und damit verkehrs- und verschreibungsfähig.
- Ausgenommen sind Zubereitungen mit bis zu 0,25 vom Hundert als Tropflösung, höchstens 250 mg je Packungseinheit, oder mit bis zu 2 mg je abgeteilter Form.
- Handelsübliche Tabletten liegen damit im Bereich der ausgenommenen Zubereitung; der Umgang mit ihnen wird im Inland nach dem Arzneimittelgesetz beurteilt.
- Die Ausnahmen der Anlage III gelten nach dem letzten Spiegelstrich dieser Anlage nicht für Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462).
- Die nicht geringe Menge beträgt 480 mg, entsprechend 60 Konsumeinheiten zu je 8 mg; sie wird praktisch nur bei der Einfuhr nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG relevant.
- Clonazepam ist in der Anlage zu § 24a StVG nicht aufgeführt; eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG scheidet deshalb aus.
- Im Strafverfahren kommt allein die relative Fahruntüchtigkeit nach § 316 StGB in Betracht, und die pauschale Feststellung eines Konsums genügt dafür nicht (BGH BeckRS 2021, 14904).
- Bei ärztlich verordneter Einnahme gehen im Fahrerlaubnisrecht die Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV den Nummern 9.1 und 9.2.1 vor.
Inhalt
- Clonazepam in Anlage III und der Begriff der ausgenommenen Zubereitung
- Der Wortlaut der Ausnahme und was er bedeutet
- Warum die Ausnahme bei der Einfuhr nicht gilt
- Die nicht geringe Menge von Clonazepam: 480 Milligramm
- Clonazepam im Vergleich mit den übrigen Benzodiazepinen
- Der Ablauf nach der Sicherstellung von Clonazepam durch den Zoll
- Clonazepam im Arzneimittelrecht: § 73 AMG und der persönliche Bedarf
- Clonazepam im Straßenverkehr
- Die Fahrerlaubnis bei verordneter und bei missbräuchlicher Einnahme
- Der Nachweis von Clonazepam und die Grenzen der Routineanalytik
- Ein Fall aus der Praxis
- Fragen aus der Praxis
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Clonazepam in Anlage III und der Begriff der ausgenommenen Zubereitung
Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz enthält die verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Clonazepam steht dort gemeinsam mit den übrigen Benzodiazepinen, also unter anderem mit Alprazolam, Bromazepam, Clobazam, Clorazepat, Diazepam, Lorazepam, Lormetazepam, Oxazepam, Temazepam, Tetrazepam und Triazolam. Den niedrigsten Grenzwert der Gruppe trägt Triazolam mit 120 Milligramm.
Für die meisten dieser Stoffe enthält die Anlage eine Ausnahme. Eine ausgenommene Zubereitung ist eine Zubereitung, die wegen ihrer Zusammensetzung oder ihres geringen Wirkstoffgehalts nicht den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterliegt. Solche Zubereitungen werden in der Regel wie Arzneimittel behandelt, und der Umgang mit ihnen wird nach dem Arzneimittelgesetz bewertet. Die praktische Bedeutung ist erheblich: Besitz, Erwerb und Weitergabe einer ausgenommenen Zubereitung sind keine Betäubungsmittelstraftat.
Der Wortlaut der Ausnahme und was er bedeutet
Für Clonazepam lautet die Ausnahme in Anlage III: ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 0,25 vom Hundert als Tropflösung, jedoch nicht mehr als 250 mg je Packungseinheit, oder je abgeteilte Form bis zu 2 mg Clonazepam enthalten.
Daraus ergeben sich drei Prüfungsschritte. Erstens die Darreichungsform: Für die Tropflösung gilt eine Prozentgrenze und zusätzlich eine absolute Obergrenze je Packungseinheit, für feste Formen eine Grenze je abgeteilter Form. Zweitens der Wirkstoffgehalt je Einheit, nicht die Gesamtmenge der Packung; eine Packung mit hundert Tabletten zu je 1 mg bleibt ausgenommene Zubereitung. Drittens die Zusatzbedingung, dass kein weiterer Stoff der Anlagen I bis III enthalten sein darf; ein Kombinationspräparat fällt damit aus der Ausnahme heraus.
Übersteigt eine abgeteilte Form den Wert von 2 mg, liegt keine ausgenommene Zubereitung mehr vor, und das Präparat unterliegt in vollem Umfang dem Betäubungsmittelgesetz. Dieser Punkt ist anhand der Packungsangaben und, wenn diese fehlen, anhand des Gutachtens zu klären.
