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Pentazocin: das Benzomorphan aus Anlage III, der Weg vom Markt und die fehlende Grenzmenge
Ein Schmerzmittel, das 1967 eingeführt und wegen seiner Missbrauchsfälle wieder vom Markt genommen wurde, steht bis heute im Betäubungsmittelgesetz. Wer es findet, findet es meist in alten Hausapotheken oder in Sendungen aus dem Ausland.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittel- und Zollverfahren. Bei Pentazocin hat die Verteidigung drei Ansatzpunkte, die bei anderen Opioiden fehlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pentazocin ist ein verkehrs- und verschreibungsfähiges Betäubungsmittel der Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz.
- Es gehört zur Gruppe der Benzomorphane, also zu den synthetisch hergestellten Varianten des Morphins.
- Die analgetische Wirkung entspricht der des Morphins; bei höherer Dosis wirkt der Stoff weniger dämpfend.
- Er führt zu erheblichen psychischen und physischen Abhängigkeiten und zu starker Toleranzbildung.
- Als einziger Morphinantagonist besitzt er ein erhebliches Missbrauchspotential.
- Eingeführt wurde er 1967 unter den Handelsnamen Fortal und Panages IC; beide Präparate sind vom Markt genommen worden.
- Die Aufnahme in Anlage III erfolgte durch die erste Betäubungsmittel-Änderungsverordnung, nachdem die Missbrauchsfälle zunahmen.
- Eine gerichtliche Festlegung der nicht geringen Menge liegt für diesen Wirkstoff nicht vor.
Was in diesem Beitrag steht
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Einordnung von Pentazocin in die Anlagen
- Die Benzomorphan-Gruppe
- Warum Pentazocin vom Markt genommen wurde
- Pentazocin im Vergleich mit den Nachbarstoffen
- Die fehlende Grenzmenge für Pentazocin
- Base oder Salz
- Besitz, Erwerb und Handeltreiben mit Pentazocin
- Wenn der Zoll Pentazocin sicherstellt
- Der Reisebedarf nach § 4 BtMG
- Pentazocin als Dopingmittel
- Das Wirkstoffgutachten bei Pentazocin
- Pentazocin und die Fahrerlaubnis
- Strafzumessung bei Pentazocin und Wege zur Einstellung
- Der Nachweis von Pentazocin im Screening
- Ein Mandat aus der Praxis
- Fragen aus der Praxis zu Pentazocin
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Ihre kostenlose Ersteinschätzung
Die Einordnung von Pentazocin in die Anlagen
Pentazocin steht in Anlage III zum Betäubungsmittelgesetz und ist damit verkehrsfähig und verschreibungsfähig. Ein Arzt darf es auf einem Betäubungsmittelrezept verordnen; der Besitz aufgrund einer solchen Verordnung ist erlaubt.
Diese Einordnung ist nicht von Anfang an so gewesen. Der Stoff kam 1967 als Schmerzmittel auf den Markt und galt zunächst als Alternative zu Morphin, gerade weil er nicht als klassisches Opioid eingestuft war. Erst als die Missbrauchsfälle zunahmen, hat der Verordnungsgeber mit der ersten Betäubungsmittel-Änderungsverordnung reagiert und ihn in Anlage III aufgenommen.
Anders als bei manchen Benzodiazepinen und anders als bei Amfepramon kennt die Anlage für diesen Wirkstoff keine ausgenommene Zubereitung. Es gibt also keine Mengenschwelle, unterhalb derer ein Präparat aus dem Gesetz herausfiele.
Die Benzomorphan-Gruppe
Die Benzomorphane sind synthetisch hergestellte Varianten des Morphins. Zu dieser Gruppe gehören neben Pentazocin unter anderem das Phenazocin.
Die analgetische Wirkung entspricht der des Morphins, doch bei höherer Dosis wirkt der Stoff weniger dämpfend. Dieser Unterschied erklärt, warum er lange als das vermeintlich harmlosere Schmerzmittel galt.
Der Kommentar hält die Folgen dagegen deutlich fest: Der Stoff führt zu erheblichen psychischen und physischen Abhängigkeiten und zu starker Toleranzbildung. Als einziger Morphinantagonist besitze er ein erhebliches Missbrauchspotential.
Diese Doppelnatur, agonistisch und antagonistisch zugleich, teilt er mit Buprenorphin, das ebenfalls ein partieller Agonist ist. Die rechtlichen Folgen sind allerdings verschieden, weil für Buprenorphin ein Grenzwert festgelegt ist; das zeigt der Beitrag zu Buprenorphin und seiner Grenzmenge.
Warum Pentazocin vom Markt genommen wurde
Eingeführt wurde der Wirkstoff 1967 unter den Handelsnamen Fortal und Panages IC. Beide Fertigarzneimittel sind vom Markt genommen worden, nachdem die Missbrauchsfälle, insbesondere mit Fortal, ständig zunahmen.
Für die Praxis hat das eine Folge, die den Stoff von den übrigen Opioiden unterscheidet. Wo er heute auftaucht, stammt er in aller Regel nicht aus einer aktuellen deutschen Verordnung, sondern aus einer alten Hausapotheke, aus einem Nachlass oder aus dem Ausland.
Daraus ergibt sich ein erster Verteidigungsansatz. Bei Altbeständen ist zu prüfen, ob der Besitz ursprünglich auf einer ärztlichen Verordnung beruhte. Eine wirksam gewordene Verschreibung verliert ihre Rechtfertigung nicht dadurch, dass das Präparat später vom Markt genommen wurde; sie deckt allerdings nur den bestimmungsgemäßen Eigengebrauch.
Pentazocin im Vergleich mit den Nachbarstoffen
Erst der Vergleich zeigt, wo der Stoff steht. Die folgende Übersicht nennt die Grenzwerte der verwandten Opioide, soweit sie gerichtlich festgelegt sind.
| Wirkstoff | nicht geringe Menge | Fundstelle |
|---|---|---|
| Pentazocin | keine gerichtliche Festlegung | Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 242 |
| Pethidinhydrochlorid | keine gerichtliche Festlegung | Patzak/Fabricius, § 29a Rn. 98 |
| Buprenorphin | 450 mg Hydrochlorid | BGHSt 51, 318 = NJW 2007, 2054 |
| Fentanyl | 75 mg | OLG Nürnberg BeckRS 2013, 08350 |
Zwei Befunde fallen auf. Erstens folgen die festgelegten Werte der Wirkstärke, nicht der Anlage: Fentanyl liegt bei 75 Milligramm, Buprenorphin bei 450, obwohl beide in derselben Systematik stehen. Zweitens ist die Lücke kein Einzelfall; auch für Pethidin hat kein Gericht einen Wert bestimmt.
Die fehlende Grenzmenge für Pentazocin
Für diesen Wirkstoff hat kein Gericht einen Grenzwert festgelegt. Das ist der zweite und wichtigste Verteidigungsansatz.
Der Grund liegt in den Fallzahlen. Seit die Präparate vom Markt sind, gibt es kaum Verfahren, und wo es sie gibt, betreffen sie kleine Mengen. Die Frage nach § 29a BtMG stellt sich dann nicht.
Will eine Staatsanwaltschaft gleichwohl die nicht geringe Menge annehmen, muss sie den Grenzwert im Verfahren sachverständig herleiten. Der übliche Weg führt über die durchschnittliche Konsumeinheit und einen Multiplikator, der sich aus dem Vergleich der Gefährlichkeit mit einem Stoff ergibt, für den ein Wert feststeht.
Jeder Schritt dieser Herleitung ist angreifbar: die Höhe der Konsumeinheit, die Wahl des Vergleichsstoffs und der Multiplikator. Das Gericht muss den Wert begründen, es darf ihn nicht aus einer Tabelle übernehmen. Wie die Herleitung aufgebaut ist, steht im Beitrag zur nicht geringen Menge nach § 29a BtMG.
Dieselbe Lücke wie bei Pentazocin besteht bei Piritramid: Auch dort hat der Bundesgerichtshof keine nicht geringe Menge festgelegt. Dazu der Beitrag zu Piritramid.
Base oder Salz
Wo ein Grenzwert fehlt, stellt sich die Frage der Bezugsgröße erst recht. Sichergestellt wird in aller Regel ein Salz, meist das Hydrochlorid; die Base hat eine geringere Masse.
Wird ein Grenzwert im Verfahren hergeleitet, muss die Herleitung sagen, worauf sie sich bezieht, und das Gutachten muss dieselbe Größe ausweisen. Werden Base und Salz vermischt, entsteht eine Abweichung im zweistelligen Prozentbereich.
Da hier ohnehin kein Wert feststeht, wirkt sich jede Unschärfe doppelt aus: Sie trifft die Herleitung und die Messung zugleich. Beides ist offenzulegen, und beides ist im Zweifel zugunsten des Beschuldigten aufzulösen.
Besitz, Erwerb und Handeltreiben mit Pentazocin
Fehlt es an Erlaubnis und Verschreibung, ist bereits das Innehaben strafbar. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG droht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe an; Erwerb und Abgabe stehen mit demselben Rahmen in Nummer 1 derselben Vorschrift.
Beim Handeltreiben kommt es nicht auf einen Umsatzerfolg an; eigennütziges, auf Umsatz gerichtetes Bemühen genügt. Oberhalb der nicht geringen Menge greift § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG mit einer Mindeststrafe von einem Jahr, im minder schweren Fall drei Monate bis fünf Jahre.
Praktisch häufig ist die Weitergabe im Familien- oder Bekanntenkreis, gerade bei Altbeständen. Wer ein ihm verordnetes Mittel weitergibt, begeht eine Abgabe, auch wenn kein Geld fließt. Die Verschreibung deckt allein den eigenen bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Wenn der Zoll Pentazocin sicherstellt
Der häufigste Weg in ein Verfahren führt über eine Postsendung aus dem Ausland, wo der Wirkstoff teilweise noch im Handel ist. Der Zoll öffnet die Sendung, stellt sie sicher und übersendet eine Mitteilung.
Rechtlich liegt darin eine Einfuhr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG. Die Qualifikation des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, die aus der Tat ein Verbrechen macht, setzt dagegen einen Mengenwert voraus, den für diesen Wirkstoff niemand bestimmt hat.
Daneben steht der Bannbruch nach § 372 AO, der an das Verbringungsverbot anknüpft, und bei in Deutschland nicht zugelassenen Präparaten ein Verstoß gegen §§ 72, 73 AMG. Welche Fristen nach der Mitteilung laufen, steht im Beitrag zur Sicherstellungsmitteilung des Zolls.
Der Reisebedarf nach § 4 BtMG
Der dritte Ansatzpunkt betrifft Patienten und ist gerade zu diesem Wirkstoff höchstrichterlich geklärt. Die Erlaubnispflicht entfällt, soweit ein Anlage-III-Mittel dem Reisebedarf dient; das regelt § 4 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b BtMG, und die Vorschrift wird in Zollverfahren fast nie geprüft.
Der Bundesgerichtshof hat gerade in einem Pentazocin-Fall ausgesprochen, dass zu prüfen ist, ob und in welchem Umfang die Einfuhr des verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmittels dem Reisebedarf diente und einer Erlaubnis bedarf.
Nachzuweisen ist der legale Erwerb, und zwar durch die ärztliche Verschreibung selbst. Innerhalb des Schengen-Raums tritt an ihre Stelle die ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 SDÜ, die vor der Abreise behördlich beglaubigt sein muss; wer sie erst nachträglich beibringt, hat die Voraussetzung im Tatzeitpunkt nicht erfüllt.
Der Kommentar fügt eine Erwägung hinzu, die sich in der Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft verwenden lässt: Da der voraussichtliche Reiseverlauf und die benötigte Gesamtmenge im Einzelfall nicht leicht zu ermitteln seien, solle nur bei offensichtlichen Missbrauchsfällen im Reiseverkehr der Erlaubnismangel zu einem Strafverfahren führen.
Für Arzneimittel allgemein gilt daneben § 73 Abs. 2 Nr. 6 AMG: Das Verbringungsverbot greift nicht, wenn ein Patient bei der Einreise Arzneimittel in einer Menge zum persönlichen Bedarf einführt.
Pentazocin als Dopingmittel
Der Wirkstoff steht in der Klasse der Narkotika auf der Liste der Welt-Anti-Doping-Agentur, zusammen mit Buprenorphin, Fentanyl, Hydromorphon, Methadon, Morphin, Oxycodon, Oxymorphon, Pethidin und Tramadol. Er ist damit zugleich Dopingmittel im Sinne des Anti-Doping-Gesetzes.
Der Kommentar hält dazu fest, dass zahlreiche Narkotika nicht nur dem Arzneimittelgesetz, sondern auch dem Betäubungsmittelgesetz unterstehen, dass aber nicht alle als Dopingmittel verboten sind, sondern nur die, die auf der Liste stehen. Verwendung finden deshalb vor allem starke Schmerzmittel.
§ 4 AntiDopG erfasst das Herstellen, Inverkehrbringen und Verschaffen zu Dopingzwecken im Sport. Der Besitz zum Eigengebrauch außerhalb des Sports fällt nicht darunter; taucht der Vorwurf in der Akte auf, ist zu prüfen, ob der Sportbezug überhaupt belegt ist.
Das Wirkstoffgutachten bei Pentazocin
Ohne analytisch festgestellten Gehalt ist weder die Menge noch die Identität des Stoffes bewiesen. Gerade bei Altbeständen und bei Ware aus dem Ausland ist die Beschriftung kein Ersatz für eine Analyse.
Verlangt sind drei Angaben: die Identifizierung des Wirkstoffs, der Gehalt je abgeteilter Form und die Bezugsgröße, also Base oder Salz. Hinzu kommt die Angabe der Messunsicherheit, die nahe an einer Schwelle den Ausschlag gibt.
Zu prüfen sind außerdem Methode und Kalibrierung. Ein Immunassay allein weist den Stoff nicht nach; Beweiskraft hat erst die Bestätigungsanalyse mit chromatographisch-massenspektrometrischen Verfahren. Mehr dazu steht im Beitrag zum Wirkstoffgutachten.
Pentazocin und die Fahrerlaubnis
Weil der Wirkstoff aus einer Schmerztherapie stammt, liegt der Schwerpunkt im Fahrerlaubnisrecht anders als bei den Szenedrogen. Die praktisch wichtige Frage lautet nicht, ob konsumiert wurde, sondern ob die Einnahme ärztlich veranlasst war.
War sie es nicht, bleibt es bei der strengen Regel für Betäubungsmittel: Die Eignung entfällt mit der Einnahme, ohne Fahrt und ohne Grenzwert, und die Behörde entzieht gebunden. Der Ansatzpunkt der Verteidigung liegt dann beim Nachweis der Einnahme, nicht bei der Rechtsfolge.
War sie es dagegen, verschiebt sich der Maßstab vollständig. Für Eignungsmängel aus dem Gebrauch psychoaktiver Arzneimittel gelten die Nummern 9.4 und 9.6.2 der Anlage 4 als die spezielleren Anforderungen (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543; VGH Mannheim NZV 2013, 261 und VRS 129, 95). Gefragt wird dann nicht nach der Einnahme, sondern nach Leistungseinbußen, und die sind medizinisch-psychologisch zu klären.
Für die Dauerschmerztherapie ist zudem eine Weichenstellung bedeutsam, die Behörden häufig falsch treffen: Die Abhängigkeit von einem bestimmungsgemäß eingenommenen betäubungsmittelhaltigen Arzneimittel fällt unter Nummer 9.6.2 und nicht unter Nummer 9.3 (VGH München zfs 2019, 598). Wer ein Mittel nach ärztlicher Vorgabe einnimmt, wird nicht wie ein Abhängiger behandelt, sondern an seiner Leistungsfähigkeit gemessen.
Wird nur der Besitz festgestellt, kommt § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV in Betracht, und diese Vorschrift räumt der Behörde Ermessen ein. Die Erwägungen dazu müssen in der Aufforderung stehen; fehlen sie, ist die Anordnung angreifbar. Welche Nachweiszeiträume später verlangt werden, hängt von der Hypothese ab und steht im Beitrag zum Abstinenznachweis.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht greift § 24a Abs. 2 StVG nicht, weil der Stoff in der abschließenden Anlage zu dieser Vorschrift fehlt und ein Analogieschluss unzulässig ist (BayObLG NZV 2004, 267; OLG Jena NStZ 2005, 413). Es bleibt § 316 StGB mit der Fahrunsicherheit im Einzelfall; was dafür genügt, zeigt der Beitrag zur relativen Fahrunsicherheit.
Strafzumessung bei Pentazocin und Wege zur Einstellung
Bei Eigenbedarf in geringer Menge kommt § 31a BtMG in Betracht, also das Absehen von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. Daneben steht § 29 Abs. 5 BtMG, nach dem das Gericht von Strafe absehen kann.
Beides setzt voraus, dass die Menge als gering einzustufen ist. Da ein Grenzwert fehlt, ist auch die geringe Menge nicht festgelegt; sie lässt sich aber aus der Konsumeinheit herleiten, und der Vergleich mit Buprenorphin, wo ein bis drei Konsumeinheiten genügen, liefert einen Anhaltspunkt.
Ist eine Abhängigkeit entstanden, und das ist bei diesem Wirkstoff nach langer Schmerztherapie keine Seltenheit, kommt die Zurückstellung der Vollstreckung in Betracht. Sie setzt eine Strafe von höchstens zwei Jahren und eine zugesagte Behandlung voraus; die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Zurückstellung nach § 35 BtMG.
Dass ein Stoff ohne festgelegte Grenzmenge nicht allein dasteht, zeigt der Blick auf die Appetitzügler: Auch für Amfepramon fehlt eine gerichtliche Festlegung, dafür kennt die Anlage III dort zwei ausgenommene Zubereitungen. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zu Amfepramon und seinen Ausnahmeschwellen.
Der Nachweis von Pentazocin im Screening
Das übliche polytoxikologische Screening erfasst die Gruppe der Opiate. Ob ein synthetisches Opioid dabei anschlägt, hängt vom eingesetzten Immunassay ab; die Assays sind auf Morphin und seine Verwandten ausgerichtet.
Nach Mußhoff und Madea bleiben weitere Opioide außerhalb des festen Satzes und werden erst auf gesonderte Veranlassung mitbestimmt (NZV 2008, 485). Wie lange sich ein Stoff überhaupt finden lässt, bemisst sich nach derselben Quelle nach acht bis zehn Eliminationshalbwertszeiten (ebenda, S. 487).
Daraus ergibt sich eine Frage an die Akte: Wer hat die Erweiterung veranlasst und worauf stützte sie sich? Ohne diese Grundlage ist der Befund nicht verwertbar, und ein unauffälliger Standardbefund belegt umgekehrt keine Abstinenz. Welche Gruppen das Verfahren abdeckt, steht im Beitrag zum Drogenscreening im ärztlichen Gutachten.
Folgt auf den Fund von Pentazocin eine Gutachtenanordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ist deren Ablauf im Beitrag zur MPU von der Anordnung bis zum Gutachten dargestellt.
Ein Mandat aus der Praxis
Bei einer Durchsuchung wurden in einer Hausapotheke zwei angebrochene Packungen eines alten Schmerzmittels gefunden. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Aus den Unterlagen des Mandanten ergab sich, dass das Präparat seinerzeit seiner verstorbenen Mutter verordnet worden war. Für ihn selbst lag keine Verordnung vor, der Besitz war also nicht gedeckt.
Die Verteidigung setzte an der Menge an. Das Gutachten wies einen Gesamtgehalt aus, der weit unterhalb jeder denkbaren Herleitung einer nicht geringen Menge lag, und der Mandant hatte die Packungen nie geöffnet. Das Verfahren wurde nach § 153 StPO eingestellt. Die Einzelheiten des Falls sind verändert.
Fragen aus der Praxis zu Pentazocin
Ist der Stoff noch im Handel?
In Deutschland sind die Fertigarzneimittel Fortal und Panages IC vom Markt genommen worden. Im Ausland ist der Wirkstoff teilweise noch erhältlich.
Ab welcher Menge wird es ein Verbrechen?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil kein Gericht einen Grenzwert festgelegt hat. Will die Staatsanwaltschaft § 29a BtMG anwenden, muss sie ihn im Verfahren sachverständig herleiten.
Darf ich eine alte Packung meiner Eltern aufbewahren?
Nein. Die Verschreibung deckt nur den Gebrauch desjenigen, für den sie ausgestellt wurde. Der Besitz durch einen anderen ist unerlaubt.
Was gilt, wenn ich das Mittel aus dem Urlaub mitbringe?
Dann greift die Befreiung für den Reisebedarf, sofern der Erwerb belegt ist. Der Bundesgerichtshof hat diese Prüfung gerade in einem Pentazocin-Fall verlangt.
Verliere ich den Führerschein?
Das hängt an der ärztlichen Veranlassung. Ohne sie entfällt die Eignung bereits mit der Einnahme; mit ihr wird nach Leistungseinbußen gefragt, und eine Abhängigkeit aus bestimmungsgemäßer Einnahme fällt unter Nummer 9.6.2 (VGH München zfs 2019, 598).
Wird der Stoff bei einem Drogentest gefunden?
Nicht im Standardsatz. Weitere Opioide werden nur bei gesonderter, anlassbezogener Beauftragung mituntersucht (Mußhoff/Madea NZV 2008, 485).
Gesetzestexte und Fundstellen
Den amtlichen Wortlaut der Anlage III veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de. Dort stehen auch § 4 BtMG und § 29 BtMG.
Zur Einordnung in die Benzomorphan-Gruppe und zur Marktrücknahme Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 242 mit Verweis auf Geschwinde, Rauschdrogen Rn. 4479; zur Dopingliste ebenda, Stoffe Rn. 667 und § 4 AntiDopG Rn. 16. Zu den Nachbarwerten BGHSt 51, 318 = NJW 2007, 2054; LG Freiburg NStZ-RR 2005, 323; OLG Nürnberg BeckRS 2013, 08350. Zum Analogieverbot bei § 24a StVG BayObLG NZV 2004, 267 und OLG Jena NStZ 2005, 413.
Weiterführend: Pethidin und die fehlende Grenzmenge und harte Drogen und die Fahrerlaubnis.
Ihre kostenlose Ersteinschätzung
Liegt eine Sicherstellungsmitteilung oder eine Vorladung vor, kommt es zuerst auf die Menge und auf die Frage an, ob eine Verordnung dahintersteht. Beides entscheidet über den Tatbestand.
Schicken Sie mir die Unterlagen, auch alte Verordnungen oder Arztbriefe. Ich prüfe kostenlos, ob sich der Besitz rechtfertigen lässt und ob die Menge eine Herleitung der Grenzmenge überhaupt trägt.
Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen. Verteidigung im Betäubungsmittel- und Zollstrafrecht im gesamten Bundesgebiet.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.