Barbiturat in der Bestätigungsanalyse: eine Analytikerin setzt im kriminaltechnischen Labor ein Probenvial in den Autosampler ein

Symbolbild, mit KI erstellt.

Barbiturate: Anlagen II und III, ausgenommene Zubereitungen, fehlende Grenzmenge

Barbiturate sind aus den Apotheken fast verschwunden und aus den Ermittlungsakten nicht. Wer heute mit einem solchen Vorwurf konfrontiert ist, trifft auf eine Rechtslage, die in drei Anlagen verstreut ist und in einem entscheidenden Punkt ungeklärt geblieben ist.

Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittel- und Zollverfahren. Bei diesen Stoffen entscheidet die genaue Listung über alles Weitere.

Kurz gefasst: wie Barbiturate eingeordnet werden

Ein Teil der Barbiturate steht in der Anlage II zum BtMG, ein Teil in der Anlage III, und drei weitere stehen dort nur als ausgenommene Zubereitungen. Eine gerichtlich festgelegte Grenze zur nicht geringen Menge gibt es für kein einziges Barbiturat. In der Anlage zu § 24a StVG ist keiner dieser Stoffe aufgeführt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Barbiturate sind Derivate der Barbitursäure; die Säure selbst hat keine einschläfernde Wirkung.
  • In der Anlage II zum BtMG stehen Butalbital, Cyclobarbital, Secbutabarbital und Vinylbital.
  • In der Anlage III stehen Allobarbital, Amobarbital, Pentobarbital und Secobarbital.
  • Barbital, Methylphenobarbital und Phenobarbital stehen in der Anlage III nur als ausgenommene Zubereitungen.
  • Phenobarbital ist ausgenommen in Zubereitungen ohne weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 10 vom Hundert oder bis zu 300 Milligramm je abgeteilter Form, berechnet als Säure.
  • Eine Festlegung der nicht geringen Menge durch den Bundesgerichtshof fehlt für jedes Barbiturat.
  • Die Unterstellung erfolgte 1982 für Secobarbital, Pentobarbital und Cyclobarbital; barbiturathaltige Fertigarzneimittel sind heute nicht mehr auf dem Markt.
  • Weil die Stoffe in den Anlagen I bis III geführt werden, sind die §§ 35 ff. BtMG bei einer Abhängigkeit anwendbar.

Inhalt

Woher die Stoffgruppe kommt

Die Barbitursäure wurde erstmals 1864 synthetisiert und hat selbst keine einschläfernde Wirkung. Erst ihre Derivate wirken als Schlafmittel, und das erste davon war Barbital, chemisch Diethylbarbitursäure, 1903 hergestellt und von der Firma Bayer unter dem Namen Veronal vertrieben.

Das Präparat wurde weltweit zu einem großen Erfolg. Mit ihm entstand auch das Problem, das die Stoffgruppe bis heute begleitet: ein hohes Missbrauchspotential, eine geringe Spanne zwischen Wirkung und Überdosis und eine ausgeprägte körperliche Abhängigkeit.

1982 wurden die stark barbiturathaltigen Schlafmittel Vesparax, Somnupan und Medinox dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, und mit ihnen die Wirkstoffe Secobarbital, Pentobarbital und Cyclobarbital. In der Folgezeit nahmen die Hersteller ihre Kombinationspräparate entweder vom Markt oder ersetzten den Anteil durch Acetylsalicylsäure oder Propyphenazon.

Heute sind barbiturathaltige Fertigarzneimittel in Deutschland nicht mehr erhältlich. Was an Barbituraten im Umlauf ist, stammt daher aus dem Ausland, aus Tierarzneimitteln oder aus alten Beständen, und genau das führt in das Strafverfahren.

Die Listung in den Anlagen

Die Barbiturate sind über die Anlagen verteilt, und die Zuordnung entscheidet über den Tatbestand.

AnlageStoffeBedeutung
Anlage IIButalbital, Cyclobarbital, Secbutabarbital, Vinylbitalverkehrsfähig, aber nicht verschreibungsfähig
Anlage IIIAllobarbital, Amobarbital, Pentobarbital, Secobarbitalverkehrsfähig und verschreibungsfähig
Anlage III, nur als ausgenommene ZubereitungBarbital, Methylphenobarbital, Phenobarbitalunterhalb der Grenze gilt Arzneimittelrecht

Der Unterschied zwischen Anlage II und Anlage III ist praktisch wichtig. Ein Stoff der Anlage II darf nicht verschrieben werden; eine Verordnung kann den Umgang mit ihm deshalb nicht rechtfertigen. Bei einem Stoff der Anlage III ist das anders.

Zur Systematik insgesamt die Anlagen zum BtMG.

Die ausgenommenen Zubereitungen

Bei drei Stoffen der Gruppe hängt alles an einer Mengen- und Formulierungsgrenze. Phenobarbital ist ausgenommen in Zubereitungen, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III bis zu 10 vom Hundert oder je abgeteilte Form bis zu 300 Milligramm enthalten, berechnet als Säure.

Unterhalb dieser Grenze ist die Zubereitung kein Betäubungsmittel, sondern ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Der unerlaubte Umgang ist dann nicht nach dem BtMG strafbar, sondern allenfalls nach dem Arzneimittelgesetz, und das ist ein völlig anderer Strafrahmen.

Zwei Fallen stecken im Wortlaut. Erstens entfällt die Ausnahme, sobald ein weiterer Stoff der Anlagen I bis III in derselben Zubereitung enthalten ist; ein Kombinationspräparat kann deshalb insgesamt Betäubungsmittel sein. Zweitens kommt es auf die abgeteilte Form an, also auf die einzelne Tablette, und nicht auf den Packungsinhalt.

Zu diesem Mechanismus allgemein ausgenommene Zubereitungen.

Die fehlende Grenzmenge

Hier liegt der wichtigste Punkt dieser Seite: Für kein Barbiturat hat der Bundesgerichtshof eine nicht geringe Menge festgelegt. Es gibt keinen Wert, auf den sich eine Anklage stützen könnte, und es gibt auch keine gefestigte obergerichtliche Linie.

Das ist keine Lücke, die sich durch Schätzung schließen lässt. Der Bundesgerichtshof bestimmt den Grenzwert über eine an der Gefährlichkeit orientierte Maßzahl, gemessen in Konsumeinheiten, hilfsweise über den Vergleich mit verwandten Wirkstoffen. Beides setzt sachverständige Feststellungen voraus.

Für die Verteidigung folgt daraus eine klare Linie. Wer wegen eines Verbrechens nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG angeklagt wird, verlangt die Benennung des zugrunde gelegten Grenzwerts und seiner Herleitung. Fehlt sie, trägt das Urteil den Schuldspruch nicht.

Zum Begriff die nicht geringe Menge.

Der Vergleich mit verwandten Schlafmitteln

Weil für Barbiturate ein eigener Wert fehlt, läuft die Diskussion über den Vergleich mit den Stoffen, die dieselbe Funktion erfüllen.

Wirkstoffnicht geringe MengeGrundlage
Diazepam2.400 mg60 Konsumeinheiten zu je 40 mg
Zolpidem4.800 mgBGHSt 56, 52; 60 Konsumeinheiten zu je 80 mg
Methaqualonnicht festgelegtLG Frankfurt a. M. StV 1988, 110 und 344
Barbituratenicht festgelegtkeine Entscheidung

Der Blick auf Methaqualon lohnt sich, weil dort dasselbe Problem seit Jahrzehnten besteht. Verschiedene Kammern des Landgerichts Frankfurt am Main haben einmal 400 Konsumeinheiten zu 1,25 Gramm, einmal 400 Konsumeinheiten zu 2,5 Gramm und einmal 300 Konsumeinheiten zu 200 Milligramm angenommen, ohne die Grenze festzulegen. Die Spanne reicht damit von 60 Gramm bis 1.000 Gramm Wirkstoff.

Ein solcher Befund ist für den Betroffenen günstig. Wo die Rechtsprechung um den Faktor sechzehn auseinanderliegt, lässt sich ein Verbrechensvorwurf nicht auf eine Zahl stützen, die niemand begründet hat.

Zu den Nachbarstoffen Zopiclon, Diazepam und Z-Drugs aus dem Ausland.

Säure, Salz und die Berechnung

Die Anlage rechnet bei Phenobarbital ausdrücklich in der Säureform. Das ist kein Detail, denn die Natriumsalze, die in Injektionslösungen verwendet werden, haben ein höheres Molekulargewicht.

Wird der Gehalt einer Lösung als Natriumsalz angegeben und ohne Umrechnung mit der Grenze der ausgenommenen Zubereitung verglichen, fällt das Ergebnis zu hoch aus. Dieselbe Frage stellt sich bei jeder Hochrechnung von einer Einheit auf die Gesamtmenge.

In der Akte muss deshalb stehen, auf welche Form sich der Wert bezieht. Ein Gutachten, das nur einen Prozentsatz nennt, beantwortet diese Frage nicht.

Besitz, Erwerb und Handeltreiben

Steht fest, dass ein Betäubungsmittel der Anlagen II oder III vorliegt, gelten die allgemeinen Strafrahmen.

VorwurfNormStrafrahmen
Besitz, Erwerb, Abgabe unterhalb der Grenzmenge§ 29 Abs. 1 Satz 1 BtMGFreiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
besonders schwerer Fall§ 29 Abs. 3 BtMGFreiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
Handeltreiben mit der nicht geringen Menge§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMGFreiheitsstrafe nicht unter einem Jahr
minder schwerer Fall dazu§ 29a Abs. 2 BtMGFreiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Abgabe mit leichtfertig verursachtem Tod§ 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMGFreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren
Einfuhr der nicht geringen Menge§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMGFreiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren

Die Variante mit der tödlichen Folge ist bei dieser Stoffgruppe von besonderem Gewicht, weil die Spanne zwischen einer wirksamen und einer tödlichen Dosis klein ist. Wer ein Barbiturat weitergibt, haftet nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG bereits bei Leichtfertigkeit.

Zu den Tathandlungen Besitz von Betäubungsmitteln und Handeltreiben.

Pentobarbital und die Sterbehilfe

Ein eigener Komplex betrifft das schnell wirkende Natrium-Pentobarbital, das als Mittel zur Selbsttötung verwendet wird. In der Regel tritt nach der Einnahme innerhalb von zwei bis fünf Minuten Bewusstlosigkeit ein.

Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt (BVerfG NJW 2020, 905), und der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Arzt, der die Umstände eines freiverantwortlichen Suizids kennt, nicht mit strafrechtlichen Mitteln verpflichtet werden kann, gegen den Willen des Betroffenen zu handeln (BGHSt 64, 121 = NJW 2019, 3092).

Das betäubungsmittelrechtliche Verbot bleibt davon unberührt. Der unerlaubte Erwerb, die ärztlich nicht begründete Verschreibung, die unerlaubte Einfuhr und die unerlaubte Verabreichung sind nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 6 BtMG strafbar, und diese Strafbarkeit ist weder verfassungswidrig noch unverhältnismäßig (VG Köln FamRZ 2006, 1673; EGMR NJW 2002, 2851).

Wer in dieser Lage Hilfe leistet, bewegt sich damit zwischen einem anerkannten Selbstbestimmungsrecht und einem fortbestehenden Verbot. Das ist eine Konstellation, in der vor jeder Handlung Rat einzuholen ist und nicht danach.

Bestellung aus dem Ausland

Weil es im Inland keine Fertigarzneimittel mehr gibt, kommt die Ware über die Grenze. Der Zoll stellt die Sendung sicher, unterrichtet den Empfänger, und erst danach beginnt das Ermittlungsverfahren.

Oberhalb der Grenzmenge wäre die Einfuhr ein Verbrechen nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG. Weil die Grenzmenge für Barbiturate aber nicht festgelegt ist, steht und fällt dieser Vorwurf mit einer sachverständigen Herleitung, die in der Akte regelmäßig fehlt.

Bis zur Akteneinsicht wird zur Sache nichts gesagt. Zum Ablauf Post vom Zoll und die Einfuhr von Betäubungsmitteln.

Das Wirkstoffgutachten als Angriffspunkt

Bei Barbituraten muss das Gutachten mehr leisten als sonst. Es muss erstens den Wirkstoff bestimmen, denn die Gruppe umfasst Stoffe aus zwei verschiedenen Anlagen und drei nur als ausgenommene Zubereitung geführte Substanzen.

Es muss zweitens den Gehalt je abgeteilter Form angeben, weil die Ausnahme daran anknüpft. Und es muss drittens sagen, ob ein weiterer Stoff der Anlagen I bis III enthalten ist, weil die Ausnahme dann entfällt.

Ein Gutachten, das nur feststellt, es handele sich um ein Barbiturat, beantwortet keine dieser drei Fragen. Einzelheiten unter das Wirkstoffgutachten.

Wie ein Barbiturat im Screening auffällt

Im Gegensatz zu vielen neueren Stoffen gibt es für diese Gruppe seit Langem einen eigenen Immunoassay. Ein Barbiturat wird im Urin deshalb regelmäßig schon im Vortest angezeigt, und zwar als Gruppenbefund, nicht als einzelner Wirkstoff.

Genau darin liegt die Schwäche des Vortests für das Verfahren. Er sagt nicht, welches Barbiturat vorliegt, und damit nicht, ob der Stoff in der Anlage II, in der Anlage III oder nur als ausgenommene Zubereitung geführt wird. Diese Unterscheidung entscheidet aber über den Tatbestand.

Verlangt wird deshalb die Bestätigungsanalyse mit Massenspektrometrie samt Rohdaten. Erst sie ordnet den Befund einem Wirkstoff zu, und erst dann lässt sich prüfen, welche Anlage einschlägig ist.

Für die Nachweisdauer gilt ein Grundsatz, keine Fundstelle: Die langwirksamen Vertreter der Gruppe sind erheblich länger nachweisbar als die kurzwirksamen. Ein positiver Befund belegt deshalb weder den Zeitpunkt noch die Menge der Einnahme.

Was bei mehreren Präparaten gilt

Werden verschiedene Mittel zugleich sichergestellt, stellt sich die Frage der Zusammenrechnung. Die Wirkstoffmengen verschiedener Betäubungsmittel können sich zu einer nicht geringen Menge ergänzen, indem die Anteile am jeweiligen Grenzwert als Bruchteile addiert werden; übersteigt die Summe hundert Prozent, ist die Schwelle überschritten.

Bei einem Barbiturat scheitert diese Rechnung schon im Ansatz, weil der eigene Grenzwert fehlt. Ohne Nenner lässt sich kein Bruchteil bilden, und ohne Bruchteil gibt es nichts zu addieren.

Zugleich setzt die Zusammenrechnung voraus, dass die Stoffe aus einem Liefervorgang stammen oder dass eine Bewertungseinheit vorliegt. Bei bloßer Tateinheit mehrerer Handelsdelikte ist sie unzulässig.

Zur Bewertungseinheit die Bewertungseinheit im BtMG.

Barbiturate und die Fahrerlaubnis

Im Fahrerlaubnisrecht hängt alles daran, ob ein Betäubungsmittel oder eine ausgenommene Zubereitung vorliegt.

Betäubungsmittel der Anlagen II oder III ohne Verordnung: Der Stoff ist Betäubungsmittel im Sinne des BtMG und damit von Nummer 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung erfasst. Die Eignung entfällt bereits durch die Einnahme; es kommt weder auf eine Fahrt noch auf eine Konzentration an. Die Entziehung erfolgt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV, ohne Gutachten und ohne Ermessen.

Ausgenommene Zubereitung oder ärztliche Verordnung: Dann greifen die Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 FeV in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Satz 1 FeV. Beide setzen ein tatsächliches Muster mit Eignungsrelevanz voraus (OVG Bautzen BA 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543; VGH Mannheim NZV 2013, 261 und VRS 129, 95).

Im Bußgeldrecht gilt eine Besonderheit: In der Anlage zu § 24a StVG ist kein Barbiturat aufgeführt. Die Anlage zählt die erfassten Mittel abschließend auf, und ein Analogieschluss ist unzulässig (BayObLG NZV 2004, 267; OLG Jena NStZ 2005, 413). Bleibt es bei Ausfallerscheinungen, kommen dagegen §§ 315c und 316 StGB in Betracht, die von anderen berauschenden Mitteln sprechen und nicht auf eine Liste beschränkt sind.

Zur Abstinenzfrage Abstinenznachweis und Fristen, zur Fahrunsicherheit die relative Fahrunsicherheit.

Abhängigkeit und Therapie statt Strafe

Die Weltgesundheitsorganisation hat 1964 sieben Abhängigkeitstypen beschrieben; der fünfte ist der Barbiturat- und Alkoholtyp. Die körperliche Abhängigkeit ist bei Barbituraten ausgeprägt, und der Entzug kann lebensgefährlich sein.

Für das Verfahren ist das ein Vorteil. Weil die Stoffe in den Anlagen I bis III geführt werden, sind die §§ 35 ff. BtMG anwendbar, und eine Zurückstellung der Vollstreckung zugunsten einer Therapie kommt in Betracht.

Anders liegt es bei einer reinen Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit ohne Listung. Ergibt sich aus den Akten nur das, finden die §§ 35 ff. BtMG keine Anwendung (OLG Naumburg OLGSt BtMG § 35 Nr. 15).

Dazu Therapie statt Strafe und Drogenabhängigkeit im Fahrerlaubnisrecht.

Ein Mandat aus der Praxis

Der folgende Fall ist anonymisiert und in den Einzelheiten verändert, der Mandant ist nicht erkennbar.

Ein Mandant Mitte fünfzig bestellte im Ausland Tabletten mit Phenobarbital. Der Zoll stellte die Sendung sicher, die Staatsanwaltschaft klagte wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln an und ging von einer nicht geringen Menge aus.

Die Akte enthielt eine Analyse, die den Wirkstoff bestätigte und einen Gehalt je Tablette angab. Dieser Gehalt lag unter 300 Milligramm, und ein weiterer Stoff der Anlagen I bis III war nicht enthalten.

Damit lag eine ausgenommene Zubereitung vor. Der Vorwurf nach dem BtMG entfiel, und es blieb die Frage einer Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz, die bei einer Menge im Bereich des Eigenbedarfs nicht trägt.

Das Verfahren wurde eingestellt. Entscheidend war nicht ein neues Argument, sondern das genaue Lesen der Anlage und der Analysezahlen, die bereits in der Akte standen.

Häufige Fragen zu Barbituraten

Sind Barbiturate verboten?

Das hängt vom einzelnen Stoff und von der Zubereitung ab. Ein Teil steht in der Anlage II und ist nicht verschreibungsfähig, ein Teil in der Anlage III, und drei Stoffe sind unterhalb bestimmter Grenzen ausgenommen.

Ab welcher Menge wird es ein Verbrechen?

Das ist offen. Für kein Barbiturat hat der Bundesgerichtshof eine nicht geringe Menge festgelegt, weshalb ein solcher Vorwurf eine sachverständige Herleitung verlangt.

Ich habe ein Rezept aus dem Ausland. Hilft das?

Nur eingeschränkt. Eine ausländische Verordnung ersetzt die deutsche Erlaubnis nicht; bei einem Stoff der Anlage II ist eine Verschreibung ohnehin ausgeschlossen.

Verliere ich die Fahrerlaubnis?

Bei nachgewiesener Einnahme eines Betäubungsmittels der Anlagen II oder III ohne Verordnung ja, und zwar ohne Ermessen. Bei einer ausgenommenen Zubereitung gelten die Nummern 9.4 und 9.6 der Anlage 4 FeV.

Greift der Grenzwert des § 24a StVG?

Nein. In der Anlage zu dieser Vorschrift ist kein Barbiturat aufgeführt, und die Aufzählung ist abschließend.

Was ist mit einer Therapie?

Sie ist der wichtigste Weg bei einer Abhängigkeit. Die §§ 35 ff. BtMG sind anwendbar, weil die Stoffe in den Anlagen geführt werden.

Gesetzestexte und Fundstellen

Den amtlichen Wortlaut veröffentlicht das Bundesministerium der Justiz unter gesetze-im-internet.de. Dort stehen auch § 29a BtMG und § 35 BtMG.

Zur Grenzmenge verwandter Stoffe BGHSt 56, 52 = NStZ-RR 2011, 119 (Zolpidem); LG Frankfurt a. M. StV 1988, 110 und StV 1988, 344 sowie Cassardt NStZ 1995, 261 (Methaqualon). Zur Sterbehilfe BGHSt 64, 121 = NJW 2019, 3092; BVerfG NJW 2020, 905; VG Köln FamRZ 2006, 1673; EGMR NJW 2002, 2851. Zur Anlage des § 24a StVG BayObLG NZV 2004, 267 und OLG Jena NStZ 2005, 413. Zu den §§ 35 ff. BtMG OLG Naumburg OLGSt BtMG § 35 Nr. 15.

Weiterführend: Lorazepam, Clonazepam und Designer-Benzodiazepine.

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Die erste Frist läuft mit der Anhörung oder mit der Sicherstellungsmitteilung. Beide lassen sich nur mit Aktenkenntnis sinnvoll beantworten.

Senden Sie mir die Unterlagen, ich sehe mir den Fall kostenlos an. Vor jeder Äußerung zur Sache nehme ich Akteneinsicht.

Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Betäubungsmittel-, Arzneimittel- und Zollrecht bundesweit.

Wie bei den Barbituraten kennt die Anlage III auch für den Appetitzügler Amfepramon ausgenommene Zubereitungen, dort sogar zwei mit unterschiedlichen Schwellen; die Einzelheiten stehen im Beitrag zu Amfepramon und seinen Ausnahmeschwellen.

Über den Autor

Björn Schüller

ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.

Bild von Dipl. Jur. Björn Schüller

Dipl. Jur. Björn Schüller

Hochspezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Drogen und Recht.

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Strafverteidiger für Betäubungsmittelrecht Björn Schüller aus Bremen