Warum die Ausnahme bei der Einfuhr von Clonazepam nicht gilt
Hier liegt der Kern der meisten Verfahren. Der letzte Spiegelstrich der Anlage III enthält eine Schlussbemerkung, nach der die Ausnahmen für die Einfuhr, die Ausfuhr und die Durchfuhr nicht gelten. Diese Schlussbemerkung erfasst sämtliche Zubereitungen der Anlage III.
Der Bundesgerichtshof hat daraus die Folgerung gezogen, die für die Praxis entscheidend ist: Wer eine ausgenommene Zubereitung aus dem Ausland einführt, verwirklicht den Tatbestand des unerlaubten Umgangs mit Betäubungsmitteln, obwohl der Besitz derselben Packung im Inland nicht strafbar wäre (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462; kritisch dazu Kotz NStZ 2011, 461; bestätigend BGH BeckRS 2019, 38531). Die vom Bundesgerichtshof festgelegten Grenzwerte der nicht geringen Menge bei Benzodiazepinen spielen deshalb praktisch nur bei der Einfuhr in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG eine Rolle.
Für den Mandanten ist das schwer nachvollziehbar, und das ist kein Zufall: Die Regelung ist im Schrifttum kritisiert worden. Für die Verteidigung bedeutet sie, dass der Schwerpunkt auf der Frage liegt, ob überhaupt eine Einfuhr durch den Beschuldigten vorliegt und ob er den dafür erforderlichen Vorsatz hatte. Wer ein im Inland frei erhältliches Medikament bestellt und nicht weiß, dass es aus dem Ausland versandt wird, befindet sich in einem Irrtum über Tatumstände.
Die nicht geringe Menge von Clonazepam: 480 Milligramm
Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge für Clonazepam auf 480 mg festgelegt, ausgehend von 60 Konsumeinheiten zu je 8 mg. Die Schwelle ist damit bei einer Bestellung handelsüblicher Packungen rasch erreicht: 480 mg entsprechen etwa 240 Tabletten zu je 2 mg oder 480 Tabletten zu je 1 mg.
Oberhalb dieser Schwelle wird aus dem Vergehen ein Verbrechen. Die Einfuhr in nicht geringer Menge ist nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren bedroht; der minder schwere Fall nach § 30 Abs. 2 BtMG eröffnet einen Rahmen von drei Monaten bis fünf Jahren. Eine Einstellung nach § 31a BtMG scheidet oberhalb der Grenzmenge aus.
Zu beachten ist, dass sich der Wert auf den Wirkstoff bezieht, nicht auf das Gesamtgewicht der Tabletten. Eine Sendung mit 500 Gramm Tablettenmasse kann weit unterhalb der Grenzmenge liegen. In Vermerken wird gelegentlich das Bruttogewicht genannt und daraus auf eine nicht geringe Menge geschlossen; das ist unzutreffend und mit dem Gutachten zu widerlegen.
Clonazepam im Vergleich mit den übrigen Benzodiazepinen
Die vom Bundesgerichtshof bestimmten Werte für Benzodiazepine lauten:
| Wirkstoff | Nicht geringe Menge | Konsumeinheiten |
|---|---|---|
| Triazolam | 120 mg | 60 zu je 2 mg |
| Alprazolam | 240 mg | 60 zu je 4 mg |
| Lormetazepam | 360 mg | 60 zu je 6 mg |
| Clonazepam | 480 mg | 60 zu je 8 mg |
| Lorazepam | 480 mg | 60 zu je 8 mg |
| Midazolam | 1.800 mg | 60 zu je 30 mg |
| Diazepam | 2.400 mg | 60 zu je 40 mg |
| Temazepam | 4.800 mg | 60 zu je 80 mg |
| Tetrazepam | 4.800 mg | 60 zu je 80 mg |
| Oxazepam | 7.200 mg | 60 zu je 120 mg |
Für die Designer-Benzodiazepine hat der Bundesgerichtshof eigene Werte bestimmt, etwa 240 mg für Etizolam und 600 mg für Flubromazepam (BGH BeckRS 2022, 8755). Alle Werte beruhen auf derselben Systematik: 60 Konsumeinheiten, deren Höhe sich nach der Wirkstärke richtet. Clonazepam liegt damit im unteren Drittel, weil es verhältnismäßig stark wirkt.
