Pupillendiagnostik bei Nacht: Polizeibeamter hält eine Stiftlampe vor eine Person, die im Gegenlicht als Silhouette erscheint

Symbolbild, mit KI erstellt.

Pupillendiagnostik: 5 wichtige Fakten zur Prüfung an der Kontrollstelle

Die Pupillendiagnostik ist der einzige Teil der Drogenkontrolle, der etwas prüft, das sich nicht willentlich steuern lässt. Gerade deshalb wird ihr Ergebnis in Akten überbewertet. Der Arzt, der das polizeiliche Verfahren mitentwickelt hat, schreibt dazu einen Satz, der jede Überbewertung verbietet: Die Befunde haben hinweisenden Charakter, sie sind nicht beweisend.

Mein Name ist Björn Schüller, ich bin Rechtsanwalt in Bremen und verteidige bundesweit in Verkehrs- und Betäubungsmittelsachen. Wie eine Pupillenprüfung durchzuführen ist, steht in der polizeilichen Fachliteratur bis zur Wahl der Taschenlampe. Weicht die Durchführung davon ab, ist der Befund nicht verwertbar, und das ist ein Einwand, der sich belegen lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pupillendiagnostik gilt nach der polizeilichen Fachliteratur als wertvolle Ergänzung, nicht als eigenständiger Beweis; ihre Befunde sind ausdrücklich hinweisend und nicht beweisend.
  • Voraussetzung ihrer Verwertbarkeit sind zwei Dinge: der Ausschluss vorbestehender Augenerkrankungen und die korrekte Durchführung nach dem beschriebenen Ablauf.
  • Zur Prüfung dürfen nur medizinische Taschenlampen verwendet werden; LED- und Hochleistungslampen aus der polizeilichen Grundausstattung sind wegen der Blendungsgefahr ausgeschlossen.
  • Der regelrechte Befund lautet: Pupillen beidseits mittelweit mit prompter und seitengleicher Reaktion auf Licht.
  • Opioide verengen die Pupille, Stimulanzien erweitern sie; beides hat eigene Folgen für das Sehen bei Nacht und bei Blendung.
  • Vor der Befragung zu Medikamenten und Erkrankungen ist über die Freiwilligkeit zu belehren.
  • Unterschiedlich weite Pupillen nach einem Unfall sind ein Grund für eine notfallmedizinische Abklärung, weil eine Hirndruckerhöhung dahinterstehen kann.

Was dieser Beitrag behandelt

Die Stellung der Pupillendiagnostik im Verfahren

Die Pupillendiagnostik steht im Erfassungsbogen der polizeilichen Fahrtüchtigkeitsprüfung an erster Stelle, zusammen mit der Beurteilung der Bindehäute. Erst danach folgen die neurologischen Tests. Diese Reihenfolge hat einen Grund: Das Ergebnis der Augenuntersuchung entscheidet darüber, welche Stoffgruppe überhaupt in Betracht kommt.

Die Fachliteratur formuliert die Einordnung zurückhaltend. Die Pupillendiagnostik sei in Verbindung mit den sonstigen Maßnahmen zur Erkennung einer Beeinflussung eine wertvolle Ergänzung. Das Wort Ergänzung ist dabei wörtlich zu nehmen, denn an anderer Stelle heißt es ausdrücklich, die Befunde hätten hinweisenden Charakter und seien nicht beweisend.

Wie die übrigen Elemente des Bogens zu bewerten sind, habe ich unter Die zwölf Testelemente im Einzelnen und unter Die Qualifizierte Fahrtüchtigkeitsprüfung dargestellt.

Warum die Pupillendiagnostik nicht steuerbar ist

Die Pupille ist eine Öffnung in der Iris. Ihre Weite wird von zwei gegensätzlich angeordneten Muskelfasergruppen bestimmt: Die ringförmig am inneren Pupillenrand liegenden Fasern verengen sie bei Anspannung und werden vom parasympathischen Anteil des autonomen Nervensystems versorgt. Die strahlenförmig nach außen laufenden Fasern erweitern sie und werden vom Sympathicus versorgt.

Weil beide Fasergruppen dem autonomen Nervensystem unterliegen, lässt sich die Pupillenweite nicht willentlich beeinflussen. Darin liegt der Wert der Pupillendiagnostik für die Polizei, und darin liegt zugleich ihre Schwäche für die Beweisführung: Was nicht steuerbar ist, reagiert auf alles, was das autonome Nervensystem beeinflusst.

Der stärkste Einflussfaktor sind nach der Fachliteratur die Lichtverhältnisse. Die Pupille verengt sich bei starkem Lichteinfall und erweitert sich bei Dunkelheit, vergleichbar einer Kamerablende, und steuert damit die Sehschärfe mit.

Mydriasis und Miosis in der Pupillendiagnostik

Für die beiden Zustände gibt es Fachbegriffe, die in Protokollen auftauchen. Eine Erweiterung der Pupille heißt Mydriasis, eine Verengung Miosis.

Eine Mydriasis tritt nach der Fachliteratur beim Blick in die Ferne und bei Erregungszuständen auf, in denen der Sympathicus überwiegt. Dazu gehören ausdrücklich Freude, Stress, Angst, Schmerz und hohe mentale Anforderungen. Eine Miosis ist neben starker Helligkeit und dem Konsum von Opiaten auch bei ausgeprägter Müdigkeit und bei Desinteresse zu beobachten.

Dieser Abschnitt ist der wichtigste der ganzen Pupillendiagnostik, weil er die Gegenargumente mitliefert. Eine nächtliche Polizeikontrolle ist eine Situation von Stress, Angst und hoher mentaler Anforderung. Dass die Pupillen eines angehaltenen Fahrers weit sind, ist nach dieser Quelle so wenig überraschend, dass es ohne weitere Befunde nichts beweist.

Welche Folgen die Pupillenweite für das Sehen hat

Die Pupillendiagnostik interessiert nicht nur als Indiz, sondern auch als Sachverhalt. Eine weite Pupille bei Helligkeit, etwa nach Metamfetaminkonsum, führt zu Blendungsgefahr. Verengte Pupillen, wie sie nach morphinhaltigen Substanzen auftreten, sind bei Fahrten in der Dunkelheit problematisch, weil wegen des geringen Lichteinfalls auf die Netzhaut das Dämmerungssehen eingeschränkt ist.

Daraus folgt nach der Fachliteratur, dass ein Substanzkonsum nicht nur Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsvermögen betrifft, sondern auch die Sehleistung und damit die Verkehrssicherheit.

Für die Verteidigung ist das ein zweischneidiges Argument und deshalb offen zu benennen. Es stützt bei Opioiden den Vorwurf einer nächtlichen Fahruntüchtigkeit, und es entlastet bei einer Tagfahrt, bei der die Sehleistung durch eine Miosis nicht in gleicher Weise betroffen ist.

Pupillenweite und Stoffgruppe

Die Fachliteratur stellt die Zuordnung in einer Übersicht dar. Für die Akte ist sie als Plausibilitätsprüfung brauchbar.

StoffgruppePupillengrößeReaktion auf Licht
Cannabisnormal bis erweitertnormal bis verlangsamt, dazu gerötete, glasige Augen
Heroin und Opiateverengtkaum feststellbar
Kokainerweitertverlangsamt
Ecstasy und Amfetamineerweitertverlangsamt

Die Prüffrage lautet damit: Passt der dokumentierte Pupillenbefund zu dem Stoff, den das Labor später gefunden hat? Eine vermerkte Miosis bei einem Amfetaminbefund ist ein Widerspruch, der aufzuklären ist, und eine Mydriasis bei einem reinen Opiatbefund ebenso.

Dieselbe Logik trägt die Entscheidung über den Vortest. Die Fachliteratur hält es für sinnlos, bei engen Pupillen einen Test auf Cannabis, Amfetamin oder Kokain einzusetzen; dort komme nur eine gezielte Detektion auf Opiate in Betracht. Mehr dazu unter Konsumanzeichen im Protokoll.

Der vorgeschriebene Ablauf der Pupillendiagnostik

Die Pupillendiagnostik soll nach einem festgelegten Ablauf standardisiert erfolgen, um Fehlerquellen zu minimieren. Die Fachliteratur nennt vier Schritte in dieser Reihenfolge.

  • orientierende Betrachtung des Auges und Befragung nach Augen- und sonstigen Erkrankungen
  • Betrachtung der Pupillen ohne Lichtreiz, bei Blick in die Ferne und nicht in eine Lichtquelle
  • Prüfung der direkten und der indirekten Lichtreaktion
  • Dokumentation des erhobenen Befundes

Für den zweiten Schritt gilt: Im Normalfall sollen sich beide Pupillen rund und gleich groß in einem mittelweiten bis weiten Durchmesser zeigen. Anschließend soll eine abgedunkelte Lichtsituation hergestellt werden, etwa durch Abdecken beider Augen mit der flachen Hand.

Jeder dieser Schritte lässt sich in der Akte überprüfen. Steht im Bogen nur ein Kreuz bei „Pupillenreaktion verlangsamt“, ohne dass die Abdunkelung, die Betrachtung ohne Lichtreiz und die Befragung nach Augenerkrankungen dokumentiert sind, dann ist der vorgeschriebene Ablauf nicht belegt.

Die Taschenlampe als Schwachstelle

Hier liegt der konkreteste Angriffspunkt der ganzen Pupillendiagnostik. Nach der Fachliteratur dürfen grundsätzlich nur medizinische Taschenlampen zum Einsatz kommen, wie sie in der Notfallmedizin und bei neurologischen Untersuchungen verwendet werden.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind LED-Leuchten und hochleistungsfähige Taschenlampen, wie sie in der polizeilichen Grundausstattung für die Ausleuchtung von Tatorten vorhanden sind. Die Begründung steht als Warnung im Text: hohe Blendungsgefahr.

Dazu kommt die Handhabung. Die Lampe soll nicht von vorne direkt an das Auge herangeführt werden, weil das unangenehm ist und Schreckreaktionen hervorrufen kann; besser sei das Heranführen von unten oder von der Seite.

Beides frage ich in jedem Verfahren ab, in dem ein Pupillenbefund trägt: Welche Lampe wurde verwendet, und aus welcher Richtung? Wurde mit einer Einsatzlampe von vorne geleuchtet, ist die gemessene Reaktion das Ergebnis einer Blendung und nicht das Ergebnis einer Pupillendiagnostik.

Die indirekte Lichtreaktion in der Pupillendiagnostik

Die Pupillendiagnostik endet nicht mit der direkten Reaktion, denn danach lässt sich die indirekte prüfen. Dazu soll der Betroffene erneut in die Ferne blicken und die flache Hand senkrecht auf die Nasenwurzel stellen, damit kein Licht in das andere Auge fällt. Die Lampe wird an ein Auge geführt, beobachtet wird aber die Pupille des nicht angestrahlten Auges, bei wechselseitiger Beleuchtung von jeweils etwa drei Sekunden.

Bei regelrechtem Befund verengt sich auch die Pupille des nicht angestrahlten Auges, und zwar im Zeitraum zwischen 0,2 und 1 Sekunde. Dieser Zahlenwert ist der einzige Messwert, den die Pupillendiagnostik kennt.

In der Praxis wird die indirekte Reaktion selten geprüft und noch seltener dokumentiert. Fehlt sie, fehlt der Teil der Prüfung, der die Verschaltung der Nervenbahnen im Gehirn betrifft, und damit ein Befund, der eine krankheitsbedingte Ursache sichtbar machen könnte.

Wie der Befund zu formulieren ist

Für die Dokumentation der Pupillendiagnostik gibt die Fachliteratur die Formulierungen vor. Der regelrechte Befund lautet: Pupillen beidseits mittelweit mit prompter und seitengleicher Reaktion auf Licht.

Bei vermuteter Beeinflussung sollen die Befunde beschrieben werden, etwa als weite Pupillen mit stark verzögerter bis fehlender Reaktion auf Lichtreiz oder als enge Pupillen ohne Erweiterung bei Abdunkelung. Weitere auffällige Befunde am Auge wie stark gerötete Bindehäute, hängende Augenlider oder Verletzungen sind ebenfalls zu dokumentieren.

Die Formulierungen sind beschreibend, nicht wertend, und genau daran lässt sich eine Dokumentation messen. „Pupillen auffällig“ ist kein Befund im Sinne dieser Vorgabe, sondern eine Wertung ohne Grundlage.

Wann die Pupillendiagnostik zu unterbleiben hat

Ein Punkt wird in Akten nie beachtet, obwohl er in der Fachliteratur klar steht. Zeigt die orientierende Betrachtung des Auges Abweichungen, verbietet sich eine weitere Prüfung der Pupillenreaktion in der Regel, weil die schwierige Befundinterpretation dadurch noch weiter erschwert wird.

Als solche Abweichungen nennt die Quelle eine starke Schwellung der Augenregion nach einer Verletzung, Blutergüsse am Auge, ein hängendes Augenlid, eine deutliche Achsabweichung der Blickrichtung und eine massive Rötung im Bereich der Bindehaut.

Die letzte Nennung ist bemerkenswert. Eine massive Bindehautrötung soll die Pupillendiagnostik ausschließen; in Anzeigen ist die Rötung dagegen regelmäßig der Anlass, überhaupt genauer hinzusehen. Wer beides in derselben Akte findet, hat einen inneren Widerspruch gefunden.

Erkrankungen, die die Pupillendiagnostik entkräften

Die Liste der Erkrankungen, die eine Pupillendiagnostik entwerten, ist lang und steht in derselben Quelle. Eine Pupillenverengung können Nervschädigungen bei Erkrankungen des Nervensystems hervorrufen, etwa der Hornersche Symptomenkomplex.

Weitere Erkrankungen mit sichtbaren Veränderungen an der Pupille sind eine einseitige Blindheit verschiedenster Ursache, ein Glasauge, ein Herz-Kreislauf-Stillstand und ein Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma, gegebenenfalls mit Einblutung ins Gehirn. Auch Lähmungen des Sehnervs können die Pupillenreaktion stören.

Bei der Bindehaut kommen Entzündungen viraler, bakterieller oder allergischer Ursache und chemische Reizungen, etwa nach Einsatz von Reizgas, in Betracht. Wer eine solche Erkrankung hat, sollte den Befund früh vorlegen; er entkräftet die Pupillendiagnostik nicht nur, er schließt sie nach der Fachliteratur sogar aus.

Was die Rechtsprechung aus einem Pupillenbefund macht

Für das Strafrecht ist die Linie klar. Pupillenerweiterung oder Pupillenverengung können für sich allein neben der festgestellten Wirkstoffkonzentration die Annahme von Fahrunsicherheit nicht rechtfertigen; tragfähig sind nur konkrete, darauf beruhende Sehbeeinträchtigungen (BGHSt 44, 219 = NZV 1999, 48 mit Besprechung Schreiber NJW 1999, 1770).

Dieselbe Richtung zeigen die Instanzgerichte. Abgelehnt wurde Fahrunsicherheit bei einer Pupillenweitstellung allein (OLG Düsseldorf NJW 1993, 2390; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 17), bei einer Pupillenveränderung auch in Verbindung mit Unkonzentriertheit und Gleichgewichtsstörungen (OLG Koblenz BA 2006, 231) und bei einer auf Schätzungen beruhenden Pupillenstarre in Verbindung mit einem Geschwindigkeitsverstoß, und zwar bei einem THC-Wert von 17,3 Nanogramm je Milliliter (LG Bremen BA 2005, 258).

Genügt hat die Pupillendiagnostik dagegen, wenn aus der verzögerten Reaktion eine konkret festgestellte Blendempfindlichkeit folgte und die Wirkstoffkonzentration hoch war (OLG Zweibrücken NZV 2005, 164; zustimmend König und Seitz DAR 2006, 121). Ebenso hat das Oberlandesgericht Saarbrücken bei verzögerter Pupillenreaktion zusammen mit deutlichem Schwanken nach dem Aussteigen, unsicherem und staksigem Gang und verzögertem Antwortverhalten ausgereicht, ohne weitere Feststellungen zu konkreten Sehbeeinträchtigungen zu verlangen; der THC-Wert lag dort bei 24 Nanogramm je Milliliter (OLG Saarbrücken BA 2015, 219 mit Besprechung König DAR 2016, 363).

