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Carfentanil: 7 wichtige Fakten zu Anlage I, Grenzwert und Strafe
Carfentanil ist in Deutschland seit dem 23. Januar 1993 ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel der Anlage I zum BtMG. Es gibt kein Rezept, keine ausgenommene Zubereitung und keine Reisebedarfsregelung. Strafbar ist deshalb schon der Besitz der kleinsten Menge.
Seit fünfzehn Jahren verteidige ich in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren. Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt in Bremen, und vertrete bundesweit. Was dieser Stoff von allen anderen Opioiden unterscheidet, ist die Dosis: Bei Carfentanil entscheidet nicht das Gewicht der Sendung über den Tatvorwurf, sondern ein Grenzwert, über den zwei Gerichte um den Faktor 125 auseinanderliegen.
Kurz gefasst: Carfentanil steht in Anlage I ohne jede Ausnahme
Der Stoff ist ein Fentanyl-Derivat und wirkt nach der Fachliteratur 32-mal stärker als Fentanyl und 7.500-mal stärker als Morphin (Geschwinde, Rauschdrogen Rn. 4636, zitiert bei Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 253). Entwickelt wurde es, um Großtiere in freier Wildbahn binnen Sekunden zu betäuben; es existiert auch als Aerosol.
Durch die 4. BtMÄndVO ist er mit Wirkung vom 23. Januar 1993 der Anlage I zum BtMG unterstellt worden, also der Gruppe der nicht verkehrsfähigen Betäubungsmittel (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 253). Daraus folgt alles Weitere: Eine ärztliche Verschreibung ist ausgeschlossen, eine Erlaubnis nach § 3 BtMG wird für den allgemeinen Verkehr nicht erteilt, und die Rechtfertigung über eine Verordnung, die bei Anlage-III-Stoffen wie Oxycodon oder Tapentadol trägt, steht nicht zur Verfügung.
Das Wichtigste in Kürze
- Carfentanil ist ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel der Anlage I zum BtMG und seit dem 23. Januar 1993 unterstellt (4. BtMÄndVO).
- Der unerlaubte Besitz von Carfentanil ist nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht, unabhängig von der Menge.
- Die unerlaubte Einfuhr von Carfentanil erfüllt § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG; erreicht die Sendung die nicht geringe Menge, greift § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren.
- Zur nicht geringen Menge von Carfentanil liegen zwei gegenläufige Entscheidungen vor: 50 Milligramm (AG Freiburg BeckRS 2011, 22063) und 0,4 Milligramm Carfentanil-Hydrochlorid (LG Dortmund 17.9.2018, 33 KLs 2/18).
- Verursacht die Abgabe von Carfentanil leichtfertig den Tod des Konsumenten, gilt § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG mit einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren.
- Carfentanil ist in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG nicht aufgeführt; eine Fahrt unter seiner Wirkung ist keine Ordnungswidrigkeit nach dieser Vorschrift, sondern allenfalls eine Straftat nach § 316 StGB.
- Fahrerlaubnisrechtlich greift der Regelfall der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV, weil Carfentanil kein verordnungsfähiges Arzneimittel ist.
Was in diesem Beitrag steht
- Kurz gefasst: Carfentanil steht in Anlage I ohne jede Ausnahme
- Das Wichtigste in Kürze
- Was Carfentanil ist und wo es in Verfahren auftaucht
- Warum die Einordnung in Anlage I jede Verteidigung über das Rezept abschneidet
- Die nicht geringe Menge von Carfentanil: zwei Entscheidungen, Faktor 125
- Strafrahmen bei einem Verfahren um Carfentanil
- Wenn eine Sendung mit Carfentanil beim Zoll hängenbleibt
- Wenn der Konsument stirbt: § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG
- Wie lange der Stoff nachweisbar ist und warum der Routinetest ihn übersieht
- Was die Fahrerlaubnisbehörde nach einem Carfentanil-Verfahren tut
- Was die MPU nach einem Carfentanil-Verfahren verlangt
- Wie die Einstellungschancen stehen
- Aus der Praxis: ein Gramm aus Fernost
- Mein Vorgehen
- Fragen aus der Praxis
- Gesetzestexte und Fundstellen
- Kostenlose Ersteinschätzung
Was Carfentanil ist und wo es in Verfahren auftaucht
Der Wirkstoff gehört zu den Fentanyl-Derivaten, also zu den vollsynthetischen Opioiden mit Wirkung am µ-Rezeptor. Der Unterschied zu den übrigen Vertretern dieser Gruppe ist kein gradueller. Fentanyl selbst gilt als rund 100-mal wirksamer als Morphin; Carfentanil liegt nach der im Kommentar wiedergegebenen Einschätzung noch einmal um den Faktor 32 darüber (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 253). Zum Ausgangsstoff und zu den übrigen Analoga: Fentanyl und seine Analoga.
In der Veterinärmedizin dient er der Immobilisation von Großwild. Bekannt geworden ist der Stoff über die Geiselnahme im Moskauer Dubrowka-Theater im Oktober 2002, bei der die Einsatzkräfte eine Kombination aus Carfentanil und dem Narkosemittel Halothan über die Lüftung einleiteten; neben den Geiselnehmern starben mehr als 100 Geiseln (Patzak/Fabricius, Stoffe Rn. 253).
In deutschen Strafverfahren begegnet Carfentanil in drei Erscheinungsformen. Erstens als Pulver aus Bestellungen über Darknet-Marktplätze, meist in Milligramm-Mengen. Zweitens als Beimischung in Heroin- oder Tablettenzubereitungen, von der der Konsument nichts weiß. Drittens als Rückstand auf Verpackungsmaterial, der bei einer Durchsuchung analytisch festgestellt wird. Zur Struktur der Darknet-Verfahren: Drogenhandel im Darknet.
Warum die Einordnung in Anlage I jede Verteidigung über das Rezept abschneidet
Anlage III zum BtMG arbeitet mit ausgenommenen Zubereitungen: Bei Tilidin endet die Ausnahme bei 300 Milligramm je abgeteilter Form in Verbindung mit mindestens 7,5 Prozent Naloxonhydrochlorid, bei Temazepam bei 20 Milligramm, bei Triazolam bei 0,25 Milligramm. Wer unterhalb dieser Grenze bleibt, hat kein Betäubungsmittel in der Hand.
Für diesen Stoff gibt es nichts dergleichen. Die Position in Anlage I trägt keinen Ausnahmevermerk, und Anlage I kennt dieses System auch nicht für den Normalfall. Drei Folgerungen ergeben sich daraus unmittelbar.
Erstens entfällt die Verteidigung über die Wirkstoffstärke. Es gibt keine Menge, die zu gering wäre, um den Tatbestand auszulösen; das ist wegen der Wirkstärke auch sachlich stimmig.
Zweitens entfällt § 4 Abs. 1 Nr. 4 BtMG. Die Reisebedarfsregelung, die einem Schmerzpatienten das Mitführen seines verordneten Opioids erlaubt, gilt nur für Stoffe der Anlage III. Eine im Ausland ausgestellte Verordnung darüber könnte deshalb nicht einmal theoretisch entlasten.
Drittens entfällt die Berufung auf eine Erlaubnis. Nach § 3 Abs. 2 BtMG darf eine Erlaubnis für Anlage-I-Stoffe nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden. Wer sie hat, weiß es; wer sich darauf beruft, muss sie vorlegen. Zum Aufbau der Anlagen: Die Anlagen zum BtMG.
Die nicht geringe Menge von Carfentanil: zwei Entscheidungen, Faktor 125
Hier liegt der eigentliche Streit, und er ist für die Strafzumessung von kaum zu überschätzender Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat die nicht geringe Menge hierfür bisher nicht festgelegt. Zwei instanzgerichtliche Entscheidungen stehen nebeneinander.
Das Amtsgericht Freiburg hat die nicht geringe Menge im Vergleich zu Morphin auf 50 Milligramm bestimmt (AG Freiburg BeckRS 2011, 22063). Diese Entscheidung rechnet den Stoff über seine Wirkäquivalenz auf den Morphin-Maßstab um.
Das Landgericht Dortmund ist anders vorgegangen. Sachverständig beraten ist es von 30 Konsumeinheiten und einer für einen erfahrenen Konsumenten äußerst gefährlichen Einzeldosis von 0,13 Milligramm Carfentanil-Hydrochlorid ausgegangen und hat die Grenze bereits bei 0,4 Milligramm Carfentanil-Hydrochlorid gezogen (LG Dortmund 17.9.2018, 33 KLs 2/18). Dasselbe Gericht hat im selben Verfahren die Grenze bei Fentanyl auf 30 Milligramm Fentanyl-Hydrochlorid festgesetzt, während das Oberlandesgericht Nürnberg dort 75 Milligramm ansetzt (OLG Nürnberg BeckRS 2013, 08350).
| Entscheidung | nicht geringe Menge | Methode |
|---|---|---|
| AG Freiburg BeckRS 2011, 22063 | 50 mg | Vergleich zu Morphin |
| LG Dortmund 17.9.2018, 33 KLs 2/18 | 0,4 mg Carfentanil-Hydrochlorid | 30 Konsumeinheiten zu je 0,13 mg |
Zwischen beiden Werten liegt der Faktor 125. Für die Verteidigung heißt das: In einem solchen Verfahren steht der Grenzwert nicht fest, sondern er wird im Verfahren bestimmt, und zwar mit Hilfe eines Sachverständigen. Die Methodenfrage, ob über die Wirkäquivalenz zu Morphin oder über Konsumeinheiten gerechnet wird, ist deshalb kein akademischer Streit, sondern entscheidet darüber, ob aus § 29 BtMG ein Verbrechen nach § 29a oder § 30 BtMG wird. Zur Systematik der Grenzwerte: Die nicht geringe Menge im BtMG.
Strafrahmen bei einem Verfahren um Carfentanil
| Vorwurf | Norm | Strafrahmen |
|---|---|---|
| Besitz, Erwerb, Abgabe unterhalb der nicht geringen Menge | § 29 Abs. 1 Satz 1 BtMG | Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe |
| besonders schwerer Fall | § 29 Abs. 3 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr |
| Handeltreiben mit der nicht geringen Menge | § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr |
| minder schwerer Fall dazu | § 29a Abs. 2 BtMG | Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren |
| Abgabe mit leichtfertig verursachtem Tod | § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren |
| Einfuhr der nicht geringen Menge | § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren |
| minder schwerer Fall dazu | § 30 Abs. 2 BtMG | Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren |
| bewaffnetes Handeltreiben, Bandenhandel | § 30a Abs. 1 und 2 BtMG | Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren |
| minder schwerer Fall dazu | § 30a Abs. 3 BtMG | Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren |
Der Sprung von § 29 zu § 30 BtMG ist hier wegen des niedrigen Dortmunder Grenzwerts kurz. Eine Sendung von einem Gramm Pulver, die bei einem gestreckten Produkt noch eine überschaubare Wirkstoffmenge enthalten kann, überschreitet bei einem Reinheitsgehalt von wenigen Prozent die 0,4-Milligramm-Schwelle um ein Vielfaches. Die Bestimmung des Reinheitsgehalts ist deshalb der erste Punkt, an dem ich eine Akte prüfe. Siehe § 29a BtMG im Volltext und § 30 BtMG im Volltext.
Wenn eine Sendung mit Carfentanil beim Zoll hängenbleibt
Der typische Vorgang beginnt nicht mit einer Festnahme, sondern mit einem Brief. Die Zollstelle hält eine Sendung an, lässt den Inhalt untersuchen und gibt den Vorgang an das zuständige Hauptzollamt ab. Der Empfänger erfährt davon durch die Sicherstellungsmitteilung oder durch einen Anhörungsbogen. Dazu: Die Sicherstellungsmitteilung des Hauptzollamts und Anhoerungsbogen vom Zoll.
Neben der Einfuhr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG kommt der Bannbruch nach § 372 AO in Betracht. Praktisch tritt er regelmäßig zurück: § 372 Abs. 2 AO ordnet an, dass der Bannbruch nur dann nach dieser Vorschrift bestraft wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit Strafe bedroht ist. Da das BtMG die Einfuhr eigenständig und schärfer erfasst, bleibt es bei der betäubungsmittelrechtlichen Strafbarkeit. Siehe § 372 AO im Volltext.
Zwei Dinge sind in dieser Phase wichtig. Erstens: Der Anhörungsbogen muss nicht beantwortet werden, und er wird in meinen Verfahren nicht beantwortet, bevor die Akte vorliegt. Warum das so ist, steht unter Warum der Anhoerungsbogen unbeantwortet bleibt. Zweitens: Die Menge, die in der Mitteilung steht, ist das Bruttogewicht der Sendung. Für den Tatvorwurf zählt die Wirkstoffmenge, und hier liegen Brutto- und Wirkstoffmenge weit auseinander.
Wenn der Konsument stirbt: § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG
Hier wird dieser Tatbestand praktisch. § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG bedroht denjenigen mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren, der Betäubungsmittel abgibt, verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt und dadurch leichtfertig den Tod eines anderen verursacht.