Der Ablauf nach der Sicherstellung von Clonazepam durch den Zoll
Der typische Fall beginnt mit einer Sendung aus einem Nicht-EU-Staat, die bei der Einfuhrabfertigung angehalten wird. Der Betroffene erhält zunächst eine Sicherstellungsmitteilung des Hauptzollamts, später einen Anhörungsbogen. Beides ist keine Anklage, sondern der Beginn eines Ermittlungsverfahrens.
Entscheidend ist das Verhalten in dieser Phase. Eine Äußerung zur Sache vor Akteneinsicht hilft nie und schadet häufig, weil sie die Zurechnung der Einfuhr erst begründet. Zu klären ist vielmehr, wer die Sendung veranlasst hat, ob der Beschuldigte Einfluss auf den Transportvorgang hatte und ob er wusste, dass die Ware aus dem Ausland kommt. Die bloße Bestellung ist straflose Vorbereitung, solange die Sendung die Grenze nicht überschritten hat.
Neben dem Betäubungsmittelgesetz steht der Bannbruch nach § 372 AO im Raum. Er tritt zurück, soweit die Einfuhr bereits nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar ist. Bedeutung behält er dort, wo die Betäubungsmitteleigenschaft gerade fehlt.
Clonazepam im Arzneimittelrecht: § 73 AMG und der persönliche Bedarf
Greift das Betäubungsmittelgesetz nicht, bleibt das Arzneimittelgesetz. § 73 Abs. 1 Satz 1 AMG verbietet das Verbringen zulassungspflichtiger Arzneimittel in den Geltungsbereich des Gesetzes, wenn sie nicht zugelassen sind. Eine Einfuhrerlaubnis ist allerdings nur erforderlich, wenn die Einfuhr gewerbs- oder berufsmäßig erfolgt.
Daraus folgt die Ausnahme für den persönlichen Bedarf. Das Verbringungsverbot gilt nicht für Arzneimittel, die bei der Einreise in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitgeführt werden. Als Richtgröße werden jedenfalls für einmal täglich anzuwendende Arzneimittel höchstens 90 Konsumeinheiten angesetzt, also der Bedarf für maximal drei Monate aus Hinreise, Aufenthalt und Rückreise.
Diese Ausnahme betrifft die Einreise mit dem Reisegepäck. Auf den Postversand lässt sie sich nicht übertragen, denn dort führt der Besteller den Inhalt der Sendung ein. Wer sich auf den Reisebedarf beruft, obwohl die Ware per Post kam, argumentiert an der Vorschrift vorbei. Bleibt eine Strafbarkeit nach § 96 AMG aus, ist noch die Ordnungswidrigkeit nach § 97 Abs. 2 Nr. 8 AMG zu prüfen.
Clonazepam im Straßenverkehr
Für den Straßenverkehr gilt eine Besonderheit, die zugunsten des Betroffenen wirkt. Die Anlage zu § 24a StVG führt Benzodiazepine nicht auf. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG scheidet damit aus, und zwar unabhängig von der gemessenen Konzentration; eine Ausdehnung auf nicht gelistete Stoffe verstieße gegen das Analogieverbot.
In Betracht kommt deshalb allein die Straftat nach § 316 StGB, und auch dort nur in der Form der relativen Fahruntüchtigkeit, weil es für Clonazepam keinen Grenzwert gibt, der eine unwiderlegliche Beweisregel auslösen würde. Erforderlich sind konkrete Ausfallerscheinungen.
Wie hoch die Anforderungen daran sind, zeigt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Die Feststellung, der Täter sei aufgrund des Konsums des Schlaf- und Beruhigungsmittels Clonazepam sowie bestimmter Antidepressiva nicht in der Lage gewesen, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, reicht zum Nachweis rauschmittelbedingter Fahrunsicherheit nicht aus (BGH BeckRS 2021, 14904). Bei nur einem Beweisanzeichen muss dieses besonders gravierend und zuverlässig festgestellt sein (BGHSt 44, 219 = NJW 1999, 226, 227).
Die Fahrerlaubnis bei verordneter und bei missbräuchlicher Einnahme von Clonazepam
Im Fahrerlaubnisrecht wird regelmäßig ein Fehler gemacht, der dem Betroffenen die Fahrerlaubnis kostet. Die Behörde stützt sich auf Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, weil der Stoff im Betäubungsmittelgesetz steht, und entzieht die Fahrerlaubnis ohne weitere Prüfung. Bei ärztlich verordneten Arzneimitteln ist das unzutreffend.
Enthält ein Medikament einen Stoff des Betäubungsmittelgesetzes, darf die Ungeeignetheit nicht aus Nummer 9.1 oder Nummer 9.2.1 der Anlage 4 hergeleitet werden. Die Nummern 9.4, also die missbräuchliche Einnahme, und 9.6.2, also Leistungseinbußen, sind die spezielleren Tatbestände und gehen vor (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543; VGH Mannheim NZV 2013, 261 und VRS 129, 95). Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Begutachtung ist dann § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, nicht § 14 Abs. 1 Satz 1 FeV; abzuklären sind Leistungseinbußen durch eine medizinisch-psychologische, nicht durch eine bloß ärztliche Begutachtung.
Die Abhängigkeit von einem bestimmungsgemäß eingenommenen betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel fällt dabei unter Nummer 9.6.2 und nicht unter Nummer 9.3 (VGH München zfs 2019, 598). Wer Clonazepam auf ärztliche Verordnung einnimmt, ist deshalb nicht ohne Weiteres ungeeignet; maßgeblich ist, ob eine bestimmungsgemäße Einnahme vorliegt und ob Leistungseinbußen festzustellen sind.
Anders liegt es bei nachgewiesenem Missbrauch, also bei Einnahme ohne Verordnung oder über die verordnete Dosis hinaus. Dann greift Nummer 9.4, und es ist zu prüfen, ob eine Trennung von Einnahme und Verkehrsteilnahme gesichert ist. Steht dagegen nur der Besitz ohne ärztliche Verordnung fest, kommt eine Anordnung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV in Betracht, die im Ermessen der Behörde steht und deren Erwägungen offenzulegen sind.
Der Nachweis von Clonazepam und die Grenzen der Routineanalytik
Für die Verteidigung ist bedeutsam, dass Clonazepam im Blut rasch zu 7-Aminoclonazepam umgebaut wird und der Ausgangsstoff selbst oft nur in geringer Konzentration vorliegt. Ein Befund, der allein das Abbauprodukt ausweist, belegt die Einnahme, sagt aber über den Zeitpunkt wenig. Für die Frage, ob eine Wirkung zur Tatzeit bestand, ist er deshalb nur begrenzt brauchbar.
Hinzu kommt, dass die üblichen immunologischen Vortests auf Benzodiazepine als Gruppe ansprechen und zwischen den Wirkstoffen nicht unterscheiden. Welcher Stoff vorlag, ergibt sich erst aus der chromatographischen Bestätigungsanalyse. Wird in einer Akte aus einem positiven Gruppentest auf Clonazepam geschlossen, fehlt der Nachweis. Das ist vor allem dort erheblich, wo sich an den Stoff unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen, etwa weil für Alprazolam ein anderer Grenzwert gilt.
Für das Fahrerlaubnisverfahren folgt daraus ein weiterer Punkt. Ein Befund belegt die Einnahme zu irgendeinem Zeitpunkt, nicht einen regelmäßigen Gebrauch und erst recht keine Abhängigkeit. Wer aus einem einzelnen Wert auf eine Dauermedikation oder auf Missbrauch schließt, überdehnt den Befund; die Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 verlangen mehr.
Ein Fall aus der Praxis
Eine Mandantin hatte über einen ausländischen Versandhändler zweihundert Tabletten zu je 2 mg bestellt. Die Sendung wurde angehalten, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und legte eine Wirkstoffmenge von 400 mg zugrunde.
Zwei Punkte trugen die Verteidigung. Erstens blieb die Wirkstoffmenge mit 400 mg unter der Grenze von 480 mg; das Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG schied damit aus. Zweitens lag eine ärztliche Verordnung vor, und die Bestellung war erfolgt, nachdem die Apotheke das Präparat als nicht lieferbar bezeichnet hatte. Der Vorsatz hinsichtlich der Einfuhr war damit zwar gegeben, das Gewicht der Tat aber gering. Das Verfahren wurde nach § 153a StPO gegen eine Geldauflage eingestellt.
Die Fahrerlaubnisbehörde hatte parallel ein Verfahren eingeleitet und stützte sich auf Nummer 9.1 der Anlage 4; nach Vortrag zur Vorrangigkeit der Nummer 9.6.2 wurde es ohne Begutachtung beendet. Die Einzelheiten des Falles sind verändert.
Fragen aus der Praxis
Ist der Besitz von Clonazepam strafbar?
Bei handelsüblichen Fertigarzneimitteln nicht nach dem Betäubungsmittelgesetz, weil es sich um ausgenommene Zubereitungen handelt. Übersteigt eine abgeteilte Form 2 mg oder enthält das Präparat einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III, liegt keine ausgenommene Zubereitung vor, und der Besitz ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG strafbar.
Warum ist die Einfuhr strafbar, der Besitz aber nicht?
Weil die Schlussbemerkung der Anlage III anordnet, dass die Ausnahmen für Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr nicht gelten (BGHSt 56, 52 = NJW 2011, 1462). Die Bestellung aus dem Ausland fällt damit unter das Betäubungsmittelgesetz, obwohl dieselbe Packung im Inland keiner Beschränkung unterläge. Diese Konstruktion ist im Schrifttum kritisiert worden (Kotz NStZ 2011, 461).
Ab welcher Menge liegt eine nicht geringe Menge vor?
Ab 480 mg Wirkstoff, entsprechend 60 Konsumeinheiten zu je 8 mg. Maßgeblich ist die Wirkstoffmenge, nicht das Gewicht der Tabletten. Zum Vergleich liegt der Wert bei Alprazolam bei 240 mg, bei Diazepam bei 2.400 mg und bei Oxazepam bei 7.200 mg.
Gilt die Ausnahme für den Reisebedarf?
Arzneimittelrechtlich ja, betäubungsmittelrechtlich nein. § 73 AMG lässt die Einfuhr in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge zu, als Richtgröße höchstens 90 Konsumeinheiten. Für den Postversand gilt das nicht, weil dort der Besteller einführt.
Droht nach einer Fahrt unter Clonazepam ein Bußgeld?
Nicht nach § 24a Abs. 2 StVG, weil Benzodiazepine in der Anlage zu dieser Vorschrift nicht aufgeführt sind. In Betracht kommt allein § 316 StGB in Form der relativen Fahruntüchtigkeit, und dafür sind konkrete Ausfallerscheinungen festzustellen; die bloße Feststellung des Konsums genügt nicht (BGH BeckRS 2021, 14904).
Verliere ich die Fahrerlaubnis, wenn das Medikament verordnet ist?
Nicht ohne Weiteres. Bei ärztlich verordneten betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln gehen die Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 zur FeV den Nummern 9.1 und 9.2.1 vor (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543). Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV, und zu klären sind Leistungseinbußen, nicht die Einnahme als solche.
Was ist bei einem Kombinationspräparat zu beachten?
Die Ausnahme setzt voraus, dass die Zubereitung keinen weiteren Stoff der Anlagen I bis III enthält. Ein Präparat, das Clonazepam zusammen mit einem anderen Stoff dieser Anlagen enthält, ist deshalb keine ausgenommene Zubereitung, auch wenn die Milligrammgrenze eingehalten ist.
Gesetzestexte und Fundstellen
Den amtlichen Wortlaut des § 29 BtMG und die Anlagen veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de. Die Grenzwerte, die Entscheidung zur Einfuhr ausgenommener Zubereitungen und der Wortlaut der Anlage III sind bei Patzak/Fabricius, Betäubungsmittelgesetz, nachgewiesen; die fahrerlaubnisrechtlichen Fundstellen bei Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht.
Weiterführend auf dieser Seite: zur Systematik der Ausnahmen der Beitrag zu den ausgenommenen Zubereitungen, zu verwandten Wirkstoffen die Beiträge zu Lorazepam und Diazepam sowie zur Einfuhr der Beitrag zur Einfuhr von Betäubungsmitteln.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wer wegen einer angehaltenen Sendung angeschrieben wird, sollte vor jeder Äußerung Akteneinsicht nehmen lassen. Bei Clonazepam kommt es auf drei Angaben an: auf den Wirkstoffgehalt je abgeteilter Form, auf die Gesamtwirkstoffmenge und auf die Frage, ob ein weiterer Stoff der Anlagen I bis III enthalten ist. Erst daraus ergibt sich, ob überhaupt eine Betäubungsmittelstraftat im Raum steht.
Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, prüft diese Angaben, klärt die Zurechnung der Einfuhr und vertritt zugleich im Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde, in dem die Vorrangigkeit der Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 regelmäßig übersehen wird. Die Ersteinschätzung ist kostenlos, die Vertretung erfolgt bundesweit.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.