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Die MPU von der Anordnung bis zum Gutachten: Anlässe, Ablauf, Kosten und Dauer
Der Brief kommt im gelben Umschlag und nennt eine Frist. Was danach geschieht, läuft nach Regeln ab, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung und in einem Anhang zu ihr genau beschrieben sind. Wer sie kennt, geht anders in den Termin.
Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und führe Fahrerlaubnisverfahren bundesweit. Die MPU entscheidet sich häufig nicht im Untersuchungsraum, sondern schon in der Anordnung der Behörde.
Kurz gefasst: was die MPU ist
Die MPU ist das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. § 11 Abs. 3 Satz 1 FeV enthält dafür die Legaldefinition und nennt es medizinisch-psychologisches Gutachten. Es wird nicht von der Behörde in Auftrag gegeben, sondern vom Betroffenen selbst, auf dessen Kosten, und die Behörde gibt nur die Fragestellung vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtsgrundlage für die MPU steht in § 11 Abs. 3 FeV, dazu treten die §§ 13, 13a und 14 FeV sowie § 2a Abs. 4 und 5 und § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG.
- § 11 Abs. 6 Satz 1 FeV verpflichtet die Behörde, in der Anordnung festzulegen, welche Fragen zu klären sind.
- Die Behörde muss die Gründe für ihre Zweifel darlegen, die in Betracht kommenden Stellen benennen und auf das Recht zur Einsicht in die zu übersendenden Unterlagen hinweisen (§ 11 Abs. 6 Satz 2 FeV).
- Nach § 11 Abs. 6 Satz 5 FeV erfolgt die Untersuchung aufgrund eines Auftrags durch den Betroffenen; der Vertrag mit der Begutachtungsstelle ist ein Werkvertrag.
- Steht die Nichteignung zur Überzeugung der Behörde bereits fest, unterbleibt die Anordnung (§ 11 Abs. 7 FeV).
- Wird das Gutachten nicht fristgerecht beigebracht, darf die Behörde auf die Nichteignung schließen; darauf muss sie in der Anordnung hinweisen (§ 11 Abs. 8 FeV).
- Für Durchführung und Erstellung gelten die Grundsätze der Anlage 4a zur FeV (§ 11 Abs. 5 FeV).
- Nach § 11 Abs. 10 FeV genügt unter vier Voraussetzungen eine Teilnahmebescheinigung über einen Kurs nach § 70 FeV statt eines erneuten Gutachtens.
Was in diesem Beitrag steht
- Kurz gefasst: was die MPU ist
- Das Wichtigste in Kürze
- Die Anlässe der MPU im Überblick
- Die Anlässe der MPU nach § 11 Abs. 3 FeV
- Die MPU bei Alkohol, Cannabis und Drogen
- Was in der Anordnung zur MPU stehen muss
- Die Frist für die MPU und die Akteneinsicht
- Der Ablauf des MPU-Tages
- Was die MPU kostet
- Wie lange eine MPU dauert
- Das Ergebnis der MPU und seine Folgen
- Der Kurs nach § 70 FeV statt einer zweiten MPU
- Die MPU bei acht Punkten im Fahreignungsregister
- Was die MPU nicht leisten darf
- Wo ich bei einer MPU ansetze
- Ein Fall aus meiner Praxis
- Fragen aus der Praxis zur MPU
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Ihre kostenlose Ersteinschätzung
Die Anlässe der MPU im Überblick
Es gibt nicht die eine Vorschrift, aus der sich eine MPU ergibt. Die Fahrerlaubnis-Verordnung verteilt die Anlässe auf mehrere Normen, und welche davon gilt, entscheidet über Umfang und Fragestellung der Untersuchung.
| Anlass | Vorschrift |
|---|---|
| Verkehrsverstöße, Straftaten, Aggressionspotential, Neuerteilung | § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 9 FeV |
| Alkohol | § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV |
| Cannabis | § 13a Satz 1 Nr. 2 FeV |
| Betäubungsmittel und Arzneimittel | § 14 Abs. 2 FeV |
| Probezeit nach einer A-Verstoß-Maßnahme | § 2a Abs. 4 und 5 StVG |
| acht Punkte im Fahreignungsregister | § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG |
§ 11 Abs. 3 Satz 2 FeV stellt dabei ausdrücklich klar, dass die Begutachtungen nach den besonderen Vorschriften unberührt bleiben. Die Normen stehen also nebeneinander, und die speziellere verdrängt die allgemeine.
Die Anlässe der MPU nach § 11 Abs. 3 FeV
Die Vorschrift zählt neun Fälle auf. Praktisch bedeutsam sind vier davon: der erhebliche oder wiederholte Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, die erhebliche Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, die Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung mit Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential und die Neuerteilung nach wiederholter Entziehung.
Die Nummern 6 und 7 sind durch Änderungsverordnung erweitert worden und erfassen nunmehr ausdrücklich auch Taten, die unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurden. Hinter dieser Formulierung steht die Fallgruppe der Gewaltdelikte im Straßenverkehr.
Eine Besonderheit liegt in der Wortwahl. § 11 Abs. 3 FeV sagt „kann“, die §§ 13, 13a und 14 Abs. 2 FeV sagen „ordnet an“. Wo die Vorschrift eine Kann-Bestimmung ist, muss die Behörde ihr Ermessen ausüben und das in der Anordnung erkennen lassen. Fehlt jede Erwägung dazu, ist die Anordnung angreifbar.
Die MPU bei Alkohol, Cannabis und Drogen
Der größte Teil der Verfahren stammt aus diesem Bereich, und die drei Substanzgruppen folgen inzwischen unterschiedlichen Regeln.
Beim Alkohol greift § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV, insbesondere bei einer Fahrt mit 1,6 Promille oder mehr und bei wiederholten Zuwiderhandlungen. Beim Cannabis gilt seit dem 1. April 2024 der eigene § 13a FeV mit seinen vier Tatbeständen; die Einzelheiten stehen im Beitrag zu § 13a FeV Schritt für Schritt.
Bei Betäubungsmitteln ist die Lage am härtesten. Nach Nummer 9.1 der Anlage 4 zur FeV entfällt die Eignung bereits durch die Einnahme, ohne Fahrt und ohne Grenzwert. Dann wird in der Regel entzogen, und die MPU folgt erst bei der Neuerteilung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV. Was dabei gilt, steht im Beitrag zu harten Drogen und der Fahrerlaubnis.
Was in der Anordnung zur MPU stehen muss
§ 11 Abs. 6 FeV ist die wichtigste Vorschrift des ganzen Verfahrens, weil sie der Behörde Pflichten auferlegt, die sie häufig nicht erfüllt. Sie verlangt vier Dinge.
Erstens muss die Behörde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls festlegen, welche Fragen zu klären sind. Zweitens muss sie die Gründe für ihre Zweifel darlegen. Drittens muss sie die für die Untersuchung in Betracht kommende Stelle oder Stellen angeben. Viertens muss sie mitteilen, dass der Betroffene die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann.
Die Fragestellung ist der Angriffspunkt mit der größten Wirkung. Sie muss anlassbezogen sein und darf nicht weiter reichen als der Anlass. Eine Frage, die den Grenzwert nicht erwähnt, obwohl es um eine Grenzwertüberschreitung geht, ist nicht anlassbezogen und macht die Anordnung insgesamt rechtswidrig; das habe ich in einem von mir geführten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden erstritten. Die Einzelheiten stehen im Beitrag zur Fragestellung der MPU.
Die Frist für die MPU und die Akteneinsicht
Die Behörde setzt eine Frist, innerhalb derer das Gutachten beizubringen ist. Üblich sind zwei bis drei Monate. Die Frist ist keine Ausschlussfrist im strengen Sinn, aber ihr Ablauf löst die Folge des § 11 Abs. 8 FeV aus, und das ist der Verlust der Fahrerlaubnis.
Das Recht auf Einsicht in die zu übersendenden Unterlagen wird regelmäßig übersehen. Es ist wichtig, weil die Behörde der Begutachtungsstelle die vollständigen Unterlagen übersendet, soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen. Genau dieser Zusatz lohnt die Prüfung: Getilgte Eintragungen und Vorgänge, die nicht mehr verwertet werden dürfen, haben in der Akte nichts zu suchen.
Wer die Unterlagen einsieht, erfährt außerdem, was der Gutachter später vor sich hat. Das ist für die Vorbereitung wichtiger als jede Übungsfrage.
Der Ablauf des MPU-Tages
Die Untersuchung besteht aus drei Teilen, die an einem Tag stattfinden und zusammen etwa drei bis vier Stunden dauern.
Der medizinische Teil umfasst Anamnese, körperliche Untersuchung und, je nach Anlass, die Entnahme einer Urin- oder Haarprobe. Der Leistungsteil besteht aus rechnergestützten Tests zu Reaktion, Aufmerksamkeit und Belastbarkeit. Der psychologische Teil ist das Untersuchungsgespräch und dauert in der Regel am längsten.
Anlage 4a zur FeV gibt für alle drei Teile Grundsätze vor. Die Untersuchung ist anlassbezogen und unter Verwendung der von der Behörde zugesandten Unterlagen vorzunehmen, der Gutachter hat sich an die vorgegebene Fragestellung zu halten, Gegenstand sind nicht die gesamte Persönlichkeit, sondern nur die für die Kraftfahreignung bedeutsamen Eigenschaften, und vor der Untersuchung ist über Gegenstand und Zweck aufzuklären.
Diese Grundsätze sind keine Programmsätze, sondern Prüfmaßstäbe. Ein Gutachten, das über die Fragestellung hinausgeht oder die gesamte Persönlichkeit ausleuchtet, verstößt gegen Anlage 4a und ist angreifbar.
Welche Stelle die MPU durchführen darf und woran sie gebunden ist, zeigt der Beitrag zur Begutachtungsstelle für Fahreignung. Was im Laborteil gesucht wird, steht im Beitrag zum Drogenscreening im ärztlichen Gutachten.
Was die MPU kostet
Die Leistungen der Begutachtungsstellen werden nicht als Amtshandlung erbracht, sondern auf privatrechtlicher Grundlage. Deshalb gibt es dafür keine Gebührenordnung im klassischen Sinn.
Die früher einschlägigen Gebührensätze der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr waren mangels Ermächtigungsgrundlage unwirksam. Der Gesetzgeber hat darauf mit § 6f StVG reagiert, der das zuständige Bundesministerium ermächtigt, die Entgelte durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzusetzen.
Für den Betroffenen bedeutet das: Die Kosten trägt er selbst, und zwar auch dann, wenn das Gutachten zu seinen Gunsten ausfällt. Hinzu kommen die Kosten für Abstinenzbelege, die je nach geforderter Dauer und Methode erheblich sein können.
Wie lange eine MPU dauert
Zwischen der Anordnung und dem Gutachten liegen in der Praxis mehrere Monate, und die Zeit verteilt sich ungleich.
Die Begutachtungsstelle braucht für das schriftliche Gutachten nach dem Untersuchungstag in der Regel zwei bis vier Wochen. Länger dauert alles, was davor liegt: die Beschaffung von Abstinenzbelegen, die je nach Hypothese sechs, zwölf oder fünfzehn Monate umfassen können, und gegebenenfalls die verkehrspsychologische Vorbereitung.
Deshalb ist die erste Frage nach Zugang der Anordnung nicht, wann der Termin stattfindet, sondern welche Nachweise bis dahin vorliegen müssen. Welche Zeiträume die Beurteilungskriterien verlangen, steht im Beitrag zum Abstinenznachweis.
Den längsten Teil der MPU macht das Gespräch aus; welche Regeln dafür gelten, steht im Beitrag zum psychologischen Untersuchungsgespräch. Welche Anforderungen das schriftliche Ergebnis erfüllen muss, zeigt der Beitrag zum vorgeschriebenen Gutachtenaufbau.
Das Ergebnis der MPU und seine Folgen
Das Gutachten geht zunächst an den Betroffenen, nicht an die Behörde. Das folgt daraus, dass die Untersuchung auf seinen Auftrag hin erfolgt. Er entscheidet, ob er es vorlegt.
Legt er es nicht vor, greift § 11 Abs. 8 FeV: Die Behörde darf auf die Nichteignung schließen. Dieser Schluss setzt voraus, dass die Anordnung rechtmäßig war und dass auf die Folge hingewiesen wurde. Beides ist zu prüfen, und beides fehlt häufiger, als man annimmt.
Ist das Gutachten negativ, bleibt die Möglichkeit, es inhaltlich anzugreifen. Anlage 4a verlangt, dass es nachvollziehbar und nachprüfbar ist, in allgemeinverständlicher Sprache abgefasst und in allen wesentlichen Punkten vollständig. Ein Gutachten, das diese Anforderungen verfehlt, taugt nicht als Grundlage einer Entziehung.
Der Kurs nach § 70 FeV statt einer zweiten MPU
§ 11 Abs. 10 FeV eröffnet einen zweiten Weg. Statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens genügt in der Regel eine Teilnahmebescheinigung über einen Kurs, wenn vier Voraussetzungen zusammentreffen.
Der Kurs muss nach § 70 FeV anerkannt sein. Ein Gutachten einer Begutachtungsstelle muss die Teilnahme als geeignete Maßnahme ansehen. Der Betroffene darf nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis sein. Und die Behörde muss der Teilnahme vor Kursbeginn zugestimmt haben.
Ausgeschlossen ist dieser Weg, wenn die Begutachtung nach § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG oder nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV angeordnet wurde. Er steht also für die Substanzfälle offen, nicht für die Punkte- und Straftatfälle.
Eine eigene Fallgruppe bilden die Verfahren, in denen Cannabis und Alkohol zusammentreffen. Dort kann die MPU schon nach einer einzigen Fahrt angeordnet werden; das zeigt der Beitrag zum Mischkonsum von Cannabis und Alkohol.
Die MPU bei acht Punkten im Fahreignungsregister
Ein eigener Anlass steht nicht in der Fahrerlaubnis-Verordnung, sondern im Straßenverkehrsgesetz. Nach § 4 Abs. 10 Satz 4 StVG ordnet die Behörde eine Begutachtung an, wenn der Betroffene nach Erreichen von acht Punkten eine neue Fahrerlaubnis beantragt.
Diese Fallgruppe unterscheidet sich von den Substanzfällen in zwei Punkten. Zum einen geht es nicht um Alkohol oder Betäubungsmittel, sondern um das Verhalten im Straßenverkehr insgesamt; Gegenstand ist nach Anlage 4a die Erwartung, dass künftig nicht mehr erheblich oder wiederholt gegen Vorschriften verstoßen wird. Zum anderen ist der Weg über einen Kurs nach § 70 FeV hier gerade versperrt, weil § 11 Abs. 10 Satz 2 FeV ihn für diese Anordnung ausschließt.
Wer also nach acht Punkten eine MPU vor sich hat, muss sie bestehen; eine Abkürzung gibt es nicht.
Was die MPU nicht leisten darf
Anlage 4a zur FeV zieht der Untersuchung Grenzen, die im Verfahren zu wenig Beachtung finden. Gegenstand sind nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind.
Daraus folgt: Fragen nach Partnerschaft, Vermögensverhältnissen oder politischen Ansichten haben in einer MPU nichts zu suchen, solange sie nicht erkennbar an die Fahreignung anknüpfen. Ebenso wenig darf der Gutachter die Fragestellung der Behörde erweitern; die Anlage verpflichtet ihn ausdrücklich, sich daran zu halten.
Ein weiterer Grundsatz schützt die Unabhängigkeit. Wer Personen auf die Begutachtung vorbereitet oder Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung anbietet, darf dieselben Personen nicht begutachten (Anlage 4a Nr. 5). Vorbereitung und Begutachtung sind organisatorisch zu trennen.
Wo ich bei einer MPU ansetze
Der erste Blick gilt der Ermächtigungsgrundlage. Nennt die Anordnung die richtige Norm, und passt sie auf den Sachverhalt? Zwischen § 11 Abs. 3, § 13, § 13a und § 14 FeV bestehen erhebliche Unterschiede, und eine falsche Grundlage macht die Anordnung rechtswidrig.
Der zweite Blick gilt der Fragestellung. Ist sie anlassbezogen, oder greift sie über den Anlass hinaus? Eine überschießende Fragestellung ist der häufigste und wirksamste Angriffspunkt.
Der dritte Blick gilt den Pflichtangaben des § 11 Abs. 6 FeV. Sind die Gründe dargelegt, die Stellen benannt, der Hinweis auf die Akteneinsicht und der Hinweis auf die Folge der Nichtvorlage erteilt?
Der vierte Blick gilt der Akte. Welche Unterlagen gehen an die Begutachtungsstelle, und dürfen sie alle verwertet werden? Hier liegt regelmäßig Material, das getilgt oder sonst unverwertbar ist.
Ein Fall aus meiner Praxis
Eine Mandantin erhielt eine Anordnung, die auf § 11 Abs. 3 Nr. 4 FeV gestützt war und wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften nannte. In der Akte standen zwei Geschwindigkeitsverstöße, von denen einer bereits getilgt war.
Die Anordnung enthielt außerdem keine Erwägung dazu, warum die Behörde ihr Ermessen in dieser Weise ausgeübt hatte, obwohl die Vorschrift eine Kann-Bestimmung ist. Beides habe ich gerügt und zugleich die Herausgabe der zu übersendenden Unterlagen verlangt.
Die Behörde hat die Anordnung zurückgenommen. Die Mandantin behielt ihre Fahrerlaubnis, ohne je eine Begutachtungsstelle betreten zu haben. Die Einzelheiten des Falls sind verändert.
Fragen aus der Praxis zur MPU
Muss ich zur MPU gehen?
Niemand kann dazu gezwungen werden. Wer das Gutachten aber nicht beibringt, muss damit rechnen, dass die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf die Nichteignung schließt und die Fahrerlaubnis entzieht.
Wer bekommt das Gutachten zuerst?
Der Betroffene. Die Untersuchung erfolgt nach § 11 Abs. 6 Satz 5 FeV aufgrund seines Auftrags, und er entscheidet, ob er das Ergebnis vorlegt.
Kann ich die Begutachtungsstelle aussuchen?
Ja, aber nur aus dem Kreis der Stellen, die die Behörde in der Anordnung benannt hat. Welche Stelle beauftragt wurde, ist der Behörde mitzuteilen.
Darf die Behörde einfach entziehen, ohne eine MPU anzuordnen?
Nach § 11 Abs. 7 FeV unterbleibt die Anordnung, wenn die Nichteignung bereits zur Überzeugung der Behörde feststeht. Das ist etwa bei nachgewiesenem Konsum harter Drogen nach Nummer 9.1 der Anlage 4 der Fall.
Was kostet die Untersuchung?
Die Kosten trägt der Betroffene selbst. Eine Gebührenordnung gibt es nicht, weil die Leistung privatrechtlich erbracht wird; § 6f StVG ermächtigt zu einer Entgeltregelung.
Kann ich ein negatives Gutachten angreifen?
Ja. Anlage 4a zur FeV verlangt Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit und Vollständigkeit. Ein Gutachten, das diese Anforderungen verfehlt, trägt keine Entziehung.
Gesetzestexte und Fundstellen
Den amtlichen Wortlaut des § 11 FeV veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de. Dort stehen auch die Anlage 4a zur FeV und § 66 FeV.
Zur privatrechtlichen Natur der Leistungen und zur Entgeltregelung Hentschel/König, FeV § 11 Rn. 49, und StVG § 6f Rn. 5. Zur fehlenden Amtsträgereigenschaft der Mitarbeiter von Begutachtungsstellen BGH DAR 2009, 707. Zu den strengen Anforderungen an Anlassbezogenheit und Verhältnismäßigkeit der Fragestellung VGH Mannheim NJW 2011, 3257 und NJW 2013, 1896; OVG Lüneburg zfs 2014, 56.
Weiterführend: die Anordnung der MPU und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Zu einzelnen Abschnitten der Untersuchung: die Verwertbarkeit des Gutachtens, die Leistungstests und der Kurs nach § 70 FeV.
Ihre kostenlose Ersteinschätzung
Liegt eine Anordnung vor, zählt zuerst die Frist. Sie läuft, sobald das Schreiben zugestellt ist, und der Umschlag belegt das Datum; heben Sie ihn deshalb auf.
Senden Sie mir die Anordnung mit allen Anlagen, ich sehe mir den Fall kostenlos an und sage Ihnen, ob die Norm, die Fragestellung und die Pflichtangaben stimmen.
Björn Schüller, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen. Tätig im Fahrerlaubnisrecht bundesweit; Einzelheiten unter Anwalt für Verkehrsrecht in Bremen.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.