Der Kommentar führt dazu einen Fall an, der die Anforderungen deutlich macht: Leichtfertigkeit liegt vor, wenn jemand 50 Milligramm Carfentanil in Kenntnis des hohen Reinheitsgehalts und der toxischen Wirkung über ein Underground-Economy-Forum im Darknet unter Nutzung des TOR-Netzwerks an einen unter Pseudonym auftretenden Nutzer veräußert, der den Stoff anschließend in Kenntnis seiner Gefährlichkeit konsumiert und an einer Carfentanil-Vergiftung stirbt (LG Dortmund 17.9.2018, 33 KLs 2/18, zitiert bei Patzak/Fabricius, § 30 Rn. 105).
Verteidigt wird an dieser Stelle über drei Punkte. Ob die Abgabe dem Beschuldigten zuzurechnen ist, ob der Tod gerade auf dem abgegebenen Stoff beruht und nicht auf einer gleichzeitig konsumierten anderen Substanz, und ob die Leichtfertigkeit vorliegt, also eine in besonderem Maße gesteigerte Fahrlässigkeit. Der Kommentar zeigt zugleich, wo die Grenze verläuft: Eine Warnung an den Abnehmer kann die Leichtfertigkeit entfallen lassen (BGHR StGB § 222 Zurechenbarkeit 2 = NStZ 2001, 205).
Wie lange der Stoff nachweisbar ist und warum der Routinetest ihn übersieht
Carfentanil wirkt in Mengen, die unterhalb der Nachweisgrenze gewöhnlicher Verfahren liegen. Die Entscheidung des Landgerichts Dortmund geht von einer äußerst gefährlichen Einzeldosis von 0,13 Milligramm Carfentanil-Hydrochlorid aus (LG Dortmund 17.9.2018, 33 KLs 2/18). Was im Blut ankommt, bewegt sich damit im Pikogrammbereich. Der übliche Drogenschnelltest am Straßenrand und das Immunoassay-Screening im Labor sind auf Opiate, Amphetamine, Kokain und Benzodiazepine kalibriert und sprechen darauf nicht an; erforderlich ist eine gezielte massenspektrometrische Bestimmung, die nur veranlasst wird, wenn der Verdacht schon besteht.
| Blut oder Serum | Urin | Haar | |
|---|---|---|---|
| Carfentanil | nicht bekannt | nicht bekannt | nicht bekannt |
| Norcarfentanil (Hauptabbauprodukt) | nicht bekannt | nicht bekannt | nicht bekannt |
Die genannten Zeiten sind grobe Richtwerte. Wie lange ein Stoff im Einzelfall nachweisbar bleibt, hängt von Dosis, Konsumdauer, Konsumform, Körpergewicht, Stoffwechsel und der Empfindlichkeit des eingesetzten Verfahrens ab. Aus der Tabelle lässt sich kein Freibrief für eine Fahrt ableiten, und ebenso wenig eine Zusage, dass ein Nachweis misslingt.
Eine Entscheidungsgrenze für die Abstinenzkontrolle führen die Beurteilungskriterien hierzu nicht. Wer nach einem Carfentanil-Verfahren einen Abstinenznachweis führen soll, bekommt deshalb in aller Regel ein Opiat- und Fentanyl-Programm vorgeschrieben, das den Stoff selbst gar nicht erfasst. Dieser Punkt gehört in die Stellungnahme an die Behörde, bevor das Programm läuft, nicht hinterher. Alles Weitere zu Fristen und Verfahren steht auf Abstinenznachweis: Fristen nach den Beurteilungskriterien.
Daraus folgt eine Besonderheit, die sich verteidigen lässt: Ein negativer Befund beweist hier wenig, ein positiver dafür umso mehr. Wird in einer Akte ein Konsum behauptet, ohne dass eine stoffspezifische Analytik vorliegt, stützt sich der Vorwurf auf Verpackungen, Chats und Zeugenangaben. Das ist angreifbar, und zwar an der Stelle, an der die Behörde den Konsum als feststehend behandelt.
Was die Fahrerlaubnisbehörde nach einem Carfentanil-Verfahren tut
Das Fahrerlaubnisverfahren läuft neben dem Strafverfahren und folgt eigenen Regeln. Es endet häufig schneller und trifft härter, weil die Behörde nicht auf das Urteil wartet. Dabei gilt die strenge Linie ohne jede Abmilderung, denn der Stoff ist nicht verschreibungsfähig: Die Entlastung, die ein ärztlich verordnetes Schmerzmittel bietet, steht hier von vornherein nicht zur Verfügung.
Der Aufgriff ohne Fahrt
Wird Carfentanil ohne eine Fahrt gefunden, etwa in einer abgefangenen Sendung oder bei einer Durchsuchung, ist § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV die Rechtsgrundlage. Die Vorschrift ist eine Kann-Bestimmung: Die Behörde darf ein ärztliches Gutachten anordnen, sie muss es nicht. Das Ermessen ist auszuüben und in der Anordnung offenzulegen. Eine Aufforderung, die nur den Straftatbestand abschreibt und im Übrigen keinen Satz zur Abwägung enthält, ist angreifbar. Zu den Anforderungen an die Anordnung: Anforderungen an eine MPU-Anordnung.
Welche Ziffer der Anlage 4 bei Carfentanil greift
Der Stoff ist ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG und kein Arzneimittel, das in Deutschland verordnet werden könnte. Damit greift der Regelfall der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV: Die Einnahme von Betäubungsmitteln schließt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, und zwar unabhängig von einer Fahrt und unabhängig von einer Beeinträchtigung. Die Sondertatbestände der Nr. 9.4 und Nr. 9.6.2, die bei verordneten betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln vorgehen (OVG Bautzen Blutalkohol 2009, 296; VGH München NZV 2019, 543), passen hier nicht.
Folge ist die Entziehung nach § 3 Abs. 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ohne vorgeschaltete Begutachtung; die medizinisch-psychologische Untersuchung kommt erst bei der Wiedererteilung nach § 14 Abs. 2 FeV. Zum Ablauf: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Behoerde.
Was die Vorbemerkung 3 noch offenlässt
Vorbemerkung 3 der Anlage 4 lautet: Die vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich.
Hier bedeutet das: Der Regelfall der Nr. 9.1 steht, aber er steht nicht unangreifbar. Trägt der Betroffene vor, dass es bei einem einmaligen Vorgang geblieben ist, dass kein Konsum stattgefunden hat oder dass eine durchgehende Abstinenz bereits belegt ist, muss die Behörde sich damit auseinandersetzen. Praktisch wichtiger ist jedoch die vorgelagerte Frage, ob der Konsum überhaupt feststeht. Ein bloßer Besitz ist keine Einnahme.
Bußgeld, Straftat und Entziehung nebeneinander
Drei Ebenen laufen nebeneinander, und sie greifen bei Carfentanil unterschiedlich weit. Die Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG scheidet aus, weil er in der Anlage zu dieser Vorschrift nicht aufgeführt ist; dort stehen nur Heroin, Morphin, Cocain, Amfetamin, Designer-Amfetamin und Metamfetamin. Eine Fahrt unter seiner Wirkung wird deshalb strafrechtlich nur über § 316 StGB erfasst, und der verlangt den Nachweis der Fahrunsicherheit anhand von Ausfallerscheinungen, weil es für diesen Stoff keinen festen Wert gibt.
Davon unabhängig läuft die Entziehung durch die Behörde, und sie läuft auch dann, wenn das Strafverfahren später nach § 31a BtMG eingestellt wird. Siehe Anlage zu § 24a StVG: Liste der berauschenden Mittel und § 316 StGB im Volltext.
Was die MPU nach einem Carfentanil-Verfahren verlangt
Ist die Fahrerlaubnis entzogen, führt der Weg zurück über § 14 Abs. 2 FeV und damit über die medizinisch-psychologische Untersuchung. Erschwerend kommt hinzu, dass der Stoff in der Wahrnehmung der Begutachtungsstellen zu den gefährlichsten überhaupt zählt; die Einordnung in die richtige Hypothese entscheidet deshalb über Monate.
Welche Frage die Begutachtungsstelle am Ende zu beantworten hat, steht nicht in ihrem Belieben; sie wird von der Behörde vorgegeben und ist angreifbar: Fragestellung der MPU.
Wie lange Abstinenz belegt sein muss
Die Beurteilungskriterien nennen keine einheitliche Frist. Sie unterscheiden vier Ausgangslagen, zwischen denen bis zu neun Monate liegen. Maßgeblich ist nicht der Stoff, sondern das Konsummuster und die Frage, ob eine Abhängigkeit diagnostiziert wurde.
- D 1 ist die diagnostizierte Abhängigkeit. Sie ist hier selten, weil der Stoff in Deutschland kaum als Konsumdroge auftritt, sondern als Beimischung und im Einzelhandel des Darknets.
- D 2 ist die fortgeschrittene Drogenproblematik ohne Abhängigkeitsdiagnose.
- D 3 ist die Drogengefährdung, also riskanter Konsum unterhalb der Schwelle von D 2. Das ist bei einem einmaligen Vorgang die Hypothese, die vertreten wird.
- D 4 betrifft allein Cannabis; für Carfentanil spielt sie keine Rolle.
| Hypothese | Ausgangslage | geforderter Abstinenzzeitraum |
|---|---|---|
| D 1.3 N Ind. 8 | Abhängigkeit, nach stationärer Entwöhnung | ein Jahr nach Abschluss der Maßnahme |
| D 1.3 N Ind. 9 | Abhängigkeit, besonders günstig gelagerte Umstände | mindestens ein halbes Jahr nach Abschluss |
| D 1.3 N Ind. 10 | Abstinenz schon vor der stationären Maßnahme belegt | mindestens sechs Monate danach, insgesamt mindestens 15 Monate |
| D 1.3 N Ind. 11 | ambulante Rehabilitation | insgesamt mindestens 15 Monate, davon mindestens drei nach Abschluss |
| D 1.3 N Ind. 12 | Abstinenz ohne therapeutische Aufarbeitung | deutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate |
| D 2.5 N Ind. 4 | fortgeschrittene Problematik, nach Maßnahme | ein Jahr nach Abschluss der Maßnahme |
| D 2.5 N Ind. 6 | fortgeschrittene Problematik, günstige Umstände | mindestens ein halbes Jahr |
| D 2.5 N Ind. 7 | Abstinenzentschluss schon vor der Maßnahme | drei Monate danach, letzter Konsum mindestens 15 Monate zurück |
| D 2.5 N Ind. 8 | letzter Konsum liegt viele Jahre zurück, gestützt durch stabilisierende Veränderungen | Belege für mindestens sechs Monate |
| D 2.5 N Ind. 9 | ohne therapeutische Unterstützung | deutlich über ein Jahr, mindestens 15 Monate |
| D 3.6 N Ind. 1 | Drogengefährdung, riskanter Konsum | sechs Monate |
| D 3.6 N Ind. 2 | Drogengefährdung, aber jahrelange Vorgeschichte | in der Regel ein Jahr |
Für D 3 genügen sechs Monate. Indikator 1 zu Kriterium D 3.6 N verlangt einen Verzicht von mindestens sechs Monaten zum Begutachtungszeitpunkt; erst eine über Jahre bestehende Problematik führt nach Indikator 2 in der Regel zu einem Jahr. Diese Zahl ist der Grund, warum die Einordnung in die Hypothese vor dem ersten Abgabetermin geklärt gehört und nicht danach.
Verkehrspsychologe oder Suchttherapeut
An der Hypothese hängt nicht nur die Frist, sondern auch die Frage, wessen Bescheinigung die Begutachtungsstelle überhaupt verwerten darf. Wer das verwechselt, zahlt für eine Maßnahme, die später nichts trägt.
Kriterium C.5.2.4 ordnet die Maßnahmen den Hypothesen zu: Für die Hypothesen D 4 bis D 2 ist in der Regel die fahreignungsfördernde Intervention indiziert, eine verkehrspsychologische Maßnahme. Ein Suchttherapeut wird dort nicht verlangt.
Erst im Grenzbereich zwischen D 2 und D 1 und bei gestellter Abhängigkeitsdiagnose tritt die Suchttherapie hinzu; die Intervention ist dann nach demselben Kriterium häufig nur noch deren Ergänzung.
Wer nach einer abgefangenen Sendung ohne Abhängigkeitsdiagnose in eine Suchtberatung geschickt wird, erwirbt eine Bescheinigung, die zu seiner Hypothese nicht passt, und verliert dabei die Zeit, die er für den Abstinenznachweis gebraucht hätte.
Gefordert ist nach C.5.4.2.1 ein abgeschlossenes Psychologiestudium, Diplom oder gleichwertiger Master, zusammen mit einer verkehrspsychologischen Fortbildung; die Zertifizierung zum Fachpsychologen für Verkehrspsychologie steht dem gleich.
Daneben kommen Ärzte mit suchttherapeutischer Fortbildung in Betracht sowie, unter den vier kumulativ zu erfüllenden Bedingungen des C.5.4.2.2, Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die vertraglich an eine Fachstelle Sucht angebunden sind. Alles andere auf dem Markt ist Terminverkauf. Zur amtlichen Anerkennung: § 71 FeV: Anerkennung von Verkehrspsychologen.
Wie die Einstellungschancen stehen
Bleibt ein Verfahren unterhalb der nicht geringen Menge und ohne Weitergabe, kommt § 31a BtMG in Betracht. Die Vorschrift stellt drei Bedingungen nebeneinander: geringe Schuld, fehlendes Verfolgungsinteresse und eine geringe Menge, die ausschließlich dem Eigenverbrauch dient. Fehlt eine davon, trägt die Einstellung nicht. Siehe § 31a BtMG im Volltext und Einstellung im Zollverfahren.
Die Hürde liegt hier höher als bei anderen Stoffen, und das hat einen sachlichen Grund: Die geringe Menge im Sinne des § 31a BtMG wird in den Richtlinien der Länder regelmäßig als Vielfaches einer Konsumeinheit bestimmt, und bei einem Stoff, dessen Einzeldosis im Zehntelmilligramm-Bereich liegt, ist dieser Spielraum schmal. Hinzu kommt, dass die Gefährlichkeit des Stoffes bei der Frage des öffentlichen Interesses regelmäßig gegen die Einstellung angeführt wird.
Bleibt es bei der Anklage, bleiben § 153a StPO und, wenn eine Betäubungsmittelabhängigkeit festgestellt ist, die Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG. Dazu: § 35 BtMG im Volltext.
Aus der Praxis: ein Gramm aus Fernost
Ein 29-jähriger Mandant bestellte über einen Darknet-Marktplatz ein Gramm eines als Forschungschemikalie angebotenen Pulvers. Die Sendung wurde im Postzentrum angehalten; die Untersuchung ergab Carfentanil mit einem Wirkstoffanteil von knapp zwei Prozent, also rund 20 Milligramm Wirkstoff in der Sendung.
Die Staatsanwaltschaft klagte wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG an und legte dabei den Dortmunder Wert von 0,4 Milligramm zugrunde, also das Fünfzigfache der nicht geringen Menge.
Die Verteidigung setzte an der Methode an. Vorgetragen wurde, dass die Dortmunder Entscheidung auf einem Sachverständigengutachten in einem Todesfall beruhte und dass das Amtsgericht Freiburg mit der Wirkäquivalenz zu Morphin zu 50 Milligramm gelangt war; bei diesem Maßstab lag die Sendung unterhalb der Schwelle. Das Gericht holte ein eigenes Gutachten ein. Es blieb bei der Einstufung als nicht geringe Menge, nahm aber einen minder schweren Fall nach § 30 Abs. 2 BtMG an und verurteilte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.
Der Fall ist in den Einzelheiten verändert. Er zeigt, worauf es ankommt: Der Grenzwert war der Hebel, nicht das Geständnis.
Mein Vorgehen
Ich beginne mit dem Untersuchungsbericht. Die entscheidende Zahl ist nicht das Bruttogewicht, sondern der Wirkstoffgehalt, und ich prüfe, ob er überhaupt bestimmt wurde oder ob die Anklage mit einer Hochrechnung arbeitet.
Danach kommt der Grenzwert. Solange der Bundesgerichtshof sie nicht festgelegt hat, ist sie Gegenstand der Beweisaufnahme. Ich lege beide Entscheidungen vor und beantrage, soweit die Sendung dazwischenliegt, ein Sachverständigengutachten zur Methodenfrage.
Parallel läuft das Fahrerlaubnisverfahren, und es ist regelmäßig schneller als das Strafverfahren. Die erste Frage dort lautet nicht, was in der Sendung war, sondern ob ein Konsum feststeht; aus einem Besitz folgt er nicht. Ist die Anordnung schon ergangen, prüfe ich zugleich den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO.
Und ich rate dazu, zunächst nichts zu sagen. Angaben zur Bezugsquelle und zur beabsichtigten Verwendung lassen sich nicht zurücknehmen; Unterlagen lassen sich in Ruhe zusammenstellen.
Fragen aus der Praxis
Ist Carfentanil in Deutschland verboten?
Ja. Carfentanil ist seit dem 23. Januar 1993 als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel in Anlage I zum BtMG aufgeführt. Es ist weder verkehrs- noch verschreibungsfähig.
Wie viel Carfentanil ist eine nicht geringe Menge?
Das ist ungeklärt. Das AG Freiburg nennt 50 Milligramm (BeckRS 2011, 22063), das LG Dortmund 0,4 Milligramm Carfentanil-Hydrochlorid (17.9.2018, 33 KLs 2/18). Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt nicht vor.
Was droht für den bloßen Besitz von Carfentanil?
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG. Auf die Menge kommt es für den Tatbestand nicht an; sie wirkt sich erst bei der Strafzumessung und bei der Frage der nicht geringen Menge aus.
Kann Carfentanil ärztlich verschrieben werden?
Nein. Stoffe der Anlage I sind nicht verschreibungsfähig. Eine Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG kommt nur ausnahmsweise für wissenschaftliche oder im öffentlichen Interesse liegende Zwecke in Betracht.
Was passiert, wenn der Zoll eine Sendung mit Carfentanil anhält?
Die Sendung wird sichergestellt und untersucht, der Vorgang geht an das Hauptzollamt oder die Zollfahndung. Der Empfänger erhält eine Sicherstellungsmitteilung oder einen Anhörungsbogen. Der Vorwurf lautet auf unerlaubte Einfuhr nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG.
Verliere ich wegen Carfentanil den Führerschein?
Das droht. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur FeV behandelt die Einnahme von Betäubungsmitteln als Ausschlussgrund für die Eignung, unabhängig von einer Fahrt. Ein bloßer Besitz ist allerdings keine Einnahme, und genau dort setzt die Verteidigung an.
Werde ich bei einer Verkehrskontrolle auf Carfentanil getestet?
In aller Regel nicht. Die üblichen Schnelltests und Screening-Verfahren sprechen auf Carfentanil nicht an; erforderlich wäre eine gezielte massenspektrometrische Bestimmung, die nur bei konkretem Verdacht veranlasst wird.
Gesetzestexte und Fundstellen
Die Einstufung steht in Anlage I zum BtMG im Volltext. Die Tatbestände finden sich in § 29 BtMG im Volltext; die Qualifikationen stehen in § 29a BtMG im Volltext und in § 30 BtMG im Volltext. Zum zollrechtlichen Begleittatbestand: § 372 AO im Volltext.
Über den Ausgang entscheiden häufig § 31a BtMG im Volltext und, bei festgestellter Abhängigkeit, § 35 BtMG im Volltext.
Das Fahrerlaubnisverfahren richtet sich nach Anlage 4 zur FeV im Volltext; die Anordnungsnormen stehen in § 11 FeV im Volltext und § 14 FeV im Volltext. Dass der Stoff dort fehlt, zeigt Anlage zu § 24a StVG: Liste der berauschenden Mittel.
Weiterführend zu den Grenzwerten: Die nicht geringe Menge im BtMG. Zur Einfuhr: Einfuhr von Betaeubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG. Zum Ausgangsstoff und den übrigen Analoga: Fentanyl und seine Analoga. Zu den synthetischen Opioiden außerhalb der Fentanyl-Reihe: Nitazene: Einordnung und Verfahren. Zum Aufbau der Anlagen: Die Anlagen zum BtMG.
Körner/Patzak/Fabricius/Huth zum Betäubungsmittelgesetz, 11. Auflage, dort Stoffe Rn. 253, § 29a Rn. 97 und § 30 Rn. 105. Verkehrsrechtlich: Hentschel/König/Dauer zu § 24a StVG und § 46 FeV.
Kostenlose Ersteinschätzung
Hat der Zoll eine Sendung einbehalten, liegt ein Anhörungsbogen vor oder steht eine Durchsuchung im Raum, sehe ich mir den Vorgang ohne Kosten an. Senden Sie mir das behördliche Schreiben; wenn vorhanden, auch den Untersuchungsbericht.
Bei Carfentanil steht die Einstufung fest. Der Grenzwert steht es nicht, der Wirkstoffgehalt oft ebenso wenig, und der Konsum schon gar nicht. Ich bin Björn Schüller, Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, und verteidige bundesweit in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren.
Rechtsanwalt Björn Schüller, Bremen. Verteidigung in Betäubungsmittel- und Zollstrafverfahren bundesweit.
ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Bremen, seit 2011 zugelassen und seit fünfzehn Jahren im Betäubungsmittel-, Cannabis-, Zoll- und Fahrerlaubnisrecht tätig. Verteidigung bundesweit.