Daraus ergibt sich die Verteidigungslinie. Je niedriger die Konzentration und je dünner die übrigen Befunde, desto weniger trägt die Pupillendiagnostik. Umgekehrt steigt ihr Gewicht mit der Höhe des Wertes, weil nach der Rechtsprechung an das Ausmaß der zusätzlichen Beweisanzeichen umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je höher die festgestellte Konzentration ist (BGH NJW 1999, 226; NStZ 2022, 741).

Die Nachteile, die die Fachliteratur selbst nennt

Die Vor- und Nachteile der Pupillendiagnostik sind in der Quelle aufgelistet. Die Vorteile sind praktisch: einfache Handhabung, leichte Erlernbarkeit, Durchführbarkeit vor Ort, keine Invasivität, minimale Kosten.

Die Nachteile sind juristisch bedeutsam, und sie sind in drei Sätzen zusammengefasst. Die Befunde haben hinweisenden Charakter, sie sind nicht beweisend. Die Interpretation ist zum Teil schwierig. Und die Begleitumstände können die Interpretation erheblich erschweren, wobei ausdrücklich Erregung, Dunkelheit, Übermüdung sowie vorbestehende chronische oder akute Augenerkrankungen genannt werden.

Ein Befund, der unter Erregung, in Dunkelheit und bei Übermüdung erhoben wurde, erfüllt damit drei der vier selbst genannten Störbedingungen. Das ist die Lage an jeder nächtlichen Kontrollstelle.

Die Belehrung über die Freiwilligkeit

Der Ablauf der Pupillendiagnostik enthält einen Satz, der in Protokollen fehlt: Bei Normalbefund folgt nach Belehrung über die Freiwilligkeit eine Befragung zu Medikamenten und zu Erkrankungen, die Einfluss auf die Pupillengröße haben können.

Die Belehrung ist also Teil des Ablaufs, nicht eine zusätzliche Höflichkeit. Sie betrifft die Angaben zu Medikamenten und Erkrankungen, also Gesundheitsdaten, die sonst niemanden etwas angehen.

Wird in der Akte eine Medikamentenangabe verwertet, ohne dass eine Belehrung dokumentiert ist, greife ich das auf. Zu den Grenzen der Mitwirkung insgesamt siehe Mitwirkung bei den Tests.

Wenn die Pupillen unterschiedlich weit sind

Ein Befund verlangt nach der Fachliteratur keine Pupillendiagnostik, sondern einen Notarzt. Unterschiedliche Pupillengrößen nach einer Kopfverletzung, etwa nach einem Verkehrsunfall oder einer tätlichen Auseinandersetzung, sind immer ein Grund für eine notfallmedizinische Abklärung, weil eine Hirndruckerhöhung dahinterstehen kann.

Das hat eine praktische Folge, die für Unfallbeteiligte wichtig ist. Wer nach einem Unfall mit Kopfanprall eine solche Auffälligkeit zeigt, gehört in ärztliche Behandlung, und das Ergebnis dieser Behandlung ist später das bessere Beweismittel als jeder Vermerk im Erfassungsbogen.

Gleichzeitig entfällt damit der Indizwert. Eine Seitendifferenz der Pupillen nach einem Unfall ist kein Zeichen für Drogen, sondern ein medizinischer Befund mit eigener Ursache.

Sieben Prüfpunkte gegen einen Pupillenbefund

  • Wurde das Auge zuerst orientierend betrachtet und nach Augenerkrankungen gefragt?
  • Lag eine Abweichung vor, bei der die Prüfung nach der Fachliteratur zu unterbleiben hatte?
  • Wurde vor der Lichtprüfung abgedunkelt und der Blick in die Ferne gerichtet?
  • Welche Lampe wurde verwendet, und wurde sie von unten oder von der Seite herangeführt?
  • Wurde neben der direkten auch die indirekte Lichtreaktion geprüft?
  • Ist der Befund beschreibend dokumentiert oder nur als Wertung angekreuzt?
  • Wurde über die Freiwilligkeit belehrt, bevor nach Medikamenten gefragt wurde?

Jeder dieser Punkte zur Pupillendiagnostik lässt sich aus dem Bogen und aus der Zeugenaussage des Beamten klären. Mehrere offene Punkte zusammen nehmen dem Befund das Gewicht, das ihm in der Anzeige gegeben wird.

Aus einem Verfahren mit Miosis

In einem von mir geführten Verfahren war eine Miosis dokumentiert, also verengte Pupillen mit kaum feststellbarer Lichtreaktion. Die Beamten gingen von Opiaten aus und ordneten die Blutentnahme an. Der Untersuchungsauftrag lautete auf Opiate und Cannabis.

Der Mandant nahm seit Jahren ein Mittel gegen ein Glaukom, dessen Wirkstoff die Pupille verengt. Der Befundbericht des Augenarztes lag vor, in der Akte stand davon nichts, weil im Protokoll keine Befragung nach Augenerkrankungen vermerkt war.

Die Blutuntersuchung war am Ende negativ; damit entfiel der Vorwurf ohnehin. Der Fall zeigt aber, wie eine Pupillendiagnostik ohne den vorgeschriebenen ersten Schritt eine ganze Ermittlungsrichtung vorgeben kann. Die Einzelheiten sind verändert.

Fragen zur Pupillenprüfung

Muss ich mir in die Augen leuchten lassen?

Nein. Die Prüfung ist eine Mitwirkung, die nicht erzwungen werden kann; die Fachliteratur sieht selbst eine Belehrung über die Freiwilligkeit vor. Erzwingen lässt sich allein die Duldung der Blutentnahme nach § 81a StPO.

Ich trage Kontaktlinsen. Beeinflusst das den Befund?

Die Pupillenweite nicht unmittelbar, die Beurteilung des Auges aber schon, weil Linsen eine Rötung der Bindehaut hervorrufen können. Das gehört zu den Umständen, die eine Interpretation nach der Fachliteratur erschweren.

Mein Protokoll sagt „Pupillen träge“. Was ist davon zu halten?

Ohne Angabe, wie geprüft wurde, wenig. Die Vorgabe verlangt eine beschreibende Formulierung und einen festgelegten Ablauf; eine Wertung ohne Verfahrensangabe ist nicht nachprüfbar.

Kann eine Augenerkrankung den Verdacht ausräumen?

Sie kann den Pupillenbefund entkräften. Den Verdacht räumt am Ende nur das Blutergebnis aus, weil Ordnungswidrigkeit und Straftat am Blutbefund hängen.

Warum wurde bei mir die Pupillendiagnostik gemacht, bei meinem Beifahrer nicht?

Weil sie der Prüfung der Fahrtüchtigkeit dient und sich deshalb auf den Fahrzeugführer bezieht. Für Mitfahrer gibt es dafür keinen Anlass.

Sind diese Befunde vor Gericht etwas wert?

Als ein Baustein ja, und die Pupillendiagnostik ist nicht mehr als das. Die Rechtsmediziner, die das Verfahren begleitet haben, sprechen selbst von einem Mosaikstein; die Pupillendiagnostik allein trägt keine Verurteilung.

Nachweise

Normen: §§ 315c und 316 StGB, § 24a Abs. 2 StVG, § 81a StPO, § 2 Abs. 12 StVG, § 11 Abs. 2 FeV, Anlage 4 zur FeV. Den amtlichen Wortlaut des § 24a StVG stellt das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de bereit.

Fachliteratur: Wagner, Müller und Klipfel, Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung, 2. Auflage, Kirschbaum Verlag Bonn 2024, dort Teil C Kapitel 2 Abschnitt zur Pupillendiagnostik; Hentschel, König und Dauer, Straßenverkehrsrecht, 48. Auflage 2025, zu § 316 StGB.

Ersteinschätzung kostenfrei

Wenn ein Pupillenbefund in Ihrer Akte steht, kommt es auf Einzelheiten an, die nur Sie noch wissen: ob abgedunkelt wurde, mit welcher Lampe geleuchtet wurde, aus welcher Richtung, und ob überhaupt nach Augenerkrankungen gefragt worden ist. Schreiben Sie das auf, solange die Erinnerung frisch ist.

Beachten Sie die Frist in der Post, die Sie erhalten haben, und heben Sie den Umschlag auf. Zur Sache äußern Sie sich besser erst, wenn die Akte vorliegt.

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, und arbeite bundesweit. Schildern Sie mir Ihren Fall; die erste Einschätzung, was der Pupillenbefund hergibt, kostet Sie nichts.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen