HHC und CBD im Verkauf: Verkäuferin stellt ein Fläschchen mit Pipette auf die Ladentheke

Symbolbild, mit KI erstellt.

Passivrauchen, CBD-Produkte und HHC: welcher Einwand vor Gericht trägt und welcher nicht

Drei Sätze hört jeder Verteidiger in diesen Verfahren. Ich habe nur danebengesessen, als geraucht wurde. Ich nehme nur CBD-Öl. Das war HHC, und das ist doch legal. Alle drei Einwände haben einen wahren Kern, und alle drei werden regelmäßig falsch vorgetragen.

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und führe Verfahren nach § 24a StVG und Fahrerlaubnisverfahren bundesweit. Diese Seite sortiert die drei Einwände nach dem, was sich belegen lässt, und nennt die Entscheidungen, an denen sie gemessen werden.

Kurz gefasst: der Stand der Dinge

Passivrauchen dürfte ein Scheinproblem sein, weil es keine forensisch relevanten THC-Befunde bewirken kann (Schimmel ua BA 2010, 269), erst recht nicht in der Höhe des Grenzwerts von 3,5 ng/ml. CBD und HHC stehen nicht in der Liste der berauschenden Mittel zu § 24a StVG, und diese Liste ist abschließend. HHC untersteht seit dem 23. März 2023 dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Passivrauchen von Haschisch oder Marihuana wäre nach der Rechtsprechung von fahrlässigem Verhalten auszugehen, weil sich der Fahrzeugführer den Ausdünstungen bewusst aussetzt (vgl. VGH Mannheim VM 2004, 69).
  • Tatsächlich handelt es sich um ein Scheinproblem, weil Passivrauchen keine forensisch relevanten THC-Befunde bewirken kann (Schimmel ua BA 2010, 269).
  • Mit Einlassungen zu einer heimlichen Beigabe von Cannabis, etwa in Gebäck, müssen sich die Urteilsgründe auseinandersetzen; der Wahrheitsgehalt ist dabei sorgfältig zu prüfen.
  • Die Liste der berauschenden Mittel in der Anlage zu § 24a StVG nennt Heroin, Morphin, Cocain, Amfetamin, Designer-Amfetamine und Metamfetamin; die Beschreibung des Bußgeldtatbestands ist abschließend.
  • THC ist seit dem 22. August 2024 in § 24a Abs. 1a StVG mit dem Grenzwert von 3,5 ng/ml geregelt.
  • HHC und seine Derivate sind zum 23. März 2023 der Verordnung zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterstellt worden.
  • Für die Fahreignung haben die Grenzwerte des § 24a Abs. 2 StVG keine Bedeutung; dort zählt allein die Einnahme als solche (OVG Berlin BA 2009, 357; OVG Bautzen zfs 2021, 179).
  • Wer eine unbewusste Aufnahme behauptet, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen (VGH München NJW 2018, 2430).
  • Die Behauptung, Kokain sei unwissentlich in ein Getränk gemischt worden, ist offenkundig unglaubhaft, weil die Aufnahme von Kokain nicht oral erfolgt (VGH Kassel BA 2013, 320).

Was in diesem Beitrag steht

Passivrauchen: der Einwand und seine Schwäche

Der Einwand des Passivrauchens ist der häufigste und zugleich der schwächste. Er lautet: Im Auto oder in der Wohnung sei geraucht worden, der Betroffene selbst habe nichts konsumiert, der gemessene Wert stamme aus der Umgebungsluft. Gegen diese Erzählung spricht die Messtechnik. Welche Werte überhaupt erreicht sein müssen, steht auf der Seite zu den analytischen Grenzwerten und Nachweiszeiten, und wie Fahrten vor dem 22. August 2024 zu behandeln sind, auf der Seite zu den Altfällen unter 3,5 ng/ml.

Nach dem Kommentar dürfte es sich um ein Scheinproblem handeln, weil Passivrauchen keine forensisch relevanten THC-Befunde zu bewirken imstande ist (Schimmel ua BA 2010, 269), und schon gar nicht bis zur Höhe des Grenzwerts von 3,5 ng/ml. Wer also mit 4 ng/ml angetroffen wird, kommt mit diesem Einwand nicht durch.

Das bedeutet nicht, dass Passivrauchen rechtlich bedeutungslos wäre. Bei sehr niedrigen Werten, wie sie für § 24c StVG genügen, kann die Frage praktisch werden, und auch im Fahrerlaubnisrecht wird sie gestellt, wenn es um die Einnahme als solche geht. Nur trägt sie dort, wo es um den Grenzwert geht, die Verteidigung nicht.

Warum Passivrauchen die Fahrlässigkeit nicht ausräumt

Selbst wenn der Einwand im Einzelfall zuträfe, wäre damit wenig gewonnen. Beim Passivrauchen von Haschisch oder Marihuana wäre von fahrlässigem Verhalten auszugehen, weil sich der Fahrzeugführer den Ausdünstungen der Droge bewusst aussetzt (vgl. VGH Mannheim VM 2004, 69; Wehner ua BA 2006, 349; Krause DAR 2006, 175).

§ 24a Abs. 1a StVG erfasst die fahrlässige Begehung bereits im Tatbestand; die Geldbuße reicht bei Fahrlässigkeit nach § 17 Abs. 2 OWiG bis zu 1.500 Euro. Wer also einräumt, bewusst in einem Raum gesessen zu haben, in dem geraucht wurde, und anschließend gefahren zu sein, räumt damit die Fahrlässigkeit ein. Der Einwand verschiebt die Schuldform, er beseitigt den Vorwurf nicht.

Für die Verteidigung folgt daraus eine Abwägung. Wer Passivrauchen vorträgt, sollte wissen, dass er damit die bewusste Anwesenheit einräumt. In vielen Fällen ist es günstiger, nichts zur Aufnahme zu sagen und stattdessen die Messung und das Verfahren anzugreifen.

Die heimliche Beigabe in Gebäck und Getränken

Der zweite Einwand lautet, jemand habe dem Betroffenen heimlich etwas beigemischt. Mit solchen Einlassungen müssen sich die Urteilsgründe nach der Kommentierung auseinandersetzen, etwa bei einer heimlichen Beigabe von Cannabis in Gebäck. Der Wahrheitsgehalt ist dabei allerdings sorgfältig zu prüfen.

Die Grenze zeigt eine Entscheidung zum Kokain: Die Behauptung, das im Blut nachgewiesene Kokain müsse unwissentlich in ein Getränk gemischt worden sein, ist offenkundig unglaubhaft, weil die Aufnahme von Kokain nicht oral erfolgt (VGH Kassel BA 2013, 320). Ein Einwand, der mit der Pharmakologie des Stoffes unvereinbar ist, scheitert sofort.

Bei Cannabis liegt es anders, weil die orale Aufnahme eine übliche Konsumform ist. Deshalb ist dieser Einwand hier nicht von vornherein ausgeschlossen, verlangt aber einen konkreten Sachverhalt: wer, wann, welches Gebäck, welche Menge, welche Gelegenheit.

CBD und HHC in der Liste zu § 24a StVG

Die Anlage zu § 24a StVG enthält die Liste der berauschenden Mittel und Substanzen. Genannt sind Heroin mit der Substanz Morphin, Morphin, Cocain mit den Substanzen Cocain und Benzoylecgonin, Amfetamin, die Designer-Amfetamine MDA, MDE und MDMA sowie Metamfetamin. CBD und HHC stehen dort nicht.

Das ist kein Redaktionsversehen, sondern Absicht. Die Beschreibung des Bußgeldtatbestands in § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG ist nach der Gesetzesbegründung abschließend; die folgenden Sätze stellen nur einschränkende Voraussetzungen klar. Eine Substanz, die nicht in der Liste steht, kann den Tatbestand nicht erfüllen.

Für THC gilt das nicht mehr, weil es seit dem 22. August 2024 in § 24a Abs. 1a StVG mit einem eigenen Grenzwert geregelt ist. Entscheidend ist deshalb, welcher Stoff im Gutachten steht. Wird HHC berichtet und kein THC, fehlt es an der Substanz, auf die beide Vorschriften abstellen.

HHC und das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz

Dass HHC im Bußgeldrecht nicht auftaucht, heißt nicht, dass der Umgang damit erlaubt wäre. Durch die Anpassung der Substanzklassen-Definition in der Anlage II der Verordnung zum Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sind zum 23. März 2023 neben HHC auch mögliche Derivate dieser Substanz unterstellt worden.

Daraus ergibt sich eine Trennung, die in Beratungsgesprächen regelmäßig durcheinandergerät. Der Umgang mit HHC kann nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz strafbar sein, während dieselbe Substanz im Bußgeldtatbestand des § 24a StVG nicht vorkommt. Wer also wegen HHC ein Strafverfahren hat, hat deshalb noch keine Ordnungswidrigkeit begangen.

Umgekehrt gilt: Viele als HHC verkaufte Produkte enthalten tatsächlich THC oder werden daraus hergestellt. Was im Blut gemessen wird, entscheidet, nicht was auf der Verpackung stand. Deshalb gehört in jedem solchen Verfahren zuerst das toxikologische Gutachten gelesen.

Was bei HHC im Verfahren wirklich geprüft wird

In Verfahren mit HHC entscheidet fast immer dieselbe Frage: Was wurde im Blut gefunden. Die Laboratorien bestimmen standardmäßig THC, 11-Hydroxy-THC und die Carbonsäure. Ein gesonderter Nachweis von HHC erfolgt nur, wenn er ausdrücklich beauftragt wird, und das geschieht selten.

Daraus ergeben sich zwei Konstellationen. Steht im Gutachten THC, kommt es auf die Herkunft nicht an. Ob der Wirkstoff aus einem als HHC verkauften Produkt, aus einer CBD-Blüte oder aus einem Joint stammt, ändert am Tatbestand des § 24a Abs. 1a StVG nichts.

Steht im Gutachten dagegen kein THC, sondern nur ein Befund zu HHC, fehlt es an der Substanz, die § 24a StVG voraussetzt, denn HHC ist in der Anlage nicht genannt. Dann ist der Vorwurf schon im Ansatz nicht zu halten.

Die zweite Konstellation wird häufig übersehen, weil der Vorwurf im Bußgeldbescheid pauschal von Drogen spricht. Dann lohnt der Blick in das Gutachten: Welche Substanzen wurden bestimmt, welche wurden gefunden, und in welcher Konzentration. Eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG setzt eine Substanz aus der abschließenden Liste voraus, und HHC gehört nicht dazu.

Im Strafrecht liegt es umgekehrt. Dort kann der Umgang mit HHC nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verfolgt werden, seit die Substanz und ihre Derivate der Anlage II der Verordnung unterstellt sind. Wer also wegen HHC eine Vorladung erhält, hat es mit einem Strafverfahren zu tun, nicht mit einem Bußgeldverfahren, und beide folgen verschiedenen Regeln.

CBD-Produkte und der THC-Gehalt

CBD ist die natürliche Wirkstoffgruppe Cannabidiol und als solche kein berauschendes Mittel im Sinn der Anlage zu § 24a StVG. Wer ausschließlich CBD aufnimmt, erfüllt den Bußgeldtatbestand nicht, und zwar unabhängig von der Menge.

Der Haken liegt in der Zusammensetzung der Produkte. CBD-Öle und CBD-Blüten enthalten regelmäßig Restmengen an THC, und gemessen wird im Blut nicht das Etikett, sondern der Wirkstoff. Ergibt die Blutprobe THC oberhalb des Grenzwerts, ist der Tatbestand erfüllt, auch wenn die Aufnahme über ein frei verkäufliches Produkt erfolgte.

Für die Verteidigung ist das ein Tatsachenproblem, kein Rechtsproblem. Zu belegen ist, welches Produkt in welcher Menge aufgenommen wurde und welchen Gehalt es hatte; dafür braucht es die Verpackung, den Kaufbeleg und möglichst eine Analyse. Ohne diese Unterlagen bleibt der Einwand eine Behauptung.

Was im Fahrerlaubnisrecht anders läuft

Im Fahrerlaubnisrecht gelten andere Maßstäbe, und das überrascht Betroffene am meisten. Die für § 24a Abs. 2 StVG beschlossenen Grenzwerte haben keine Bedeutung für die allein maßgebliche Frage nach der Einnahme eines Betäubungsmittels (OVG Berlin BA 2009, 357; OVG Greifswald BA 2009, 360; OVG Lüneburg zfs 2009, 597; OVG Bautzen zfs 2021, 179; VGH München DAR 2021, 584).

Bei harten Drogen genügt deshalb die nachgewiesene Einnahme. Gibt ein Fahrerlaubnisinhaber bei einer Durchsuchung an, die gefundenen harten Drogen zum Eigenkonsum zu besitzen, rechtfertigt das nach § 11 Abs. 7 FeV die Annahme der Nichteignung, ohne dass ein Gutachten nötig wäre (OVG Saarlouis zfs 2018, 417).

Für Cannabis gilt das seit dem 1. April 2024 nicht mehr in dieser Strenge, weil die Anlage 4 nur noch Abhängigkeit und Missbrauch kennt. Für Substanzen, die dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterfallen, ist die Einordnung dagegen offen; der Kommentar verweist dazu auf einen eigenen Beitrag im Schrifttum (Wagner NZV 2023, 193).

Haaranalyse und der Einwand der Verunreinigung

Wird eine Haaranalyse vorgelegt, taucht der Einwand in anderer Gestalt wieder auf: Die Substanz sei durch Kontakt mit Konsumenten in die Haare gelangt. Eine solche Verunreinigung durch Kontakt oder andere äußere Antragungen stellt nach der Rechtsprechung eine Ausnahme dar (VGH München BeckRS 2020, 24670).

Wer sie behauptet, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (VGH München NJW 2018, 2430). Die bloße Behauptung genügt also nicht, und sie wird in aller Regel nicht geglaubt.

Nach einer Einzelmeinung in der Rechtsprechung ist es dem bewussten Konsum harter Drogen sogar gleichzustellen, wenn jemand im gefahrgeneigten Umfeld keine besondere Vorsorge trifft, um eine unbewusste Aufnahme auszuschließen (VG Schwerin SVR 2016, 238). Diese Auffassung ist nicht herrschend, zeigt aber, wohin der Vortrag führen kann.

Wie ein Einwand vorgetragen werden muss

Aus all dem ergibt sich ein Muster. Ein Einwand trägt, wenn er mit dem Gutachten vereinbar ist, wenn er einen konkreten Lebenssachverhalt enthält und wenn er durch Unterlagen gestützt wird. Er trägt nicht, wenn er die Pharmakologie des Stoffes ignoriert oder wenn er nur die Möglichkeit eines anderen Geschehens behauptet.

Deshalb lautet die Reihenfolge in meinen Verfahren immer gleich: zuerst Akteneinsicht, dann das Gutachten lesen, dann entscheiden, ob zur Aufnahme überhaupt etwas gesagt wird. Wer am Straßenrand oder im Anhörungsbogen eine Erklärung abgibt, legt sich fest, bevor er die Zahlen kennt.

Und ein Punkt, der oft vergessen wird: Zu den Faktoren, die Nachweis- und Wirkungsdauer beeinflussen, liegt eigene Literatur vor (Fastenmeier ua BA 2024, 378). Wo ein Einwand auf solche Faktoren gestützt wird, gehört er sachverständig unterfüttert und nicht frei erzählt.

Passivrauchen, CBD und HHC im Überblick

EinwandBußgeldrechtFahrerlaubnisrecht
Passivrauchenkann forensisch relevante Werte nicht erklären; im Übrigen Fahrlässigkeitbei der Einnahmefrage denkbar, aber begründungsbedürftig
heimliche Beigabebei Cannabis möglich, bei Kokain unglaubhaftdetaillierter und schlüssiger Vortrag nötig
CBD-ProduktCBD nicht in der Liste; entscheidend ist der THC-Wert im Blutmaßgeblich ist die Einnahme des Betäubungsmittels
HHCnicht in der Liste zu § 24a StVGEinordnung offen, NpSG-Unterstellung seit 23.03.2023
Verunreinigung der Haarenicht einschlägigAusnahmefall, Vortrag muss glaubhaft sein

Häufige Fragen

Kann Passivrauchen wirklich keinen messbaren Wert erzeugen?

Nach den vorliegenden Untersuchungen nicht in forensisch relevanter Höhe und schon gar nicht bis 3,5 ng/ml. Für sehr niedrige Werte lässt sich darüber diskutieren, für die Grenzwerte des Bußgeldrechts nicht.

Ich habe nur CBD-Öl genommen und trotzdem THC im Blut. Wie geht das?

CBD-Produkte enthalten regelmäßig Restmengen THC. Gemessen wird der Wirkstoff im Blut, nicht das Produkt. Für den Einwand brauchen Sie das Produkt, den Beleg und möglichst eine Analyse.

HHC war doch legal, als ich es gekauft habe.

Seit dem 23. März 2023 sind HHC und seine Derivate dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterstellt. Für das Bußgeldverfahren nach § 24a StVG kommt es darauf allerdings nicht an, weil HHC dort nicht aufgeführt ist.

Hilft es, Passivrauchen schon bei der Polizei zu erwähnen?

Meist nicht. Damit räumen Sie die bewusste Anwesenheit ein und liefern die Grundlage für den Fahrlässigkeitsvorwurf. Sinnvoller ist es, zunächst nichts zu sagen.

Was ist mit einer Haaranalyse, die ich selbst beibringe?

Sie kann entlasten, aber auch belasten, weil sie einen längeren Zeitraum abbildet. Vor einer solchen Analyse sollte feststehen, was sie beweisen soll und was passiert, wenn sie positiv ausfällt.

Gelten die Grenzwerte des Bußgeldrechts auch für die Fahrerlaubnis?

Nein. Für die Eignungsfrage kommt es bei Betäubungsmitteln auf die Einnahme an, nicht auf einen Grenzwert. Das ist der Grund, aus dem beide Verfahren unterschiedlich ausgehen können.

Im Bescheid steht nur „Drogen“. Reicht das?

Nein. Der Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG verlangt eine Substanz aus der abschließenden Liste, und § 24a Abs. 1a StVG verlangt THC. Welche Substanz gefunden wurde, muss sich aus dem Gutachten ergeben, und sie gehört in die Begründung. Bei HHC ist das der entscheidende Punkt.

Kann ich HHC-Produkte noch legal kaufen?

Seit der Unterstellung unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz ist der Umgang damit nicht mehr frei. Wer solche Produkte erwirbt, muss mit einem Strafverfahren rechnen, auch wenn der Handel im Internet weiterläuft und die Verpackungen etwas anderes nahelegen.

Was ist, wenn das Labor gar nicht auf HHC untersucht hat?

Dann steht im Gutachten dazu nichts, und die Behörde kann darauf nichts stützen. Umgekehrt ersetzt ein fehlender HHC-Befund keinen fehlenden THC-Befund: Entscheidend bleibt, welcher Wert tatsächlich gemessen wurde.

Fundstellen

Den amtlichen Wortlaut des § 24a StVG mit der Anlage veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de. Zum Passivrauchen Schimmel ua BA 2010, 269, VGH Mannheim VM 2004, 69, Wehner ua BA 2006, 349 und Krause DAR 2006, 175; zu den Faktoren der Nachweisdauer Fastenmeier ua BA 2024, 378.

Zur unwissentlichen Aufnahme VGH Kassel BA 2013, 320, VGH München NJW 2018, 2430, VGH München BeckRS 2020, 24670 und VG Schwerin SVR 2016, 238. Zur Bedeutungslosigkeit der Bußgeldgrenzwerte im Eignungsrecht OVG Berlin BA 2009, 357, OVG Greifswald BA 2009, 360, OVG Lüneburg zfs 2009, 597, OVG Bautzen zfs 2021, 179 und VGH München DAR 2021, 584; zum Besitz harter Drogen OVG Saarlouis zfs 2018, 417; zu neuen psychoaktiven Stoffen Wagner NZV 2023, 193.

Zum Weiterlesen: der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml, HHC und der Zoll, die Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG und neue psychoaktive Stoffe.

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Björn Schüller, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen. Tätig im Fahrerlaubnisrecht bundesweit; Einzelheiten unter Anwalt für Fahrerlaubnisrecht in Bremen.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen