Probenmaterial in der Drogenanalytik: zwei Blutröhrchen, ein Urinbecher und eine in Folie gebundene Haarsträhne auf einer Laborbank

Symbolbild, mit KI erstellt.

Blut, Urin oder Haar: welches Probenmaterial was beweist

In der forensischen Toxikologie stehen drei Probenmaterialien zur Verfügung: Blut, Urin und Haare. Sie beantworten verschiedene Fragen. Blut sagt etwas über den Zeitpunkt, Urin über die vergangenen Tage, Haare über Monate. Welches Probenmaterial gewählt wird, hängt davon ab, was nachgewiesen werden soll.

Diese Auswahl entscheidet über mehr, als den meisten bewusst ist. Ein Befund aus dem falschen Probenmaterial beweist nicht das, was die Behörde daraus liest. Umgekehrt scheitert mancher Abstinenznachweis daran, dass das Probenmaterial die gestellte Frage gar nicht beantworten kann.

Ich verteidige von Bremen aus bundesweit im Betäubungsmittel- und im Fahrerlaubnisrecht. Die Frage, welches Probenmaterial untersucht wurde, steht bei mir in jeder Akteneinsicht, und sie wird überraschend oft nicht vollständig beantwortet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Blut zeigt den Wirkstoff und damit den Zustand zum Zeitpunkt der Entnahme. Die analytischen Grenzwerte beziehen sich auf Blutserum.
  • Urin zeigt überwiegend Abbauprodukte. Der qualitative Nachweis erfasst je nach Substanz und Konsumverhalten etwa ein bis drei Tage, teils deutlich länger.
  • Haare zeigen eingelagerte Wirkstoffe über Wochen bis Monate, je nach Länge der Strähne.
  • Nur etwa die Hälfte einer Vollblutprobe ist als Serum für die Analyse nutzbar.
  • Für die Kokainanalytik wird Plasma bevorzugt, weil Kokain in biologischen Flüssigkeiten äußerst instabil ist.
  • Haare werden an den Hinterhaupthöckern entnommen, bei längerem Haar als bleistiftdicke, abgebundene Strähne.
  • Bleichen, Glätten, Färben und alkoholhaltige Haarkosmetik können das Messergebnis verfälschen und müssen bei der Auslegung berücksichtigt werden.

Inhalt

Die drei Probenmaterialien im Überblick

Die Wahl des Probenmaterials hängt nach der Fachliteratur von der Zielsetzung der nachzuweisenden Drogenaufnahme ab. Das ist eine schlichte Formulierung mit erheblichen Folgen: Wer die falsche Frage stellt, bekommt eine Antwort, die nichts beweist.

ProbenmaterialWas nachgewiesen wirdZeitraumTypischer Einsatz
BlutWirkstoff, quantitativStundenOrdnungswidrigkeit, Straftat
Urinüberwiegend Abbauprodukte, qualitativein bis drei Tage, teils längerVortest, Abstinenzkontrolle
Haareeingelagerte WirkstoffeWochen bis MonateAbstinenznachweis, Konsumverlauf

Die Zuordnung ist nicht beliebig. Für den Bußgeldtatbestand des § 24a Abs. 2 StVG kommt allein Blut in Betracht, weil die analytischen Grenzwerte sich auf das Blutserum eines Verkehrsteilnehmers beziehen. Ein Urin- oder Haarbefund kann diesen Tatbestand nicht begründen.

Umgekehrt taugt Blut nicht als Abstinenznachweis. Wer belegen soll, dass er über Monate nichts konsumiert hat, braucht ein Probenmaterial mit längerem Gedächtnis.

Blut: Serum, Plasma und Vollblut

Die Entnahme erfolgt nach landeseinheitlicher Regelung aus den Venen der Armbeuge. Die Systeme unterscheiden sich je nach Bundesland; verwendet werden etwa Vakuumtechnik oder Aspirationstechnik. Was dabei gewonnen wird, heißt Vollblut und besteht aus zellulären und flüssigen Anteilen.

Der zelluläre Anteil macht je nach Geschlecht etwa 35 bis 54 Prozent aus. Im flüssigen Anteil steckt unter anderem Fibrinogen, das die Probe gerinnen lässt. Manche Röhrchen enthalten Aktivatoren, die diesen Vorgang beschleunigen. Nach der Gerinnung trennt sich die Probe in den festen Blutkuchen und das gelbliche Blutserum.

Das Labor verstärkt diese Trennung durch Zentrifugation, um mehr Serum zu gewinnen. Daraus folgt eine Zahl, die man kennen sollte: Nur etwa die Hälfte der Vollblutprobe ist für die Analyse nutzbar. Wer eine Nachuntersuchung plant, muss das einkalkulieren.

Alternativ lässt sich Plasma gewinnen, indem die Gerinnung durch Zusätze gehemmt wird. Plasma ist Serum zuzüglich der Gerinnungsfaktoren. Hier entsteht jedoch ein eigenes Problem: Bei Plasmaproben wird häufiger eine Hämolyse beobachtet, bei der rote Blutkörperchen platzen und ihren Inhalt freisetzen. Das verdünnt die Probe, und der analytische Grenzwert kann allein deshalb unterschritten werden.

Empfohlen wird deshalb grundsätzlich die Abnahme in Serumröhrchen, weil sich die Grenzwerte auf Serumkonzentrationen beziehen. Die Röhrchen sollen bis zur Markierung befüllt und bis zur Analyse bei Kühlschranktemperatur gelagert werden.

Warum Kokain ein eigenes Probenmaterial braucht

Kokain verhält sich anders als alle übrigen Substanzen, und zwar schon im Röhrchen. Es zerfällt in biologischen Flüssigkeiten so rasch, dass die Wahl des Gefäßes über das Ergebnis mitentscheidet. Deshalb wird für dieses eine Probenmaterial Plasma bevorzugt, obwohl sich die Grenzwerte auf Serum beziehen. Die konkreten Wiederfindungsraten mit und ohne Stabilisator habe ich auf der Seite zur negativen Blutprobe dargestellt.

Aus diesem Spannungsverhältnis ergeben sich Fragen an jedes Gutachten, in dem Kokain oder sein Abbauprodukt Benzoylecgonin auftaucht: Welches Röhrchen wurde verwendet, war ein Stabilisator enthalten, auf welches Material bezieht sich der angegebene Wert?

Urin: das Gedächtnis von Tagen

Die Untersuchung einer Urinprobe dient dem qualitativen Nachweis eines Konsums innerhalb der vorangegangenen ein bis drei Tage. Je nach Substanz und Konsumverhalten kann diese Spanne deutlich kürzer oder länger ausfallen. Besondere Bedeutung hat dieses Probenmaterial in der Fahreignungsbegutachtung.

Welche Konzentration dabei herauskommt, ist von einer ganzen Reihe persönlicher und zeitlicher Umstände abhängig. Welche das im Einzelnen sind und warum der pH-Wert bei Amfetaminen so stark durchschlägt, steht auf meiner Seite zum Urintest an der Kontrollstelle.

Entscheidend für die Auslegung ist, was im Urin überhaupt ankommt: die wasserlöslichen Wirkstoffe und vor allem die Produkte der beiden Umwandlungsphasen. Liegt eine Substanz überwiegend gebunden vor, wird sie über die Bestimmung der Muttersubstanz nicht miterfasst. Das Ergebnis ist dann falsch negativ, ohne dass jemand einen Fehler gemacht hätte.

Gewonnen wird die Probe in Bechern ohne Zusätze und danach kühl gelagert. Anders als Blut ist dieses Probenmaterial beeinflussbar, und genau deshalb kennt die Praxis drei Prüfgrößen, mit denen sich eine Verdünnung erkennen lässt.

Haare: das Gedächtnis von Monaten

In das Haar werden vor allem fettlösliche Wirkstoffe und Stoffwechselprodukte eingebaut. Je nach Haarlänge ist ein Nachweis über mehrere Wochen bis Monate möglich. Damit ist dieses Probenmaterial das einzige, das einen Verlauf abbilden kann.

Die Entnahme folgt einem festen Verfahren. Sie erfolgt meist an den Hinterhaupthöckern im Bereich der Hutkrempe, ohne das Deckhaar zu verwenden. Bei längeren Haaren wird eine bleistiftdicke Strähne mit einem Faden abgebunden, damit das kopfhautnahe Ende markiert ist. Sind die Haare kürzer als drei Zentimeter, werden sie direkt an der Kopfhaut abgeschnitten. Asserviert wird vorzugsweise in Alufolie bei Raumtemperatur.

Die Analyse erfolgt je nach Fragestellung sequentiell, etwa in Abschnitten von drei Zentimetern, was ungefähr drei Monaten entspricht. So lässt sich ein Aufnahmezeitpunkt eingrenzen oder eine Änderung im Konsumverhalten erkennen.

Der wichtigste Einwand betrifft die Behandlung der Haare. Bleichen, Glätten, Färben oder die Verwendung alkoholhaltiger Haarkosmetik kann zu einer Verfälschung des Messergebnisses führen und muss bei der Befundauslegung berücksichtigt werden. Wer eine Haaranalyse plant, sollte das vorher dokumentieren lassen, nicht hinterher behaupten.

Welches Probenmaterial die MPU verlangt

In der Fahreignungsbegutachtung hat die Wahl des Probenmaterials eine andere Logik als im Straf- und Bußgeldverfahren. Dort geht es nicht um einen Zeitpunkt, sondern um einen Zeitraum, und zwar um einen, der lückenlos belegt sein muss.

Daraus folgt die übliche Kombination. Urinkontrollen in unangekündigten Abständen belegen einzelne Zeitpunkte und sind empfindlich gegen Verdünnung und Manipulation. Haaranalysen belegen zusammenhängende Abschnitte und sind empfindlich gegen kosmetische Behandlung. Beide Probenmaterialien haben Lücken, und beide werden deshalb nebeneinander verwendet.

Praktisch wichtig ist, dass dieses Probenmaterial anderen Regeln unterliegt als die forensische Blutprobe. Die Einzelheiten der Abstinenzkontrolle habe ich auf der Seite zum Abstinenznachweis dargestellt.

Wie das Probenmaterial der Person zugeordnet wird

Eine Frage, die in Akten fast nie auftaucht und in der Hauptverhandlung gelegentlich alles entscheidet: Woher weiß man, dass das untersuchte Probenmaterial von der betroffenen Person stammt?

Die Zuordnung beruht auf einer Kette aus Dokumentation und Beschriftung. Die entnehmende Person hält Zeitpunkt und Umstände fest, die Gefäße werden gekennzeichnet, der Transport wird vermerkt, das Labor bestätigt den Eingang. Jedes Glied dieser Kette kann fehlen oder fehlerhaft sein.

Für den Fall des Zweifels sieht die Praxis eine Rückfallebene vor. Deshalb soll das Entnahmeröhrchen bis zur Markierung befüllt werden: Damit steht nicht nur genug Probenmaterial für die eigentliche Analyse zur Verfügung, sondern auch für Folgeuntersuchungen, ausdrücklich genannt wird die Identitätsprüfung.

Praktisch heißt das: Wer die Zuordnung ernsthaft bestreiten will, muss früh handeln. Ist das Restmaterial verbraucht oder die Aufbewahrungsfrist abgelaufen, lässt sich die Frage nicht mehr klären, und es bleibt bei der Dokumentation, die vorliegt.

Der umgekehrte Fall kommt ebenfalls vor. Wird die Zuordnung bestritten, ohne dass dafür ein Anhaltspunkt besteht, schadet das mehr, als es nützt. Ein pauschales Bestreiten wirkt wie eine Verzögerung und verbraucht Glaubwürdigkeit, die an anderer Stelle gebraucht wird.

Das Probenmaterial im Gerichtsverfahren

Vor Gericht wird aus dem Probenmaterial ein Beweismittel, und zwar ein besonderes: Es wird nicht in Augenschein genommen, sondern durch einen Sachverständigen vermittelt. Das Gericht würdigt nicht die Probe, sondern das Gutachten über die Probe.

Daraus folgt, dass Einwände gegen das Probenmaterial Einwände gegen das Gutachten sein müssen. Es genügt nicht zu behaupten, die Probe sei untauglich gewesen. Vorzutragen ist, welcher Umstand welche Schlussfolgerung des Gutachtens trägt oder eben nicht trägt.

Die Strafprozessordnung stellt dafür das Instrument des Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens bereit. Die Hürden sind nicht niedrig: Ein solcher Antrag hat vor allem dann Aussicht, wenn das vorliegende Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Widersprüche bestehen oder wenn der Sachverständige nicht über die erforderliche Sachkunde verfügt.

Genau hier zahlt sich die Vorarbeit aus. Wer dokumentiert hat, dass die Untersuchung Plasma statt Serum betraf, dass ein Stabilisator fehlte oder dass die Kühlkette unterbrochen war, trägt keine Vermutung vor, sondern eine Tatsache. Im Fahrerlaubnisverfahren gilt dasselbe, nur dass dort die Behörde und nicht das Gericht der erste Adressat ist.

Wer über das Probenmaterial entscheidet

Die Auswahl trifft nicht das Labor und nicht der Betroffene, sondern die auftraggebende Stelle. Bei einer Verkehrskontrolle ist das die Polizei, im Fahrerlaubnisverfahren die Behörde oder die Begutachtungsstelle, im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

Einfluss nehmen lässt sich dennoch, und zwar auf zwei Wegen. Der erste ist die Anregung während des laufenden Verfahrens: Wer frühzeitig darlegt, dass eine bestimmte Frage nur mit einem bestimmten Probenmaterial zu beantworten ist, kann erreichen, dass es gesichert wird. Der zweite ist die eigene Beauftragung auf eigene Kosten.

Der zweite Weg hat einen Haken, den man kennen sollte. Ein selbst beauftragtes Ergebnis ist ein Privatgutachten und bindet niemanden. Es taugt als Grundlage für einen Beweisantrag und als Argument gegenüber der Behörde, ersetzt aber kein amtliches Gutachten.

Der dritte und oft wirksamste Weg ist der einfachste: dafür zu sorgen, dass das vorhandene Probenmaterial nicht verfällt. Ein kurzer Schriftsatz mit der Bitte um Asservierung über die Regelfrist hinaus kostet nichts und erhält alle Optionen.

Die typischen Fehlschlüsse

FehlschlussRichtig ist
Der Urintest war positiv, also stand er unter Wirkung.Urin zeigt überwiegend Abbauprodukte und damit auch zurückliegenden Konsum.
Die Haaranalyse war negativ, also wurde nicht konsumiert.Kosmetische Behandlung und geringe Haarlänge begrenzen die Aussagekraft.
Der Blutwert lag unter dem Grenzwert, also war nichts da.Material, Lagerung und Zeitablauf beeinflussen den gemessenen Wert.
Ein Wert ist ein Wert.Serum, Plasma und Vollblut führen zu verschiedenen Zahlen.

Jeder dieser Sätze taucht in Bescheiden auf. Jeder von ihnen lässt sich mit einem Hinweis auf das verwendete Probenmaterial entkräften oder zumindest relativieren.

Was Sie selbst dokumentieren sollten

Vieles von dem, worauf es später ankommt, ist nur am Tag des Geschehens bekannt. Wer es nicht aufschreibt, kann es Monate später nicht mehr rekonstruieren, und die Akte hilft dabei selten weiter.

Halten Sie fest, wann die Kontrolle war und wann die Entnahme erfolgte, am besten minutengenau. Notieren Sie, wer die Entnahme vorgenommen hat und wo, ob Ihnen ein Röhrchen gezeigt wurde, wie viele Röhrchen gefüllt wurden und ob sie vollständig gefüllt waren. Schreiben Sie auf, was Sie gefragt worden sind und was Sie geantwortet haben.

Bei einer Haarprobe kommt hinzu: an welcher Stelle entnommen wurde, wie lang die Strähne war, ob sie abgebunden und markiert wurde und wann Sie zuletzt gefärbt, gebleicht, geglättet oder ein alkoholhaltiges Pflegemittel verwendet haben. Lassen Sie eine solche Behandlung vorher ärztlich oder beim Friseur bestätigen, wenn sie in den fraglichen Zeitraum fällt.

Bewahren Sie außerdem jeden Umschlag auf, in dem behördliche Post gekommen ist. Das Zustellungsdatum auf dem Umschlag belegt den Fristbeginn, und bei förmlicher Zustellung ist dieser Zeitpunkt nicht verhandelbar.

Diese Notizen sind keine Beweismittel, und sie ersetzen keine Akteneinsicht. Sie sind aber die Grundlage, auf der sich entscheiden lässt, welche Fragen überhaupt gestellt werden müssen. Ein Mandant, der mit solchen Aufzeichnungen kommt, hat einen messbaren Vorsprung gegenüber einem, der sich auf seine Erinnerung verlässt.

Ein Fall aus der Praxis

In einem von mir geführten Verfahren hatte eine Behörde aus einem einzelnen Haarbefund auf regelmäßigen Konsum geschlossen. Die Strähne war mit sechs Zentimetern angegeben, ausgewertet worden war sie als Ganzes.

Der Einwand setzte am Verfahren an. Eine sequentielle Auswertung war nicht erfolgt, obwohl sie bei dieser Länge möglich gewesen wäre und zwei Zeiträume von je drei Monaten hätte trennen können. Außerdem war eine im Zeitraum erfolgte kosmetische Behandlung dokumentiert, aber bei der Auslegung nicht berücksichtigt worden.

Die Behörde hat den Schluss auf regelmäßigen Konsum daraufhin fallengelassen und das Verfahren auf die ursprüngliche Fragestellung zurückgeführt. Die Einzelheiten sind verändert.

Fragen aus der Praxis

Welches Probenmaterial ist das aussagekräftigste?

Keines für alle Fragen. Für die Fahrt unter Wirkung ist es Blut, für einen Konsum in den letzten Tagen Urin, für einen längeren Zeitraum das Haar. Die Frage bestimmt das Material, nicht umgekehrt.

Kann eine Haaranalyse einen einzelnen Konsum nachweisen?

Das ist unsicher. Die sequentielle Auswertung grenzt Zeiträume ein, nicht einzelne Ereignisse. Je kürzer der fragliche Konsum zurückliegt und je geringer die Menge war, desto weniger belastbar ist der Befund.

Mein Haar wurde gefärbt. Hilft mir das oder schadet es?

Beides ist möglich. Eine Behandlung kann das Messergebnis verfälschen, und sie muss bei der Auslegung berücksichtigt werden. Lassen Sie die Behandlung vor der Probennahme dokumentieren; nachträglicher Vortrag wirkt schnell wie eine Schutzbehauptung.

Wie viel Blut wird entnommen und wie viel bleibt übrig?

Entnommen wird Vollblut, nutzbar ist davon als Serum etwa die Hälfte. Ob für eine Nachuntersuchung genug übrig ist, hängt davon ab, ob die Röhrchen vorschriftsmäßig befüllt wurden.

Kann ich verlangen, dass ein bestimmtes Probenmaterial untersucht wird?

Verlangen nicht, beantragen ja. Im Strafverfahren über einen Beweisantrag, im Fahrerlaubnisverfahren über eine eigene Beauftragung. Wichtig ist, dass das Material noch existiert.

Wie lange wird das Probenmaterial aufbewahrt?

Das hängt vom Institut und vom Auftrag ab; in einem in der Fachliteratur abgedruckten Musterbericht sind mindestens sechs Monate genannt. Die Frist läuft ab der Probennahme und nicht ab Zustellung eines Bescheids. Wer eine Nachuntersuchung erwägt, sollte deshalb früh um eine Verlängerung der Asservierung bitten.

Warum steht in meinem Gutachten Plasma und nicht Serum?

Das kommt bei Kokainverdacht vor, weil Plasma dafür bevorzugt wird. Die Grenzwerte beziehen sich aber auf Serum. Dieser Unterschied gehört angesprochen, wenn der Wert nahe an der Schwelle liegt.

Gesetzestexte und Fundstellen

Die Anlage zu § 24a StVG nennt die berauschenden Mittel und die nachzuweisenden Substanzen, aber keine Zahlenwerte; die analytischen Grenzwerte gehen auf die Empfehlungen der Grenzwert-Kommission zurück (Blutalkohol 2007, 311) und beziehen sich auf das Blutserum. den amtlichen Wortlaut finden Sie bei gesetze-im-internet.de zu § 24a StVG.

Die Angaben zu Entnahmetechnik, zur Trennung von Serum und Plasma, zur Hämolyse, zur Kokainstabilität, zu den Nachweiszeiträumen im Urin sowie zur Entnahme und sequentiellen Auswertung von Haarproben stammen aus dem Wagner/Müller/Klipfel, Leitfaden Drogenerkennung und Fahreignung, 2. Auflage, Kirschbaum Verlag Bonn 2024, Teil Forensische Toxikologie.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Sie ein toxikologisches Gutachten erhalten haben, prüfen Sie zuerst, welches Probenmaterial untersucht wurde und worauf sich die angegebene Zahl bezieht. Diese beiden Angaben entscheiden häufiger über das Ergebnis als der Messwert selbst.

Schicken Sie mir das Gutachten zusammen mit dem Bescheid und sagen Sie mir, wann die Probe genommen wurde. Eine erste Einschätzung bekommen Sie von mir ohne Kosten.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen